Kita Chrabelschloss. Imbisbühlstrasse 100, 8049 Zürich Telefon Wieslergasse 10, 8049 Zürich Telefon

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1 Kita Chrabelschloss Imbisbühlstrasse 100, 8049 Zürich Telefon Wieslergasse 10, 8049 Zürich Telefon Betriebsreglement

2 Verein KaTina Kindertagesstätte Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Sinn und Zweck 3 3. Ziele/Grundsätze 3 4. Betriebsbewilligung/Anerkennung SKV 3 5. Trägerschaft und Kindertagesstättenleitung 3 6. Personal 4 7. Öffnungszeiten/Bring- und Abholzeiten 4 8. Tagesablauf 5 9. Kindergruppen Anmeldung und Aufnahmebedingungen Eingewöhnung Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Krankheit/Absenzen Versicherung Platzreservation Kündigung Hygiene und Sicherheit Tarife/Rabatte Zahlungsregelungen Finanzen allgemein 8 2

3 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die KiTa Chrabelschloss. Es orientiert die Eltern, welche beabsichtigen, ihr Kind in die KiTa zu bringen, über Grundsätze, Organisation, Strukturen, Tagesabläufe, Personal, Tarife, usw. 2. Sinn und Zweck In der KiTa Chrabelschloss werden Kinder ab 3 Monaten bis Kindergarteneintritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen, sich mit den anderen Kindern auseinanderzusetzen, mit ihnen zu spielen. Die ausgebildeten Erwachsenen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die KiTa bringen wollen. 3. Ziele/Grundsätze In unserer KiTa sollen sich die Kinder wohl und geborgen fühlen. Wir schenken ihnen viel Aufmerksamkeit, Wärme und herzliche Atmosphäre. Wir respektieren jedes Kind als Individuum und nehmen es jederzeit ernst. Wir begleiten das Kind individuell und fördern seine Persönlichkeitsentwicklung. Wir achten darauf, dem einzelnen Kind das zu geben und zu ermöglichen, was es im momentanen Entwicklungsstadium braucht. Wir stärken den Willen und fördern die Selbständigkeit, die Selbstverantwortung und damit auch das Selbstvertrauen des Kindes. Unsere Mittel sind unterstützen, ermutigen, wiederholen, positiv trösten, loben, Geduld haben, Aufgaben übergeben usw. Wir fördern das Kind in seiner Motorik, Sprachentwicklung, Sinneswahrnehmung, Kreativität und Fantasie durch Bewegungsspiele, eine klare Sprache, Geschichten und Verse, gezielte ausgesuchte Spiele und Lieder, Verwendung von vielen verschiedenen wertlosen und natürlichen Materialien. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafen betreut. Freude am Essen ist wichtig. Es gibt keinen Probier- und Essenszwang. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen. Zähneputzen und Körperpflege sollen positiv erlebt werden. Unsere Regeln geben den Kindern Sicherheit. Wir legen Wert auf eine gepflegte Umgangssprache. Es gibt kein Auslachen. Konflikte sollen untereinander und ohne Gewalt gelöst werden. Niemand soll dem anderen etwas kaputt machen. 4. Betriebsbewilligung Der Betrieb verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Nach dem ersten Jahr können und werden wir die Aufnahme als Mitglied des Schweizerischen Krippenverbandes SKV beantragen, um fortan als Lehrbetrieb funktionieren zu können. 5. Trägerschaft und Kindertagesstättenleitung Träger der KiTa Chrabelschloss ist der Verein KaTina-Kindertagesstätte. Der Vorstand dieses Vereins ist für die KiTa verantwortlich. Die Kindertagesstätte wird von einer diplomierten KiTa-Leiterin geführt. 3

4 Organigramm Vereinsmitglieder Vorstand KiTa-Leitung Gruppenleiterin G1 Gruppenleiterin G2 Gruppenleiterin G3 Gruppenleiterin G4 ME ME ME ME P/FaBe FaBe P/FaBe FaBe P/FaBe FaBe P/FaBe FaBe Köchin ME/Spr P Praktikantin FaBe Fachfrau Betreuung ME - Miterzieherin Spr. - Springerin P/Spr. 6. Personal Alle MitarbeiterInnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Seit 2007 sind wir als Lehrbetrieb anerkannt und können jungen Menschen die Möglichkeit anbieten, den Beruf Fachfrau Betreuung bei uns zu erlernen. 7. Öffnungszeiten/Bring- und Abholzeiten Die Kindertagesstätte ist Montag bis Freitag von Uhr geöffnet. Sie ist jeweils zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen, kennt jedoch keine übrigen Betriebsferien. An folgenden Feiertagen, die nicht unbedingt auf ein Wochenende fallen, ist die KiTa geschlossen: 1. und 2. Januar Karfreitag und Ostermontag Sechseläuten Nachmittag Auffahrt Pfingstmontag 1. August Knabenschiessen Montagnachmittag Am Morgen sind die Kinder zwischen 7.00 und 9.00 Uhr zu bringen. Kinder, welche nur vormittags mit Mittagessen in der KiTa sind, müssen zwischen und Uhr abgeholt werden. 4

5 Kinder, welche nur nachmittags mit Mittagessen in der KiTa sind, müssen zwischen und Uhr gebracht werden. Am Abend können die Kinder frühestens ab Uhr und spätestens bis Uhr abgeholt werden. Es wird gewünscht, dass die Eltern spätestens um Uhr in der KiTa sind, um mit dem Personal Tagesinformationen auszutauschen. 8. Tagesablauf Zeit Spielen, malen, Puzzle, usw Aufräumen Singkreis Znüni Was wird gemacht? WC, wickeln, Aktivitäten, spazieren, usw Aufräumen, Kreisspiele, Hände waschen, Malzeit Babys Mittagessen Zähne putzen, wickeln, WC, vorbereiten für Mittagsruhe: Märchen erzählen, Musik abspielen, Lieder singen, usw. Mittagsschlaf oder Ruhezeit: Kinder, welche nicht schlafen, sollen bis 14 Uhr Bücher anschauen, Puzzle machen, Kassetten hören oder malen Aufstehen, wickeln, WC, anziehen, spazieren, Freispiele, Aktivitäten, usw Aufräumen, Kreis, Hände waschen Zvieri WC, wickeln, Freispiele Aufräumen, Puzzle, Gemeinschaftsspiele, Geschichten erzählen 9. Kindergruppen Die Kinder werden in vier altersgemischten Gruppen betreut. Jede Gruppe bietet 12 Plätze, wovon 2 Säuglinge. 10. Anmeldung und Aufnahmebedingungen Interessierte Eltern können Anmeldungsformulare direkt in der KiTa ausfüllen. Dann kommen sie auf eine Warteliste. Bei der Reihenfolge der Aufnahme werden folgende Aspekte berücksichtigt: Alter, Geschlecht Verfügbare Wochentage Soziale Dringlichkeit Geschwister in der selben Krippe Die definitive Aufnahme erfolgt, wenn die Vereinbarung über die Kinderbetreuung in der KiTa unterzeichnet und das Depot (siehe 18. Tarife/Rabatte) eingegangen ist. 5

6 Die Aufnahme eines Kindes erfolgt aufgrund eines Vorgesprächs mit der KiTa-Leiterin. Hierbei werden Betriebsabläufe, Organisation, usw. erläutert und die Betreuungstage festgelegt. In einem zweiten Gespräch werden mit der Gruppenleiterin die Entwicklung des Kindes, Eingewöhnungszeit, usw. besprochen. Angemeldete Kinder besuchen die KiTa mindestens zwei ganze Tage oder 3 halbe Tage pro Woche inkl. Mittagessen. 11. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal sehr wichtig und dauert ca. zwei Wochen. Die Eltern haben die Möglichkeit, das Kind die ersten paar Tage zu begleiten. Dem Kind wird Zeit gelassen, sich an die MitarbeiterInnen und die anderen Kinder zu gewöhnen. Seine Präsenzzeiten werden langsam verlängert. Eingewöhnungszeiten werden individuell gestaltet und separat verrechnet (siehe 18. Tarife/Rabatte). 12. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Bitte ziehen Sie dem Kind der Witterung angepasste und bequeme Kleidung an. Zusätzlich benötigen wir: Hausschuhe Ersatzkleider Regenschutz Speziell für den Sommer: Badehosen Sonnenhut Windeln sind von den Eltern mitzubringen. Sie sind dafür verantwortlich, dass immer genügend Vorrat vorhanden ist. Kuscheltiere, Nuggi, usw. darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, welche in die KiTa mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Die Kinder erhalten folgende Malzeiten: Znüni Mittagessen Zvieri Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. 13. Krankheiten/Absenzen Kranke Kinder (Kinder mit Fieber, speziellen Kinderkrankheiten oder einem schlechten Allgemeinzustand) müssen leider vom KiTa-Besuch ausgeschlossen werden. Erkranken die Kinder während des Aufenthaltes in der KiTa, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und müssen ihre Kinder raschmöglichst abholen. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die KiTa-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie informiert werden. Ferien müssen spätestens eine Woche vor Beginn bekannt gegeben werden. Kurzfristige Absenzen sind bis spätestens 9 Um des betreffenden Tages zu melden. 14. Versicherung Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. 6

7 15. Platzreservation Die KiTa kennt keine besonderen Platzreservationen. Für einen nicht beanspruchten Platz, welcher reserviert werden soll, wird die Taxe voll in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann maximal einen Monat dauern. 16. Kündigung Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und hat jeweils auf Ende des Monats schriftlich zu erfolgen. Bei wiederholter Missachtung des Reglements und Anweisungen kann eine fristlose Auflösung der Vereinbarung erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird die im Voraus bezahlte Monatspauschale nicht zurückerstatten. Die Kündigung muss schriftlich an die KiTa-Leitung erfolgen. 17. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie geschützte Steckdosen, Sicherheitsschlösser usw. Die KiTa hat eine Notfall-Apotheke. Die feuerwehrpolizeilichen Vorschriften sind erfüllt. Aus Sicherheitsgründen muss ihr Kind in der KiTa der Betreuerin persönlich übergeben werden. Die Eltern haben ihre Kinder persönlich von der KiTa abzuholen. Anderen Personen werden die Kinder nur übergeben, wenn diese dem KiTa-Personal bekannt sind oder sich ausweisen können. Die Eltern müssen am Morgen den Namen der Abhol-Person angeben können. 18. Tarife/Rabatte Anhand der vereinbarten Betreuungstage pro Woche wird durch Multiplikation mit 4.2 eine Monatspauschale errechnet. Sie beinhaltet alle Abwesenheiten wie Ferien, Feiertage, Krankheiten usw. Ausgenommen davon sind unsere Betriebsferien. Die Monatspauschale wird zwölfmal jährlich verrechnet. Ganzer Tag Halber Tag inkl. Mittagessen Fr Fr Familien mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können vom Sozialdepartement unterstützt werden. Für die von der Stadt Zürich mitfinanzierten Betreuungsplätze ist das Städtische Elternbeitragsreglement EBR massgebend. Der Elternbeitrag berechnet sich individuell nach der Familien-, Einkommens- und Vermögenssituation. Die erwähnten Tarife beinhalten nebst der Betreuung Malzeiten gemäss Betriebsreglement und Ausflüge. Die Eingewöhnungszeit wird nach Zeitaufwand verrechnet: Fr pro Stunde. Separat in Rechnung gestellt werden zusätzliche Betreuungstage. Damit sind alle Betreuungstage gemeint, welche nicht in der Monatspauschale verrechnet werden. Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie gleichzeitig die KiTa, so reduziert sich der Tagestarif für das zweite und jedes weitere Kind um 10 % des ordentlichen Ansatzes. 7

8 Beispiel: 1. Kind = 100 %, 2. Kind = 90 %, 3. Kind = 90 %. Das Depot wird individuell berechnet und beträgt eine Monatspauschale. Es wird bei Austritt des Kindes von der KiTa vollumfänglich rückerstattet, sofern alle Zahlungen korrekt stattgefunden haben. 19. Zahlungsreglement Die Zahlung der Monatspauschale ist fällig am 28. des Vormonats. Die Februar-Rechnung z.b. ist bis zum 28. Januar einzuzahlen. Nach zweimaliger erfolgloser Einforderung (Mahnung) des Rechnungsbetrages wird der KiTa-Platz innert Wochenfrist gekündigt. 20. Finanzen allgemein Wir können eine limitierte Anzahl subventionierter Plätze anbieten. Ob ein Kind prinzipiell Anspruch auf einen subventionierten Platz hat, wird vom Sozialdepartement der Stadt Zürich entschieden. Aufgrund des Einkommens der Eltern berechnet das Sozialdepartement die Anteile, welche von den Eltern bzw. vom Sozialdepartement bezahlt werden. Es entscheidet jedoch der Verein, wem ein subventionierter Platz zugesprochen wird. Je höher der Elternanteil an den Kosten ist, umso tiefer ist die Dringlichkeit, einem Kind einen subventionierten Platz zu geben. Liegt der Elternanteil bei 75 % und mehr, können wir leider keinen subventionierten Platz mehr abgeben. Subventionierte Plätze sind in erster Linie für Eltern mit geringem Einkommen gedacht. Die Ausgaben des KiTa-Betriebs werden gedeckt durch Elternbeiträge, Subventionen, Vereinsbeiträge, Spenden, usw. 8

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