Vorbeugender Brandschutz in Altholz- und Abfallsortieranlagen - pro aktives Handeln, ist wichtiger denn je!
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- Maria Huber
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1 RECYCLING-TECHNIK Dortmund 2015 Vorbeugender Brandschutz in Altholz- und Abfallsortieranlagen - pro aktives Handeln, ist wichtiger denn je! 4. November 2015 Dortmund Gerd Lampel, technischer Berater BAV e.v.
2 Proaktives Handeln Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss! (1987 OVG Münster 10A 363/86) 2
3 Proaktives Handeln Für die Abfallwirtschaft sollten klare Schutzziele formuliert werden! Müssen alle Schutzziele gleichwertig sein? Abfalllager (Kosten) Wohnungen (Menschenleben) Ausfall der Produktionsanlage als Brandfolge Unternehmen. gefährdet Schadstofffreisetzungen (Lagerung, Behandlung gefährlicher Abfälle)? Gefahr von Sekundärfolgen (z.b. Explosion brennbarer Stäube)! Vermeidung von Bränden und Verzögerung einer Brand- und Rauchausbreitung Evakuierung -> Rettung von Menschen Brandbekämpfung -> effektive Löscharbeiten 3
4 Proaktives Handeln Warum sollte sich die Abfallwirtschaft und die Altholzbranche im speziellen um sicherheitstechnische Fragen kümmern? Weil es bisher keinen sicherheitstechnischen Baukasten für die Altholzbranche gibt. Weil, die vorhandenen Informationen schwer verständlich, unübersichtlich und sehr umfangreich sind. Weil, man lieber über uns redet, statt mit uns zu reden (Versicherer [schwere Betriebsarten], Genehmigungsbehörden, Nachbarn unserer Anlagen usw.). Weil wir selbst am besten wissen, wie unsere Arbeitsprozesse funktionieren. Weil wir den Mut haben, über unsere Sicherheitsprobleme zu sprechen, um unsere Situation zu verbessern. 4
5 Proaktives Handeln Wichtige Verordnungen und Regeln für den Brandschutz in Altholzanlagen, eine nicht abschließende Übersicht! Muster-Industriebaurichtlinie Landesbauordnungen VDS 2517 Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen Hinweise für den Brandschutz VDI 4087 Planung, Errichtung und Betrieb von Altholzanlagen Löschwasserrückhalterichtlinie; AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; VDS 2557 Planung und Einbau von Löschwasserrückhalteeinrichtungen Weitere DIN-Bestimmungen, VDS-Richtlinien usw. 5
6 Warum sollte man sicherheitstechnische Fragen nicht nur auf den Brandschutz begrenzen? Sicherheit ist übergreifend, die notwendigen Maßnahmen sind aufwändig und kosten Geld! Der Brandschutz ist ein Sicherheitsaspekt, unter mehreren, aber der wichtigste! Holzstäube sind brennbar und damit potenziell explosionsfähig! Der Objektschutz gewinnt eine immer größere Bedeutung, Stichworte: Brandstiftung, Metalldiebstähle, Diebstahl von Bargeld und Sachmitteln usw. Sicherheit tangiert auch den Arbeitsschutz! These: Sicherheit muss erarbeitet, erreicht und gehalten werden! 6
7 Wechselwirkung Brände Explosionen Schwelbrand in einem Holzsilo nach Holzstaubexplosion Ursache: * Altholz wurde geshreddert * pneumatische Förderung zum Silo * Funkenflug 7
8 Traue keiner Statistik, die du nicht selbst 8
9 Brandstatistiken Quelle G. Lampel 02_15 9
10 Brandstatistiken Brände in Recyclinganlagen Quelle G. Lampel 02_15 10
11 Brandstatistiken Brände in Recyclinganlagen Quelle G. Lampel 02_15 11
12 Brandstatistiken Ausbruch von Bränden in Recyclinganlagen Quelle G. Lampel 02_15 12
13 Vorbeugender Brandschutz Grafik Vorbeugender Brandschutz baulicher Brandschutz anlagentechnischer Brandschutz organisatorischer Brandschutz Reduzierung des Brandrisikos 13
14 Vorbeugender Brandschutz Grafik Baulicher Brandschutz Die Einflussmöglichkeiten des Anlagenbetreibers auf den baulichen Brandschutz sind begrenzt! Brandverhalten von Baustoffen Feuerwiderstand der Bauteile Aufteilung der Gebäude / Flächen in Brandabschnitte Fluchtwegplanung Zuwegung, Feuerwehrflächen 14
15 Baulicher Brandschutz 15
16 Vorbeugender Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Eine Einflussnahme des Anlagenbetreibers auf den anlagentechnischen Brandschutz ist möglich! Brandfrüherkennungstechnik und Brandmeldeanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Notbeleuchtungen Selbsthilfeeinrichtungen (Handfeuerlöscher, Wandhydranten) Feuerlöschanlagen (z.b. Sprinkler- und Sprühwasseranlagen) Löschwasserversorgung usw. 16
17 Vorbeugender Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Eine Einflussnahme ist möglich und zwingend erforderlich! Bestellung von Brandschutzbeauftragten Erstellen einer Brandschutzordnung Bestellen und ausbilden von Ersthilfekräften / Brandschutzhelfern Unterweisen von Mitarbeitern sowie Aufklärung über Brandschutzmaßnahmen Räumungs- und Löschübungen Erstellung Feuerwehrplan Erstellen und anbringen von Flucht- und Rettungswegplänen Überprüfung brandschutztechnischer Einrichtungen Brandschutzbegehungen auf freiwilliger Basis! 17
18 Freiwillige, regelmäßige Anlagenbegehungen erster Auszug Checkliste Brandschutz in Altholzanlagen 1.2 baulicher und technischer Brandschutz Ist das Anlagengelände hinreichend gegen den Zutritt Unbefugter gesichert? Löschwasserversorgung geprüft und frei zugänglich? Löschwasserrückhaltung geprüft und frei zugänglich? Ja Nein Bemerkungen 1.3 organisatorischer Brandschutz Existieren Betriebsanweisungen über Brandgefahren und Schutzmaßnahmen? Wenn ja, sind diese aktuell? Werden betroffene Mitarbeiter regelmäßig über Brandgefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen? Ist eine Brandschutzordnung vorhanden, aktuell und ausgehängt? Verantwortliche sind eindeutig zu benennen! Erfolgskontrolle ist wichtig! 18
19 Vorbeugender Brandschutz, Anlagenbegehungen zweiter Auszug Checkliste Brandschutz in Altholzanlagen 5. Produktionsbereich 5.5 Staubablagerungen, Störstoffe auf Motoren, Lagern entfernt? Funktionsfähigkeit geprüft? Ja Nein Bemerkungen Vorzerkleinerer Unterband Vorzerkleinerung Austragsband Vorzerkleinerung Überbandmagnet Austragsband Sieb Austragsband 0-10 Sieb Da die Checkliste auf freiwilliger Basis angelegt ist, ist die Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend. Jede Anlage muss sich Ihre Checkliste selbst konfigurieren! 19
20 Versicherungsschutz und Obliegenheitsmanagement Versicherungsschutz Die Recyclingbranche hat unter Versicherern einen schlechten Ruf! Einerseits sind die Schadenshöhen überschaubar, andererseits ist das Risiko wegen der Komplexität durch die Versicherer schwer zu bewerten! Knappe Kapazitäten, insbesondere auf der Seite der Rückversicherer, haben zu einer zurückgehenden Zeichnungsbereitschaft geführt! Die Prämien sind in den letzten Jahren > 50 % gestiegen, ebenso die Selbstbehalte (bis zu und mehr) Obliegenheitsmanagement Die Verhaltensvorschriften (Obliegenheiten), die sich für den Anlagenbetreiber aus dem Versicherungsvertrag heraus ergeben, sollten bekannt sein und aktiv gemanagt werden. Bei rechtlichen Neuerungen oder Änderungen in der Anlagengenehmigung sollte ein regelmäßiger Abgleich in Bezug auf den Versicherungsschutz erfolgen. Obliegenheitsverletzungen können im Einzelfall zum Leistungsverlust nach Schadensereignissen führen. 20
21 Fazit: Die VDS 2517 Hinweise für den Brandschutz bei Sekundärrohstoffen sowie die neue VDI-Richtlinie 4087 Altholzanlagen (erhältlich ab 2016), sind eng miteinander verknüpft. Sie bieten im Verbund die Möglichkeit, den brandschutztechnischen Stand von Altholzanlagen einheitlich zu beschreiben. Brände, Explosionen und Störfälle in Recyclinganlagen sind regelmäßig mit einer großen öffentlichen Wirkung verbunden. Sie sollten die möglichen Wirkungen sehr ernst nehmen. Insbesondere auf Anlagen, die wiederholt zu Brandopfern werden, wird erheblicher öffentlicher Druck ausgeübt. Beispiele: Betriebsverlagerungen, Runder Tisch, Einschränkungen/Auflagen der Betriebsgenehmigung usw. Die Industriestatistiken der Schadensversicherer taugen für unsere Branche nichts! Die Altholzbranche muss sich Ihre Schutzziele selbst definieren! Wo kann es brennen, was darf im Brandfall ggf. abbrennen, welche Bereiche müssen wir schützen und mit welchen Maßnahmen gelingt uns dieser Schutz? 21
22 Fazit: Nur wenn es der Recyclingbranche gelingt, die Brandhäufigkeit und die Folgen zu minimieren, erscheint eine Rückkehr zu akzeptablen Versicherungsbedingungen möglich. Gemeinsame Anstrengungen und ein vertrauensbildender Dialog der Versicherungspartner sind dabei unerlässlich! Beim BAV bilden sicherheitstechnische Fragen ein Schwerpunktthema. Im Fachausschuss Technik haben wir ein dauerhaftes Forum geschaffen. Darüber hinaus veranstalten wir einmal im Jahr ein sicherheitstechnisches Seminar, in Zusammenarbeit mit dem TÜV Süd. Wir stehen im Vergleich zu anderen Branchen am Anfang oder zumindest mittendrin!!! 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerd Lampel Tel. 0152/3175/6779 Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.v. Behrenstraße Berlin Telefon Fax
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