Kleingartenentwicklungsplan Berlin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kleingartenentwicklungsplan Berlin"

Transkript

1 Anlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I Stadt- und Freiraumplanung Kleingartenentwicklungsplan Berlin Berlin, Februar 2004

2 2 Inhalt: Seite 1. Vorbemerkung 4 2. Berliner Kleingartenentwicklung 4 3. Lage der Berliner Kleingartenanlagen und ihre Bedeutung für das Freiflächensystem 7 4. Kleingartenrechtliche Grundlagen 9 5. Ersatzflächen Sachenrechtsbereinigung in Kleingartenanlagen Darstellung des Berliner Kleingartenbestandes Überprüfung der Schutzfristen in Abhängigkeit der Schwerpunkte der Stadtentwicklung Planungsbilanz nach Sicherungsstufen Zusammenfassung und Handlungsgrundsätze für das Berliner Kleingartenwesen 17 Anhang 1 - Übersicht der Kleingartenanlagen, für die die Schutzfrist nicht über das Jahr 2004 hinaus verlängert wird Anhang 2 - Übersicht der Kleingartenanlagen, für die die Schutzfrist bis 2010 verlängert wird Anhang 3 - Übersicht der Kleingartenanlagen, für die die Schutzfrist bis 2014 verlängert wird Anhang 4 Darstellung des Bestandes und der Sicherungsstufen in den Bezirken Verzeichnis der Tabellen: Tabelle 1 Kleingartenbestand von Berlin Tabelle 2 Planungsbilanz Tabelle 3 Kleingartenbestand Mitte Tabelle 4 Kleingartenbestand Friedrichshain-Kreuzberg Tabelle 5 Kleingartenbestand Pankow Tabelle 6 Kleingartenbestand Charlottenburg-Wilmersdorf Tabelle 7 Kleingartenbestand Spandau Tabelle 8 Kleingartenbestand Steglitz-Zehlendorf Tabelle 9 Kleingartenbestand Tempelhof-Schöneberg Tabelle 10 Kleingartenbestand Neukölln Tabelle 11 Kleingartenbestand Treptow-Köpenick Tabelle 12 Kleingartenbestand Marzahn-Hellersdorf Tabelle 13 Kleingartenbestand Lichtenberg Tabelle 14 Kleingartenbestand Reinickendorf

3 3 Verzeichnis der Karten: Karte 1 Lage der KGA im Freiraumsystem Karte 2 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Mitte Karte 3 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg Karte 4 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Pankow Karte 5 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Karte 6 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Spandau Karte 7 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Steglitz-Zehlendorf Karte 8 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Tempelhof-Schöneberg Karte 9 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Neukölln Karte 10 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Treptow-Köpenick Karte 11 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Marzahn-Hellersdorf Karte 12 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Lichtenberg Karte 13 Kleingartenentwicklungsplan: Berlin Bezirk Reinickendorf

4 4 1. Vorbemerkung Die Förderung des Kleingartenwesens ist eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe des Landes Berlin. Kleingärten erfüllen als Teil des Grünflächensystems wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Ziel ist es, eine angemessene Ausstattung Berlins mit Kleingärten dauerhaft sicherzustellen. 2. Berliner Kleingartenentwicklung Kleingärten haben eine Geschichte, die eng mit der Entwicklung Berlins zur Großstadt verbunden ist. Sie haben sich in Berlin zu einer typischen Form städtischer Frei- und Erholungsflächen entwickelt und sind ein wesentlicher Bestandteil des Grünflächensystems in der Stadt geworden. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Die Kleingärten sind darüberhinaus in besonderem Maße Wohnergänzungsflächen in der Mieterstadt Berlin mit ihrem hohen Anteil an Geschosswohnungsbauten. Es ist daher erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Soweit die Kleingärten in Verbindung zu übergeordneten Grün- und Landschaftsräumen liegen, sind sie zusätzlich von Bedeutung für den stadtklimatischen Ausgleich. Kleingartenflächen sollen daher als Freiflächen gesichert und sinnvoll in das Grünsystem der Stadt integriert werden. Kleingartenanlagen sollen sich jedoch nicht nur in das Gefüge der öffentlichen Grünflächen einordnen, sondern auch durch Öffnung der Anlagen, Schaffung von Rahmengrün-, Sitz- und Spielflächen vermehrt Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllen, insbesondere für die in der Umgebung von Kleingartenanlagen lebende Bevölkerung. Galt es in der Entwicklung des Kleingartenwesens anfangs die Armut und das Wohnungselend zu lindern und eine zusätzliche Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu erreichen, hat der Wandel in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu einer merklichen Änderung in den Motiven der Kleingärtner und daher zu einem Funktionswandel des Kleingartens geführt. So ist zum wirtschaftlichen Nutzen bzw. an seine Stelle verstärkt der Freizeit- und Erholungswert getreten. In der heutigen Zeit stellen die Kleingärten daher überwiegend eine Lebens- und Wohnumfeldverbesserung für die Kleingärtner dar. Große Bedeutung haben die Gärten für die ältere Generation. Kindern bieten sie die Möglichkeit Natur in der Stadt zu erleben und zu begreifen. Kleingärten sind darüber hinaus Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere. Die sozialpolitische Bedeutung der Kleingärtnervereine als Basis gemeinsamen Handelns darf dabei nicht unterschätzt werden. In ihnen wird das menschliche und gesellschaftliche Miteinander unterschiedlicher sozialer Schichten mit gemeinsamen Interessen entwickelt und gepflegt.

5 5 Die Pflege und Unterhaltung der Kleingärten benötigen und fördern das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement. Die vielfältigen von den Vereinen, den Bezirks- und Landesverbänden ausgehenden sozialen Aktivitäten erhöhen den gesellschaftlichen Wert der Zusammenschlüsse der Gartenfreunde, die besonders in den Großstädten für Menschen mit vielfältigen existentiellen Problemen, wichtig sind. Es ist nicht auszuschließen, dass vor dem Hintergrund der veränderten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen in Deutschland und den damit für den einzelnen Bürger oft verbundenen Verschlechterungen im Lebensalltag das Kleingartenwesen wieder zunehmend an sozialer Bedeutung gewinnen und sogar der wirtschaftliche Nutzen der Kleingärten wieder mehr in den Vordergrund treten könnte. Die bedeutsamen sozialpolitischen und städtebaulichen Funktionen begründen die Privilegierung des Kleingartenwesens durch eine sondergesetzliche Regelung gegenüber anderen Pacht-Gartennutzungen auf der Grundlage des BGB. Die Grundlage für eine derartige Entwicklung wurde schon 1919 mit dem Erlass der Kleingarten- und Kleinpachtverordnung, der ersten kleingartenrechtlichen Regelung in Deutschland, geschaffen. Nach einer begrenzten Novellierung im Jahre 1969 bedurfte es eines Beschlusses des Bundesverfassungsgericht im Jahre 1979, um das Kleingartenrecht 1983 nach umfangreichen Vorarbeiten und eingehenden Erörterungen den aktuellen verfassungsrechtlichen und städtebaulichen Erfordernissen umfassend anzupassen. Das seit dem 1. April 1983 geltende Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist mit dem durch den Einigungsvertrag eingefügten 20 a geltendes Recht im Beitrittsgebiet geworden. Kleingarten wird im BKleingG definiert 1. als gepachteter Garten, der 2. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und 3. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst sind (Kleingartenanlage). Nicht unter das BKleingG fallen daher z.b. - Eigentümer-, Wohnungs- und Arbeitnehmergärten - kleingärtnerisch genutzte Gärten in Einzellage - Wochenendsiedlergärten - Wassersport- und ähnlich genutzte Grundstücke sowie - Grabeland.

6 6 Im BKleingG bzw. in den einschlägigen Kommentaren dazu wird die notwendige und die unter Berücksichtigung der Privilegierung zulässige Nutzung der Kleingärten beschrieben. Notwendig für eine kleingärtnerische Nutzung ist die Fruchtziehung und die Erholungsnutzung, wobei die Erholungsnutzung der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen nicht übergeordnet sein darf. Zulässig ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchsten 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz. Unzulässig ist es, eine Laube so einzurichten, dass sie zu dauerndem Wohnen geeignet ist, d.h. auch, dass sie keinen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeanschluss haben darf. Auf Grund zunehmend überwiegender Erholungsnutzung der Gärten werden diese Regelungen häufig von Kleingärtnern als unzeitgemäß in Frage gestellt. Bei diesen durchaus nachvollziehbaren Überlegungen bleibt jedoch folgendes unberücksichtigt: Um sozialschwachen Familien die Gartennutzung zu ermöglichen, darf der Grundstückseigentümer nur eine begrenzte Pacht erheben, dies privilegiert den Kleingärtner z.b. gegenüber dem Pächter eines Wochenendgrundstückes. Gleichermaßen günstig für den Kleingärtner sind die sehr eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten seitens des Eigentümers. Regelungen, welche die o.g. einengenden Nutzungsbeschränkungen aufheben, heben auch den Unterschied zwischen Klein- und z.b. Wochenendgarten auf. Der Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers wäre dann verfassungsrechtlich nicht mehr zu begründen, der sozialen Funktion des Kleingartenwesens würde die notwendige Grundlage entzogen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat 1992 die bis dahin geltende Pachtzinsbegrenzung für private Verpächter auf Grund zunehmender Erholungsnutzung als unvereinbar mit Art. 1 Satz 1 Grundgesetz erklärt. Daraufhin wurde diese Bindung im Bundeskleingartenänderungsgesetz so verändert, dass nach Verdoppelung des bisherigen Höchstpachtzinses jetzt das vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau zulässig ist und die öffentlich-rechtlichen Lasten auf die Pächter umgelegt werden können. Das BVG folgte jedoch nicht dem Antrag auf Zulassung von Ver- und Entsorgungsanlagen in Lauben, da sonst aus verfassungsrechtlichen Gründen das BKleingG grundsätzlich gefährdet wäre. Die Zustände in manchen Berliner Kleingartenanlagen unterscheiden sich bekanntlich teilweise erheblich von dem, was gemäß BKleingG notwendig und zulässig ist. Die Gründe dafür sind in der historischen Entwicklung, den Bestandsschutzregelungen des BKleingG, den besonderen Bedingungen in einer Großstadt sowie in sozialen Zuständen zu suchen. Dies berücksichtigend, können die Bezirksämter als Eigentümer für die landeseigenen Anlagen Strom- und Wasseranschluss in der Laube, Abwassersammelgruben und Telefonanschlüsse genehmigen (letzteres verliert auf Grund der technischen Entwicklung an Bedeutung). Sie tolerieren auf Grund der großen Entfernungen in der Stadt gelegentliches Übernachten und berücksichtigen, dass die Parzelle für sozialschwache Familien oft das einzige mögliche

7 7 Urlaubsziel ist. Für die Bezirksämter führt diese Toleranz zu einer nur selten sowohl von den Begünstigten als auch den Gerichten positiv gewürdigten Gratwanderung. Neben den sich aus dem besonderen Charakter des BKleingG ergebenden Problemen ist das zunehmende Durchschnittsalter der Kleingärtner ein künftige Entwicklungen negativ beeinflussender Umstand. Junge Familien werden durch ein als zu eng empfundenes Reglement der Kleingartenordnungen und das Fehlen Gleichaltriger in den Anlagen eher von einer Entscheidung für den Kleingarten abgehalten. Ein gegenüber der Vergangenheit geändertes Freizeitverhalten und gestiegene berufliche Belastungen, oft verbunden mit dem Zwang zur Mobilität, mindern darüber hinaus das Interesse an einer mit der Verpflichtung zu vereinsrechtlich geregeltem Handeln verbundenen Kleingartennutzung. Die Nachfrage nach Kleingärten ist von Bewerbungen Anfang der 90er Jahre auf derzeit ca gesunken. Tatsächlich erfolgen gegenwärtig nur ca Pächterwechsel im Jahr, wobei zur Zeit schon eine Reihe von Kleingärten nicht mehr sofort, sondern nur nach längerem Leerstand vergeben werden kann. Ein Grund für diese Entwicklung liegt auch in einer immer komfortableren Ausstattung der Lauben, die es interessierten, jedoch sozial schwachen Bevölkerungsgruppen auf Grund der hohen Ablösesummen nicht mehr ermöglicht, Gärten mit aufwendig gebauten und ausgestatteten Baulichkeiten zu übernehmen. Das Interesse an Kleingärten wird in zunehmendem Maße sowohl durch Lagegunst als auch zu erduldende Umweltbedingungen beeinflusst. Gärten in Wasserschutzgebieten, mit nutzungsbeeinträchtigenden Bodenbelastungen oder an verlärmten Standorten sinken deutlich in der Gunst der Bewerber. Kleingärten werden trotz aller Veränderung der Lebensumstände auch künftig für Berlin von erheblicher sozialer, städtebaulicher und ökologischer Bedeutung sein. Die sozialen und die ökologischen Funktionen der Kleingärten sind daher zu sichern und zu stärken; den Kleingärtnern soll Rechtssicherheit hinsichtlich der Entwicklung ihrer Anlagen gegeben werden. 3. Lage der Berliner Kleingartenanlagen und ihre Bedeutung für das Freiflächensystem Im Landschaftsprogramm werden die Kleingärten als wichtige Freiraumelemente in der Stadt mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung bewertet. Kleingartenanlagen, die größere zusammenhängende Komplexe bilden bzw. in Verbindung zu übergeordneten Grünund Landschaftsräumen liegen, erfüllen vielfältige positive Funktionen: - für die Erholung, - für den Biotop- und Artenschutz, - für den Naturhaushalt und - für das Landschaftsbild.

8 8 Öffentliche Durchwegungen und auch eine parkartige Gestaltung der Gemeinschaftsflächen sind insbesondere dann erforderlich, wenn eine Anbindung an das übergeordnete Grünverbindungsnetz erfolgt und/oder die umliegenden Wohngebiete mit Freiflächen schlecht versorgt sind. Dem Erhalt von Kleingartenflächen, die im Bezug zum Berliner Freiflächensystem liegen, ist also eine hohe Priorität zuzuordnen. An der Feststellung in dem Anfang der 90er Jahre vorgelegten Kleingartenkonzept, dass rd. 90 % der bestehenden Kleingartenanlagen in das Grünsystem der Stadt eingebunden sind oder auf Grund ihrer Größe übergeordnete Bedeutung besitzen, hat sich auch nach 10 Jahren nichts geändert. Diese Aussage wird in Karte 1 Lage der KGA im Freiflächensystem bestätigt. Auch wenn hier nur die wichtigsten Grünvernetzungen schematisch dargestellt sind ist deutlich zu erkennen, dass ein Großteil der Kleingartenlagen Verbindungen zu Grün- und Freiflächen aufweisen, selbst Verbindungselemente darstellen bzw. zusammen mit anderen Kleingartenanlagen größere zusammenhängende Kleingartenareale bilden. Als großräumige zusammenhängende Kleingartengebiete sind z.b. Radeland und Rhenania in Spandau, Charlottenburg-Nord und Ruhwald in Charlottenburg-Wilmerdorf, Heiligensee in Reinickendorf, Krugpfuhl und Panketal in Pankow, Königsheide in Treptow-Köpenick, Teltowkanal, Rudow und Britzer Garten in Neukölln, Südgelände in Tempelhof-Schöneberg und das Areal am Zehlendorfer Stichkanal zu nennen. Ohne den weitestgehenden Erhalt und die parzielle Entwicklung der Kleingartenanlagen ist das aus Ringen und Radialen bestehende Grundgerüst des Berliner Freiflächensystems, das bis zu dem Kranz der Regionalparke im Umland reicht, nicht denkbar. Dem Rechnung tragend sind im FNP Berlin ca. 79 % der bestehenden Kleingartenflächen in Berlin als Grünfläche Kleingärten dargestellt.

9 9 4. Kleingartenrechtliche Grundlagen Das Bundeskleingartengesetz - BKleingG - vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S.210), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. S.2376) unterscheidet in seinem sachlichen Anwendungsbereich zwischen Dauerkleingärten und sonstigen Kleingärten. Dauerkleingärten sind nur Kleingärten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt sind. Darüber hinaus wird in den Überleitungsvorschriften des BKleingG bestimmt, dass vor Inkrafttreten des Gesetzes bzw. vor Wirksamwerden des Beitritts geschlossene Pachtverträge über Kleingärten wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist. Es handelt sich dann um sogenannte Fiktive Dauerkleingärten. Diese gesetzliche Fiktion hat folgende Wirkungen: Die Pachtverträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen bzw. befristete Pachtverträge als auf unbestimmte Dauer verlängert. Eine Kündigung wegen Nutzungsänderung ist nur möglich, wenn die andere Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt ist oder nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass sie festgesetzt werden wird und die Fläche alsbald dieser Nutzung zugeführt werden soll oder die Fläche nach abgeschlossener Planfeststellung alsbald benötigt wird. Die Kündigung wegen anderer wirtschaftlicher Verwertung ist ausgeschlossen. Dem Pächter steht eine Entschädigung für die baulichen Anlagen, Anpflanzungen und Außenanlagen zu, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Zur Entschädigung ist derjenige verpflichtet, der die Fläche in Anspruch nimmt. Im Fall der Kündigung zum Zweck der Verwirklichung des Bebauungsplanes oder der Planfeststellung unterliegt die Gemeinde der Ersatzlandverpflichtung, es sei denn, sie ist zur Erfüllung dieser Verpflichtung außerstande. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe der Gemeinde zur Erhaltung des Kleingartenbestandes, nicht jedoch um einen Rechtsanspruch des Pächters. Ca. 89 % der landeseigenen Kleingartenflächen sind wie Dauerkleingärten zu behandeln, also fiktive Dauerkleingärten. Weitere 10 % sind bereits in Bebauungsplänen als Dauerkleingärten festgesetzt.

10 10 5. Ersatzflächen Die im FNP Berlin dargestellten 21 Ersatzflächenstandorte sind bereits 1996 hinsichtlich ihrer Eignung und Verfügbarkeit untersucht worden. Im Ergebnis waren nur 8 Standorte für die Errichtung von neuen Kleingartenanlagen geeignet. Inzwischen wurden dann 5 Standorte für Räumungsbetroffene hergerichtet. Da aufgrund der Haushaltslage des Landes Berlin Ersatzflächen nur in sehr begrenztem Umfang hergerichtet werden können und auch für die Teilung von übergroßen Parzellen keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, sind Räumungsbetroffene bevorzugt mit freiwerdenden Parzellen in bestehenden Anlagen zu versorgen. 6. Sachenrechtsbereinigung in Kleingartenanlagen Am 1. Oktober 1994 ist das Sachenrechtsänderungsgesetz mit dem in Artikel 1 enthaltenen Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen an den im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücken dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechende, verkehrsfähige und beleihbare Rechte entstehen. Insbesondere das Auseinanderfallen des Eigentums am Grundstück und des Eigentums am Gebäude, wie es in der e- hemaligen DDR verbreitet war, soll durch BGB-konforme Rechtsverhältnisse ersetzt werden, indem Ansprüche der Nutzer auf Erwerb des Grundstücks zum hälftigen Bodenwert bzw. auf Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für die Hälfte des üblichen Zinses begründet werden. Das SachenRBerG kann sich grundsätzlich auch auf Kleingartenanlagen erstrecken. Die Umsetzung des SachenRBerG führt jedoch in Kleingartenanlagen, in denen in der Regel eine Wohnnutzung ausgeschlossen ist, zu kleingarten-, bau- und planungsrechtlichen Problemen. Daher wurde bereits in dem gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen verfassten Rundschreiben zur Anwendung des SachenRBerG bei kleingärtnerisch genutzten Grundstücken im Eigentum des Landes Berlin vom 7.August 1995 (DBl. Teil I Nr. 7, S. 179) geregelt, dass bei einer Häufung von anspruchsberechtigten Nutzern in einem selbständig nutzbaren Bereich der Anlage zu prüfen ist, ob das Ziel Grünfläche - Dauerkleingärten - an dieser Stelle weiterhin verfolgt werden soll oder ob die entsprechenden Kleingartenanlagen/Teilflächen für eine andere Nutzung, z.b. als Wohngebiet, vorgesehen werden sollen. Von den am ca dauerbewohnten Parzellen im ehemaligen Oststeil der Stadt sind bisher ca. 750 Parzellen nach dem SachenRBerG verkauft bzw. Erbbaurechte bestellt worden. Von den landeseigenen Flächen sind die Kleingartenanlagen Blankenburg, Rennbahn und Schildow-Waldeck im Bezirk Pankow am stärksten von der Sachenrechtsbereinigung betroffen. Diese Anlagen sind Mitglied des Deutschen Siedlerbundes, bemühen sich seit Jahren um die Anerkennung als Siedlung und lehnen die Anwendung des BKleingG ab, was zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte. In den Entscheidungen der Gerichtsbarkeit wird die Anwendbarkeit des BKleingG für die Anlagen Schildow-Waldeck und Parksiedlung,

11 11 aber auch für die Anlagen Frohsinn und Nordend verneint. Die vorliegenden Verträge würden durch 1 Abs. 1 Nr.1 in das Schuldrechtsanpassungsgesetz einbezogen, soweit sie nicht der Sachenrechtsbereinigung unterfallen. Diese Anlagen werden daher im Kleingartenbestand nicht mehr erfasst. In der Anlage Rennbahn sind rund 45 % der Parzellen nach dem SachenRBerG verkauft worden, nur noch 6 % werden kleingärtnerisch genutzt. Aufgrund der dargestellten Situation und der baulichen Verdichtung sind für die Anlagen Rennbahn und Schildow-Waldeck FNP-Änderungsverfahren mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche Typ 4 bzw. Wohnbaufläche Typ 4 mit landschaftlicher Prägung eingeleitet worden. Die Anlage Blankenburg ist bereits im FNP Stand 1994 als Baufläche dargestellt. 7. Darstellung des Kleingartenbestandes Der Kleingartenentwicklungsplan bezieht sich seinem Titel entsprechend auf Kleingärten im Sinne des BKleingG. In die statistische Analyse wurden daher Arbeitnehmergärten, Eigentümergärten u.ä. nicht mehr einbezogen. Statistisch erfasst wurden jedoch die Kleingärten der Deutschen Bahn AG, die an die Eisenbahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.v. verpachtet sind, da sie in ihrer Funktion und Wirkung den übrigen Kleingärten entsprechen. Derzeit werden ca ha Fläche (ca. 4 % der Stadtfläche) kleingärtnerisch genutzt. Der theoretische Versorgungsgrad liegt bei 10 m²/einwohner und entspricht somit dem Richtwert des Deutschen Städtetages von m²/einwohner. Der Berliner Kleingartenbestand wird in Tabelle 1 dargestellt.

12 Tabelle 1 - Kleingartenbestand Berlin nach Bezirken 12 Verwaltungsbezirk Kleingärten - Gesamt davon Dauerkleingärten mit festgesetztem Bebauungsplan Anlagen Parzellen ha Anlagen Parzellen ha Mitte , ,6 Friedrichshain-Kreuzberg , ,2 Pankow ,1 Charlottenburg-Wilmersdorf , ,6 Spandau , ,7 Steglitz-Zehlendorf , ,1 Tempelhof-Schöneberg , ,8 Neukölln , ,8 Treptow-Köpenick ,0 Marzahn-Hellersdorf ,0 Lichtenberg , ,9 Reinickendorf , ,5 Berlin , ,2

13 13 8. Überprüfung der Schutzfristen in Abhängigkeit der Schwerpunkte der Stadtentwicklung Für landeseigene Kleingartenflächen, die im FNP Berlin für andere Nutzungen vorgesehen sind, wurde mit dem Abgeordnetenhausbeschluss zum FNP Berlin vom eine Schutzfrist von 10 Jahren beschlossen, mit Ausnahme von Flächen, die für Projekte der sozialen, technischen und verkehrlichen Infrastruktur vorgesehen sind. Bei der Prüfung der im FNP zugrunde gelegten Daten, Annahmen und Ziele zeichnet sich ab, dass sich die Inanspruchnahme der Potenziale des FNP über einen längeren Zeitraum erstrecken wird als ursprünglich erwartet. In Karte 1 Lage der KGA im Freiflächensystem sind die stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Standorte der künftigen Wohnungs-, Gewerbe- und Dienstleistungsentwicklung dargestellt, bei denen Kleingartenflächen aufgrund ihrer hohen Lage- und Verkehrsgunst im Innenstadt- und Innenstadtrandbereich für gesamtstädtisch bedeutsame Projekte oder die Eigentumsstrategie in Anspruch genommen werden sollen. Entsprechend der derzeitigen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung handelt es sich bei den insgesamt 23 dargestellten Standorten von wenigen Ausnahmen abgesehen um langfristige Planungen. Gewerbestandorte (l =langfristig, k-m = kurz- bis mittelfristig) Pankow: l Schönerlinder Straße Reinickendorf: l Breitenbachstraße / Holzhauser Straße Reinickendorf: l Flohrstraße / Seidelstraße Charlottenburg: l Saatwinkler Damm Charlottenburg: k-m Max-Dohrn-Straße Tempelhof: l Teltowkanal Nord / Komturstraße Neukölln: l Späthstraße Treptow: l Späthsfelde Dienstleistungsstandorte (l = langfristig, k-m = kurz- bis mittelfristig) Wedding / Prenzlauer Berg: l Nordkreuz Schöneberg: l Südkreuz Treptow / Neukölln: l Kiefholzstraße Wohnungsbaustandorte (l = langfristig, k-m = kurz- bis mittelfristig) Pankow: l An der Schäferei Pankow: l Buchholz Süd Wedding / Prenzlauer Berg: l Nordkreuz Wilmersdorf: l Hohenzollerndamm Wilmersdorf: k-m Württembergische Straße Wilmersdorf: k-m Bundesallee Wilmersdorf: k-m Waghäuseler Str.

14 14 Treptow: l Kiefholzstraße / Heidekampgraben Treptow: l Kiefholzstraße / Kol. Zur Linde Köpenick: l Grünauer Straße Köpenick: l Marienhain Köpenick: l Am Wäldchen Bei den als "langfristig" und kurz- bis mittelfristig eingestuften Standorte kann i.d.r. von einer Inanspruchnahme nicht vor 2014 bzw ausgegangen werden. Aus diesem Grunde kann für ca. 81 % der bislang unter die Schutzfrist fallenden landeseigenen Kleingartenflächen der Schutzstatus bis 2014 verlängert werden. Für weitere 4 % kann die Schutzfrist bis 2010 verlängert werden. Unabhängig davon ist eine frühere Inanspruchnahme im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingärtnern möglich. Bei den als kurzfristig eingestuften Standorten wird von einer Realisierung nach Ablauf der Schutzfrist 2004 ausgegangen. Dies ist nur bei einem Gewerbestandort an der Max-Dohrn-Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf der Fall. Betroffen ist hier die Kleingartenanlage Stichkanal, für die die Schutzfrist daher nicht über das Jahr 2004 verlängert werden kann. Bei den Wohnungsbaustandorten, die kurz- bis mittelfristig entwickelt werden sollen, handelt es sich um vier Einzelstandorte in hochwertiger innerstädtischer Lage in Charlottenburg-Wilmersdorf. Betroffen sind hier die Kleingartenanlagen Württemberg (Schutzfrist bis 2004), Am Fenn und Bundesallee (Schutzfrist bis 2010) sowie die Anlage Am Stadtpark I (Schutzfrist für landeseigenen Teile bis 2010). Weiterhin nicht verlängert werden kann die Schutzfrist für Kleingartenflächen, die dem Liegenschaftsfonds für eine kurz- bis mittelfristige Verwertung zugeführt wurden. Auch nach Ablauf der Schutzfrist bzw. in den Fällen, wo keine Schutzfrist besteht, können die Pachtverhältnisse jedoch nur unter den unter Punkt 4 angeführten Voraussetzungen des BKleingG gekündigt werden, da es sich hier um fiktive Dauerkleingärten* handelt. Weiterhin galt die Frist bisher nicht für Kleingartenflächen, die für Projekte der sozialen, verkehrlichen und technischen Infrastruktur in Anspruch genommen werden sollen. Die Prüfung, inwieweit auch für diese Kleingartenanlagen zum Teil eine Schutzfrist eingeräumt werden kann, wenn entsprechende Projekte absehbar erst längerfristig zum Tragen kommen, hat ergeben, dass für ca. 37 ha erstmals eine Schutzfrist eingeräumt werden kann. Somit wird zusätzlich zu den ca ha (79 %) dauerhaft zu erhaltenden Kleingartenflächen für ca. 236 ha (7 %) eine Schutzfrist über das Jahr 2004 hinaus bis zum Jahr 2014 und für weitere 28 ha (1 %) bis zum Jahr 2010 eingeräumt. * Fiktive Dauerkleingärten sind Kleingärten, die wie Dauerkleingärten zu behandeln sind (siehe auch S.9).

15 15 9. Planungsbilanz nach Sicherungsstufen Tabelle 2 Planungsbilanz: Landeseigene Flächen Private Flächen Flächen gesamt dauerhaft gesichert V a - Dauerkleingärten: 258 ha 10% 33 ha 4% 291 ha 9% (B-Plan Dauerkleingärten) V b - Fiktive Dauerkleingärten*: 1834 ha 73% 1834 ha 55% (FNP-Grünflächen) hoch gesichert IV - Sonstige Kleingärten: 12 ha 0,5% 481 ha 60% 493 ha 15% (FNP-Grünflächen) zeitlich gesichert III a - Fiktive Dauerkleingärten*: 236 ha 9,5% 236 ha 7% (FNP-Bauflächen mit Schutzfrist bis 2014) III b - Fiktive Dauerkleingärten*: 28 ha 1% 28 ha 1% (FNP-Bauflächen mit Schutzfrist bis 2010) III c - Fiktive Dauerkleingärten*: 38 ha 1,5% 38 ha 1% (FNP-Bauflächen mit Schutzfrist bis 2004) nur bedingt gesichert II - Fiktive Dauerkleingärten*: 109 ha 4,5% 109 ha 3% (FNP-Bauflächen ohne Schutzfrist) ungesichert I a - Sonstige Kleingärten: 165 ha 21% 165 ha 5% (FNP-Bauflächen) Sonstige Kleingärten I b - Sonstige Kleingärten: 116 ha 15% 116 ha 4% (Eigentümer DB AG) Summe: 2515 ha 795 ha 3310 ha * Fiktive Dauerkleingärten sind Kleingärten, die wie Dauerkleingärten zu behandeln sind (siehe auch S.9).

16 16 Erläuterung der Sicherungsstufen: Dauerhaft gesicherte Kleingärten Stufe V a: Kleingartenflächen, die durch B-Plan als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Stufe V b: Fiktive Dauerkleingärten* gemäß 16 und 20 a BKleingG. Die fiktiven Dauerkleingärten werden durch die Darstellung im FNP als Grünfläche - Kleingärten zusätzlich geschützt. Hoch gesicherte Kleingärten Stufe IV: Kleingartenflächen, die lt. Darstellung des FNP erhalten bleiben sollen. Bei den landeseigenen Flächen in dieser Stufe handelt es sich um Kleingartenanlagen, die nach Inkrafttreten des BKleingG gegründet worden und daher keine fiktiven Dauerkleingärten sind. Zeitlich gesicherte Kleingärten Stufe III a: Fiktive Dauerkleingärten*, die nach den Darstellungen des FNP einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. Hier besteht eine Schutzfrist bis Hierunter können auch Kleingartenflächen < 3 ha fallen, für die bereits Bebauungspläne zur Sicherung als Dauerkleingärten eingeleitet wurden, da sie aus den Darstellungen des FNP entwickelbar sind. Da die B- Pläne jedoch erst mit ihrer Festsetzung verbindlich werden, ist für diese Flächen eine Schutzfrist bis 2014 als zusätzlicher Schutz vorgesehen. Mit Festsetzung der B-Pläne handelt es sich dann um Dauerkleingärten, die in die Sicherungsstufe V a Dauerkleingärten eingeordnet werden. Stufe III b: Wie III a, jedoch mit einer Schutzfrist bis Stufe III c: Wie III a, die Schutzfrist läuft 2004 ab. Nur bedingt gesicherte Kleingärten Stufe II: Fiktive Dauerkleingärten*, deren Flächen für verkehrliche, soziale oder technische Projekte vorgesehen sind, die kurzfristig realisiert werden. Desweiteren sind hier die Anlagen erfasst, die auf eigenen Wunsch in Wohngebiete umgewandelt werden sollen (z.b. Blankenburg). Ungesicherte Kleingärten Stufe I a: Kleingärten auf privaten Flächen, die nach den Darstellungen des FNP für eine andere Nutzung vorgesehen sind. Eine Kündigung ist unter Beachtung der kleingartenrechtlichen Bestimmungen jederzeit möglich. Sonstige Kleingärten Stufe I b: Kleingärten auf Flächen der Deutschen Bahn AG, die an die Eisenbahn- Landwirtschaft verpachtet sind. Es handelt sich hier um kleinere Gruppen von Gärten, die in der Nähe von Gleisanlagen liegen. * Fiktive Dauerkleingärten sind Kleingärten, die wie Dauerkleingärten zu behandeln sind (siehe auch S.9).

17 Zusammenfassung und Handlungsgrundsätze für das Berliner Kleingartenwesen In den verschiedenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen sollte das Verwaltungshandeln unter Berücksichtigung folgender Grundsätze erfolgen: 1. Ein grundsätzliches Ziel ist es, die Kleingärten planungsrechtlich zu sichern. Der Kleingartenentwicklungsplan gibt Auskunft über die heute erkennbar notwendige Entwicklung. 64 % der Berliner Kleingartenfläche sind bereits dauerhaft gesichert (9 % durch Bebauungsplan, 55 % als fiktive Dauerkleingärten* und durch FNP). 15 % der Berliner Kleingartenflächen liegen im FNP in als Grünflächen dargestellten Gebieten. Für weitere 8 % gilt eine Schutzfrist bis zum Jahr 2010 bzw Die kleingärtnerische Nutzung ist zu fordern und zu fördern. Einer weiteren baulichen Verfestigung sowie immer aufwendigere Ausstattungen von Lauben ist durch ein möglichst konzertiertes Handeln der Vertragspartner energisch entgegenzuwirken. Zu ihrem eigenen Schutz sollten sich Kleingärten deutlich von reinen Freizeitgärten unterscheiden. 3. Die Akzeptanz der Kleingärten ist regelmäßig durch die Vertragspartner zu analysieren, um aus den Ergebnissen Schlussfolgerungen sowohl für die Stadtplanung als auch für die Gestaltung des Vereinslebens zu ziehen. Zu diesem Zweck sollen auch Bewerberzahlen und Leerstände quantitativ und qualitativ hinsichtlich ihrer Gründe erfasst und in ihrer Entwicklung dargestellt sowie ausgewertet werden. 4. Die Kleingärten sind verstärkt für junge sowie sozial schwache Familien zu öffnen. Die Organisationen/Verbände der Kleingärtner sollten zu diesem Zweck sowohl ihre internen Satzungen und Ordnungen als auch die Entschädigungsrichtlinie überprüfen und gegebenenfalls ändern, um jungen Familien die Entscheidung für einen Kleingarten zu erleichtern. 5. Bei Gartenanlagen, die objektiv auf Grund veränderter Eigentumsverhältnisse (Sachenrechtsbereinigung) oder subjektiv auf Grund der Haltung und des Handelns der Pächter den Bedingungen oder Anforderungen des BKleingG nicht oder nicht mehr genügen, ist zu prüfen, in wie weit ein Aufrechterhalten des Status einer Kleingartenanlage, d.h. des Schutzes des BKleingG, praktikabel und sinnvoll ist bzw. den Wünschen einer qualifizierten Mehrheit der bisherigen Kleingärtner entspricht. Es wird daher unter Berücksichtigung städtebaulicher und ökologischer Erfordernisse sinnvoll sein, einzelne Anlagen in Siedlungen o.ä. umzuwandeln. Dabei ist zu gewährleisten, dass Veränderungen des Status sowohl in rechtlicher als auch sozialer Sicht verträglich für alle Betroffenen gestaltet werden. 6. Der Kleingartenbestand, die Kleingartenentwicklung und der Nachfragebedarf werden kontinuierlich fortgeschrieben. Ergeben sich daraus grundlegend veränderte Situationen sind die kleingartenrechtlichen Vorschriften und der Kleingartenentwicklungsplan den Erfordernissen anzupassen. * Fiktive Dauerkleingärten sind Kleingärten, die wie Dauerkleingärten zu behandeln sind (siehe auch S.9).

18 18 Anhang 1 Für folgende landeseigene Kleingartenanlagen bzw. Teilflächen* kann die Schutzfrist nicht über 2004 verlängert werden: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Blumenpflege Stichkanal Neuer Fürstenbrunner Weg* Württemberg Bezirk Tempelhof-Schöneberg Borussia Friede und Arbeit Bezirk Neukölln Alt-Ruhleben I Am Orchideenweg Antons Ruh Buschkrug Buschkrugtal Fliedergrund Grüner Stern Helmutstal Neuhofer Str. Stadtbär Zittauer Str.* Zum Siedlerheim Bezirk Reinickendorf Am Brocken II Einigkeit* Spandauer Weg * Die Teilflächen bzw. Ausnahmen sind den Tabellen 3-14 zu entnehmen.

19 19 Anhang 2 Für folgende landeseigene Kleingartenanlagen bzw. Teilflächen* wird eine Schutzfrist bis 2010 eingeräumt: Bezirk Mitte Scherbeneck Sommerglück Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Bleibtreu II* Buchenweg Pferdemarkt* Waldschule-Eichkamp Wiesengrund* Am Fenn Am Stadtpark I* Bundesallee Durlach Paulsborn-Kudowa Wiesbaden* Bezirk Spandau Hoffnung Kleckersdorf Wiesengrund Bezirk Tempelhof-Schöneberg Eschenallee Morgengrauen Bezirk Neukölln Kühler Grund* NCR Bezirk Reinickendorf Gartenfreunde-Wackerplatz * Die Teilflächen bzw. Ausnahmen sind den Tabellen 3-14 zu entnehmen.

20 20 Anhang 3 Für folgende landeseigene Kleingartenanlagen bzw. Teilflächen* wird eine Schutzfrist bis 2014 eingeräumt: Bezirk Mitte Grüntal Klein Afrika Nordkap Virchow Wiesengrund Wilhelm-Kuhr-Str. Bezirk Pankow Am Volkspark Prenzlauer Berg* Berg und Tal Bornholm I Bornholm II* Grönland* Neu Berlin Neues Heim* Am Steinberg* Dreieck Nord* Frieden* Gesundheitsquell Grüne Wiese Hamburg Kühler Grund* Birkengrund Edelweiß* Gartenfreunde Nordend* Humboldt Neues Heim Kirschplantage Lindenhof Sonnental* Straße vor Schönholz* Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Gaußstraße* Heckerdamm Heideschlößchen* Kalowswerder Lambertstraße Lindenblüte Olbersstraße Saatwinkler Damm* Alt Rheingau* Hohenzollerndamm Kissingen*

21 21 Bezirk Spandau Altonaer Str. II Am Grützmachergraben Hasenheide IV Lazarusstraße Ruhleben* Schlangengraben* Sonnenschein Zu den Eichen* Bezirk Steglitz-Zehlendorf Steglitz West Südpark Südpark An der Schäferei Waltershauser Straße Bezirk Tempelhof-Schöneberg Albrechtshöhe Erholung Feldblume* Feldschlößchen Germania Hansakorso* Kaisergarten Sandwüste Südring Wild-West* Maxstr. Bezirk Neukölln Alpental Einigkeit Freie Stunde Freiheit Friedenstal Hand in Hand Harztal - Wilde Rose Kühler Grund* Odertal* Pappelheim Petersbaude Rübezahl Steingrube Weimars Ruh Steinreich Treseburg Weidental Wilhelmsruh Zur Elf

22 22 Bezirk Treptow-Köpenick Alte Sternwarte* Am Heidekampgraben* Am Missisippi Ehrliche Arbeit Forsthausallee Fortschritt* Fortuna* Gemütlichkeit III* Harmonie Holunderbusch* Kreuztal* Kuckucksheim II* Lakegrund Lerchenhöhe* Mariengrund Naturfreunde Treptow Niederschöneweide Parkstraße* Reichsbahn Eintracht* Sorgenfrei Treptows Ruh Wendenheide* Zur Linde* Adlerhorst Alter Grund Grünau* Grünauer Straße 1920* Grüne Aue* Salvador-Allende-Straße Siedlung am Walde Waldsiedlung Müggelheim Wendenaue I Wendenaue II Wittigwiesen* Wuhlemündung Zum Steingarten Bezirk Marzahn-Hellersdorf An der Wendeschleife Aufbau Auf der Alm Dauergarten Friedrichsfelde Nord Klein Biesdorf-Süd Rosengarten Alt-Hellersdorf BWF Kressenweg

23 23 Iselbergplatz Kaulsdorfer See* Storchennest Wallstraße Werbellinbecken Wilhelmsmühlenweg Wuhleblick Bezirk Lichtenberg Akazienwäldchen Am alten Steuerhaus Blockdamm* Giselastraße Hochspannung* Ilsegärten* Langes Höhe* Mühlenberg* Paradies* Rheinstein* Reichsbahn Anschluß Röder Siegfriedslust* Bezirk Reinickendorf Am Erlengrabenteich Am Waldessaum Borsigaue Freie Scholle Gartenfreunde - Seidelstraße Gartenfreunde An der Promenade Kühler Grund Schlehbusch* Schweinekopf Schweizertal Simmelgarten * Die Teilflächen bzw. Ausnahmen sind den Tabellen 3-14 zu entnehmen.

24 24 Anhang 4 Darstellung des Bestandes an Kleingartenanlagen in den Bezirken und ihre Eingruppierung in die Sicherungsstufen Nachfolgend wird der Bestand an Kleingartenanlagen in den Bezirken und ihre Eingruppierung in die Sicherungsstufen tabellarisch und grafisch dargestellt. Für die grafische Darstellung wurden aus darstellungssystematischen Gründen je Bezirk unterschiedliche Maßstäbe gewählt. Die Untergruppen der ELW sind nicht grafisch dargestellt, da vom Eigentümer keine Lagepläne zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Trassenführung einiger Straßenplanungen ist z.zt. noch nicht bekannt und konnte daher ebenfalls nicht grafisch dargestellt werden. Außerdem ist ein Fahrradnetz geplant, das aus 12 radialen und 8 tangentialen Routen besteht. Einige Routen sollen auch durch Kleingartenanlagen führen, da sie attraktive Wege abseits von Hauptverkehrsstraßen darstellen. Erläuterung zur Kartenlegende: Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind generalisierend und nicht grundstücksscharf. Daher tritt der FNP im Übergangsbereich zwischen Grün- und Bauflächendarstellung auch keine eindeutige und abschließende Abgrenzung. In diesen Fällen kann aus der im Text und in der Legende verwendeten Bezeichnung... in FNP-Bauflächen nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Zuordnung für die Frage der Entwickelbarkeit von Bebauungsplänen allein maßgeblich ist. Die darstellungssystematisch bedingten Entwicklungsspielräume erlauben erst im Rahmen einer Konkretisierung der Planung eine exakte Abgrenzung zwischen den Flächendarstellungen. In den Tabellen und Karten wurden folgende Abkürzungen verwendet: Pz. Parzellen ELW Eisenbahn-Landwirtschaft Bezirk Berlin e.v. ET Eigentümer BAB Bundesautobahn GB Gemeinbedarf ÜHVSt übergeordnete Hauptverkehrsstraße FNP-ÄV Flächennutzungsplan - Änderungsverfahren OF Lifo Optionsfläche Liegenschaftsfonds STEP W Stadtentwicklungsplan Wohnen TVN Tangentialverbindung Nord tw. teilweise W 4/LP Wohnbaufläche GFZ bis 0,4 mit landschaftlicher Prägung M 2 Gemischte Baufläche, vorwiegend Mischgebietscharakter GR Grünfläche * Fiktive Dauerkleingärten sind Kleingärten, die wie Dauerkleingärten zu behandeln sind.

25 25 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Mitte Altbezirk Tiergarten Lehrter Straße Lehrter Straße V b Ja Seestraßeninsel Seestraße V b Ja Altbezirk Wedding Berg und Tal Belfaster Straße 34/ V b Ja Eintracht an der Panke Soldiner Straße V b Ja Freudental Dubliner Straße V a Ja Grüntal Grüntaler Straße III a Ja Holzweg Koloniestraße V a Ja Kamerun Afrikanische/Kameruner Straße V a Ja Klein Afrika Afrikanische/Windhuker Straße III a Ja Lüttich Lütticher Straße V a Ja Nordkap Schulstraße III a Ja Nordpol II Londoner Straße V b Ja 01013a Panke Koloniestraße V b Ja 01013b Panke Koloniestraße I a ET will verkaufen Nein 01013c Panke Koloniestraße V a Ja Pankegrund Fischhauser Weg V a Ja 01015a Plötzensee Nordufer 33/ V b Ja 01015b Plötzensee Nordufer 33/ IV Nein

26 26 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Mitte Quartier Napoleon Allee Camille St.-Saèns V b Ja Rehberge Swakopmunder Straße V b Ja Sankt Georg Reinickendorfer Straße 59a I a Nein 01019a Scherbeneck Kühnemannstraße V b Ja 01019b Scherbeneck Kühnemannstraße III b Ja Sommerglück Koloniestraße III b Ja Sonntagsfreude Londoner Straße V b Ja Steinwinkel Dohnagestell V b Ja Togo Müllerstraße V a Ja Virchow Luxemburger Straße III a Ja Wiesengrund Grüntaler Straße III a Ja Wilhelm-Kuhr-Str. Kattegatstraße III a Ja Steegerstraße Steegerstraße I a Nein ELW-Bezirk 01 6 Gruppen I b Nein

27 27 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk:Friedrichshain-Kreuzberg Altbezirk Friedrichshain Alfred Kowalke Alt Stralau V a Ja Altbezirk Kreuzberg ELW-Bezirk 02 1 Gruppe I b Nein

28 28 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Altbezirk Prenzlauer Berg 03001a Am Volkspark Prenzlauer Berg Hohenschönhauser Str V b Ja 03001b Am Volkspark Prenzlauer Berg Hohenschönhauser Str III a ÜHVSt nach 2014 Ja Berg und Tal Greifswalder Straße III a Ja Bornholm I Bjoernsonstraße III a Ja 03004a Bornholm II Ibsenstraße III a Ja 03004b Bornholm II Ibsenstraße I a Nein 03005a Grönland Süderbrokweg V b Ja 03005b Grönland Süderbrokweg III a ÜHVSt nach 2014 Ja Neu Berlin Stedinger Weg III a Ja 03007a Neues Heim Kniprodestraße V b Ja 03007b Neues Heim Kniprodestraße III a ÜHVSt nach 2014 Ja Prenzlauer Vorstadt Gubitzstraße I a Nein

29 29 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Altbezirk Weißensee 03009a Am Steinberg Berliner Straße III a Ja 03009b Am Steinberg Berliner Straße I a Nein Blankenburg Heinersdorfer Str./Bahnhofstr II Neustruktuierung im EinvernehmenJa Bullenwiese Straße 94/Schönerlinder Weg IV Nein 03012a Dreieck Nord Romain-Rolland-Straße III a Ja 03012b Dreieck Nord Romain-Rolland-Straße I a Nein Familiengärten Blankenburger Straße IV Nein Feuchter Winkel Ost Romain-Rolland-Straße I a Nein Feuchter Winkel West Straße zum Bahnbetriebswerk I a Nein Freies Land Berliner Straße/Straße V b Ja 03017a Frieden Roelckestraße III a Ja 03017b Frieden Roelckestraße IV Nein Friedrichshöhe Prenzlauer Promenade I a Nein Frohsinn Weißensee Piesporter Str./Falkenb. Str IV Nein Gesundheitsquell Malchower Str III a FNP-ÄV zu W 4 Ja Grüne Wiese Berliner Straße III a Ja Hamburg Bühringstraße III a Ja 03023a Heinersdorf Prenzlauer Promenade V b Ja 03023b Heinersdorf Prenzlauer Promenade I a Nein 03023c Heinersdorf Prenzlauer Promenade IV Nein

30 30 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Karow Straße I a Nein Kastanienhain Böttnerstraße/Sandbergstraße IV Nein 03026a Kühler Grund Malchower Straße III a FNP-ÄV zu W 4 Ja 03026b Kühler Grund Malchower Straße I a FNP-ÄV zu W 4 Nein Märchenland Am Graben/Malchower Aue V b Ja 03028a Neu-Hoffnungstal Prenzlauer Promenade I a Nein 03028b Neu-Hoffnungstal Prenzlauer Promenade IV Nein Nordland Romain-Rolland-Straße 154a I a Nein Pankeniederung Pankgrafenstraße IV Nein Rennbahn Rennbahnstraße II FNP-ÄV zu W 4/M2 Ja Rosengarten Schönerlinder Weg IV Nein Rübländer Graben Straße IV Nein Sonnenschein Hansastraße 172a V b Ja Zur freien Stunde Buschallee/Orankesee V b Ja

31 31 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Altbezirk Pankow 03037a Alte Baumschule Hermann-Hesse Straße V b Ja 03037b Alte Baumschule Hermann-Hesse Straße IV Nein 03038a Alt Rosenthal Hauptstraße V b Ja 03038b Alt Rosenthal Hauptstraße IV Nein Am Anger Angerweg 18/Nordendstr IV Nein Am Bahnhof Wilhelmsruh Straße 33 Nr. 20/Kopenh. Str I a Nein Am Feldweg Am Friedhof/Krugpfuhlweg IV Nein 03042a Am Koppelgraben Koppelgraben V b außer ÜHVSt nach 2014 Ja 03042b Am Koppelgraben Koppelgraben IV außer ÜHVSt nach 2014 Nein Am Rollberg Blankenfelder Str. 80/Rollberg IV Nein Am Schloßpark I Wolfshagener Straße IV Nein Am Schloßpark II Wolfshagener IV Nein 03046a An den Teichen Straße nach Mühlenbeck V b Ja 03046b An den Teichen Straße nach Mühlenbeck IV Nein An der Autobahn Karower Chaussee 51/Autobahn V b außer Ausbau A 10 Ja Arkenberge Straße nach Mühlenbeck IV Nein Birkengrund Schönerlinder Straße 14/DR III a Ja Buchholz Schönhauser Str IV Nein

32 32 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Buchholzer Str. Buchholzer Straße 3/ I a Nein 03053a Daheim II Blankenfelder Str. 63/Friedhof V b FNP-ÄV außer TVN nach 2014 Ja 03053b Daheim II Blankenfelder Str. 63/Friedhof IV Nein 03054a Edelweiß Triftstraße 45-47/Schillingweg III a Ja 03054b Edelweiß Triftstraße 45-47/Schillingweg I a Nein Eigentum Schönerlinder Straße 11/ I a Nein 03056a Einigkeit Pankow Blankenf. Str.94/Nordendarena V b FNP-ÄVTVN-Trassenfreihaltung Ja 03056b Einigkeit Pankow Blankenf. Str.94/Nordendarena IV FNP-ÄVTVN-TrassenfreihaltungNein Einsiedel Pasewalker Straße I a Nein 03059a Erholung Kapellenweg 35/Koppelgraben V b Ja 03059b Erholung Kapellenweg 35/Koppelgraben IV Nein Eschengraben Eschengraben 19/Hallandstr I a Nein Familienglück Rosenthaler Straße I a Nein 03062a Famos Bremestr. 28/Florapromenade IV Nein 03062b Famos Bremestr. 28/Florapromenade I a Nein Fleißiges Lieschen Karower Chaussee 231/A.d. A IV außer Ausbau A 10 Ja Gartenbau Nordend Rosenthaler Grenzweg I a Nein 03066a Gartenfreunde Nordend Straße III a Ja 03066b Gartenfreunde Nordend Straße I a Nein Gartengemeinschaft Buch Karower Chaussee V b außer Ausbau A 10 Ja Gartenvörde Straße 126 Nr.24a V b Ja

33 33 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow 03069a Gauert Uhlandstraße IV außer ABB-Zufahrt Nein 03069b Gauert Uhlandstraße I a Nein Gravenstein Ludwig-Quidde-Str V b Ja Gravensteiner Aue Straße 74 Nr.35/Panke V b Ja Hoffnung Zimbelstraße I a Nein 03074a Humboldt Friedrich-Engels-Straße V b Ja 03074b Humboldt Friedrich-Engels-Straße III a Ja 03074c Humboldt Friedrich-Engels-Straße I a Nein 03075a Idehorst Kapellenweg 36/Schillingweg V b Ja 03075b Idehorst Kapellenweg 36/Schillingweg IV außer ÜHVSt nach 2014 Nein 03076a Kapellenweg Kapellenweg/Wilke-Siedlung V b Ja 03076b Kapellenweg Kapellenweg/Wilke-Siedlung IV Nein Kirschplantage Waldemarstraße III a Ja Kissingen Schönhauser Straße V b Ja Krugpfuhl Rosenthaler Weg 77/Krugpfuhl V b außer ÜHVSt nach 2014 Ja Lindenhof Schönerlinder Straße III a Ja Möbius Wolfshagener Straße IV Nein Möllersfelde Schillingweg 90/Krugpfuhl V b außer ÜHVSt nach 2014 Ja Möllersfelder Weg Möllersf. Weg 22/Koppelgraben IV Nein 03085a Nesselweg Nesselweg IV Nein 03085b Nesselweg Nesselweg I a Nein Neuland Buchholz Schillingweg V b außer ÜHVSt nach 2014 Ja Neuland Rosenthal An der Priesterkoppel V b Ja

34 34 Kleingartenbestand Bezirk - Einzelanlagen Bezirk: Pankow Nordlicht Straße 52/Friedhof IV Nein Ostsee Straße 52 Nr IV FNP-ÄV außer TVN nach 2014 Nein Pankeglück Im Schloßpark/An der Panke V b Ja Pankegrund Straße V b Ja Pankeland Am Pölnitzweg IV Ja Pankepark Straße V b Ja Pankewiese I Straße V b Ja Pankewiese II Straße V b Ja Pappelgrund Pankow Baltrumstraße 33/Brendelgraben I a Nein Parkidyll Rolandstraße 11/Am IV Nein 03100a Rosenthal-Nord Quickborner Str./Mönchm. Str V b Ja 03100b Rosenthal-Nord Quickborner Str./Mönchm. Str IV Nein Rosenthal-Süd Am Nordgraben/Hauptstraße V b Ja Rügen Schönhauser Straße IV Nein Schönerlinder Straße SchönerlinderStr.8-10/Triftstr I a Nein Schönwald Schönhauser Straße 27 b IV Nein Schüßler Galenusstraße 62/Schloßpark V b Ja 03107a Sonnental Bucher Straße III a Ja 03107b Sonnental Bucher Straße I a Nein Steintal Karower Chaussee V b außer Ausbau A 10 Ja

Kleingartenbestand im Bezirk. Pankow. Teilanlagen. Name Lage Größe in m² Parzellenanzahl Dauerbewohner Sich.stufe Anmerkung Landeseigentum

Kleingartenbestand im Bezirk. Pankow. Teilanlagen. Name Lage Größe in m² Parzellenanzahl Dauerbewohner Sich.stufe Anmerkung Landeseigentum Kleingartenbestand im Bezirk Teilanlagen Pankow Nr. 03001a Am Volkspark Prenzlauer Berg Hohenschönhausener Str. 80 45.130 125 2 V b Ja 03001b Am Volkspark Prenzlauer Berg Hohenschönhausener Str. 80 12.457

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) Aktueller Kleingartenentwicklungsplan. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) Aktueller Kleingartenentwicklungsplan. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 13 973 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 09. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. April 2018) zum Thema: Aktueller

Mehr

Kleingartenentwicklungsplan Berlin

Kleingartenentwicklungsplan Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I Stadt- und Freiraumplanung Kleingartenentwicklungsplan Berlin Berlin, Februar 2004 2 Inhalt: Seite 1. Vorbemerkung 4 2. Berliner Kleingartenentwicklung 4 3.

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme Drucksache 16/2914 14.01.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Verlängerung der Schutzfristen für Kleingartenanlagen und Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin Die Drucksachen

Mehr

Kleingartenentwicklungsplan Berlin

Kleingartenentwicklungsplan Berlin Anlage Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I Stadt- und Freiraumplanung Kleingartenentwicklungsplan Berlin Berlin, Februar 2004 2 Inhalt: Seite 1. Vorbemerkung 4 2. Berliner Kleingartenentwicklung

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1388 09.01.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme Verlängerung der Schutzfristen für Kleingartenanlagen und Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin Abgeordnetenhaus

Mehr

Kleingärten: Schützenswertes Stadtgrün oder Bauerwartungsland für den Wohnungsbau?

Kleingärten: Schützenswertes Stadtgrün oder Bauerwartungsland für den Wohnungsbau? Drucksache 17 / 15 259 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 12. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar

Mehr

Wie man weiß, ob ein Kleingarten sicher ist

Wie man weiß, ob ein Kleingarten sicher ist Drucksache 18 / 11 204 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 09. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2017) zum Thema: Kleingartenschutz

Mehr

Beschluss-Nr.: VII-1369/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-Nr.: VII-1369/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Sicherung der Kleingartenanlagen

Mehr

Lichtenberg Neukölln

Lichtenberg Neukölln Berliner Gemeinden und Ortsteile mit zuständigem Standesamt Stand: 17.4.2013 Ort/Ortsteil/Sprengel Repositur Ehemaliges Standesamt von bis Heutiges Standesamt Adlershof P Rep. 611 Köpenicker Forst 1874

Mehr

Standesamtsbestände im Landesarchiv Berlin

Standesamtsbestände im Landesarchiv Berlin P Rep. 100 Tegel 1874 1948 Tegel Reinickendorf 1874-1948 1874-1932* 1874-1902* P Rep. 101 Tegel Schloss und Forst 1915 1921 Tegel Schloss und Forst Reinickendorf 1915-1921 1915-1921 P Rep. 102 Heiligensee

Mehr

P-Bestände nach Reposituren des Landesarchivs Berlin Stand: * Weitere Jahrgänge im zust. Standesamt Stand:

P-Bestände nach Reposituren des Landesarchivs Berlin Stand: * Weitere Jahrgänge im zust. Standesamt Stand: P Rep. 100 Tegel 1874 1948 Tegel 1874-1948 1874-1936* 1874-1906* Reinickendorf P Rep. 101 Tegel Schloss und Forst 1915 1921 Tegel Schloss und Forst 1915-1921 1915-1921 Reinickendorf P Rep. 102 Heiligensee

Mehr

Auszug. aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S.210), zuletzt geändert Gesetz vom (BGBl. I S.

Auszug. aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S.210), zuletzt geändert Gesetz vom (BGBl. I S. Kleingärtnerverein Wiesengrund e.v. Mitglied im Verband der Kleingärtner Strausberg und Umgebung e.v. Staatlich anerkannte gemeinnützige Kleingärtnerorganisation Auszug aus dem Bundeskleingartengesetz

Mehr

Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner (II)

Sankt Nimmerlein taugt nicht als Schutzpatron der Berliner Kleingärtner (II) Drucksache 18 / 15 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 16. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2018) zum Thema: Sankt Nimmerlein

Mehr

Städtische Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander Wohnen und Gärtnern in der Stadt

Städtische Nutzungen gleichberechtigt nebeneinander Wohnen und Gärtnern in der Stadt Drucksache 18 / 12 020 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema:

Mehr

Wenn Sie sich für die Mietpreise von Berlin interessieren: hier finden Sie einen aktuellen Mietspiegel von Berlin!

Wenn Sie sich für die Mietpreise von Berlin interessieren: hier finden Sie einen aktuellen Mietspiegel von Berlin! Immobilien Berlin Immobilienpreise Berlin 2017 Hier finden Sie unseren Immobilienpreisspiegel von Berlin 12/2017. Diese Immobilienpreise dienen zur Bestimmung der ortsüblichen Kaufpreise. Der Immobilienspiegel

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 23.05.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 1654 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem

Mehr

Soziale und Grüne Infrastruktur - Kleingartenanlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Soziale und Grüne Infrastruktur - Kleingartenanlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Drucksache 18 / 12 010 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 07. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2017) zum Thema:

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) Drucksache 17 / 17 548 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Marion Platta (LINKE) vom 04. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07.

Mehr

Einwohnermeldeämter in Berlin

Einwohnermeldeämter in Berlin Einwohnermeldeämter in Berlin Anschrift Einwohnermeldeamt Berlin Mitte: Rathaus Mitte Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Telefon Zu den Sprechzeiten: 030 / 901-843-210 Callcenter: 030 / 901-843-210 Fax 030

Mehr

54% Single-Haushalte. Stadtentwicklungsplan Wohnen Grundlagen. Strategie Wohnen in Berlin

54% Single-Haushalte. Stadtentwicklungsplan Wohnen Grundlagen. Strategie Wohnen in Berlin Stadtentwicklungsplan Wohnen Grundlagen 54% Single-Haushalte Stadtentwicklungsplan Wohnen Foren: Öffentliche Veranstaltungen Baurunde beim Senator mit Bau- und Wohnungswirtschaft Begleitkreis: ca. 25 Mitglieder

Mehr

Tempelhof-Schöneberg

Tempelhof-Schöneberg Kleingartenbestand im Bezirk Teilanlagen Tempelhof-Schöneberg Nr. 07001- Abendrot Ullsteinstraße 1-51 91.280 219 0 V b Ja 07002a Albrechtshöhe Felixstr./östlich Komturstr. 32.262 81 0 V b Ja 07002b Albrechtshöhe

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Karte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014

Karte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014 Hauptstadtregion - Karte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014 Freienwalde () Einwohner je km² 300 und mehr 80 bis unter 300 40 bis unter 80 20 bis unter 40 unter 20 er Bezirk er Umland Land Karte 3.1.2: Bevölkerungsdichte

Mehr

Gesundheitsberichterstattung Berlin

Gesundheitsberichterstattung Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Gesundheitsberichterstattung Berlin Statistische Kurzinformation 2002-1 Neueste Lebenserwartungsberechnungen für die Berliner Bezirke - Deutliche

Mehr

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Begriffsbestimmungen (1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen

Mehr

Charlottenburg-Wilmersdorf

Charlottenburg-Wilmersdorf Kleingartenbestand im Bezirk Teilanlagen Charlottenburg-Wilmersdorf Nr. 04001- Abendruh Straße 70 Nr.16 9.247 33 0 V b Ja 04002- Atlantis Lise-Meitner-Str.44 33.650 92 0 IV Ja 04003- Birkenwäldchen Spandauer

Mehr

Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig?

Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig? Vortrag: Warum ist uns das Bundeskleingartengesetz so wichtig? Rechtsanwalt Karsten Duckstein Duckstein Rechtsanwälte Haeckelstr. 6 39104 Magdeburg Tel.: 0391 / 53 11 460 Fax: 0391 / 54 36 088 e-mail:

Mehr

Bundeskleingartengesetz BKleinG

Bundeskleingartengesetz BKleinG Ein Service der juris GmbH - Seite 1 Bundeskleingartengesetz BKleinG Datum: 28. Februar 1983 Fundstelle: BGBl I 1983, 210 Textnachweis ab: 1. 4.1983 Stand: Änderung durch Art. 3 10 G v. 16. 2.2001 I 266

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Kindertagesbetreuung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin E-Mail briefkasten@senbjw.berlin.de

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 15 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten

Mehr

S3: Anteil Transferbezieher (SGB II und XII) )4)

S3: Anteil Transferbezieher (SGB II und XII) )4) 010111 Tiergarten Süd 14.663 5,85 1,60 15,23 34,26-0,71-0,26-0,81-4,07 010112 Regierungsviertel 11.265 3,76 1,36 6,93 20,72-0,90 0,08 0,14-2,62 010113 Alexanderplatz 54.256 4,59 1,12 7,91 19,32-0,72-0,34-0,45-1,55

Mehr

S1: Anteil Arbeitslose (SGB II und III) 2012 D1: Veränderung Anteil Arbeitslose (S1) Datenstand Dynamikindikatoren: ,

S1: Anteil Arbeitslose (SGB II und III) 2012 D1: Veränderung Anteil Arbeitslose (S1) Datenstand Dynamikindikatoren: , Datenstand : Datenstand : 31.12.2010, 010111 Tiergarten Süd 12.837 8,24 2,86 16,56 44,84-0,80 0,13-0,85-3,09 010112 Regierungsviertel 9.226 4,96 1,28 7,02 23,89-0,64-0,15 0,40 0,41 010113 Alexanderplatz

Mehr

Zusammenhang von Sozialstruktur und ihrer. Veränderung 2,5 1,5 0,5 -0,5 -1,5 III Sozialindex I. Sozialindex ( t)r

Zusammenhang von Sozialstruktur und ihrer. Veränderung 2,5 1,5 0,5 -0,5 -1,5 III Sozialindex I. Sozialindex ( t)r Zusammenhang von Sozialstruktur und ihrer 2,5 2 2,0 1,5 II Veränderung Durchschni tt Steglitz- Zehlendorf sozialstrukturelle Entwicklung I Sozialindex I 1 1,0 0,5 0 0-0,5-0,5 Marzahn- Hellersdorf Reinickendorf

Mehr

Das Kleingartenwesen der Zukunft Wie wandelt sich das Klima? 8. Forum Stadtgärtnern_Berlin im (Klima)Wandel

Das Kleingartenwesen der Zukunft Wie wandelt sich das Klima? 8. Forum Stadtgärtnern_Berlin im (Klima)Wandel Das Kleingartenwesen der Zukunft Wie wandelt sich das Klima? 1 Verwaltungsbezirk Kleingärten davon Kleingärten insgesamt mit Bebauungsplan Anlagen Parzellen ha Anlagen Parzellen ha Mitte 31 2.008 64,7

Mehr

Wie entwickelt sich die Anzahl asbestbelasteter Wohnungen in den Bezirken?

Wie entwickelt sich die Anzahl asbestbelasteter Wohnungen in den Bezirken? Drucksache 18 / 13 125 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2018) zum Thema:

Mehr

S t a d t r a t J e n a Beschlussvorlage Nr. 14/2574-BV

S t a d t r a t J e n a Beschlussvorlage Nr. 14/2574-BV S t a d t r a t J e n a Beschlussvorlage Nr. 14/2574-BV Einreicher: Oberbürgermeister - öffentlich - Jena, 12.06.2014 Sitzung/Gremium am: Dienstberatung Oberbürgermeister 10.06.2014 Ortsteilrat Neulobeda

Mehr

Landschaftsplanverzeichnis Berlin

Landschaftsplanverzeichnis Berlin Landschaftsplanverzeichnis Berlin Dieses Verzeichnis enthält die dem gemeldeten Datensätze mit Stand 24.02.2012. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Daten übernimmt das BfN keine Gewähr.

Mehr

[ANALYSE BERLINER WAHLEN 2011] Mit den Ergebnissen aus dem Bezirk Berlin-Pankow

[ANALYSE BERLINER WAHLEN 2011] Mit den Ergebnissen aus dem Bezirk Berlin-Pankow [ANALYSE BERLINER WAHLEN 2011] Mit den Ergebnissen aus dem Bezirk Berlin-Pankow GLIEDERUNG 1. Ergebnis Berlin gesamt... 3 2. Ergebnis Bezirke Berlin... 4 3. Ergebnis Berlin-Pankow... 5 4. Ergebnis Prenzlauer

Mehr

S2: Anteil Langzeitarbeitslose 2014 D2: Veränderung Anteil Langzeitarbeitslose (S2) MW: Mittelwert aller betrachteten Gebiete (137 BZR)

S2: Anteil Langzeitarbeitslose 2014 D2: Veränderung Anteil Langzeitarbeitslose (S2) MW: Mittelwert aller betrachteten Gebiete (137 BZR) Datenstand : Datenstand : 31.12.2012, 010111 Tiergarten Süd 13.938 6,83 1,87 15,81 38,14-1,42-0,99-0,75-4,04 010112 Regierungsviertel 9.909 4,89 1,28 6,61 22,65-0,07 0,00-0,41-0,09 010113 Alexanderplatz

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0417 16.06.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Schaffung von Wohnraum Drucksache 17/2600 (II.A.29) Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0417 Der

Mehr

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon

Der Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G

Mehr

Di Di Di Di Di Mi Mi Mi Mi

Di Di Di Di Di Mi Mi Mi Mi Blutspenden in Berlin bis zum 07.05.2019 26.03.2019 26.03.2019 26.03.2019 26.03.2019 15:00-18:00 Uhr 26.03.2019 27.03.2019 15:30-19:30 Uhr 27.03.2019 27.03.2019 08:00-12:00 Uhr 27.03.2019 Berlin 12589

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kindertagesbetreuung www.berlin.de/sen/jugend/ familie-und-kinder/ kindertagesbetreuung/fachinfo/ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str.

Mehr

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbestimmungen

Mehr

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch BKleigÄndG vom 18. August 1997 (BGBl. I S.2081) Änderungen: 1. Gesetz über das BauGB vom 8.12.86 (BGBl.

Mehr

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2012 K 02: Alleinerziehende Haushalte 2012

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2012 K 02: Alleinerziehende Haushalte 2012 010111 Tiergarten Süd 12.837 4,83 26,23 14,97 82,94 55,22 2,84 22,38 5,11 22,15 51,56 40,64 2,82-3,49 010112 Regierungsviertel 9.226 2,50 27,60 3,24 69,79 38,60 1,65 12,09 32,25 0,00 59,40 32,09 2,69-0,61

Mehr

Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht B VII 4-1. Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25.

Bericht der Landesabstimmungsleiterin. zugleich Statistischer Bericht B VII 4-1. Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Volksentscheid 214 Bericht der Landesabstimmungsleiterin zugleich Statistischer Bericht B VII 4-1 Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 214 statistik Berlin Brandenburg Vorläufiges

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht D II 1 j / 14 und im Land Berlin (Stand: sregister 29.2.2016) statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht D II 1 j / 14 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925)

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925) Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: 9025-1294 - VII B 11 - Intern: (925) - 1294 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme

Mehr

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 mit den Änderungen zum BKleingG vom 8. April 1994

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 mit den Änderungen zum BKleingG vom 8. April 1994 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 mit den Änderungen zum BKleingG vom 8. April 1994 ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften 1 Begriffsbestimmungen (1) Ein Kleingarten ist ein Garten,

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen,Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen,Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt von Sondernutzungsrechten bzw. Sondereigentum an Garagen,Sammelgaragen und Wageneinstellplätzen zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr

Fragebogen zur Darstellung der kommunalen Kleingartenpolitik, der Kommune und der kleingärtnerischen Organisationen

Fragebogen zur Darstellung der kommunalen Kleingartenpolitik, der Kommune und der kleingärtnerischen Organisationen 8. Landeswettbewerb Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen 2017 Fragebogen zur Darstellung der kommunalen Kleingartenpolitik, der Kommune und der kleingärtnerischen Organisationen A. Allgemeine Angaben

Mehr

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Bundeskleingartengesetz (BKleingG) BKleingG Ausfertigungsdatum: 28.01983 Vollzitat: Bundeskleingartengesetz (BKleingG) "Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September

Mehr

Bundeskleingartengesetz BKleinG

Bundeskleingartengesetz BKleinG Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Bundeskleingartengesetz BKleinG Datum: 28. Februar 1983 Fundstelle: BGBl I 1983, 210 Textnachweis ab: 1. 4.1983 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. 20a

Mehr

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin

Kleine Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin Drucksache 17 / 12 995 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 13. Dezember 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2013) und Antwort Kosten

Mehr

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2014 K 08: Städtische Wohnungen 2014 als Status: , in Prozent

K 01: Jugendarbeitslosigkeit 2014 K 08: Städtische Wohnungen 2014 als Status: , in Prozent 4.2. Kontext-Indikatoren - Anteilswerte - auf Ebene der en (31.12., 31.12.2012-31.12.) K 01: Jugendarbeitslosigkeit K 08: Städtische Wohnungen als Status: 31.12., in Prozent K 02: Alleinerziehende Haushalte

Mehr

Die Kleingartenkolonie Dauerkolonie Rennbahn war die erste Dauerkolonie Berlins

Die Kleingartenkolonie Dauerkolonie Rennbahn war die erste Dauerkolonie Berlins Schriftenreihe zur Geschichte der Weißenseer Kleingartenbewegung Informationen Dokumente Analysen Teil 5 Die Kleingartenkolonie Dauerkolonie Rennbahn war die erste Dauerkolonie Berlins Bezirksverband der

Mehr

Bundeskleingartengesetz

Bundeskleingartengesetz Bundeskleingartengesetz Seite 1 von 11 Wann ist ein Garten ein Kleingarten? Darüber lässt sich trefflich philosophieren. Oder man schaut einfach ins Bundeskleingartengesetz (BKleingG), wo die Juristen

Mehr

Allgemeine Vorschriften

Allgemeine Vorschriften Allgemeine Vorschriften 1 Begriffsbestimmungen (1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kindertagesbetreuung www.berlin.de/sen/jugend/ familie-und-kinder/ kindertagesbetreuung/fachinfo/ Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str.

Mehr

ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten);

ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen ist (Wohnungsgarten); Bundeskleingartengesetz (HaufeIndex: 0040) - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (HaufeIndex: 00785) Begriffsbestimmungen (HaufeIndex: 00786) () Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner)

Mehr

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.v. Bundeskleingartengesetz

Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.v. Bundeskleingartengesetz Datum: 28. Februar 1983 Fundstelle: BGBl I 1983, 210 Textnachweis ab: 1. 4.1983 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. 20a (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 13. 9.2001 I 2376 +++) Erster Abschnitt

Mehr

Bundeskleingartengesetz

Bundeskleingartengesetz 1.1. - 1 - Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Vom 28. Februar 1983 (BGBl I S. 210), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBI I S. 2146) ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften

Mehr

Liste Berliner Friedhöfe (einschließlich Umland)

Liste Berliner Friedhöfe (einschließlich Umland) Liste Berliner Friedhöfe (einschließlich Umland) Stand März 2014 Bezirk Friedhofsname Strasse PLZ Ort Friedhofskennzahl Flächengröße in m² Friedhofsträger Friedhofstyp Denkmalwert Baudenkmadenkmal Garten-

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Kindertagesbetreuung www.berlin.de/sen/familie/ kindertagesbetreuung/fachinfo.html email briefkasten@senbjw.berlin.de Stand Januar 2014 Bedarfsatlas

Mehr

Raumplanerische Stellungnahme

Raumplanerische Stellungnahme Raumplanerische Stellungnahme Auftraggeber: Gemeinde Keutschach am See, 03.01.2018 Auftragnehmer: Ortsplaner Mag. Christian Kavalirek GEGENSTAND DER BEAUFTRAGUNG Die Beauftragung umfasst im Zuge der geplanten

Mehr

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Marion Platta (LINKE)

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) Drucksache 18 / 13 644 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2018) zum Thema:

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) Drucksache 18 / 11 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Steffen Zillich (LINKE) vom 27. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am

Mehr

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen: Zahlen für 2016

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen: Zahlen für 2016 Drucksache 18 / 11 585 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema:

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Beschluss-Nr.: VII-1127/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-Nr.: VII-1127/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Bebauungsplan 3-51B für das Grundstück

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

1. Erhöhung des Wohnungsbestandes der städt. WBG - Ausgangslage -

1. Erhöhung des Wohnungsbestandes der städt. WBG - Ausgangslage - 1. Erhöhung des Wohnungsbestandes der städt. WBG - Ausgangslage - Bezirke Bezirke Städt. WBG * Anteil Wesentliche Player Wohnungen Wohnungen städt. WBG * Anzahl Anzahl % Lichtenberg 143.961 49.048 34,1

Mehr

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) Perspektiven für MUF-Standorte. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) Perspektiven für MUF-Standorte. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 13 664 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 05. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2018) zum Thema: Perspektiven

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 16 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2016 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 16 Erscheinungsfolge: jährlich

Mehr

Bündnis für Soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IV, Berlin 1

Bündnis für Soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IV, Berlin 1 1 Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten Anzahl Wohnungen degewo 60.812 GESOBAU 37.176 Senat GEWOBAG HOWOGE 51.132 51.410 STADT und LAND 38.638 WBM 28.061-10.000 20.000 30.000 40.000

Mehr

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums

Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin Vergleichsfaktoren für den Teilmarkt des Wohnungseigentums zur Verwendung gemäß 183 Abs. 2 Bewertungsgesetz (BewG) 1 Veröffentlicht

Mehr

II. Teil Planungsrecht

II. Teil Planungsrecht II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan

Mehr

Bedarfsatlas 2012 (Stand 03. Juli 2012, nach Bezirken, redakt. Änd )

Bedarfsatlas 2012 (Stand 03. Juli 2012, nach Bezirken, redakt. Änd ) Der Bedarf stellt eine wesentliche Fördervoraussetzung im Rahmen des Kitaausbauprogramms dar. Der Bedarfsatlas 2012 teilt die Bezirksregionen in 4 Kategorien ein. Eine individuelle Bedarfsbestätigung durch

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: 9139 4780 steffi.naumann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des

Mehr

SCHÖNEBERGER LINSE. Neue Quartiersentwicklung mit attraktivem Nutzungsmix

SCHÖNEBERGER LINSE. Neue Quartiersentwicklung mit attraktivem Nutzungsmix STANDORTINFORMATION OBJEKT: Konzeptverfahren Schöneberger Linse Baufeld 2/3 Sachsendamm 64, Tempelhofer Weg 29 30, Gotenstraße 50 51, 10829 Berlin Am Bahnhof Berlin-Südkreuz SCHÖNEBERGER LINSE Neue Quartiersentwicklung

Mehr

Jahrgang Nr.150. Inhalt: Kleingarten und Kleinpachtlandordnung S. 1371

Jahrgang Nr.150. Inhalt: Kleingarten und Kleinpachtlandordnung S. 1371 -1371- Reichs = Gesetzblatt Jahrgang 1919 Nr.150 Inhalt: Kleingarten und Kleinpachtlandordnung S. 1371 (Nr.6977) Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919 Die verfassungsgebende Deutsche

Mehr

Hier besteht zwischen dem Landesverband und W+V ein Rahmenvertrag.

Hier besteht zwischen dem Landesverband und W+V ein Rahmenvertrag. Verteiler: KandidatInnen für das Abgeordnetenhaus BzBm-KandidatInnen Landesvorstand WahlkampfleiterInnen in den Kreisen WahlkampfleiterInnen der KandidatInnen MitarbeiterInnen des SPD LV Berlin : E-Mail:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Kleingartenbestand im Bezirk. Treptow-Köpenick. Teilanlagen. Name Lage Größe in m² Parzellenanzahl Dauerbewohner Sich.stufe Anmerkung Landeseigentum

Kleingartenbestand im Bezirk. Treptow-Köpenick. Teilanlagen. Name Lage Größe in m² Parzellenanzahl Dauerbewohner Sich.stufe Anmerkung Landeseigentum Kleingartenbestand im Bezirk Teilanlagen Treptow-Köpenick Nr. 09002a Alte Sternwarte Puderstraße 16-18 14.587 38 0 III a Ja 09002b Alte Sternwarte Puderstraße 16-18 2.804 11 0 I a Nein 09003- Am Adlergestell

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) Astbestsanierung durch die Gewobag. Drucksache 18 /

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) Astbestsanierung durch die Gewobag. Drucksache 18 / Drucksache 18 / 15 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2018) zum Thema: Astbestsanierung

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14. Mai 2014 IV A HB 5100 4/2014 Tel.: 9020-2039 Alexander.Grytz@senfin.berlin.de

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14. Mai 2014 IV A HB 5100 4/2014 Tel.: 9020-2039 Alexander.Grytz@senfin.berlin.de Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14. Mai 2014 IV A HB 5100 4/2014 Tel.: 9020-2039 Alexander.Grytz@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1983, 210 FNA: FNA Bundeskleingartengesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1983, 210 FNA: FNA Bundeskleingartengesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BKleingG Ausfertigungsdatum: 28.02.1983 Gültig ab: 01.04.1983 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1983, 210 FNA: FNA 235-12 Bundeskleingartengesetz Zum 08.06.2019

Mehr

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 14.06.2017 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.07.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung

Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung Aktualisierung-Juni 2017 Petra Fiebig / Fachsteuerung 1 Inhalt zur Aktualisierung KEP 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Entwicklung der Kinderzahlen 3. Trendentwicklung

Mehr

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) Wilde Tiere in Berlin. Drucksache 18 / Wahlperiode

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) Wilde Tiere in Berlin. Drucksache 18 / Wahlperiode Drucksache 18 / 15 701 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 21. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) zum Thema: Wilde

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE

Mehr

Freie Universität Berlin

Freie Universität Berlin Projekt Schriftspracherwerb von Grundschulkindern nichtdeutscher Ein Forschungsprojekt des Interdisziplinären Zentrums für Lehr-Lern-Forschung (IZLL) der Freien Universität Berlin unter Leitung von Prof.

Mehr