Lesefassung. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. 52 VgV) Vergabestelle:

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1 Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Angebotsfrist Datum: Uhrzeit: 07:30 Anschrift: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Bindefrist endet am: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. 52 VgV) Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Bekanntmachung: Vergabenummer: 2016/S ZB-K Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Bewerbungsbedingungen Bewertungsmatrix Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Formblatt Losaufteilung B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Ergänzende Vertragsbedingungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Gleichstellung im Beruf C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Preisblatt Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 1 von über 3 die

2 Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung diverser Öffentlicher Auftraggeber (s. Angaben Leistungsverzeichnisse) zu vergeben. 2 Auskünfte werden erteilt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, Kiel, Herr Jan Joachim Tel.: 0431/ , Fax: 0431/ , jan.joachim@gmsh.de Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-vergabesystem, oder Fax) bis spätestens zum einzureichen. 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als für den Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen: Siehe Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Entfällt 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Siehe Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Entfällt 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden) Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 2 von über 3 die

3 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes: 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien 7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform. 8 Angebotsabgabe 8.1 Angebotsabgabe in Papierform Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. 8.2 Angebotsabgabe in elektronischer Form Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform (GMSH e-vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen. 8.3 Angebotsabgabe in Textform Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer ( 156 GWB): Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, Kiel, Tel. 0431/ , Fax 0431/ Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 3 von über 3 die

4 Los Typ Inhalt Auftraggeber 1 DLA K 23/12 Fahrgestell Stadt Wilster 2 DLA K 23/12 Aufbau Stadt Wilster 3 DLA K 23/12 Beladung Stadt Wilster 4 ELW 1 Fahrgestell Gemeinde Wankendorf 5 ELW 1 Beschriftung Gemeinde Wankendorf 6 ELW 1 Beladung Gemeinde Wankendorf 7 LF 20 Fahrgestell Stadt Schwarzenbek 8 LF 20 Aufbau Stadt Schwarzenbek 9 LF 20 Beladung Stadt Schwarzenbek 10 MLF Fahrgestell Amt Schwarzenbek Land (Gemeinde Sahms) 11 MLF Aufbau Amt Schwarzenbek Land (Gemeinde Sahms) 12 MLF Beladung ENTFÄLLT Amt Schwarzenbek Land (Gemeinde Sahms) 13 LF 20 Fahrgestell Gemeinde Oststeinbek 14 LF 20 Aufbau Gemeinde Oststeinbek 15 LF 20 Beladung Gemeinde Oststeinbek 16 WLF Fahrgestell Stadt Rendsburg 17 WLF Aufbau Stadt Rendsburg 18 WLF Beladung Stadt Rendsburg 19 AB-Logistik Abrollbehälter Stadt Rendsburg 20 AB-Logistik Rollwagen Stadt Rendsburg 21 AB-Logistik Beladung Stadt Rendsburg 22 AB-Logistik Tragkraftspritze Stadt Rendsburg 23 ELW 1 Fahrgestell Stadt Rendsburg 24 ELW 1 Aufbau Stadt Rendsburg 25 ELW 1 Kommunikation Stadt Rendsburg

5 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 3 VOL/A bzw. 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 6 VOL/A bzw. 57 Abs. 5 VgV). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 3

6 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 2 von 3

7 5.2 Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 3 von 3

8 Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistungen ( 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 2 Änderung der Leistung ( 2 Nr. 3) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführungsunterlagen ( 3) 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Ausführung der Leistung ( 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 5 Holzprodukte ( 4) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü- Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 1 von über 4 die

9 nen-institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel 6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet. 6.4 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 7 Güteprüfung ( 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 8 Abnahme ( 13) 8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 9 Mängelansprüche ( 14) Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 2 von über 4 die

10 10 Rechnungen ( 15 und 17) 10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 12 Zahlungen ( 17) 12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 13 Überzahlungen ( 17) 13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 3 von über 4 die

11 13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 4 von über 4 die

12 Ergänzende Vertragsbedingungen Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge für Öffentliche Auftraggeber Vergabenummer: ZB-K Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) 1 Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber (s. Angaben Leistungsverzeichnisse). Die jeweiligen Ansprechpartner werden mit der Auftragserteilung benannt. 2 Rechnungen ( 15) Alle Rechnungen sind 2-fach bei denen unter Ziffer 1 aufgeführten Auftraggebern / Ansprechpartnern einzureichen. Die Rechnungsstellung für die Fahrgestelle erfolgt nach Lieferung an die Aufbauhersteller. Die Rechnungsstellung für die verbleibenden Leistungen erfolgt nach Lieferung und Übernahme durch die jeweiligen Auftraggeber. 3 Angebotspreise Die Angebotspreise sind in den jeweiligen Preisblättern einzutragen. Die Preise verstehen sich als Festpreise. Die angegebenen Preise beinhalten alle Kosten für Nebenleistungen. 4 Haftung Der Auftragnehmer haftet für sach- und fachkundige Ausführung der Leistung einschließlich der Überführung zu den jeweiligen Empfängern. 5 Gefahrenübergang Die Transportgefahr bis zur Abnahme der Ware durch die unter Ziffer 1 aufgeführten Auftraggeber trägt der Auftragnehmer. 6 Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand ist Kiel und Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Lieferung. 7 Ausführungsfristen Die Ausführungsfrist ist in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen geregelt. ZB-K Seite 1 von 4

13 8 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus den anliegenden Leistungsverzeichnissen. Die zu liefernden Feuerwehrfahrzeuge und Artikel müssen den dort aufgeführten Leistungsanforderungen entsprechen oder mindestens gleichwertig angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist schriftlich auf einer gesonderten Anlage unter Bezeichnung des jeweiligen Loses und der entsprechenden Position durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Auf Abweichungen ist an den jeweiligen Stellen im Angebot hinzuweisen. Es gelten -soweit zutreffend- die nachfolgend aufgeführten Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten Anerkannten Regeln der Technik, welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Insbesondere sind die Vorschriften in der jeweils aktuell gültigen Form zu beachten: - Norm Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge, - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer, - Für den Feuerwehrbereich geltende DIN-, VDE- und UVV Vorschriften, - Sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften, - Fahrzeugtechnische bzw. Arbeitsmedizinische Regelwerke, - Sonstige am Auslieferungstag geltende deutsche gesetzliche Bestimmungen. Fahrgestell und Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem neuesten Stand der Technik entsprechen und nach Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO zugelassen werden können. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gem. den gesetzlichen Bestimmungen. Konstruktionsfehler und hieraus resultierende Schäden am Gerät sind kostenlos zu beseitigen. 9 Abnahme / Übergabe Die erforderlichen technischen Abnahmen (Normabnahme, UVV, StVZO, etc.) werden durch den Auftragnehmer veranlasst und durchgeführt. Evtl. Mängelbeseitigung geht zu Lasten des Auftragnehmers. Die Endabnahme der Feuerwehrfahrzeuge erfolgt durch die unter Ziffer 1 aufgeführten Auftraggeber bzw. deren Bevollmächtigten beim Auftragnehmer. Die Bevollmächtigten des jeweiligen Auftraggebers führen unter Anwesenheit eines Beauftragten des Auftragnehmers am Produktionsort eine Rohbauabnahme durch. Der Termin für die Rohbauabnahme muss so gewählt sein, dass alle tragenden Konstruktionen sowie der Einbau von fest installierten Aggregaten besichtigt werden können, bevor Verkleidungen montiert werden. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mängel, die bei der Rohbauabnahme nicht festgestellt oder vom Auftragnehmer nicht beseitigt werden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. Nach Fertigstellung aller Arbeiten erfolgt eine Woche vor der Auslieferung am Ort des Auftragnehmers eine Gebrauchsabnahme durch die unter Ziffer 1 aufgeführten Auftraggeber bzw. deren Bevollmächtigte. Alle Kosten zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftragnehmers. ZB-K Seite 2 von 4

14 Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig (mind. 2 Wochen vorher) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber abzustimmen. Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen. Die Kosten der Anreise, Unterbringung und Verpflegung, die für den /die Beauftragten des Auftraggebers bei Baubesprechungen, der Roh-/Gebrauchsabnahme und Übergabe (evtl. Überführung) entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Alle für den Betrieb der Feuerwehrfahrzeuge erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind vom Hersteller zu erwirken und müssen bei der Fahrzeugübergabe vorliegen. Die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt mängelfrei. Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschl. der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z. B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden. Bei der Übergabe müssen folgende Unterlagen jeweils in deutscher Sprache ausgehändigt werden: - Bau- und Funktionsbeschreibungen inkl. Bedienungsanleitung für Fahrzeug (Motor + Fahrgestell), vom Fahrzeugmotor angetriebene Aggregate, für die Aufbauten sowie für mitgelieferte Geräte und Ausrüstungen (Funk, Stromerzeuger, Hydraulikaggregat usw.), Verlaufs- und zugehöriger Schaltplan für die elektrische Anlage, - Schmierplan, - Zeichnungen, die für Wartung bzw. Reparatur erforderlich sind, - TÜV-Abnahmebericht und Protokoll, - Gewichtsbilanz Wiegekarte, - soweit erforderlich Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVZO durch die zuständige Behörde, - Bestätigung über die Durchführung einer Ablieferungsinspektion durch den Auftragnehmer (nicht älter als 1 Monat beim Ablieferungstermin), - Fahrzeug Checkheft (Wartungsheft), - Garantiekarten für Fahrzeug, mitgelieferte Aggregate und Geräte, - Notwendige Geräteprüfkarten und bücher in ausreichender Ausfertigung, - Vollständige Ersatzteilliste für das Fahrzeug sowie Liste der eingebauten Zulieferteile mit entsprechenden Teile-Nr. und Anschriften der Zulieferer, - Zulassungsbescheinigung ZB-K Seite 3 von 4

15 Das Fahrzeug ist mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstofftank zu übergeben. 10 Einweisung Es sollen max. 6 Personen ausführlich in der Bedienung beim Aufbauhersteller eingewiesen werden. Die Einweisung soll die Befähigung vermitteln, an Fahrzeug, Aufbau und Ausrüstung kleinere Wartungsarbeiten durchzuführen und die Eingewiesenen in die Lage versetzen, die Inhalte als Multiplikatoren am Standort weiterzugeben. Ausreichende Schulungsunterlagen hinsichtlich Qualität und Menge sind bei der Einweisung auszuhändigen. Die Kosten für die Einweisung hat der Auftragnehmer zu tragen. Abweichende Anforderungen können in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Lose beschrieben sein. Bitte beachten! 11 Vertragsstrafen Vertragsstrafen bei Überschreitung der im Angebot genannten Ausführungsfrist (sofern gefordert und terminlich genannt): Es gilt 11 VOL/B Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann Die Vertragsstrafe ist auf maximal 8% begrenzt. Abweichende Regelungen können in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Lose beschrieben sein. Bitte beachten! ZB-K Seite 4 von 4

16 Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Angebotsschreiben Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Vergabenummer: ZB-K Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 1 von 6

17 Los 9 Los 10 Los 11 Los 12 Los 13 Los 14 Los 15 Los 16 Los 17 Los 18 Los 19 Los 20 Los 21 Los 22 Los 23 Los 24 Los 25 Los 26 Los 27 Los 28 Los 29 Los 30 3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St. GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 2 von 6

18 Los 2 St. Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. Los 6 St. Los 7 St. Los 8 St. Los 9 St. Los 10 St. Los 11 St. Los 12 St. Los 13 St. Los 14 St. Los 15 St. Los 16 St. Los 17 St. Los 18 St. Los 19 St. Los 20 St. Los 21 St. Los 22 St. Los 23 St. Los 24 St. Los 25 St. Los 26 St. GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 3 von 6

19 Los 27 St. Los 28 St. Los 29 St. Los 30 St. 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote Los 1 % Los 2 % Los 3 % Los 4 % Los 5 % Los 6 % Los 7 % Los 8 % Los 9 % Los 10 % Los 11 % Los 12 % Los 13 % Los 14 % Los 15 % Los 16 % Los 17 % Los 18 % Los 19 % GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 4 von 6

20 Los 20 % Los 21 % Los 22 % Los 23 % Los 24 % Los 25 % Los 26 % Los 27 % Los 28 % Los 29 % Los 30 % Hinweis zu 2-4: Die aufgeführte Losanzahl ist systembedingt. Die genaue Losanzahl entnehmen Sie bitte den weiteren Vergabeunterlagen. Auszufüllen sind lediglich die von Ihnen angebotenen Lose. 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir erklären, dass - ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. - keine Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. 123, 124 GWB vorliegen. - ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. - ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). - ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n). GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 5 von 6

21 - mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. - das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. - falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. - ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließe(n). Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 6 von 6

22 Bieter Vergabenummer ZB-K Maßnahme Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen oder in folgendem Umfang vorgesehen: Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Unterauftragnehmer (Firmenname, Sitz) Teilleistung Anteil am Gesamtauftragswert in % Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Seite 1 von 1

23 Bieter Vergabenummer ZB-K Maßnahme Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Beschreibung der Teilleistungen (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Seite 1 von 1

24 Vergabenummer: ZB-K Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie, für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden. Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß 8 Abs. 1 TTG gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen: Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach 123, 124, 125 GWB vorliegen 2. Erklärung (Formblatt) zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung des Unternehmens (nur vorzulegen, wenn sich gegenüber bereits in den vergangenen sechs Monaten abgegebenen Erklärungen an die GMSH Änderungen ergeben haben) 3. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten) 4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor GM.SH AöR Stand März 2016 Anlage Vorzulegende Nachweise Seite 1 von 2

25 Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden. 5. Erklärung (Formblatt) über maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren ( ) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart,die Gegenstand der Vergabe ist (je nach Losabgabe Fahrgestelle, Aufbauten, Tragkraftspritze feuerwehrtechnische Beladung usw. für Feuerwehrfahrzeuge), für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und -Adresse. 6. Erklärung (Formblatt) zu dem nächst gelegenen Stützpunkt für Werkstatt oder Vor-Ort-Service durch Auftragnehmer (Lose Feuerwehrtechnische Beladung und Los Tragkraftspritze), Gewährleistung und Wartungen und Zeitraum einer eventuellen Garantieleistung (Zeitraum von mindestens 6 Monaten über der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die mit 24 Monaten vorausgesetzt wird, für die Gesamtheit des/r ausgeschriebenen Gegenstandes/Gegenstände, ausgenommen Verschleißteile und Verbrauchsartikel),getrennt nach den angebotenen Losen. 7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239) 8. Losweise Darstellung und Prospektmaterial der angebotenen Artikel, die Gegenstand der Vergabe sind (je nach Losabgabe Fahrgestelle, Aufbauten und Beladung) 9. Für die Lose Fahrzeugaufbauten: Gewichtsbilanz unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsverzeichnisse, der geforderten Aufbauten, feuerwehrtechnischen Beladung und jeweiligen DIN-Vorschriften oder vergleichbarem, getrennt nach den angebotenen Losen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: GM.SH AöR Stand März 2016 Anlage Vorzulegende Nachweise Seite 2 von 2

26 Kennzettel für Angebote in Papierlage Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben, verwenden Sie bitte den unten aufgeführten Kennzettel. Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten links auf den Briefumschlag. Vergabe-Nr.: Angebotsfrist ANGEBOT Öffnungsstelle Kiel ZB-K Datum : Uhrzeit : 07:30 GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotskennzettel VOL Seite 1 von 1

27 Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Vergabenummer: ZB-K Eigenerklärungen Referenzen Bewerber/Bieter Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen: 1. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 2. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Referenzformblatt Seite 1 von 3

28 stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 3. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 4. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt Seite 2 von 3

29 5. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 6. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt Seite 3 von 3

30 (Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten) Maßnahme: Feuerwehrfahrzeuge fuer Oeffentliche Auftraggeber Vergabenummer: ZB-K Ergänzung des Angebotsschreibens Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239) - bei einem geschätzten Auftragswert ab netto Euro - Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gem. 4 Abs. 3 Satz 1 des TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 /Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 1. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich erkläre/wir erklären, bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. In diesem Fall findet 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) keine Anwendung (vgl. Ziff. 2 b). Weitere Angaben sind unter Ziff. 2 c und 2 d) nicht erforderlich. kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. Soweit das der Fall ist, sind weitere Angaben unter Ziff. 2 c und 2 d) erforderlich. ( 4 Abs. 6 TTG) 2. Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten a) Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen bundesweit für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben worden ist. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung GM.SH AöR Stand März 2016 Seite 1 von 5

31 für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind ( 4 Abs. 1 TTG). b) Weitere Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Mindestentgelten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGB. S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro (brutto) zu zahlen (4 Abs. 3 S. 1 TTG). Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Ge werkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglichen Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsdurchführung nachzuvollziehen. c) Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen) Für mein/unser Unternehmen liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist von folgender Art: Für mein/unser Unternehmen besteht keine tarifliche Bindung. ( 4 Abs. 3 S. 2 TTG) d) Höhe der im Rahmen der Auftragsdurchführung zu zahlenden Stundensätze (Bitte ausfüllen) Für die im Rahmen dieser Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten zahle ich/zahlen wir folgende Mindeststundenentgelte (Bitte tatsächlich zu zahlende Stundensätze eintragen): ( 4 Abs. 3 S. 2 TTG) e) Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, soweit die Voraussetzungen von mehr als einer der unter Buchst. a) und b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für meine/unsere Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden ( 4 Abs. 4 TTG). f) Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten ( 4 Abs. 5 TTG). 3. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften GM.SH AöR Stand März 2016 Seite 2 von 5

32 Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, a) für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des 4 TTG abgeben zu lassen. Ich erkläre/wir erklären, dass sich diese Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt ( 9 Abs. 1 TTG), b) meine/unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen ( 9 Abs. 2 S. 1 TTG), c) die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 TTG maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und Mindestarbeitsbedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können ( 9 Abs. 2 S. 2 TTG), d) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 TTG dem Auftraggeber vorzulegen ( 9 Abs. 3 Nr. 1 TTG), e) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 TTG nach wie vor eingehalten werden ( 9 Abs. 3 Nr. 2 TTG), f) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt ( 9 Abs. 3 Nr. 3 TTG), g) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom 15. Oktober 2009), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz. AT 13. Juli 2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 zum Vertragsbestandteil zu machen ( 9 Abs. 3 Nr. 4 TTG), h) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem mir/uns und dem Auftraggeber vereinbart werden ( 9 Abs. 3 Nr. 5 TTG). 4. Prüfung des Auftraggebers bei unangemessen niedrigen Angeboten Erscheint dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus einer Tariftreueerklärung nach 4 TTG bestehen und führt er deswegen eine Prüfung durch, verpflichte ich GM.SH AöR Stand März 2016 Seite 3 von 5

33 mich/verpflichten wir uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des 4 TTG berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf werde ich/werden wir die Unterlagen erläutern ( 10 Abs. 2 TTG). 5. Kontrolle durch den Auftraggeber Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß 7 TTG sowie die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein auferlegten Verpflichtungen prüfen kann. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich weitere Auskünfte erteilen ( 11 Abs. 1 S. 1 und S. 2 TTG), b) meine/unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen ( 11 Abs. 1 S. 3 TTG), c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen ( 11 Abs. 1 S. 4 TTG), d) bei der Vergabe von Dienstleistungen gemäß 2 Abs. 1 und Abs. 3 TTG, deren Vertragslaufzeit länger als drei Jahre andauert, für mich/uns sowie die eingeschalteten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend 9 Abs. 1 TTG jeweils mit Ablauf von drei Jahren für die gesamte Vertragslaufzeit eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass zumindest die der abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß 4 TTG zugrunde gelegten Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen oder der vergabespezifische Mindestlohn noch gewährt werden ( 11 Abs. 2 TTG), e) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 TTG bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/wir werden die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend 9 Abs. 1 TTG sicherzustellen ( 11 Abs. 3 S. 1 TTG). 6. Sanktionen a) Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer GM.SH AöR Stand März 2016 Seite 4 von 5

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