Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
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1 Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm, 12. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Herausforderungen und Ziele 2. Mehrwertabgabe im Kanton Schwyz 3. Förderung der Verfügbarkeit der Bauzonen im Kanton Schwyz 4. Weiteres Vorgehen, Zeitplan Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 2 Besprechung mit Gemeinden,
2 1. Herausforderung und Ziele (Grafik: forum, ARE/Bund) Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 3 Richtplananpassung und PBG-Revision Schweizer Volk sagt Ja zum teilrevidierten Raumplanungsgesetz RPG ist in Kraft seit 1. Mai jährige Frist für Kantone zur Anpassung ihrer Richtpläne und Gesetze (Mehrwertausgleich) Einzonungen sind erst nach Genehmigung des Richtplans möglich Übergangsbestimmungen RPG Anpassung Richtplan Anpassung Planungs- und Baugesetz Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 4 Besprechung mit Gemeinden,
3 Raumentwicklungsstrategie Zeithorizont 2040 Der Kanton Schwyz bietet eine hohe Lebensqualität mit seinen attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräumen Die hohe Anziehungskraft des Kantons und das erwartete Wachstum sollen in geordnete Bahnen gelenkt werden. Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 5 Ziele der Teilrevision des RPG» Haushälterischer Umgang mit dem Boden» Zersiedelung stärker eindämmen Bundeseben e» Bestehende Bauzonen nutzen» Ausgleich von Planungsvorteilen Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 6 Besprechung mit Gemeinden,
4 Revision der Planungsgrundlagen im Kanton Schwyz Kanton» Richtplananpassung 2015 (Thema Siedlung, untergeordnet Verkehr, Landschaft etc.)» Teilrevision PBG (1. Etappe) mit Mehrwertabgabe und Massnahmen Baulandmobilisierung» Teilrevision PBG 2. Etappe startet im 2016 (IVHB etc.) Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 7 2. Mehrwertabgabe im Kanton Schwyz Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 8 Besprechung mit Gemeinden,
5 Ausgleich von Planungsvorteilen: Vorgaben Bund (Art. 5 Abs. 1bis-1sexies RPG)» Mindestens bei neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesenem Boden» Mindestens 20 Prozent» Ertrag zweckgebunden für Massnahmen der Raumplanung» Bemessung der Abgabe ist kürzbar zur Beschaffung einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute zur Selbstbewirtschaftung» Ausnahme von der Abgabepflicht bei Gemeinwesen möglich (öffentliche Aufgaben)» Abzug der Abgabe bei der Bemessung der Gundstückgewinnsteuer Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 9 Handlungsspielraum der Kantone bei der Umsetzung Mehrwertabgabe» Abgabesatz bei Einzonungen: mindestens 20 % (kann auch höher sein!)» Ausgestaltung der Aufteilung der Mehrwertabgabe zwischen Kanton und Gemeinde» Abgabe bei Um- und Aufzonungen möglich (keine Pflicht!)» Aufteilung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen frei» Präzisierung des Verwendungszwecks der Mehrwertabgabe (raumplanerische Zwecke lässt einen gewissen Spielraum offen) Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 10 Besprechung mit Gemeinden,
6 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (1/4)» Abgabesatz bei Einzonungen bei 20 %» Aufteilung der Mehrwertabgabe je hälftig zwischen Kanton und Standortgemeinde» Abgabe bei Um- und Aufzonungen fakultativ möglich; Abgabesatz auch 20 %» Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen verbleibt vollumfänglich bei der Standortgemeinde» Anspruch auf die Mehrwertabgabe entsteht bei der rechtskräftigen Zuweisung zur Bauzone Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 11 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (2/4)» Abgabebefreiung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Einzonung ins Verwaltungsvermögen)» Fälligkeit bei Veräusserung oder Rechtskraft der Baubewilligung (ausser Schenkung und Erbfolge)» Sicherung durch gesetzliches Grundpfandrecht im Sinne 77a EGzZGB» Mehrwert wird durch eine amtliche Verkehrswertschätzung unmittelbar nach Rechtskraft der Planungsmassnahme bestimmt mit Eintrag im Grundbuch» Mehrwertabgabe kann bei der Bemessung der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 12 Besprechung mit Gemeinden,
7 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (3/4)» Verwendung der Mittel über Spezialfinanzierungsfonds, Zuständigkeit beim Regierungsrat für den kantonalen Anteil» Gemeinderat bestimmt über die Verwendung des kommunalen Anteils (raumplanerische Zwecke!)» Verwendung in erster Linie für Rückzonungen, Landumlegungen und an die Kosten raumplanerischer Massnahmen» Kein Rechtsanspruch auf Ausrichtung von Beiträgen aus der Mehrwertabgabe» Kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung von geleisteter Mehrwertabgabe Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 13 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (4/4)» Verwendungszweck der Mehrwertabgabe namentlich für Massnahmen zur: - allfällige Rückzonungen - Aufwertung des öffentlichen Raums (Dorfzentren, Plätze, Parkanlagen) - kantonale oder kommunale Infrastrukturanlagen - Erhaltung von Fruchtfolgeflächen - Förderung von Massnahmen zur Verdichtung (Innenentwicklung) - Förderung preisgünstiger Wohnungsbau - Verrechnung der Verwaltungskosten (Schätzung des Mehrwerts, Verwaltung) - Verwendung der kantonalen Erträge berücksichtigt die Regionen! Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 14 Besprechung mit Gemeinden,
8 Diskussion Fragen zur Mehrwertabgabe Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 15 Zusammenfassung / Diskussion Mehrwertabgabe 1. Abgabesatz bei Einzonungen 20 % 2. Fakultative Einführung bei Um- und Aufzonungen möglich/umsetzung im Baureglement der Gemeinden 3. Ertragssplitting bei Einzonungen (je hälftig) 4. Ausnahme Gemeinwesen/öffentliche Aufgaben 5. Fälligkeit bei Veräusserung/Rechtskraft Baubewilligung 6. Schätzung und Veranlagung durch Kanton/Eröffnung durch Gemeinde 7. Spezialfinanzierungsfonds für kantonalen Anteil (Zuständigkeit Regierungsrat) 8. Kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung 9. Verwendungszweck Mehrwertabgabe für raumplanerische Zwecke Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 16 Besprechung mit Gemeinden,
9 3. Förderung der Verfügbarkeit von Bauzonen im Kanton Schwyz Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 17 Förderung der Verfügbarkeit der Bauzonen (Art. 15a RPG) Bundeseben e» RPG verpflichtet die Kantone Massnahmen zu treffen damit Bauzonen auf den Markt und zur Überbauung kommen» Neues Instrument der Bauverpflichtung für die Gemeinden» Anmerkung der Überbauungsfrist im Grundbuch Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 18 Besprechung mit Gemeinden,
10 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (1/2)» Einzonung nur zulässig, wenn Verfügbarkeit rechtlich sichergestellt ist» Gemeinden sind zu einer aktiven Boden- und Baulandpolitik angehalten» Vertragliche Regelungen (öffentlich-rechtliche Verträge) der Gemeinden mit den Grundeigentümern zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Bauzonen Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 19 Regelung im Kanton Schwyz (Vernehmlassungsvorlage) (2/2)» Überbauungsfrist von 10 Jahren ab Genehmigungsentscheid über NP» Gilt auch für unbebaute Grundstücke die bei einer Revision der Ortsplanung in der Bauzone belassen werden» Kaufrecht der Gemeinde zum Verkehrswert nach Ablauf der Frist» Kaufrecht des Kantons bei Grundstücken die im kantonalen Richtplan als Gebiete von kantonaler Bedeutung bezeichnet sind, wenn Gemeinde Kaufrecht nicht wahrnehmen will Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 20 Besprechung mit Gemeinden,
11 Diskussion Fragen zur Bauzonenmobilisierung Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit Weiteres Vorgehen, Zeitplan» Vernehmlassung bis 12. Februar 2016» Überarbeitung der Vorlage» Vorberatung in der kantonsrätlichen Kommission (RUVKO) im April 2016» Vorlage an den Kantonsrat im Mai 2016 Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen- Verfügbarkeit 22 Besprechung mit Gemeinden,
12 Besten Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 23 Prozess Mehrwertabgabe (Vernehmlassungsvorlage) (5/5) Teilrevision PBG, Mehrwertabgabe und Bauzonen-Verfügbarkeit 24 Besprechung mit Gemeinden,
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