Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I

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1 Stand: /8 Durchführungshinweise für den Lehrgang Feuerwehrmodul I 1. Allgemeines i. Vorbemerkung Die Qualität einer Integrierten Leitstelle in der Aufgabenstellung als zentrales Kommunikations- und Führungsinstrument in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird wesentlich durch die Fähigkeiten und die Qualifikation der Leitstellendisponenten geprägt. Grundlage für die Ausbildung von Disponenten in den Lehrgängen Disponent Integrierte Leitstelle Teil I und II ist eine entsprechende Vorbildung in den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst. Die fachlich notwendige Vorbildung ist im Ergebnisberichts vom 02. August 2001 (Quelle Ergebnisbericht: unter Downloads ) dargelegt. Um Disponenten bereits existierender Rettungsleitstellen oder Feuerwehreinsatzzentralen die Möglichkeit zu geben, die notwendige Doppelqualifikation zu erreichen, wurde eine Anpassungsausbildung mit sogenannten Feuerwehr- und Rettungsdienstmodulen beschrieben. Diese Module stellen die Mindestqualifikation für die Teilnahme am Lehrgang Disponent Integrierte Leitstelle Teil I an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried dar. ii. Geltungsbereich Diese Durchführungshinweise regeln die Modalitäten für den Zugang sowie für die Ausbildung und die Leistungsnachweise des Lehrgangs Feuerwehrmodul I. iii. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Betreiber der ILS beim Staatsministerium des Innern. Der Prüfungsausschuss für den feuerwehrtechnischen Dienst übernimmt die Koordination der Lehrgänge und die Zuteilung der Lehrgangsplätze.

2 Stand: /8 2. Ausbildung i. Ausbildungsziel Ziel der Anpassungsausbildung ist es, Leitstellendisponenten heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Tätigkeit in einer Integrierten Leitstelle geeignet sind. Der Teilnehmer muss nach dem erfolgreich absolvierten Feuerwehrmodul I die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungsdienst im Einsatz innerhalb einer Staffel oder Gruppe kennen. Diese Fähigkeiten sollen dazu beitragen, die Anforderungen an Feuerwehrdienstleistende zu kennen und die Leistungsfähigkeit von Feuerwehren beurteilen zu können. ii. Teilnahmevoraussetzungen Zum Lehrgang Feuerwehrmodul I wird zugelassen, wer körperlich, geistig und persönlich zur Ausübung der Tätigkeit eines Leitstellendisponenten geeignet ist. Die Eignung sowie die spätere Verwendung in einer Integrierten Leitstelle muss durch den entsendenden Betreiber der ILS schriftlich bei der Anmeldung bestätigt werden. iii. Ausbildungszeit Der Lehrgang Feuerwehrmodul I umfasst mindestens 280 Unterrichtseinheiten. iv. Ausbildungsinhalt Der Ausbildungsinhalt des Lehrgangs ist dem Anhang zu entnehmen.

3 Stand: /8 3. Leistungsnachweis i. Lehrgangskommission Der Leistungsnachweis wird durch eine örtliche Lehrgangskommission organisiert und durchgeführt, die sich wie folgt zusammensetzt: o Der Leiter der durchführenden Berufsfeuerwehr, der Leiter der durchführenden ständig besetzten Wache oder der Kreisbrandrat, bzw. der Vertreter der genannten Personen als Leiter der Kommission o Zwei weitere Prüfer, entweder Beamte des mittleren feuerwehr- oder brandschutztechnischen Dienstes oder Angestellte mit vergleichbarer Ausbildung Die Lehrgangskommission kann zusätzlich geeignete Prüfer mit dem Entwurf der Leistungsnachweise sowie mit Korrekturaufgaben beauftragen. Diese bewerten die schriftlichen Leistungsnachweise und nehmen die mündlichen und praktischen Leistungsnachweise ab. ii. Zusammensetzung der Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle setzt sich aus zwei schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Leistungsnachweis zusammen. Die Fragestellungen in den Leistungsnachweisen richten sich nach den Ausbildungsinhalten des Lehrgangs, den Festlegungen des StMI und allgemeingültigen Regelungen der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, insofern sie die Arbeit in den Integrierten Leitstellen betreffen. Hilfsmittel (außer Schreibzeug, Lineal, ggf. Taschenrechner) sind grundsätzlich nicht zugelassen. Schriftliche Leistungsnachweise Es sind zwei schriftliche Leistungsnachweise (Dauer jeweils 45 min) mit folgenden Inhalten vorgesehen: o Chemie o Verbrennungslehre o Mechanik o Baukunde

4 Stand: /8 o Elektrizitätslehre o Gefahren der E-Stelle o Feuerwehr- und Brandschutzrecht o Rechtsgrundlagen des KatS o UVV o Feuerwehrfahrzeuge o Atemschutz o Armaturen und Zubehör o Schutzkleidung o Rettungsgeräte o FwDV 3 o FwDV 500 o Löschmittel und Löschmethoden o Brandrauch o Gefährliche Stoffe und Güter o Radioaktive Stoffe o Biologische Stoffe o Löschwasserversorgung o Brandmelde- und Schließanlagen Die Reihenfolge der schriftlichen Leistungsnachweise wird durch die Lehrgangskommission festgelegt. Die Korrektur erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Prüfer. In den Wochen, in denen kein schriftlicher Leistungsnachweis erfolgt, soll am Ende der Woche ein schriftlicher Test zur Wiederholung der Lehrinhalte durchgeführt werden. Die Auswertung dieser Tests fließt nicht in die Bewertung der Leistungsnachweise ein und dient ausschließlich den Lehrgangsteilnehmern zur Kontrolle ihres Wissenstandes. Mündlicher Leistungsnachweis Der mündliche Leistungsnachweis ist Teil der abschließenden Erfolgskontrolle am Ende des Lehrgangs. Jeder Teilnehmer wird 20 Minuten zu den verschiedenen Themenbereichen des Lehrganges befragt.

5 Stand: /8 Praktischer Leistungsnachweis Der praktische Leistungsnachweis ist Teil der abschließenden Erfolgskontrolle am Ende des Lehrgangs und umfasst für jeden Teilnehmer eine ca. 20-minütige Übung auf Truppmann- Niveau. 4. Bewertung Leistungsnachweis Form Anteil an der Gesamtnote 1. Leistungsnachweis schriftlich 2. Leistungsnachweis schriftlich 1/3 Abschließende Erfolgskontrolle mündlich praktisch 2/3 Jeder der zwei schriftlichen Leistungsnachweise wird mit einer Teilnote bewertet. Aus diesen zwei Teilnoten wird das arithmetische Mittel als Eingangsnote gebildet. Die Eingangsnote entscheidet über die Zulassung zur abschließenden Erfolgskontrolle und stellt 1/3 der Gesamtnote dar. Die Zulassung zur abschließenden Erfolgskontrolle ist nicht möglich, wenn die Eingangsnote schlechter als 4,5 ist. Die abschließende Erfolgskontrolle (und damit der Lehrgang) ist bestanden, wenn keiner der Prüfungsteile mit einer Note schlechter als 4,5 bestanden ist. Die Note der abschließenden Erfolgskontrolle ist das arithmetische Mittel aus dem praktischen und dem mündlichen Leistungsnachweis. Sie stellt 2/3 der Gesamtnote dar. Der Teilnehmer erhält eine Lehrgangsbescheinigung über die Teilnahme am bzw. das Bestehen des Lehrgangs Feuerwehrmodul I. Als Anlage zu dieser Lehrgangsbescheinigung erhält er ein Zeugnis mit den Ergebnissen der Leistungsnachweise und der Gesamtnote. Die Bewertung aller erbrachten Leistungsnachweise erfolgt immer nach folgendem Schema:

6 Stand: / % eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung Note 1 sehr gut % eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Note 2 gut % eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung Note 3 befriedigend % eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht Note 4 ausreichend % eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind Note 5 mangelhaft 29 0 % eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind Note 6 ungenügend 5. Wiederholung Die abschließende Erfolgskontrolle kann bei Nichtbestehen innerhalb eines Jahres nach Lehrgangsende auf Antrag maximal einmal als Gesamtprüfung wiederholt werden.

7 Stand: /8 6. Verhinderung Tritt ein Teilnehmer von einem Leistungsnachweis zurück, so hat er die Gründe für den Rücktritt unverzüglich dem Leiter der Lehrgangskommission schriftlich, in dringenden Fällen auch fernmündlich oder auf elektronischem Wege, mitzuteilen. Genehmigt der Leiter der Lehrgangskommission den Rücktritt, so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Im Falle einer Krankheit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Wird der Rücktritt nicht genehmigt, so wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet. 7. Abbruch, Täuschungsversuch Die Lehrgangskommission kann für einen Teilnehmer, der die ordnungsgemäße Durchführung in erheblichem Maße stört oder einen Täuschungsversuch begeht, den entsprechenden Leistungsnachweis mit ungenügend bewerten. Die Entscheidung ist bis zum Abschluss aller Leistungsnachweise zulässig. Versäumt ein Prüfling einen Leistungsnachweis oder gibt er einen schriftlichen Leistungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er einen Leistungsnachweis, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet. Liegt ein wichtiger Grund vor (siehe 6.), so gilt der Leistungsnachweis als nicht unternommen. 8. Dokumentation Über die abschließenden Erfolgskontrolle ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse sowie etwaige Unregelmäßigkeiten hervorgehen. 9. Haftung, Sonstiges Haftungsrechtliche Ansprüche, die sich aus dem Bestehen und Nichtbestehen der Ausbildung stellen könnten, sind ausgeschlossen. Haftungsrechtliche Ansprüche, die sich aus der späteren Tätigkeit des Disponenten heraus aufgrund von Ausbildungen oder Lehraussagen der Ausbildungseinrichtungen ergeben könnten, sind ausgeschlossen.

8 Stand: /8 Anhang zu den Durchführungshinweisen Feuerwehrmodul I Stoffplan Feuerwehrmodul I lfd. Nr. Themen Anzahl Unterrichtsstunden 1. Theoretischer Unterricht 1.1 Grundlagen Naturwissenschaft und Technik Recht und Verwaltung Organisation und Dienstbetrieb Fahrzeug und Gerätekunde Allgemeines Fahrzeugkunde Gerätekunde Einsatzlehre Allgemeines Rettungssanitäter (Teil 1 und Teil 2) R-Einsätze L-Einsätze Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern Großschadenslagen und Katastrophen Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Einführung in den VBG Sicherheitswachdienst Brandschutzeinrichtungen 6 2. Praktischer Unterricht / Übungen Leistungsnachweis Verfügungsstunden 6 5. Lehrgangsorganisation 5 Summe 280

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