Bericht über die Einwohnerversammlung am 21. Januar 2016 im Bürgerhaus Neuer Hof in Neuhofen
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- Frieda Bach
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1 Bericht über die Einwohnerversammlung am 21. Januar 2016 im Bürgerhaus Neuer Hof in Neuhofen Zur Unterrichtung der Einwohner soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. Sie kann auf Teile des Gemeindegebiets oder bestimmte Angelegenheiten beschränkt werden. Die Einberufung erfolgt durch den Bürgermeister, 16 GemO. Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat die Einberufung einer Einwohnerversammlung, gem. 16 GemO, beantragt. Die Durchführung erfolgte am 21. Januar Der Ortsbürgermeister hat, gem. 16, Abs. 4 GemO, den Ortsgemeinderat im Anschluss an die Einwohnerversammlung über den Verlauf zu unterrichten. Der vorgetragene Bericht des Ortsbürgermeisters: TOP 1 Begrüßung Ortsbürgermeister Gerhard Frey begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Einwohnerversammlung. Die letzte Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Neuhofen fand am 18. Juni 2015 statt. Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in öffentlicher Sitzung am 8. Dezember 2015, aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU- und SPD-Fraktion, mehrheitlich die Einberufung einer Einwohnerversammlung zum Thema Naherholung Schlicht wegen Informationsbedarf beschlossen, gem. 16 GemO. Die Gemeindeordnung ( 16) sieht die Unterrichtung der Bevölkerung zu aktuellen Themen von besonderer Bedeutung, mindestens einmal im Jahr, vor. Die Einladung zur Einwohnerversammlung erfolgte ordnungsgemäß und fristgerecht über das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen am 8. Januar 2016 und am 15. Januar 2016 (Einladungsfrist 1 Woche). Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Neugestaltung des Naherholungsgebiets Schlicht 3. Verschiedenes Zur heutigen Einwohnerversammlung begrüße ich besonders Herrn Bürgermeister Otto Reiland (Verbandsgemeinde Rheinauen) Herrn Ortsbeigeordneter Uwe Wolf (Neuhofen) die Damen und Herren des Gemeinderats Neuhofen, stellv. die Fraktionsvorsitzenden
2 Bevor wir nun in die Tagesordnung einsteigen, noch ein Hinweis über den weiteren Ablauf: In 16 (3) GemO heißt es: Der Bürgermeister hat den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen vor der Aussprache Gelegenheit zu geben, zu den Gegenständen der Unterrichtung Stellung zu nehmen. Bei der Aussprache können nur Einwohner und Bürger das Wort erhalten; der Versammlungsleiter kann hiervon Ausnahmen zulassen. So soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern eine rege Beteiligung ermöglicht werden. Mit Einwohnern sind natürlich die Bürgerinnen und Bürger von Neuhofen gemeint. Auswärtige Bürgerinnen und Bürger haben insofern kein Rederecht. Es wäre auch möglich gewesen Einlasskontrollen anzuordnen. Beides erachte ich jedoch nicht für erforderlich. Ich bitte allerdings darum, dass Sie sich vor einer Wortmeldung kurz mit Namen, Straße und Wohnort vorstellen. TOP 2 Neugestaltung des Naherholungsgebiets Schlicht Vorab möchte ich klarstellen: Der Badebetrieb soll erhalten bleiben Es wird auch weiterhin ein Kiosk geben Der alte Parkplatz (ca. 130 Fahrzeuge) bleibt erhalten Der neue Parkplatz soll nicht mehr Bestandteil der Naherholung Schlicht der Ortsgemeinde Neuhofen sein Die Naherholung Schlicht ist nicht Aufgabe der Verbandsgemeinde Rheinauen sondern der Ortgemeinde Neuhofen (Vereinbarung vom 12. März 2014) Bei der Naherholung handelt es sich um eine sog. freiwillige Aufgabe der Kommunen. Das Thema Naherholung Schlicht beschäftigt die Gemeinde Neuhofen schon seit einigen Jahren, nachdem der Pachtvertrag mit dem Verein Erholungsgebiet in den Rheinauen e.v. zum 31. Dezember 2013 ausgelaufen ist. Da die Weiterführung des Vereins bis Anfang dieses Jahres unklar gewesen ist, konnten auch keine abschließenden Konzepte (Kreis, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde) vorgelegt werden. Bis zum 15. Juli 2014 oblag die Zuständigkeit der Naherholung bei Herrn Beigeordneten Ralf Marohn (eigener Geschäftsbereich). Die Ortsgemeinde Neuhofen (seit 1. Juli 2014) hat mit dem bisherigen Pächter des Kiosks an der Schlicht zunächst einen Pachtvertrag für 1 Jahr (2014) und dann noch ein weiteres Jahr (2015) abgeschlossen. Am 4. November 2014 fand schließlich eine gemeinsame Sitzung des Kreisausschusses des Rhein-Pfalz-Kreises, der Hauptausschüsse der Verbandsgemeinde und aller Ortsgemeinden sowie des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Naherholung der Verbandsgemeinde am 4. November 2014 im Bürgerhaus Neuer Hof in Neuhofen.
3 Es folgten weitere intensive Gespräche auf Ebene der Verbandsgemeinde Waldsee und der Ortsgemeinde Neuhofen. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ortsgemeinderat haben sich eingehend mit der weiteren Entwicklung des Naherholungsgebiets Schlicht beschäftigt. Großer/neuer Parkplatz Anfang des Jahres 2015 fanden intensive Gespräche über die weitere Nutzung des großen Parkplatzes mit den Grundstückseigentümern statt. Es konnte keine Einigung erzielt werden, nachdem die Grundstückseigentümer auf die Übernahme der Rückbaukosten und der Verkehrssicherungspflicht durch die Ortsgemeinde Neuhofen gepocht haben (ca ). Es war schließlich vereinbart, dass der neue Parkplatz gesperrt wird und nur noch bei besonderem Bedarf genutzt wird (Pachtvertrag). Inzwischen hat der Kreis Rhein-Pfalz-Kreis die Rückbauverpflichtung und Verkehrssicherungspflicht übernommen. Für die Beseitigung der Vermüllung ( vom August 2015 von Naherholungssuchenden) ist daher nun die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis und nicht die Ortgemeinde Neuhofen zuständig. Die weitere Verwendung der Parkplatzfläche obliegt jetzt ausschließlich der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Eine sinnvolle Nutzung könnte die Neugestaltung als Streuobstwiese, im Rahmen der Biotopvernetzung, sein. Die Ortsgemeinde Waldsee ist ebenfalls nicht mehr bereit die Verlängerung des Badestrandes auf dem Teil der Gemarkung Waldsee in Ordnung und sauber zu halten, obwohl die Ortsgemeinde Waldsee schuldenfrei ist. Kosten Im Wirtschaftsplan 2013 des Vereins Erholungsgebiet in den Rheinauen e.v. Betriebskosten in Höhe von (Abschreibungen ) ausgewiesen. Eine weitere positive Entwicklung der Kostenrechnung durch die Aufgabe von Naherholungsgebieten ist ab dem Jahr 2014 zu erwarten, wenn das Naherholungsgebiet Schlicht abgegeben wird., so im Wirtschaftsplan ausgeführt. Die von Herrn Bürgermeister Otto Reiland genannten Kosten für die Naherholung Schlicht in Höhe von exakt sind unvollständig; es handelt sich lediglich um sog. auf der Kostenstelle verausgabte Kosten. Dabei wurde weder berücksichtigt, dass zusätzlich Kosten für die Wegesanierung des Offlachweges (ca /jährlich) anfallen (bisher wurden 2/3 vom Verein übernommen) sowie für den Betrieb der Vakuumleitung/Personaleinsatz und die anstehende Ertüchtigung, sowie für Freischneidearbeiten für die Feuerwehr durch den Gemeindeservice (ca /2015 und ca /2016). Hinzu kommen Kosten, um die WC-Anlage winterfest zu machen, Kosten für die Instandsetzung von Schranken und Schlössern (jährlich mind ) sowie anfallende Kosten für Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. der Wasserleitung (im Jahr 2015 mussten wegen eines Wasserrohrbruchs investiert werden und für den hierdurch erhöhten Wasserverbrauch entrichtet werden. Im Jahr 2015 wurden schließlich bereits ,80 von der Verbandsgemeindeverwaltung ermittelt; aber auch darin sind noch nicht alle Kosten enthalten.
4 Die Ortsgemeinde Neuhofen hat zwar die höchste Steuerkraft in der Verbandsgemeinde Rheinauen, aber eben auch die höchste Verbandsgemeindeumlage zu zahlen. Badebetrieb und Kiosk Es stand für mich und die Ortsverwaltung Neuhofen nie zur Diskussion, dass der Badebetrieb mit Kiosk eingestellt wird. Nachdem der Pachtvertrag über das Naherholungsgebiet Schlicht zum 31. Dezember 2013 mit dem Verein Erholungsgebiet in den Rheinauen e.v. geendet ist, ist die Naherholung Schlicht an die Ortsgemeinde Neuhofen zurück gefallen. Das Pachtverhältnis mit dem Kiosk-Betreiber wurde von der Ortsgemeinde Neuhofen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils verlängert und ist nun zum 31. Dezember 2015 ebenfalls ausgelaufen. Zur weiteren Entwicklung des Naherholungsgebiets Schlicht hat Ortsbürgermeister Frey für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderats Neuhofen am 15. September 2015 den Weiterbetrieb der Naherholung vorgeschlagen und detaillierte Überlegungen hierzu vorgetragen. Hierbei war u. a. auch an eine ganzjährige Öffnung gedacht. Die Grundlage sollte eine Ausschreibung sein. Der Kiosk-Pächter ist inzwischen Eigentümer des 1977 errichteten Kiosks (1995 erfolgte die Erweiterung des Kühlhauses). Das Grundstück befindet sich jedoch im Eigentum der Gemeinde Neuhofen. Beim Betrieb des Kiosks gab es bereits bei der Verpachtung durch den Verein Erholungsgebiet in den Rheinauen e.v. immer wieder Beanstandungen. Dies betrifft sowohl die sog. open-air-veranstaltungen als auch den nicht genehmigten Betrieb durch einen Dritten. Darüber hinaus wurde die Pflege des Badestrandes (zugewachsene Bänke und Abfallbehälter) sowie die Öffnung der Toilettenanlagen nicht vertragsgemäß erfüllt ( herrschaftliche Willkür, so ein Badegast). Bei dem Vertragsgespräch zwischen Ortsbürgermeister Frey und dem Kiosk-Pächter war diesem natürlich klar, dass der Vertrag zum 31. Dezember 2015 beendet ist. Er lehnte es auch ab, sich an der geplanten Ausschreibung ab 2016 zu beteiligen. Die Ortsgemeinde Neuhofen möchte mit der Neuordnung des Badebetriebs, einschl. Kiosk, die Naherholung selbst gestalten können und verlässlicher sowie familienfreundlicher. Dies beinhaltet auch Modernisierung und Flexibilisierung. Es ist daher erforderlich, dass die Ortsgemeinde Neuhofen Eigentümer des Kiosks ist. Am 24. November 2015 wurde vom Ortsgemeinderat nach vielen Beratungen und Gesprächen schließlich der Grundsatzbeschluss gefasst, dass der Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter weder verlängert noch ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wird. Er ist aufzufordern, seine vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. den Rückbau des Kiosk, nach Ablauf des Pachtvertrags zeitnah zu erfüllen.
5 Dies wurde dem Pächter schließlich mit Schreiben vom durch die Ortsgemeinde Neuhofen mitgeteilt. Den Antrag von Ratsmitglied Ralf Marohn in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats Neuhofen am 8. Dezember 2015 über die erneute Aufnahme eines Tagesordnungspunktes Schlicht (Dringlichkeitsantrag) habe ich, gem. 34 i. V. mit 3 GeSchO, abgelehnt. So sind Gegenstände, die innerhalb der letzten 6 Monate im Gemeinderat beraten und entschieden wurden, nicht noch einmal in die Tagesordnung aufzunehmen. Aufgrund der öffentlichen Diskussionen zur Naherholung Schlicht hat Verbandsbürgermeister Otto Reiland und Landrat Clemens Körner schließlich für den 14. Januar 2016 zu einem sog. Runden Tisch eingeladen. Dabei wurde im Beisein von Ortsbürgermeister Gerhard Frey sowie Vertretern aus dem Ortsgemeinderat Neuhofen (SPD, CDU, FDP) folgende Vereinbarung (Pressemitteilung von Verbandsbürgermeister Otto Reiland) getroffen: Der Badebetrieb Schlicht bleibt aufrecht erhalten. Die Ortsgemeinde Neuhofen wird den Kiosk erwerben. In der Ortsgemeinderatssitzung am 23. Februar 2016 sollen die Bedingungen für einen neuen Pachtvertrag für den Kioskbetrieb und den Betrieb des Badestrandes sowie der Toilettenanlage und des Parkplatzes festgelegt werden. Danach ist zeitnah eine entsprechende Ausschreibung durch zu führen. Der Bade- und Kioskbetrieb soll wieder ab Mitte Mai 2016 geöffnet werden. Das Ergebnis des Runden Tisches ist in der Einwohnerversammlung am 21. Januar 2016 so vorzutragen. Vor der anschließenden Aussprache nutzte der SPD-Fraktionsvorsitzende Arthur Nasel die Gelegenheit, nochmals kurz die Position der SPD-Fraktion vorzutragen und zu erläutern. In der Aussprache wurde insbesondere die Rückbauverpflichtung des Kiosk- Pächters angesprochen und der Wunsch geäußert, dass die Naherholung erhalten bleiben soll. Ebenso wurde der unzulängliche Zustand des Offlachwegs und die mangelnde Sauberkeit der Toilettenanlagen thematisiert. Es wurde auch dringend angeraten, die Eigentumsverhältnisse beim Kiosk zu überprüfen, da sich dieses möglicherweise bereits im Eigentum der Ortsgemeinde Neuhofen befindet. Der Versammlungsleiter erläuterte, dass der Kiosk-Pächter am 19. Januar 2016 bereits per Einschreiben informiert wurde, dass die Rückbauverpflichtung aufgehoben ist und ihm ein Kaufangebot unterbreitet wurde. Dies erfolgte durch Eilentscheidung des Bürgermeisters im Benehmen mit dem Ortsbeigeordneten. Auch die Prüfung der Eigentumsverhältnisse sei inzwischen in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Ortsgemeinderats Neuhofen am 23. Februar 2016 soll sowohl diese Eilentscheidung bestätigt werden als auch die Bedingungen für einen neuen Pachtvertrag und die Ausschreibung beschlossen werden.
6 Vertreter des Bürgerbegehens erklärten, dass sie zunächst auch weiterhin an dem Bürgerbegehren festhalten wollen und letztendliche eine Entscheidung von den Beschlüssen im Ortsgemeinderat Neuhofen abhängig machen werden. TOP 3 Verschiedenes Es gab keine Fragen und Anmerkungen. Die Einwohnerversammlung war um 20:45 Uhr beendet.
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