Busplan für den Reisebusverkehr in den verkehrsberuhigten Zonen ZTL1 UND ZTL2

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1 Busplan für den Reisebusverkehr in den verkehrsberuhigten Zonen ZTL1 UND ZTL2 Anwendungsbereich Der Busplan setzt Regeln für Busse und Reisebusse in Rom. Die Regeln beziehen sich auf die Zonen ZTL 1 und ZTL 2, wie sie bereits bestehen. In den Verkehrsbereichen Roms, welche von ZTL 1 und ZTL 2 eingeschlossen werden, sind Zufahrt und Zirkulation von Bussen - ohne eine entsprechende Genehmigung - verboten. Der neue Busplan trifft nicht zu auf: Busse im Linienverkehr; Busse, die zum Polizeikorps oder bewaffneten Kräften gehören; Leistungen, die Bahndienstleistungen ersetzen; Busse, deren Bestimmungsort innerhalb des Vatikans (St. Peters) liegt. Diese Busse können ohne Erlaubnis oder Registrierung in den Vatikan einfahren. Bei Kontrolle durch die verantwortlichen Behörden sind allerdings entsprechende Unterlagen vorzuzeigen, welche die Einladung des Vikariats von Rom in den Vatikan bestätigen. Die betreffenden Fahrzeuge können die ZTL 1 lediglich zum Erreichen des Vatikans befahren, ohne die Möglichkeit des Parkens oder des Anhaltens zum Absetzen von Passagieren. Einfahrtverbote Euro 0- und Euro III-Fahrzeuge dürfen nicht mehr in ZTL1 und ZTL2 einfahren; Genehmigungsarten Die Erlaubnis zur Einfahrt in die ZTL1 und zur ZTL2 kann in die folgenden Kategorien unterteilt werden: Genehmigung A für ZTL 2: - Fahren, Halten, Ein- und Aussteigen an Hotels und Restaurants in ZTL 2 - Parken auf Langzeitparkplatz (max. zwei Stunden) in Zone ZTL 2 Genehmigung B für ZTL2 und ZTL1: - Fahren, Halten, Ein- und Aussteigen an Hotels und Restaurants in ZTL 1 und ZTL 2 - Parken auf Langzeitparkplatz (max. zwei Stunden) in Zone ZTL 2 Genehmigung G für Großveranstaltungen: ermöglicht die Zirkulation und kurzen Halt in ZTL2, wo zugelassen sowie in einem der autorisierten Bereiche für längere Stopps; Genehmigungen A, B, und G haben eine tägliche Gültigkeit. Für die Erlaubnis A, B und gibt es auch die Möglichkeit eines Abonnements über ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

2 Seite 2 von 8 Spezielle Genehmigung für den Vatikan am Mittwoch und Sonntag Die Zufahrt zum Vatikan ist am Mittwoch und Sonntag sowie bei Großveranstaltungen nur mit speziellen, limitierten Tagesgenehmigungen (A1, B1, B2, B3 oder B4) erlaubt. Die Genehmigungen sind gültig am Vormittag bis Uhr oder am Nachmittag ab Uhr. Genehmigung A1: Halten beim Parkplatz Aurelia am Vormittag oder Nachmittag Transfer zum Vatikan mit dem Zug FL5 Fahren, Halten und Parken in Zone ZTL 2 Ein-/Aussteigenlassen bei Hotels, Restaurants, Museen etc. Genehmigung B1: Halten beim Parkplatz Olimpico am Vormittag oder Nachmittag Ein-/Aussteigenlassen am Piazza die Tribunali und in der Viale Vaticano Fahren, Halten, Parken in Zone ZTL 1 und ZTL 2 Ein-/Aussteigenlassen bei Hotels, Restaurants, Museen etc. Genehmigung B2: Halten am Parkplatz M. L. King (Villa Pamphili) am Vormittag oder Nachmittag Ein-/Aussteigenlassen beim Terminal Gianicolo Fahren, Halten, Parken in Zone ZTL 1 und ZTL 2 Ein-/Aussteigenlassen bei Hotels, Restaurants, Museen etc. Genehmigung B3: Halten am Parkplatz Largo Cardinal Micara (Vormittag oder Nachmittag) Ein-/Aussteigenlassen beim Terminal Gianicolo Fahren, Halten, Parken in der Zone ZTL 1 und ZTL 2 Ein-/Aussteigenlassen bei Hotels, Restaurants, Museen etc. Genehmigung B4 (nur mit Vorausbuchung): Halten sowie Ein-/Aussteigenlassen beim Terminal Gianicolo Fahren, Halten, Parken in Zone ZTL 1 und ZTL 2 Ein-/Aussteigenlassen bei Hotels, Restaurants, Museen etc.

3 Seite 3 von 8 Spezielle Genehmigungen Falls ein Nutzer den Bus so nah, wie möglich zum Bestimmungsort bringen muss, ist eine spezielle Ermächtigung vom Verwaltungsdirektor in Rom erforderlich. Spezielle Ermächtigungen können aber nur in Sonderfällen ausgegeben werden oder falls spezifische Unterlagen zusammen mit einem Telefax zum Büro des Verwaltungsdirektors gesendet werden, welche die Beförderung folgender Personengruppen bestätigen: körperbehinderte Personen oder Personen, die körperliche Behinderungen attestieren können; bestimmte Künstler; Teilnehmer an zivilen und religiösen Zeremonien. Zahlverfahren Die Zahlverfahren der Genehmigungen sind die folgenden: Online-Reservierung; direkt an Kontrollpunkten/ Check-Points: Alle Busse, die ohne eine Online- Reservierung nach Rom kommen, sind zur Registrierung und zum Ticketkauf an den Kontrollpunkten verpflichtet; Bestandskunden: der Plan erlaubt die Zahlung von Genehmigungen nach deren Nutzung. In diesem Fall benötigen Kunden eine Bankgarantie oder eine notarielle Einlage als Garantie der Summe, die den Genehmigungen entsprechen. Am Monatsende wird eine Rechnung herausgegeben und der Benutzer muss diese innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlen. Tarife Die Tarife für Tagestickets und Abonnements finden Sie nachfolgend dargestellt (Steuern inklusive). TAGESTICKETS Genehmigung Fahrzeuglänge CHECK-POINT ONLINE BESTANDS- KUNDEN A Über 8 m ZTL 2 Kurzer Halt Bis 8 m B Über 8 m Kurze & stündliche Halte Bis 8 m C Über 8 m Kurze, stündliche & lange Halte Bis 8 m G ZTL 2 Kurzer Halt Großveranstaltungen 24 für alle Nutzer

4 Seite 4 von 8 ABONNEMENTS Fahrzeuglänge 1 MONAT 6 MONATE 1 JAHR A ZTL 2 Kurzer Halt B Kurze & stündliche Halte Über 8 m Bis 8 m Über 8 m Bis 8 m C Kurze, stündliche & lange Halte E Kurze & stündliche Halte Über 8 m Bis 8 m Hotel-Shuttle 500 Rabatte Tagestickets und Abonnementpreise sind den folgenden Rabatten unterworfen: - 20% für Euro 5-Fahrzeuge bis ; - 10% für Euro 5-Fahrzeuge bis ; - 20% für Euro 6-Fahrzeuge bis ; 10% bei der Beförderung von Behindertengruppe 10% bei Bezahlung per Banküberweisung RID bancario (SEPA) 20% auf den Basistarif der Tagesgenehmigung in den Monaten Januar, Februar und August 20% für das Gebiet Vatikan (Nachmitags-Genehmigung) wenn zusammen mit einer Vormittags-Genehmigung gekauft (gleicher Genehmigungstyp und Fahrzeug) Haltebereiche werden in folgende Kategorien unterteilt (siehe ANNEXE B): Bereiche für kurze Halte, die das Absetzen und die Aufnahme von Passagieren (maximal 15 Minuten) nahe der Hauptattraktionen ermöglichen; Bereiche für stündliche Halte, die den Halt für maximal 2 Stunden erlauben; Bereiche für lange Halte, die den Halt von mehr als 2 Stunden erlauben.

5 Seite 5 von 8 Überwachung und Sanktionen Eine Überwachung wird zusätzlich zu den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung stattfinden mit Fokus auf: a) Unsachgemäßen Gebrauch der Genehmigungen; b) Gefälschte Genehmigungen; c) Halte von Bussen in nicht-autorisierten Bereichen; d) Einfahrtverbote. Nutzer, welche die Bereiche ZTL1 und ZTL2 betreten, ohne registriert zu sein und ohne eine Erlaubnis zu besitzen, unterliegen einer Geldstrafe, welche dem Doppelten des maximalen Tagestarifs für Genehmigung C für Busse größer als 8 Meter entspricht (380 ). Für Verletzungen der Fälle a), c), oder d), müssen Nutzer, zusätzlich zur oben erwähnten administrativen Strafe auch mit Entzug der Genehmigung rechnen, bis zur Zahlung der Strafe.

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