Nr. 17 Bekanntmachungen 26. April 2001 der Stadt Gelsenkirchen
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- Eduard Hase
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1 AMTSBLATT Nr. 17 Bekanntmachungen 26. April 2001 der Stadt Gelsenkirchen Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen für die Bereiche der Siedlungen Ortrudstraße und Waterloostraße in Gelsenkirchen-Resse vom Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung vom aufgrund 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV. NW S. 245), die folgende Satzung beschlossen: Ziel der Satzung ist es, für den im Geltungsbereich erfassten Bestand der Gebäude und Freiflächen unerwünschte gestalterische Entwicklungen zu verhindern. Notwendige bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnwertes sollen ermöglicht werden. 1 Geltungsbereich 1. Diese Satzung gilt für die in der Karte (Anlage 1 zur Satzung) gekennzeichneten Grundstücke und Gebäude. 2. Die Satzung gilt bei Vorhaben aller Art, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und deren Freiflächen verändern. Auf die Genehmigungsbedürftigkeit auch der Vorhaben nach 65 Abs. 2 Nr.2 BauO NRW wird hingewiesen. Demnach ist die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, Solaranlagen, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidung und Verblendungen ebenfalls genehmigungspflichtig. 3. Die Karte (Anlage 1) ist Bestandteil der Satzung. 2 Anbauten Anbauten müssen in Form, Maßstab und Verhältnis der Baumassen zueinander so gestaltet werden, dass sie sich den ursprünglichen Gebäuden unterordnen. Anbauten müssen sich durch einen Rücksprung von den ursprünglichen Gebäuden absetzen. 3 Außenwände 1. Die Außenwände sind als Putzflächen zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Bei Instandsetzungen muss der ursprüngliche Gesamteindruck der Gebäudefassaden einschließlich ihrer Architekturdetails erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Fassadengliederungen, Gesimse, sichtbares Holzwerk, Fachwerkteile, Sichtmauerwerk, Bossenmauerwerk usw. dürfen nicht verändert oder überdeckt werden. 2. Reparaturen sind - soweit wie möglich - mit den ursprünglichen Materialien auszuführen. 3. Beim Anbringen einer äußeren Wärmedämmung ist die ursprüngliche Fassadengliederung mit den besonderen Gestaltungselementen zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Die Ausführung ist bei zusammenhängenden Baukörpern einheitlich herzustellen. 4. Die Verwendung von Glasbausteinen außer an der Rückseite des Gebäudes - ist oberhalb der Kellerdecke untersagt. 5. Werden Eingangsstufen erneuert, so sind gemusterte, strukturierte sowie glänzende Materialien nicht zulässig. Vorhandene Treppenwangen sind zu erhalten bzw. wieder neu herzustellen. 6. Die Fassaden sind in hellen Tönen zwischen weiß (wie Kalk), grau (wie Zement) und beige (wie Sand) zu streichen. Glänzende Farben sind nicht zulässig. Zusammenhängende Baukörper sind einheitlich zu streichen. 4 Dächer 1. Die Baukörper sind einheitlich mit den gleichen Dachsteinen in der gleichen Farbe zu decken. 2. Veränderungen der Dachform sind nicht zulässig. Zusätzliche Dachgauben dürfen an den Rückseiten der Gebäude eingebaut werden, wenn sie sich gestalterisch unterordnen. 3. Antennen sind nur an der Rückseite der Gebäude oder im hinteren Teil des Gartens zulässig. 5 Fensteröffnungen I 1. Die bestehenden Fensteröffnungen sind in ihrer Lage und Größe zu erhalten. Fensteröffnungen außer an den Straßenseiten mit weniger als 1,0 qm Fläche dürfen zugemauert werden. Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
2 2. Der Einbau von Rollläden ist zulässig. Die Rollladenkästen müssen mit dem Fenster gestalterisch und farblich ein Element bilden und dürfen nicht nach außen über die Fensterlaibung hinausragen. 3. Fensterrahmen sind mit weißer Oberfläche auszuführen. 6 Türöffnungen 1. Türöffnungen sind in ihrer jetzigen Lage, Größe und Form zu erhalten. 2. Werden Türen erneuert, so sind sie den ursprünglichen gestalterisch anzupassen. Metallfarbene Oberflächen sind ausgeschlossen. 3. Eingangsloggien dürfen unter Wahrung des ursprünglichen Erscheinungsbildes mit weißen Fenster- und Türelementen geschlossen werden. Die urspünglichen Laibungen oder die Tiefe der Fensterlaibungen müssen erhalten oder hergestellt werden. 7 Freiflächen 1. Die Vorgärten sind zu begrünen. Die Flächen vor dem Haus sind nicht als Arbeits- oder Abstell- oder Lagerplatz zu nutzen. 2. Stellplätze, Spurstreifen und andere Zuwegungen sind aus kleinteiligen Platten, Pflastersteinen, Rasensteinen und Kiesschüttungen oder vergleichbaren Baustoffen herzustellen. Großflächige wasserundurchlässige Abdeckungen sind unzulässig. 3. Grundstückseinfriedigungen an den seitlichen und hinteren Grenzen zu Nachbargrundstücken sind durch Hecken, Maschendraht- oder Holzzäune bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. Einfriedungen, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, sind bis zu 1,00 m Höhe und nur durch Hecken und Pflanzungen, oder Zäune in Verbindung mit Pflanzungen zulässig. 4. Werden Garagenbauten errichtet, muss sich das äußere Erscheinungsbild in Ausführungen und Oberflächenstruktur der umgebenden Bebauung anpassen. Grenzt die Längsseite an eine öffentliche Verkehrsfläche, ist sie zu begrünen. Nebeneinander stehende Garagen sollen mit der Vorderkante bündig abschließen und farblich aufeinander abgestimmt sein. Flache Garagendächer sind zu begrünen. 8 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig gemäß 84 Abs.1 Nr. 20 BauO NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den 3-7 dieser Satzung 1. die Außenwände nicht als Putzflächen erhält oder nicht wieder herstellt; 2. Architekturdetails und/oder Fassadengliederungen beseitigt, überdeckt oder verändert; 3. Reparaturen nicht mit den ursprünglichen Materialien ausführt, obwohl dies möglich ist; 4. beim Anbringen einer Wärmedämmung nicht die ursprüngliche Fassadengliederung mit den besonderen Gestaltungselementen erhält bzw. diese wieder herstellt; 5. Glasbausteine oberhalb der Kellerdecke an der Rückseite des Hauses verwendet; 6. Eingangsstufen mit gemusterten, strukturierten oder glänzenden Materialien erneuert; 7. vorhandene Treppenwangen beseitigt; 8. die Fassaden in anderen als den in 3 Abs. 6 genannten Tönen behandelt; 9. für die Fassaden glänzende Farben verwendet; 10. die Dächer nicht mit den gleichen Dachsteinen und in der gleichen Farbe bei zusammenliegenden Baukörpern deckt; 11. die Dachform verändert; 12. zusätzliche Gauben außer an der Rückseite des Gebäudes einbaut; 13. Antennen außer an der Rückseite des Gebäudes oder im hinteren Teil des Gartens aufstellt; 14. bestehende Fensteröffnungen (bis auf die in 5 Abs. 1 genannten Ausnahmen) in ihrer Lage und Größe verändert; 15. andere als die in 5 Abs. 2 genannten Rollläden einbaut; 16. Fensterrahmen nicht mit weißer Oberfläche ausführt; 17. Türöffnungen nicht in ihrer jetzigen Lage, Größe und Form erhält; 18. Türen nicht den ursprünglichen Türen gestalterisch anpasst oder Türen mit metallfarbenen Oberflächen verwendet; 19. Eingangsloggien anders als in 6 Abs.3 beschrieben schließt; 20. Flächen vor dem Haus als Arbeits-, Abstell- oder Lagerplatz benutzt; 21. Für Stellplätze, Spurstreifen und andere Zuwegungen großflächige, wasserundurchlässige Abdeckungen verwendet; 22. Grundstückseinfriedungen entgegen den in 7 Abs. 3 genannten Anforderungen errichtet; 23. Garagenbauten so errichtet, dass sie sich nicht der umgebenden Bebauung anpassen; 24. die Längsseiten der Garagenbauten, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, nicht begrünt; 25. nebeneinander stehende Garagenbauten nicht farblich aufeinander abstimmt und nicht mit der Vorderkante bündig abschließen lässt; 26. flache Garagendächer nicht begrünt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu ,-- DM oder ,-- Euro geahndet werden. 9 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen für die Bereiche der Siedlungen Ortrudstraße und Waterloostraße in Gelsenkirchen-Resse wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 172 Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
3 Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gelsenkirchen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gelsenkirchen, 20. April 2001 (Siegel) Oliver W ittk e Oberbürgermeister Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
4 174 Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
5 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen für die Bereiche der Siedlungen Friedhofstraße (1), Ortrudstraße (2), Ewaldstraße (3) und Waterloostraße (4) in Gelsenkirchen-Resse vom 29. Juli 1983 Vom Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung vom aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV. NW S. 245), die folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen für die Bereiche der Siedlungen Friedhofstraße (1), Ortrudstraße (2), Ewaldstraße (3) und Waterloostraße (4) in Gelsenkirchen-Resse vom 29. Juli 1983 wird aufgehoben. Artikel II Diese Aufhebungs-Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen für die Bereiche der Siedlungen Friedhofstraße (1), Ortrudstraße (2), Ewaldstraße (3) und Waterloostraße (4) in Gelsenkirchen-Resse vom 29. Juli 1983 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gelsenkirchen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gelsenkirchen, 20. April 2001 (Siegel) Oliver W ittk e Oberbürgermeister gkd-el (Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe) Tagesordnung für die 1. Sitzung des Werksausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe am , Uhr, Ratssaal, Hans-Sachs-Haus A. Öffentlicher Teil Drucksachen-Nummer 1. Unterzeichnung von Niederschriften 99-04/ Bestellung eines Schriftführers und seines/seiner Stellvertreters/in 99-04/2802 B. Nichtöffentlicher Teil: 1. Vorläufiger Wirtschaftsplan 2001 der Gelsenkirchener Kommunalen Datenzentrale Emscher-Lippe 2. Erteilen von Aufträgen hier: Technikeinsatz in der Stadtverwaltung - Programme zur Verbindung von PC mit dem Serverpool der gkd-el (Terminal-Emulations-Software) 99-04/ / Erteilen von Aufträgen hier: Technische Ausstattung der Bürgercenter Erle und Horst sowie der Telefonischen Bürgerberatung Husemannstraße 32 - Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs. 2 GO NW - Gelsenkirchen, 18. April 2001 Oliver W ittk e Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
6 Referat 63 (Bauordnung und Bauverwaltung) Tagesordnung für die 13. Sitzung des Bau-, Bauvergabe- und Grünausschusses am , Uhr, Sitzungszimmer 283, Rathaus Buer A. Öffentlicher Teil Drucksachen-Nummer 1. Satzungsangelegeheiten 1.1. Satzung über die endgültige Herstellung der Hüller Straße von Neuhüller Straße bis Plutostraße 99-04/ Satzung über die endgültige Herstellung der Heistraße 99-04/ Hochbau 2.1. Sanierung des Hauswirtschaftsbereiches am Ricarda-Huch-Gymnasium, Schultestraße Umbau der Empore in der Turnhalle des Schulgebäudes an der Hans- Böckler-Allee zu einem Gymnastikraum für die Grundschulen Fürstinnenstraße Dreifachturnhalle Wildenbruchplatz - Dachsanierung Ewaldschule Middelicher Straße 289, Gelsenkirchen-Resse - Verbesserung der Beleuchtungsanlage im Schulgebäude Gesamtschule Berger Feld, Adenauerallee 110, Gelsenkirchen - Erneuerung der Brandmeldeanlage Tageseinrichtung für Kinder Kriemhildstraße 6 a, Gelsenkirchen-Resse - Erneuerung der Beleuchtungsanlage Sportanlage Plutostraße, Gelsenkirchen-Bulmke Erneuerung der Heizkessel-, Regel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie Installation einer thermischen Solaranlage 2.8. Sportanlage Löchterheide/ Nordring, Gelsenkirchen-Buer Installation einer thermischen Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung 99-04/ / / / / / / / Tiefbau 3.1. Bauprogramm Instandsetzungsmaßnahmen Kreisstraßen - Kirchhellenstraße III. BA Durchführung von Straßenbaumaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung Bauprogramm 2001 Fahrbahninstandsetzung in der Schwarzmühlenstraße nach Kanalbau 3.3. Sanierung und Erneuerung städtischer Straßen - Investiver Kostenaufwand - hier: Straßen von überbezirklicher Bedeutung - Sonderprogramm Erneuerung der Fahrbahndecke in der Aldenhofstraße zwischen Hans- Böckler-Allee und Röhrenstraße 99-04/ / / / Entwässerung 4.1. GK - Investitionsmaßnahmen Stadtentwässerung; Grillostraße Erneuerung/Wiederherstellung von Entwässerungsanlagen 4.2. GK - Investitionsmaßnahmen Stadtentwässerung; Vorflut Emil- Zimmermann-Allee/Obererle Erneuerung/Wiederherstellung von Entwässerungsanlagen 4.3. GK - Investitionsmaßnahmen Stadtentwässerung; Scheideweg Erneuerung/Wiederherstellung von Entwässerungsanlagen 4.4. GK - Investitionsmaßnahmen Stadtentwässerung; Ortbeckstraße Erneuerung/Wiederherstellung von Entwässerungsanlagen 5. 6-streifiger Ausbau der BAB Oberhausen/Hannover Begrünung des Tunnels 99-04/ / / / / Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
7 6. Verwaltungsreform in Gelsenkirchen hier: Übereinstimmende Zuständigkeit und gemeinsame Verantwortung von Politik (Fachausschuss) und Verwaltung (Fachbereich) im neuen Steuerungsmodell 7. Mitteilungen und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauvergaben 99-04/ Bauvergaben im jeweiligen Wert von mehr als ,00 DM bis ,00 DM 2.1. Auftragsvergaben des Referates Verkehr für Baumaßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung hier: I. Quartal Planung und Baudurchführung der betriebstechnischen Ausrüstung des Stadtbahnabschnittes Gelsenkirchen-Horst und Verknüpfung mit der Straßenbahnlinie Bauabschnitt (BA) von Fischerstraße bis Buerer Straße/Eisenbahn 99-04/ / Mitteilungen und Anfragen Gelsenkirchen, 12. April 2001 Referat 66 (Hoch- und Tiefbau) Öffentliche Ausschreibung Das Referat 66 - Hoch- und Tiefbau - der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Postfach, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/ , Telefax: 0209/ , beabsichtigt, in öffentlicher Ausschreibung zu vergeben: Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Umbau/Sanierung des Gebäudeteils Auf Böhlingshof des Ricarda-Huch-Gymnasiums, Schultestraße 50 in Gelsenkirchen Es sind folgende Arbeiten auszuführen: ca. 30 qm Außentüren und ca. 265 qm Fenster (z. T. Stulpflügel mit Sprossen) Ausführungszeit: Anfang Juni 2001, innerhalb von 27 Arbeitstagen Der Zuschlag kann nur an Firmen oder Bietergemeinschaften erteilt werden, die nachweislich ähnliche Bauleistungen ausgeführt haben und über entsprechende Referenzen verfügen. Vom Bieter ist eine Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht nachzuweisen. Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsquittung ab im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 383, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. Das Entgelt beträgt 53,00 DM/27,10. Es wird nicht erstattet und ist an die Stadtkasse Gelsenkirchen zu überweisen mit dem Verwendungszweck BSt Metallbauarbeiten Ricarda-Huch-Gymn. 'Auf Böhlingshof' " Konto-Nr.: bei der Sparkasse Gelsenkirchen, BLZ Submissionstermin ist - im Beisein der Bieter - der , Uhr, Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Referat 63 Bauordnung und Bauverwaltung, 63/3-Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 66, Gelsenkirchen. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Bewerber bzw. Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfstelle wenden: Bezirksregierung Münster, VOB-Beschwerdestelle, Domplatz 6-7, Münster. Gelsenkirchen, 17. April 2001 Referat 66 (Hoch- und Tiefbau) Öffentliche Ausschreibung Das Referat 66 - Hoch- und Tiefbau - der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Postfach, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/ , Telefax: 0209/ , beabsichtigt, in öffentlicher Ausschreibung zu vergeben: Erneuerung des Sporthallenbodens der Sporthalle Vinckestraße - Leibniz-Gymnasium, Breddestraße 21 - Gelsenkirchen-Buer Es sind folgende Arbeiten auszuführen: Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
8 ca qm vorhandenen Schwingboden komplett ausbauen ca qm neuen Schwingboden mit Oberboden aus DD Linodur Sport einbauen Ausführungszeit: Der Zuschlag kann nur an Firmen oder Bietergemeinschaften erteilt werden, die nachweislich ähnliche Bauleistungen ausgeführt haben und über entsprechende Referenzen verfügen. Vom Bieter ist eine Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht nachzuweisen. Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsquittung ab im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 383, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. Das Entgelt beträgt 53,00 DM/27,10. Es wird nicht erstattet und ist an die Stadtkasse Gelsenkirchen zu überweisen mit dem Verwendungszweck BSt TH Vinckestraße - Sportbodenerneuerung, Konto-Nr.: bei der Sparkasse Gelsenkirchen, BLZ Submissionstermin ist - im Beisein der Bieter - der , Uhr, Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Referat 63 - Bauordnung- und Bauverwaltung, 63/3-Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 66, Gelsenkirchen. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Bewerber bzw. Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfstelle wenden: Bezirksregierung Münster, VOB-Beschwerdestelle, Domplatz 6-7, Münster. Gelsenkirchen, 17. April 2001 Referat 66 (Hoch- und Tiefbau) Öffentliche Ausschreibung Das Referat 66 - Hoch- und Tiefbau - der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Postfach, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/ , Telefax: 0209/ , beabsichtigt, in öffentlicher Ausschreibung zu vergeben: Dachsanierung an der Sportanlage Reckfeldstraße in Gelsenkirchen Es sind folgende Arbeiten auszuführen: ca. 520 qm Dachabdichtungsarbeiten Ausführungszeit: August 2001 Der Zuschlag kann nur an Firmen oder Bietergemeinschaften erteilt werden, die nachweislich ähnliche Bauleistungen ausgeführt haben und über entsprechende Referenzen verfügen. Vom Bieter ist eine Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht nachzuweisen. Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsquittung ab im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 383, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. Das Entgelt beträgt 32,00 DM/16,36. Es wird nicht erstattet und ist an die Stadtkasse Gelsenkirchen zu überweisen mit dem Verwendungszweck BSt Dachabdichtung SPA Reckfeldstraße, Konto-Nr.: bei der Sparkasse Gelsenkirchen, BLZ Submissionstermin ist - im Beisein der Bieter der , Uhr, Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/3-Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 66, Gelsenkirchen. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Bewerber bzw. Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfstelle wenden: Bezirksregierung Münster, VOB-Beschwerdestelle, Domplatz 6-7, Münster. Gelsenkirchen, 17. April 2001 Referat 66 (Hoch- und Tiefbau) Öffentliche Ausschreibung Das Referat 66 - Hoch- und Tiefbau - der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Postfach, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/ , Telefax: 0209/ , beabsichtigt, in öffentlicher Ausschreibung zu vergeben: Metallbau- und Verglasungsarbeiten zur Fenstererneuerung an der Realschule am Hagemannshof 5 in Gelsenkirchen Es sind folgende Arbeiten auszuführen: ca. 330 qm (55 St.) Aluminium-Fenster Ausführungszeit: KW Der Zuschlag kann nur an Firmen oder Bietergemeinschaften erteilt werden, die nachweislich ähnliche Bauleistungen ausgeführt haben und über entsprechende Referenzen verfügen. Vom Bieter ist eine Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht nachzuweisen. 178 Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
9 Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsquittung ab im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 383, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. Das Entgelt beträgt 53,00 DM/27,10. Es wird nicht erstattet und ist an die Stadtkasse Gelsenkirchen zu überweisen mit dem Verwendungszweck BSt Metallbauarbeiten RS Hagemannshof, Konto-Nr.: bei der Sparkasse Gelsenkirchen, BLZ Submissionstermin ist - im Beisein der Bieter - der , Uhr, Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/3-Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 66, Gelsenkirchen. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Bewerber bzw. Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfstelle wenden: Bezirksregierung Münster, VOB-Beschwerdestelle, Domplatz 6-7, Münster. Gelsenkirchen, 17. April 2001 Referat 66 (Hoch- und Tiefbau) Öffentliche Ausschreibung Das Referat 66 - Hoch- und Tiefbau - der Stadt Gelsenkirchen, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Postfach, Gelsenkirchen, Telefon: 0209/ , Telefax: 0209/ , beabsichtigt, in öffentlicher Ausschreibung zu vergeben: Fliesen- und Plattierungsarbeiten, Innenfensterbänke für den Neu- und Umbau der Schule für Erziehungshilfe, Bergmannsglückstraße 75 in Gelsenkirchen-Buer Es sind folgende Arbeiten auszuführen: ca qm Bodenbelag Fliesen ca. 550 qm Wandfliesen Ausführungszeit: Mitte Juni - Mitte Juli 2001, innerhalb von 20 Arbeitstagen Der Zuschlag kann nur an Firmen oder Bietergemeinschaften erteilt werden, die nachweislich ähnliche Bauleistungen ausgeführt haben und über entsprechende Referenzen verfügen. Vom Bieter ist eine Versicherung gegen gesetzliche Haftpflicht nachzuweisen. Die Ausschreibungsunterlagen werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsquittung ab im Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 383, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung auf dem Postweg zugesandt. Das Entgelt beträgt 53,00 DM/27,10. Es wird nicht erstattet und ist an die Stadtkasse Gelsenkirchen zu überweisen mit dem Verwendungszweck BSt Fliesenarbeiten Bergmannsglückstraße 75, Konto-Nr.: bei der Sparkasse Gelsenkirchen, BLZ Submissionstermin ist - im Beisein der Bieter - der , Uhr, Rathaus Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 12, Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung, 63/3-Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 66, Gelsenkirchen. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Bewerber bzw. Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen an folgende Nachprüfstelle wenden: Bezirksregierung Münster, VOB-Beschwerdestelle, Domplatz 6-7, Münster. Gelsenkirchen, 18. April 2001 Bekanntmachungen anderer Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts II Sonstige Bekanntmachungen SCHILLERTHEATER NRW III Großes Haus Freitag, 27. April, Uhr: Pariser Leben; Operette von Jacques Offenbach; IG 4, WBR und Freiverkauf Samstag, 28. April, Uhr: Der kleine Horrorladen; Musical von Howard Ashman und Alan Menken; WBR und Freiverkauf Sonntag, 29. April, Uhr: Pariser Leben; Operette von Jacques Offenbach; IG 2, WBR und Freiverkauf Donnerstag, 3. Mai, Uhr: Endstation Sehnsucht; Schauspiel von Tennessee Williams; WBR und Freiverkauf Freitag, 4. Mai, Uhr: Endstation Sehnsucht; Schauspiel von Tennessee Williams; Mix Abo und Freiverkauf Kleines Haus Freitag, 27. April, Uhr: Kraftwerk; Theater für Jugendliche; Eintritt frei Samstag, 28. April, Uhr: Box of Pearls -Bachkantaten-; Ballett von Bernd Schindowski; WBR und Freiverkauf Sonntag, 29. April, Uhr: Einführungsmatinee zum Schauspiel Endstation Sehnsucht von Tennessee Williams; Eintritt frei Freitag, 4. Mai, Uhr: Gefährliche Liebschaften; Oper in zwei Akten; WBR und Freiverkauf Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
10 Personalnachrichten IV Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, dem 04. Mai Herausgegeben von der Stadt Gelsenkirchen Jahrgang -. Für die Herausgabe und Redaktion verantwortlich: Horst Peifer, Referat 2, Rat, Bezirksvertretungen, Repräsentation. Das Amtsblatt kann in Einzelfällen kostenlos schriftlich beim Referat 2, Rat, Bezirksvertretungen, Repräsentation, Hans-Sachs-Haus, Gelsenkirchen, angefordert werden. Druck: gkd-el, Fax: 0209/ , Gelsenkirchen. 180 Stadt Gelsenk. Amtsblatt 2001 Nr. 17/
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