Credit Suisse Strukturierte Produkte

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1 10. August 2015 Sämtliche Bedingungen sind indikativ und werden, falls emittiert, bis zum Emissionstag bestätigt. Indikative ausgewählte Eckdaten Telefonkontakt: +41 (0) Gespräche auf dieser Telefonlinie werden aufgezeichnet. Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus. Credit Suisse Strukturierte Produkte 2.75% p.a. Barrier Reverse Convertibles in CHF auf Swiss Market Index (SMI), EURO STOXX 50 Index und S&P 500 Index (1) 2. September 2015 bis 4. September 2017 Ein Komplexes Produkt stellt keine kollektive Kapitalanlage im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen ("KAG") dar. Es unterliegt daher nicht der Bewilligung oder Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ("FINMA"). Anleger tragen das Emittentenrisiko. Die Komplexen Produkte sind strukturierte Produkte im Sinne des KAG. Die englischsprachige Fassung dieses Dokumentes ist massgeblich und verbindlich. Die deutsche Übersetzung dient lediglich Informationszwecken. Risikokategorie Komplexes Produkt (2) Produkttyp Barrier Reverse Convertible Produktkategorie Renditeoptimierung SVSP Code 1230 (3) I. Produktbeschreibung Die Komplexen Produkte ermöglichen den Inhabern, unabhängig von der Wertentwicklung der Basiswerte mehrere Zahlungen von Zinsbeträgen und Prämienbeträgen zu erhalten. Die potenzielle Rendite auf ein Komplexes Produkt ist somit auf die positive Differenz zwischen (i) der Summe der Zinsbeträge und der Prämienbeträge, der planmässig hierauf zu zahlen ist, zuzüglich des Finalen Rückzahlungsbetrags und (ii) dem Emissionspreis (oder, falls abweichend, dem von dem betreffenden Anleger für das Komplexe Produkt gezahlten Preis) beschränkt (d.h. die Rendite ist nach oben hin begrenzt). Solange keine der Barrieren während des Barriere-Beobachtungszeitraums erreicht oder durchbrochen wurden, entspricht der Finale Rückzahlungsbetrag 100% der Stückelung. Falls der Wert der Basiswerte sinkt, kann der Finale Rückzahlungsbetrag erheblich unter dem Emissionspreis liegen. Falls eine Barriere während des Barriere-Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschritten wurde und der Schlusskurs von mindestens einem Basiswert am Finalen Festlegungstag unter seinem Referenzkurs liegt, ist der mögliche mit einer Anlage in Komplexe Produkte verbundene Verlust an die negative Wertentwicklung des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung gebunden. Daher ist ein Totalverlust oder ein weitgehender Verlust des in Komplexe Produkte investierten Kapitals möglich, wobei dieser Verlust jedoch auf den angelegten Betrag beschränkt ist. Indikative Angaben zur Emission Kennnummern Valoren Nr ISIN CH SIX Symbol CSIZN Emittentin Credit Suisse AG, Zürich, handelnd durch ihre Zweigniderlassung Nassau, Nassau (Moody s: A1 / S&P: A) Die Emittentin ist durch die FINMA in der Schweiz beaufsichtigt. Lead Manager Credit Suisse AG, Zürich Zahlstelle Credit Suisse AG, Zürich Berechnungsstelle Credit Suisse AG, Zürich Handel / Sekundärmarkt Unter normalen Marktbedingungen wird sich die Credit Suisse AG, Zürich, bemühen, einen Sekundärmarkt zu stellen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Im Falle einer Nachfrage von Anlegern wird sich Credit Suisse AG, Zürich, bemühen, An- und Verkaufspreise für die Komplexen Produkte zu stellen, basierend auf vorherrschenden Marktbedingungen. Es wird einen Preisunter-schied zwischen An- und Verkaufspreisen (Spread) geben. Die Komplexen Produkte werden in Prozentnotiz zum Nettokurs (clean price) (d.h. der Börsenkurs enthält keine aufgelaufenen Zinsen oder Prämien, die gesondert berechnet werden), gehandelt und entsprechend verbucht. Indikative Preise sind über Reuters CSZEQ00 und Bloomberg CSZE erhältlich. Börsennotierung SIX Swiss Exchange AG Handelsplattform SIX Structured Products Exchange AG Emissionsvolumen bis zu CHF 10'000'000 (kann jederzeit aufgestockt/verringert werden) Stückelung CHF Mindestinvestition CHF 1'000 Emissionspreis 100% Zeichnungsfrist bis 26. August 2015; 12:00 MEZ Emissionstag/Zahlungstag 2. September 2015; hierbei handelt es sich um den Tag, an dem die Komplexen Produkte emittiert werden und der Emissionspreis bezahlt wird. Letzter Handelstag 28. August 2017, bis zum offiziellen Handelsschluss an der SIX Structured Products Exchange AG; an diesem Tag können die Komplexen Produkte letztmalig gehandelt werden. Mindest-Anzahl für Handel / CHF Zeichnungsbetrag Clearing SIX SIS Ltd, Euroclear S.A., Clearstream Banking Verbriefung Wertrechte Anwendbares Recht / Gerichtsstand Veröffentlichung Verkaufsbeschränkungen Indikative Rückzahlung Finaler Rückzahlungstag Schweizer Recht / Zürich 1 Etwaige Änderungen auf den Komplexen Produkten werden unter veröffentlicht. Änderungen bezüglich der Zusammensetzung eines Index oder Änderungen der Formel oder Methode zur Berechnung eines Index werden in der Regel nicht veröffentlicht. U.S.A., U.S. Personen, Singapur, EWR, Hongkong, UK, Bahamas 4. September 2017; an diesem Tag wird jedes Komplexe Produkt zum Finalen Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, sofern es nicht bereits zuvor zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurde. (1) Nachfolgend als Komplexe Produkte bezeichnet. (2) Eine Anlage in Komplexe Produkte setzt voraus, dass der potenzielle Anleger besondere Kenntnisse über das betreffende Komplexe Produkt und die damit verbundenen Risiken besitzt. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, sich vor einer Anlageentscheidung hinreichend über die mit dem betreffenden Komplexen Produkt verbundenen Risiken zu informieren. (3) Gemäss Swiss Derivatives Map auf 1/5

2 Finaler Rückzahlungsbetrag (i) wenn kein Barriereereignis eingetreten ist, ein Geldbetrag in Höhe 100% der Stückelung; oder (ii) wenn ein Barriereereignis eingetreten ist und (a) der Schlusskurs jedes Basiswerts den jeweiligen Referenzkurs überschreitet oder diesem entspricht, ein Geldbetrag in Höhe von 100% der Stückelung; oder (b) der Schlusskurs mindestens eines Basiswerts den jeweiligen Referenzkurs unterschreitet, ein Geldbetrag in Höhe der Stückelung (Denomination) multipliziert mit dem Quotienten aus dem Schlusskurs des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung (Final LevelWorst-Of) dividiert durch den betreffenden Referenzkurs (Strike Worst-Of) berechnet von der Berechnungsstelle nach der folgenden Formel: Settlement Type Basiswert mit der Schlechtesten Wertentwicklung Final Level Deno min ation Strike Barabwicklung. Worst Of Worst Of derjenige von allen Basiswerten, dessen Schlusskurs dividiert durch seinen Referenzkurs den niedrigsten Wert ergibt. Anfänglicher Festlegungstag 26. August 2015; hierbei handelt es sich um den Tag, an dem der Referenzkurs und die Barriere festgelegt werden und ab dem die Komplexen Produkte gehandelt werden können. Referenzkurs Finaler Festlegungstag Schlusskurs in Bezug auf jeden Basiswert, 100% des Kurses des jeweiligen Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt am Anfänglichen Festlegungstag. 28. August 2017; an diesem Tag wird der Schlusskurs festgelegt. in Bezug auf jeden Basiswert, 100 % des Kurses des jeweiligen Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt am Finalen Festlegungstag. Bewertungszeitpunkt Barriere in Bezug auf jeden Basiswert der Zeitpunkt, auf Basis dessen der Lizenzgeber/Index- Sponsor den Schlussstand des Indexstands berechnet. in Bezug auf jeden Basiswert, 59% seines Referenzkurses. Barriereereignis wenn der Kurs eines Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt (fortlaufend beobachtet) an einem Barriere- Beobachtungstag die jeweilige Barriere unterschreitet oder dieser entspricht. Barriere-Beobachtungstage jeder Börsen-Geschäftstag während des Barriere-Beobachtungszeitraums; an diesen Tagen wird der Kurs eines jeden Basiswerts beobachtet, um festzustellen, ob ein Barriereereignis eingetreten ist. Indikative Zinsen Prämien vom Anfänglichen Festlegungstag (ausschliesslich) bis zum Finalen Festlegungstag (einschliesslich). Zinsbetrag 0.00 % p. a. der Stückelung, d.h. CHF 0.00 für 360 Tage. Prämienbetrag 2.75 % p. a. der Stückelung, d.h. CHF für 360 Tage. Zins-/ Prämienzahlungstage 2. September 2016 und 4. September 2017; an diesem Tag bzw. diesen Tagen zahlt die Emittentin den Zins- und Prämienbetrag für jedes Komplexe Produkt an dessen Inhaber. Ex-Zins/Prämien-Tag 2. September 2016 Geschäftstagkonvention/ Zins-/Prämientagequotient Barriere-Beobachtungszeitraum Modifizierte Folgender-Geschäftstag- Konvention, ohne Anpassung, 30/360. Indikative Vertriebsgebühr Vertriebsgebühr bis zu 0.75% p.a. (in Prozent der Stückelung und im Emissionspreis enthalten) Basiswerte Bloomberg Ticker Lizenzgeber/Index Sponsor Referenzkurs Barriere Swiss Market Index (SMI) SMI INDEX SIX Swiss Exchange AG 9' ' EURO STOXX 50 Index SX5E INDEX STOXX Limited 3' ' S&P 500 Index SPX INDEX S&P Dow Jones Indices LLC 2' ' Indikative Schweizer Besteuerung Die folgenden Ausführungen und Erläuterungen zu bestimmten Aspekten der steuerlichen Behandlung in der Schweiz, die den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Komplexen Produkten betreffen, sind genereller Natur und berücksichtigen nicht jede mögliche Steuerfolge einer Anlage in die Komplexen Produkte nach Schweizer Recht. Diese Übersicht basiert auf den derzeit geltenden Abkommen, Gesetzen, Vorschriften, Urteilen und Entscheidungen, die jeweils Änderungen unterliegen können. Die steuerlichen Folgen der Komplexen Produkte in anderen Rechtsordnungen als der Schweiz werden nicht betrachtet. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Umständen jedes Anlegers abhängig und kann Änderungen unterliegen. Potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, einen Steuerberater wegen der besonderen steuerlichen Folgen des Kaufs, des Haltens und des Verkaufs Komplexer Produkte oder anderweitigen Verfügung über Komplexe Produkte zu Rate zu ziehen. Insbesondere ist die jeweilige steuerliche Behandlung eines Inhabers von Komplexen Produkten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils einschlägigen Praxis im Einzelnen zu klären. Alle derzeitigen und künftigen Steuern und Abgaben, die aufgrund einer Anlage in die Komplexen Produkte anfallen, trägt der Anleger. Die nachstehend dargestellte einkommensteuerliche Behandlung gilt für in der Schweiz steuerlich ansässige natürliche Personen und deren Privatvermögen. Alle Anleger unterliegen der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben; jedoch gelten je nach Art des Anlegers und der Transaktion besondere Regelungen. Keine Verrechnungsteuer. Sekundärmarkttransaktionen unterliegen der Umsatzabgabe (0.15%) für in der Schweiz ansässige Investoren. [TK-Code 22] In der Schweiz ansässige Privatanleger sind hinsichtlich der Zinszahlung von 0.00% p.a. (d.h. CHF 0.00 für 360 Tage) einkommenssteuerpflichtig. Die Prämienzahlung von 2.75% p.a. (d.h. CHF für 360 Tage) stellt für in der Schweiz ansässige Privatanleger steuerfreien Kapitalgewinn dar. Bestimmte Zahlungen von Schweizer Zahlstellen an in der EU ansässige natürliche Personen in Bezug auf die Komplexen Produkte unterliegen der EU- Zinssteuer. Die Schweizer Zahlstellen können daher Beträge in der zur Zahlung der EU-Zinssteuer erforderlichen Höhe einbehalten; der Steuersatz beträgt 35 %. [TK-Code 6; "in scope"]. Die Emittentin schließt ausdrücklich jegliche Haftung in Bezug auf steuerliche Folgen aus. 2/5

3 II. Gewinn- und Verlustaussichten Gewinnaussichten Die Komplexen Produkte ermöglichen den Inhabern, unabhängig von der Wertentwicklung der Basiswerte mehrere Zahlungen von Zinsbeträgen und Prämienbeträgen zu erhalten. Die potenzielle Rendite auf ein Komplexes Produkt ist somit auf die positive Differenz zwischen (i) der Summe der Zinsbeträge und der Prämienbeträge, der planmässig hierauf zu zahlen ist, zuzüglich des Finalen Rückzahlungsbetrags und (ii) dem Emissionspreis (oder, falls abweichend, dem von dem betreffenden Anleger für das Komplexe Produkt gezahlten Preis) beschränkt (d.h. die Rendite ist nach oben hin begrenzt). Solange keine der Barrieren während des Barriere-Beobachtungszeitraums erreicht oder durchbrochen wurden, entspricht der Finale Rückzahlungsbetrag 100% der Stückelung. Verlustaussichten Falls der Wert der Basiswerte sinkt, kann der Finale Rückzahlungsbetrag erheblich unter dem Emissionspreis liegen. Falls eine Barriere während des Barriere-Beobachtungszeitraums erreicht oder unterschritten wurde und der Schlusskurs von mindestens einem Basiswert am Finalen Festlegungstag unter seinem Referenzkurs liegt, ist der mögliche mit einer Anlage in Komplexe Produkte verbundene Verlust an die negative Wertentwicklung des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung gebunden. Daher ist ein Totalverlust oder ein weitgehender Verlust des in Komplexe Produkte investierten Kapitals möglich, wobei dieser Verlust jedoch auf den angelegten Betrag beschränkt ist. Numerische Beispiele des Finalen Rückzahlungsbetrags Hat ein Basiswert die Barriere im Beobach-tungszeitraum berührt oder unterschritten? Nein Ja + 5% Ja - 70% Wertentwicklung des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung zum Finalen Festlegungstag: Nicht relevant Finaler Rückzahlungsbetrag je Komplexes Produkt: CHF 1'000 (weil die Barriere von keinem der Basiswerte jemals berührt oder unterschritten wurde). CHF 1'000 (weil am Finalen Festlegungstag der Kurs des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung dem Referenzkurs überschreitet oder entspricht). CHF 300, d.h. Nennbetrag multipliziert mit dem Finalen Schlusskurs des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung dividiert durch seinen Referenzkurs. Die Tabelle zeigt mögliche Szenarien bezüglich des Finalen Rückzahlungsbetrags zum Finalen Rückzahlungstag. Die Beispiele dienen nur zu Illustrationszwecken und sind weder eine Preisindikation für das Produkt oder für die Basiswerte. Während der Laufzeit des Komplexen Produktes können weitere Risiken und Faktoren den Marktwert des Komplexen Produktes beeinflussen. Als Konsequenz daraus, können die Preise am Sekundärmarkt signifikant von der obenstehenden Tabelle abweichen. III. Bedeutende Risiken für Anleger Bedeutende Risiken Emittentenrisiko Das Emittentenrisiko tragen die Anleger. Der Wert der Komplexen Produkte hängt nicht nur von der Wertentwicklung des Basiswerts ab, sondern auch von der Bonität der Credit Suisse, die sich während der Laufzeit der Komplexen Produkte ändern kann. Darüber hinaus kann die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Komplexen Produkte von bestimmten anderen Faktoren beeinflusst werden, darunter auch Liquiditätsrisiken, Marktrisiken, Kreditrisiken, grenzüberschreitende Risiken und Wechselkursrisiken, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken sowie Wettbewerbsrisiken. Bei den Komplexen Produkten handelt es sich um direkte, nicht nachrangige, unbedingte und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Credit Suisse, die nicht durch ein Schadenausgleichs- oder Versicherungssystem (wie beispielsweise ein Einlagensicherungssystem) geschützt sind. Im Fall einer Insolvenz der Credit Suisse AG wären die Forderungen der Anleger in Komplexe Produkte im Hinblick auf das Recht auf Zahlung gleichrangig mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Credit Suisse, mit Ausnahme solcher Verbindlichkeiten, die über einen gesetzlichen Vorrang verfügen. In einem solchen Fall könnten Anleger in Komplexe Produkte das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren, selbst wenn sich die übrigen wertbestimmenden Parameter, wie beispielsweise die Wertentwicklung der Basiswerte günstig entwickeln. Die Credit Suisse AG ist nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen als Bank und nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel als Effektenhändler zugelassen und der Aufsicht durch die FINMA unterstellt. Produktrisiko Die Komplexen Produkte sind mit erheblichen Risiken verbunden, und potenzielle Anleger müssen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Chancen und Risiken einer Anlage in Komplexe Produkte bewerten zu können. Potenzielle Anleger sollten sicherstellen: dass sie die Art der mit den Komplexen Produkten verbundenen Risiken sowie das Ausmass, in welchem sie diesen Risiken ausgesetzt sind, richtig beurteilen können; dass sie alle ihnen erforderlich erscheinenden Erkundigungen einziehen und sich dabei nicht auf Auskünfte der Emittentin oder deren verbundener Unternehmen, Führungskräfte oder Mitarbeiter verlassen; dass sie vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Verhältnisse, ihrer Anlageziele, ihrer steuerlichen Situation und ihrer Finanzlage prüfen, ob die Komplexen Produkte für sie eine geeignete Anlage darstellen; dass sie alle in den rechtsverbindlichen Emissionsbedingungen sowie alle in den anderen Abschnitten des Prospekts (und allen gegebenenfalls durch Verweis einbezogenen Dokumenten) enthaltenen Angaben sorgfältig prüfen; dass sie ihre persönlichen Rechts-, Steuer- und Finanzberater, Wirtschaftsprüfer und sonstigen kompetenten Berater konsultieren und mit ihrer Hilfe prüfen, ob die Komplexen Produkte für sie eine geeignete Anlageform darstellen. Risiko eines Totalverlusts Die Komplexen Produkte sind mit einem hohen Risiko verbunden, und potenzielle Anleger in Komplexe Produkte sollten sich bewusst sein, dass der Rückzahlungswert der Komplexen Produkte unter bestimmten Umständen null sein kann und die darauf vorgesehenen Zahlung(en) des Zinsbetrags und Prämienbetrags möglicherweise nicht erfolgen. Potenzielle Anleger in Komplexe Produkte sollten sich daher darauf einstellen, unter Umständen einen Teil- oder Totalverlust des angelegten Kapitals zu erleiden. Komplexe Produkte sind unbesicherte Verbindlichkeiten Bei den Komplexen Produkten handelt es sich um direkte, unbedingte, nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Credit Suisse, die nicht durch ein Schadenausgleichs- oder Versicherungssystem (wie beispielsweise ein Einlagensicherungssystem) geschützt sind. Im Fall einer Insolvenz der Credit Suisse AG wären die Forderungen der Anleger in Komplexe Produkte im Hinblick auf das Recht auf Zahlung gleichrangig mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Credit Suisse, mit Ausnahme solcher Verbindlichkeiten, die über einen gesetzlichen Vorrang verfügen. In einem solchen Fall könnten Anleger in Komplexe Produkte das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren, selbst wenn sich die übrigen wertbestimmenden Parameter, wie beispielsweise die Wertentwicklung der Basiswerte günstig entwickeln. Begrenztes Gewinnpotenzial Anleger in Komplexe Produkte sollten sich bewusst sein, dass das diesbezügliche Gewinnpotenzial nach oben hin begrenzt ist. Mit einer Anlage in die Komplexen Produkte kann daher unter Umständen nur eine niedrigere Rendite erzielt werden als mit einer Direktanlage in die Basiswerte. 3/5

4 Unvorhersehbarer Marktwert der Komplexen Produkte Der Marktwert der Komplexen Produkte und die auf die Komplexen Produkte erwartete Rendite können von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden, die insgesamt oder teilweise nicht vorhersehbar sein können (und die sich möglicherweise gegenseitig aufheben oder verstärken), wie beispielsweise (i) die Angebots- und Nachfragesituation bei den Komplexen Produkten, (ii) der Wert und die Volatilität der Basiswerte, (iii) konjunkturelle, finanzielle, politische und aufsichtsrechtliche Umstände oder Ereignisse oder Gerichtsentscheidungen, die die Credit Suisse, die Basiswerte oder die Finanzmärkte im Allgemeinen betreffen, (iv) Marktzinssätze und -renditen allgemein, (v) die Restlaufzeit bis zum Finalen Rückzahlungstag, (vi) die Differenz zwischen dem Kurs der Basiswerte und der Barriere, (vii) die Bonität der Credit Suisse AG sowie (viii) etwaige Dividendenzahlungen auf die Bestandteile der Basiswerte. Markt für Komplexe Produkte Der Markt für Komplexe Produkte ist unter Umständen eingeschränkt oder ein solcher Markt kommt überhaupt nicht zustande, was sich nachteilig auf den Marktwert der betreffenden Komplexen Produkte bzw. die Möglichkeit für den Inhaber dieser Komplexen Produkte auswirken kann, diese Komplexen Produkte zu verkaufen. Aussetzung an die Wertentwicklung der Basiswerte Komplexe Produkte stellen eine Anlage dar, die an die Entwicklung der Basiswerte gekoppelt ist, und potenzielle Anleger sollten zur Kenntnis nehmen, dass etwaige auf Komplexe Produkte zahlbare Beträge oder sonstige darauf zu erbringende Leistungen im Allgemeinen von der Wertentwicklung der Basiswerte abhängig sind. Potenzielle Anleger in Komplexe Produkte sollten mit der Entwicklung der Basiswerte vertraut sein und ein genaues Verständnis davon besitzen, welche Auswirkungen die Wertentwicklung der Basiswerte auf die Höhe der Zahlungen in Bezug auf die Komplexen Produkte (oder sonstige darauf zu erbringende Leistungen) hat bzw. welche Auswirkungen diese Wertentwicklung auf den Marktwert der Komplexen Produkte haben kann. Aus der historischen Wertentwicklung der Basiswerte lassen sich keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung ziehen. Verschiebungsregelungen und alternative Regelungen zur Bewertung des Kurses eines Basiswerts können sich nachteilig auf den Marktwert eines Komplexen Produkts auswirken. Wechselkursrisiken Die Abwicklungswährung kann eine andere Währung sein als die Währung des Heimatlandes des Anlegers in die Komplexen Produkte. Wechselkursschwankungen können sich daher nachteilig auf den Marktwert eines Komplexen Produkts oder den Wert der Basiswerte auswirken. Weitreichende Ermessensbefugnisse der Berechnungsstelle Die Berechnungsstelle hat in Bezug auf verschiedene Festlegungen und Anpassungen im Rahmen der Komplexen Produkte weitreichende Ermessensbefugnisse, die sich nachteilig auf den Marktwert der Komplexen Produkte oder die darauf zahlbaren Beträge oder sonstigen daraus zu vereinnahmenden Leistungen auswirken können. Solche Ermessensentscheidungen der Berechnungsstelle sind ebenso wie von ihr vorgenommene Berechnungen (ausser im Fall eines offensichtlichen Irrtums) für die Emittentin und alle Inhaber der betreffenden Komplexen Produkte bindend. Weitere produktspezifische Risiken Anleger in Komplexe Produkte sollten sich bewusst sein, dass eine Anlage in die Komplexen Produkte bei Rückzahlung einen Verlust zur Folge haben kann, wenn der Schlusskurs mindestens eines Basiswerts die jeweilige Barriere unterschreitet oder dieser entspricht. Somit ist der bei einer Anlage in die Komplexen Produkte möglicherweise eintretende Verlust an die negative Wertentwicklung des Basiswerts mit der Schlechtesten Wertentwicklung, d.h. des Basiswerts, der von allen Basiswerten die schlechteste Entwicklung aufweist, geknüpft, und Anleger in die Komplexen Produkte sollten sich darauf einstellen, dass sie einen Teiloder Totalverlust des eingesetzten Kapitals erleiden können. Diese Risikoaufklärung kann nicht alle Risiken aufzählen. Potenzielle Anleger in Komplexe Produkte sollten die aktuelle Fassung der Risikoaufklärungsbroschüre mit dem Titel "Besondere Risiken im Effektenhandel" (die "Risikoaufklärungsbroschüre") sowie den Prospekt zu Rate ziehen, dessen Bestandteil die Emissionsbedingungen der Komplexen Produkte sind. Die aktuelle Fassung der Risikoaufklärungsbroschüre kann kostenlos am Hauptsitz der Credit Suisse AG in Zürich, Schweiz, unter der Telefonnummer: bzw. der Faxnummer: angefordert bzw. im Internet auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung unter (Link: org/home/shop.htm) abgerufen werden. Wichtige Hinweise Durch einen Erwerb von Komplexen Produkten bestätigt der Anleger, dass er die nachstehenden Bestimmungen gelesen und verstanden hat: Alle in diesem Dokument enthaltenen Angaben zum Basiswert bzw. zu den Basiswerten sind lediglich Zusammenfassungen bestimmter Angaben, die in öffentlich verfügbaren Informationsmaterialien enthalten sind. Diese Zusammenfassungen erheben keinen Anspruch darauf, eine vollständige Zusammenfassung aller in den einschlägigen öffentlich verfügbaren Informationsmaterialien enthaltenen wesentlichen Angaben zu dem betreffenden Basiswert bzw. den betreffenden Basiswerten zu sein. Die Emittentin übernimmt lediglich die Verantwortung für die genaue Wiedergabe dieser in den öffentlich verfügbaren Informationsmaterialen enthaltenen Angaben. Ansonsten übernehmen weder die Emittentin noch ihre verbundenen Unternehmen eine darüber hinausgehende oder sonstige Verantwortung und geben in Bezug auf diese Angaben auch keinerlei Zusicherung oder (ausdrückliche oder stillschweigende) Gewährleistung ab. Die Emittentin handelt ausschließlich als selbständige Vertragspartei zu marktüblichen Bedingungen, und weder die Emittentin noch eines ihrer verbundenen Unternehmen handelt als Finanzberater oder Treuhänder eines potenziellen Anlegers in Komplexe Produkte, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart. Die hierin enthaltenen Angaben und Ansichten sind solche der Emittentin und/oder entstammen aus zuverlässig erachteten Quellen. Dieses Dokument ist nicht das Ergebnis einer Finanzanalyse und fällt somit auch nicht unter die von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebenen "Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Der Inhalt dieses Dokuments erfüllt somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Finanzanalyse, und es bestehen vor der Veröffentlichung der Finanzanalyse keinerlei Handelsbeschränkungen. In Verbindung mit diesem Komplexen Produkt kann der Emittent und/oder seine verbundenen Unternehmen Dritten, einschliesslich verbundenen Unternehmen, Vergütungen zahlen, die in die Bedingungen dieses Produkts eingerechnet sein können. Der Emittent und/oder seine verbundenen Unternehmen können Dritten solche Vergütungen auch in der Form eines Abschlags auf den Produktpreis gewähren. Der Erhalt oder der potenzielle Erhalt dieser Vergütungen kann zu einem Interessenkonflikt führen. Die interne Ertragsallokation kann zu einem ähnlichen Effekt führen. Weitere Informationen sind unter Produktbeschreibung zu finden. Zudem können Dritte oder die Bank des Anlegers eine Courtage oder eine Provision von auf den Ausgabepreis erheben. Anleger können weitere Informationen von ihrer Bank bzw. ihrem Kundenberater anfordern. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, besteht für die Emittentin keine Verpflichtung, Anlagen in den Basiswert bzw. die Basiswerte der Komplexen Produkte zu tätigen, und ein Anleger in Komplexe Produkte hat keinen Anspruch auf den Basiswert bzw. die Basiswerte bzw. die darauf erzielten Renditen. Der Emissionspreis der Komplexen Produkte spiegelt die üblichen Gebühren und Kosten wider, die im Zusammenhang mit dem Basiswert bzw. den Basiswerten erhoben werden. Bestimmte inhärente Kosten werden sich voraussichtlich nachteilig auf den Wert der Komplexen Produkte auswirken. Die Komplexen Produkte sind komplexe Finanzinstrumente und bergen ein hohes Risiko. Die Komplexen Produkte sind nur für solche Anleger gedacht, die sämtliche damit verbundenen Risiken richtig einschätzen und tragen können. Vor einer Anlage in die Komplexen Produkte sollte sich ein potenzieller Anleger vergewissern, ob die Komplexen Produkte für seine persönliche Situation eine geeignete Anlageform darstellen, und sollte (mit Hilfe seiner kompetenten Berater) die besonderen Risiken (größtmöglicher Verlust, Währungsrisiken, etc.) sowie die rechtlichen, aufsichtsrechtlichen, kreditrelevanten, steuerlichen und bilanziellen Folgen eigenständig beurteilen. Die Emittentin gibt keine Zusicherung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit oder Eignung der Komplexen Produkte für einen bestimmten potenziellen Anleger oder hinsichtlich der zukünftigen Wertentwicklung der Komplexen Produkte ab. Dieses Dokument kann ein persönliches Beratungsgespräch zwischen einem potenziellen Anleger und seinem Kundenbetreuer und/oder einem kompetenten Berater (z. B. einem Rechts- oder Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer) nicht 4/5

5 ersetzen; ein solches Gespräch wird von der Emittentin vor jeder Anlageentscheidung empfohlen. Jeder potenzielle Anleger in die Komplexen Produkte wird daher aufgefordert, seinen Kundenbetreuer um die Bereitstellung etwaiger verfügbarer Zusatzinformationen über die Komplexen Produkte zu bitten. Aus historischen Daten über die Wertentwicklung der Komplexen Produkte oder den Basiswert bzw. die Basiswerte lassen sich keine Rückschlüsse auf ihre zukünftige Wertentwicklung ziehen. Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung dahingehend abgegeben, dass in Zukunft eine indikative Wertentwicklung oder eine angegebene Rendite erzielt wird. Weder dieses Dokument noch eine Kopie davon darf in die Vereinigten Staaten bzw. an eine US-Person oder in eine andere Rechtsordnung übermittelt werden, es sei denn, dies erfolgt unter Einhaltung der dort anwendbaren Gesetze; Gleiches gilt für eine Mitnahme dieses Dokuments oder einer Kopie davon in die Vereinigten Staaten bzw. zu einer US-Person oder in eine andere Rechtsordnung oder eine Verteilung dieses Dokuments oder einer Kopie davon in den Vereinigten Staaten bzw. an eine US-Person oder in einer anderen Rechtsordnung. Beschreibung des Index Swiss Market Index (SMI) Der SMI ist ein kapitalgewichteter Index. Der SMI ist als Blue-Chip-Index der bedeutendste Aktienindex der Schweiz. Auf ihn entfallen rund 85% der Free-Float-Kapitalisierung des Schweizer Aktienmarktes. Der Free Float wird auf Basis der sich im Umlauf befindenden Aktien berechnet. Der SMI enthält die 20 liquidesten und grössten Titel des Schweizer Aktienmarktes. Der SMI wurde per 30. Juni 1988 mit Punkten normiert. Der SMI ist ein nichtdividenden-adjustierter Preis-Index, bei welchem die Dividendenzahlungen in die Indexberechnung einfliessen. Der Index wird in Echtzeit berechnet. Sobald der Preis eines Titels ändert, wird der entsprechende Indexwert neu concluded on-exchange (i.e. on SIX Swiss Exchange AG) are factored into the index calculation. For more information see EURO STOXX 50 Index Der EURO STOXX 50 Index ist eine Auswahl von 50 Unternehmen des STOXX Index mit der Absicht eine Repräsentanz der Blue-Chips Supersektor Leader in der Eurozone, als auch eine liquide Basis für derivative Finanzinstrumente zu bieten. Die STOXX Indizes werden durch STOXX Limited, einer Partnerschaft der Deutschen Börse AG und der SIX Group AG, publiziert. Die Indexzusammensetzung des EURO STOXX 50 Index wird jährlich im September einer Prüfung hinsichtlich ihrer akkuraten Repräsentanz der Marktbreite, - tiefe und -liquidität des europäischen Aktienmarktes unterzogen. Die Indexbasis wurde am 31. Dezember 1991 bei Punkten festgelegt. Der Index ist "free-float" marktkapitalgewichtet, basierend auf der absolut ausstehenden Aktienanzahl jeder Aktienkomponente, und wird mittels der Laspeyres-Formel berechnet. Dabei werden approximativ 60% der "freefloat" Marktkapitalisierung des EURO STOXX Total Market Index (TMI) erfasst, welcher wiederum approximativ 95% der "free-float" Marktkapitalisierung der repräsentierten Länder abdeckt. Nähere Informationen sind im Internet unter abrufbar. S&P 500 Index Der Standard & Poor s 500 Index ( S&P 500 Index ) besteht aus 500 Aktien, ausgewählt nach ihrer Marktgrösse, Liquidität und Industrie- Repräsentation. Der S&P 500 Index ist ein kapitalgewichteter Index (Aktienpreis multipliziert mit der Anzahl ausstehender Aktien), wobei die Gewichtung jeder Aktie im Index proportional zu seinem Marktwert ist. Der S&P 500 Index ist ein sogenannter Composite-Index. Die tägliche Berechnung des S&P 500 Index erfolgt durch die Dividierung des Gesamtmarktwerts aller 500 Gesellschaften im Index mit einer Zahl, dem sog. Index Divisor. Der Index wird unterhalten vom S&P Index Committee, zu dessen Mitgliedern auch Oekonomen und Index-Analysten von Standard & Poor s zählen. Dieses Komitee folgt öffentlichen Richtlinien und Regeln um eine transparente Methode beim Unterhalt des Index zu gewährleisten. Der Index wird alle 15 Sekunden berechnet und im Internet in Echtzeit publiziert. Nähere Informationen sind im Internet unter abrufbar. Marke / Haftungsausschluss Swiss Market Index (SMI) The product is not sponsored, endorsed, sold or promoted by SIX Swiss Exchange Ltd and SIX Swiss Exchange Ltd makes no representation regarding the advisability of investing in the product. The SMI is a registered trademark of SIX Swiss Exchange Ltd, and any use thereof requires a license. EURO STOXX 50 Index STOXX and its licensors (the Licensors ) have no relationship to the Issuer, other than the licensing of the EURO STOXX 50 Index and the related trademarks for use in connection with the Complex Products. STOXX and its Licensors do not: - sponsor, endorse, sell or promote the Complex Products; - recommend that any person invest in the Complex Products or any other securities; - have any responsibility or liability for or make any decisions about the timing, amount or pricing of Complex Products; - have any responsibility or liability for the administration, management or marketing of the Complex Products; and - consider the needs of the Complex Products or the owners of the Complex Products in determining, composing or calculating the EURO STOXX 50 Index or have any obligation to do so. STOXX and its Licensors will not have any liability in connection with the Complex Products. Specifically, - STOXX and its Licensors do not make any warranty, express or implied and disclaim any and all warranty about: (a) The results to be obtained by the Complex Products, the owner of the Complex Products or any other person in connection with the use of the EURO STOXX 50 Index and the data included in the EURO STOXX 50 Index; (b) The accuracy or completeness of the EURO STOXX 50 Index and its data; (c) The merchantability and the fitness for a particular purpose or use of the EURO STOXX 50 Index and its data; - STOXX and its Licensors will have no liability for any errors, omissions or interruptions in the EURO STOXX 50 Index or its data; and - under no circumstances will STOXX or its Licensors be liable for any lost profits or indirect, punitive, special or consequential damages or losses, even if STOXX or its Licensors knows that they might occur. The licensing agreement between the Issuer and STOXX is solely for their benefit and not for the benefit of the owners of the Complex Products or any other third parties. S&P 500 Index The S&P 500 Index is a product of S&P Dow Jones Indices LLC ( SPDJI ), and has been licensed for use by the Issuer. Standard & Poor s and S&P are registered trademarks of Standard & Poor s Financial Services LLC ( S&P ); Dow Jones is a registered trademark of Dow Jones Trademark Holdings LLC ( Dow Jones ); and these trademarks have been licensed for use by SPDJI and sublicensed for certain purposes by the Issuer. The Issuer s Complex Product(s) is not sponsored, endorsed, sold or promoted by SPDJI, Dow Jones, S&P, their respective affiliates and none of such parties make any representation regarding the advisability of investing in such product(s) nor do they have any liability for any errors, omissions, or interruptions of the S&P 500 Index. Dieses Dokument stellt den Vereinfachten Prospekt für die in diesem Dokument beschriebenen Komplexen Produkte gemäss Art. 5 des Schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) dar. Die Prospektanforderungen nach Art. 652a/Artikel 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts finden keine Anwendung. Der Vereinfachte Prospekt ist zusammenfassender Natur zwecks Bereitstellung der erforderlichen Angaben gemäss Art. 5 KAG sowie den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die rechtsverbindlichen Emissionsbedingungen der Komplexen Produkte sind im Prospekt enthalten, welcher die endgültigen Bedingungen für die Komplexen Produkte im Sinne des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange AG ("Endgültige Bedingungen"), und zusammen mit dem Basisprospekt für die Emission von Renditeoptimierungs-Produkten der Credit Suisse AG datierend vom 24. Juni 2015 (und nachgetragen auf das Datum der Endgültigen Bedingungen, der Basisprospekt) den Kotierungsprospekt für die Komplexen Produkte, darstellt. Die Endgültigen Bedingungen, der Basisprospekt (einschliesslich etwaiger Nachträge) und die durch Verweis in den Basisprospekt einbezogenen Dokumente, sind kostenlos bei der Credit Suisse AG, Transaction Advisory Group, ZUGG 3, Postfach, 8070 Zürich, Schweiz, erhältlich. Das vorliegende Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Abschluss einer Finanztransaktion dar. Dieses Dokument darf ohne die schriftliche Genehmigung der Emittentin weder ganz noch in Teilen vervielfältigt werden. 5/5

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