Die rechtlichen Grundlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die rechtlichen Grundlagen"

Transkript

1 Fachtagung «Hörbehinderten- gerechtes Bauen» Die rechtlichen Grundlagen Referen8n: Rechtsanwäl8n Nadja Herz

2 Normenordnung CH Bundesverfassung BehiG SIA Norm 500 Weitere Normen Kantonales Recht Kantonales Recht KV ZH PBG ZH / BBV 1 Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO

3 Bundesverfassung Allg. Diskriminierungsverbot Art. 8 Abs. 2 BV Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkun6, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder poliaschen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geisagen oder psychischen Behinderung.

4 Bundesverfassung GesetzgebungsauJrag Art. 8 Abs. 4 BV Das Gesetz sieht Massnahmen zur BeseiAgung von Benachteiligungen der Behinderten vor. - > Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in KraJ seit

5 Behinderte in der Schweiz hörbehindert: ca. 1.2 Mio (16%) gehörlos: ca sehbehindert oder blind: ca (1%) gehbehindert: ca (5%) Rollstuhlfahrer: ca (0.5%) - > Tendenz steigen

6 BehiG - Zweck Art. 1 Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu besei5gen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellscha6lichen Leben teilzunehmen und selbständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine ErwerbstäAgkeit auszuüben.

7 Das BehiG regelt: Anspruch Behinderter auf: Zugang/Benützung von Bauten und Anlagen Zugang/Benützung von Einrichtungen oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs Inanspruchnahme von Dienstleistungen Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildung

8 Exkurs: Einrichtungen/Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs Die Anforderung für Bauten des öffentlichen Verkehrs sind nicht in den Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» enthalten (und sind daher heute nicht Thema). Die Anforderungen sind in folgenden Erlassen geregelt: - Funk8onale Anforderungsprofile für den öffentlichen Verkehr (FAP) - VO über die behindertengerechte Gestaltung des öff. Verkehrs (VböV) - VO des UVEK über die technischen Anforderungen an die behin- dertengerechte Gestaltung des öff. Verkehrs (VAböV) - Ausführungsbes8mmungen zur Eisenbahnverordnung (AB- EBV) - > zu finden auf:

9 Zugang/Benützung von Bauten und Anlagen

10 Geltungsbereich Art der Bauten (Art. 3 BehiG) Öffentlich zugängliche Bauten Wohngebäude mit mehr als 8 Wohneinheiten GeschäJshäuser mit mehr als 50 Arbeitsplätzen Kantone : oj weitergehende Regelung (z.b. bezüglich Wohnbauten bei Anzahl Wohneinheiten)

11 Geltungsbereich Anpassungspflicht (Art. 3 BehiG) Das BehiG gilt für Bauten, für welche nach InkraJ- treten eine Bewilligung für den Bau oder die Erneuerung erteilt wird.

12 Normenordnung ZH Kantonsverfassung PBG ZH StrassenG BBV I VSV Kommunale BZO Kommunale BZO

13 Verhältnis der Gesetze zur Norm SIA 500 BehiG / Kantonale PBG Wo (bei welchen Bauten/Bauvorhaben) muss behindertenge- recht gebaut werden? Norm SIA 500 Wie muss genau gebaut werden, damit es behin- dertengerecht ist? (Definiert Mindestan- forderungen für hinder- nisfreies Bauen in CH)

14 Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» Regelungen über Boden- beläge, Türbreiten, Rampen, Masse von LiJen, Toileoen, Parkplätze, Treppen und Handläufe Raumakus8k, Höranlagen BeschriJungen, kontrast- reiche Gestaltung, op8sche Anzeigen

15 Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» Ist die Norm SIA 500 rechtlich verbindlich? - > Ausdruck des aktuellen Standes der Technik - > Rechtliche Verbindlichkeit durch Verweis im kantonalen Recht

16 Verweis auf Normen ZH 239c PBG Das Nähere zu den nach 239 a und 239 b erforderlichen baulichen Massnahmen besammt sich nach den anerkannten Regeln der Baukunde. Der Regierungsrat bezeichnet die massgebenden Regelwerke. 34 Besondere Bauverordnung I Die Richtlinien und Normalien gemäss Anhang sind zu beachten, insbesondere auch für das Innere der Gebäude. Anhang: Norm SIA 500, hindernisfreie Bauten

17 Norm SIA 500: Regelungen betr. Hörbehindertengerech8gkeit

18 Norm SIA 500: Regelungen betr. Hörbehindertengerech8gkeit Verweis in der SIA 500 auf verschiedene weitere Normen: - Ziff : Norm SN EN betr. Sprachverständ- lichkeit - Ziff : Norm SIA 181 betr. Raumakus8k von Unter- richtsräumen und Sporthallen - Ziff : DIN betr. Raumakus8k für die übrigen Räume zur sprachlichen Kommunika8on - > Verbindlichkeit kraj der Verbindlichkeit der Norm SIA 500

19 Verhältnis der SIA Norm 500 zu den neuen Richtlinien Norm SIA 500 Rechtlich verbindliche Vorgaben hinsichtlich hörbehindertenge- rechtem Bauen Richtlinien Hörbe- hindertengerechtes Bauen Konkre8sierung Umsetzungs- und Erklä- rungshilfe Verdeutlichung der SIA Norm 500

20 Normenordnung CH Bundesverfassung BehiG Richtlinie «Hörbehin- dertengerechtes Bauen» SIA Norm 500 Weitere Normen Kantonales Recht Kantonales Recht KV ZH PBG ZH / BBV 1 Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO

21 Probleme bei der Umsetzung SIA Norm 500 Weitere Normen Bundesverfassung BehiG Kantonales Recht Kantonales Recht KV ZH PBG ZH / BBV 1 Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO Kommunale BZO Ausreichende rechtlichen Grundlagen sind da - > aber: es gibt im Bereich der Hörbehinderten- gerech8gkeit grosse Defizite mit der Umsetzung Zuständigkeit: Eigentümer/BauherrschaJen und Bau- behörden Wich8ges Instrument für die bessere Durchsetzung: Klagerecht

22 Klagerecht (Art. 7 und 9 BehiG) Behinderte Einzelpersonen Behinderten- organisayonen

23 Rechtsansprüche im Baubewilligungs- verfahren (Art. 7 BehiG) Rechtsansprüche können geltend gemacht werden wäh- rend des Baubewilligungsverfahrens bei der Baubehörde. Massgebend sind die in den Kantonen geltenden Ver- fahrensvorschrijen und Fristen für Einsprachen/Rekurse. Auswirkungen auf Baubewilligungsverfahren: Erweiterte Ausschreibungspflicht und Akteneinsichtsrecht Problem: Massnahmen zugunsten Hörbehinderten sind in den Plänen i.a. nicht sichtbar

24 Rechtsansprüche (nachträglich) im Zivilverfahren (Art. 7 BehiG) wenn Mängel im Baubewilligungsverfahren nicht erkannt werden konnten wenn zu Unrecht kein Bewilligungsverfahren durch- geführt worden ist wenn sich die BauherrschaJ nicht an die bewilligten Baupläne hält bei Baubewilligungen im Anzeigeverfahren

25 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Hindernisfreies Bauen - Die rechtlichen Grundlagen. Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz

Hindernisfreies Bauen - Die rechtlichen Grundlagen. Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz Hindernisfreies Bauen - Die rechtlichen Grundlagen Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz Themenübersicht Rechtsgrundlagen im Überblick Zweck, Inhalt und Geltungsbereich BehiG Verhältnis BehiG - zum kantonalen

Mehr

Das revidierte PBG im Kanton ZH. Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz

Das revidierte PBG im Kanton ZH. Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz Das revidierte PBG im Kanton ZH Referentin: Rechtsanwältin Nadja Herz Themenübersicht Das PBG im Gefüge der schweiz. Rechtsordnung Rechtliche Vorgaben des BehiG Anlass für die PBG-Revision Was ist neu?

Mehr

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung

Mehr

Workshop behindertengerechtes Bauen

Workshop behindertengerechtes Bauen Workshop behindertengerechtes Bauen Rechtliche Rahmenbedingungen 1 AGENDA 1. Rechtliche Grundlagen 2. Das Diskriminierungsverbot und seine Auswirkungen 3. Das BehiG 3.1 Erfasste Bauten und Anlagen 3.2

Mehr

Hindernisfreies Bauen ein Obligatorium!? Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO

Hindernisfreies Bauen ein Obligatorium!? Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Sebastian Burnell Leiter Fachstelle AG/SO Bernard Stofer Fachberater Tiefbau AG/SO Renate Schwarz

Mehr

Behindertengerechte Parkierungsanlagen

Behindertengerechte Parkierungsanlagen Behindertengerechte Parkierungsanlagen Bernhard Rüdisüli Parking-Seminar 2010 National: Gesetze und Verordnungen Bundesverfassung Diskriminierungsverbot Art. 8 Rechtsgleichheit 2 Niemand darf diskriminiert

Mehr

Schweiz. Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr

Schweiz. Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr Seite 1 Für Behinderte aber auch Senioren ist das uneingeschränkte Reisen mit dem öv nicht immer so ganz einfach! Seite 2 Mobilitätseingeschränkte Personen CH - BehiG: EU TSI PRM: + etc. access for all!

Mehr

Behindertengleichstellung. auf kantonaler Ebene

Behindertengleichstellung. auf kantonaler Ebene Behindertengleichstellung auf kantonaler Ebene KABO Arbeitsgruppe Behindertengleichstellung A arau, 2 6. A ugust 2 0 1 4 Dr.iur. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, Égalité Handicap Was bedeutet der Begriff

Mehr

BAV OFT UFT FOT. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Bundesamt für Verkehr BAV

BAV OFT UFT FOT. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Bundesamt für Verkehr BAV Eine zeitgemässe Gesellschaft ist unter anderem auch eine alters- sowie behindertengerechte Gesellschaft. Ein zeitgemässer öv soll somit unter anderem auch den Bedürfnissen der Menschen mit Beeinträchtigungen

Mehr

BRGE I Nr. 0054/2013 vom 15. März 2013 in BEZ 2013 Nr. 14

BRGE I Nr. 0054/2013 vom 15. März 2013 in BEZ 2013 Nr. 14 Behindertengerechtes Bauen. Behindertengerechte grundstücksinterne Zugänge auf für Behinderte schwer zugänglichem Grundstück. Behindertengerechter Ausbau bei Arealüberbauungen. Art. 36 Abs. 3 BV; Art.

Mehr

Hindernisfreies Bauen

Hindernisfreies Bauen Hindernisfreies Bauen Was bedeutet das? Was machen wir? Birger Schmidt 25. September 2014 Hintergrund Bundesgesetz 13.12.2002 Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Zweck: Benachteiligungen verringern

Mehr

Hindernisfreies Bauen Hindernisse im Kopf?

Hindernisfreies Bauen Hindernisse im Kopf? Hindernisfreies Bauen Hindernisse im Kopf? Begrüssung Kurzportrait - Geb. 27.06.1964 in Bussnang Kanton Thurgau - Ausbildung Hochbauzeichner - Weiterbildung zum Eidg. Dipl. TS im Abendtechnikum Zürich

Mehr

Das Behindertengleichstellungsrecht Bauten und Anlagen

Das Behindertengleichstellungsrecht Bauten und Anlagen Das Behindertengleichstellungsrecht Bauten und Anlagen Tagung Behindertengleichstellungsrecht Universität Basel, 26. Juni 2014 Dr.iur. Iris Glockengiesser Égalité Handicap Internationales Recht Art. 9

Mehr

Aufbau einer öv-datenbank

Aufbau einer öv-datenbank Aufbau einer öv-datenbank Datenbank zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) Thomas Graf, Mobilitätsstrategie GeoForum 15. Mai 2014 Inhalt Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG):

Mehr

Kanton Solothurn Grundlagen des hindernisfreien Bauens

Kanton Solothurn Grundlagen des hindernisfreien Bauens Kanton Solothurn Grundlagen des hindernisfreien Bauens 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Bundesvorschriften Das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die Behindertengleichstellungsverordnung BehiV konkretisieren

Mehr

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 151.3 vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Juli 2016) Die Bundesversammlung

Mehr

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) 151.3 vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung

Mehr

Verein für Behindertengerechtes Bauen Ob- und Nidwalden

Verein für Behindertengerechtes Bauen Ob- und Nidwalden Verein für Behindertengerechtes Bauen Ob- und Nidwalden Präsident: Thomas Z Rotz, Kohlgraben 5, 6370 Stans thomas@zrotz.ch Bauberater: Peter, Joller, Seerosenstr.16, 6362 Stansstad Tel: 041 610 71 70 WAS

Mehr

Behinderten-Gleichstellung auf kantonaler Ebene. 1. Ausgangslage. 2. Gleichstellung

Behinderten-Gleichstellung auf kantonaler Ebene. 1. Ausgangslage. 2. Gleichstellung www.kaboag.ch Behinderten-Gleichstellung auf kantonaler Ebene 1. Ausgangslage 1.1 Menschen mit Behinderungen in der Schweiz Dies lässt sich schwer sagen, weil Behinderung nicht einfach erklärbar ist und

Mehr

Barrierefreiheit. Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit. Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit Die Bedeutung des Internet für Menschen mit Behinderungen Selamet Aydogdu Markus Riesch Zugang für alle Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung SharePoint-Day

Mehr

Hindernisfreies Bauen Anfänge Zielgruppen Gesetzliche Bestimmungen Fachstellen und Grundlagen Beispiele Weiterbildungsmöglichkeiten

Hindernisfreies Bauen Anfänge Zielgruppen Gesetzliche Bestimmungen Fachstellen und Grundlagen Beispiele Weiterbildungsmöglichkeiten Hindernisfreies Bauen Anfänge Zielgruppen Gesetzliche Bestimmungen Fachstellen und Grundlagen Beispiele Weiterbildungsmöglichkeiten 08.11.2013 1 Anfänge 08.11.2013 2 08.11.2013 3 08.11.2013 4 08.11.2013

Mehr

Sakralbauten im engeren Sinn, Vorabklärungen bei Grundstückgeschäften

Sakralbauten im engeren Sinn, Vorabklärungen bei Grundstückgeschäften Sakralbauten im engeren Sinn, Vorabklärungen bei Grundstückgeschäften Bischofsvikar Ruedi Heim Edi Wigger, Synodalverwalter Eigentumsverhältnisse klären (Kirchgemeinde oder Stiftung) Wem gehört das Objekt/Liegenschaft/Parzelle?

Mehr

Sporthallen gestern, heute, morgen / BASPO Hindernisfreie Sporthallen / Bernard Stofer Procap Schweiz

Sporthallen gestern, heute, morgen / BASPO Hindernisfreie Sporthallen / Bernard Stofer Procap Schweiz Sporthallen gestern, heute, morgen / BASPO 16.09.2015 Hindernisfreie Sporthallen / Bernard Stofer Procap Schweiz Seite 1 Sporthallen gestern, heute, morgen Hindernisfreie Sporthallen - Kurzvorstellung

Mehr

Hindernisfreier öffentlicher Raum!

Hindernisfreier öffentlicher Raum! Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün Hindernisfreier öffentlicher Raum! Zwischen Anspruch und Realität das Beispiel Bärenplatz Städtekonferenz Mobilität 13. Juni 2014 Referat Hans-Peter Wyss Stadtingenieur

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot

Rechtswissenschaftliches Institut. Diskriminierungsverbot Diskriminierungsverbot Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich Nur natürliche Personen Sachlicher Schutzbereich Rechtsungleiche Behandlung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe = qualifizierte

Mehr

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , , TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April

Mehr

Behindertengerechtes Bauen - Was wird neu im Kanton ZÄrich mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)?

Behindertengerechtes Bauen - Was wird neu im Kanton ZÄrich mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)? Behindertengerechtes Bauen - Was wird neu im Kanton ZÄrich mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)? Nadja Herz, RechtsanwÄltin Am 1. Januar 2004 ist das eidgenåssische Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Hindernisfreies Bauen

Hindernisfreies Bauen Hindernisfreies Bauen Merkblatt BKZ Behindertenkonferenz Kanton Zürich Hindernisfrei bauen Checkliste Hochbau 12. April 2016 / ps Merkblatt 3 BKZ Behindertenkonferenz Kanton Zürich HINDERNISFREI BAUEN

Mehr

Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 KANTON NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht betreffend das hindernisfreiere Bauen

Mehr

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz

Mehr

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail: Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Hindernisfreier Verkehrsraum

Hindernisfreier Verkehrsraum Hindernisfreier Verkehrsraum Andreas Hochstrasser Sicherheitsfachmann u. bfu-delegierter Stadt Zürich Hindernisfreier Verkehrsraum SN 640075 Praxisbeispiele und Umsetzungsproblematik Andreas Hochstrasser

Mehr

Parkplatzverordnung 2000

Parkplatzverordnung 2000 Kanton Zürich 2000 Beschluss der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2000 Namens der Gemeindeversammlung Die Präsidentin: Annemarie Jung Der Gemeindeschreiber: Gerhard Kalt Vom Regierungsrat mit RRB Nr.

Mehr

Erfahrungsbericht Brandschutz

Erfahrungsbericht Brandschutz Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften

Mehr

PBG. Die neuen Vorschriften für das behindertengerechte Bauen im Kanton Zürich. aktuell. Nadja Herz ZÜRCHER ZEITSCHRIFT FÜR ÖFFENTLICHES BAURECHT

PBG. Die neuen Vorschriften für das behindertengerechte Bauen im Kanton Zürich. aktuell. Nadja Herz ZÜRCHER ZEITSCHRIFT FÜR ÖFFENTLICHES BAURECHT PBG aktuell ZÜRCHER ZEITSCHRIFT FÜR ÖFFENTLICHES BAURECHT 2/2013 Die neuen Vorschriften für das behindertengerechte Bauen im Kanton Zürich Nadja Herz IMPRESSUM Redaktion: Carmen Walker Späh, Rechtsanwältin,

Mehr

Die barrierefreie Arztpraxis

Die barrierefreie Arztpraxis Vortrag: Barrierefreies Planen und Bauen Die barrierefreie Arztpraxis Bedarfe und gesetzliche Grundlagen, KVN- Nordrhein, 02 September 2015, Düsseldorf Der Referent Frank Opper Freischaffender in Deutschland/

Mehr

20 Jahre Verein Hindernisfrei Bauen Nid- und Obwalden

20 Jahre Verein Hindernisfrei Bauen Nid- und Obwalden 20 Jahre Verein Hindernisfrei Bauen Nid- und Obwalden Am Freitag, 22. April 2016 fand im Alters- und Pflegeheim Heimet Ennetbürgen die Jubiläums-GV statt. Als Gast berichtete Roland Eberle, Geschäftsleiter

Mehr

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002

Mehr

Österreichischer Zivil-Invalidenverband. Herzlich willkommen zum Training. Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen

Österreichischer Zivil-Invalidenverband. Herzlich willkommen zum Training. Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen Herzlich willkommen zum Training Umgang mit Kunden und Kundinnen mit Behinderungen Menschen mit Behinderung Wer sind sie? Woran erkennen wir MmB? Von wem sprechen wir denn da überhaupt? Behinderung Muss

Mehr

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19

Mehr

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Richtlinie TBA R Parkieren entlang von Kantonsstrassen

Richtlinie TBA R Parkieren entlang von Kantonsstrassen Kanton St.Gallen Baudepartement Tiefbauamt Richtlinie TBA R 2011.04 Marcel John Kantonsingenieur Erarbeitet durch: Strassen- und Kunstbauten Genehmigt: Genehmigt: 09.06.2016 (KoKo 05/2016) Version Mai

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit

Mehr

Barrierefreie Aufzugsanlagen

Barrierefreie Aufzugsanlagen Fahrtreppe oder Aufzüge Verkehrsaufkommen Steuerungsarten Schachtgrube Schachtkopf Aufzugstechnik Gebäudekern Antrieb Vorschriften Normung Positionierung im Gebäude Baumaße für Fahrschächte Förderleistungssimulation

Mehr

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung

Mehr

4791 Planungs- und Baugesetz

4791 Planungs- und Baugesetz 1 Antrag des Regierungsrates vom 30. März 2011 4791 Planungs- und Baugesetz (Änderung vom............; behindertengerechtes Bauen) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom

Mehr

Hindernisfreies Bauen nützt allen

Hindernisfreies Bauen nützt allen Hindernisfreies Bauen nützt allen Empfehlungen des Sozialrates der Aargauer Landeskirchen zum hindernisfreien Bauen in kirchlichen Räumen I Einleitung Die vielfältigen Aktivitäten einer Kirchgemeinde oder

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Richtlinie Energie- Förderbeiträge

Richtlinie Energie- Förderbeiträge Richtlinie Energie- Förderbeiträge 1. November 2015 Dokumenteninformationen Richtlinie Energie-Förderbeiträge vom 1. November 2015 Vom Stadtrat genehmigt am 20. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt auf den

Mehr

Winterthur, 4. November 2009 GGR-Nr. 2009/084

Winterthur, 4. November 2009 GGR-Nr. 2009/084 Winterthur, 4. November 2009 GGR-Nr. 2009/084 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Schriftlichen Anfrage betreffend behindertengerechte öffentliche Bauten, eingereicht von Gemeinderat

Mehr

Behindertengerechtes Bauen

Behindertengerechtes Bauen Behindertengerechtes Bauen. Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes. Auslegung des Begriffs «Wohngebäude». Behindertengerechter Wohnungsinnenausbau. Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes;

Mehr

Behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Raum

Behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Raum Bau Behindertengerechtes Bauen Seite 1 bau@stadt-uster.ch www.uster.ch 1. Zusammenfassung 3 2. Wer ist gemeint? 3 3. Bedeutung des Mobilitätsverlustes 3 3.1. Eingriff in Entfaltungsmöglichkeit 3 3.2. Wesentliche

Mehr

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat

Mehr

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs

Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) 151.34 vom 12. November 2003 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 15 und

Mehr

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz - Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit - Mag. a Birgit Lanner, 14. Oktober

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

~RUdOlf Müller. Handbuch Barrierefreies Bauen. ~ mit digitalen Arbeitshilfen. Leitfaden zur DIN und weiteren Normen des barrierefreien Bauens

~RUdOlf Müller. Handbuch Barrierefreies Bauen. ~ mit digitalen Arbeitshilfen. Leitfaden zur DIN und weiteren Normen des barrierefreien Bauens Handbuch Barrierefreies Bauen Leitfaden zur DIN 18040 und weiteren Normen des barrierefreien Bauens mit 197 Abbildungen und 18 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen Dr, Dagmar Everding Architektin und

Mehr

Barrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven.

Barrierefrei wohnen. in Bremen und Bremerhaven. Barrierefrei wohnen in Bremen und Bremerhaven www.barrierefrei-wohnen-bremen.de www.barrierefrei-wohnen-bremerhaven.de Willkommen Zuhause! Das Gemeinschaftsportal für barrierefreies Wohnen im Land Bremen

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren des Grossen Rates

Sehr geehrte Damen und Herren des Grossen Rates Kontakt Remo Petri Funktion Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen der Kantone Aargau / Solothurn Tel. direkt 062 206 88 52 E-Mail remo.petri@procap.ch Datum im November 2013 Sehr geehrte Damen und Herren

Mehr

NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN

NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN NEUE BESTIMMUNGEN FÜR SONDERWOHNFORMEN IN DER BAYERISCHEN BAUORDNUNG TÜREN BEI BRANDABSCHNITTEN Gesetzentwurf vom 10.09.2012 16/13683 Luy Herbert, BD a.d. GESETZLICHE HIERARCHIE Behindertenrechtskonvention

Mehr

Das Behindertengleichstellungsgesetz aus steuerlicher Sicht und weitere nützliche Informationen

Das Behindertengleichstellungsgesetz aus steuerlicher Sicht und weitere nützliche Informationen Das Behindertengleichstellungsgesetz aus steuerlicher Sicht und weitere nützliche Informationen Kursaal Bern, 21. Januar 2006 Erich Fehr Steuerverwaltung des Kantons Bern Vorsteher Kreis Seeland 1 Inhalt

Mehr

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder

Mehr

Teil C Parkplatz-Verordnung

Teil C Parkplatz-Verordnung Kanton Zürich Stadt Opfikon Revision Ortsplanung 2003 Juli 2003 Teil C Parkplatz-Verordnung Vom Gemeinderat festgesetzt am 7. Juli 2003 Verfügung Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2004 ARV

Mehr

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden.

Alter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden. Kanton Basel-Stadt Alter, Migration und Gesundheit Wo stehen wir? Wohin müssen wir? Philipp Waibel Leiter Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt Verantwortlich für die Umsetzung von Basel 55+ 1 Generelle

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

GEMEINSAM GEGEN GEWALT UND RASSISMUS

GEMEINSAM GEGEN GEWALT UND RASSISMUS GEMEINSAM GEGEN GEWALT UND RASSISMUS Das gggfon will: ein Zeichen gegen Gewalt und Rassismus setzen die Öffentlichkeit für die Thematik sensibilisieren ermutigen, Zivilcourage zu zeigen sich gegen diskriminierende

Mehr

Erläuterungen zum BehiG im Baubereich

Erläuterungen zum BehiG im Baubereich Erläuterungen zum BehiG im Baubereich Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) zusammengestellt von Bernard

Mehr

Hintergrundpapier zur Barrierefreiheit von privaten Gütern und Dienstleistungen

Hintergrundpapier zur Barrierefreiheit von privaten Gütern und Dienstleistungen Hintergrundpapier zur Barrierefreiheit von privaten Gütern und Dienstleistungen Mit seiner Kampagne Weg mit den Barrieren! kämpft der Sozialverband VdK für umfassende Barrierefreiheit in Bund, Ländern

Mehr

Stadt Luzern. Stadtrat. auf die

Stadt Luzern. Stadtrat. auf die Stadt Luzern Stadtrat Antwort auf die Interpellation Nr. 210 2012/2016 Hindernisfreier Zugang ins Hallenbad Allmend für alle von Martina Akermann namens der SP/JUSO-Fraktion vom 12. August 2014 (StB 53

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

Fachstelle Gleichstellung von. Menschen mit Behinderungen. der Stadt Bern

Fachstelle Gleichstellung von. Menschen mit Behinderungen. der Stadt Bern Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern Seite 2/7 Was heisst Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Menschen mit Behinderung werden im Alltag eingeschränkt. Diese

Mehr

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin.

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin. Das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz von Berlin. In Leichter Sprache. So heißt das Gesetz genau: Gesetz über die Gleich-Berechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Berlin sollen alle Menschen

Mehr

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung Kanton Zürich Spielräume der Kantone in der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung VUR-Jahrestagung, 16. Juni 2016 Dr. iur. Jeannette Kehrli, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Auftrag zur Festlegung

Mehr

Handbuch Barrierefreies Bauen

Handbuch Barrierefreies Bauen Handbuch Barrierefreies Bauen Leitfaden zur DIN 18040 und weiteren Normen des barrierefreien Bauens mit 197 Abbildungen und 18 Tabellen mit digitalen Arbeitshilfen Dr. Dagmar Everding Architektin und Planerin

Mehr

Lieblingsplätze für alle

Lieblingsplätze für alle STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Lieblingsplätze für alle Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Investitionsprogramm Barrierefreies

Mehr

Sicherheitsdepartement Rechts- und Beschwerdedienst. Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016

Sicherheitsdepartement Rechts- und Beschwerdedienst. Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016 Tagung der Bauverwalter vom 21. Oktober 2016 Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren - Probleme und Fallstricke in der Praxis Seite 2 Einleitung Seite 3 Einleitung Seite 4 Grundlagen/Einordnung

Mehr

Herzlich Willkommen 1

Herzlich Willkommen 1 Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger

Mehr

Andreas Bammatter Allschwil, 15. Januar 2015 SP-Fraktion

Andreas Bammatter Allschwil, 15. Januar 2015 SP-Fraktion Andreas Bammatter Allschwil, 15. Januar 2015 Aktiv preisgünstigen Wohnraum ermöglichen Impulsprogramm für Junge Nachhaltig handeln ist eine ethische Verpflichtung" lautete das Motto des Regierungsrates

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

Informationsveranstaltung zum hindernisfreien Bauen, 30. August 2013 Referat von Herrn Regierungsrat Markus Kägi Es gilt das gesprochene Wort!

Informationsveranstaltung zum hindernisfreien Bauen, 30. August 2013 Referat von Herrn Regierungsrat Markus Kägi Es gilt das gesprochene Wort! Generalsekretariat Kommunikation Baudirektion Informationsveranstaltung zum hindernisfreien Bauen, 30. August 2013 Referat von Herrn Regierungsrat Markus Kägi Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte

Mehr

Bushaltestelle. BöV Merkblatt BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR. März 2008. Inhaltsübersicht

Bushaltestelle. BöV Merkblatt BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR. März 2008. Inhaltsübersicht BEHINDERTE UND ÖFFENTLICHER VERKEHR Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr Froburgstrasse 4 4601 Olten Telefon 062 206 88 40 Fax 062 206 88 89 info@boev.ch www.boev.ch BöV Merkblatt

Mehr

Nachteilsausgleich an Mittelschulen aus rechtlicher Sicht

Nachteilsausgleich an Mittelschulen aus rechtlicher Sicht Nachteilsausgleich an Mittelschulen aus rechtlicher Sicht Dr. Stephan Hördegen, Leiter Abteilung Recht, Erziehungsdepartement Nachteilsausgleich an Mittelschulen Folie 1 Gerechte Prüfungsbedingungen? Nachteilsausgleich

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand )

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand ) 76.6. Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom 5.0.995 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche

Mehr

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,

Mehr

Richtlinien über den Bedarf an Pflichtparkplätzen (Pflichtparkplatzbedarf- Richtlinien)

Richtlinien über den Bedarf an Pflichtparkplätzen (Pflichtparkplatzbedarf- Richtlinien) Stadt Aarau 7.-7 Richtlinien über den Bedarf an Pflichtparkplätzen (Pflichtparkplatzbedarf- Richtlinien) Vom 3. September 2007 (Stand. Januar 2008) Der Stadtrat beschliesst, gestützt auf die 55 Abs. und

Mehr

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere

Mehr

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Tagung INSOS Schweiz vom 16. Mai 2017 Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Einführung rechtliche Grundlagen 1 Ausgangslage Nutzung

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen)

Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen) Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung (Zuständigkeiten, Verfahren und Gestaltungsvorschriften für Solaranlagen) vom. März 06 (Stand. April 06) 70.3 Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Gliederungen des positiven Rechts

Gliederungen des positiven Rechts Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.

Mehr

Einführung in die Grundrechtsthematik

Einführung in die Grundrechtsthematik Einführung in die Grundrechtsthematik Walter Kälin FACHTAGUNG INTEGRATION UND GLEICHSTELLUNG 10. November 2015 I. Ausgangspunkt: Menschliche Grundbedürfnisse 2 II. Grundrechte Begriff: Grundrechte / Menschenrechte

Mehr

vom 23. Mai 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Gegenstand und Zweck

vom 23. Mai 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Gegenstand und Zweck 701.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 190 ausgegeben am 27. Juli 2007 Gesetz vom 23. Mai 2007 betreffend den Ausweis über die Gesamtenergie- effizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz,

Mehr

Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)

Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) 950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Sebastian Busch / Eva Kocher / Horst Welkoborsky Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligung verhindern - Gleichstellung fördern BUND VERLAG Abkürzungen 11 Literatur 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)

Mehr

Hindernisfrei in Franken und Rappen. Wie viel kostet hindernisfreies Bauen in der Schweiz?

Hindernisfrei in Franken und Rappen. Wie viel kostet hindernisfreies Bauen in der Schweiz? 1 Hindernisfrei in Franken und Rappen Wie viel kostet hindernisfreies Bauen in der Schweiz? Ergebnisse der Nationalfonds-Studie «Behindertengerechtes Bauen Vollzugsprobleme im Planungsprozess», Projekteil

Mehr

Barrierefrei im öffentlichen Raum

Barrierefrei im öffentlichen Raum Mobilität für Alle/ Barrierefreies Bauen / Design for All / Universal Design In Zusammenarbeit mit der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Um wen geht es? 8,4 % schwer behinderte Personen (ca. 6,9

Mehr