Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»
|
|
- Nicole Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein
2 I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung 1. Das Verbot der Diskriminierung 2. Die Frage der Zwangsmedikation II. III. IV. Kein Platz für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Behindertengleichstellungsgesetz? Vergleich mit der EU betreffend Erwerbsleben Die UNO Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Tragweite für Menschen mit einer psychischen Behinderung
3 I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung
4 1. Das Verbot der Diskriminierung
5 Art. 8 Abs. 2 BV Diskriminierungsverbot Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
6 Art. 2 Abs. 1 BehiG In diesem Gesetz bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
7 Diskriminierungsträchtige Ungleichbehandlungen sind qualifiziert zu rechtfertigen ; sie dürfen nicht einfach an das Unterscheidungsmerkmal, mithin die Eigenschaft, anknüpfen, welche die diskriminierte Gruppe definiert. BGE 130 I 352, S. 357 E
8 2. Die Frage der Zwangsmedikation
9 Rechtsprechung des Bundesgerichts (Auswahl) BGE 126 I 112 BGE 127 I 6 BGE 130 I 16 BGE 134 I 209 Auch wichtig: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
10 II. Kein Platz für Menschen mit einer psychischen Behinderung im BehiG?
11 Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) In Kraft seit 1. Januar 2004
12 Zweck (Art. 1) Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit
13 Geltungsbereich des BehiG (Art. 3) Bau Öffentlicher Verkehr Dienstleistungen Aus- und Weiterbildung Schule Erwerb
14 Relevanz des BehiG für Menschen mit einer psychischen Behinderung?
15 Unterschiedlicher Schutz je nachdem, wer Dienstleistungsanbieter ist Dienstleistungen des Staates, des öffentlichen Verkehrs oder anderer konzessionierten Unternehmungen Dienstleistungen Privater Schutz vor jeder Ungleichheit Recht auf Beseitigung der Benachteiligung Schutz nur vor Diskriminierungen Recht auf eine Entschädigung
16 Mangelnder Schutz im Erwerbsleben Sehr zurückhaltende Vorschriften und nur für Arbeitsverhältnisse des Bundes Kein Schutz vor Diskriminierungen im Erwerbsleben
17 III. Vergleich mit der EU betreffend Erwerbsleben
18 RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Artikel 5 Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Massnahmen ergreift, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Massnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismässig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismässig, wenn sie durch geltende Massnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird.
19 IV. Die UNO Behindertenkonvention und ihre Tragweite für Menschen mit einer psychischen Behinderung
20
21
22 Entstehungsgeschichte - Dezember 2001: Vorschlag Mexikos zur Gründung eines Ad Hoc Komitees : 8 Sitzungen des Ad Hoc Komitees Dezember 2006: Verabschiedung durch Generalversammlung - 3. Mai 2008: In Kraft treten
23 Stand der Unterzeichnungen / Ratifikationen am Konvention 136 Unterzeichnungen 41 Ratifikationen Zusatzprotokoll 79 Unterzeichnungen 25 Ratifikationen
24 XXX XXX
25 Stand in der Schweiz : Motion Bruderer : Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion - Bundesrat nimmt die Empfehlung des UNO Menschenrechtsrates auf, den Beitritt zur UNO Konvention anzustreben - November 2008: Bericht über die Auswirkungen der Konvention in der Schweiz liegt dem EBGB vor - Legislaturziel bis 2011: Botschaft zur UNO Konvention verabschieden
26 Schlussfolgerungen
Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?
Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage
MehrBehindertengleichstellung. auf kantonaler Ebene
Behindertengleichstellung auf kantonaler Ebene KABO Arbeitsgruppe Behindertengleichstellung A arau, 2 6. A ugust 2 0 1 4 Dr.iur. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, Égalité Handicap Was bedeutet der Begriff
MehrGleichstellung im Sport
Gleichstellung im Sport Eine (rechtliche) Auslegeordnung Magglingen, 1. April 2011 Übersicht Was ist Behinderung? Was ist Gleichstellung? Was bedeutet Gleichstellung im Sport? Rechtliche Vorgaben? Weitere
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsverbot Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich Nur natürliche Personen Sachlicher Schutzbereich Rechtsungleiche Behandlung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe = qualifizierte
MehrDiskriminierung aufgrund von Behinderung
Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung
MehrDie rechtlichen Grundlagen
Fachtagung «Hörbehinderten- gerechtes Bauen» Die rechtlichen Grundlagen Referen8n: Rechtsanwäl8n Nadja Herz Normenordnung CH Bundesverfassung BehiG SIA Norm 500 Weitere Normen Kantonales Recht Kantonales
MehrBehinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK
Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 19. September 2017 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms
MehrBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrBehinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK
Behinderung und angemessene Vorkehrungen: Unionsrecht und UN-BRK ERA, 29. Mai 2018 Dick Houtzager, Niederländisches Institut für Menschenrechte Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte,
MehrBehinderten-Gleichstellung auf kantonaler Ebene. 1. Ausgangslage. 2. Gleichstellung
www.kaboag.ch Behinderten-Gleichstellung auf kantonaler Ebene 1. Ausgangslage 1.1 Menschen mit Behinderungen in der Schweiz Dies lässt sich schwer sagen, weil Behinderung nicht einfach erklärbar ist und
MehrDas aktuelle Gleichstellungsrecht von Frauen mit Behinderung
Das aktuelle Gleichstellungsrecht von Frauen mit Behinderung unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Aspekte Olga Manfredi Übersicht 1. Gender und Behinderung Parallelen und Unterschiede
MehrTagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL
Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit
MehrBundeskanzlei BK Sektion Kommunikation. Nutzerorientierung. Wie setzen wir das um? Matthias Brüllmann
Bundeskanzlei BK Sektion Kommunikation Nutzerorientierung Wie setzen wir das um? 3.11.2014 Freiheiten, Rechte und Pflichten Niederlassung Wirtschaft Sprachen Glaube Wahlrecht Stimmrecht Initiative Referendum
MehrSchweiz. Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr
Seite 1 Für Behinderte aber auch Senioren ist das uneingeschränkte Reisen mit dem öv nicht immer so ganz einfach! Seite 2 Mobilitätseingeschränkte Personen CH - BehiG: EU TSI PRM: + etc. access for all!
MehrDas Behindertengleichstellungsgesetz aus steuerlicher Sicht und weitere nützliche Informationen
Das Behindertengleichstellungsgesetz aus steuerlicher Sicht und weitere nützliche Informationen Kursaal Bern, 21. Januar 2006 Erich Fehr Steuerverwaltung des Kantons Bern Vorsteher Kreis Seeland 1 Inhalt
MehrBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der
MehrDiskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft Veranstaltung
Mehrrechtliche Grundlagen / relevante Gesetzestexte (Auszug)
Tagung INSOS Schweiz vom 16. Mai 2017 Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext rechtliche Grundlagen / relevante Gesetzestexte (Auszug)
MehrBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 151.3 vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Juli 2016) Die Bundesversammlung
MehrBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 151.3 vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung
MehrDer allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
MehrGleichstellung von Menschen mit Behinderung UNO-Behindertenrechtskonvention BRK
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung UNO-Behindertenrechtskonvention BRK PH Bern Bern, 12.11.2015 Dr.iur. Iris Glockengiesser, Integration Handicap UNO Übereinkommen über die Rechte von Menschen
MehrSteuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014
Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuerrechtliche Erfassung von Sozialversicherungsleistungen, insbesondere bei Nachzahlung von Leistungen lic. iur. Adrian Rufener
MehrDiskriminierung im Kontext des Ausländerinnen- und Ausländerrechts und des Bürgerrechts - Einblicke und Ausblicke -
Diskriminierung im Kontext des Ausländerinnen- und Ausländerrechts und des Bürgerrechts - Einblicke und Ausblicke - Forum Integration - Wir und die Anderen - Über Rassismus und - Diskriminierung im Alltag
MehrEinleitungsbeispiel aus der Praxis
Integration? Inklusion? Nachteilsausgleich? Rechtliche Aspekte der integrativen Bildung, gesetzliche Grundlagen und Behindertenrechtskonvention Dr. iur. Caroline Hess-Klein, Inclusion Handicap Und plötzlich
MehrIndividuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung
Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung Tagung Teilhabe und soziale Inklusion 8./9. Mai 2015 Andreas Daurù, Pflegefachmann HF, Stiftung Pro Mente
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrRechte von Menschen mit Behinderungen
11. November 2017 Rechte von Menschen mit Behinderungen Wilfried Marxer LBV-Veranstaltung Gemeindesaal Eschen Vorbemerkung Der Foliensatz basiert auf der Studie «Rechte von Menschen mit Behinderungen in
MehrMobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem
Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem aus juristischer Perspektive Bad Boll, 01.03.2013 Gliederung Juristische Randerscheinung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrVersicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung
Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex Tarifierung Auswirkungen für die Kfz-Versicherung Uwe Schumacher 15.06.2011 Agenda 1. Europäische Rechtsprechung
MehrBUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN
BUNDESAMT FÜR SOZIALES UND BEHINDERTENWESEN Maßnahmenpaket BGBl. Nr. I 82/2005 (in Kraft seit 1.1.2006) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen-Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
MehrRasse Ethnische Herkunft Geschlecht Religion Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität. Hinrich Vogelsang
Das AGG ist am 18.8.2006 in Kraft getreten. Es beruht auf europarechtlichen Vorgaben, die die Mitgliedstaaten zu einem Rechtsschutz vor Diskriminierungen verpflichten. Art. 21 GrCh Richtlinie 2000/43/EG
MehrInputreferat zum Thema Mobilität
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Inputreferat zum Thema Mobilität Workshop kantonales Behindertengleichstellungsgesetz 15.9.17 Dr. iur. Andrea Aeschlimann-Ziegler,
MehrAnti- diskriminierung
Anti- diskriminierung Rechtliche Gleichbehandlung in Österreich und in der EU von MMag. Franz J. Heidinger, LL.M. Dr. Alix Frank-Thomasser MMag. Thomas Schmid LexisNexisTM ARD Orac 2004 I. Bestehende österreichische
MehrEinführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe:
Einführung in die EU-Gesetzgebung und Definitionen der Grundbegriffe: Unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, Belästigung Marie Mercat-Bruns (CNAM-Sciences Po) GLIEDERUNG DES VORTRAGS
MehrStaatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Staatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung Einige Denkansätze INSOS-Kongress Montreux
MehrAnwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft
Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Impulsvortrag Dr. Erwin Buchinger Fachgespräch des BDA Wien/Hofburg,17.11.2016
MehrDem Bürgergemeinderat zugestellt am 5. April 2019
Bürgerrat Stadthausgasse Postfach, 00 Basel Telefon 06 69 96 0 stadthaus@bgbasel.ch www.bgbasel.ch Bericht Nr. 65 zum Auftrag der SP-Fraktion betreffend die Mitgliedschaft von Frauen in den Zünften der
MehrBarrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?
Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut
MehrUnterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at
MehrDie Konzepte der Behinderung und angemessener Vorkehrungen. Richard Whittle, Sheffield Hallam University, Vereinigtes Königreich
Die Konzepte der Behinderung und angemessener Vorkehrungen Richard Whittle, Sheffield Hallam University, Vereinigtes Königreich Einordnung der Konzepte auf EU-Ebene * Richtlinie 2000/78/EG Antidiskriminierungsgesetzgebung;
MehrBarrierefreiheit. Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen
Barrierefreiheit Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen Selamet Aydogdu Markus Riesch Zugang für alle Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung SharePoint-Day
MehrEmpfehlung des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Antidiskriminierungsgesetz
Empfehlung des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Antidiskriminierungsgesetz NÖ Antidiskriminierungsgesetz Das NÖ Antidiskriminierungsgesetz, LGBl 9290 trat 2005 in Kraft und wurde dreimal novelliert. Es legt
MehrCare-Migration: Von gesellschaftlichen Realitäten und menschenrechtlichen Pflichten
Care-Migration: Von gesellschaftlichen Realitäten und menschenrechtlichen Pflichten Potentiale und Grenzen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes zur Care-Migration in der Schweiz BiblioTalk Fachstelle
MehrDas Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010
MehrDefinition der Schlüsselbegriffe
Definition der Schlüsselbegriffe Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission Brors Diskriminierungsbegriff
MehrDAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
DAS NEUE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ 1. Warum wird es ein neues Gleichbehandlungsgesetz geben? Zwei EU-Richtlinien machen die Novellierung bzw Neuerlassung des Gleichbehandlungsgesetzes erforderlich, nämlich
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht Grundlagen Gesetz vom Juli 2006 Umsetzung von 4 EU-Richtlinien, die Diskriminierung wegen Rasse, ethn. Herkunft und Geschlecht verbieten Eine Beweislastregel
MehrLGBTI-Politik in Europa und Deutschland
LGBTI-Politik in Europa und Deutschland Alejandro Rada Wissenschaftlicher Mitarbeiter Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik
Mehr2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung.
1051 2. Europarat a) Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 219 Vom 4. November 1950, ETS/STE Nr. 005 (BGBl. II 1952 S. 685, 953), zuletzt geändert durch Protokoll Nr.
MehrBarrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte
Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at
MehrVernehmlassung ICRPD: Stellungnahme DOK / Fachstelle und Rat Égalité Handicap
Vernehmlassung zum UNO Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD) Stellungnahme der DOK, der Fachstelle und des Rates Égalité Handicap 4. März 2011 I. Die Schweiz muss dem UNO
MehrGibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe
Gibt es einen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe Rechtlicher Diskriminierungsschutz in Deutschland Judith Ciganović ein Beitrag zur Tagung: Nach der Bundestagswahl Das Ringen um die künftige Migrationspolitik
MehrBetrifft: Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes
An das Amt der NÖ Landesregierung per Email: post.begutachtung@noel.gv.at Wien, am 9. November 2016 Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes
MehrTeil 1: Artikel AEUV (= Art EG) Die Freizügigkeit
Vorwort... 5 Vorwort zur 2. Auflage... 6 Bearbeiterverzeichnis... 15 Abkürzungsverzeichnis... 17 Einführung... 25 Teil 1: Artikel 45-48 AEUV (= Art. 39-42 EG) Die Freizügigkeit Vorbemerkungen... 54 Artikel
MehrBundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit - Mag. a Birgit Lanner, 14. Oktober
MehrGrundgesetz. Grundgesetz
Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt
MehrLandesgesetzblatt für Wien
253 Landesgesetzblatt für Wien Jahrgang 2004 Ausgegeben am 10. September 2004 36. Stück 36. Gesetz: Dienstordnung 1994 (18. Novelle zur Dienstordnung 1994), Vertragsbedienstetenordnung 1995 (18. Novelle
Mehr«Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern»
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport «Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern» WAS HEISST GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN? Menschen mit Behinderungen
MehrDas neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Horst Frehe Richter am Sozialgericht in Bremen Artikel 13 Abs. 1 EGV (Amsterdamer Vertrag) (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann
MehrInputreferat zum Thema Bildung
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Inputreferat zum Thema Bildung Workshop kantonales Behindertengleichstellungsgesetz 15.9.17 Dr. iur. Andrea Aeschlimann-Ziegler,
MehrBarrierefreiheit 2016
Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at
Mehrgestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum
MehrDIE ROLLE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN
DIE ROLLE DER GLEICHBEHANDLUNGSSTELLEN 21. Februar 2011 Nanna Margrethe Krusaa Dänisches Institut für Menschenrechte EU-Erfordernis: Einrichtung von Gleichstellungsstellen Richtlinie 2000/43/EG vom 29.
MehrBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrNÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) Stammgesetz 45/ Blatt 1-8 [CELEX: 32000L0043, 32000L L0207, 31997L0080]
NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) Stammgesetz 45/05 2005-04-29 Blatt 1-8 [CELEX: 32000L0043, 32000L0078 31976L0207, 31997L0080] 0 Ausgegeben am 29. April 2005 Jahrgang 2005 45. Stück Der Landtag von
MehrDie Fachstelle Studium und Behinderung an der UZH
Die Fachstelle Studium und Behinderung an der UZH Ein Kurzüberblick Benjamin Börner, M.A. Fachstellenleiter Studium und Behinderung 09.02.18 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 2. Auftrag
MehrKOMPENDIUM DER MENSCHENRECHTE
Adrian Eugen HoUaender KOMPENDIUM DER MENSCHENRECHTE Mit einem Vorwort von Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Franz Matscher Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte i.r. Leykam 11 Inhaltsverzeichnis
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG
Gelbe Erläuterungsbücher Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG ommentar von Jobst-Hubertus Bauer, Burkard Göpfert, Dr. Steffen rieger 1. Auflage Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG Bauer / Göpfert
MehrPublikationen von Tarek Naguib (chronologisch)
Publikationen von Tarek Naguib (chronologisch) Abkürzungen: AP = Auftragspublikation, SP = Selbständige Publikation Wissenschaftliche Beiträge Stiefkindadoption in eingetragener Partnerschaft. In: Push-Service
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrBehinderung und Alter
Behinderung und Alter Christoph Landtwing, Mitarbeiter Fachbereich Erwachsene Menschen mit Behinderung von CURAVIVA Schweiz 1 «Behinderte Menschen werden alt alte Menschen werden behindert» «Zu den Menschen
MehrNach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen
Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters
MehrEU-Antidiskriminierungsrichtlinien. Volker Kaufmann
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien Volker Kaufmann Antidiskriminierungskampagne der Europäischen Union Charta der Grundrechte (2000) Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierung (2001 2006) Chancengleichheit
MehrInklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,
Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:
MehrWorkshop behindertengerechtes Bauen
Workshop behindertengerechtes Bauen Rechtliche Rahmenbedingungen 1 AGENDA 1. Rechtliche Grundlagen 2. Das Diskriminierungsverbot und seine Auswirkungen 3. Das BehiG 3.1 Erfasste Bauten und Anlagen 3.2
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...xv. Abkürzungsverzeichnis...xxxv. Einführung...1 I. Einleitung...1 II. Gang der Untersuchung...
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...xv Abkürzungsverzeichnis...xxxv Einführung...1 I. Einleitung...1 II. Gang der Untersuchung...4 1. Kapitel: Schadensersatz und Entschädigung nach deutschem Recht...7
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Sebastian Busch / Eva Kocher / Horst Welkoborsky Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligung verhindern - Gleichstellung fördern BUND VERLAG Abkürzungen 11 Literatur 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)
Mehr6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.
6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrDiskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten, neue Herausforderungen und die Rechtsprechung des EuGH
Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (2014-2020) der Europäischen Kommission gefördert. Diskriminierung wegen des Alters: alte Schwierigkeiten,
MehrAllgemeines GleichbehandlungsGesetz
Allgemeines GleichbehandlungsGesetz Vortrag am 14. Dezember 2006 Rechtsanwältin Annette Schärffe Arbeitgebervereinigung Lübeck - Schwerin e.v. Ziel des Gesetzes Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen
MehrSalzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG)
Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG) Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung Gleichbehandlung und Antidiskriminierung Zielgruppen Für Privatpersonen Keine Diskriminierung
MehrWilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 2014 2020 der Europäischen Kommission. Rechtsbehelfe
MehrNetzwerk Antidiskriminierung e.v. Region Reutlingen - Tübingen. Beratung Empowerment Bildung Einmischung
Netzwerk Antidiskriminierung e.v. Region Reutlingen - Tübingen Beratung Empowerment Bildung Einmischung Fortbildung für Lehrer*innen Aktiv gegen Ausgrenzung in Kindertageseinrichtungen Netzwerk Antidiskriminierung
MehrBaustelle Demokratie
Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität
Mehrüber Menschen mit Behinderung (BehG)
SVA/Vorentwurf 24.02015/ Gesetz vom über Menschen mit Behinderung (BehG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg, gestützt auf das Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
MehrRassismus im Betrieb und Ausbildung
Vortrag Rassismus im Betrieb und Ausbildung Kai Venohr, Berlin, 3. November 2016 www.dgb-bildungswerk.de www.forum-politische-bildung.de Überblick 1. Grundlagen im Kampf gegen Rassismus 2. AGG 3. Handlungsmöglichkeiten
MehrDie UNO Behindertenkonvention in Kürze
Die UNO Behindertenkonvention in Kürze Merkblatt der Fachstelle Égalité Handicap, September 2010 Was ist die UNO Behindertenkonvention?...2 Was will die UNO Behindertenkonvention?...2 Was beinhaltet die
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit von Ralf Roesner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh,
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014
en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas
MehrAnti-Diskriminierung. - Fremdenfeindlichkeit. Ulrike Davy Weingarten 2009
Anti-Diskriminierung - Fremdenfeindlichkeit Ulrike Davy Weingarten 2009 Titel Untertitel Universal Declaration of H.R. Article 1 All human beings are born free and equal in dignity..... International Convention
MehrDiskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und die EuGH-Rechtssache Maruko
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und die EuGH-Rechtssache Maruko Europäische Rechtsakademie, Trier, 13. April 2010 Hans Ytterberg, Generaldirektor Ministerium für Integration und Gleichstellung,
MehrArbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und
MehrBundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio und Fernsehen. Zukunftstrasse Biel. Bern, 28. August 2012
Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Radio und Fernsehen Zukunftstrasse 44 2501 Biel Bern, 28. August 2012 Stellungnahme zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG Sehr geehrte Frau Marxer,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15
7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Einführung, Problemstellung und Gang der Untersuchung... 21 1 Einführung... 21 2 Problemstellung und Gang der Untersuchung... 29 2. Kapitel Der
MehrEinführung. Aushangpflichtige Gesetze. Einführung
Inhalt Inhalt... 5 AllgemeinesGleichbehandlungsgesetz... 7 Arbeitsgerichtsgesetz... 19 Arbeitsstättenverordnung... 20 Arbeitszeitgesetz... 41 Biostoff-Verordnung... 55 Bundesdatenschutzgesetz... 79 Bundeselterngeld-undElternzeitgesetz...
Mehr