Maßnahmen zu einander passen, etwa indem bei einem neuen Dach der Dachüberstand eine zum Haus passende spätere Fassadendämmung ermöglicht.
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- Kornelius Gerber
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1 Lisa Paus Chris Kühn Julia Verlinden Sozial und ökologisch: Steuerbonus für Gebäudesanierungen optimal ausgestalten Die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, wie sie die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ankündigt, ist im Grundsatz zu begrüßen. Bei einer Sanierungsrate von deutlich unter einem Prozent muss auch diese Möglichkeit der Ansprache genutzt werden, um Gebäudesanierungen anzureizen. Die meisten im NAPE und im Eckpunktepapier von BMF und BMWi formulierten Eckpunkte 1 sind sinnvoll: Wir begrüßen die Laufzeit von 5 Jahren, ein Fördervolumen von 1,1 Mrd. Euro p.a., eine steuerliche Förderung verteilt über 10 Jahre, die Fokussierung auf selbstgenutztes Wohneigentum, die enge Anlehnung an die KfW-Förderprogramme und eine Förderung progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld. Die Gegenfinanzierung durch ein Abschmelzen des Handwerkerbonus ist richtig. An zwei Punkten bestehen jedoch deutliche Verbesserungsmöglichkeiten, um den Steuerbonus in sozialer und ökologischer Hinsicht optimal auszugestalten. Zum einen schlagen wir einen erhöhten Steuerbonus für Einzelmaßnahmen vor, die auf Basis eines BAFA-Sanierungsfahrplans durchgeführt werden. Zum anderen würde ein Programm zur energetischen Quartierssanierung den Steuerbonus vor allem in sozialer Hinsicht ergänzen. Als Gegenfinanzierung von letzterem eignet sich die Abschaffung des Umsatzsteuerbonus für Hotelübernachtungen. Effizienzbonus für Einzelmaßnahmen auf Basis eines BAFA-Sanierungsfahrplans Bei Einzelmaßnahmen sollte ein deutlicher Effizienz-Bonus sicherstellen, dass in möglichst vielen Fällen zunächst ein individueller Gebäudesanierungsfahrplan erstellt wird, damit die Maßnahme in eine Gesamtstrategie zur Minimierung des Energieverbrauchs passt. Der Eigentümer könnte so etwa für eine Heizung, die er im Einklang mit einem auf das Haus abgestimmten Sanierungsfahrplan erneuert, deutlich mehr Förderung erhalten. Sofern ein selbstnutzender Hauseigentümer also Einzelmaßnahmen durchführt, die auf einem BAFAgeförderten Sanierungsfahrplan basieren, sollte er einen deutlichen Effizienzbonus erhalten. Die steuerliche Förderung sollte sich dann von 11 % der Kosten der Einzelmaßnahmen auf 15 % erhöhen. Als Vorbild dient hier der Effizienz-Bonus im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. So werden Fehlinvestitionen vermieden und die Sanierungsqualität steigt. Bauherren, die Einzelmaßnahmen durchführen, die auf das Haus und aufeinander abgestimmt sind, sparen Geld. Sie vermeiden Fehlinvestitionen, wie den zu teuren Tausch noch intakter Fenster statt der ineffizienten Heizung, und sorgen dafür, dass die einzelnen, über die Jahre erfolgenden 1 Im Vorfeld der Beratungen auf Ebene der Staatskanzleichefs am haben BMF und BMWi einen Eckpunkteplan vorgelegt. 1
2 Maßnahmen zu einander passen, etwa indem bei einem neuen Dach der Dachüberstand eine zum Haus passende spätere Fassadendämmung ermöglicht. Der BAFA-geförderte Sanierungsfahrplan ist eine Energieberatung qualifizierter und unabhängiger Beraterinnen und Berater. Die BAFA fördert Sanierungsfahrpläne ab dem mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % der Erstellungskosten. In den Sanierungsfahrplänen werden genau auf das Haus abgestimmte Einzelmaßnahmen in einer sinnvollen Sequenz dargestellt, inklusive Kosten, Nutzen und Fördermöglichkeiten. Das Land Baden-Württemberg erkennt nach vorliegendem Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz Sanierungsfahrpläne als Ausgleichsmaßnahme an. Energiewende sozial ausgestalten: Programm zur sozialen energetischen Quartierssanierung umsetzen Es fehlt derzeit völlig ein Programm auf Bundesebene, das eine sozial verträgliche energetische Gebäudesanierung bei Haushalten mit kleinen Einkommen unterstützt. Im Rahmen der Diskussion um den Steuerbonus besteht nun eine Gelegenheit, hier ein Programm zur sozialen und energetischen Quartiersanierung zu realisieren, das wir schon lange im Rahmen des Energiesparfonds fordern und das ein wesentliches grünes Kriterium für die Energiewende in den Vordergrund stellt. Ein Programm zur sozialen energetischen Quartierssanierung könnte zu großen Teilen vom Bund finanziert werden, und so auch die Einnahmeausfälle, die den Ländern und Kommunen durch die Einführung eines Steuerbonus für Gebäudesanierungen entstehen, kompensieren. Bereits in den Verhandlungen zum Steuerbonus in 2012 war ein vergleichbares Bundesprogramm als Kompensation für die Länder im Gespräch, das eine Förderung der Sanierung von kommunalen Liegenschaften zum Ziel hatte. 2 Mögliche Eckpunkte eines Programms zur sozialen energetischen Quartierssanierung könnten wie folgt aussehen: Gegenstand: Programm zur energetischen Sanierung in Wohnquartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte Volumen: je nach Finanzierungsspielraum (Grüne BTF fordert 1,8 Mrd. Euro, also ähnliche Höhe wie das heutige KfW-Gebäudesanierungsprogramm). Ausgestaltung: als Zuschussprogramm, Bund-Länder-Programm nach Art. 104b GG (wie die Städtebauförderung, z.b. nach einem Schlüssel 75 (Bund) : 25 (Länder, Kommunen), wie im Konjunkturpaket II). Hintergrund: Bund darf Kommunen nicht direkt fördern. o Geregelt als städtebauliche Sanierung nach 136 ff Baugesetzbuch Die alte Stadterneuerungs-Förderung dafür aus der Städtebauförderung ist ausgelaufen, daher gibt es kaum noch Sanierungsgebiete, diese könnten wieder aufleben, mit Schwerpunkt energetischer Sanierung Ohnehin sieht das Steuerrecht eine deutlich erhöhte Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in Sanierungsgebieten vor die Sanierungs-AfA: Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten nach 7h 2 Eine Förderung von kommunalen Liegenschaften wird im NAPE durch die Aufstockung und Erweiterung der KfW-Gebäudesanierungsprogramme bereits abgedeckt, da laut NAPE die Ausweitung auf der KfW- Gebäudesanierungsprogramme auf Nichtwohngebäude auch die Förderung von kommunalen Gebäuden umfassen wird. 2
3 EStG. Höhe wie Denkmal-AfA, acht Jahre lang 9 %, vier Jahre lang 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Kommune erhält die Förderung und leitet sie an Zuwendungsempfänger Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Sanierungsbeauftragte weiter Förderfähig: o Auswahl der Quartiere per kommunalem Klimaschutzkonzept o Erstellung einer Sanierungsstrategie für das Quartier o Koordinierende SanierungsmanagerIn, Beratung o Energetische Sanierungen der Wohngebäude ohne wesentliche Erhöhung der Warmmieten, sowie von Investitionen zur Erhöhung der Effizienz der Energieversorgung, z.b. Nahwärmenetze mit erneuerbaren Energien, Abwasserwärmerückgewinnung o.ä. Länder könnten ggfs. mit Wohnraumförderung kofinanzieren und Belegrechte sichern (müsste länderseitig geprüft werden) Kriterien für Quartiersauswahl: o Hoher Anteil einkommensschwacher Haushalte o Hoher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf o Quartier ist im demografischen Wandel zukunftsfähig, wird langfristig hohe Wohnnachfrage haben Weitere Information: Beschluss Grüner Energiesparfonds sowie Anträge auf den Bundestagsdrucksachen 17/11205 und 18/575. Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz sind Bausteine eines Investitionsprogramms Energieeffizienz, mit dem Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag diese heute völlig unzureichenden Investitionen auf 6 Mrd. Euro aufstocken und zusammenfassen wollen. Davon sollen 3 Mrd. Euro in einen neuen Energiesparfonds zur Förderung des Energiesparens fließen, insbesondere für soziale energetische Quartierssanierung in Wohngebieten mit hohem Anteil von Haushalten mit niedrigem Einkommen, die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie Energieeffizienz-Investitionen in Unternehmen, 2 Mrd. Euro jährlich für die verstetigte KfW-Förderung verwendet und zusätzlich steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro neu eingeführt werden. 3
4 Hintergrund: Bewertung der einzelnen Punkte im BMF/BMWi Papier Geförderte Standards: Nur besonders effiziente Sanierungen fördern Umfassende Gebäudesanierungen finden in der Regel nur etwa alle 30 Jahre statt. Um das Klimaziel 2050 im Gebäudebereich zu erreichen, ist es wichtig, dass Sanierungen auch heute schon möglichst tief vorgenommen werden, so dass hohe Effizienzkriterien erfüllt werden. Es ist richtig, dass, wie von BMF/BMWi vorgeschlagen, Gesamtmaßnahmen nur gefördert werden, wenn sie die KfW- Effizienzhausstandards 55 und 70 erreichen. Einzelmaßnahmen sollten nur gefördert werden, wenn sie geeignet sind, den Effizienzhausstandard 55 zu erfüllen. Komplettsanierungen besonders fördern wurden rund Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der Kosten gefördert. Berücksichtigt man, dass durch die Inflation die Förderung von einem Euro in der Zukunft etwas weniger wert ist als heute (Barwertberechnung), entspricht die von BMWi/BMF verschlagene Steuerförderung von 11 Prozent (bzw. 1,1 Prozent pro Jahr) diesem Fördersatz. Einzelmaßnahmen werden bei der KfW nur gefördert, wenn sie geeignet sind, in der Summe den Effizienzhausstandard 55 zu erfüllen, dies sollte genauso auch für die Steuerförderung gelten. Bei der Inanspruchnahme eines BAFA- Sanierungsfahrplans sollte der Steuerbonus für Einzelmaßnahmen von 11 auf 15 Prozent erhöht werden (siehe oben). Damit die Förderung von Gesamtmaßnahmen gegenüber der Förderung von Einzelmaßnahmen nicht ins Hintertreffen gerät (siehe unten) und es bei den Einzelmaßnahmen nicht zu überbordenden Mitnahmeeffekten kommt, ist es nicht zielführend, den Fördersatz für Einzelmaßnahmen ohne Sanierungsfahrplan über 1,1 Prozent hinaus anzuheben, wie es Wirtschaftsverbände bereits gefordert haben. Werden Einzelmaßnahmen durchgeführt, ohne vorab eine energetische Gesamtbetrachtung des betroffenen Gebäudes vorzunehmen, besteht die Gefahr, dass ineffiziente oder falsche Investitionsentscheidungen getroffen werden. Dadurch können ungewünschte Lock-In-Effekte entstehen, die weitere Sanierungsschritte weniger wirtschaftlich machen und so behindern. Erfolgt die Sanierung eines Gebäudes dagegen in einem Schritt auf KfW-70- oder KfW-55-Standard, werden die verschiedenen Maßnahmen optimal auf einander abgestimmt. So lassen sich die Investitionen am effizienten einsetzen und ein maximaler Energiespar- und Klimaschutzeffekt erreichen. Angesichts dieser Vorteile einer Gesamtsanierung gegenüber Einzelmaßnahmen sollte auch die steuerliche Förderung stärkere Anreize für Gesamtmaßnahmen setzen. Gesamtmaßnahmen, die zur Erreichung der KfW-Effizienzhausstandards 70 und 55 führen, werden heute von der KfW mit 20 bzw. 25 Prozent der Sanierungskosten gefördert und in rund 9000 Fällen in Anspruch genommen. Berücksichtigt man, dass durch die Inflation die Förderung von einem Euro in der Zukunft etwas weniger wert ist als heute (Barwertberechnung), entspricht die von BMWi/BMF verschlagene Steuerförderung von 22 bzw. 27,5 Prozent diesen Fördersätzen. Nachweis der Maßnahmen durch qualifizierte Sachverständige zielführend Eine hochwertige Qualität in der energetischen Sanierung kann nicht durch Finanzämter geprüft werden. Als Voraussetzung für die Gewährung eines Steuerbonus ist deshalb ein Nachweis durch einen unabhängigen und kompetenten Berater über die Förderfähigkeit der erbrachten Maßnahmen nötig. Dass der Nachweis des erreichten Sanierungsstandards durch einen Sachverständigen der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes erbracht werden soll, ist zielführend. Diese gilt bundesweit, weist eine ausreichende Zahl von Expertinnen und Experten auf 4
5 und verzeichnet zunehmende und hochwertige Qualitätsstandards. Eine Evaluation des Steuerbonus soll nach zwei Jahren durch den Bundesrechnungshof erfolgen. Dieser sollte bei der Prüfung der Nachweise amtlich vereidigte Sachverständige nach 21 Abs. 2 Nr. 3 EnEV hinzuziehen. Nur Eigennutzer fördern Wir teilen die Einschätzung von BMF/BMWi, den Steuerbonus auf Eigennutzer zu beschränken. Vermieter können heute schon Sanierungsaufwand als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ist die Maßnahme als Erhaltungsaufwand / Instandsetzung klassifiziert, können 100 % der Kosten steuerlich sofort im jeweiligen Jahr abgezogen werden. Erfolgt stattdessen eine Einstufung als Herstellungskosten / Modernisierung, beträgt die Abschreibungsrate zwei Prozent. Dafür können die Vermieter allerdings von der sogenannten Modernisierungsumlage auf die Mieter profitieren. Hier können sie bis zu 11% der Investitionskosten auf die Jahresmiete zeitlich unbegrenzt umlegen. Gegenfinanzierung Eine Gegenfinanzierung über ein Abschmelzen des Handwerkerbonus nach 35a (3) EStG ist sinnvoll. Die Steuermindereinnahmen durch den 35a Abs. 3 EStG betragen laut 24. Subventionsbericht Mio. Euro pro Jahr. Eine Kappung auf 300 Euro bringt dem Staat Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro pro Jahr, womit sich die Mindereinnahmen des Steuerbonus ausgleichen, dessen Mindereinnahmen verteilt über die Gesamtlaufzeit von 14 Jahren ebenfalls rund 400 Millionen Euro pro Jahr betragen. 3 Studien des BMF und des Bundesrechnungshof zeigen, dass die mit dem Handwerkerbonus verfolgten Ziele wie die Minderung der Schwarzarbeit und Beschäftigungsimpulse im Handwerk nicht eingelöst werden können. Dazu führt der Handwerkerbonus zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern. Nach der Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2007 haben rund 4,8 Millionen Steuerpflichtige diese Steuerermäßigung in Anspruch genommen, der Handwerkerbonus gehört mittlerweile zu den häufigsten Sachverhalten in den Finanzämtern. Eine zusätzliche Möglichkeit der Finanzierung ist die Abschaffung der sogenannten Mövenpicksteuer, also des verbilligten Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen im Hotel. Diese hat heute ein Volumen von 965 Mio. Euro. 3 1,1 Mrd. Euro*5 Jahre/14 Jahre = 392 Millionen Euro 5
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