Ka nz lei D r. S tu mpe r

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1 Ka nz lei D r. S tu mpe r im Kanzleinetzwerk Seite 1

2 Inhalt I. firstlex das Kanzleinetzwerk... S. 3 Anspruchsvolle Rechtsberatung Unser Organisationskonzept Kanzlei Dr. Stumper weitere Mitgliedskanzleien II. firstlex die philosophie... S. 6 Unsere Strategie Bundesweit tätig Problemlöser Unabhängigkeit Qualität III. firstlex Beratung... S. 9 Wirtschaftsrecht Compliance Mediation Arbeitsrecht Steuerrecht, Immobilienrecht, Erbrecht Referenzen Publikationen Iv. firstlex service... S.16 Seminare v. firstlex kontakt... S.17 Seite 2

3 I. FIRSTLEX das Kanzleinetzwerk FIRSTLEX Anspruchsvolle Rechtsberatung Unser Organisationskonzept Virtuelle Welten und Ressource-Pooling Firstlex ist ein Kanzleinetzwerk. Wir sind die Marke für ein modernes, aber anspruchvolles Verständnis rechtlicher Beratung. Mittelstand und Großunternehmen werden durch unsere Berater in individuellen Teams betreut. Diese Teams bestehen aus hochqualifizierten Persönlichkeiten mit umfangreicher Berufserfahrung. Sie widmen sich dem jeweiligen Projekt bedingungslos und mit voller Konzentration. Hohe Verhandlungssicherheit, Fachkompetenz und methodische Virtuosität zeichnen jeden unserer Experten aus. UNsere Devise Das Konzept von firstlex beruht auf dem Anspruch, die besten und effektivsten Methoden einzusetzen, um dem Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Das bedeutet, daß wir bundesweit tägig sind unsere Kollegen und Mitarbeiter überall in Deutschland wohnen und arbeiten können modernste Technik einsetzen, soweit dies sinnvoll ist Als Mandant können Sie auch abends oder am Wochenende mit uns über Ihre Angelegenheiten sprechen. Dies erfordert lediglich eine entsprechende vorherige Terminabsprache. Wir warten nicht auf einen Rechtsstreit, sondern wir verhindern ihn. Bei all dem arbeiten wir eng mit Fachleuten anderer Disziplinen wie BWL, Informatik, EDV etc. zusammen. Seite 3

4 I. FIRSTLEX das Kanzleinetzwerk juristische KOMPETENZ......für anspruchsvolle Projekte kanzlei Dr. Stumper Hamburg Dr. Kai Stumper ist in allen Themen seines Beratungsspektrums auch ein gefragter Seminarreferent. Er hat mehr als 500 Seminare für zahlreiche Bildungsträger durchgeführt. Als ausgebildeter Journalist und Tageszeitungsredakteur hat er bis heute mehr als 50 Aufsätze und drei Fachbücher veröffentlicht. Nach Stationen bei verschiedenen Tageszeitungen studierte er Rechtswissenschaften in Kiel und Hamburg und verbrachte Teile seiner Referendarzeit in Saudi Arabien. Im Anschluß promovierte er in Darmstadt bei Prof. Podlech zum Thema Datenschutz und neue Technologien ( mit Auszeichnung ). Dr. Stumper hat Mitte der Neunziger die Telekanzlei mitbegründet und zu einer der bekanntesten und erfolgreichsten Kanzleien Deutschlands gemacht. Im Jahr 2008 stieg Dr. Stumper aus der Telekanzlei aus. Gemeinsam mit einer Gruppe weiterer Spezialisten führt er seitdem seine Vision fort: frühzeitige Beratung, um Prozesse und andere Risiken mit Weitblick auszuschließen. Außerdem besteht eine Kooperation mit der lybischen Dr. Tumi Law Firm. Weitere Informationen finden Sie unter Schwerpunkte: Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsvereinb.): Arbeitszeitrecht und Arbeitszeitmodelle Personalbeurteilung und Zielvereinbarungen Auswahlrichtlinien, insbes. Sozialauswahl Bonus- und Entgeltsysteme, EDV-Systeme und Datenschutz weitere Themen gem. BetrVG Verhandlungsführung und Strategieberatung: mehr als 15 Jahre intensive Erfahrung bei Mitbestimmungs-Projekten, u.a. bei zahlreichen DAX-Konzernen beste Kenntnisse der Abläufe und Vorgehensweisen in Gremien Beisitzer in zahlreichen Einigungsstellen Autor des Fachbuches Strategie und Taktik Individual-Arbeitsrecht: Arbeitsverträge Aufhebungs- und Auflösungverträge Datenschutzrecht: betrieblicher Datenschutzbeauftragter Gestaltung und Verhandlung zahlreicher EDV- Betriebsvereinbarungen Richtlinien zum Einsatz von Mail, Internet, Telefonsystemen etc. Promotion im Datenschutzrecht Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (intern/extern): gelernter Tageszeitungsredakteur mit langjähriger Berufserfahrung Einsatz von Kommunikationstools im Unternehmen, insbes. in Phasen der Reorganisation Coaching von Führungskräften in freier Rede, Vortragskonzeption etc. Seite 4

5 I. FIR S TLEX da s Ka n z l e i ne tzwe r k beispiele für weitere mitgliedskanzleien bundesweit für Sie präsent k AN ZL E I c h r i s to f f re n ke n Düsseldorf Christoph Frenken, Düsseldorf, mit Spezialisierung im Wirtschafts- und Bankrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung mittelständischer und großer Unternehmen in den Bereichen M&A, Start Up, Firmenumwandlungen, Sanierungen und Finanzierungen. gen, Ausgliederungen von Unternehmensteilen, Betriebsübergänge Finanzierungen, Insolvenzabwendungsstrategien M&A Fusionen, finanzierte Akquisitionen, Joint Ventures Private Equity/Venture Capital rechtliche und steuerliche Aspekte von Buy-Out-Transaktionen Akquisition, Finanzierung, Venture Capital, Fonds-Strukturierung Schwerpunkte: Umstrukturierung/ Sanierung Verschmelzungen, Spaltun- k AN ZL E I j ü r g e n sch n e i der droht, dann ist es an der Zeit, die deutlich erkennbaren Probleme in vertraulicher Runde zu besprechen. Hamburg Ich helfe Ihnen, wenn es kritisch wird: Wenn z.b. in einer Gesellschafterrunde komplexe Gestaltungsüberlegungen zu keinem überzeugenden Ergebnis führen oder ein Steuerpflichtiger einfach weitermacht, obwohl der Steuerberater die rotekarte zeigt und das Mandat niederzulegen Schwerpunkte: Steuerstrafrecht Steuerstrafverteidigung k AN ZL E I n orbert sch ö n leber tungserfahrung zur Verfügung. Aber auch dann, wenn es bereits zu Auseinandersetzungen oder gar zu einem Rechtsstreit gekommen ist, sollten Sie meine anwaltliche Erfahrung in Anspruch nehmen. Nähere Einzelheiten sollten zunächst im Rahmen einer Erstberatung vertrauensvoll abgeklärt werden. Köln Viele Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Immobilie und des Vererbens lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird. Hierfür stehe ich mit meiner langjährigen Bera- Schwerpunkte: Immobilienrecht Erbrecht Seite 5

6 II. FIR S TLE X d i e p h i losophi e UnserE strategie basiert auf frühzeitiger Beratung Implementing Law Leitgedanke unseres Ansatzes ist, dass Recht im Unternehmen vergleichbar wirkt wie Software zur Steuerung komplexer Projekte. Die Implementierungsmodelle der Kanzlei werden also immer mit dem Kunden gemeinsam entwickelt und durchgeführt. In einem ersten Schritt muß daher immer ein sog. Fact-Finding erfolgen, also das Gespräch vor Ort im Unternehmen des Kunden. War früher einmal der Anwalt in erster Linie für Prozessführungen vor Gericht zuständig, wurde bald erkannt, dass Beratung zur Streitvermeidung erheblich sinnvoller investiertes Geld ist. Denn es geht darum, in Ihrem Unternehmen die effektivsten Abläufe zu kreieren und Risiken und unnötige Kosten gegen Null tendieren zu lassen. Bei allem stehen die Bedürfnisse des individuellen Kunden im Vordergrund. Soll z.b. durch ein Claimmanagement-System das in Liefer- und Einkaufs-Verträgen versteckte Potential zur Steigerung des Deckungsbeitrags aktiviert werden, ist ein abstraktes Know-How nicht weiterführend. UNsere Devise Für unsere Kunden und Mandanten sind wir beweglich zu jeder Zeit an jedem Ort und immer im Kopf. Wichtig ist vielmehr eine Implementierungsstrategie für das Claimmanagement, die der Vertragsrealität in diesem einen individuellen Unternehmen Rechnung trägt. Seite 6

7 II. FIRSTLEX die philosophie Bundesweit tätig Grenzenloser Service Problemlöser Die richtige Strategie Wir sind bundesweit tätig. Egal, ob in München, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt oder Hamburg wir beraten an jedem Punkt Deutschlands und des Auslands. Alte Denkweisen hinterfragen und alte Zöpfe abschneiden, freier Kopf für freies Denken das ist unser Motto. Noch wichtiger ist aber: Was sind Ihre Bedürfnisse? Was können wir für Sie tun? Aufgrund unserer Organisationsstruktur können wir für Sie jedes Projekt in jeder Ressourcen-Dimension völlig frei skalieren. Dadurch konzentrieren wir uns voll auf Ihr Anliegen und Ihr Unternehmen. Da, wo unser Laptop steht, da ist auch unser Büro. Und das kann überall sein z.b. im Unternehmen unserer Mandanten. Seite 7

8 II. FIR S TLE X d i e p h i losophi e Unabhängigkeit Qualität Wir sind unbestechlich Selbstverständliche Basis für anspruchsvolle Mandanten Fast täglich nennt die Presse die Namen großer Unternehmen: Qualität und Kundenzufriedenheit sind unsere beste Werbung. Einzelne Manager bedienen sich hemmungslos, während Betriebe schließen müssen und Arbeitsplätze vernichtet werden. Auch Gewerkschaften und andere Institutionen bis hin zu Ärzten und Anwälten haben inzwischen leider keine weiße Weste mehr. Darum ist das unsere Priorität Nummer 1. Daran arbeiten wir täglich. Und das, was ans Tageslicht kommt, ist nur die Spitze des Eisbergs. Ist Kompetenz überflüssig geworden? Für uns nicht. Wir lassen uns von niemandem vereinnahmen. Wir sind unabhängig. Wir stehen in niemandes Schuld und müssen niemandem einen Gefallen tun. Hinzu kommt: wir binden uns an Regeln, die das Standesrecht für Rechtsanwälte vorgibt. Wir überzeugen nur durch die Qualität unserer Leistung. Damit sind wir an hohe und im Vergleich zu vielen anderen Beratern strengere Anforderungen gebunden. Seite 8

9 III. FIR S TLE X berat u n g wi rtsc haf tsrecht wirtschaftsrecht Unsere Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht firstlex-anwälte weisen Schwerpunkte in folgenden Bereichen auf: Private Equity/Venture Capital Wir gestalten die rechtlichen und steuerlichen Aspekte von Buy-Out-Transaktionen und begleiten Sie in allen Fragen der Akquisition, Finanzierung, des Venture Capital und der Fonds-Strukturierung. Insolvenz und Sanierung Wir begleiten Erwerber und Insolvenzverwalter beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmen aus der Insolvenzmasse. Wir helfen bei der Gründung von Auffanggesellschaften und führen Sanierungs- und Umschuldungsverhandlungen für Banken und Unternehmen. Projektsteuerung Start-Up Wir übernehmen das Projektmanagement, begleiten die Finanzierung und übernehmen die juristische Gestaltung und dessen Controlling. Umstrukturierungen Wir beraten Unternehmen bei allen Formen der Umstrukturierung von der Reorganisation unternehmensinterner Organisations- und Rechtsformen über Fusionen, Spaltungen und Ausgliederungen. Dabei verfügen wir über besondere Kompetenz bei der Vermittlung und Harmonisierung im Zusammenspiel der kollektivrechtlichen Betriebspartner. Datenschutzrecht Wir stellen betriebliche Datenschutzbeauftragter, gestalten und verhandeln EDV-Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien zum Einsatz von Mail, Internet, Telefonsystemen etc. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (intern/extern) Wir beraten Sie beim Einsatz von Kommunikationstools im Unternehmen, insbes. in Phasen der Reorganisation. Coaching von Führungskräften in freier Rede, Vortragskonzeption etc. Verhandlungsführung und Strategieberatung Wir haben mehr als 15 Jahre intensive Erfahrung bei Mitbestimmungs-Projekten, u.a. bei zahlreichen DAXKonzernen. Dabei verfügen wir über beste Kenntnisse der Abläufe und Vorgehensweisen in Gremien. M&A Wir beraten Sie bei Fusionen, finanzierten Akquisitionen und Joint Ventures. Seite 9

10 III. FIR S TLE X berat u n g Arbei tsrecht Arbeitsrecht Sicherheit durch solide Beratung und Verhandlungskompetenz Arbeitsrecht mit besonderem Schwerpunkt im Kollektivrecht: Umstrukturierungen und sämtliche weiteren Projekte, die die Verhandlung und den Abschluß von Betriebsvereinbarungen erfordern. Wir beraten Unternehmen, Gremien, Arbeitnehmer alle, die im Arbeitsrecht Sicherheit und Planbarkeit benötigen. Welche Themen interessieren Sie? Betriebsänderungen/ Interessenausgleich/ Sozialplan Umstrukturierung/ Umwandlung, Outsourcing EDV/Datenschutz/Telekommunikation Personalbeurteilungen/ Balanced Scorecard/ Zielvereinbarungen Arbeitszeit/ Gleitzeit/ Schichtpläne Kurzarbeit/ Überstunden Lohngruppen/ Zuschläge/ Gratifikationen Urlaubsregelungen Europäischer Betriebsrat/ Europäische Aktiengesellschaft Öffentlichkeitsarbeit des BR im Unternehmen und gegenüber den Medien Ethikrichtlinien Außerdem betreuen wir Sie in vielen anderen Themen des täglichen Lebens wie z.b. Reisekosten und Seminarbesuche, Geschäftsordnung, Ausstattung, Vorgehen bei personellen Einzelmaßnahmen wie z.b. Kündigung, Versetzung etc. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um Betriebsvereinbarungen. Wir haben uns auf die Analyse Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen spezialisiert. Zu allen Themen bieten wir Ihnen an: Seite 10 Seminare und Workshops wissenschaftlich fundierte Gutachten Einsatz und Vermittlung von Sachverständigen Analyse, Beratung, Gestaltung (s.o.) Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Einigungsstellen einleiten und begleiten gerichtliche Verfahren aller Art

11 III. FIR S TLE X berat u n g S t euerrec ht, Immobi l i e n rec h t, E rbrec ht Steuerrecht, Immobilienrecht, Erbrecht Prävention und Sicherheit durch Vertrauen und Fachwissen Steuerberatung Typische und aktuelle Fragen wie etwa: Liechtenstein-Affäre grenzüberschreitender Bargeldtransfer Zweitwohnungssteuer Haftung als Geschäftsführer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden durch firstlex-anwälte und -Steuerberater vertrauensvoll geklärt. Individuell auf Sie und Ihre Vermögens- und Unternehmensstrukturen zugeschnitten werden tragfähige Schutzkonzepte entwickelt, die Prüfungen dritter Instanzen standhalten. Unsere Berater betreuen seit langem auch Ärzte, Künstler, Werbeleute und sonstige Freiberufler, insbesondere auch Journalisten, steuerberatend. Die besonderen Probleme, von der oft heiklen Zahlung der GVL auf private Konten bis hin zur Frage der Scheinselbständigkeit sind uns vertraut. Steuerstrafrecht 1. Wie erkennt man, dass man ein steuerstrafrechtliches Problem hat? Beispiele: Es kommen ein (viele Schätzungsbescheid(e), man hat viel Geld verdient und keine Steuererklärungen abgegeben. 2. Was tun, wenn die Steuerfahndung kommt? Hausdurchsuchung - Wohnung, Büro, Auto; Festnahme im Finanzamt, im Büro, am Flughafen; Untersuchungshaft; Steuerfahndung ist im Haus, man selbst im Ausland und traut sich nicht zurück. 3. Wie verhält man sich? Jetzt mit dem Anwalt sprechen, der von Steuerstrafrecht etwas versteht; Anwalt kontaktiert Steuerberater; Grundlagen für (Nach-) Erklärungen sichern (jetzt nichts wegwerfen oder verbrennen)! Nachzahlungsbetrag ermitteln und finanzieren. Immobilienrecht und Erbrecht Viele Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich der Immobilie und des Vererbens lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird. Hierfür stehen firstlex-berater mit ihrer langjährigen Beratungserfahrung zur Verfügung. Aber auch dann, wenn es bereits zu Auseinandersetzungen oder gar zu einem Rechtsstreit gekommen ist, sollten Sie unsere anwaltliche Erfahrung in Anspruch nehmen. Nähere Einzelheiten sollten zunächst im Rahmen einer Erstberatung vertrauensvoll abgeklärt werden. Seite 11

12 III. FIR S TLE X berat u n g compli ance Compliance und Datenschutz Abwehr von Image-Schäden durch präventive Konzepte Corporate Governance, Sarban Oxley Act, Compliance-Abteilung, Compliance-Regeln, Best Practice? Mit Ethik im Unternehmen hängen die Begriffe alle zusammen. Aber wie? Durch die Korruptions-Affären deutschen Konzernen ist Ethik in der Wirtschaftswelt zum vieldiskutierten Thema geworden. Im Jahr 2006 kamen Ethikrichtlinien in die Schlagzeilen, weil ein US-Discounter die für seine amerikanischen Mitarbeiter aufgestellten Verhaltensregelungen 1 zu 1 auf seine deutsche Tochter übertragen hat. DAX-Unternehmen geben sich sogar freiwillig verbindliche Verhaltensregelungen, weil sie eine gelebte Unternehmenskultur als erfolgversprechend ansehen. Konzernleit- und richtlinien sollen für die täglichen Geschäftssituationen einheitliche, praktisch anwendbare sowie inhaltlich schlüssige Hinweise für die Mitarbeiter geben. Von den durch die Financial Times Deutschland befragten 30 DAX-Unternehmen wurden 30 Formen der Handhabung bekannt. Es gibt kein Allheilmittel. Jeder wurschtelt sich nach seinem Gutdünken durch. Als Richtschnur dienen zwar der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie bei internationalen Konzernen die Regelungen der New Yorker Börse die Ergebnisse sind jedoch sehr unterschiedlich. Einige Unternehmen haben detailfreudige Ethikregeln, die alle gängigen Standards wie Insiderhandel, Geldwäsche, Interessenskollisionen und Korruption enthalten und veröffentlichen diese. Andere haben Regelungen, halten sie jedoch geheim. Gleichzeitig wird massiv gegen Datenschutzvorgaben verstoßen, ohne das das Management diese Risiken noch beherrschen kann. Datenschutzbeauftragten fehlt dabei häufig der übergreifende Ansatz eines Management-orientierten Konzepts. Und die Außenwirkung wird ohnehin meistens völlig übersehen. Wir können das für Sie ändern. Unser Haus legt Wert auf übergreifende, präventive Systeme, die nicht (wie die meisten) abgeheftet und vergessen werden, sondern praktikabel sind. Und außerdem so effektiv, daß ein Imageschaden von vornherein verhindert wird. Seite 12

13 III. FIR S TLE X berat u n g medi ati on Mediation und coaching Konfliktlösung durch Profis Die Kanzleien bei firstlex bieten Beratung auch im Rahmen der Mediation und mit Hilfe des Coaching an. Coaching ist eine Form der Beratung, die Ihnen einen sehr direkten und persönlichen Nutzen bringen wird. Unsere Berater weisen, wie z.b. Rechtsanwalt Dr. Stumper, in der Regel eine besondere Zusatzausbildung im Coaching auf. Damit gewährleisten wir, dass Sie nicht lediglich im Rahmen irgendwelcher Modetrends alten Wein in neuen Schläuchen erhalten, sondern dass Ihnen wirklich kompetent neue Wege aufgezeigt werden können. Das Besondere am Coaching ist, dass es Hilfe zur Selbsthilfe bedeutet. Im Beratungsspektrum unserer Kanzleien wenden wir dieses Prinzip so an, dass Sie die wesentlichen Grundstrukturen und die typischen Alltagsprobleme im Umgang z.b. mit Verträgen selbst analysieren und die ersten Schritte selbst tätigen können. Sie können aber auch lernen, in Verhandlungen oder im Management von Ablaufprozessen sicherer zu werden und dabei vorher die rechtlichen, aber auch (aufgrund unserer Erfahrung) die tatsächlichen Probleme besser in den Griff zu bekommen. Coaching bedeutet stets auch Transport: wir transportieren unser Know-How so zu Ihnen, dass es für Sie keine Alltagsfliege bleibt. Ihr Gewinn daraus soll anhaltend sein und er soll Ihre eigene Handlungsfähigkeit in praktischen Fragen erhöhen. Das Thema Mediation ist in den letzten Jahren zu einem Zentrum der Behandlung von Konflikten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit geworden. Dabei stellt sich heute als eine überwiegende Auffassung heraus, dass Mediation in ihren wesentlichen Elementen auch rechtsberatenden Charakter hat und damit ohne eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) für nicht-anwaltliche Anbieter unzulässig ist. Hinzu kommt allerdings auch, daß es zu den ureigensten Kompetenzen des vollausgebildeten Juristen zählt, Interessen nachzuvollziehen und zu vertreten. Wer dies für eine Partei versteht, und zwar gleich für welche, der beherrscht es erst Recht, in zwei Parteien den Konsens zu vertreten. Sie können uns als Mediatoren für jegliche Art der Moderation zwischen widerstreitenden Interessen konsultieren, selbstverständlich auch in englischer Sprache und auch außerhalb des deutschen Rechtsraums. Seite 13

14 III. FIR S TLE X berat u n g re f e r e nze n referenzen Klienten empfehlen uns Hariolf Abele, Optik-Konzern bei Stuttgart: Das vorausschauende und methodische Vorgehen war für uns eine große Hilfe. Für weitere Verhandlungen würden wir jederzeit wieder auf diese kompetente Beratung zurückgreifen und empfehlen sie daher gerne weiter. Ich hatte immer das Gefühl, da ist jemand, der mir jederzeit hilft und der mir auch beisteht, wenn es brenzlig wird. Da arbeitet ein professionelles Team mit hohem, unbedingtem Einsatz. Daher empfehle ich diese Beratung sehr gern weiter. Georg Sturm, Abfallentsorgungskonzern bei Frankfurt: Mit Hilfe der first-berater hatten wir eine besonders gute Position bei den Verhandlungen. Aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Kompetenz im Personal- und Projektmanagement wurden alle Aspekte beachtet. Martina Richter, Immobilienverwaltungsunternehmen, Köln: Die first-berater haben uns bei einem Zielvereinbarungs-Projekt mit Bonus-Regelung geholfen. Sie haben uns strategisch und inhaltlich-fachlich sehr hilfreiche Anregungen gegeben. Sowohl die Methodik als auch die Mischung aus Coaching, strukturiertem Vorgehen und inhaltlicher Qualität hat uns sehr überzeugt. Die Beratung erwies sich als sehr sattelfest bis hin zu den Prognosen, die weitgehend eingetreten sind. Wir würden diese Berater jederzeit wieder einsetzen und empfehlen sie gern weiter. R. Wachtel, Chemieunternehmen: Unsere Fragen während der Projektabläufe wurden uns jederzeit präzise und absolut verständlich, z.b. mit Folien und Flipcharts, erklärt. Damit konnten wir sehr prakmatische Regelungen aushandeln, die auch von den Mitarbeiten gut angenommen wurden. Boy Boysen, bundesweite Filialbank: Wir lernten die first-berater als souveräne und kenntnisreiche Fachleute kennen, denen auf der Basis ihres Fachwissens immer wieder der Praxisbezug gelingt. Die Beratung war stets schnell und präzise. Wir hatten dadurch oftmals einen erheblichen Wissens- und Kompetenzvorsprung. Robert Fischer, Versicherungskonzern, München Wir hatten ein sehr großes Konzerprojekt vor uns: eine komplette Umstrukturierung mit Stellenabbau und Stellenverlagerungen in erheblichem Umfang. Uns wurde mit Kai Stumper an der Spitze ein Team bereitgestellt, daß uns dabei ständig begleitete. Petra Zebisch, Rechenzentrum, Nürnberg: Unsere Zusammenarbeit der first-beratung ist effektiv, produktiv und erfolgreich. Wenn wir uns treffen, haben wir meist bereits selbst etwas vorbereit, der Berater moderiert unsere Workshops, ergänzt unsere Gedanken und Texte, gibt Anregungen, bringt die Dinge auf den Punkt und arbeitet dann entsprechende Formulierungen aus. Dieses Zusammenspiel erleben wir als sehr professionell. Wir schätzen insbesondere, daß die Beratung einerseits akribisch im Detail und kompetent in der Sache ist, andererseits aber immer auch die praktische Anwendbarkeit und Vermittelbarkeit hinterfragt. Die strategischen Hinweise haben uns schon manches Mal erhebliche Vorteile eingebracht, nicht zuletzt durch die Begleitung in Verhandlungen. Daher empfehlen wir die first-beratung gern weiter. Seite 14

15 III. FIR S TLE X berat u n g p ubli kati onen Publikationen Veröffentlichungen 1. Journalistische Publikationen: 3. Journalistisch-juristische Publikationen: Handbuch für Journalisten Zahlreiche Reportagen und weitere Beiträge in diversen Tageszeitungen Essay Der Ego-Exzeß Econy Wirtschaft & Weiterbildung PersonalrechtPraxis Handwerkmagazin MC-Management und Computer in der Anwaltskanzlei Anwaltsreport Computer und Recht Arbeitsrecht im Betrieb Online-Personalakquise sowie innerhalb von Kolumnen Kanzlei Dr. Stumper 2. Juristische Fachpublikationen: Promotionsarbeit Dr. Stumper: Informationelle Selbstbestimmung und DNA-Analysen, Verlag Lang, Aufsatz: Politische Parteien und deren Ansprü- che auf Wahlwerbung im Rundfunk, ZUM 1994, S. 98 bis 113. Aufsatz: DNA-Analysen und ein Recht auf Nichtwissen, DuD 9/1995, S. 511 bis 517. Management und Training zahlreiche Beiträge im Trainerkontaktbrief des Trainertreffens Deutschland. 4. Literarische Publikationen: Dr. Kai Stumper, Meeresleuchten, Foto- und Gedichtband Seite 15

16 IV. FIR S TLE X serv i ce s e mina r e Know-How Transfer Seminare, Worskhops, Coachings Wir entwickeln Seminare und führen sie durch. Unsere Partner sind namhafte bundesweit und international präsente Bildungsträger. Wir sind ausschließlich als Subcontractor tätig. Falls Sie ein Unternehmen sind und Inhouse-Workshops benötigen, verweisen wir Sie gern an unsere Partner und erläutern Ihnen deren Angebote. Falls unsere Partner Ihren Seminarwunsch nicht erfüllen können, führen wir Ihre Inhouse-Workshops selbst durch. Leistungen Recht, Personalwesen, Kommunikation Wir sprechen die Sprache der Teilnehmer. Verständliche Darstellung auch komplexer Zusammenhänge ohne Fachchinesisch Training durch erfahrene Rechtsanwälte, teilweise Fachanwälte, mit umfangreicher Trainingserfah - rung bzw. andere Spezialisten des jeweiligen anderen Fachs. Training unter Einsatz modernster Mittel, wie Schaubilder, Whiteboard, Flipchart. Stetiger Praxisbezug durch Fälle, Beispiele, Gruppenarbeit, Diskussion. Konzeptionierung kompletter Seminarreihen und Fernlehrgänge Fernlehrgänge per Internet und Intranet Seminarbegleitmaterial (auch ohne Training) Tutoring per Internet und Hotline Seite 16

17 V. FIR S TLE X ko n takt kontakt zu uns Kanzlei dr. stumper Kanzlei Dr. Stumper Bernadottestr Hamburg mandantentreffpunkt Telefon: 0700 firstlex 0700/ Neuer Wall Hamburg (0,12 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Handy: Telefax: 0175/ / Web: dr.stumper@firstlex.de Wir beraten bundesweit. Treffen zu Beratungsgesprächen finden häufig direkt in den Räumen des Mandanten statt. Oder bei unseren Büroservice-Partnern in jeder größeren deutschen Stadt. Seite 17

18 I. FIRSTLEX das kleingedruckte Impressum firstlex ist eine Marke und eine Domain, die ein Kanzlei- Netzwerk repräsentiert. Die Kanzleien, die unter firstlex auftreten, sind rechtlich selbständig. Mandante kommen zu den einzelnen Kanzleien bzw. deren Rechtsanwälten zustande. Eine Haftung aus einem Mandat kommt stets nur im Verhältnis zur einzelnen Kanzlei bzw. zum einzelnen Rechtsanwalt in Betracht. Verantwortlich i.s.d. Pressegesetzes bzw. d. Telemediengesetzes bzw. d. TDG: Dr. Stumper, Bernadottestr. 222, Hamburg, Deutschland. Maßgebliche Berufsrechtliche Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung-Berufsordnung - Fachanwaltsordnung - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - Standesregeln für Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft Text der Regelungen unter: (Bundesrechtsanwaltskammer) bzw. im Buchhandel erhältlich. Berufsständische Vereinigung: Für Kanzlei Dr. Stumper: Hanseatische Rechtsanwaltskammer, Bleichenbrücke 9, Hamburg, Telefon , Fax , info@rechtsanwaltskammerhamburg.de Urheber- und Markenrechtshinweise Alle Texte, Fotos und Graphiken, die in diesem Prospekt wahrnehmbar sind, unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Das Downloaden (Speichern) und/oder Weiterverarbeiten sämtlicher Daten dieses Prospekts ist jenseits der browser- oder betriebssystembedingten temporalen Speicherung ohne die Genehmigung der Urheber unzulässig und kann jederzeitige zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte nach sich ziehen. Lediglich das Downloaden von Texten zum persönlichen, individuellen und nicht gewerblichen Gebrauch ist erlaubt. Die mit dem markenrechtlichen dargestellten Logos und Schriftzüge sind einzeln oder kombiniert als Marken beim Deutschen Patentamt registriert. Jede Verletzung des markenrechtlichen Schutzes wird durch die Rechtsinhaber verfolgt. Auch der Begriff Firstlex ist markenrechtlich geschützt. Für ihn gelten die obigen Hinweise entsprechend. MS-Word ist eine eingetragene Schutzmarke der Microsoft Corporation Inhaltshaftung Für die Richtigkeit der Texte und Darstellungen in dieser Broschüre wird keinerlei Haftung übernommen. Die einzelnen Elemente wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, können aber stets auch Fehler enthalten. Durch Anfragen an Firstlex per , Fax, Telefon oder auf sonstige Weise wird kein Mandatsverhältnis begründet. Ein solches Verhältnis kann dadurch begründet werden, daß auf derartige Anfragen hin eine Annahme des Ersuchens um ein Mandat durch Firstlex erfolgt. Wir behalten uns vor, Ersuchen um Rechtsberatung abzulehnen bzw. nicht zu beantworten, wenn der Nachfragende seine Stammdaten nicht mitteilt. Hierzu zählen Vor- und Nachname und vollständige Adresse sowie Telefon- und, soweit vorhanden, Faxnummer. Für unverlangt per , per Fax oder auf anderem Wege eingesandte Inhalte wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Wir arbeiten mit technischen Verfahren, die eine kryptographische Übermittlung und die elektronische Signatur von Inhalten erlauben. Wer uns Inhalte übermittelt, ohne selbst entsprechende Sicherungsverfahren zu verwenden, handelt auch dann auf eigenes Risiko, wenn die Übermittlung als Element der Vertragserfüllung bzw. der vertragsausfüllenden Kommunikation erfolgt. Links zu anderen Web-Adressen, bei denen der Link nicht allein aus Text besteht, wurden mit ausdrücklichem Einverständnis des Inhabers der Zieladresse angefertigt. Die Inhalte von Seiten, auf die unsere Links verweisen, sind uns nicht dauerhaft und im Detail bekannt. Wir machen uns diese Inhalte nicht zueigen und übernehmen für diese keinerlei Haftung. Bildnachweis Fotolia.com: Adam Radosavljevic, Sascha Jung, Franz Pfluegl, memo, Yuri Arcurs, jaymast, János Gehring, Karin Jehle, Doreen Salcher, Simiridium. aboutpixel.de: Schachspieler, barcode, Manuela Maron, kellermeister, Simon Ledermann, Rainer Sturm, Dominik Sellmann, Konstantin Gastmann, N-Loader, syngo. Seite 18

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