Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildungs- und Prüfungsordnung"

Transkript

1 K re i sfe u e rweh rve rb a nd Oberbergischer Kreis Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Freiwilligen Feuerwehren im Oberbergischen Kreis genehmigt durch den Kreisfeuerwehrausschuss in seiner Sitzung vom 25. N[{{.I:ärz 2006 APO KFV OBK Stand N{är22006

2 L. Allqemeines Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO FF Oberbergischer Kreis) gilt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Oberbergischen Kreises und regelt verbindlich die Ausbildung für Funktionen und Sonderfunktionen. Sie orientiert sich an den gültigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien (2.8. FSHG NRW, LVO FF NRW, FwDV'en). Für die Einhaltung dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie sonstiger Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Oberbergischen Kreises ist der Leiter der jeweiligen Feuerwehr verantwortlich. Hierbei zeichnet er auch verantwortlich für die Einhaltung der im Absatz I angeführten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Die APO der FF irn Oberbergischen Kreis ist in gleicher Weise für Angehörige von Werkfeuerwehren anzuwenden, für die eine der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren vergleichbare Ausbildung gefordert ist. Die unten beschriebene Ausbildung stellt die Mindestanforderung dar. Eine entsprechende Ergänzung ist unter standortspezifischen Aspekten möglich. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang wird durch einen Leistungsnachweis festgestellt. Die in der APO FF Oberbergischer Kreis genannten Unterrichtseinheiten beziehen sich auf Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten. 2. Ausbildung zum Truppführer Die Ausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren sowie der Werkfeuerwehren für die Wahrnehmung von Funktionen im Einsatzdienst innerhalb taktischer Einheiten schließt mit der Ausbildung zum Truppführer ab. Die Ausbildung zum Truppführer erfolgt zentral. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung zum Truppführer sind: F Ausbildung zum Truppmann (TM 2 bzw. Modul I bis 4 abgeschlossen) F Ausbildung zum Sprechfunker Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lernziele, Gestaltung des Lehrganges in Umfang und Inhalt) regelt der Letnzielkatalog für die Ausbildung zum Truppführer sowie die FwDV 2. APO KFV OBK Stand März 2fi)6

3 3. Technische Ausbildunq 3.1 Ausbilduns zum Snrechfunker Die Ausbildung zum Sprechfunker kann innerhalb der zweljährigen Ausbildung zum Truppmann durchgeführt werden, auch wenn noch nicht sämtliche der vier Module erfolgreich abgeschlossen sind. Es darf jedoch mit der Sprechfunkerausbildung nicht vor dem erfolgreichen Abschlus-s des ersten Moduls begonnen werden. Die Ausbildung zum Sprechfunker erfolgt zentral. Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lernziele, Gestaltung des Lehrganges in Umfang und Inhalt) regelt die FwDV Ausbildune zum Maschinisten Die Voraussetzungen für die Teilnahme zum Maschinisten sind: F Ausbildung zum Truppmann (TM 2 bzw. Modul I bis 4 abgeschlossen) F Ausbildung zum Sprechfunker betreffende Fahrzeugkl asse Die Ausbildung zum Maschinisten er{olgt zentral. Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lernziele, Gestaltung des Lehrganges in Umf'ang und Inhalt) regelt die FwDV Auffrischune für Maschinisten Die Voraussetzungen für die Teilnahme Auffrischung für Maschinisten sind: F Ausbildung zum Truppmann (TM 2 bzw. Modul 1 bis 4 abgeschlossen) D Ausbildung zum Sprechfunker F Ausbildung zum Maschinisten länger als 5 Jahre F standortspezifische Regelung: erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeugklase Der Lehrgang Auffrischung für Maschinisten erfolgt zentral. APO KFV OBK Stand März 2fi)6 3

4 3.4 Lehrgang..Technische Hilfeleistung I" Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang,,Technische Hilfeleistung I" sind: P Ausbildung zum Truppführer Der Lehrgang,,Technische Hilfeleistung I" erfolgt zentral. Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lernziele, Gegtaltung des Lehrganges in Umfang und Inhalt) regelt die FwDV Lehrgang..ABC I" Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang,,ABCI" sind: F Ausbildung zum Truppmann (TM 2 bzw. Modul I bis 4 abgeschlossen) > Ausbildung zum Sprechfunker P Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger Der Lehrgang,,ABC I" erfolgt zentral. Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lemziele, Gestaltung des Lehrganges in Umfang und Inhalt) regelt die FwDV Lehrsans Motorsäse Der Lehrgang Motorsäge kann innerhalb der zweijährigen Ausbildung zum Truppmann durchgeführt werden, auch wenn noch nicht sämtliche der vier Module erfolgreich abgeschlossen sind. Es darf jedoch mit der Ausbildung nicht vor dem erfblgreichen Abschluss des ersten Moduls begonnen werden. Der Lehrgang Motorsäge erfolgt zentral. Die Kameradinnen und Kameraden, die an einer Deula-Schule bzw. bei der Berufsgenossenschaft einen Motorsägenlehrgang absolviert haben, benötigen den Lehrgang Motorsäge nicht mehr. APO KFV OBK Stand März

5 3.7 Lehrgang Wasserftirderuns Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang,,Wasserförderung" sind: F Ausbildung zum Truppführer F Ausbildung zum Maschinisten F Ausbildung Sprechfunker F Ausbildung zum Gruppenführer,bzw. vorgesehen für einen F3 Lehrgang am IDF Münster Der Lehrgang Wasserförderung edolgt zentral. 3.8 Lehrgang..Gerätewart" Die Voraussetzungen tür die Teilnahme am Lehrgang,,Gerätewart" sind: F Ausbildung zum Truppführer > Ausbildung zum Maschinisten Der Lehrgang,,Gerätewart" erfolgt zentral. Weitere Einzelheiten (2.8. Ausbildungsziel, Lernziele, Gestaltung des Lehrganges in Umfang und Inhalt) regelt die FwDV 2. 4 Sonstige Bestimmungen 4.1 Fehlzeiten Die maximale Obergrenze der Fehlzeiten von Lehrgangsteilnehmerinnen / Lehrgangsteilnehmer sollte zehnprozent der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Ausbildungsgangs nicht überschreiten. Bei Fehlzeiten oberhalb von zehn Prozent entscheidet die Lehrgangsleiterin / Lehrgangsleiter, im Zweifelsfall im Einvernehmen mit dem Leiter der jeweiligen Feuerwehr, über das weitere Vorgehen. Weisungsbefugt in letzter Instanz ist der Kreisbrandmeister. 4.2 Prüfuneen Die durchzuführende Prüfung (außer bei Seminaren) dient der Feststellung, ob die / der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Werkfeuerwehr für ihre / seine zukünftige Aufgaben vorbereitet ist. Die Kandidatin / Kandidat muss nachweisen, dass sie / er die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat und diese zielorientiert bei Einsätzen und Übungen anwenden kann. APO KFV OBK Stand März 2006

6 4.3 Prüfunssausschuss Die Prüfung wird von der Lehrgangsleiterin / dem Lehrgangsleiter und den Ausbildern durchgefühn. Der theoretische Teil der Prüfung ist nicht öffentlich. Das Prüfungsergebnis wird von der Lehrgangsleiterin / dem Lehrgangsleiter sowie den Ausbildern, in einer nicht öffentlichen Besprechung endgültig festgelegt. 4.4 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung ist zugelassen, wer an der vorgeschriebenen Ausbildung lückenlos teilgenommen hat. Hierzu wird auf die oben genannte maximale Fehlzeit verwiesen. 4.5 Durchführune der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und kann durch einen praktischen sowie mündlichen Teil ergänzt werden. lst eine Lehrgangsteilnehmerin / Lehrgangsteilnehmer durch Krankheit oder von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ablegung der gesamten oder von Teilen der Prüfung gehindelt, so sind diese Hinderungsgründe glaubhaft (2.B. Attest) nachzuweisen. Bricht eine Lehrgangsteilnehmerin / Lehrgangsteilnehmer die Prüfung ab, entscheidet die Prüfungskommission über die weitere Vorgehensweise. Über die Folgen eines Täuschungsversuchs oder eines Verstoßes gegen diese APO FF Oberbergischer Kreis entscheidet der Prüfungsausschuss. 4.6 Schriftlicher Prüfunesteil Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung stellt die Lehrgangsleiterin / Lehrgangsleiter zusammen. Er kann dazu die Ausbilder um Unterstützung bitten. Es werden schriftliche Fragen nach herkömmlichem oder dem,,multiple- Choice-System'o (eine oder mehrere Antwortmöglichkeiten richtig) gestellt. Bei herkömmlichen Fragen kann nur eine Antwort als die Richtige gelten. Die Kandidatinnen / Kandidaten haben in diesem Zusammenhang gut leserlich in der auf dem Prüfungsbogen vorgesehenen Spalte zu antwoften. Beim,,Multiple- Choice-System" müssen und dürfen nur alle richtigen Antworten angekreuzt werden. Andernfalls gilt die Frage als falsch beantwortet und ftillt aus der Wertung. 4.7 Bewertungsschema Die Beantwortung jeder Frage hat der Bedeutung und der Wichtigkeit des Themas entsprechend eine bestimmte Wertigkeit. Ergeben sich beim ausftillen der Fragebögen Unklarheiten entscheidet die / der Aufsichtführende. Dieses gilt auch für den Fall, dass erst bei der Kontrolle der schriftlichen Fragen etwaige Unklarheiten auftreten. Die Lehrgangsleiterin / Lehrgangsleiter bleibt letzter Entscheidungsträger in allen Fragen. APO KFV OBK Stand Mär22006

7 Die Prüfungsleistungen sind unbeschadet der Gewichtung von einzelnen Prüfungsleistungen aufgrund der APO wie folgt zu bewerten: = 1007o-927o der maximal erreichbaren Punktzahl = Note I = sehrgut = unter 927o-817o der maximal erreichbaren Punktzahl = Note 2 - gut = unter 817o-677o der maximal erreichbaren Punktzahl = Note 3 lbefriedigend = unter 677o-5AVo der maximal erreichbaren Punktzahl = Note 4 = ausreichend = unter 507o-307o der maximal erreichbaren Punktzahl = Note 5 = mangelhaft = unter 307o-07c der maximal erreichbaren Punktzahl = Note 6 = ungenügend Die praktische Prüfung bezieht sich auf die spätere Verwendung in einer taktischen Einheit und richtet sich nach der Lehrgangsart sowie seinem Inhalt Ermittlung des Gesamtergebnisses Nach dem Ende der Prüfungen stellt der Prüfungsausschuss entsprechend den Ergebnissen der Einzelprüfungen unter angemessener Berücksichtigung der Leistung in der Ausbildung das Gesamtergebnis der Prüfung fest. Bei Ermittlung des Gesamtergebnisses wird das Ergebnis der praktischen und theoretischen Prüfung jeweils mit 50%a gewichtet. Bestanden hat Diejentge / Derjenige, deren / dessen Gesamtergebnis mit mindestens,,ausreichend" bewertet wird Zensuren Die einzelnen ausbildungs- und Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Zensuren zu bewerten: I 2 a - sehr gut - gut = eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen MalSe entspricht = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht J = befriedigend = eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht = ausreichend = eine.leistung, die zwar Mangel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = mangelhaft = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeitbehoben werden können APO KFV OBK Stand NIärz 2006

8 6 = ungenügend = eine Leistung; die den Anforderungen nicht entspricht, und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können Soweit aus den Zensuren für die einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen Gesamtzensuren gebildet werden, entsprechen ihnen folgende Zens urenbezeichnun gen : bis 1,4 1,5 bis 2,4 2,5 bis 3,4 3,5 bis 4,4 4,5 bis 5,4 Über 5,4 Bei diesen Gesamtzensuren berücksichtigt. = sehrgut - gut = befriedigend = ausreichend = mangelhaft = ungenügend wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 4. I 2 Lehrsanesbescheinisung Hat eine Kandidatin i Kandidat eine Prüfung nicht bestanden, bekommt sie / er nur die Teilnahme an der Ausbildung schriftlich bestätigt. Alle anderen erhalten auf dem Dienstwege eine entsprechende Lehrgangsbescheinigung Wiederholune der Prüfune Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann die Ausbildung einmal wiederholt werden. Über die Fristen entscheidet die Lehrgangsleiterin / der Lehrgangsleiter. dabei ist die Ausbildung und Prüfung komplett zu wiederholen. Einzelne Prüfungsteile können nicht erlassen werden Sonstiees In allen Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Ausbildung entscheidet der Kreisbrandmeister, in Zweifelsfällen im Einvernehmen mit dem Leiter der Feuerwehr. 5. fn-kraft-treten Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt an dem Tag der Unterzeichnung durch den Kreisbrandmeister in Kraft. Gummersbach. den 25. April 2006 (Ort. Datum) (Uwe Lomberg, Krei APO KFV OBK Stand N/Iärz 2006

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Freiwilligen Feuerwehr Herne APO FF Herne (Stand: Februar 2012) Seite 1 von 11 1. Allgemeines Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO FF Herne) gilt für die Angehörigen

Mehr

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: September 2013

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: September 2013 Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1 Stand: September 2013 Diese Prüfungsrichtlinien sind mit den Vertretern der Feuerwehrverbände in Nordrhein- Westfalen

Mehr

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: Oktober 2007

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: Oktober 2007 Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Gruppenführer F III (Freiwillige Feuerwehr) 1 Stand: Oktober 2007 Diese Prüfungsrichtlinien sind mit den Vertretern der Feuerwehrverbände in Nordrhein- Westfalen

Mehr

Stand: Januar Allgemeines. 1.1 Beschreibung des Lehrgangs B III

Stand: Januar Allgemeines. 1.1 Beschreibung des Lehrgangs B III Richtlinien für die Durchführung und Bewertung der Leistungsnachweise in der Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern Stand: Januar 2015 1 Allgemeines 1.1

Mehr

Richtlinien für die Durchführung und Bewertung des Leistungsnachweises in der Ausbildung für die hauptberuflichen Gruppenführer 1 der Feuerwehren

Richtlinien für die Durchführung und Bewertung des Leistungsnachweises in der Ausbildung für die hauptberuflichen Gruppenführer 1 der Feuerwehren Richtlinien für die Durchführung und Bewertung des Leistungsnachweises in der Ausbildung für die hauptberuflichen Gruppenführer 1 der Feuerwehren Stand: Oktober 2007 Diese Richtlinien sind mit den Vertretern

Mehr

2135 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gruppenführer (Brandmeister) und Zugführer (Hauptbrandmeister) der Freiwilligen Feuerwehren

2135 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gruppenführer (Brandmeister) und Zugführer (Hauptbrandmeister) der Freiwilligen Feuerwehren 135 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gruppenführer (Brandmeister) und Zugführer (Hauptbrandmeister) der Freiwilligen Feuerwehren RdErl. d. Innenministers v. 30. 7. 1984 -V B 4-4.38 4 Auf Grund

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes Ludwigslust Auf der Grundlage des 14 Absatz 1 und 4 des Gesetzes über

Mehr

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk 1. Angaben zur Person: Frau Herr

Mehr

Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 20. Mai 2015

Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 20. Mai 2015 Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 20. Mai 2015 Die Mitgliederversammlung des Bergischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung

Mehr

zum Nachweis der Eignung nach 4 Abs. 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 23. März 2018

zum Nachweis der Eignung nach 4 Abs. 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 23. März 2018 Prüfungsordnung 0.70 zum Nachweis der Eignung nach 4 Abs. 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 23. März 2018 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Inhaltsverzeichnis Erster

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Freiwilligen Feuerwehr Herne APO FF Herne 1. April 2018 APO FF Herne (Stand: 1. April 2018) Seite 1 von 12 Präambel Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO FF Herne)

Mehr

Niederschrift über die unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für

Niederschrift über die unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Niederschrift über die unterrichtspraktischen Prüfungen und das Kolloquium im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Herr/Frau, geboren am in (Vorname, Name) hat den Vorbereitungsdienst vom

Mehr

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV) Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise

Mehr

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...

Mehr

Qualifizierungsmaßnahme: Erwerb der Qualifikation zur Erteilung von Sportförderunterricht

Qualifizierungsmaßnahme: Erwerb der Qualifikation zur Erteilung von Sportförderunterricht NLQ Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Qualifizierungsmaßnahme: Erwerb der Qualifikation zur Erteilung von Sportförderunterricht - Konzeption 2007 - Dr. Peter Gaschler

Mehr

RdErl. d. MI v /2.1-

RdErl. d. MI v /2.1- Ausbildung der Feuerwehren im Lande Niedersachsen; FeuerwehrDienstvorschrift 2 FwDV 2 RdErl. d. MI v. 06.12.2003 2.2132212.1 VORIS 21090 Bezug: RdErl. d. MI v. 7. 7. 199 (Nds. MBl. S. 1) VORIS 21090 01

Mehr

Lehrgangs- und Prüfungsordnung

Lehrgangs- und Prüfungsordnung Nordbayerischer Musikbund e.v. Lehrgangs- und Prüfungsordnung Grundkurs Der Stimmführer/Registerführer im Musikverein Stand: 06.10.2011 Funktionsbezeichnungen werden in diesem Text durchgängig in der männlichen

Mehr

Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern.

Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern. Anlage 2 Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern (RDPZR-OrgL) Inhaltsübersicht 1 Geltungs- und Regelungsbereich

Mehr

für kommunale Verwaltung Albrechtstraße 7 Sachsen-Anhalt e. V. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang I / Verwaltungswirt

für kommunale Verwaltung Albrechtstraße 7 Sachsen-Anhalt e. V. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang I / Verwaltungswirt Studieninstitut 39104 Magdeburg für kommunale Verwaltung Albrechtstraße 7 Sachsen-Anhalt e. V. Tel.: (03 91) 56540-0 Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang I / Verwaltungswirt des Studieninstituts für kommunale

Mehr

Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 06.Juni 2011

Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 06.Juni 2011 Prüfungsordnung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder vom 06.Juni 2011 Die Mitgliederversammlung des Bergischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung

Mehr

Redaktionelle Inhaltsübersicht. Prüfungstermine, Aufgabenstellung 1 Zulassung 2

Redaktionelle Inhaltsübersicht. Prüfungstermine, Aufgabenstellung 1 Zulassung 2 Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten für Bürokommunikation

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2009 Seite 446

Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2009 Seite 446 Seite 1 von 5 7123 Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten

Mehr

Kreismusikverband Trier-Saarburg e.v. Prüfungsordnung D1/D2/D3

Kreismusikverband Trier-Saarburg e.v. Prüfungsordnung D1/D2/D3 Kreismusikverband Trier-Saarburg e.v. Prüfungsordnung D1/D2/D3 Trier, den 25.03.2012 gezeichnet: Erwin Berens, 1. Vorsitzender Kreismusikverband Trier-Saarburg Rainer Serwe, Kreisdirigent Kreismusikverband

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Vom Teil 1 Vorbereitung der Prüfung. 1 Prüfungstermine, Aufgabenstellung

Vom Teil 1 Vorbereitung der Prüfung. 1 Prüfungstermine, Aufgabenstellung Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung

Mehr

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Personal Trainer

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Personal Trainer Prüfungsordnung zum Fernstudium Personal Trainer 1 Ziel der Prüfung, Bezeichnung des Abschlusses Die Teilnehmer/-innen am Fernstudium Personal Trainer erwerben Qualifikationen zum erfolgreichen Planen,

Mehr

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen

Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen.

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2017 14. Februar 2017 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt). 71 Satzung zur Regelung der Eignungsprüfung für

Mehr

R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark

R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark Anlage 9.5 R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark Rechtliche Grundlagen: Gemäß 4 Absatz 1 Nr. 2 und

Mehr

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Zugführer F IV (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: Oktober 2007

Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Zugführer F IV (Freiwillige Feuerwehr) 1. Stand: Oktober 2007 Prüfungsrichtlinien für die Ausbildung zum Zugführer F IV (Freiwillige Feuerwehr) 1 Stand: Oktober 2007 Diese Prüfungsrichtlinien sind mit den Vertretern der Feuerwehrverbände in Nordrhein- Westfalen abgestimmt.

Mehr

HANSA-BERUFSKOLLEG MÜNSTER

HANSA-BERUFSKOLLEG MÜNSTER HANSA-BERUFSKOLLEG MÜNSTER Stand: 06/2011 Leistungsbewertung am Hansa-Berufskolleg Vorbemerkungen Ein Leitsatz des Hansa-Berufskollegs ist, Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu fordern. Damit werden

Mehr

Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717

Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717 Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717 Prüfungsordnung für die besondere Prüfung für Gemeindemissionare zur Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit als Pfarrer in

Mehr

Prüfungsordnung für die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart. Staatlich anerkannte(r) Betriebswirt/-in des Handwerks

Prüfungsordnung für die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart. Staatlich anerkannte(r) Betriebswirt/-in des Handwerks Prüfungsordnung für die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart Staatlich anerkannte(r) Betriebswirt/-in des Handwerks Ausgabe: Stand Juli 2016 Handwerkskammern Baden-Württemberg Landesakademie

Mehr

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Cardiotrainer A-Lizenz

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Cardiotrainer A-Lizenz Prüfungsordnung zum Fernstudium Cardiotrainer A-Lizenz 1 Ziel der Prüfung, Bezeichnung des Abschlusses Die Teilnehmer/-innen am Fernstudium Cardiotrainer A-Lizenz erwerben Qualifikationen zum erfolgreichen

Mehr

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Lehrgangsplan

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Lehrgangsplan 1 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege - Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz - Lehrgangsplan der Landesschule für Brand-

Mehr

GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF)

GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG AB DEM 444. GBF GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) 1 Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Schloss Montabaur 56410 Montabaur Diese Zulassungs- und Prüfungsordnung

Mehr

Ringvorlesung: Infos rund um s Studium

Ringvorlesung: Infos rund um s Studium Ringvorlesung: Infos rund um s Studium 10.11.2014 Prüfungsordnung Was ist wichtig? Prüfungsanmeldung im HISQIS Wie funktioniert das? 1 2 3 4 PO 2 Dauer und Gliederung des Studiums: (5) Sind die Bachelorprüfungen

Mehr

Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung

Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit

Mehr

für kommunale Verwaltung Albrechtstr. 7 Sachsen-Anhalt e.v. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt

für kommunale Verwaltung Albrechtstr. 7 Sachsen-Anhalt e.v. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt Studieninstitut 39104 Magdeburg für kommunale Verwaltung Albrechtstr. 7 Sachsen-Anhalt e.v. Tel.: (03 91) 56540-0 Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt des Studieninstituts für

Mehr

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg

Mehr

Bezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des

Bezirksregierung Münster. Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des Bezirksregierung Münster Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse

Mehr

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.f. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz

Mehr

Vom 18. Dezember 2007 (Fn 1)

Vom 18. Dezember 2007 (Fn 1) Gliederungsnummer 203014 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) Vom 18. Dezember 2007 (Fn 1) Aufgrund

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 29. August 2012 Nummer 78 Verordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften

Mehr

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

(2) Für die Zulassung zum Kirchlichen Examen ist insbesondere vorausgesetzt:

(2) Für die Zulassung zum Kirchlichen Examen ist insbesondere vorausgesetzt: Verordnung des Oberkirchenrats über das Kirchliche Examen als Abschluss der Ausbildung in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und Krankenpflege an der Stiftung Karlshöhe Ludwigsburg vom 17. August 2004 AZ

Mehr

Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung

Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin Hinweise zur Gesellenprüfung Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Gesellenprüfung steht kurz

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Erster Abschnitt Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich und

Mehr

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis

Mehr

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Vegetarisch-vegan geschulter Koch (DHA) Bild: mordeccy - fotolia.com

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Vegetarisch-vegan geschulter Koch (DHA) Bild: mordeccy - fotolia.com zum Fernstudium Vegetarisch-vegan geschulter Koch (DHA) Bild: mordeccy - fotolia.com 1 Ziel der Prüfung, Bezeichnung des Abschlusses Die Teilnehmer am Fernstudium vegetarisch-vegan geschulter Koch (DHA)

Mehr

vom 23. Januar 2007 AZ Nr Zweck der Abschlussprüfung

vom 23. Januar 2007 AZ Nr Zweck der Abschlussprüfung Fürs Amtsblatt Nr. 15, Bd. 62 (März 2007) Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologisch-diakonischen Qualifizierung für das Amt des Diakons und der Diakonin

Mehr

Bezug: Erlasse vom 2. Dezember 2016 V b und vom 20. Februar 2019 V b

Bezug: Erlasse vom 2. Dezember 2016 V b und vom 20. Februar 2019 V b Richtlinie über die Gewährung von Tagegeldern, Fahrtkostenzuschüssen, Landesfeuerwehrschule durchgeführte Lehrgänge (Kostenerstattungsrichtlinie für Lehrgänge außerhalb der Hessischen Landesfeuerwehrschule)

Mehr

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV) GBPolVDAufstV Ausfertigungsdatum: 15.03.2017 Vollzitat:

Mehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr

7 Ausbilden in der Feuerwehr 1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb Kapazität 26 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer

Mehr

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Stundenplan Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Ausbildungsbezirk: Böblingen - Magstadt - Sindelfingen Ort: FF Sindelfingen, Gansackerweg 1, 71063 Sindelfingen (siehe Bemerkungen) FF Böblingen, Röhrer Weg

Mehr

Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG. Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern

Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG. Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern Seite 1 von 5 PRÜFUNGSORDNUNG Für die Abhaltung von Prüfungen an Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammern Seite 2 von 5 Gemäß den Bestimmungen des Wirtschaftskammergesetzes (BGBl.I Nr. 103/1998

Mehr

Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte

Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge

Mehr

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1. Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1. Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen Stundenplan Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen Ort: FF Gärtringen, Bismarckstraße 50, 71116 Gärtringen FF Aidlingen, Hauptstraße 112,

Mehr

Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2

Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Ausbildung Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Nachweis zur Vorlage bei der Anmeldung zum Lehrgang Truppführer Persönliche Angaben Name: Vorname: Geburtsdatum: Abteilung: Atemschutztauglich:

Mehr

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis

Mehr

Verordnung des Oberkirchenrats vom 14. Juli 1998 (Abl. 58 S. 111)

Verordnung des Oberkirchenrats vom 14. Juli 1998 (Abl. 58 S. 111) Ordnung für das Kirchliche Examen 366 366. Ordnung für das Kirchliche Examen in Ergänzung zur Diplomprüfung am Ende des Studiengangs Diakonie und Sozialarbeit der Evang. Fachhochschule für Diakonie der

Mehr

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 19S9 (BGBI I S.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 19S9 (BGBI I S. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten () vom 7. November 19S9 (BGBI I S. 1966) 1 Lehrgang (1) Der Lehrgang nach 4 des Gesetzes umfasst die in Anlage 1 aufgeführte

Mehr

Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I

Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I Stand:23.02.2007 1/8 Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I 1. Allgemeines i. Vorbemerkung Die Qualität einer Integrierten Leitstelle in der Aufgabenstellung als zentrales Kommunikations-

Mehr

Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung

Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Prüfungsordnung Gültig ab Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA)

Prüfungsordnung Gültig ab Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA) Prüfungsordnung Gültig ab 01.02.2017 Weiterbildung mit Zertifikat Berater/in Öffentlicher Dienst (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen und Prüfungsausschüsse (1) Für die örtliche,

Mehr

Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 2016

Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 2016 Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 206 Stand: 06.07.206 2 I. Vorbemerkungen Im Jahre 206 wurden in der Zeit vom 2. April bis 2. Juni an der Zentralen Verwaltungsschule

Mehr

Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Prüfungsordnung zur/zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Kontaktstudium der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität

Mehr

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren Lehrgangskatalog 2014 Wichtige Informationen Anmeldung Für die Lehrgangsanmeldungen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung - Online unter www.kfv-kulmbach.eu - Schriftlich

Mehr

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Zweck der Zugangsprüfung

Inhaltsverzeichnis. Zweck der Zugangsprüfung 988 Ordnung für die Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte zu den vom Fachbereich 3 (Biologie) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angebotenen Studiengängen vom 29. Mai

Mehr

Xpert Business Prüfungsordnung

Xpert Business Prüfungsordnung Business Xpert Business Prüfungsordnung Stand: Februar 2014 Xpert Business Deutschland Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße 14 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711 75900-36

Mehr

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehren Freiwillige Feuerwehren Lehrgangskatalog 2015 Liebe Feuerwehrkamerdinnen, Liebe Feuerwehrkameraden, auch für das Jahr 2015 konnten wir durch die gute Zusammenarbeit aller Ausbilder im wieder einen Ausbildungskatalog

Mehr

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007

Mehr

Vom 25. November 1994 (KABl.-EKiBB 1996 S. 158)

Vom 25. November 1994 (KABl.-EKiBB 1996 S. 158) Erweiterungsprüfung 461 Vorläufige Prüfungsordnung der Kirchlichen Prüfung im Fach Evangelischer Religionsunterricht für Lehrer und Lehrerinnen im Schuldienst des Landes Brandenburg (Erweiterungsprüfung)

Mehr

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein- Prüfungsverordnung - TfPV)

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein- Prüfungsverordnung - TfPV) Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein- Prüfungsverordnung - TfPV) TfPV Ausfertigungsdatum: 22.11.2013 Vollzitat: "Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

Mehr

VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Karlshöhe

VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Karlshöhe VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Karlshöhe 768g 768g. Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologischdiakonischen Qualifizierung für das Amt

Mehr

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 1 Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Prüf- und Zertifizierungsordnung Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel...

Mehr

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Ernährungsberater. Bild: vic&dd, 2011 Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.com

Prüfungsordnung. zum Fernstudium Ernährungsberater. Bild: vic&dd, 2011 Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.com zum Fernstudium Ernährungsberater Bild: vic&dd, 2011 Benutzung unter Lizenz von Shutterstock.com 1 Ziel der Prüfung, Bezeichnung des Abschlusses Die Teilnehmer am Fernstudium Ernährungsberater qualifizieren

Mehr

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Rahmenvorschriften - Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die friedensmä ßige Ausbildung der Freiwilligen

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Gemäß des Beschlusses des Bundesausschuss der Bereitschaften vom 20./21. Februar 2010, der

Mehr

Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universität Bern

Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät der Universität Bern Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungsund Prüfungsmodells an der medizinischen Fakultät vom 24. Oktober 1996 Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 19 der Verordnung

Mehr

768e. Vom 23. Januar 2007 (Abl. 62 S. 337), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 117)

768e. Vom 23. Januar 2007 (Abl. 62 S. 337), geändert durch Kirchliche Verordnung vom 26. Mai 2014 (Abl. 66 S. 112, 117) VO Abschlussprüfung theol.-diakon. Qualifizierung Schwäbisch Hall 768e 768e. Verordnung des Oberkirchenrats über die Abschlussprüfung der berufsbegleitenden theologisch-diakonischen Qualifizierung für

Mehr

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. AMV und der Verordnung vom 19. November über die Prüfungen für Ärzte.

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. AMV und der Verordnung vom 19. November über die Prüfungen für Ärzte. Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells an der Fakultät für Biologie und Medizin der Universität Lausanne vom 21. Oktober 2004 Das Eidgenössische Departement

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung zur Durchführung und Bewertung von Prüfungsleistungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren (MC-Ordnung) Vom 21.03.2013 Aufgrund von

Mehr

Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 2017

Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 2017 Bericht über die Laufbahnprüfungen für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt 07 Stand: 04.07.07 I. Vorbemerkungen Im Jahre 07 wurden in der Zeit vom 0. April bis. Juni an der Zentralen Verwaltungsschule

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das 1. Halbjahr 2019

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das 1. Halbjahr 2019 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das 1. Halbjahr 2019 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG der AMD Akademie Mode & Design GmbH, Hamburg, Düsseldorf, München und Berlin. Private Berufsfachschule für den Ausbildungsgang

PRÜFUNGSORDNUNG der AMD Akademie Mode & Design GmbH, Hamburg, Düsseldorf, München und Berlin. Private Berufsfachschule für den Ausbildungsgang PRÜFUNGSORDNUNG der AMD Akademie Mode & Design GmbH, Hamburg, Düsseldorf, München und Berlin Private Berufsfachschule für den Ausbildungsgang Modejournalismus / Medienkommunikation (MM) INHALT 1 Gegenstand

Mehr

Regelungsbereich, Ausbildungsziel

Regelungsbereich, Ausbildungsziel Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Justizdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-aJD) Vom 20. November 2012 Aufgrund des 26 des Niedersächsischen

Mehr

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18. Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen

Mehr

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der

Mehr

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92

1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 nis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie

Mehr