Dienstrechtliche Informationen für dein Freiwilliges Umweltjahr FUJ
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- Hilke Beyer
- vor 7 Jahren
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1 Dienstrechtliche Informationen für dein Freiwilliges Umweltjahr FUJ Mit dieser Zusammenfassung möchten wir dir eine möglichst klare Information über dein FUJ geben. Wir organisieren das FUJ so unbürokratisch wie nur möglich, müssen aber gesetzliche Regelungen einhalten. Danke für deine Unterstützung! 1. Dienstgeber: Ist der Verein Jugend-Umwelt-Plattform JUMP, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien, Tel.: 01/ , Mail: Dienstrechtliche Fragen sowie Arbeitsbestätigungen, Lohnbestätigungen, Bestätigung für die Familienbeihilfe etc. sind hier zu klären oder anzufordern. Bitte beachten: Wenn du zum Arzt gehst, ist als dein Dienstgeber der Verein Jugend-Umwelt- Plattform JUMP anzugeben und nicht das FUJ oder deine Einsatzstelle! 2. Sozialversicherung: Das Datum des Einsatzbeginns ist gleichzeitig das Datum für die Anmeldung bei der gesetzlichen Sozialversicherung. Wichtig: Du wirst in dem Bundesland, in dem deine Einsatzstelle liegt, bei der Gebietskrankenkasse angemeldet (z. B. Tirol bei der Tiroler GKK). Du wirst nach dem Freiwilligengesetz versichert, indem du die genauen Regelungen nachlesen kannst. Beachte bitte, dass du nur für die Zeit deines FUJ (nicht für die gesamte Lehrgangsdauer, falls voneinander abweichend) unfall-, kranken-, pensions- und haftpflichtversichert bist. Bezüglich deine E-Card oder Sozialversicherungsnummer ändert sich nichts. Falls du bisher bei deinen Eltern mitversichert warst, spricht dich bitte mit ihnen diesbezüglich ab. 3. Krankenstand: Wenn du krank bist, gib bitte umgehend im JUMP-Büro und auch deiner Einsatzstelle Bescheid. Ab dem 2. Tag deines Krankenstandes musst du dich vom Arzt krank melden lassen. (E-Card nicht vergessen!) Wichtig ist, dass du die Krankmeldung und auch die
2 Gesundmeldung (beides vom Arzt) ins Büro nach Wien schickst und der Einsatzstelle in Kopie gibst. Vom JUMP-Büro wird diese für die Lohnverrechnung benötigt. Zur Erinnerung: Beim Arzt ist als Dienstgeber die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP anzugeben und nicht das FUJ oder deine Einsatzstelle. 4. Unfall: Solltest du einen Unfall haben, melde dies bitte umgehend an das JUMP-Büro, da ein Unfallbericht verfasst werden und an die AUVA übermittelt werden muss. 5. Meldepflicht: In Österreich besteht Meldepflicht. Daher spätestens am dritten Tag der Umsiedlung bei der Behörde melden. Zuständige Meldeämter befinden sich in Wien in den Magistraten bzw. sind im ländlichen Bereich in den Gemeindeämtern untergebracht. Wenn du zum Meldeamt bzw. Magistrat oder ins Gemeindeamt zur Anmeldung gehst, vergiss deinen Pass und deinen vom Vermieter unterschriebenen Meldeantrag nicht. JUMP ist keine Meldebestätigung vorzulegen. 6. Taschengeld: Dieses wird jeweils in der Höhe von EUR 200,-- netto am Monatsende überwiesen. Gib dazu bitte rechtzeitig deine Bankdetails (IBAN und BIC) bekannt. 7. Lohnzettel: Der Lohnzettel wird jeweils 1 Woche nach Überweisung des Taschengelds elektronisch übermittelt. Für den Jahresausgleich schicken wir im Februar automatisch für jeden Dienstnehmer einen Lohnzettel an das Finanzamt. 8. Familienbeihilfe: Wenn du nach der gesetzlichen Altersgrenze berechtigt bist Familienbeihilfe zu beziehen, kannst du für die Zeit deines FUJ (nicht für die gesamte Lehrgangsdauer, falls voneinander abweichend) um Familienbeihilfe ansuchen. Fülle dazu den Antrag auf Familienbeihilfe aus (zu finden auf der JUMP- Homepage unter Umweltjahr/Downloads) und schicke
3 ihn zur Bestätigung an das JUMP-Büro. Den von uns unterschriebenen Antrag kannst du dann an das Finanzamt übermitteln. Falls du dein FUJ abbrechen solltest, musst du dem Finanzamt Bescheid geben, was du danach machst z.b.: studieren, arbeiten etc. 9. ÖBB Vorteilskarte: Du bekommst im Rahmen deines FUJ eine ÖBB Vorteilscard. Die Kosten dafür in der Höhe von max. 100,- werden von deiner Einsatzstelle getragen. Damit kann dann zum halben Preis mit der Bahn gefahren werden. Bitte beachte, dass du selbst für das Organisieren deiner ÖBB-Vorteilskarte zuständig bist. Darüber hinaus werden ab dem 2. Modul nur noch Fahrtkosten zum ermäßigten Preis (also mit ÖBB Vorteilskarte) rückerstattet. Organisiere deine ÖBB Vorteilskarte also rechtzeitig. 10. Jugend-Netzfahrkarte: Im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahres bist du bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, an deinem Einsatzort und für den Zeitraum deines Freiwilligen Umweltjahres (nicht die gesamte Lehrgangsdauer) für eine Jugend-Netzfahrkarte anspruchsberechtigt. Diese ermöglicht dir Fahrten auf allen Verbundlinien in deiner Verbundregion. Die Jugend-Netzfahrkarte kostet in den verschiedenen Verbundregionen zwischen EUR 60,-- und EUR 100,--. Je nach Vereinbarung werden die Kosten dafür von dir selbst oder der Einsatzstelle getragen. Fülle dazu den Antrag für die jeweilige Jugend-Netzfahrkarte aus (zu finden auf der JUMP-Homepage unter Umweltjahr/Downloads) und schicke ihn zur Bestätigung an das JUMP-Büro. Den von uns unterschriebenen Antrag kannst du dann an den jeweiligen Verkehrsverbund übermitteln. 11. FUJ-Lehrgang: Die Lehrgangs-Treffen (insgesamt 20 Tage über 6 Module) sind ein fixer Bestandteil des FUJ. Die Seminartage, die auf Wochentage fallen, werden als Arbeitszeit gerechnet (inkl. Anreise und Abreise), d.h.: du bist zu diesen Tagen von der Arbeit freigestellt und musst nicht um Urlaub ansuchen. Bei den Seminaren
4 ist teilweise ein Wochenende dabei, das nicht als Arbeitszeit gerechnet wird. Die Modultage sind mit deiner Einsatzstelle bekannt, gib aber unbedingt Bescheid in welcher Lehrgangsgruppe du bist. Die genauen Termine des FUJ-Lehrgangs erfährst Du im September. Eine detaillierte Einladung erfolgt jeweils ca. 2 Wochen vorher. Für den FUJ-Lehrgang fallen für dich keine Kosten an. 12. Fahrtkosten: Die Fahrtkosten für An- und Abreise zu den Lehrgangsmodulen bekommst du von JUMP rückerstattet. Grundsätzlich gilt, dass nur der Fahrpreis für eine Bahnkarte 2. Klasse (innerhalb Österreichs) rückerstattet wird. Auch bei Autofahrten wird nur der Gegenwert einer Bahnkarte rückerstattet. Darüber hinaus werden bei Autofahrten nur der Fahrerin/dem Fahrer die Kosten rückerstattet (falls mehrere LehrgangsteilnehmerInnen in einem Auto anreisen). 13. Urlaub: Der gesetzliche Urlaub beträgt pro Monat 2 Tage, pro Jahr 25 Tage. Wer dazwischen seinen Einsatzbeginn hat, rechnet den Urlaub so aus: Anzahl der Einsatzwochen x 0,48 = Urlaubstage. Für Aufnahmeund Vorstellungsgespräche in Schulen etc. ist Urlaub zu nehmen. Den Zeitpunkt des Urlaubes bitte mit der Einsatzstelle abklären. JUMP sind keine Aufstellungen über Urlaubszeiten vorzulegen. 14. Arbeitszeit: Die Arbeitszeit entspricht max. 34 Stunden/Woche. In Absprache mit der Einsatzstelle kann auch eine geringere Wochenstundenzahl festgelegt werden. Grundsätzlich gilt, dass dir eine ununterbrochene Freizeit von mind. 36 Stunden/Woche gewährt werden muss. JUMP sind keine Stundenlisten vorzulegen. Es ist jedoch empfohlen in Absprache mit der Einsatzstelle zu dokumentieren wann, wie lange und woran du gearbeitet hast.
5 15. Vereinbarung: Gemeinsam mit deiner Einsatzstelle füllst du in der ersten Dienstwoche die Vereinbarung zwischen Trägerin, Einsatzstelle und FUJ-Teilnehmer aus (nach Absprache mit der Einsatzstelle kann das auch schon früher abgewickelt werden). Diese muss dann dreifach ausgefüllt und unterschrieben (jeweils im Original) per Post an JUMP gesendet werden. Die Vereinbarung wird dann von JUMP unterschrieben und im Anschluss an jede Partei ein Original wieder zurückgesendet. Ab nun hat das FUJ eine rechtliche Bindung. Bitte beachte beim Ausfüllen, dass Verwaltungstätigkeiten (z.b. Kopieren, Kuvertieren etc.) im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahrs nur max. 20% ausmachen dürfen. 16. Abbruch: Eine Auflösung der Vereinbarung über dein FUJ ist von beiden Seiten möglich. Im ersten Monat kann das FUJ jederzeit abgebrochen werden, danach nur jeweils zu Monatsende. Davor soll in jedem Fall ein Gespräch mit deiner Einsatzstelle und JUMP erfolgen. 17. nach Ende deines FUJ: Nach Beendigung deines FUJ bist du noch 6 Wochen versichert. Bitte kümmere dich also rasch um eine Mitversicherung bzw. eigene Krankenversicherung. Dem Finanzamt ist zwar das Ende deines FUJ bekannt, wichtig ist aber, dass du beim Finanzamt bekannt gibst, was du danach machst. Kontakt: Jugend-Umwelt-Plattform JUMP Post: Spittelauer Lände 5, 1090 Wien, c/o Umweltbundesamt Besuch: Ingen-Housz-Gasse 3, 1090 Wien Tel.: Mail: office@jugendumwelt.at Web:
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