Betriebskostenverordnung- BetrKV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebskostenverordnung- BetrKV"

Transkript

1 Betriebskostenverordnung- BetrKV Anlage I Artikel 2; Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigtem am Grundstück durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte: die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung ( Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen sonstigen Mängeln ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. die Kosten der Entwässerung hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetzes, die Kosten der Anmietung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Einrichtung sowie der Kosten der Berechnung der Aufteilung b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstaben a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz; 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a b) der eigenständig gewerblichen Lieferung im Sinne des Buchstaben a hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a c) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft; 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, b) bei der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit nicht dort bereits berücksichtigt sind; Seite 1 von 5

2 7. die Kosten des Betriebs des Personen- Lastenaufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage; 8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich der für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs; 10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen; 12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind; 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; 14. die Kosten für den Hauswart hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden. 15. die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung durch eine Fachkraft das Nutzungsentgelt für die nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, b) des Betriebs der mit dem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse; 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 17. sonstige Betriebskosten hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Hierzu gehören z. B. die Dachrinnenreinigung, Wartung der RWA- Anlage, Erneuerung Spielsand, Wartung Feuerlöscher und das Beseitigen von Graffitischäden, Kellerentrümpelungen, Sperrmüllbeseitigung, Miete Sprechanlage Heizperiode Anlage II Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist. Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung. Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, dass folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können: Wohn-, Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius, Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius, Diele, Flur usw.:15 Grad Celsius. Zur Nachtzeit von ca Uhr bis Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Seite 2 von 5

3 Hundehaltung Anlage III Die Haltung von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Wellensittichen, Hamstern vergleichbaren Tieren, die in Aquarien (bitte auf die Füllmengen achten), Käfigen Terrarien gehalten werden von denen in der Regel keine spürbaren Beeinträchtigungen Dritter ausgehen, ist zulässig. Die Haltung anderer Tiere, insbesondere die Hundehaltung, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Haltung von Hunden in Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Eine stillschweigende Duldung ist ausgeschlossen. Hunde der Rassen: Bullmastiff, Bullterrier, Pitbull, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin, Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Schäferhund, Bandog, Tosa-Inu, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen dieser Hunde untereinander mit anderen Hunden sind von der Genehmigung grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall einer Genehmigung kann vom Nachweis des Abschlusses einer Hundehalterhaftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von pauschal ,00 für Sachschäden incl. Mietsachschäden und Personensachschäden abhängig gemacht werden. Die Erlaubnis gilt für den konkreten Hund. Eine Neuanschaffung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden Anlage IV Diese Pflegeanleitung ist gültig für alle Holzfußböden gemäß der DIN Parkettarbeiten- und DIN Holzpflasterarbeiten-, die versiegelt sind und mit wässrigem Emulsionsmittel gepflegt werden. Der Wuchs und die Struktur des Holzes verleiht den Holzfußböden die natürliche Note. Durch die erfolgte Versiegelung besitzt das Holz auf der Oberfläche einen Schutzfilm und ist dadurch weitgehend beständig gegen das Eindringen von Wasser. Das Wohlbefinden des Menschen und die Werterhaltung des Holzfußbodens erfordert die Beachtung eines gesunden Raumklimas. Bei ca C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchte von 50-60% ist das ideale Raumklima erreicht. Höhere Luftfeuchtigkeit wird das Holz zum Quellen bringen, während bei niedriger Luftfeuchte das Holz schwindet und sich dabei mehr minder große Fugen bilden können. Allgemeiner Hinweis: Die Oberflächenbehandlung aller Fußböden unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege erforderlich. Die Gewährleistung für die Oberflächenbehandlung und den Holzfußboden ist nur dann gegeben, wenn das vom Hersteller vorgeschriebene Pflegesystem angewendet wird. Versiegelte Holzfußböden nie mit Stahlspänen behandeln. Neuversiegelte Holzfußböden dürfen nicht vor dem nächsten Tag begangen werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche Arbeit. Dies bedingt, dass kleine Störungen in der Oberflächenbehandlung in Form von Staub- und Schmutzeinflüssen beinhaltet sind. Auf die Haltbarkeit der Versiegelung hat dies keinen Einfluss. Je mehr der versiegelte Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto größer ist die Lebensdauer der Versiegelung. Eine volle Beanspruchung sollte erst nach ca. 14 Tagen erfolgen. In den ersten Wochen nur schonend, trocken reinigen und keine Teppiche legen. Teppichunterlagen (Rutschbremsen) müssen für versiegelte Holzfußböden geeignet sein. Möbel und andere schwere Einrichtungsgegenstände vorsichtig einbringen. Tische und Stühle sind mit geeigneten, z. B. Kunststoff eingefassten Filzunterlagen zu bestücken. Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen nur weiche Rollen nach DIN verwenden, zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten Unterlagen. Vor der ersten starken Beanspruchung ist eine Pflege durchzuführen. Reinigung und Pflege lassen sich mühelos und einfach mit umweltfreundlichen Produkten durchführen. Benötigte Reinigungs- und Pflegemittel: Pflege: Die Pflege wird mit einem lösungsfreien, wässrigem, handelsüblichen Emulsions- Parkettpflegemittel durchgeführt. Erstpflege Vollpflege: Der saubere und gereinigte Holzfußboden wird vor der ersten Benutzung immer nach der Grundreinigung mit dem unverdünnten Pflegemittel als Vollpflege eingelassen. Das Pflegemittel wird auf den Boden gegeben und mit einem weichen, nicht fusselnden Lappen besser mit einem Fellstrip aufgetragen. Wichtig ist ein gleichmäßiger Auftrag, damit keine Mattglanzstellen in der Fläche entstehen. Das Wischgerät muss so schräg auf den Holzfußboden gestellt werden, dass beim Wichen das Pflegemittel nicht in die bereits gewischte Fläche läuft. Die Häufigkeit der notwendigen Pflege, wie oft das Pflegemittel eingesetzt werden muss, ist abhängig von der Nutzung des Raumes. In wenig begangenen Räumen, z. B. Schlaf- und Wohnzimmer, reicht eine Vollpflege ein- zweimal im Jahr aus. Ist die Benutzung der Räume mittelstark, z. B. Treppen mit Publikumsverkehr Büroräume, muss eine Vollpflege alle 8-14 Tage erfolgen. In besonders stark beanspruchten Objekten Räumen sollte die Vollpflege mindestens einmal in der Woche erfolgen. Die Vollpflege ist immer dann notwendig, wenn kein ausreichender Pflegemittelfilm vorhanden ist eine intensive Grundreinigung erfolgt ist. Zwischenreinigung: Die Zwischenreinigung Unterhaltsreinigung wird immer dann durchgeführt, wenn der Holzfußboden verschmutzt ist. Dabei wird der Grobschmutz mit dem Mopp, Haarbesen Staubsauger entfernt. Diese Verschmutzungen wirken wie Schmirgelpapier und sind umgehend zu entfernen. Feiner Schmutz Staub wird mit einem nebelfeuchten (wie aus der Wäscheschleuder) Wischgerät einem Lappen entfernt. Für die Zwischenreinigung hat es sich bewährt, dem Wischwasser in mittelstarken bis besonders stark beanspruchten Böden Pflegemittel zuzusetzen. Bei mäßig beanspruchten Böden, z. B. Wohn- und Schlafzimmer, kann auch ein im Haushalt üblicher Essigreiniger dem Wischwasser zugesetzt werden. Den Holzfußboden nicht mit Wasser überschwemmen. Die Häufigkeit der Zwischenreinigung richtet sich nach der gewünschten Hygiene des Holzfußbodens. Seite 3 von 5

4 Belüftungsvereinbarung Anlage V Der Mieter verpflichtet sich, für eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Wohnung zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden/Schimmelbefall zu sorgen. Er verpflichtet sich weiterhin zur Beachtung der nachfolgend aufgeführten Regeln zum Lüften, zum Heizen und zum Bewohnen. 1. Alle, auch wenig genutzte Räume regelmäßig, möglichst viermal am Tag lüften. Dazu alle Fenster gleichzeitig ganz öffnen (Querlüftung, Durchzug), damit sich der Luftaustausch schnell vollziehen kann. Dies gilt auch, wenn es regnet kalt ist. Die Lüftung ist umso wirkungsvoller, je höher die Temperaturdifferenz zwischen draußen (kalte Luft) und drinnen (warme Luft) ist. 2. Dauer dieser Stoßlüftung 5 bis max. 10 Minuten. Diese Zeit reicht, um die feuchte Raumluft durch kalte, aber trockene Frischluft zu ersetzen. Längeres Lüften an einem Stück, führt nur zum Auskühlen der Wände. 3. Dauerlüftung durch gekippte Fenster unbedingt vermeiden. Das kühlt die Wände aus und kostet im Verhältnis mehr Energie als wiederholte Stoßlüftungen. Merke: Kalte Luft aufzuheizen, kostet wenig Energie. Ausgekühlte Wände aufzuheizen, verschlingt viel Energie. Dauerlüftung durch gekippte Fenster sollte deshalb während des Heizbetriebes unterbleiben. 4. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern schließen. Die niedrige Temperatur der eingeströmten Frischluft würde die Temperaturfühler täuschen. Die Ventile machen sonst voll auf. Erst nach dem Lüften die Thermostatventile wieder auf die gemerkte Stellung öffnen. 5. Der Heizkörper sollte auch in wenig genutzten Räumen, insbesondere in Schlafzimmern, niemals abgestellt werden. Das Mitheizen des Schlafzimmers durch geöffnete Türen ist unbedingt zu vermeiden, weil sich wärmere/feuchte Luft aus der übrigen Wohnung an den vergleichsweise kühleren Wänden des Schlafzimmers niederschlägt. 6. Alle Türen zwischen beheizten und weniger nicht beheizten Räumen geschlossen halten. 7. Größere Wasserdampfmengen (Kochdampf Dusch/ Badewannenwasserdampf) bereits beim Entstehen gezielt weglüften. Beim Kochen und gleich nach dem Baden/Duschen Fenster auf und Türen zu, damit sich der Wasserdampf gar nicht erst in der Wohnung ausbreiten kann. Bei innenliegenden Bädern und Duschen Lüftungsgeräte laufen lassen, bis die Fliesen wieder getrocknet sind. Wichtig: Türen geschlossen halten. 8. Möglichst keine Wäschetrocknung in der Wohnung, sondern auf Trockenböden, auf Wäscheplätzen (falls vorhanden) Kondensatwäschetrockner benutzen. 9. Während des Urlaubs Nachbarn lüften lassen und die Raumtemperatur nicht unter 19 C sinken lassen. 10. Keller nicht im Sommer lüften bzw. nur dann, wenn es draußen kälter ist als im Keller. Keller vor allem im Winter lüften. 11. Möbel und Schränke nicht direkt an die Wände, vor allem nicht an Außenwände stellen, sondern mindestens 5 cm Lüftungsabstand lassen. Die Luft soll zwischen Schrank und Wand zirkulieren können, d. h. Schränke mit Sockel sollten am Besten mindestens 5 cm hohen Klötzern unterlegt werden, damit die Luft richtig zirkulieren kann. Das Gleiche gilt für Kellerräume, selbst wenn diese beheizt werden. Ohnehin ist zu beachten, dass Gegenstände, die im Keller gelagert werden sollen, in Regalen auf Paletten zu lagern sind. Eventuelle Mietminderungen wegen Feuchtigkeitsschäden an Lagergegenstände im Keller werden hiermit ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch, dass keine Wertgegenstände im Keller gelagert werden. Die Versicherungen übernehmen im Falle eines Schadens Diebstahls hierfür keine Haftung. 12. Bilder mit 1 cm dicken Korkscheiben hinterlegen, damit Luft zwischen Bild und Wand zirkulieren kann. Wandverschalung, Bespannung und Wandteppiche erst nach völligem Austrocknen anbringen. 13. Vorhänge, besonders in Ecken, behindern die Belüftung und Trocknung. Für Stores gilt das gleiche. Auch wenn das Licht durchscheinen kann, wird die Luftzirkulation doch erheblich behindert. Deshalb sollten Vorhänge und Stores auch nicht vor Heizkörpern bis zum Boden geführt werden. 14. Wandoberflächen nicht dampfdicht versiegeln durch Vinyl, Metall abwaschbare Tapeten/Folien. Das gleiche gilt für Anstriche, insbesondere wasch- und scheuerfeste Dispersionen Latexanstriche. Für die Anstriche auf den Wohnungswänden und auch auf der Fassade wurden Mineralfarben mit einer hohen Dampfduchlässigkeit verwendet. Bei der Erneuerung der Anstriche sollte dies unbedingt beachtet werden. Wärmedämmtapeten sind verboten. 15. Es muss ausreichend geheizt werden, denn nur Luft, die erwärmt wird, kann Feuchtigkeit im Raum wie ein unsichtbarer Schwamm aufsaugen. So kann z. B. Luft mit 0 C nur 5 Gramm Wasser pro m³ aufnehmen, bei 20 C sind es bis zu 17, 5 Gramm pro m³. Der Sättigungsgrad der Luft kann durch ein Hygrometer gemessen und als relative Feuchte abgelesen werden. Als raumklimatisch behaglicher Wert sind 40-60% Luftfeuchtigkeit anzusehen. Hausgemeinschaftsordnung Anlage VI Der Mieter erkennt die nachstehende Hausgemeinschaftsordnung an und hält sich während seiner Mietzeit an die nachfolgenden Verpflichtungen, die Bestandteil des Vertrages ist. Das gedeihliche Zusammenleben im Haus setzt voraus, dass alle Hausbewohner untereinander Rücksicht nehmen und die Regeln der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beachtet werden. Das den Mietern im Rahmen des Mietertrages zur Verfügung gestellte Eigentum des Vermieters wird sachgemäß behandelt und vor fahrlässigen und vorsätzlichen Gefahren bewahrt. 1. Die Rücksicht der Hausbewohner aufeinander verpflichtet diese unter anderem zu folgendem: Ausreichende Beaufsichtigung der Kinder, Vermeidung störender Geräusche z. B. lauter Geräte, Zuschlagen der Türen, Musizieren, belästigende Lautstärke durch Musik und TV usw., (folgende Ruhezeiten sind zu berücksichtigen: Nachtruhe von Uhr; Sonn- und Feiertagsruhe und Mittagsruhe von Uhr. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist die Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke zu halten), ordnungsgemäße, getrennte Entsorgung des Hausmülls, Entsorgung sperriger leicht brennbarer Gegenstände außerhalb des Grundstücks. Einholung der Genehmigung des Vermieters für Fahrzeuge. Aufstellen und Lagern in Gängen, auf den Höfen usw. unter anderem Krafträder, Mopeds und Wagen wofür der Mieter außerdem zuvor um die behördliche Genehmigung nachsuchen muss. Zum Schutz der Mieter- und Vermieterrechte gegenüber Unbefugten, ist das Haus im Allgemeinen in der Zeit von Uhr verschlossen zu halten. 2. Die Erhaltung des Hauseigentums verpflichtet den Mieter unter anderem folgendes zu beachten: Das Durchbohren von Holzverkleidungen, Türen, Fensterrahmen, Außenwänden, Fensterlaibungen usw. ist nicht zulässig. Das Füttern von Tauben u. a. Tieren auf dem auf dem Grundstück ist verboten. Vermeidung von Beschädigungen der Gas-, Be- und Entwässerungsleitung, elektrischer Anlagen und sonstige Hauseinrichtungen, von Verstopfungen der Gas-, Be- und Entwässerungsleitung. Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück ist verboten. Etwaiger Wasserverbrauch vom Gemeinschaftswasser des Hauses, geht zu Seite 4 von 5

5 Lasten der Mieter. Alle wasserführenden Objekte, Geruchsverschlüsse, Badeöfen, Heizkörper und deren Rohrleitungen innerhalb der Mietsache sind seitens des Mieters vor Frostschäden zu schützen. Die Befreiung der Balkone, Balkonentwässerung usw. von Schnee, Laub und sonstigen ungewöhnlichen Belastungen (Brennstoffen usw.) sind durch den Mieter regelmäßig durchzuführen, um Wasserschäden zu vermeiden. Das Reinigen von Kellerlichtschächten- und -fenstern, soweit solche innerhalb des Mieterkellers liegen, obliegt ebenfalls dem Mieter. 3. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestehen u. a. folgende Verpflichtungen: Keller, Böden u. a. Räume dürfen nicht mit offenem Licht betreten werden. Veränderungen an Feuerstätten nebst Abzugsrohren sind nur mit Genehmigung des Vermieters und unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zulässig. Offenes Feuer auf dem Grundstück, den Terrassen und den Wohnungen auf dem Grundstück sind zu unterlassen. Grillen auf dem Grundstück ist verboten. Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus durch Mieter ist verboten. Ort, Datum Unterschrift Mieter Unterschrift Mieter Seite 5 von 5

BERNHOFER HAUSVERWALTUNG

BERNHOFER HAUSVERWALTUNG Aufstellung der Betriebskosten Betriebskostenkatalog gemäß 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV v. 25.11.2003, BGB 1 2003, S. 2346) Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten)

Mehr

Inhaltliche Neuerungen

Inhaltliche Neuerungen Betriebskosten sind nach der Verordnung, die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen

Mehr

Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 2. Die Kosten der Wasserversorgung ( Konto 4020 bis 4024 )

Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 2. Die Kosten der Wasserversorgung ( Konto 4020 bis 4024 ) Aufstellung der Neben- und Betriebskosten Zweite Berechnungsverordnung (alt) Die Betriebskosten nach 27 Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung sind Bewirtschaftungskosten im Sinne des 24 Bewirtschaftungskosten

Mehr

,93 94, ,11 5% prozentualer Anteil der Nutzfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume zur Gesamtnutzfläche:

,93 94, ,11 5% prozentualer Anteil der Nutzfläche der gemeinschaftlich genutzten Räume zur Gesamtnutzfläche: Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bewohner im gemeinschaftlichen Wohnen Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon in m² (Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige

Mehr

Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon für Mitarbeiter in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige Nutzung:

Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon für Mitarbeiter in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige Nutzung: Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bewohner im gemeinschaftlichen Wohnen Anzahl der Plätze: Nutzfläche in m²: davon in m² Eingliederungshilfekosten): Nutzfläche des Bewohnerzimmers in m²: alleinige

Mehr

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV )

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV ) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV ) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: Betriebskosten vom 25. November 2003 ( BGBl. I S. 2346, 2347 ) Fußnote

Mehr

Leitfaden: Richtiges Heizen und Lüften

Leitfaden: Richtiges Heizen und Lüften Leitfaden: Richtiges Heizen und Lüften Liebe Mieter, sicher ist es Ihnen bekannt, dass richtiges Lüftungsverhalten entscheidend zur Schaffung und Erhaltung gesunder Raumluft in Ihren Mieträumen beiträgt.

Mehr

Begriff der Betriebskosten

Begriff der Betriebskosten Alle Mieter erhalten einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung, aus der die für die entsprechende Wohnanlage angefallenen Kosten, der daraus ermittelte Anteil für Ihre Wohnung sowie die geleisteten

Mehr

Aufstellung der Betriebskosten ( 2 Betriebskostenverordnung)

Aufstellung der Betriebskosten ( 2 Betriebskostenverordnung) Betriebskosten Betriebskosten ( 1 Betriebskostenverordnung) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigten durch das Eigentum Erbbaurecht am Grundstück durch den bestimmungsmäßigen

Mehr

Aufstellung der Betriebskosten

Aufstellung der Betriebskosten Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer Erbbauberechtigten durch das Eigentum Erbbaurecht am Grundstück durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des

Mehr

Anlage 4 Betriebskosten. Zum Vertrag [ ] Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung. 2 der Betriebskostenverordnung lautet:

Anlage 4 Betriebskosten. Zum Vertrag [ ] Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung. 2 der Betriebskostenverordnung lautet: A Betriebskosten gemäß 2 Betriebskostenverordnung 2 der Betriebskostenverordnung lautet: 2 Aufstellung der Betriebskosten Betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

Mehr

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV)

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV) verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) gültig seit dem 01. 01. 2004 S E I T E 0 1 verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) 1 BetrKV (1) sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das

Mehr

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 06 Online-Archiv Seite Organ des BDS Betriebskosten Mietrecht von Franz Rustige, Eitorf/Sieg im Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, haben in den letzten Jahren, insbesondere bei Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Energiekosten, einen

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath als Übersicht über die üblichen Entgelte gemäß 558 558 e) BGB Gültig ab 01.07.2005-30.06.2007 Herausgeber: Haus & Grund

Mehr

Erläuterungen zum Mietspiegel

Erläuterungen zum Mietspiegel (18.02.2011) Annemarie Clermont - Erläuterungen_Mietspiegel_2011.doc Page 1 1 Erläuterungen zum Mietspiegel Lagemerkmale: a) einfache Wohnlage: Beeinträchtigungen des Wohnens durch Handwerks- und Gewerbebetriebe,

Mehr

Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007

Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007 Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2007 (Diese Betriebskostenübersicht ist kein Bestandteil des Berliner Mietspiegels 2009.) Mit dieser Berliner Betriebskostenübersicht

Mehr

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen. Vom 25.

Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen. Vom 25. Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; Gesetzestext Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) Anlage 3 Anlage 3 zu 27 II. BV Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück

Mehr

Mietvertrag Wohnraum

Mietvertrag Wohnraum Mietvertrag Wohnraum Zwischen.Vermieter. ANAX Verwaltung GmbH, Büchelmannstr. 4, 78315 Radolfzell und!" Mietvertrag 1 Mietsache.Mieter. 1.1. Wohnanlage Das Stadthaus, Bischofstr. 19-31, 04179 Leipzig Nr.

Mehr

Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mietvertrag über eine Eigentumswohnung Mietvertrag über eine Eigentumswohnung Zwischen - im Folgenden Vermieter genannt - und - im Folgenden Mieter genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnraum geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter

Mehr

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich.

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. INFORMATION Kunden Betriebskostenabrechnung Beschreibung zum Ausfüllen der Formulare Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. Frederick

Mehr

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag Wohnraum, Mietvertrag Mietvertrag Zwischen - im Folgenden "Vermieter" genannt - und - im Folgenden "Mieter" genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter

Mehr

Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung

Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung Erfassungsbogen für die Nebenkostenabrechnung (Für freifinanzierte Gebäude mit Mieten ohne Mehrwertsteuer) I. Adresse des Gebäudes: II. Abrechnungsperiode: Ab Monat für 12 Monate für das Jahr III. Mieteinheiten

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung. 79. Jahrgang 2008 Heft 2 Seite Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung. Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung. 79. Jahrgang 2008 Heft 2 Seite Online-Archiv Mindestanforderung für die Betriebskostenabrechnung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Der Streit über die Betriebskostenabrechnung auch unter Nebenkostenabrechnung bekannt scheint deshalb schon vorprogrammiert

Mehr

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004

Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004 Rechtsanwälte Kuchenreuter & Dr. Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2004 Thema: Betriebskostenverordnung/Mietrecht 1. Einleitung Das Jahr 2004 bringt neben den heftig umstrittenen Reformen im Steuer, Arbeits-

Mehr

Schützen Sie Ihren Parkettboden!

Schützen Sie Ihren Parkettboden! Schützen Sie Ihren Parkettboden! Reinigungs- und Pflegeanleitung für geölte Holzfußböden Die richtige Reinigung und Pflege ist die Lebensversicherung für Ihren geölten Parkettboden. Regelmäßige Unterhaltsreinigung

Mehr

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich.

Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. INFORMATION Kunden Betriebskostenabrechnung Beschreibung zum Ausfüllen der Formulare Eine einfache Anleitung zum Ausfüllen der Formulare für Ihre Betriebskostenabrechnung dafür sorgen wir persönlich. Elisa

Mehr

NEBENKOSTEN ABRECHNEN: RECHTSSICHER UND FEHLERFREI

NEBENKOSTEN ABRECHNEN: RECHTSSICHER UND FEHLERFREI NEBENKOSTEN ABRECHNEN: RECHTSSICHER UND FEHLERFREI WAS SIND NEBENKOSTEN? Grundsätzliches Die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung gehört mit zu den Verpflichtungen des Vermieters, sofern der

Mehr

Schützen Sie Ihren Parkettboden!

Schützen Sie Ihren Parkettboden! Schützen Sie Ihren Parkettboden! Reinigungs- und Pflegeanleitung für versiegelte Holzfußböden Erstpflege für neue Böden Erstpflege mit PALLMANN VOLLPFLEGE Wir empfehlen, neu versiegelte Parkettfußböden

Mehr

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV)

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346,

Mehr

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung NMV 1970)

Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung NMV 1970) Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen(Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970) " in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2204), zuletzt

Mehr

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV)

Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV) Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV) BetrKV Ausfertigungsdatum: 25.11.2003 Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347)"

Mehr

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com.  Tel.: Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.

Mehr

Wohlfühlklima. In welchem Raumklima fühlt sich der Mensch am wohlsten?

Wohlfühlklima. In welchem Raumklima fühlt sich der Mensch am wohlsten? Wohlfühlklima In welchem Raumklima fühlt sich der Mensch am wohlsten? Wohlfühlklima in der Heizperiode? Der Behaglichkeitswert liegt bei einer Luftfeuchte zwischen 40 60 %. Der Mensch fühlt sich am wohlsten

Mehr

Pflegeanweisung für versiegelte Holzböden:

Pflegeanweisung für versiegelte Holzböden: Pflegeanweisung für versiegelte Holzböden: Everclear Die umweltschonende und besondere Pflege - 1. Einführung Ihre Wahl ist goldrichtig - herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich für einen natürlichen und

Mehr

Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8

Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8 Heizkostenverordnung (HKVO) 1-8 Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - Heizkosten V) Vom 23. Februar 1981 (BGB1 I S. 261,

Mehr

Mustervertrag Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige)

Mustervertrag Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige) Wohnraummietvertrag (nahe Angehörige) Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche

Mehr

Fragen und Antworten. Was tun bei Havarien? Ein Havariefall ist zum Beispiel:

Fragen und Antworten. Was tun bei Havarien? Ein Havariefall ist zum Beispiel: Fragen und Antworten Was tun bei Havarien? Ein Havariefall ist zum Beispiel: Ausfall der Wärmeversorgung Ausfall der Klingel- und Sprechanlage Ausfall der Elektroversorgung Verstopfung in Abflussrohren

Mehr

C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3

C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3 C. Aufgaben des Mietverwalters Kapitel 3 pfändete Sparkonto gewährt oftmals nicht den gewünschten Zugriff auf den angelegten Geldbetrag. Der Mietverwalter muss die Verpfändungsbedingungen sorgfältig aushandeln

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt. und. Mieter 1: Mieter 2:

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden Vermieter genannt. und. Mieter 1: Mieter 2: Mietvertrag Zwischen Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, 69120 Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt und Mieter 1: Mieter 2: - im Folgenden "Mieter" genannt wird folgender Mietvertrag über Wohnräume

Mehr

4.2 Immobilienbewirtschaftung als Teilbereich des Facility Management

4.2 Immobilienbewirtschaftung als Teilbereich des Facility Management - 31-4.1.2.4.2 Abgrenzungsprobleme zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum Die Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum ist mitunter schwierig aber besonders im Hinblick auf die Zuordnung von

Mehr

Architektur - und. Ingenieurbüro GmbH. Betreutes Wohnen in Mölln. Bürgermeister-Oetken-Str. 1a

Architektur - und. Ingenieurbüro GmbH. Betreutes Wohnen in Mölln. Bürgermeister-Oetken-Str. 1a Betreutes Wohnen in Mölln Bürgermeister-Oetken-Str. 1a GRUPPE Architektur - und Ingenieurbüro GmbH Lebenshilfe SCHALLSCHUTZWAND 1 1 3 7 10 13 15 4 6 1 0 5 Müll 16 19 Gemeinschaftsgebäude 1 b Wege-/Fahr-/

Mehr

Mietangebot. Betreutes Wohnen Am Eichberg in Bad Segeberg. Neubau von 74 Wohneinheiten - Haus A (39 WE) Immobilienverwaltungs GmbH & Co.

Mietangebot. Betreutes Wohnen Am Eichberg in Bad Segeberg. Neubau von 74 Wohneinheiten - Haus A (39 WE) Immobilienverwaltungs GmbH & Co. Mietangebot Betreutes Wohnen Am Eichberg in Segeberg Neubau von 74 Wohneinheiten - Haus A (39 WE) Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG Lageplan Betreutes Wohnen Am Eichberg in Segeberg Am Eic hberg Müllplatz

Mehr

Präventiv handeln! Denn ein Schaden ist Schaden genug.

Präventiv handeln! Denn ein Schaden ist Schaden genug. Präventiv handeln! Denn ein Schaden ist Schaden genug. Karin Mock-Kiel, Key Account Manager BELFOR Deutschland RICHTIG HEIZEN - RICHTIG LÜFTEN Brand- und Wasserschadensanierung Richtig heizen In ungenutzten

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 7 Inhalt Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 1. Gesetz... 13 2. Vertragliche Regelungen... 15 2.1 Bruttomiete... 15 2.2 Nettomiete... 16 2.3 Vorauszahlung oder Pauschale?...

Mehr

M I E T V E R T R A G

M I E T V E R T R A G M I E T V E R T R A G die Benndorfer Wohnungsbau GmbH, Chausseestraße 1, 06308 Benndorf vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Blume schließt mit -nachfolgend Vermieter genannt- 1. geb. am:

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2017 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

RICHTIG HEIZEN - RICHTIG LÜFTEN

RICHTIG HEIZEN - RICHTIG LÜFTEN Vorausschauend handeln! Denn ein Schaden ist Schaden genug. Roman Kehmann BELFOR Austria RICHTIG HEIZEN - RICHTIG LÜFTEN Richtig heizen In ungenutzten oder wenig genutzten Räumen die Heizung auf niedriger

Mehr

Pflegeanleitung für lackierte Holzböden

Pflegeanleitung für lackierte Holzböden Pflegeanleitung für lackierte Holzböden Für Ihr persönliches Wohlbefinden und zur Werterhaltung Ihres Holzfussbodens sollten Sie darauf achten, dass stets eine Raumtemperatur von 18 bis 24 C und eine Luftfeuchtigkeit

Mehr

WOHNEN. LEBEN. ZUHAUSE SEIN.

WOHNEN. LEBEN. ZUHAUSE SEIN. WOHNEN. LEBEN. ZUHAUSE SEIN. INFORMATIONEN FÜR EIN GESUNDES RAUMKLIMA WARUM LÜFTEN? Liebe Mieter, Ihr Wohngebäude ist umfassend modernisiert worden, doch was gibt es nun für Sie zu beachten? Durch Verbesserungen

Mehr

Kleine Wohnungen richtig lüften und heizen

Kleine Wohnungen richtig lüften und heizen Detlef Malinowsky Dipl.-Ing. (FH) Otto-Hahn-Strasse 34 85521 Riemerling Tel.: 089/63 879 13 0 Einleitung Richtig lüften ist genauso wichtig wie richtig heizen. Beim Duschen im Badezimmer, beim Kochen in

Mehr

Mietvertrag für Häuser

Mietvertrag für Häuser Mietvertrag für Häuser Zwischen nachfolgend, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Vermieter genannt, und nachfolgend, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Mieter genannt, wird folgender

Mehr

Lüftungsfibel. Grundregel für richtiges lüften:

Lüftungsfibel. Grundregel für richtiges lüften: Lüftungsfibel Ihr Wohnungs-Klima können Sie selbst bestimmen! Einen wesentlichen Einfluss auf Ihr Wohlbefinden haben: Temperatur, Feuchte, Zugluft und Gerüche sowie Schadstoffe. Hohe Feuchtigkeit in der

Mehr

Richtiges Heizen und Lüften spart Kosten und schützt vor. Schimmelpilzbildung. Der BVS erklärt in zehn Regeln, was der

Richtiges Heizen und Lüften spart Kosten und schützt vor. Schimmelpilzbildung. Der BVS erklärt in zehn Regeln, was der PRESSEMITTEILUNG Richtiges Heizen und Lüften spart Kosten und schützt vor Schimmelpilzbildung. Der BVS erklärt in zehn Regeln, was der Verbraucher hierfür beachten muss. Richtiges Heizen und Lüften - da

Mehr

VON 1893 eg. Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg

VON 1893 eg. Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg VON 1893 eg Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg (HNO) für die Häuser, Wohnungen, Einrichtungen und Anlagen des Wohnungsverein Münster von 1893 eg in der Fassung vom 8. September

Mehr

WOHNRAUM-MIETVERTRAG

WOHNRAUM-MIETVERTRAG WOHNRAUM-MIETVERTRAG zwischen ( ), ( ) - nachfolgend "Vermieter" genannt - und ( ), ( ) - nachfolgend "Mieter" genannt -. wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand (1) Der Vermieter überlässt

Mehr

Veranstaltung VERMIETEN ABER RICHTIG. Rechtsanwalt Udo Greine, Marl zgl. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Veranstaltung VERMIETEN ABER RICHTIG. Rechtsanwalt Udo Greine, Marl zgl. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Veranstaltung VERMIETEN ABER RICHTIG von Rechtsanwalt Udo Greine, Marl zgl. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 29.09.2015 1 Inhaltsangabe I. Wie finde ich den richtigen Mieter II. Was ist

Mehr

Gesünder wohnen RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN

Gesünder wohnen RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN Gesünder wohnen RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN Für ein besseres Raumklima Gemeinsam mit unseren Mitgliedern wollen wir für eine gesunde Raumluft und ein angenehmes Wohnklima sorgen. Durch Information, Untersuchung

Mehr

Gesundheitsamt. Freie Hansestadt Bremen. Frischer Wind im Haus Richtig Lüften, aber wie?

Gesundheitsamt. Freie Hansestadt Bremen. Frischer Wind im Haus Richtig Lüften, aber wie? Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Frischer Wind im Haus Richtig Lüften, aber wie? Frischer Wind im Haus Richtig Lüften, aber wie? Die Luft in Wohnungen oder Häusern kann nicht besser sein als die

Mehr

Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung

Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung Mietvertrag für die Vermietung einer Wohnung Zwischen im folgenden, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Vermieter genannt, und im folgenden, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt, Mieter

Mehr

Der Betriebskostenspiegel

Der Betriebskostenspiegel 10169 Berlin Telefon: 030/22323-0 Telefax: 030/22323-100 www.mieterbund.de e-mail: info@mieterbund.de Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Der Betriebskostenspiegel (dmb) Der jetzt veröffentlichte

Mehr

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland 10169 Berlin Telefon: 030/22323-0 Telefax: 030/22323-100 www.mieterbund.de e-mail: info@mieterbund.de Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland 2,17 Euro

Mehr

Pflegeanleitung für geölte Holzböden

Pflegeanleitung für geölte Holzböden Pflegeanleitung für geölte Holzböden Für Ihr persönliches Wohlbefinden und zur Werterhaltung Ihres Holzfussbodens sollten Sie darauf achten, dass stets eine Raumtemperatur von 18 bis 24 C und eine Luftfeuchtigkeit

Mehr

Wohnen ohne Schimmel Seite 1

Wohnen ohne Schimmel Seite 1 Wohnen ohne Schimmel Seite 1 Wie entsteht Schimmel? Schimmelsporen sind in der Luft natürlicherweise vorhanden. Aufgrund ihrer Schwerkraft setzen sich Sporen auf Bauteiloberflächen ab. Ist dort über einen

Mehr

UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS

UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS UNTERMIETVERTRAG GEWERBE: MUSTER KOSTENLOS - Muster für Untermietvertrag Gewerbe entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage Untermietvertrag Gewerbe Mietverhältnis rechtssicher & unkompliziert

Mehr

Pflegeanleitung von Parkett Dietrich

Pflegeanleitung von Parkett Dietrich Seit drei Generationen steht der Name Parkett Dietrich für handwerkliche Tradition und einzigartige, anspruchsvolle Erfahrung in der Verarbeitung von Parkettböden. Genießen Sie diesen wunderbaren Werkstoff,

Mehr

Berliner Betriebskostenübersicht. Anhang I

Berliner Betriebskostenübersicht. Anhang I Anhang I Berliner Betriebskostenübersicht über die Betriebskosten des Jahres 2005 (Diese Betriebskostenübersicht ist kein Bestandteil des Berliner Mietspiegels 007.) Mit dieser Berliner Betriebskostenübersicht

Mehr

Lüften & Heizen Gesundes Wohlfühlklima schaffen und dabei sparen

Lüften & Heizen Gesundes Wohlfühlklima schaffen und dabei sparen Lüften & Heizen Gesundes Wohlfühlklima schaffen und dabei sparen Wie Sie optimal für frische Luft sorgen und dabei noch Heizkosten senken können. Die wichtigsten Tipps. FRISCHE LUFT WÄRME WOHLFÜHLEN Die

Mehr

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011 Mietspiegel Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011 Herausgeber: Stadt Wesel Die Bürgermeisterin Fachbereich Soziales Team 65/Fachstelle

Mehr

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. November 2015

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. November 2015 Mietspiegel Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. November 2015 Herausgeber: Stadt Wesel Die Bürgermeisterin Fachbereich Soziales Team 65/Fachstelle

Mehr

Mietvertrag über Wohnraum

Mietvertrag über Wohnraum Mustervertrag zwischen - nachfolgend Vermieter genannt - und - nachfolgend Mieter genannt - 1 Mietgegenstand und Mietgebrauch Mietvertrag über Wohnraum (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Raumklima - Schimmel - Feuchteabgabe

Raumklima - Schimmel - Feuchteabgabe Raumklima - Schimmel - Feuchteabgabe Um das Thema Lüften Heizen Feuchte etwas zu beleuchten, wird ein fiktiver 3- Personenhaushalt als Beispiel herangezogen. Dieser Haushalt existiert in einer Dreiraumwohnung

Mehr

Korkböden Pflege. Reinigung und Pflege Korkböden

Korkböden Pflege. Reinigung und Pflege Korkböden Korkböden Pflege Korkböden Pflege Allgemeines Die Mischungsverhältnisse, Anwendungen und Hinweise der Pflegeprodukte entnehmen Sie bitte den Angaben auf den Flaschenetiketten. Zur Vermeidung von Quellungen

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Betriebskosten richtig abrechnen

Betriebskosten richtig abrechnen Betriebskosten richtig abrechnen Haus & Grund Region Ludwigsburg e.v. Gerd Schölkopf (Dipl. Betriebswirt (BA), Geschäftsführer HausVerwaltung Schölkopf GmbH) Martin Heinze (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Mehr

Richtig heizen und lüften

Richtig heizen und lüften Richtig heizen und lüften Keine Chance für Schimmel & Co. Feuchtwarme Luft in Wohnräumen begünstigt das Wachstum gesundheitsschädlicher Schimmelpilze oder von Hausstaubmilben. Deshalb sollte die Wohnung

Mehr

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO M 2 München Zwischen «ET», «Straße» in «PLZ» «Ort» Als Vermieter Und Als Mieter 1 Mietsache 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter in 80687 München

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15 Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3

Mehr

W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G

W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G W O H N R A U M - Z E I T M I E T V E R T R A G Zwischen Dolores und Gerald Wucholt Häßlerstr. 93, 99099 Erfurt (nachstehend Vermieter genannt) Und Geb. am:., PA-Nr. derzeit wohnhaft (nachstehend Mieter

Mehr

GUTES KLIMA GESUNDE LUFT. Energiesparend heizen und lüften

GUTES KLIMA GESUNDE LUFT. Energiesparend heizen und lüften GUTES KLIMA GESUNDE LUFT Energiesparend heizen und lüften GUTE NACHRICHTEN ZUM KLIMAWANDEL Die verstärkte Wärmedämmung von Außenwänden und der Einbau von Fenstern mit hohen Dämmeigenschaften haben in den

Mehr

LEITFADEN. Unsere Tipps für Ihre gute Raumluft kurz & bündig. Entfernung von der Wand gemessen werden. Gute Temperaturbereiche in Räumen:

LEITFADEN. Unsere Tipps für Ihre gute Raumluft kurz & bündig. Entfernung von der Wand gemessen werden. Gute Temperaturbereiche in Räumen: LEITFADEN Unsere Tipps für Ihre gute Raumluft kurz & bündig Raumtemperatur Die Raumtemperatur sollte in Kopfhöhe und mindestens in einem Meter Entfernung von der Wand gemessen werden. Gute Temperaturbereiche

Mehr

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte

Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte Mietvertrag für ein Studentenappartement im STUDIO B Berlin-Mitte Zwischen Und Vertreten durch Immobilienverwaltung Riebeling GmbH, Scharnhorststraße 2 in 93049 Regensburg Als Vermieter Als Mieter 1 Mietsache

Mehr

Die Heizsaison beginnt: Kosten sparen und Schimmelpilz. vorbeugen mit richtigem Heizen und Lüften. Zehn Regeln im

Die Heizsaison beginnt: Kosten sparen und Schimmelpilz. vorbeugen mit richtigem Heizen und Lüften. Zehn Regeln im PRESSEMITTEILUNG Die Heizsaison beginnt: Kosten sparen und Schimmelpilz vorbeugen mit richtigem Heizen und Lüften. Zehn Regeln im Überblick erstellt von BVS-Sachverständigen erklären, was man beachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkett Mammen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkett Mammen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkett Mammen Art. 1 Geltungsbereich 1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten gegenüber Unternehmen ( 14 BGB), juristische

Mehr

Mietspiegel * * * Stand: 01. Januar 2016

Mietspiegel * * * Stand: 01. Januar 2016 Mietspiegel für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2016 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen der Baugesellschaft Gotha mbh

Allgemeine Vertragsbestimmungen der Baugesellschaft Gotha mbh Allgemeine Vertragsbestimmungen der Baugesellschaft Gotha mbh Nr. 1 - Bereitstellung der Mietsache Die Mieträume nebst Zubehör sowie die sonstigen zum allgemeinen Gebrauch der Mieter bestimmten Einrichtungen

Mehr

Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen Waltrop

Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen Waltrop http://wwwmieterschutzbundde/htdocs/ms_06htm 1 von 5 03112008 00:16 Mietspiegel Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen

Mehr

Schimmel ist heilbar. Und was wir sonst noch für Sie tun: Historische Anstrichtechniken. Farbige Raumgestaltung. Dekorative Gestaltungstechniken

Schimmel ist heilbar. Und was wir sonst noch für Sie tun: Historische Anstrichtechniken. Farbige Raumgestaltung. Dekorative Gestaltungstechniken Schimmel ist heilbar Und was wir sonst noch für Sie tun: Bleiben Sie entspannt Schimmelpilze stellen in Innenräumen ein gesundheitliches Risiko dar. Vor allem Kinder, ältere oder kranke Menschen können

Mehr

DAMIT DIE PILZE IM WALD BLEIBEN

DAMIT DIE PILZE IM WALD BLEIBEN DAMIT DIE PILZE IM WALD BLEIBEN So bieten Sie Schimmel keinen Lebensraum 2 Nährböden von Schimmelpilzen Nährböden von Schimmelpilzen 3 NÄHRBÖDEN VON SCHIMMELPILZEN Gut gemeinte Ratschläge, wie ungesunde

Mehr

Hierzu gehören die Grundsteuer, in seltenen Fällen auch die Deichabgabe, nicht aber Straßenausbaubeiträge.

Hierzu gehören die Grundsteuer, in seltenen Fällen auch die Deichabgabe, nicht aber Straßenausbaubeiträge. Betriebskosten Möchte der Vermieter die Nebenkosten (Betriebskosten) auf den Mieter umlegen bzw. monatliche Vorauszahlungen haben, muss er das mit dem Mieter im Mietvertrag vereinbart haben, 556 Bürgerliches

Mehr

BOEN Ecoline. Reinigung und Pflege Ihres Ecoline-Parkettbodens, welcher mit UV-gehärtetem Öl endbehandelt ist. Die Erstpflege.

BOEN Ecoline. Reinigung und Pflege Ihres Ecoline-Parkettbodens, welcher mit UV-gehärtetem Öl endbehandelt ist. Die Erstpflege. Reinigung und Pflege ± Geölte Böden BOEN Ecoline BOEN Ecoline Reinigung und Pflege Ihres Ecoline-Parkettbodens, welcher mit UV-gehärtetem Öl endbehandelt ist Die Erstpflege Unmittelbar nach der Verlegung

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2007

Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2007 Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2007 Herausgeber: Stadt Mainz, Sozialdezernat Veröffentlicht am 22. März 2007 Bitte beachten Sie: Die Seitennummerierungen der Internetversion und der Druckversion weichen

Mehr

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016 Mietspiegel für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein

Mehr

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2012

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2012 Mietspiegel für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2012 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein

Mehr