Musikschule Root Schulprogramm 2016 / 2017
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- Ingelore Kurzmann
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1 Musikschule Root Schulprogramm 2016 / 2017 Anmeldeschluss: 1. Mai 2016
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3 Was Sie beim Anmelden wissen müssen Neuerungen auf das Schuljahr 2016/2017: Schnupperlektionen Haben Sie es verpasst den Instrumentenparcours zu besuchen? Haben Sie generell Fragen zum Instrumentalunterricht? Fällt Ihrem Kind die Entscheidung betreffend Instrumentenwahl schwer? Möchten Sie nachträglich eine individuelle Beratung durch eine Musiklehr- person erhalten? All diese und weitere Fragen können Sie mit einer Schnupperlektion klären. Die Schnupperlektion (Dauer 40 Minuten) wird für CHF 90. angeboten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dem Sekretariat Allgemeinde Informationen: Der Unterricht beginnt für alle Lernenden in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Jedes neue Unterrichtsjahr erfordert eine neue Anmeldung. Das Musikschulprogramm der Musikschule Root ist auf dem Sekretariat der Musikschule kostenlos erhältlich. Bisherige Lernende der MS Root erhalten von der Musik-Lehrperson das Formular Wieder-Anmeldung und geben dieses der Lehrperson vor dem Anmeldeschluss zurück. Bitte kontrollieren Sie die Eintragungen und korrigieren Sie Änderungen direkt auf der Vorlage. Im Einzugsgebiet der MS Root (Gemeinde Dierikon - Root - Gisikon - Honau) erhalten alle Kinder des Kindergartens bis zur 2. Klasse von der Lehrperson der Volksschule das Schulprogramm mit dem (Erst)-Anmeldeformular. Dieses Formular ist bei einer Erstanmeldung zu verwenden. Die Gemeinde subventioniert den Unterricht während der Erstausbildung max. bis zum 20. Altersjahr. Stichtag für die Subventionierung ist der 1. August des neuen Schuljahres. Jugendliche, die an einer Nachbarmusikschule den Unterricht besuchen, müssen sich am Wohnsitz der Erziehungsberechtigten anmelden. Dies geschieht aus Gründen der Budgetkontrolle. Das Angebot ist auf Seite 7 abschliessend aufgeführt. Seite 3
4 Musik & Bewegung Die Einteilung der Gruppen sowie der Unterrichtszeiten erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Rektorat und den Instrumentallehrpersonen. Rhythmik Obligatorischer Kindergarten 45 min/woche mind. 8 Kinder 1 Schuljahr Fr (Dierikon und Root) Rhythmik In den elementaren Einführungskursen wird aktives Hören geschult. Akustische Signale aus der Umwelt werden bewusst aufgenommen und weiterentwickelt. Das Kind lernt, sich mit seinem Körper, seiner Stimme, mit seinem Instrument musikalisch zu bewegen. Durch und mit Musik werden seelische, geistige und körperliche Anlagen gefördert und koordiniert. Inhalte: Sensibilisieren der Sinne (Hören, Sehen, Tasten) insbesondere Schulung des Gehörs, Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Reagieren, Gestalten, Improvisieren mit Musik und Bewegung, Umgang mit der Stimme (Sprechen, Singen) und mit einfachen Orff schen Instrumenten. Wichtige Mitteilung für Anmeldungen aus Dierikon und Root: In Dierikon und Root wird der Unterricht als freiwilliges Angebot geführt. Bei genügend Anmeldungen wird der Unterricht in Root ausserhalb der regulären Kindergartenzeiten erteilt. In Dierikon wird der Unterricht am Vormittag in den regulären Kindergarten- Unterricht integriert. Wichtige Mitteilung für Lernende aus Gisikon/Honau: Der Rhythmikunterricht ist Bestandteil des Kindergartenunterrichtes. Es bedarf keiner Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und die Kosten werden vollumfänglich durch die Gemeinde getragen. Eintrittsalter: obligatorischer Kindergarten Seite 4
5 Vor-Instrumentalunterricht Grundschule mit Xylophon Wie Rhythmik (Fortsetzung), zusätzlich musikalische Grundbegriffe, Notenkenntnisse, rhythmische Grundwerte und Taktarten. Arbeit mit Orff schem Instrumentarium und dem Xylophon. Für diesen Unterricht braucht es zu Hause ein eigenes Orff- Xylphon TAKX 100 Sonor mit Palisono Stäben auf Ständer mit Schlägeln. Beachten Sie, dass der Kauf eines Instrumentes erst nach Rücksprache mit der zuständigen Lehrperson erfolgen soll. Eintrittsalter: Ab 1. Primarklasse: Ab dieser Stufe ist ein eigenes Instrument für die tägliche Übungszeit Bedingung. Über die Anschaffung gibt die zuständige Lehrperson Auskunft. ab 1. Schuljahr 45 min / Woche 1 2 Jahre Fr Kinder Kleinere Gruppengrössen sind möglich. Die Dauer der Lektion reduziert sich bei gleichbleibendem Tarif anteilsmässig. Blockflöte Xylophon Die Einteilung der Gruppen des ersten Kurses sowie der Unterrichtszeiten erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Rektorat und Blockflöte Siehe Grundschule. Arbeit vor allem mit der Sopranblockflöte. Dieser Kurs ist vor allem für jene Kinder, die sich intensiv mit dem Blockflötenspiel auseinandersetzen möchten. Beachten Sie, dass der Kauf eines Instrumentes erst nach Rücksprache mit der zuständigen Lehrperson erfolgen soll. Eintrittsalter: den Lehrpersonen der Primarschulen. Es lässt sich nicht vermeiden, dass Gruppen eine Zwischenstunde haben. ab 1. Schuljahr min / W. 2 3 Kinder 1 2 Jahre Fr Seite 5
6 Info Instrumentalunterricht Bitte lesen Sie das Schulprogramm vollständig und gründlich durch. Beachten Sie auch die Richtlinien. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen für das ganze Schuljahr gelten. Abmeldungen: Sie entscheiden sich (schriftlich, nach erfolgter Anmeldung) von einem Vertrag zurückzutreten: Sie bezahlen bei einem Rücktritt bis Ende Juni Fr ; bei einem Rücktritt bis Ende September 50 % des Rechnungsbetrages; bei einem Rücktritt ab 1. Oktober 100% des Rechnungsbetrages. Für einen Instrumentalschüler im Einzelunterricht wendet die Gemeinde pro Schuljahr mindestens 50% der anfallenden Kosten auf. Um die Kosten einzudämmen, ist vermehrter Gruppenunterricht für geeignete Instrumente sehr erwünscht. Die Zulassung zum Instrumentalunterricht ist von einer Eignungsabklärung abhängig. Diese erfolgt vor den Sommerferien. Der weitere Verbleib an der MS Root wird jährlich neu beurteilt. Mit mindestens 2 Jahren Grundschule (Rhythmikunterricht Kindergarten, Grundschule oder Blockflöte) und nach erfolgreichem Eignungsgespräch ist der Eintritt auf die Instrumentalstufe möglich. Für jedes Kind und jeden Kurs ist ein separates Anmeldeformular auszufüllen. Weitere Formulare können beim Klassenlehrer oder auf dem Sekretariat der Musikschule bezogen werden. Ein Eintritt während des laufenden Schuljahres ist möglich. Dazu braucht es eine schriftliche Anmeldung und freie Kapazität bei der unterrichtenden Lehrperson. Die Gemeinde subventioniert auf der Instrumentalstufe nur das Erstfach. Ausnahme: Selbsttragende Zusatzangebote auf Seite 8. Ein Zweitfach kann zum vollen Preis (Erwachsenentarif) besucht werden. Vom 1. bis zum 2. Instrumentalspieljahr sind aus Kostengründen Partner- oder Einzelunterricht 30 Minuten möglich. Ein 40-Minuten-Unterricht ist auf Wunsch der Erziehungsberechtigten möglich, wobei 10 Minuten zum Erwachsenentarif verrechnet werden. Ein Ziel der MS Root ist die Förderung des Zusammenspiels. Das Ensemblespiel ist auf der Instrumentalstufe für ensemblegeeignete Instrumente zugehöriger Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Lernende, die nach 3 Jahren Aufbaustufe ein Ensembleangebot besuchen, leisten mit den Auftritten einen kulturellen Beitrag zum Gemeindeleben. Bei diesen Lernenden verharrt der Tarif auf dem gleichem Niveau. Seite 6
7 Instrumentalunterricht Ausbildungsangebot ab 3. Schuljahr: Stimmbildung / Sologesang Sopran- / Alt- / Tenor- / Bassblockflöte Querflöte / Panflöte / Oboe 1 Klarinette / Saxophon Trompete - Cornet / Posaune / Es-Horn / Euphonium Akkordeon / Schwyzerörgeli Gitarre / E-Gitarre / E-Bass / Harfe 1 Schlagzeug / Konzert-Xylophon / Trommel 1 Klavier / Keyboard Violine / Cello 1 Der Unterricht findet in 2er Gruppen oder als Einzelunterricht statt. 1 Dieser Unterricht findet in der Regel in Ebikon statt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Wohngemeinde. Eintrittsalter: nach mindestens 2 Jahren Grundschule und erfolgreichem Eignungsgespräch oder direkt ab Geburtsdatum Falls keine Gruppe gebildet werden kann, ist ein Wechsel auf 30 Einzelunterricht für ein Jahr Jahrespreis 30 Minuten Spieljahr mit Ensemblebesuch ab 4. Spieljahr Minuten ab 4. Spieljahr ohne Ensemblebesuch Minuten Spieljahr Minuten ab 3. Spieljahr Minuten ab 4. Spieljahr mit Ensemblebesuch Minuten ab 4. Spieljahr ohne Ensemblebesuch Minuten Gymnasialstufe gilt für kantonal unterstützte Angebote Minuten Gymnasialstufe ohne Ensemblebesuch 970. Minuten Einzelunterricht oder ein Rückzug der Anmeldung möglich. 3 dazu gehören: Klavier; Schlagzeug; E-Gitarre; Keyboard Konzert-Xylophon Partnerunterricht für ein Jahr Gruppe stets mit 2 Personen à 20 Minuten Jahrespreis 2 40 Minuten Spieljahr Minuten ab 4. Spieljahr mit Ensemblebesuch Minuten ab 4. Spieljahr ohne Ensemblebesuch 600. Benutzung der musikschuleigenen Instrumente Seite 7
8 Ensembleunterricht 1 Für Musikschüler- Innen der MS Root ist das Mitspielen oder Ensemble 1 Ohne Unterricht Fr. 50. / mit Unterricht gratis Mitsingen kostenlos. Für SchülerInnen, die keinen Unterricht an der MS Root besuchen, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50. erhoben. BLASINSTRUMENTE 3 Beginners / First Groove Band 3 Young Wind Band Ebikon Blockflötenensemble Root AKKORDEON SAITENINSTRUMENTE Gitarrenensemble 3 Schüler- oder Jugendorchester Rontal 3 Streichorchester ArcoLegno Rontal GESANG 2 Probe in Buchrain 3 Probe in Ebikon 3 Buntes (Akk.)-Ensemble Rontal 3 Akkordeonstars TANZ und kleinkinder 2 Kinderchor ab 1. Schuljahr 2 Chor The Smiles ab 5. Schuljahr 4 Die Anmeldung wird direkt an die Musikschule Ebikon weiter geleitet, Der Unterricht muss kostendeckend sein, um die Kurse führen zu können. 4 Ballett ab dem 1. Schuljahr, 60 min, Fr Kreatives Tanzen ab 4 Jahren, 60 min, Fr / 45 min, Fr Liederkorb (vormals MuKiMu) zw. 2 und 4 Jahren, 45 min, Fr Angebot für Erwachsene Erwachsene und nicht subventionierter Jugendunterricht können im Rahmen des gesamten Instrumentalfächerangebotes den Musikunterricht besuchen. Für Sie gelten die Richtlinien der MS Root. Der Erwachsenenunterricht wird von der Gemeinde nicht subventioniert und das Schulgeld ist kostendeckend. Die Anmeldung hat alljährlich mit dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. Die Lektionen sind nach Absprache mit der Lehrperson über ein Semester frei einteilbar. Gruppe 9er-Ticket 2 Personen / 40 min Fr pro Person Einzelunterricht 9er-Ticket 30 min Fr min Fr Seite 8
9 Wichtige Adressen Sprechstunden der Musikschulleitung während den regulären Schulwochen: Montag - Donnerstag: 08:00-10:00 Uhr. Um einen Termin zu vereinbaren, bitten wir Sie, diesen mit dem Sekretariat zu fixieren. Musikschulleitung Roberto Imfeld Postfach Buchrain Tel Das Büro der Musikschulleitung befindet sich im Dorfschulhaus I Zimmer 12 in Buchrain Zweigstellenleiterin Dierikon: Rita Wigger Galgerain Büron Tel Schulhaus 6036 Dierikon Tel Sekretariat Musikschule: Susanne Huber Postfach Buchrain Tel susanne.huber@buchrain.ch musikschule@buchrain.ch Öffnungszeiten des Musikschulsekretariats während den regulären Schulwochen analog zur Volksschule. Mitglieder der Kommission Präsident (bis Sommer 2016) Armin Steiner Fluhmatte Root Tel Kommissionsmitglieder: Max Reich Bachmatte Honau Tel Denise Wicki Hirselenstr Dierikon Tel vakant 6038 Gisikon Tel. Peter Gürber Hirzenmatt Root Tel Sitzungs-Daten der Kommission Mittwoch, 01. Juni 2016 Mittwoch, 19. Oktober 2016 Anträge müssen mindestens 10 Tage vor der Sitzung eingereicht sein. Seite 9
10 Wichtig zu wissen An der Musikschule Root gelten folgende Regeln: 1 Fächerangebot Das von der Musikschulkommission zugelassene Fächerangebot beinhaltet: MuKiMu Integrierte Rhythmik Grundschule und Blockflötenunterricht Instrumental- und Gesangsunterricht Ensembles und Orchester Selbsttragende Zusatzangebote Schülerinnen und Schüler der Musikschule Root mit entsprechender Eignung haben die Möglichkeit, in den verschiedenen Formationen mitzuwirken. 2 Lektionsdauer Der Unterricht beträgt in der Regel pro Schuljahr 36 Lektionen mit 1-2 Zusatzlektionen (in Form von Proben, Auftritten, Konzertbesuchen etc.) Im Einzelunterricht dauert die Lektion in der Regel 30 oder 40 Minuten. Vom 1. bis zum 2. Unterrichtsjahr wird durch die MS Root ausschliesslich der 30-Minuten-Unterricht subventioniert. Gültig ab der 3. Primarklasse oder entsprechendem Alter Im Gruppenunterricht beträgt die Unterrichtsdauer, je nach Anzahl Lernenden, in der Regel Minuten Damit Lernende von verlängerten Unterrichts zeiten profitieren, ist die Lehrperson berechtigt, die Unterrichtszeiten für Einzel oder Gruppenunterricht zu kumulieren Bei Budgetkürzungen durch die Trägergemeinden behält sich die Schulleitung vor, die Lektionsdauer zu kürzen. 3 Anmeldung / Abmeldung 3.1 Anmeldungen gelten jeweils für ein ganzes Schuljahr Anmeldungen resp. Ummeldungen (Lehrerwechsel) haben alljährlich mit dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen und gelten für ein ganzes Jahr Anmeldungen, die aus besonderen Gründen ausserhalb des gesetzten Termins erfolgen, können auf Absprache mit der Musikschulleitung berücksichtigt werden Bei Übertritten aus einer anderen Musikschule entscheidet die Musikschulleitung über Aufnahme und Eingliederung Das Schulprogramm mit allen Detailinformationen ist auf dem Sekretariat erhältlich Der vorzeitige Austritt ist der Leitung schriftlich mitzuteilen Wer sich für die Musikschule angemeldet hat und nachträglich wieder abmeldet, bezahlt bei einem Rücktritt bis Ende Juni Fr ; bis Ende September 50 % des Rechnungsbetrages; ab 1. Oktober 100% des Rechnungsbetrages. 3.2 Aufnahmebedingungen Grundsätzlich haben alle Kinder ab dem 4. Altersjahr und Jugendliche bis max. zum 20. Altersjahr, sowie Erwachsene innerhalb des Einzugsgebietes der Musikschule Root Anspruch auf Unterricht an der Musikschule Bedingung für die Aufnahme in die Instrumental- und Gesangsstufe ist ein absolvierter Grundschulkurs oder eine andere gleichwertige Grundschule. Oder ein dem Instrument entsprechendes Alter und ein erfolgreich bestandenes Eignungsgespräch Der Verbleib an der Musikschule Root wird von einem erfolgreichen jährlichen Beurteilungsgespräch auf der Instrumental- und Gesangsstufe abhängig gemacht Übersteigen die Anmeldungen die verfügbaren Plätze, werden die nicht Berücksichtigten auf eine Warteliste gesetzt und bei nächster Gelegenheit aufgenommen Dies gilt ebenfalls, wenn bei der Stundenplaneinteilung keine passende Unterrichtszeit gefunden oder gegebenenfalls keine Gruppe gebildet werden kann Alle rechtzeitig Angemeldeten, die bis Anfang des neuen Schuljahres keinen negativen Entscheid erhalten, gelten als aufgenommen. 3.3 Schülerzuteilung Die Zuteilung der Lernenden an die entsprechenden Fachlehrkräfte erfolgt durch die Musikschulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Wünsche werden soweit als möglich berücksichtigt Gesuche um Lehrerwechsel sind nach Absprache mit der Lehrperson schriftlich an die Schulleitung zu stellen Lehrpersonenwechsel während des Schuljahres sind nur nach Aussprache mit der Lehrperson und der Musikschulleitung möglich Die Orientierung über die Zuteilung der Lernenden und deren Unterrichtszeit ist Sache der beauftragtenn Lehrperson. Diese erfolgt in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. 3.4 Absenzen Absenzen durch die Schülerin / des Schülers oder der Lehrperson müssen rechtzeitig vor der Lektion entschuldigt werden Lektionen, die wegen Absenzen der Lernenden nicht erteilt werden, können nicht nachgeholt werden Ausgefallene Lektionen durch schulfreie Tage, Feiertage, Feiertagsbrücke etc., müssen die Musiklehrkräfte nicht nachholen Bei längerer krankheitsbedingter Absenz durch die Lehrperson stellt die Schule eine Stellvertretung oder die ausgefallenen Lektionen werden anteilsmässig vergütet Beim Unterricht für Erwachsene ist die Schulleitung in dringenden Fällen berechtigt, bis zu zwei Lektionen pro Semester ausfallen zu lassen Lektionen, die Lehrpersonen aus zwingenden Gründen (z.b. Krankheit, Militärdienst) absagen müssen, werden bei Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht nachgeholt. 3.5 Unterricht Die Stundeneinteilung erfolgt vor Schuljahresbeginn durch die Musiklehrperson. Die Lernenden bzw. die gesetzlichen Vertreter sollen den Lehrpersonen mehrere Termine für die Stundenplanung anbieten. Bei der Einteilung wird in der Regel nur auf die Stundenpläne der öffentlichen Schule Rücksicht genommen. Aus räumlichen und organisatorischen Gründen wird der Stunden- und Belegungsplan so gestaltet, dass sich eine zweckmässige Planung für die Nutzung der Infrastruktur ergibt. Es besteht kein Anspruch auf Ort oder Zeit des Unterrichts. Der Unterricht beginnt in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien Die Musikschule unterrichtet auch mittwochnachmittags und
11 samstagvormittags, sowie an den weiteren unterrichtsfreien Halbtagen Die Ferienordnung der Gemeindeschulen hat auch für die Musikschule Gültigkeit. Ferien, gesetzliche Feiertage, sowie schulfreie Tage (z.b. obligatorische Lehrerfortbildung, Brücke) gelten auch für die Musikschule Root Die Lernenden verpflichten sich zum regelmässigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden Sie sind aufgefordert, zu Hause täglich mindestens 30 Minuten konzentriert zu üben Eltern und Musikschule sind verpflichtet, den Einsatz, Fortschritt und Ausbildungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen zu beobachten. An der Musikschule sollen nur einsatzwillige Schülerinnen oder Schüler verbleiben Das Ensemblespiel ist auf der Instrumentalstufe für ensemblegeeignete Instrumente zugehöriger Bestandteil des Ausbildungsprogramms ab dem 4. Unterrichtsjahr und im Schulgeld inbegriffen. Die Anmeldung erfolgt bei genügender Kenntnis durch die Eltern oder in Zusammenarbeit mit der Lehrperson. Über Ausnahmen entscheidet die Musikschulleitung. 3.6 Lehrmittel Die erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Noten, usw.) müssen von den Lernenden resp. Erziehungsverantwortlichen beschafft werden und sind im Schulgeld nicht inbegriffen Notenmaterial für Formationen werden von der Schule zur Verfügung gestellt. 3.7 Öffentliche Auftritte Mit der Anmeldung werden die Bestimmungen für den Ensembleunterricht und die Schülerkonzerte (mind. 1-2 Auftritte pro Jahr) anerkannt Kinder, sowie Jugendliche in einer Formation (Ensembles etc.) verpflichten sich, bei Auftritten anwesend zu sein. 3.8 Instrumente Instrumente müssen durch den Erziehungsberechtigten gemietet oder gekauft werden. Zum Teil kann dies durch Vermittlung der Lehrperson erfolgen. Diese Vermittlung stellt keinen Bezug zur MS Root dar. Die MS Root betreibt keinen Instrumentenhandel Ohne Musikinstrument wird kein Musikunterricht erteilt Ein Instrument sollte grundsätzlich erst nach Absprache mit der Instrumentallehrkraft gemietet oder gekauft werden Über die Tauglichkeit entscheidet die Musiklehrperson. 3.9 Schulgeld Für den Besuch des Unterrichts an der Musikschule ist ein Schulgeld zu entrichten. Dieses Schulgeld soll die ersten 18 Lektionen an der MS Root decken. Das Schulgeld soll ca. 50% der tatsächlichen Kosten decken. Rechnungsstellung zweimal jährlich Die Festsetzung des Schulgeldes erfolgt auf Antrag der Schulleitung durch die Musikschulkommission Der Erwachsenenunterricht, der Vorschulunterricht und die Zusatzangebote werden von der Musikschule Root kostendeckend angeboten Für Instrumentalunterricht, die auf schuleigenen Instrumenten erteilt werden, wird ein höheres Schulgeld verrechnet Bei vorzeitigem Austritt oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung. Ausnahme: Wegzug aus der Gemeinde Ausfälle von Lektionen durch Lernende berechtigen nicht zu einer Tarifreduktion Sämtliche Lehrmittel und Instrumente müssen durch die Inhaber der elterlichen Gewalt bezahlt werden Geschwisterrabatte werden nur für das 1. Instrument ab dem 3. Kind und nur für Lernende, die an der Musikschule Root direkt angemeldet sind, gewährt. Folgende Ansätze gelten: für das 3. Kind: 20%; für das 4. Kind: 30% usw In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, das Schulgeld teilweise zu erlassen. Vorgehen gemäss SKOS-Richtlinien: Die Kosten für die Musikschule sind zu Lasten der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu übernehmen. Es kann jedoch nur der Unterricht für ein einziges Instrument finanziert werden. 4 Ausschluss Kinder bzw. Jugendliche mit undisziplinierten Verhalten und/ oder ungenügendem Einsatz können auf Antrag der Lehrperson, durch die Musikschulleitung ausgeschlossen werden Ein Ausschluss erfolgt bei Nichtbezahlen des Schulgeldes oder nach der dritten unentschuldigten Absenz. 5 Beschwerderecht Beschwerden können schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden Die Entscheide der Schulleitung können bei der Musikschulkommission angefochten werden Die letzte Beschwerdeinstanz ist der Gemeinderat der Standortgemeinde Root. 6 Allgemeines Die Lehrkräfte unterstehen der Musikschulleitung. Sie erteilen ihren Unterricht nach den für Musikschulen anerkannten, zeitgemässen, musikpädagogischen und methodischen Grundsätzen in Verantwortung dem Kinde und der Musik gegenüber. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Stundenplan eingehalten wird. Sie pflegen guten Kontakt zu den Eltern der Schüler Die Lernenden sind verpflichtet, sich an die Schulordnung zu halten, zu Instrumenten und Mobiliar Sorge zu tragen Ebenfalls zu respektieren sind die Hausordnung der Schulhäuser und Unterrichtslokalitäten. 7 Schlussbestimmungen Diese Richtlinien treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Root, 21. Januar 2015 Präsident der Musikschulkommission Armin Steiner
12 Instrumentenparcours Instrumentenvorstellung für interessierte Kinder und Eltern. Präsentation einzelner Instrumente Ausprobieren aller Instrumente Diverse Kurzkonzerte Samstag, 12. März 2016 Schulanlage Wydenhof, Ebikon Uhr Uhr Eröffnungsevent Musikschule Root Dorfschulhaus I Postfach Buchrain Tel musikschule@buchrain.ch
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