Merkblatt für wissenschaftliche Arbeiten Seminar aus Öffentlichem Recht für DiplomandInnen und DissertantInnen Ao. Univ.-Prof. Dr.
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- Beate Glöckner
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1 Merkblatt für wissenschaftliche Arbeiten Seminar aus Öffentlichem Recht für DiplomandInnen und DissertantInnen Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek Formale Vorgaben DIN A 4 Seitenränder ca 3 cm Schrift: Times New Roman oder Arial 11 pt oder 12 pt Textteil: Blocksatz Zeilenabstand 1,5 zeilig Einzug der ersten Zeile 0,5-1 cm. Reihenfolge Deckblatt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Textteil samt Fußnoten Literaturverzeichnis Deckblatt Bezeichnung der Lehrveranstaltung Namen des Seminarleiters Semester Titel der Seminararbeit und Verfasser (Name, Matrikelnummer) Unten: Diplomanden- oder Dissertantenseminar und Datum. Inhaltsverzeichnis Automatisch zu erstellen (siehe Powerpointpräsentation) Abkürzungsverzeichnis Möglichkeit der automatischen Alphabetisierung (siehe Powerpointpräsentation) Einleitung kurzen Umriss der Arbeit, Schlussteil als Zusammenfassung der Ergebnisse. Abkürzungen werden ohne Punkt am Ende verwendet (zb, ua, Abs, Art). Textteil (Einleitung, Gegenstand, Resumée) Seiten für DiplomanInnen Seiten für DissertantInnen Gliederung: zb 1., 1.2., usw, Überschriften fettgedruckt sonst im Text mit Fettdruck und Unterstreichen sparsam umgehen Fußnoten Schriftgröße 8 oder 9 pt Zeilenabstand einfach Blocksatz Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Autor und Herausgeber sind kursiv zu schreiben. In die Fußnoten gehören Nachweise der Gedanken im Text (Literaturzitate). Abkürzungen sowie Literatur- und Judikaturzitate grundsätzlich nach den AZR.
2 Literaturverzeichnis Literatur: Bücher und Aufsätze und Ähnliches Alphabetisch nach dem Namen des Autors (Vornamen nur, wenn zur Unterscheidung der Autoren notwendig). Eventuell Rechtsquellenverzeichnis soweit nicht allgemein bekannt hier auch Gesetzesmaterialien und andere amtliche Schriften samt Quellenangaben gegebenenfalls auch Homepages, jedoch ohne Verlinkung bzw Unterstreichen, dafür mit Datum des letzten Login) anführen. Referat Handout über die wichtigsten Punkte, wichtige Normen und Thesen für die Diskussion maximal 2 Seiten Referat maximal 20 Minuten DissertantInnen Powerpoint-Präsentation (freiwillig für DiplomandInnen) Ausgewählte Zitier- und Abkürzungsregeln 1. Allgemeines Die nachstehenden Regeln sind im Wesentlichen entnommen aus: Friedl/Loebenstein (Hrsg), AZR Abkürzungs- und Zitierregen der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen 5 (2001). Diese sind auch subsidiär zu konsultieren, wenn keine der folgenden Zitier- und Abkürzungsregeln im Einzelfall Anwendung findet. 2. Abkürzungsregeln Bei Verwendung von Abkürzungen sollten Sie stets auf die Lesefreundlichkeit Ihres Textes achten. Wenn Sie eine neue Abkürzung einführen, erklären Sie diese anlässlich ihrer ersten Verwendung in Klammer. Die nachstehende Liste ist nicht abschließend, sondern hat exemplarischen Charakter. Abkürzungen werden immer ohne Punkt gesetzt. Paragraph aa anderer Ansicht ABl Amtsblatt der EU abl ablehnend Abs Absatz Anm Anmerkung Art Artikel Bd Band BGBl Bundesgesetzblatt Blg Beilage(n) BVG Bundesverfassungsgesetz B-VG Bundes-Verfassungsgesetz EG Europäische Gemeinschaft EGMR europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EMRK Europäische Menschenrechtskonvention EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof gem gemäß GZ Geschäftszahl
3 ha hl Hrsg idf ids isv ivm me mwn RL Rspr Rz S StGG ua uu VfGH VfSlg vgl VO VwGH VwSlg zb herrschende Ansicht herrschende Lehre Herausgeber in der Fassung in diesem Sinn im Sinne von in Verbindung mit meines Erachtens mit weiteren Nachweisen Richtlinie Rechtsprechung (isv Judikatur) Randziffer Seite Staatsgrundgesetz unter anderem unter Umständen Verfassungsgerichtshof Sammlung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vergleiche Verordnung Verwaltungsgerichtshof Sammlung der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zum Beispiel 3. Zitierregeln Im Literaturverzeichnis immer Langzitate. In den Fußnoten bei dem ersten Zitat der jeweiligen Publikation lang und bei Folgezitaten kurz zitiert. Alternativ immer Langzitate Selbständige Werke Fügen Sie direkt nach der schließenden Klammer der Jahresangabe die Seitenzahl (ohne S) an. Im Kurzzitat können Sie abkürzen und die Jahreszahl (nicht aber die Auflage und die Seitenzahl!) weglassen. Die hochgestellte Ziffer kennzeichnet die Auflage. Langzitat: Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht 2 (2003) Rz 30. Janko, Gesamtänderung der Bundesverfassung (2004) 32. Kurzzitat: Raschauer, Verwaltungsrecht 2 Rz 30. Janko, Gesamtänderung Abhandlungen in Zeitschriften Langzitat: Klingenbrunner/Klinger, Zweisprachige Ortstafeln im Brennpunkt rechtsstaatlicher Unzulänglichkeiten, migralex 2007, 11 (28). Kurzzitat: Klingenbrunner/Klinger, migralex 2007, 11 (28) in Sammelwerken/Kommentierungen
4 Langzitat: Strejcek in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht (2002) Art 141 B-VG Rz 5. Klingenbrunner, Zigarettenautomaten und Jugendschutz, in Strejcek, Rauchen im Recht (2007) 434. Kurzzitat: Strejcek in Korinek/Holoubek, Art 141 B-VG Rz 5. Klingenbrunner in Strejcek in Gedenkschriften (GedS) bzw Festschriften (FS Name) Langzitat: Strejcek, Das Europawahlrecht Stand und Perspektiven, in FS Öhlinger (2004) 395. Kurzzitat: Strejcek in FS Öhlinger Gerichtsentscheidungen Österreichische Gerichte OGH , 1 Ob 178/02m. VwGH , 98/01/0477. VfSlg 2142/1972. VfSlg /1989. VwSlg 4896 A/ Europäische Gerichte EuGH , Rs C-6/90, Francovich, Slg 1991, I EGMR , Vereinigte Kommunistische Partei der Türkei und andere v Türkei, RJD 1998-I, Normtexte Beachten Sie allgemein bei Normzitaten, dass Sie zuerst die Jahreszahl und dann die Nummer angeben. Die aktuellste Fassung ist zusätzlich anzugeben. Tabakgesetz BGBl I 1995/431 idf BGBl I 2006/47. Nationalratswahlordnung 1992 BGBl I 1992/471 idf BGBl I 2003/90. Falsch ist: BGBl Nr. I 431/ Internetquellen Internetquellen sollten nur mit besonderer Vorsicht benutzt werden. Vor allem ist darauf zu achten, dass seriöse Quellen benützt werden (Bücher, Zeitschriften, Gesetzestexte, offizielle Regierungsseiten etc). Weiters ist zu bemerken, dass auch Internetquellen zumeist einen Autor und einen Titel haben. Auch diese sind im Zitat zu nennen. Allgemein ist bei Internetquellen zu beachten, dass auch das Datum des aktuellsten Aufrufes der Internetseite in einer runden Klammer nach dem Link zur URL angegeben werden muss.
5 Auf Verlinkung und damit Unterstreichung der Quelle in der Fußnote sollte aus ästhetischen Gründen verzichtet werden. Europäische Kommission, Pressemitteilung: Die Kommission ist gegen die Diskriminierung von Rauchern, ( ). 3.6 Lexika Brockhaus in drei Bänden III (1992) Subsumtion 381.
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