AUSLOBUNG ST. PÖLTEN, SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH, BESTANDSSANIERUNG OFFENER ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB IM OBERSCHWELLENBEREICH

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1 ST. PÖLTEN, SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH, BESTANDSSANIERUNG OFFENER ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB IM OBERSCHWELLENBEREICH AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN ARCHITEKTENLEISTUNG AUSLOBUNG SEPTEMBER 2014 Anmerkung: Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen, etwa Berufstitel, Tätigkeiten, akademische Grade usw, die nur in eingeschlechtlicher Form verwendet werden, sind geschlechtsneutral aufzufassen. SV 01 Version 1.0 (Stand )

2 VERFÜGBARKEIT DER UNTERLAGEN Folgende Teile der Ausschreibungsunterlagen (= Wettbewerbsauslobung und Ausschreibung Verhandlungsverfahren) sind ab sofort verfügbar: EINLEITUNG TEIL A WETTBEWERBSORDNUNG / VERFAHRENSREGELN TEIL B AUFGABENSTELLUNG TEIL C LEISTUNGSBILD / MUSTERWERKVERTRAG TEIL D ANHANG (nur am ftp-server) Eventuell erforderliche Einstellungen auf Ihrem EDV-System: Beachten Sie, dass gegebenenfalls Einstellungen an Ihrem Internet-Browser zu tätigen sind. Auch zb Firewalls können den Zugriff beeinträchtigen. Grundsätzlich sollte der Zugang aber für alle marktüblichen Browser möglich sein. Sollte ein EDV-Betreuer Ihr System warten, wenden Sie sich bitte an diesen um die erforderlichen Einstellungen vorzunehmen! Nachstehende Empfehlungen sind lediglich als Hinweis bzw als Hilfestellung für den Fachkundigen zu verstehen und wird keinerlei Haftung für eventuell auftretende Fehlfunktionen Ihres EDV-Systems nach Vornahme der empfohlenen Maßnahmen übernommen. Auf Ihrem EDV-System muss gegebenenfalls ein ftp-client installiert werden. Solche Freeware kann zb unter gratis downgeloaded werden. Andere ftp-client-freeware-downloads findet man am Besten über Internet-Suchmaschinen (zb Google). FileZilla starten: unter Start Programm FileZilla FTP Client FileZilla EINLEITUNG Seite 2 von 52

3 Menüleiste von FileZilla (Beispiel): Server: Benutzername: Passwort: n-sftp.noel.gv.at BD6-Info yk0023!!dd2 Port: 22 Jetzt klicken Sie auf Es kommt ein Hinweismeldung: Dort ggf das Kästchen anklicken. Dann OK anklicken. Sobald Ihr System mit dem ftp-server verbunden ist stehen Ihnen die Projektunterlagen zum Download zur Verfügung. Beispiel: Mit der Zurverfügungstellung der Zugangsberechtigung für den ftp-server gelten die Ausschreibungsunterlagen als nachweislich übermittelt. Da der Datentransfer im Falle einer Auftragserteilung ebenfalls über einen ftp-server erfolgen soll, muss sichergestellt werden, dass die entsprechenden Einstellungen in Ihrem EDV-System vorgenommen worden sind. EINLEITUNG Seite 3 von 52

4 INHALTSVERZEICHNIS TEIL A WETTBEWERBSORDNUNG 6 A.1 AUFTRAGGEBER...9 A.2 RAHMENBEDINGUNGEN DER VERFAHRENSWAHL A.3 RECHTSGRUNDLAGEN A.4 AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN A.5 VERFAHRENSTERMINE A.6 TEILNAHMEBERECHTIGUNG A.7 KOLLOQUIUM UND FRAGESTELLUNG A.8 PREISE UND VERGÜTUNGEN / VERWENDUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE A.9 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN (WETTBEWERBSARBEIT) A.9.1 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG A.10 EINZUREICHENDE ARBEITEN ERSTE WETTBEWERBSSTUFE A.10.1 INHALTSVERZEICHNIS A.10.2 VERFASSERBRIEF A.10.3 PLANFORMATE / INHALT DER PLÄNE A.10.4 BEILAGEN A.10.5 DATENTRÄGER A.11 EINZUREICHENDE ARBEITEN ZWEITE WETTBEWERBSSTUFE A.11.1 INHALTSVERZEICHNIS A.11.2 VERFASSERBRIEF A.11.3 PLANFORMATE / INHALT DER PLÄNE A.11.4 ERLÄUTERUNGSBERICHT A.11.5 DATENTRÄGER A.12 PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG A.12.1 ANONYMISIERUNG, PRÜFUNG DER FORMVORSCHRIFTEN A.12.2 VORPRÜFUNG A.12.3 PREISGERICHT A.12.4 AUSSCHLUSSGRÜNDE A.12.5 AUSSCHEIDUNGSGRÜNDE A.12.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN A.12.7 VORGANGSWEISE DES PREISGERICHTS BEI DER BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN A.13 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS A.14 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND VERFAHRENSKOMMUNIKATION A.15 VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH ABSCHLUSS DES WETTBEWERBS A.15.1 ABLAUF DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS A.15.2 LEISTUNGSERFÜLLUNG INHALTSVERZEICHNIS Seite 4 von 52

5 A.15.3 ALLFÄLLIGER AUFTRAGGEBERWECHSEL A.16 ZUSCHLAGSFRIST A.17 RÜCKSTELLUNG VON UNTERLAGEN A.18 AUSSTELLUNG TEIL B AUFGABENSTELLUNG 32 B.1 BASISINFORMATION B.1.1 LAGE B.1.2 HISTORIE B.1.3 LEITBILD UND ANGEBOT B.2 PROJEKT B.2.1 PROJEKTBESCHLUSS B.3 AUFGABENSTELLUNG WETTBEWERB B.4 PLANUNGSGRUNDLAGEN B.4.1 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN UND SONSTIGE BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN B.4.2 GRUNDSTÜCKSDATEN B.4.3 BESTANDSPLÄNE B.4.4 BODENVERHÄLTNISSE B.4.5 GRUNDWASSER / HOCHWASSER B.4.6 RAUMPROGRAMM B.4.7 BESTANDSGEBÄUDE IM BEREICH DER ZENTRALEN AUFGABE B.4.8 INTERNER VERKEHR AUF DER LIEGENSCHAFT B.4.9 BUDGETVORGABEN B.4.10 PLANUNGS- UND AUSFÜHRUNGSTERMINE TEIL C LEISTUNGSBILD / MUSTERWERKVERTRAG 46 TEIL D ANHANG 48 D.1 UNTERLAGEN AM FTP-SERVER D.2 HINWEIS AUF WEITERE WICHTIGE PLANUNGSGRUNDLAGEN D.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS D.4 INDEX INHALTSVERZEICHNIS Seite 5 von 52

6 ST. PÖLTEN, SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH, BESTANDSSANIERUNG OFFENER ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB IM OBERSCHWELLENBEREICH AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN ARCHITEKTENLEISTUNG TEIL A WETTBEWERBSORDNUNG / VERFAHRENSREGELN TEIL A WETTBEWERBSORDNUNG SEPTEMBER 2014 SV 01 Version 1.0 (Stand )

7 Sechsstellige Kennzahl: WETTBEWERB SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH VERFASSERBRIEF 1. STUFE Die rechtsgültige Fertigung (Stempel und Unterschrift) auf dieser Seite ersetzt alle gegebenenfalls sonst erforderlichen Fertigungen für die erste Stufe. Der Gefertigte erklärt die Ausschreibungsunterlagen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt ausgefüllt, sowie ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben, die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen in allen Teilen vollinhaltlich anzuerkennen, der alleinige Verfasser der eingereichten Wettbewerbsarbeiten zu sein, ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Preisgericht in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar entscheidet. Als Zustellungsbevollmächtigter für die allfällige Aufforderung zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Wettbewerbes bzw für die Mitteilung sonstiger Entscheidungen des Auftraggebers wird die nachstehende Person benannt: Titel / Vorname / Name Postleitzahl (zb A-3100) / Ort Anschrift (Straße / Hausnummer) Telefonnummer (zb +43 / 2742 / ) Faxnummer (zb +43 / 2742 / ) Mobiltelefonnummer adresse (= Zustell- adresse) Ort / Datum... Rechtsgültige Fertigung - Stempel und Unterschrift TEIL A Seite 7 von 52

8 Sechsstellige Kennzahl: WETTBEWERB SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH VERFASSERBRIEF 2. STUFE Die rechtsgültige Fertigung (Stempel und Unterschrift) auf dieser Seite ersetzt alle gegebenenfalls sonst erforderlichen Fertigungen. Der Gefertigte erklärt die Ausschreibungsunterlagen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt ausgefüllt, sowie ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben, die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen in allen Teilen vollinhaltlich anzuerkennen und auf dieser Grundlage im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe sein Honorarangebot gewissenhaft und kaufmännisch sorgfältig zu kalkulieren, der alleinige Verfasser der eingereichten Wettbewerbsarbeiten zu sein, ausdrücklich zur Kenntnis, zu nehmen, dass das Preisgericht in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar entscheidet. Mitarbeiter an den eingereichten Wettbewerbsarbeiten: (falls der Platz nicht ausreicht können die Projektbeteiligten und Mitarbeiter auch als auf einem eigenen Blatt als Beilage angeführt werden): Adresse für Wettbewerbsergebnis Ort, Datum Telefonnummer für Wettbewerbsergebnis Rechtsgültige Unterfertigung - Stempel und Unterschrift TEIL A Seite 8 von 52

9 PRÄAMBEL Die Ausschreibungsunterlagen sind grundsätzlich mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland abgestimmt. Beim gegenständlichen Verfahren findet jedoch keine Kooperation statt. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung Bau, unterstützt das gegenständliche Vergabeverfahren. A.1 AUFTRAGGEBER Auftraggeber: Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 (mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages stimmen die Wettbewerbsteilnehmer einem späteren Auftraggeberwechsel zu, da beabsichtigt ist, das Projekt über Leasing zu finanzieren) Abgabestelle: Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4, 2. Stock, Zimmer Vergebende Stelle / Kontaktstelle / Verfahrensleitung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Architekt Dipl.-Ing. Günther HINTERMEIER rb Stabstelle Vergabe Dienstleistungen post.bd6@noel.gv.at Die Kontaktstelle ist zentrale und einzige Anlaufstelle für alle Anfragen. Anfragen sind grundsätzlich schriftlich an die angegebene -Adresse zu richten. Rechnungsadresse (für Aufwandsentschädigungen / Preisgelder): Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 UID-Nr ATU bzw wird nach Abschluss des Wettbewerbes bekannt gegeben. Zahlungsziel 30 Tage netto ab Eingang in der Prüfinstanz (und nach Entscheidung des Preisgerichts). TEIL A Seite 9 von 52

10 A.2 RAHMENBEDINGUNGEN DER VERFAHRENSWAHL Projekt: siehe Teil B Aufgabenstellung. Auftragsart: Der Auftraggeber beabsichtigt, die nachstehenden geistigen Dienstleistungen für dieses Projekt zu vergeben: Architektenleistung (Büroleistung) Details siehe Teil C Leistungsbild / Musterwerkvertrag Leistungswert: Der anhand der (nicht mehr gültigen) Honorarrichtlinien und der aktuellen marktüblichen Honorare festgestellte angemessene Leistungswert der zu vergebenden Leistungen liegt im Oberschwellenbereich. Hinweis: Eine Vergabe darf nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen erfolgen (vgl 19 Abs 1 BVergG idgf) Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens: Aufgrund der festgelegten Auftragsart und des festgestellten Leistungswertes wählt der Auftraggeber das Auslobungsverfahren des zweistufigen offenen Realisierungswettbewerbes im Oberschwellenbereich und beabsichtigt, die oben angeführten geistigen Dienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit dem Gewinner des Wettbewerbes zu vergeben. Werden die Verhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner nicht erfolgreich abgeschlossen, behält sich der Auftraggeber Verhandlungen mit dem vom Preisgericht nächstgereihten Wettbewerbsteilnehmer vor. Teilnehmeranzahl zweite Wettbewerbsstufe: Wird für den ggst Wettbewerb mit fünf festgelegt. A.3 RECHTSGRUNDLAGEN Bundesvergabegesetz BVergG idgf NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz idgf Ausschreibungsunterlagen Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in St. Pölten. A.4 AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus folgenden Teilen: Wettbewerbsbekanntmachung Einleitung Teil A Wettbewerbsordnung / Verfahrensregeln Teil B Aufgabenstellung Teil C Leistungsbild / Musterwerkvertrag Teil D Anhang Rein formal stellen die Teile A, B, und D die Wettbewerbsunterlagen dar. Alle nicht persönlich übermittelten Teile der Ausschreibungsunterlagen können vom ftp-server des Auftraggebers (siehe Einleitung) downgeloaded werden. Mit der Zurverfügungstellung der Zugangsberechtigung für den ftp-server gelten die Ausschreibungsunterlagen als nachweislich übermittelt. TEIL A Seite 10 von 52

11 Hinweis: In der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ist angeführt wo die Ausschreibungsunterlagen bezogen werden können. Nur die dort angebotene Version der Ausschreibungsunterlagen ist bindend. Für gegebenenfalls anderweitig bezogene Unterlagen übernimmt der Auftraggeber weder eine Garantie auf Vollständigkeit oder Letztgültigkeit und kann diesbezüglich auch keine Haftung übernommen werden. A.5 VERFAHRENSTERMINE Versand Ausschreibungsunterlagen an das Preisgericht Konstituierung des Preisgerichts, Endredaktion und Freigabe der Ausschreibungsunterlagen Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Veröffentlichung auf der Homepage des Landes Niederösterreich Fristende für schriftliche Fragestellung erste Wettbewerbsstufe, bis spätestens 12:00 Uhr mittags innerh v 7T Veröffentlichung des Protokolls der Fragebeantwortung erste Wettbewerbsstufe auf (automatisches Informations- für registrierte Nutzer) Fristende zur Behebung der Ausschreibungsunterlagen Fristende für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten erste Stufe bis spätestens 12:00 Uhr (= Einlangen der Arbeiten in der Abgabestelle!) Einreichungen auf dem Postweg sind (ohne Absender! / siehe formale Bedingungen und Kennzeichnung) zu adressieren an: Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 4, 2. Stock, Zimmer Persönliche Einreichungen sind gegen Eingangsbestätigung im Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 4, 2. Stock, Zimmer abzugeben (für die erste Wettbewerbsstufe ist beiliegender Adressaufkleber zu verwenden). Für das rechtzeitige Einlangen der Unterlagen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten bleiben ungeöffnet und werden im Beurteilungsverfahren nicht berücksichtigt. Weitere Verfahrenstermine (geplant): Beurteilungssitzung des Preisgerichts erste Wettbewerbsstufe im Anschluss Mitteilung der Entscheidung des Auftraggebers durch einen Notar: zb Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wettbewerbsstufe (an alle Wettbewerbsteilnehmer) bzw Aufforderung an die Verfasser der vom Preisgericht empfohlenen Wettbewerbsarbeiten, ihre Arbeiten in einer zweiten Stufe vertieft weiter zu bearbeiten TEIL A Seite 11 von 52

12 Fristende für schriftliche Fragestellung zweite Wettbewerbsstufe (an den Notar / Kontaktadresse wird mit der Einladung zur Teilnahme an der zweiten Wettbewerbsstufe bekannt gegeben), bis spätestens 12:00 Uhr mittags im Anschluss Fragebeantwortung zweite Wettbewerbsstufe (durch den Notar) Fristende für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten zweite Stufe bis spätestens 12:00 Uhr (= Einlangen der Arbeiten in der Abgabestelle!) Einreichungen auf dem Postweg sind (ohne Absender! / siehe formale Bedingungen und Kennzeichnung im Teil Aufgabenstellung ) zu adressieren an: Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 4, 2. Stock, Zimmer Persönliche Einreichungen sind gegen Eingangsbestätigung im Amt der NÖ Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Landeshochbau A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 4, 2. Stock, Zimmer abzugeben (für die zweite Wettbewerbsstufe wird ein Adressaufkleber vom Notar übermittelt). Für das rechtzeitige Einlangen der Unterlagen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten bleiben ungeöffnet und werden im Beurteilungsverfahren nicht berücksichtigt Beurteilungssitzung des Preisgerichts zweite Wettbewerbsstufe A.6 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist Architekten bzw Unternehme(r)n mit der Berechtigung zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vorbehalten. Ziviltechniker und Ziviltechnikergesellschaften mit einer aufrechten Ziviltechnikerbefugnis gem 4 Abs 1 ZTG für die Fachgebiete Architektur oder Bauwesen, Unternehmer mit einer Gewerbeberechtigung für die reglementierten Gewerbe Baumeister gem 94 Z 5 GewO, bzw Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU, des EWR oder der Schweiz, verfügt über eine Niederlassung in einem dieser Staaten, über eine aufrechte Befugnis auf einem gleichzuhaltenden Fachgebiet (bzw wenn der Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert ist, muss der Beruf in diesem Fachgebiet während der vorhergehenden zwanzig Jahre mindestens zwei Jahre lang ausgeübt worden sein) und über eine entsprechende fachliche Befähigung. Für vorübergehende und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungen ist keine Dienstleistungsanzeige an die zuständige Kammer erforderlich. Neben seiner Befugnis in seinem Niederlassungsstaat muss der ausländische Bewerber nachweisen, dass er die Voraussetzungen für eine vorübergehende grenzüberschreitende Leistungserbringung erfüllt. Gemäß 32 ZTG muss er alle dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und hat den AG prompt nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: TEIL A Seite 12 von 52

13 1. Das Register, in dem der Bieter eingetragen ist; 2. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde des Niederlassungsstaates des Bieters; 3. Die Berufskammern oder vergleichbare Organisationen, denen der Bieter angehört; 4. Berufsbezeichnung oder Befähigungsnachweis des Bieters; 5. Umsatzsteueridentifikationsnummer; 6. Einzelheiten zum Versicherungsschutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht des Bieters. Bieter- bzw in der Folge Arbeitsgemeinschaften sind zulässig. Die höchstzulässige Anzahl der Mitglieder einer Bieter- bzw idf Arbeitsgemeinschaft wird mit zwei festgelegt. Alle Mitglieder einer Bieter- bzw in der Folge Arbeitsgemeinschaft müssen teilnahmeberechtigt sein oder - im Falle der Übernahme von Teilen der Leistung - über die erforderliche aufrechte Befugnis, die technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sowie die berufliche Zuverlässigkeit für die Ausführung des übernommenen Teiles verfügen. Doppel- oder Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder von Bieter- bzw Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig. Unternehmer dürfen sich nur einmal als Mitglied einer Bieter- bzw Arbeitsgemeinschaft am gegenständlichen Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss sämtlicher von der Mehrfachbeteiligung betroffenen Beiträge. Mehrfachbeteiligungen von Subunternehmern zulässig. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt weiters rechtsverbindlich, sicherzustellen, dass weder gegenüber am Verfahren beteiligten Unternehmen noch gegenüber Dritten die Anzahl und die Namen der an Sie herangetretenen Unternehmen bekannt gegeben werden, weil diese Information den gesamten Fortgang des Verfahrens gefährden würde. Beispiel: sind nach Abschluss des Auslobungsverfahrens (Wettbewerb) die Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung für den Wettbewerbsgewinner nicht gegeben, so wird dieser Wettbewerbsgewinner nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist KEINE aufrechte Befugnis erforderlich (ruhende Befugnis ist ausreichend). Teilnahmeberechtigung bei Architekturwettbewerben Architekturwettbewerbe sind unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten sowie des Diskriminierungsverbots entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller BewerberInnen und TeilnehmerInnen durchzuführen. Bei offenen und nicht offenen Architekturwettbewerben sind zur Teilnahme oder zur Bewerbung grundsätzlich alle in Österreich Planungsbefugten zugelassen. Analoges gilt für Planungsbefugte aus dem EWR-Raum und der Schweiz. Unterhalb des vergaberechtlichen EU-Schwellenwerts können sich öffentliche AusloberInnen auf eine nationale Bekanntmachung beschränken. Einschränkungen der Teilnahmeberechtigung bei offenen und nicht offenen Architekturwettbewerben sind öffentlichen AusloberInnen nur möglich, indem ein durch die überdurchschnittliche Komplexität der Aufgabenstellung gerechtfertigtes Mehr an Eignung verlangt wird, das heißt, es werden über Eignungskriterien zusätzliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der BewerberInnen oder TeilnehmerInnen gestellt. Bei geladenen Architekturwettbewerben haben die AusloberInnen die TeilnehmerInnen unter geeigneten UnternehmerInnen selbst zu wählen und Ausschließungsgründe zu prüfen. Öffentliche AusloberInnen können geladene Architekturwettbewerbe nur unterhalb des vergaberechtlichen EU- Schwellenwerts veranstalten. Die Trennung von Planung und Ausführung muss bei allen BewerberInnen oder TeilnehmerInnen unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung im Bewerbungsschreiben bzw. im VerfasserInnenbrief sicherzustellen. TEIL A Seite 13 von 52

14 Bei Gemeinschaften von TeilnehmerInnen müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung (A.6) besitzen. TeilnehmerInnen oder Gemeinschaften von TeilnehmerInnen sind nur zur Einreichung einer einzigen Wettbewerbsarbeit berechtigt. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die Verfasserin bzw. der Verfasser beteiligt ist. Varianten von Wettbewerbsarbeiten sind nicht zugelassen. 1 A.7 KOLLOQUIUM UND FRAGESTELLUNG Beim gewählten Auslobungsverfahren wird kein Kolloquium durchgeführt. Die öffentlichen Bereiche des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich, Dr. Adolf Schärf-Straße 25, A-3100 St. Pölten, sind zu den Öffnungszeiten grundsätzlich frei zugänglich. Darüber hinaus gehende Besichtigungen sind nach schriftlicher Voranmeldung unter office@sportzentrum-noe.at (nur mit Terminvereinbarung) möglich. Sämtliches Personal ist angewiesen keine Fragen zum laufenden Verfahren zu beantworten. Hinweis: Bindende Vorgaben des AG ergehen nur in schriftlicher Form. Sie können aus Antworten auf Fragen an zb das Personal keinerlei Rechte ableiten, dass das Preisgericht mündlich getätigten Aussagen und Informationen folgt. Die Teilnehmer können bis zum festgesetzten Fristende (siehe Verfahrenstermine) schriftlich Fragen zur Aufgabenstellung an die Kontaktstelle (post.bd6@noel.gv.at) richten. Sofern Anfragen nicht bis spätestens zu diesem Zeitpunkt in der Kontaktstelle eingelangt sind, oder diese fehlerhaft gestellt wurden, ist dieser nicht mehr verpflichtet, die Anfragen zu bearbeiten. Die Beantwortung aller Fragen ergeht schriftlich und wird jedem Teilnehmer in Form eines abschließenden Protokolls der Fragebeantwortung in gleicher Art und Weise übermittelt. Alle unter für das gegenständliche Vergabeverfahren registrierten Benutzer erhalten über das automatische -Benachrichtigungssystem des lieferanzeigers eine Information sobald das Protokoll der Fragebeantwortung verfügbar ist. Daher ist eine (kostenfreie) Anmeldung über das Portal zwingend erforderlich. Das Protokoll der Fragebeantwortung gilt mit dem Upload auf sämtlichen Wettbewerbsteilnehmern als nachweislich zugestellt. Das Protokoll der Fragebeantwortung wird mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Hinweis: In der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ist angeführt wo die Ausschreibungsunterlagen bezogen werden können. Nur die dort angebotene Version der Ausschreibungsunterlagen ist bindend. Für gegebenenfalls anderweitig bezogene Unterlagen übernimmt der Auftraggeber weder eine Garantie auf Vollständigkeit oder Letztgültigkeit und kann diesbezüglich auch keine Haftung übernommen werden; dies betrifft auch die Beantwortung der Fragen im Verfahren. A.8 PREISE UND VERGÜTUNGEN / VERWENDUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE Vorbehaltlich anders lautender, begründeter Entscheidungen des Preisgerichts erhält jeder Verfasser von nicht ausgeschlossenen Wettbewerbsarbeiten der zweiten Wettbewerbsstufe eine Aufwandsentschädigung; und zwar in der Höhe von EUR 4.000,- zzgl USt. Zusätzlich sind Preisgelder in nachstehender Höhe vorgesehen: 1 WOA TEIL A Seite 14 von 52

15 1. Preis (Wettbewerbsgewinner) EUR 8.000,- zzgl USt 2. Preis EUR 5.000,- zzgl USt 3. Preis EUR 2.000,- zzgl USt Der Auftraggeber legt fest, dass die Aufwandsentschädigung in jedem Fall (vorbehaltlich anders lautender, begründeter Entscheidungen des Preisgerichts) jedem Verfasser von nicht ausgeschlossenen Wettbewerbsarbeiten der zweiten Wettbewerbsstufe zusteht. Im Falle der Beauftragung mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen wird das Preisgeld mit dem beauftragten Honorar gegen gerechnet. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung bzw des Preisgeldes erfolgt gegen Rechnungslegung nach der Entscheidung des Preisgerichts. Mit der Abgabe einer Wettbewerbsarbeit geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Projektunterlagen in das Eigentum des Auftraggebers über, das geistige Eigentum, einschließlich sämtlicher Verwertungsrechte verbleiben beim jeweiligen Projektverfasser. Mit der Auszahlung der Aufwandsentschädigung sind alle darüber hinausgehenden Ansprüche des Teilnehmers abgegolten. Zum Beispiel geht dadurch das Publikationsrecht (unter Wahrung der Namensnennung des Verfassers / vgl WOA) auch an den Auftraggeber über. Im Falle der Beauftragung mit ausgeschriebenen Leistungen geht das Werknutzungsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auftraggeber über. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur für die Wettbewerbsbearbeitung verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben werden. TEIL A Seite 15 von 52

16 A.9 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN (WETTBEWERBSARBEIT) Es werden grundsätzlich keine Varianten zugelassen! Der Teilnehmer hat sich für EINE Variante zu entscheiden. Sollten mehrere Vorschläge eingereicht werden, entscheidet das Preisgericht, ob und welche Variante beurteilt wird. A.9.1 Formale Bedingungen und Kennzeichnung Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Der Modus der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten hat die Anonymität gegenüber dem Preisgericht zu wahren. Die Anonymität aller VerfasserInnen ist bis zum Wettbewerbsentscheid zu garantieren. Sie wird erst durch das Öffnen der VerfasserInnenbriefe aufgehoben. Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer sechsstelligen Kennzahl zu versehen. Der VerfasserInnenbrief mit den Namen der ProjektverfasserInnen und deren MitarbeiterInnen ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Briefumschlag der Wettbewerbsarbeit beizulegen und mit dieser Kennzahl zu versehen. Bei Gemeinschaften von TeilnehmerInnen ist ein Mitglied als vertretungs- bzw. empfangsberechtigt auszuweisen. Bei Abgabe der Wettbewerbsarbeiten durch Boten ist eine Empfangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit auszufolgen. 2 Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht. zb (jeder Teilnehmer wählt seine persönliche Kennzahl selbst aus) und in einer Größe von 1cm Höhe und 6cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei gebundenen mehrseitigen Ausarbeitungen von Einzelteilen der Wettbewerbsarbeit nur auf der ersten Seite) rechts oben (sofern nicht ein eigenes Feld dafür vorgesehen ist) anzubringen ist. Alle Einzelstücke (Pakete, Briefe, Kuverts, ) der Wettbewerbsarbeit sind dem beiliegenden ausgefüllten Adressaufkleber zu versehen. Anmerkung: Der Adressaufkleber für die zweite Wettbewerbsstufe wird mit der Einladung übermittelt. 2 WOA TEIL A Seite 16 von 52

17 A.10 EINZUREICHENDE ARBEITEN ERSTE WETTBEWERBSSTUFE A.10.1 Inhaltsverzeichnis Alles was eingereicht wurde ist im Inhaltsverzeichnis anzuführen! A.10.2 Verfasserbrief Der Verfasserbrief (ausgedruckte Seite 8 im Teil A Wettbewerbsordnung der gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen für die erste Wettbewerbsstufe) ist rechtsgültig gefertigt in einem getrennten, verschlossenen und nicht durchsichtigen Kuvert (C4-Kuvert entspricht A4-Format) einzureichen. A.10.3 Planformate / Inhalt der Pläne Aus den eingereichten Unterlagen soll die Erfüllung der Aufgabenstellung deutlich ablesbar sein. Die Formate werden wie folgt festgelegt: Die Planformate werden mit DIN A3 quer festgelegt. Jeder Teilnehmer kann bis zu max drei Pläne abgeben. Die Originalpläne müssen 1-fach (nicht aufkaschiert, nach Möglichkeit gerollt oder in einer Mappe) abgegeben werden. Blätter bitte durchnummerieren! A Blatt 1 Plangrundlage für die Darstellung auf dem ersten Blatt ist der Lage- und Höhenplan 02_WB_SZN_Lage- und Hoehenplan (in diesem Plan sind sehr viele Informationen enthalten. Blenden Sie bitte die Layer aus, welche Sie nicht benötigen). In einem Maßstab Ihrer Wahl stellen Sie die Lage der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen so dar, dass man erkennen kann in welche Bereiche eingegriffen wird. Weiters stellen Sie die einzelnen Bereichsmaßnahmen (ebenfalls in einem Maßstab Ihrer Wahl und unter Verwendung der Bestandspläne) räumlich und funktionell so dar (zb Schnitte, räumliche Darstellungen), dass die Idee und die Auswirkungen Ihrer Intervention erkennbar werden. A Blatt 2 Darstellung der Ebene 00 des zentralen Eingangsbereiches (siehe B.3 Aufgabenstellung Wettbewerb) im Grundriss im Maßstab M 1:250. In diesem Maßstab sollte die Lösung aller wesentlichen unter B.3 gestellten Aufgaben im Grundriss abgebildet werden können. Sollte dies vereinzelt (aufgrund eines völlig anderen Lösungsansatzes) nicht möglich sein, so können auch andere Maßstäbe gewählt werden. Im Grundriss sind die jeweiligen Bereiche so zu kennzeichnen, dass die dargestellten Maßnahmen dem Zielraumprogramm zuordenbar sind. A Blatt 3 Darstellung der Ebene 01 des zentralen Eingangsbereiches (siehe B.3 Aufgabenstellung Wettbewerb) im Grundriss im Maßstab M 1:250. In diesem Maßstab sollte die Lösung aller wesentlichen unter B.3 gestellten Aufgaben im Grundriss abgebildet werden können. Sollte dies vereinzelt (aufgrund eines TEIL A Seite 17 von 52

18 völlig anderen Lösungsansatzes) nicht möglich sein, so können auch andere Maßstäbe gewählt werden. Im Grundriss sind die jeweiligen Bereiche so zu kennzeichnen, dass die dargestellten Maßnahmen dem Zielraumprogramm zuordenbar sind. A.10.4 Beilagen In einem Erläuterungsbericht (max eine A4-Seite) sind die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Motive so zu beschreiben, dass das Preisgericht diese umfassend beurteilen kann. Weiters ist das für die baulich-thermische Sanierung des Wohnheimes vorgesehene Teilbudget mit aktuellen Kosten (Baukosten gem ÖNORM B ) anzugeben. A.10.5 Datenträger Ein Datenträger mit der Kennzeichnung: SPORT.ZENTRUM.NÖ Stufe 1 + selbst gewählte 6-stellige Zuordnungsnummer ist einzureichen. A Digitale Unterlagen Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeiten (mit Ausnahme des Verfasserbriefes) sind im Original und auf Datenträger (Pläne im dwg/dxf- und pdf-format) einzureichen. TEIL A Seite 18 von 52

19 A.11 EINZUREICHENDE ARBEITEN ZWEITE WETTBEWERBSSTUFE A.11.1 Inhaltsverzeichnis Alles was eingereicht wurde ist im Inhaltsverzeichnis anzuführen! A.11.2 Verfasserbrief Der Verfasserbrief (ausgedruckte Seite 9 für die zweite Wettbewerbsstufe) ist rechtsgültig gefertigt in einem getrennten, verschlossenen und nicht durchsichtigen Kuvert (C4-Kuvert entspricht A4-Format) einzureichen. A.11.3 Planformate / Inhalt der Pläne Aus den eingereichten Unterlagen soll die Erfüllung der Aufgabenstellung deutlich ablesbar sein. Die Formate werden wie folgt festgelegt: Die Planformate werden mit DIN A1 quer festgelegt. Jeder Teilnehmer kann bis zu max vier Pläne abgeben (Platzangebot im Jurylokal). Die Originalpläne müssen 1-fach auf standfeste Unterlagen (zb Sandwich-Elemente) im Format DIN A1 quer aufkaschiert abgegeben werden. Bitte lochen Sie alle A1-Tafeln jeweils links und rechts oben entsprechend nachstehendem Muster (Maßangaben in Zentimeter): Vorgesehene Hängeordnung im Jurylokal (Tafeln bitte durchnummerieren): TEIL A Seite 19 von 52

20 A Tafel 1 Lageplan im Maßstab M 1:2.000 mit Darstellung der internen Verkehrsführung KFZ: Nachweis der Lösung der Aufgabenstellungen Ver- und Entsorgung (Küche, Gastrobereiche, Wäsche usw), Feuerwehrzufahrten, Brandschutz- und Fluchtwegsthematik, Adaptierung des PKW-Stellplatzkonzeptes (falls erforderlich); interne Verkehrsführung fußläufig: Wegeführung von den Parkplätzen und Sportstätten zum zentralen Eingangsbereich; Kennzeichnung des/der Haupteingangsbereiche/s und der bereichsrelevanten Zugänge zu den sonstigen Gebäuden und Sportstätten; und der Außenraumgestaltung falls für den Wettbewerbsbeitrag relevant. Darstellung der einzelnen Bereichsmaßnahmen (in einem Maßstab Ihrer Wahl unter Verwendung der Bestandspläne und der mit dem Zielraumprogramm vorgegebenen Farbkennzeichnung) räumlich und funktionell so (zb Schnitte, räumliche Darstellungen), dass die Idee und die Auswirkungen Ihrer Intervention deutlich ablesbar sind. Darstellungen freier Wahl zur Erläuterung des Entwurfsgedankens, insbesondere zu den Themen Ausformung und Ausgestaltung der fußläufigen Wege hinsichtlich Oberflächen, Materialien und Konstruktionsansätze; Konstruktions-, Material- und Farbwahl für die Fassadensanierung des Wohnheimes; Überlegungen zu den Bauphasen; Erläuterungstexte zur Verdeutlichung der Entwurfsüberlegungen. A Tafel 2 Darstellung sämtlicher Grundrisse zum Nachweis der Erfüllung des Zielraumprogrammes im Maßstab M 1:250 (Teil 1). A Tafel 3 Darstellung sämtlicher Grundrisse zum Nachweis der Erfüllung des Zielraumprogrammes im Maßstab M 1:250 (Teil 2). A Tafel 4 Darstellung relevanter Schnitte und Ansichten im Maßstab M 1:250. Mindestens so, dass die interventionsrelevanten Kubaturen nachvollziehbar sind. A Darstellungen freier Wahl zur Erläuterung des Entwurfsgedankens können auf allen Tafeln eingefügt werden. TEIL A Seite 20 von 52

21 A.11.4 Erläuterungsbericht Der Text eines allfälligen Erläuterungsberichtes ist auf den Tafeln unterzubringen. Gesonderte Erläuterungsberichte sind grundsätzlich nicht erwünscht; falls die gewünschte Information mit den Tafeln nicht ausreichend transportiert werden kann: maximal eine A4-Seite zusätzlich. A.11.5 Datenträger Ein Datenträger mit der Kennzeichnung: SPORT.ZENTRUM.NÖ Stufe 2 + selbst gewählte 6-stellige Zuordnungsnummer ist einzureichen. A Digitale Unterlagen / Formulare Flächen, Kosten, Termine Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeiten (mit Ausnahme des Verfasserbriefes) sind im Original und auf Datenträger (Pläne im dwg/dxf- und im pdf-format) einzureichen. Zur Überprüfung der Flächen- und Kubaturangaben sind Pläne als dwg oder dxf-dateien auf Datenträger beizubringen. Die (inneren) Raumumgrenzungen (Nettoflächen) sind in den beizubringenden Plänen für jeden Raum als Polylinie einzuzeichnen. A Digitale Unterlagen / Publikation Der Auftraggeber wird die Wettbewerbsarbeiten, nach Auftragserteilung, auf der Homepage des Landes Niederösterreich veröffentlichen und die Unterlagen auch ARCHING für die Veröffentlichung auf zur Verfügung stellen. Der Datenträger soll diesbezüglich eine Datei im Dateiformat pdf enthalten, welche die Dateigröße 3,0 MB nicht überschreiten darf. Wenn bei Ihrem Programm zur Erstellung von pdf-dateien die Möglichkeit besteht verschiedene DPI auszuwählen, dann geben Sie die Datei bitte mit 150 DPI aus. Bitte die eingereichten Tafeln nacheinander in eine pdf Datei hängen. Der Datei bitte folgenden Dateinamen geben: SPORT.ZENTRUM.NÖ Stufe 2 + selbst gewählte 6-stellige Zuordnungsnummer.pdf. Mit der Einreichung solcher Unterlagen wie vor beschrieben stimmt der Verfasser entsprechenden Publikationen zu. TEIL A Seite 21 von 52

22 A.12 PREISGERICHT UND VORPRÜFUNG A.12.1 Anonymisierung, Prüfung der Formvorschriften Für die Beurteilung wird die sechsstellige Kennzahl durch eine fortlaufende Nummer ersetzt. Die Prüfung der Einhaltung der Formvorschriften, sowie die Anonymisierung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung Landeshochbau (BD6) des Amtes der NÖ Landesregierung. Die Öffnung der Verfasserbriefe der ersten Wettbewerbsstufe und die Verständigung der Teilnehmer für die zweite Stufe erfolgt notariell im Anschluss an die Beurteilungssitzung der ersten Wettbewerbsstufe unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Wahrung der Anonymität. Die Verfasserbriefe der zweiten Wettbewerbsstufe werden erst nach Vorliegen eines Wettbewerbsergebnisses geöffnet. A.12.2 Vorprüfung In der Vorprüfung werden die Wettbewerbsarbeiten auf Erfüllung der Aufgabenstellung geprüft ohne eine Wertung abzugeben. Abschließend wird ein Bericht der Vorprüfung erstellt und dem Preisgericht in der Beurteilungssitzung zur weiteren Veranlassung vorgetragen. A.12.3 Preisgericht 1 Stimme Architekt Prof. Dipl.-Ing. Franz FEHRINGER Ersatzpreisrichter: Architekt Mag. Ralf MÜHLBACHER 1 Stimme Mag. Ilse STÖGER Amt der NÖ Landesregierung, Leiterin der Abteilung Sport Ersatzpreisrichter: MMag. Markus SCHAUBERGER 1 Stimme Landesbaudirektor Dipl.-Ing. Peter MORWITZER Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Baudirektion Ersatzpreisrichter: Dipl.-Ing. Stefan SCHRAML 1 Stimme Dipl.-Ing. Josef BICHLER Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landeshochbau Ersatzpreisrichter: Mag.arch. Andreas WÖRNDL 1 Stimme GF Franz STOCHER Geschäftsführer des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich Ersatzpreisrichter: Ing. Andrea KRECEK, akad. IM Verpflichtungen und Vorgangsweisen des Preisgerichts Durch ihre Tätigkeit bekräftigen die Mitglieder des Preisgerichts, - dass sie die Bestimmungen der Wettbewerbsordnung in den Ausschreibungsunterlagen vollinhaltlich und vorbehaltlos anerkennen; - dass ihnen keine Gründe bekannt sind, die ihre Unbefangenheit und Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten; - dass sie ihr Amt sofort zurücklegen werden, wenn durch welche Umstände auch immer die Voraussetzungen im Sinne der Unbefangenheit und Unabhängigkeit nicht mehr vorliegen sollten; TEIL A Seite 22 von 52

23 - dass sie im Rahmen der durch die Wettbewerbsordnung und durch die Auslobungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen festgelegten Bedingungen unabhängig und un beeinflusst nach bestem Wissen und Gewissen ihr Amt als PreisrichterIn ausüben werden. Die PreisrichterInnen verpflichten sich außerdem, dem Preisgericht unverzüglich mitzuteilen, wenn von einer Wettbewerbsteilnehmerin oder einem Wettbewerbsteilnehmer der nachweisliche Versuch unternommen wurde, sie in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Das Preisgericht ist zur Objektivität verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber TeilnehmerInnen und AusloberInnen. Das Preisgericht entscheidet in allen Fach- und Ermessensfragen, insbesondere bei der Wahl des erstgereihten Projekts und der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten und der NachrückerInnen unabhängig und endgültig. Die PreisrichterInnen sind verpflichtet, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Das Preisgericht ist verpflichtet, vor Aufhebung der Anonymität der TeilnehmerInnen eine Entscheidung zu treffen, indem es grundsätzlich eine Gewinnerin bzw. einen Gewinner ermittelt. Die Aufgaben des Preisgerichts sind insbesondere: - die Unterstützung der Ausloberin bzw. des Auslobers bei der Erstellung des besonderen Teils des Auslobungstextes; - der Beschluss der veröffentlichungsreifen Bekanntmachungstexte und Auslobungsunterlagen; - die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten anhand der bekannt gemachten Beurteilungskriterien; - die Reihung bzw. die Auswahl der Wettbewerbsarbeiten; - die Zuerkennung der in der Auslobung vorgesehenen Preise, Anerkennungspreise und Aufwandsentschädigungen sowie die Bestimmung der NachrückerInnen; - die Abgabe von Empfehlungen an die Ausloberin bzw. den Auslober aufgrund des Wettbewerbsergebnisses; - die umgehende Information der VerfasserInnen der prämierten Wettbewerbsarbeiten über die Wettbewerbsentscheidung. Das Preisgericht hat seine Entscheidungen aufgrund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, und nur aufgrund der Beurteilungskriterien zu treffen. Der Preisgerichtsentscheid ist der Ausloberin bzw. dem Auslober zur allfälligen weiteren Veranlassung zu überantworten. Das Preisgericht und seine Mitglieder sind weisungsfrei. Die PreisrichterInnen üben ihr Amt in allen Abschnitten des Architekturwettbewerbs persönlich aus. Für den Fall, dass ein Mitglied des Preisgerichts und sein Ersatzmitglied bei einer Sitzung des Preisgerichts Ihre Pflichten nicht wahrnehmen können und der Sitzungstermin aus wichtigen Gründen nicht verschoben werden kann, so ist ein informierter Vertreter zu bevollmächtigen, welcher ausnahmsweise die Pflichten des Mitgliedes wahrzunehmen hat. Die Sitzungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich. Bis zum Wettbewerbsentscheid sind alle VorprüferInnen und PreisrichterInnen sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichts, wenn auch nur kurzfristig, anwesend waren, zur strikten Geheimhaltung aller Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet. 3 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts Die nominierten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Preisgerichts werden mindestens drei Wochen in der Regel zwei Wochen vor dem Sitzungstag zur konstituierenden Sitzung einberufen. Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts erfolgt bei offenen und nicht offenen Architekturwettbewerben vor der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens. Bei geladenen Architekturwettbewerben kann ausnahmsweise vor dem Versand der Auslobungsunter- 3 WOA TEIL A Seite 23 von 52

24 lagen statt der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts eine schriftliche Abstimmung des Preisgerichts über die Auslobungsunterlagen erfolgen, zu der alle PreisrichterInnen eingeladen werden müssen. In diesem Fall haben die von der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer nominierten PreisrichterInnen schriftlich ihre Zustimmung zu den Auslobungsunterlagen zu erteilen, bevor diese ausgesandt werden. Die konstituierende Sitzung des Preisgerichts mit der Wahl des Vorsitzes und der Schriftführung findet dann unmittelbar vor der ersten Beurteilungssitzung statt. Bei der Konstituierung des Preisgerichts müssen mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten PreisrichterInnen mitwirken und mindestens die Hälfte der Mitwirkenden stimmberechtigte FachpreisrichterInnen sein. Dabei muss es zur Wahl eines oder einer Vorsitzenden, eines oder einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie von Schriftführerin oder Schriftführer kommen. Die Funktionen im Preisgericht werden unter Leitung der Ausloberin bzw. des Auslobers oder deren bzw. dessen VertreterInnen aus seiner Mitte bestimmt. Bei der konstituierenden Sitzung abwesende PreisrichterInnen können nicht für den Vorsitz im Preisgericht gewählt werden. Zur bzw. zum Vorsitzenden des Preisgerichts soll eine Kammerpreisrichterin bzw. ein Kammerpreisrichter gewählt werden. In der konstituierenden Sitzung definiert das Preisgericht abschließend das Wettbewerbsziel und die Aufgabenstellung; es wägt die Wettbewerbsrisiken für AusloberIn und TeilnehmerInnen ab. Darauf abgestimmt werden die Bekanntmachungs- und Auslobungstexte zur Veröffentlichungsreife gebracht. Insbesondere ist das Preisgericht um die Klärung folgender Aspekte besorgt: - Arbeitserfordernis der TeilnehmerInnen, zusammengesetzt aus der Grundleistung und allenfalls den für die Beurteilung unverzichtbaren Zusatzleistungen gemäß Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 Teil C); - Preisgeldbemessung gemäß Leistungsbild Architekturwettbewerb (WSA 2010 Teil C); - Inhalt der Absichtserklärung; - auf die Wettbewerbsaufgabe bezogene, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung formulierte, nicht gewichtete Beurteilungskriterien; - Vollständigkeit der Planungsgrundlagen und -richtlinien; - Vollständigkeit der von Ausloberin bzw. Auslober zur Verfügung gestellten Planunterlagen. Abschließend fasst das Preisgericht in seiner konstituierenden Sitzung einen Beschluss über die Auslobungsunterlagen als Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung bzw. die Aussendung an die geladenen TeilnehmerInnen. Über die konstituierende Sitzung ist ein Resümeeprotokoll zu verfassen und allen PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen und gegebenenfalls der kooperierenden Kammer zuzustellen. 4 Geschäftsordnung des Preisgerichts Die Einberufung einer Sitzung des Preisgerichts erfolgt durch Ausloberin bzw. Auslober. Die Einberufung soll in der Regel zwei Wochen mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstag erfolgen. Der oder die gewählte Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen, erteilt das Wort wobei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung bevorzugt zu behandeln sind, bringt Anträge zur Abstimmung und stellt die Abstimmungsergebnisse fest. Vorsitzende sind jederzeit berechtigt, die Sitzung zu unterbrechen. Vorsitzende sind für die Arbeitsweise des Preisgerichts in Übereinstimmung mit dem Auslobungstext und der Fragebeantwortung, dem Protokoll des Kolloquiums und dem Wettbewerbsstandard Architektur verantwortlich. Bei Abwesenheit der oder des Vorsitzenden nimmt diese Funktion der oder die stellvertretende Vorsitzende wahr. Das Preisgericht ist in der ersten Beurteilungssitzung der Projekte beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten PreisrichterInnen anwesend und mindestens die Hälfte der Anwe- 4 WOA TEIL A Seite 24 von 52

25 senden stimmberechtigte FachpreisrichterInnen sind. Die bzw. der Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende muss anwesend sein. In den folgenden Beurteilungssitzungen ist das Preisgericht beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel der stimmberechtigten PreisrichterInnen, die an der ersten Sitzung teilgenommen haben, anwesend sind. Mindestens die Hälfte der Anwesenden müssen stimmberechtigte FachpreisrichterInnen sein. Die bzw. der Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende muss anwesend sein. Ist während der Preisgerichtssitzung auf Dauer keine Beschlussfähigkeit mehr gegeben, so gilt das Preisgericht als aufgelöst. Die bis dahin getroffenen Preisgerichtsentscheidungen sind in einem solchen Fall nichtig. Um das begonnene Verfahren fortsetzen zu können, muss die Ausloberin bzw. der Auslober ein dem aufgelösten in Personenzahl und Zusammensetzung entsprechendes, neues Preisgericht bestellen. Jeder Sitzung liegt eine vom Vorsitz bestimmte Tagesordnung zugrunde. Eine Änderung der Tagesordnung kann jederzeit beantragt werden. Über diesen Antrag ist abzustimmen. Über Antrags- und Stimmrecht verfügen nur die PreisrichterInnen und die [im Vertretungsfall] an ihre Stelle getretenen ErsatzpreisrichterInnen. Wenn der Antrag auf Schluss der RednerInnenliste gestellt wird, hat die oder der Vorsitzende sofort darüber abstimmen zu lassen. Bei Annahme des Antrags haben nur noch die vor dem Antrag auf der RednerInnenliste eingetragenen Mitglieder für eine Rededauer von je fünf Minuten das Wort zu erhalten. Als Formen der Beschlussfassung sind vorgesehen: - die offene Abstimmung, in der im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten die Entscheidungen des Preisgerichts getroffen werden; - die geheime Abstimmung, die stattfindet, wenn das Preisgericht das beschließt; - die qualifizierte Mehrheit (bei wesentlichen Entscheidungen kann sich das Preisgericht mit Beschluss das Erfordernis und den Umfang für diesen Modus der Beschlussfassung selbst auferlegen); - bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden (Dirimierungsrecht). Stimmenthaltung im Preisgericht ist nicht zulässig. Beharrt eine Preisrichterin oder ein Preisrichter auf Stimmenthaltung und stellt sich damit gegen die geregelten Vorgangsweisen des Preisgerichts, muss sie oder er aus dem Preisgericht ausscheiden. In diesem Fall ist entsprechend das Ersatzmitglied heranzuziehen. Neben den Mitgliedern des Preisgerichts ist auch die Anwesenheit von Außenstehenden wie KonsulentInnen, VorprüferInnen, Schreibkräften und anderen Personen zur Auskunftserteilung und Versorgung des Preisgerichts zugelassen, wenn dies vom Preisgericht mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wird. Außer bei ausdrücklicher Worterteilung durch den Vorsitz haben sich diese Personen an der Beratung des Preisgerichts nicht zu beteiligen. ErsatzpreisrichterInnen können an den Preisgerichtssitzungen jederzeit ohne Preisgerichtsbeschluss teilnehmen und bei den Preisgerichtsberatungen ohne Antrags- und Stimmrecht mitwirken, auch wenn die von ihnen zu vertretenden PreisrichterInnen ihre Funktion ausüben. Bei vorübergehendem Ausfall einer Preisrichterin oder eines Preisrichters kann diese bzw. dieser in Antrags- und Stimmrecht vom vorgesehenen Ersatzmitglied nur vertreten werden, wenn die ausfallende Person dies beantragt hat und die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts dem Antrag zustimmt. Bei dauerndem Ausfall einer Preisrichterin bzw. eines Preisrichters tritt, wenn dies möglich ist, das vorgesehene Ersatzmitglied auf Dauer an ihre oder seine Stelle. Erklärt sich eine Preisrichterin oder ein Preisrichter für befangen in dem Sinne, dass den Vorgangsweisen des Preisgerichts betreffend Unbefangenheit und Unabhängigkeit nicht mehr entsprochen werden kann, scheidet diese Person aus dem Preisgericht aus. In diesem Fall ist wie bei einem dauernden TEIL A Seite 25 von 52

26 Ausfall vorzugehen. In allen Phasen der Preisgerichtssitzung besteht Protokollpflicht. Von der Schriftführung ist laufend ein Resümeeprotokoll zu führen, das zum Zeichen der Genehmigung von allen PreisrichterInnen vor Ende der Preisgerichtssitzung zu unterfertigen ist. Es hat insbesondere zu enthalten: - Ort, Zeit, Dauer und Unterbrechungen der Sitzungen sowie auswärtige Besichtigungen; - ein vollständiges Verzeichnis der Anwesenden, insbesondere der jeweils Stimmberechtigten und der Abwesenden unter Anführung allfällig bekannter Verhinderungsgründe; - die Namen der den Vorsitz und das Protokoll führenden Personen; - die Darstellung des bei der Beurteilung angewandten Verfahrens in all seinen Phasen; - die wörtliche Protokollierung einzelner Verhandlungsteile, wenn dies die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts verlangt; - die wörtliche Fassung aller zur Abstimmung gebrachten Anträge, das ziffernmäßige Ergebnis der Abstimmungen sowie die gefassten Beschlüsse; - neben dem ziffernmäßigen auch das namentliche Ergebnis einer Abstimmung, wenn dies mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts verlangt; - die verbale Beurteilung der Projekte und die Begründung der Entscheidungen des Preisgerichts; - das Wettbewerbsergebnis in übersichtlicher Form, gegliedert nach Preisen, Anerkennungspreisen, und Aufwandsentschädigungen, NachrückerInnen auf Preise, NachrückerInnen auf Anerkennungspreise, samt Höhe der auszuschüttenden Preise, Anerkennungspreise oder Aufwandsentschädigungen; - die exakte Feststellung der Identität aller WettbewerbsteilnehmerInnen und der zugehörigen MitarbeiterInnen samt Namen, Gesellschaftsform, Adresse der Niederlassung; - die Empfehlungen des Preisgerichts zur erstgereihten [sowie den beiden nachgereihten] Wettbewerbsarbeiten an die Ausloberin bzw. den Auslober. - Die Mitteilung der exakten Identität aller WettbewerbsteilnehmerInnen und der zugehörigen MitarbeiterInnen samt Namen, Gesellschaftsform, Adresse der Niederlassung an die Wettbewerbsteilnehmer kann erst nach Abschluss des anschließenden Verhandlungsverfahrens erfolgen; Der schriftliche Bericht der Vorprüfung ist dem zu veröffentlichenden Preisgerichtsprotokoll beizufügen. Wenn in Ausnahmefällen, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, der Vorprüfbericht nicht veröffentlicht werden soll, hat das Preisgericht darüber einen mehrheitlichen Beschluss zu fassen und die Entscheidungsgründe im Protokoll anzuführen. Das Preisgericht hat seiner Informationspflicht nachzukommen, indem es durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden die Gewinnerin oder den Gewinner und die weiteren VerfasserInnen prämierter Wettbewerbsarbeiten unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts fernmündlich verständigt oder, wenn das nicht möglich sein sollte, unverzüglich auf schnellstem anderen Weg benachrichtigt. 5 A.12.4 Ausschlussgründe Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt unter Umständen einen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: - Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar oder 5 WOA TEIL A Seite 26 von 52

27 mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre; - Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird; - die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: a ) deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, eingetragene Partner, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); b ) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden); - Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z. B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht; - Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahmeberechtigten beziehen. 6 A.12.5 Ausscheidungsgründe Nicht fristgerechte Einreichung der Wettbewerbsarbeiten. Wesentliche Nichteinhaltung der Formvorschriften nach Entscheidung des Preisgerichts zb wegen Verletzung der Anonymität Wesentliche Abweichung von der Vorgabe der einzureichenden Arbeiten nach Entscheidung des Preisgerichts (zb. Wettbewerbsarbeit ist inhaltlich nicht vergleichend mit den anderen Wettbewerbsarbeiten beurteilbar, wesentliche Plandarstellungen fehlen bzw. geforderte wesentliche Inhalte und Angaben sind nicht erkenntlich oder prüfbar) Völlige Verfehlung der Aufgabenstellung nach Entscheidung des Preisgerichts (Ermessensspielraum des Preisgerichts im Sinne der formulierten Aufgabenstellung) Versuch der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts 6 WOA TEIL A Seite 27 von 52

28 A.12.6 Beurteilungskriterien A Erste Wettbewerbsstufe Beurteilung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit (insb Bau- und Organisationsphasen, Bauordnung) Funktionsfähigkeit der inneren Baukörperorganisation (vgl B.3 Aufgabenstellung Wettbewerb) Architektonische Qualitäten: räumliche Qualitäten in Außen- und Innenwirkung, Zugänge Städtebauliche Qualitäten: Angemessene Einbettung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen in die Gesamtanlage Plausible Umsetzung der Flächenvorgaben Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb (auf der Grundlage der der fachlichen Einschätzung des Preisgerichts; sofern und soweit aus der eingereichten Unterlagen ablesbar) A Zweite Wettbewerbsstufe Beurteilung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit (insb Bau- und Organisationsphasen, Bauordnung) Funktionsfähigkeit und Qualitäten der einzelnen Bereiche, Geschoße und Nutzungsfälle (zb Veranstaltung usw), der Horizontal- und Vertikalerschließung Funktionsfähigkeit und Qualitäten im Hinblick auf die Betriebsführung/Facility Management Architektonische Qualitäten: räumliche Qualitäten in Außen- und Innenwirkung, Zugänge Städtebauliche Qualitäten: Angemessene Einbettung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen in die Gesamtanlage Qualität der Freiräume Fassadengestaltung und -ausbildung Vollständige Umsetzung der Raumprogrammvorgabe Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Bauweise und der Konstruktion (fachliche Einschätzung des Preisgerichts; sofern und soweit aus der eingereichten Unterlagen ablesbar) Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb (auf der Grundlage der geprüften Kennwerte und der fachlichen Einschätzung des Preisgerichts; sofern und soweit aus der eingereichten Unterlagen ablesbar) A.12.7 Vorgangsweise des Preisgerichts bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Das Preisgericht wird in den Beurteilungssitzungen anhand der Beurteilungskriterien in mehreren Runden seine Entscheidung treffen, welche Wettbewerbsarbeit die Aufgabenstellung relativ gesehen bestmöglich erfüllt hat und wird voraussichtlich folgendermaßen vorgehen: Beurteilung, ob einzelne Wettbewerbsarbeiten ausgeschlossen oder ausgeschieden werden müssen (siehe Ausschluss- bzw Ausscheidungsgründe) Beurteilung, ob einzelne Wettbewerbsarbeiten aufgrund des Berichts der Vorprüfung oder aufgrund der Untererfüllung der Energieeffizienzvorgaben für eine Realisierung grundsätzlich nicht in Frage kommen TEIL A Seite 28 von 52

29 In der ersten Runde wird das Preisgericht jene Beiträge auswählen, welche nach Ansicht des Preisgerichts ganz sicher nicht in die engere Wahl kommen werden und daher nicht weiter beurteilt werden müssen. Eine solche Entscheidung kann in der ersten Beurteilungsrunde zwar ohne Angabe von Gründen, aber jedenfalls NUR einstimmig erfolgen. Weitere Beurteilung anhand der angegebenen Beurteilungskriterien (wobei der jeweilige Wettbewerbsbeitrag immer gesamtheitlich betrachtet wird). Das Preisgericht behält sich aber vor, jederzeit mit einfacher Stimmenmehrheit, bereits verlassene Wettbewerbsarbeiten wieder in das Verfahren zurückzuholen und/oder nach dem Erkennen einzelner Detailzusammenhänge nochmals alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten (ob verlassen oder nicht) dahingehend zu überprüfen. Das Land NÖ ist bestrebt den Aufwand für alle Beteiligten (Wettbewerbsteilnehmer, Auslober, ) auf ein möglichst vernünftiges und ökonomisches Ausmaß zu begrenzen. Im Sinne einer möglichst großen Effizienz, sowohl für den Auftraggeber als auch die Wettbewerbsteilnehmer, sollen daher in einer ersten Stufe von den Wettbewerbsteilnehmern drei A3-Blätter (nicht aufkaschiert, nach Möglichkeit gerollt oder in einer Mappe) und ausgefüllte Formulare (Kennwerteblätter) eingereicht werden. Das Preisgericht wird die eingereichten Arbeiten beurteilen und die besten fünf Arbeiten, welche das größte Problemlösungspotential für die gestellte Planungsaufgabe aufweisen, zur detaillierteren Weiterbearbeitung in einer zweiten Wettbewerbsstufe empfehlen. Sollten in der ersten Stufe weniger als fünf Wettbewerbsarbeiten eingereicht werden, so behält sich der Auftraggeber vor, für die zweite Stufe bis zu insgesamt maximal fünf Teilnehmer zuzuladen. A.13 ABSICHTSERKLÄRUNG DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber beabsichtigt, im Anschluss an den gegenständlichen Wettbewerb, den Auftrag über die ausgeschriebenen Leistungen gemäß den einschlägigen Bestimmungen an den Gewinner des Wettbewerbes in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, sobald die dafür erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Gremien vorliegen. Der Auftraggeber wird mit dem Wettbewerbsgewinner exklusiv in Auftragsverhandlungen eintreten. Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Scheiterns der Auftragsverhandlungen mit dem nächstgereihten Wettbewerbsteilnehmer in Auftragsverhandlungen einzutreten. Beispiele für das Scheitern der Auftragsverhandlungen : Der Verhandlungspartner weigert sich Empfehlungen des Preisgerichts in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Verhandlungspartner weigert sich, gegebenenfalls geänderte Vorgaben des Auftraggebers in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Verhandlungspartner weigert sich, wesentliche und erforderliche Leistungen zu erbringen, obwohl er diese mit seinem verbindlichen Honorarangebot zugesagt hat. Das Honorarangebot des Verhandlungspartners kann auch durch gegebenenfalls in den Verhandlungen dargelegte Erläuterungen keinesfalls als angemessen angesehen werden. TEIL A Seite 29 von 52

30 A.14 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND VERFAHRENSKOMMUNIKATION Jeder Teilnehmer ist bis zur Preisgerichtsentscheidung zur Geheimhaltung seiner Wettbewerbsarbeit und der beigefügten Unterlagen verpflichtet. Er hat alle Kontaktaufnahmen, Zeichensetzungen und dergleichen zu unterlassen, welche eine eindeutige Zuordnung seiner eingereichten Unterlagen zum Verfasser ermöglichen würden. Die Preisrichter, sowie alle sonstigen Verfahrensbeteiligten (mit Ausnahme der Kontaktstelle) sind weiters verpflichtet, jede Kontaktaufnahme eines Teilnehmers dem Preisgericht in der folgenden Sitzung mitzuteilen. Wird vom Preisgericht eine versuchte Beeinflussung oder eine sonstige Schaffung eines Vorteiles gegenüber den anderen Teilnehmern festgestellt, so ist der betreffende Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aus dem Verfahren auszuscheiden. Fragen zum Verfahren sind innerhalb der festgesetzten Frist ausschließlich schriftlich an die Kontaktstelle zu richten. Die Beratungen des Preisgerichts sind nicht öffentlich. Alle Mitglieder des Preisgerichts, sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichts, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (zb Hilfskräfte) sind zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens (= Ablauf der Nachprüfungsfrist) verpflichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, Art und Weise einer allfälligen, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Publikation oder Veröffentlichung des Ergebnisses selbst zu bestimmen. A.15 VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH ABSCHLUSS DES WETTBEWERBS A.15.1 Ablauf des Verhandlungsverfahrens Eine vom Auftraggeber eingesetzte Verhandlungskommission wird mit dem vom Preisgericht erstgereihten Wettbewerbsteilnehmer (Wettbewerbsgewinner) Auftragsverhandlungen durchführen. Die im Zuge der Einreichung der Wettbewerbsarbeit vom Wettbewerbsteilnehmer getätigten Angaben, Aussagen und Angebote gelten als verbindlich, sofern keine einvernehmliche Abänderung erfolgt. Nachdem über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt wird, können etwaige Unklarheiten und Missverständnisse ausgeräumt werden, sowie Auftragsdetails (zb mit besonderem Bezug zur Wettbewerbsarbeit) besprochen und gegebenenfalls ergänzt werden. Reine Honorarverhandlungen sind jedenfalls unzulässig. Weiters muss der Umfang der zu beauftragenden Leistungen auf der Grundlage der siegreichen Wettbewerbsarbeit endgültig festgelegt werden. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem Wettbewerbsgewinner nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, behält sich der Auftraggeber Verhandlungen mit dem vom Preisgericht nächstgereihten Wettbewerbsteilnehmer vor. In diesem Fall wird die, bereits an diesen (nächstgereihten) Bieter vergaberechtlich verbindlich getätigte Mitteilung der Nichtzulassung zum Verhandlungsverfahren vom Auftraggeber nachträglich zurückgezogen und wird der Bieter nachträglich zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. TEIL A Seite 30 von 52

31 A.15.2 Leistungserfüllung Im Verhandlungsverfahren (dh erst nach Abschluss des Wettbewerbes) kann die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft bekannt gegeben werden, sofern sichergestellt ist, dass der jeweilige Gewinner des Wettbewerbes die wesentlichen, zur Umsetzung der ausgewählten Wettbewerbsarbeit erforderlichen planerischen Leistungen selbst erbringt. Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist eine ARGE- Erklärung (im Verhandlungsverfahren) Voraussetzung für den Zuschlag. Der künftige Auftragnehmer darf Leistungen an Subunternehmer vergeben, solange der jeweilige Gewinner des Wettbewerbes die wesentlichen, zur Umsetzung der ausgewählten Wettbewerbsarbeit erforderlichen planerischen Leistungen selbst erbringt. Der Bieter hat seine diesbezügliche Absicht im Verhandlungsverfahren kund zu tun. Die Zustimmung des Auftraggebers ist erforderlich. Der Auftraggeber hat die Zustimmung zu verweigern, wenn seitens des Bieters nicht nachgewiesen werden kann, dass der Subunternehmer als befugt, leistungsfähig und zuverlässig angesehen werden muss. A.15.3 Allfälliger Auftraggeberwechsel Mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages stimmen die Wettbewerbsteilnehmer einem allfälligen späteren Auftraggeberwechsel zu (zb Entscheidung des Auftraggebers das Projekt über Leasing zu finanzieren). Der Auftragsinhalt bleibt davon unberührt. A.16 ZUSCHLAGSFRIST Die Zuschlagsfrist beträgt fünf Monate. A.17 RÜCKSTELLUNG VON UNTERLAGEN Die Teilnehmer können ihre eingereichten Arbeiten innerhalb eines Monats nach rechtskräftigem Zuschlag in der Anlaufstelle zurückfordern. Die Unterlagen können abgeholt werden, oder werden nach schriftlicher Rückforderung per Nachnahme an die angegebene Zustelladresse zugesandt. Nicht rückgeforderte Unterlagen werden nach Ablauf der oa Frist vernichtet. A.18 AUSSTELLUNG Der Auftraggeber wird die Wettbewerbsarbeiten, nach Auftragserteilung, auf der Homepage des Landes Niederösterreich veröffentlichen und die Unterlagen auch ARCHING für die Veröffentlichung auf zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber beabsichtigt grundsätzlich die Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren; diesbezügliche Entscheidungen werden jedoch erst nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses getroffen. TEIL A Seite 31 von 52

32 ST. PÖLTEN, SPORT.ZENTRUM.NIEDERÖSTERREICH, BESTANDSSANIERUNG OFFENER ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB IM OBERSCHWELLENBEREICH AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN ARCHITEKTENLEISTUNG TEIL B AUFGABENSTELLUNG TEIL B AUFGABENSTELLUNG SEPTEMBER 2014 SV 01 Version 1.0 (Stand )

33 B.1 BASISINFORMATION B.1.1 Lage Das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich liegt im Nordosten der NÖ Landeshauptstadt St. Pölten in den Katastralgemeinden Unterwagram und Ratzersdorf. Es ist eingebettet in ein ausgedehntes Naherhohlungsgebiet mit mehreren Seen und umfangreichem Freizeitangebot entlang der Traisen. B.1.2 Historie Das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich wurde als das erste seit der Hauptstadtgründung in St. Pölten verwirklichte Hochbauprojekt am unter dem Namen "NÖ Landessportschule" eröffnet. Die Kosten beliefen sich damals auf fast 17 Millionen Euro. Das Hauptgebäude (Gastronomie, Garderoben, Fitness- u. Gymnastikraum) mit angrenzender Veranstaltungshalle und Unterkunftsgebäude sowie 3 Fußballfelder, Leichtathletikanlage, ein Tennis Freiplatzbereich und das Haus des Sports (Sitz Dachverbände) wurden errichtet wurde bereits zum ersten Mal ausgebaut und das Gelände um eine Tennishalle inkl. zentraler Geschäftsstelle für den Niederösterreichischen Fußballverband erweitert. Bald darauf wurde ein eigenes Tennisstadion errichtet, in dem jahrelang ein ATP Turnier mit Topstars wie Muster, Agassi und Bruguera veranstaltet wurde. Mittlerweile wird die Eventarena für andere Sport-Großevents genutzt (Iron Man, Public Viewing, uvm.). Im Laufe der Jahre entwickelte sich das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich zu einem beliebten Trainings- und Wettkampfzentrum der verschiedensten Sportarten. TEIL B Seite 33 von 52

34 Es folgte ein schrittweiser Ausbau und ständige Erweiterung des Angebotes und der Kapazitäten. Ein eigener Physiobereich wurde geschaffen, eine Kletterwand eingerichtet und weitere Bereiche modernisiert. Ein großer Meilenstein in der Geschichte bedeutete die Errichtung der Ballsporthalle, die nach 9 Monaten Bauzeit am 1. Dezember 2003 eröffnet wurde. In der Zwischenzeit wurde ein Spielfeld in ein Kunstrasenfeld neuester Generation umgewandelt und das Angebot um einen Beachvolleyball Platz vergrößert. Schließlich wurde im Sommer 2007 das nächste Bauprojekt vollendet und das moderne Eissportzentrum eröffnet. Am Gelände der SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich GmbH wurde ein modernes Fußballstadion mit Trainingsplatz erbaut. Die Arena bietet Platz für Besucher und ist flexibel temporär auf erweiterbar - Anpfiff war am 07. Juli Nach 11- monatiger Bauzeit wurde am 31. Jänner 2013 die neue Gymnastikhalle am Areal von Sportlandesrätin Dr. Petra Bohuslav eröffnet. Mit dieser 10. Ausbaustufe wurde das SPORT.ZEN- TRUM.Niederösterreich um eine weitere top-moderne Trainingsstätte erweitert. Mit einem zweiten Kunstrasenplatz ergänzte das SPORT.ZEN- TRUM.Niederösterreich ihr Top-Trainingsangebot und bietet ab Jänner 2014 zusätzliche Trainingszeiten. Vgl auch B.1.3 Leitbild und Angebot Das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich, ist seit mehr als 20 Jahren Symbol dafür, im Bundesland die Jugend zu fördern, auszubilden und zu unterstützen. Das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich hat sich zum Ziel gemacht, den attraktiven Standort St.Pölten über die Grenzen hinaus zu positionieren, die bestehenden Anlagen zu modernisieren und gleichzeitig an Erweiterungen zu arbeiten. Durch das Angebot für den Spitzen-, Leistungs- und Breitensport sind die Auslastungen in den Anlagen sehr hoch. Mit der größten, flexibelsten und multifunktionellsten Sportanlage Österreichs sorgt das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich für permanente Bewegung. Seminarräume mit moderner Ausrüstung stehen für Kurse, aber auch Tagungen, Workshops sowie Pressekonferenzen zur Verfügung. Die Kombination aus Seminaren mit sportlichen Aktivitäten während der Pausen trifft den absoluten Zeitgeist. Seminareinheiten werden durch ein Beachvolleyballmatch oder eine Session an der Kletterwand gelockert. Abends trifft man sich zum schwungvollen Kampf auf dem Eis. Teambuilding-, Kunden- sowie Mitarbeiter-Events exakt auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten sind der Trend der Zukunft! Innovation und Emotion bleiben nachhaltig in Erinnerung aller Teilnehmer. TEIL B Seite 34 von 52

35 Das Angebot stellt sich heute wie folgt dar: Haus des Sports Veranstaltungshalle (45x27m / Zuschauer), Gerätekunstturnhalle, Fitnessraum & Gymnastiksaal Wohnheim (dzt 60 Betten), Verwaltung, Seminarräume, Gastronomie Trainingshalle (60x40m) Gymnastikhalle (20x40m) Tennishalle (4 Indoorplätze), Gastronomie NÖ Fußballverband Eissportzentrum (500 Sitzplätze) Bundesschulen und -schülerheim SLZ (Sportleistungszentrum) Stadion St. Pölten (8.000 Sitzplätze) Mehrzweckfreiplatz Fußballplätze (2x Rasen, 2x Kunstrasen), Leichtathletik-Anlage, Flutlicht, Leichtathletikanlage Tenniszentrum (4 Outdoorplätze) Eventarena (2.700 Sitzplätze) Fußballplatz (Trainingsplatz) Das SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich ist aber auch Heimstätte (unter anderem) folgender erfolgreicher Vereine: SKN St. Pölten (Fußball Sky Go Erste Liga) Spielstätte: NV Arena SU Falkensteiner Katschberg-St. Pölten (Handball HLA) Spielstätte: Veranstaltungshalle Chin Min Dragons UBC St. Pölten (Basketball Bundesliga) Spielstätte: Veranstaltungshalle LA Stars (Eishockey Erste Bank Eishockey Liga) Spielstätte: Eissportzentrum St. Pölten Tigers (Eishockey Nachwuchs) Spielstätte: Eissportzentrum vgl auch TEIL B Seite 35 von 52

36 B.2 PROJEKT B.2.1 Projektbeschluss Die bestehende Qualität der 20 Jahre alten Beherbergungsinfrastruktur ist für (Leistungs-)Sportler, Seminarkunden sowie für Kinder- und Jugendcamps nicht mehr adäquat. Auch die Qualität der Gastronomieinfrastruktur im 23 Jahre alten Haupthaus entspricht in keinster Weise, insbesondere im Vergleich zur Qualität der Sportanlagen, zeitgerechten Anforderungen. Die Qualität des Produktangebotes für die Kunden ist daher inkonsistent. Die Führung eines einigermaßen wirtschaftlichen Gastronomiebetriebes stellt sich daher als äußerst schwierig dar. In Kernzeiten, insbesondere bei Veranstaltungen besteht außerdem ein massives Kapazitätsproblem. Damit fehlt auch das ausschlaggebende Erfolgsmoment für Veranstaltungen und Seminare im Fokus- und Perspektivenkundensegment. Defizite entstehen zudem auch dadurch, dass die Energieversorgungsinfrastruktur in den Bereichen Elektrischer Strom und Wärme für alle Objekte auf dem Areal SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich nicht nach dem Stand der Technik kombiniert und aufeinander abgestimmt ist. Suboptimale Betriebsabläufe und daraus resultierende hohe Betriebskosten sind die negative Folge. Um die bestehende Struktur des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich besser zu nutzen und aufzuschließen, ist im Bereich der Veranstaltungshalle, Wellness, Gastro und Wohnheim ein zentraler Knoten herzustellen, welcher die horizontale Verbindung und die vertikale Aufschließung der Baukörper auflöst; zudem soll dadurch eine klare Trennung der Funktionsbereiche möglich werden. In den Bereichen Wellness, Gastronomie und Verwaltung sind funktionale und aufschließungstechnische Umbauten und Anpassungen durchzuführen. Für die Veranstaltungshalle sind nur Ertüchtigungsmaßnahmen zu setzen, dh hier handelt es sich um kleinere Adaptierungs- und Anpassungsmaßnahmen. Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wurden zwei Teilprojekte beschlossen: Teilprojekt A: Bestandssanierung mit funktional/betrieblicher Verbesserung (Baukosten ihv EUR 7,650 Mio, Kostenbasis EUR 8,123 Mio, Kostenbasis ) Teilprojekt B: Schaffung eines Energieverbundes Energietechnische Maßnahmen (nicht Gegenstand dieses Wettbewerbes) B Ziele Teilprojekt A Bestandssanierung mit funktional/betrieblicher Verbesserung (Vorprojekt) Das nachstehend beschriebene Vorprojekt ist eine amtsinterne Studie als Grundlage für die Budgeterstellung. Dieses Vorprojekt ist definitiv KEINE architektonisch/räumliche Vorgabe für den gegenständlichen Wettbewerb, sondern lediglich eine Variante, welche die funktionellen Vorgaben erfüllen könnte. Es gibt wahrscheinlich innovativere Lösungen weshalb auch ein Wettbewerb durchgeführt wird. Die wesentlichen Vorgaben sind im Kapitel Aufgabenstellung Wettbewerb zusammengefasst (und verbindlich). Wesentlicher Mangel im Wohnheim ist der zu hohe Energieverbrauch durch mangelhafte Isolierung und die gleichzeitig gegebene sommerliche Überhitzung. Im Sommer beträgt die Zimmertemperatur bis zu 36 C und hat dies bereits zu rückläufigen Nächtigungsumsätzen geführt. Es ist davon auszugehen, dass künftig noch massivere Umsatzeinbrüche aus diesem Titel zu verzeichnen sind, falls keine baulich/technischen Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. Solche Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wenn die Gebäudehülle in massivem Ausmaß angegriffen wird TEIL B Seite 36 von 52

37 was unabdingbar erscheint - so ist es sinnvoll, die gebäudeinternen Heizungs- und Lüftungsanlagen (welche ja an bzw in der Gebäudehülle montiert sind) zu adaptieren, womit die Vorteile der energietechnischen Maßnahmen vervielfacht werden könnten (abgesehen davon sind die gebäudeinternen Anlagen bereits in einem Alter, welches eine Generalsanierung in absehbarer Zeit erfordern wird). Bei dieser Gelegenheit könnte das Zimmerangebot auf den durch das erweiterte Sportstättenangebot (Stadion, Gymnastikhalle, zweiter Kunstrasenplatz) ausgelösten Mehrbedarf des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich angepasst werden (höhere Anzahl an Mehrbettzimmern), was ein zusätzliches Stiegenhaus erfordert (Fluchtwegsituation). Dieses neue zentrale Stiegenhaus soll in eine neue zentrale Eingangssituation (im Erdgeschoß) münden, die im Hinblick auf die in den letzten Jahren zusätzlich geschaffenen neuen Sportstätten (Eishalle, Gymnastikhalle) dringend erforderlich ist. Sinnvollerweise kann damit auch gleich die (Fremdund Wohnheim-) Gastronomie samt Nebenräumen an die neue Situation angepasst und qualitativ verbessert werden. Mit dem Umbau der Gastronomie kann gleichzeitig das in den Kernzeiten bestehende Kapazitätsproblem gelöst und die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Führung des Gastronomiebetriebes und auch ein entsprechender Standort für Eigenveranstaltungen geschaffen werden. Mit abgedeckt wird auch die dringend anstehende Adaptierung derzeit nicht genutzter Flächen (ehemalige Physiotherapie) zu einem bedarfsgerechten zeitgemäßen Regenerationsbereich im Sinne eines konsistenten Gesamtangebotes für die Kunden der SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich. Umbau Office - Durch die Errichtung eines Zubaus als Verbindungskörper im Erdgeschoss des Haupthauses mit Luftraum in das 1. OG sowie einer vertikalen Erschließung in der Mitte des Bettentraktes wird ein neuer Knoten als zentraler Haupteingang geschaffen. Durch diesen Knoten soll auch die innere Erschließung der Gastronomie, der angrenzenden Veranstaltungshalle, des neuen Regenerationsbereiches und des darüber liegenden Wohntraktes erfolgen. Ergänzend wird das Office des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich als zentrale Anlauf- bzw. Infostelle für die Kunden baulich positioniert. Ertüchtigung der Veranstaltungshalle Unabhängig von den oben angeführten Bestandssicherungsmaßnahmen sollen aufgrund des Alters (23 Jahre) erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen sowie die Umstellung der Beleuchtung auf LED umgesetzt werden. Mit dieser Maßnahme kann eine zusätzliche wesentliche Einsparung an Stromverbrauch im Betrieb erzielt werden. Im Fokus der zentralen Aufschließung stehen die übergeordneten verkehrstechnischen Rahmenbedingungen (zb neue Hauptzufahrt Liese Prokop Allee) sowie die bereits erwähnte direkte Anbindung der neuen Sportstätten an das Zentralbauwerk. Nur durch kurze überdachte Wege kann eine ausreichende Auslastung der zentralen Infrastruktur (Gastro) bzw eine Verbesserung der Betriebsorganisation (Office, Beherbergung, Technischer Betrieb) sichergestellt werden. Ein internes Verkehrskonzept sowohl für den Regelfall als auch den Veranstaltungsfall kommt zur Umsetzung. Es wird zb der interne Verkehr für das am Campus des SPORT.ZENTRUM.Niederösterreich befindliche NÖ Sportleistungszentrum St. Pölten (mit Schule und Bundesschülerheim) vom sonstigen Verkehr entflochten (eigene Zufahrt und zugeordnete Parkflächen). Zur Verbesserung der verkehrstechnischen Aufschließung an der Westseite entlang der bestehenden Sporthallen wird eine Verbindungs- bzw. Umfahrungsstraße mit integrierten zusätzlichen Stellplätzen geschaffen, die eine leichte Erreichbarkeit für Zulieferer (LKW) gewährleistet. In diese Straße sollen auch gleich die im Teilprojekt B Energieoptimierung vorgesehenen Verbindungsleitungen (Wärme, Strom) eingebaut werden. TEIL B Seite 37 von 52

38 Vorprojekt (amtsintern): TEIL B Seite 38 von 52

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