Betriebsreglement KIBU KINDERBURG Kindertagesstätte Münchenstein

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1 KIBU Kinderburg, Kindertagesstätte Münchenstein, Infos unter: Fichtenwaldstrasse 20, 4142 Münchenstein, / Gutenbergstrasse Münchenstein, / Betriebsreglement KIBU KINDERBURG Kindertagesstätte Münchenstein Haus Zipf Fichtenwaldstrasse 20 1 Gruppe Haus Zapf Gutenbergstrasse 1 2 Gruppen 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte KIBU Kinderburg. Es orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen möchten über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über die beiden Betriebe. Die Kinderburg an der Fichtenwaldstrasse wurde 2006, die Kinderburg an der Gutenbergstrasse wurde im Januar 2010 eröffnet. Die beiden Kindertagesstätten sind in enger Zusammenarbeit und profitieren von den gegenseitigen Angeboten. 2. Sinn und Zweck Die Kinderburg soll ein Ort sein, wo Eltern ihre Kinder während ihrer Berufstätigkeit in gegenseitigem Vertrauen glücklich betreut wissen. In der Kindertagesstätte KIBU werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Wir wollen mit unserer Tagesstätte einen Ort für Kinder schaffen, wo sie in Geborgenheit und Schutz einen rhythmischen, ruhigen Tagesablauf miterleben dürfen. Wir pflegen regelmässigen Kontakt mit betagten und jugendlichen Menschen, um den Kindern familienähnliche Strukturen zu vermitteln. Auf Verantwortungsbewusstsein zu Natur und Umwelt legen wir grossen Wert. Die KIBU steht allen Kindern und Familien offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession, Nationalität und Einkommensverhältnissen. 3. Ziele / Grundsätze Die Kindertagesstätte hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Ziel der Betreuung ist, die altersgerechte Wahrnehmung und Förderung der sozialen, körperlichen, seelischen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Die 1

2 musikalische und gestalterische Entwicklung der Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen. Singen und Bewegung begleitet uns durch den ganzen Tagesablauf, den die Kinder selbstbewusst und ihrem Alter entsprechend mitgestalten. Neben geführten Beschäftigungen haben die Kinder die Möglichkeit, zu gestalten, zu malen und zeichnen, zu tanzen und turnen, zu singen und musizieren, Bilderbücher zu betrachten und sich Märchen erzählen lassen, Puppenspiele anzuschauen und selber zu spielen, sich zu verkleiden und Theater spielen, mithelfen beim Essen zubereiten, im Garten und auf Spaziergängen die Natur zu entdecken und zu erobern. Wir halten uns viel im Freien auf und lieben es, mit den Kindern die Wälder und die Bauernhöfe der Umgebung, die Eremitage, das Puppenmuseum, den Zoo und vieles mehr zu entdecken. Dabei vergessen wir nicht, dass jedes Kind den Raum hat sich in seinem Rhythmus zu entdecken und zu entwickeln. Neugier soll uns alle durch den KIBU-Alltag begleiten. Im geschützten Rahmen einer Gruppe können die Kinder erleben, wie Regeln entwickelt, akzepiert und eingehalten werden. Die Kinderburg soll ein Lebensraum sein, der kinderfreundlich und nach baubiologischen Grundsätzen eingerichtet ist. Die Kinder sollen sich in ihrem zweiten Zuhause willkommen und wohl fühlen. 4. Betriebsbewilligung Der Betrieb besitzt die vom Kanton Basellandschaft erforderliche Betriebsbewilligung. 5. Trägerschaft und Kindertagesstättenleitung Träger der Kindertagesstätte ist der Verein Kindertagesstätte KIBU Münchenstein. Der Vorstand dieses Vereins ist für die Kindertagesstätte verantwortlich. Die Kindertagesstätte wird von einer KITA-Leiterin geführt. 5.1 Organigramm bezüglich Unterstellung Vereinsmitglieder Vorstand Krippenleitung und Stellvertretung 6 Praktikantinnen 1 Lernende 2 Fachfrau Betreuung (KKE) 1 Soz.päd. 2 Kindergärtnerinnen Krippenleitung und sämtliche Mitarbeiterinnen sind in der pädagogischen Konferenz und in der Verwaltungskonferenz zusammengeschlossen. Diese Konferenz tagt alternierend wöchentlich und ist für alle obligatorisch. Sie dient neben betrieblichen Anliegen auch der kontinuierlichen, internen Weiterbildung und gibt allen Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zur Mitsprache. Die beiden Häuser tagen einmal monatl. gemeinsam und pflegen einen intensiven Austausch. 2

3 5.2 Organigramm bezüglich Fachkompetenz Gruppenleiterin, STV Soz. Päd. Krippenleitung Kindergärtnerin, FaBe, Kinderbet. Lernende FaBe Praktikantinnen und Praktikanten 6. Personal Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung, oder absolvieren berufsbegleitende Weiterbildungen. Neben einer Heimleiterin arbeiten in unserer Kindertagesstätte ausgebildetes Fachpersonal wie Kleinkinderzieherinnen, Fachfrauen Betreuung und Kindergärtnerinnen und Lernende zur Fachfrau/mann Betreuung. Praktikantinnen und Praktikanten können während eines Jahres in unserem Betrieb mitarbeiten. Wir besitzen ein Bewilligung als Lehrbetrieb und bilden Lernende zur Fachfrau Betreuung aus. Unsere Kindergruppen werden je nach Gruppengrösse, Alter und Tagesaktivität von 3-5 Betreuerinnen begleitet. Schülerinnen können bei uns Schnupperlehren absolvieren. 7. Öffnungszeiten Die Kindertagesstätte ist Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr geöffnet. Sie ist jeweils über Weihnacht / Neujahr geschlossen. Ansonsten sind die Betriebsferien in der Ganzjahresplanung (Ferien) ersichtlich ( An nationalen und kantonalen Feiertagen bleibt die KIBU geschlossen. Vor Feiertagen schliessen wir um Uhr. 8. Tagesablauf Die Kinder werden zwischen 7.00 und 8.30 Uhr in die Kindertagesstätte gebracht. Um 8.00 Uhr gibt es für die bereits Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 8.30 Uhr bis Uhr werden die Kinder in der Gruppe betreut. Von Uhr können die Kinder abgeholt und gebracht werden. Zwischen und Uhr nehmen wir das gemeinsame Mittagessen ein. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Zwischen Uhr bis Uhr bieten wir für den Nachmittag eine Bring- und Abholmöglichkeit an. Den Nachmittag verbringen die Kinder wieder in den Gruppen. Ab Uhr bis können die Kinder abgeholt werden. 3

4 Um zwischen den Bring- und Abholzeiten unseren Morgen und Nachmittag frei zu gestalten ( z.b. Wald- und Wiesenspaziergänge), bestehen Blockzeiten, die wir bitten einzuhalten. 9. Kindergruppen Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 10 Plätze. Für Kinder unter 18 Monaten und behinderte Kinder reservieren wir 1,5 Plätze. Die altersgemischte Betreuungsform gibt den Kindern die Möglichkeit, Kontakte auch mit Kindern einer anderen Entwicklungsstufe zu erleben, Rücksicht zu nehmen und geschwisterliche Beziehungen aufbauen zu können. 10. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt aufgenommen. Kinder, die bereits vor Eintritt in den Kindergarten die Kindertagesstätte besuchen, werden auf Wunsch über den Schuleintritt hinaus betreut. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ½ Tag, resp. 30%. Um ein leichteres Einleben in der Gruppe zu ermöglichen, ist es sinnvoll, ein Kind mindestens 1 ½ Tage 30% in die KIBU zu geben. Wir nehmen nach spezieller Abklärung auch Kinder mit Behinderung auf. 11. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während mindestens zwei Wochen, bis es Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und in die anderen Kinder gefasst hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Kindertagesstätte zu bringen. Wir bemühen uns, diese wichtige Anfangszeit gemeinsam mit den Eltern gut zu planen und zu gestalten. 12. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen, die schmutzig werden dürfen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz. Etwas Vertrautes dürfen die Kinder selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Frühstück, sofern sie vor 8.00 Uhr in die Kindertagesstätte kommen, Znüni, Mittagessen, wenn sie über Mittag in der Kindertagesstätte sind, Zvieri. Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Unsere Ernährung ist biologisch und vielseitig. 4

5 13. Gesundheit / Krankheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der KIBU werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind wird jedoch bis am Abend betreut, wenn die Eltern dies wünschen. Weiter bitten wir die Eltern, ihre Kinder erst wieder in die KIBU zu bringen, wenn nach ärztlicher Sicht keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kindertagesstättenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Bei längerer Krankheit kann bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses eine Sonderregelung bezüglich Tarifreduktion getroffen werden. Ein Kinderarzt steht unserer Einrichtung für dringende Notfälle zur Verfügung. Dr. med. FMH Kinderarzt Andreas Schneider, Laufenstrasse 40, Basel. Tel Absenzen Kann ein Kind aus irgendwelchen Gründen nicht in die Kinderburg kommen, bitten wir morgens um Meldung bis Uhr. Bei festen Betreuungszeiten müssen wir die Abwesenheitstage (Krankheit, Unfall, Ferien usw.) in Rechnung stellen. Diese nicht bezogenen Tage können nachträglich nicht eingeholt werden. Ferien der Kinder können nicht abgezogen werden. 15. Versicherungen Die Eltern benötigen eine Privathaftpflichtversicherung und sind verpflichtet, für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Jedoch können wir für Wertsachen und andere Gegenstände, die die Kinder mitbringen keine Verantwortung übernehmen. 16. Platzreservation Für einen nicht beanspruchten Platz, der reserviert werden soll, wird eine Gebühr von CHF. in Rechnung gestellt. Eine solche Platzreservation kann maximal 3 Monate dauern. Bei Reservationen länger als 3 Monate werden 2 Monatspauschalen im Voraus in Rechnung gestellt. Bei Nichtbeanspruchen des reservierten Platzes, zahlen wir eine der vorausbezahlten Monatspauschalen zurück. 17. Kündigung Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kindertagesstätte mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Im ersten Betreuungsmonat (gegenseitiger Probemonat) beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. 5

6 18. Hygiene und Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsriegel an den Fenstern, geschützte Steckdosen FI, Fallschutz bei Spielgeräten. Bei der Inneneinrichtung achten wir auf giftfreie und für die Gesundheit unbedenkliche Materialien. 19. Tarife / Rabatte Die Kindertagesstätte hat eine separatetarifordnung zusammengestellt. Werden mehrere Kinder aus der gleichen Familie min.60% betreut, wird ab dem zweiten und für jedes weitere Kind jeweils eine Reduktion von 20% gewährt. Bei Krankheit können die verfallenen Tage nicht nachgeholt werden. Bei Krankheit, die länger als 2 Wochen dauert, kann nach gegenseitiger Absprache mit einem ärztlichen Zeugnis ein Teil der Zeit nachgeholt werden. 20. Zahlungsregelungen Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Zusätzliche Betreuungstage werden im Nachhinein separat verrechnet. Tage können aber nicht getauscht werden und nicht angetretene Betreuungstage können nicht eingeholt werden. Weitere detailiertere Zahlungsregelungen finden sich in der Tarifordnung Finanzen Die Ausgaben des Kindertagesstättenbetriebes werden gedeckt durch: Beitragszahlungen der Eltern Vereinsbeiträge Spenden, Gönner, Beiträge von Betrieben Bundessubventionen (Anschubsfinanzierung, 2 Jahre) 22. Qualität der Einrichtung Unsere Einrichtung erfüllt die Vorschriften des Kantons Baselland und besitzt eine Betriebsbewilligung. Zudem ist unsere Einrichtung für die ersten zwei Betriebsjahre vom Bund überprüft und subventioniert. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind regelmässig in Weiterbildung und in der Bildungslandschaft der Frühbereichförderung aktiv. Wir sind seit 2009 ein vom Kanton Baselland anerkannter Lehrbetrieb und bilden Lernende zum Beruf Fachmann und Fachfrau Kinderbetreuung aus. 6

7 Liebe Eltern Wir danken Ihnen für ihr Vertrauen und freuen uns, Ihre Kinder in unserer Kinderburg betreuen zu dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer homepage Teresa Kaeser / Heimleitung Priska Gerber / Sekretariat Haus Zipf, Fichtenwaldstrasse 20 Haus Zapf, Gutenbergstrasse 1 7

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