2 TEILNAHMEPFLICHT UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

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1 1 MEISTERSCHAFTSEINTEILUNG (1) Oberösterreichische Nachwuchsmeisterschaften werden in den folgenden Alterskategorien ausgetragen: U15 U13 U11 U9 (Jahrgänge 2001 und jünger) (Jahrgänge 2003 und jünger) (Jahrgänge 2005 und jünger) (Jahrgänge 2007 und jünger) 3) Die U15-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen EC Junge Wels Römer (JWR) Black Wings Linz U14 (BWL) Traunsee Sharks Gmunden / EC Oilers Salzburg (TSG) 4) Die U13-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen Black Wings Linz U12 (BWL) EC Junge Wels Römer (JWR) Traunsee Sharks Gmunden / EC Oilers Salzburg (TSG) SPG ATSV Steyr Panther/Ice Cats (STP) 5) Die U11-Meisterschaft wird mit folgenden Mannschaften ausgetragen Black Wings Linz U10 (BWL) EC Junge Wels Römer ohne U11 BL-Spieler (JWR) SPG Traunsee Sharks Gmunden / EC Oilers Salzburg (TSG) ATSV Steyr Panther (STP) DHC Ice Cats Linz (ICE) 6) Die U9-Turniere werden wie folgenden Mannschaften ausgetragen EC Junge Wels Römer (JWR) Black Wings Linz (BWL) Spielgemeinschaft Traunsee Sharks Gmunden/EC Oilers Salzburg (TSG) Spielgemeinschaft ATSV Steyr Panther/ Ice Cats (STP) Union Kremser Eishockeyverein (KEV) 2 TEILNAHMEPFLICHT UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG 1) Bei Nachwuchsbewerben dürfen zweite Mannschaften keine Spieler doppelt spielen lassen. Der Kader der ersten und zweiten Mannschaft ist acht Tage vor Beginn der DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 1 9

2 Meisterschaft namentlich dem ÖEHV bekannt zu geben, ein Spielerwechsel innerhalb der Mannschaften sind nicht erlaubt. Der Kader sollte nach Jahrgängen oder nach Leistungsstärke erstellt werden. Nehmen zwei Mannschaften eines Vereins an einer Meisterschaft teil, so kann in das Playoff bzw. in das Finalturnier nur eine Mannschaft des Vereins kommen. Sollte auch die zweite Mannschaft sich für die obere Gruppe bzw. das Finalturnier qualifizieren oder für das Play-off, so rückt der nächst bestplatzierte Verein anstelle der zweiten Mannschaft nach. 2) Jeder teilnehmende Verein ist verpflichtet, mit seiner jeweils spielstärksten Mannschaft am Meisterschaftsbewerb teilzunehmen.( Ausnahme BWL) 3) Jene Vereine die mit mehr als den zulässigen Transferkartenspielern (LoA Spieler) an der Meisterschaft teilnehmen sowie ausländische Vereine die an österreichischen Nachwuchsmeisterschaften teilnehmen, spielen außer Konkurrenz. D.h. in entscheidenden Meisterschaftsphasen bzw. bei Spielen um die Teilnahme im Play-off scheiden diese Mannschaften aus der laufenden Meisterschaft aus bzw. rücken die entsprechenden Vereine nach. 4) Der reisende Verein hat für die Anreise prinzipiell die öffentlichen Verkehrsmittel (d.s. ÖBB, öffentliche Autobusunternehmen und behördlich konzessionierte Reiseunternehmen) zu benützen. Benützung privater Verkehrsmittel können Verspätungen, Fahrzeugschäden, Unfälle etc. nicht als "höhere Gewalt" gewertet werden. Im Land werden private Fahrzeuge akzeptiert! Sobald die Mindestspieleranzahl von (6+1 oder 4+1) Spielern anwesend ist, muss das Spiel unverzüglich nach 10 minütiger Aufwärmzeit begonnen werden. 5) Der Veranstalter ist weiter verpflichtet, seinen Gegner sowie den zuständigen Schiedsrichterreferenten mittels über den Spielort und die Beginn Zeiten des angesetzten Wettspieles bzw. über eine allfällige Nichtaustragung des Wettspieles wegen einer über ihn verhängten Vereinssperre mindestens 8 Tage vor dem Spieltag zu informieren. 3 AUSTRAGUNGSMODUS U15-Meisterschaft Kader sollte aus mindesten 10 Feldspielern und 1 Torhüter bestehen. Spielzeit 3x 15 Minuten, 6er Feldspieler statt Torhüter erlaubt DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 2 9

3 Einfache Hin und Rückrunde + einfache Runde Finalturnier Großfeld am in Gmunden U13-Meisterschaft Kader sollte aus mindesten 10 Feldspielern und 1 Torhüter bestehen. Spielzeit 3x 15 Minuten, mit Körperkontakt Einfache Hin und Rückrunde + einfache Runde Finalturnier Großfeld am 5. Oder in Steyr??? Die U11-Meisterschaft Kader sollte aus mindesten 8 Feldspielern und 1 Torhüter bestehen. Querfeld, Spielzeit 1x 15 Minuten mit Pflichtwechsel nach 60 Sekunden. Ganze Eisfläche, Spielzeit 3x 12 Minuten mit Pflichtwechsel nach 60 Sekunden, ohne Körperkontakt. 5 Vereinsturniere Querfeld bis Einfache Hin und Rückrunde ab Finalturnier Großfeld am in Wels NEU: Beim ertönen des Signales, fahren alle Feldspieler zum Wechsel, wenn der letzte Spieler die Bande vor der Spielerbank berührt, darf der Wechsel vollzogen werden. Der Torhüter darf während des Wechsels als einziger den Puck Spielen. Die U9-Meisterschaft Kader sollte aus mindesten 8 Feldspielern und 1 Torhüter bestehen. Spielzeit 1x 15 Minuten am Querfeld mit Pflichtwechsel nach 60 Sekunden 5 Mischturniere 5 Vereinsturniere Finalturnier am in Krems??? Die Gruppeneinteilungen können nach Bedarf und Zweckmäßigkeit vom Verbandsvorstand geändert werden. DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 3 9

4 4 EHRENZEICHEN Ehrenzeichen werden nur beim Finalturnier überreicht. 5 SPIELBERECHTIGUNG Da es ab der Saison 2015/16 keine Spielerpässe mehr gibt, stattdessen die Spieler elektronisch erfasst werden, Spielberechtigt sind alle Spieler die im myteam ordnungsgemäß gemeldet und vom ÖEHV freigegeben worden sind. a) Jugendliche: das sind jene Spieler, die am 01. Jänner des laufenden Verbandsjahres das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben. Das Verbandsjahr erstreckt sich jeweils vom 01. Mai bis 30. April des folgenden Kalenderjahres. b) Eishockeyösterreicher sind jene ausländische oder staatenlose Nachwuchsspieler die vor Erreichen des 17. Geburtstages fünf Saisonen in ununterbrochener Reihenfolge bei Vereinen des ÖEHV gemeldet und nachweislich in der Meisterschaft eingesetzt wurden. Eishockeyösterreicher gelten nicht als sogenannte Transferkartenspieler. Sie werden danach wie inländische Spieler behandelt und sind in der Folge für Vereine unbeschränkt spielberechtigt. Den Status eines Eishockeyösterreichers behält ein Spieler auch dann, wenn er seine Karriere unterbricht oder aus dem Ausland wieder nach Österreich zurückkehrt. Eishockeyösterreichern gleichgestellt, sind Nachwuchsspieler, die EU-Bürger sind und deren Familie (zumindest ein Elternteil) vor Erreichen des 17. Geburtstages des Spielers nachweislich nach Österreich übersiedelt ist, in Österreich den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hat, sowie zumindest ein Elternteil in Österreich sozialversicherungspflichtig ist. Der Nachwuchsspieler muss mit den Eltern oder zumindest dem in Österreich lebenden und hier sozialversicherten Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben. Die Einschätzung als Eishockeyösterreicher obliegt dem ÖEHV und ist zwingend von Vereinsseite zu beantragen. c) Pro Altersklasse dürfen in der Saison 2015/16nur 3 Transferkartenspieler (LoA Spieler) gemeldet und zum Einsatz gebracht werden. d) Nur in der Zeit von 1. Mai bis 31. Jänner (des Folgejahres) können die An- und Abmeldungen von Spielern aller Klassen sowie die Anmeldung von Leihvertragsspielern durchgeführt werden. Dies gilt auch für ausländische Nachwuchsspieler die noch nie in Österreich gemeldet waren. DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 4 9

5 e) Weibliche Spielerinnen können gemeinsam mit männlichen Spielern bis einschließlich Schüleralter (U15) an Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bis zur Altersgruppe U16 dürfen weibliche Spielerinnen pro Altersklasse jeweils um einen Jahrgang älter sein. In OÖ dürfen weibliche Spielerinnen bis zur U13 Meisterschaft um zwei Jahrgänge älter sein. f) In jedem Nachwuchsspielerpass muss ein in Österreich ausgestellter positiver ärztlicher Tauglichkeitsbefund enthalten sein und darf nur in den dafür vorgesehenen Rubriken aufscheinen und nicht vor dem 1. Mai des laufenden Jahres datieren. Nachwuchsspieler ohne Tauglichkeitsbefund dürfen an keinem Wettspiel teilnehmen. Die Teilnahme eines Nachwuchsspielers an einem Wettspiel ist bei fehlender Eintragung des ärztlichen Tauglichkeitsbefundes im Spielerpass nur bei Vorlage einer ärztlichen Originalbestätigung gestattet. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Nachwuchsspieler ohne ärztlichen Tauglichkeitsbefund an einem Wettspiel nicht teilnehmen zu lassen. Ebenso muss das ärztliche Attest nacheinmaligem Gebrauch vom Schiedsrichter eingezogen werden (ausgenommen bis zum 30. November der laufenden Meisterschaft). Die Vereine sind verpflichtet, sich frühzeitig um die jährliche Verlängerung des Arztstempels zu kümmern. Wenn keine Spielerpässe vorliegen, muss die Spielberechtigung anhand eines Personalausweises und das ärztliche Attest vom Schiedsrichter vor dem Spiel überprüft werden. Ein Jugendlicher, der einen positiven ärztlichen Tauglichkeitsbefund hat, darf o an Jugendbewerben je nach Ausschreibung mitwirken; o in Verbandsspielen (Meisterschafts-, Cupspielen u.dgl.) nur dann mitwirken, wenn diese im Rahmen eines Jugendbewerbes abgehalten werden. o Ein Jugendlicher kann auch in Senioren Meisterschaften teilnehmen, wenn er dafür vom Arzt einen positiven Tauglichkeitsbefund vorweisen kann. g) Sämtliche Nachwuchsspieler sind verpflichtet, mit einem von der IIHF approbierten Kopf und Vollgesichtsschutz zu spielen. Der Vollgesichtsschutz muss aufklappbar sein. Während des Spieles sind der Vollgesichtsschutz und das Kinnband geschlossen zu tragen. Kunststoff-Vollvisiere sind für Torhüter nicht gestattet. Die Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können. Alle Nachwuchsspieler ab Jahrgang 1996 und jünger sind verpflichtet, einen Nacken- und Halsschutz zu tragen (mit Zertifikat). Außerdem ist für alle Nachwuchsspieler inklusive Torhüter ein Mundschutz (auch für Zahnspangenträger) verpflichtend. Dies wird vom Schiedsrichter überprüft und wird bei Missachtung geahndet. h) Folgende Ausrüstungsgegenstände können vor oder während eines Spieles vermessen oder kontrolliert werden: DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 5 9

6 o Spielerstöcke o Tormannstöcke o Vollgesichtsmasken Das Vermessen der Torhüterausrüstung (Schienen, Fanghand und Stockhand, Hose) kann nur auf Antrag des Gegners unmittelbar nach Ende eines Spieldrittels verlangt werden (IIHF Regel 41). i) Nachwuchsspieler dürfen an einem Tag zwei Spiele bestreiten (z.b.: U20 und U18), sofern das zweite Spiel nicht schon begonnen hat, bevor das erste beendet wurde. Für die Meisterschaften U14 und jünger gelten die entsprechenden Sonderbestimmungen, ausgenommen Turniere. 6 SCHIEDSRICHTER Die Kosten betragen 50,- je Heimspiel und SR U11 1Mann bei Spielen auf das Großfeld U13 + U15 2Mann Der Spielbericht wird online nach den Spiel mittels einem SMS-Tan vom Schiedsrichter abgesendet Zusätzliche allfällige Berichte sind durch die Schiedsrichter unmittelbar, spätestens an dem Spieltag folgenden Tag dem Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des OÖEHV mittels vorgesehenen Beiblatt einzusenden. Bei einer entsprechenden Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung des ÖEHV in Kraft. Den Spielbericht ergänzende Berichte (Anzeigen) mit Spielberichtskopie sind ebenfalls in obiger Frist den Vereinen zu übermitteln. Verantwortlich für die Spielberichte sind: Im 1 Mann-System der SR Im 2 Mann-System beide SR Zusatzberichte sind via an den MOBA OÖ und zeitgleich an den (die) betroffenen Vereine zu senden! moba@ooeehv.at Bei einer entsprechenden Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung des ÖEHV in Kraft. 7 SONDERBESTIMMUNGEN 1. Die Spielzeit eines U16 -Spieles beträgt je 3 x 20 Minuten, die Pausen betragen jeweils max. 15 Minuten. Dem Gastverein soll vor dem Spiel eine Einlaufzeit von 15 Minuten ermöglicht werden. DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 6 9

7 Die Spielzeit eines U14- und U13 Spieles beträgt je 3 x 15 Minuten netto, die Pausen betragen jeweils max. 2 Minuten. Das Aufwärmen findet max. 5 Minuten ohne Pucks statt. Die Spielzeit eines U12- und U11 Spieles beträgt je 3 x 15 Minuten netto, die Pausen betragen jeweils max. 2 Minuten. Das Aufwärmen findet max. 5 Minuten ohne Pucks statt. 2. Der Spielbeginn eines Nachwuchsmeisterschaftsspieles darf nur in der Zeit von Uhr bis Uhr angesetzt werden. Sollte aus zwingenden Gründen die Verlegung eines Spieltermins auf einen Tag, auf welchen ein Arbeitstag folgt, notwendig werden, ist der Spieltermin so anzusetzen, dass der Gastverein bis spätestens Uhr (U14/U13) bzw Uhr (U12 und U11) seinen Heimatort erreicht. 3. U20-Spiele dürfen an Sonn- oder Feiertagen, denen ein normaler Arbeits- bzw. Schultag folgt, nur so angesetzt werden, dass der Spielbeginn spätestens mit Uhr anberaumt wird. 4. Die Anberaumung eines Nachwuchsmeisterschaftsspieles vor Uhr ist gestattet, wenn der reisende Verein vorher zustimmt. 5. Bei allen Nachwuchsspielen muss eine Rettung bzw. ausgebildeter Sanitäter (mit Notfallausbildung) vor Ort anwesend sein. Die Überprüfung findet durch das Schiedsrichterteam statt, bei Nichtvorhandensein gilt die aktuelle Fassung der Disziplinarordnung des ÖEHV ( 55). 8 SUBVENTIONEN Alle Vereine, die an österreichischen Nachwuchsmeisterschaften (U16, U14, U13, U12 und U11) teilnehmen und bei welchen die Hin- und Rückfahrt mehr als 300 km beträgt, erhalten50% Fahrtkostenzuschuss pro teilnehmenden Spieler und einer Begleitperson (ausgenommen Nachwuchsteams der EBEL Vereine, laut gültiger EBEL Vereinbarung). Bei Strecken unter 300 km erhalten die Vereine keinen Fahrtkostenzuschuss. Bei den Finalturnieren der U14, U13, U12 und U11 Meisterschaft sind die Aufenthaltskosten (Übernachtung, Verpflegung etc.) von den teilnehmenden Vereinen zu tragen. Schiedsrichterkosten sind vom Veranstalter zu tragen, es kann im nach hinein um Subvention beim OÖEHV angesucht werden. Bedingungen: Alle Rechnungen müssen im Zeitraum vom bis ausgestellt und bezahlt worden sein. Bar bezahlte Rechnungen sind seitens der Firma mit Unterschrift und Firmenstampiglie zu bestätigen und haben den Vermerk "bar bezahlt" oder "dankend erhalten" sowie das Zahlungsdatum zu enthalten. DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 7 9

8 Für die Zuerkennung der Nachwuchsfahrtkostensubvention ist die Verpflichtung nachstehender Trainer bzw. Lehrwarte erforderlich: Nachwuchsvereine 1 Lehrwart (B-Lizenz) mit Lizenzverlängerung 1 Trainer in Ausbildung 9 SPIELVERSCHIEBUNGEN, SPIELAUSFÄLLE UND SPIELBERICHTE 1. Spielverschiebungen und nicht ausgetragene Spiele: Absagen und Verschiebungen von Meisterschaftsspielen müssen der gegnerischen Mannschaft, dem Wettspielreferenten, dem SR- Besetzungsreferenten und dem MOBA des OÖEHV schriftlich (Formblatt) gemeldet werden. Alle infolge "höherer Gewalt oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht Zu Stande gekommenen Spiele müssen spätestens bis zu dem vom Wettspielreferenten festgesetzten Endtermin nachgetragen werden. Nach diesen Terminen ausgetragene Spiele werden für die Wertung in der Meisterschaft nicht mehr berücksichtigt, weiters werden der oder die Vereine nach der österreichischen Disziplinarordnung bestraft. 2. Ist dem reisenden Verein aus irgendwelchen Gründen bis zur Abreise keine Verständigung gemäß 8 Abs. 2 zugegangen und bringt eine telefonische Rückfrage beim zuständigen Wettspielreferenten auch keine Aufklärung, hat der reisende Verein ungeachtet dessen bei einer angenommenen Beginnzeit von Uhr zum Spielort anzureisen. Alle aus einem solchen Versäumnis entstandenen Kosten hat der Heimverein zu tragen. Absagen oder Nichtantreten aus irgendwelchen Gründen (Erkrankung von Spielern, Urlaubsschwierigkeiten etc.) ziehen Punkteverlust, Ersatz der nachgewiesenen Kosten für die Vorbereitung des Spieles, für Plakate, für Rundfunk und Presse, für Platzmieten etc. an den Veranstalter nach sich (siehe 32 DO des ÖEHV). Spielabsagen infolge, Erkrankung bzw. Verletzung, oder Urlaubsbedingt, stellen ausdrücklich keinen Verschiebungsgrund dar. Sollte es trotz alle dem zu Spielabsagen kommen, muss das Spiel innerhalb von zwei Wochen nachgetragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt nur auf Anordnung des Wettspielreferenten des OÖEHV eine Strafbeglaubigung dieser Wettspiele. 3. Spielberichte Jeder Verein ist verpflichtet den On Line Spielbericht (e-grep) des OÖEHV zu verwenden. Bei Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung ( 55) des ÖEHV in Kraft und wird eine Strafe in der Höhe von 20,- ausgesprochen. Bei Nichteinhaltung tritt die Disziplinarordnung ( 55) des ÖEHV in Kraft und wird eine Strafe in der Höhe von 20,- ausgesprochen. DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 8 9

9 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Die Durchführungsbestimmungen der oberösterreichischen Meisterschaft im Eishockey für das Spieljahr 2015/16 (DÖM 2015/16) finden, soweit nicht besondere Vorschriften für Nachwuchsbewerbe gelten, hilfsweise Anwendung. 2. Die Bestimmungen der vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten in Verbindung mit der Disziplinarordnung des ÖEHV. 3. Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) ziehen folgende Geldstrafen nach sich: Nachwuchs 70,--. Bei weiteren 3 Disziplinarstrafen (3 x 10 Minuten) in derselben Spielsaison werden diese Strafsätze automatisch verdoppelt. 4. In allen diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des OÖEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. Änderungen des Zusatzes zu den Durchführungsbestimmungen des OÖEHV sind ausschließlich dem Vorstand des OÖEHV vorbehalten. Oberösterreichischer Eishockeyverband Ergänzungen zu den DOÖNAM 2015/16 Folgend werden an dieser Stelle etwaige Ergänzungen im Zuge des Spielbetriebs festgehalten. In der vorliegenden Fassungen der DOÖM wurden diese Ergänzungen bereits korrigiert. Datum Paragraf Alt Neu DOÖNM 2015/16 September 2015 Seite 9 9

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