PFLEGE BETRIFFT UNS ALLE!

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1 PFLEGE BETRIFFT UNS ALLE! BERUFSGRUPPEN, AUSBILDUNG, ENTLOHNUNG IN ÖSTERREICH 25. JUNI 2013 REINHARD BÖDENAUER

2 ÜBERBLICK BERUFSGRUPPEN, AUSBILDUNG, ENTLOHNUNG IN ÖSTERREICH Berufsgruppen / Ausbildung: Gehobener medizinische Dienste Berufsgruppen im GUKG Sozialbetreuungsberufegesetz 24-Stunden-Dienst Personenbetreuer Persönliche Assistenz Entlohnung: Wesen der Gehalts-/Lohnentwicklung Österreichs in der Pflege und Betreuung Öffentlicher Dienst (Gemeine, Land, Bund) Privatangestellte/-arbeiter Gehaltsentwicklung/Finanzierung

3 BERUFSGRUPPEN GEHOBENER MEDIZINISCHER DIENST Ergotherapeutinnen/-therapeuten Physiotherapeutinnen/-therapeuten Logotherapeutinnen/-therapeuten 3 von 6 Berufsgruppen der Gehobenen medizinischen Diensten die Aufgaben in der Pflege übernehmen. All diese Berufe werden auf der Fachhochschule ausgebildet.

4 BERUFSGRUPPEN NACH DEM GUKG und beinhaltet: GUKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Diplomkrankenschwester/Diplomkrankenpfleger (dreijährige Ausbildung) Pflegehelferin/Pflegehelfer (einjährige Ausbildung in max. 24 Monaten) Durch das Basismodul in der Grundversorgung (Tablettenverabreichung und Inkontinenzbetreuung) und Pflegehelfer sind die Sozialbetreuungsberufe im GUKG verankert.

5 BERUFSGRUPPEN SOZIALBETREUUNGS- BERUFEGESETZ Gesetz sei österreichweite Ausbildung 3 Qualifikationsniveaus: Heimhelferin/Heimhelfer ( ) Fach-Sozialbetreuerin/Fachsozialbetreuer (1200 Stunden Theorie Stunden Praxis) Diplomierte Sozialbetreuerin/Betreuer ( )

6 BERUFSGRUPPEN SOZIALBETREUUNGS- BERUFEGESETZ Auf Fach- und Diplomniveau: 1. Altenarbeit A incl. PflegehelferIn 2. Familienarbeit (nur auf Diplomniveau) F incl. PflegehelferIn 3. Behindertenarbeit BA incl. PflegehelferIn 4. Behindertenbegleitung BB incl. Basisversorgung.

7 BERUFSGRUPPEN SOZIALBETREUUNGS- BERUFEGESETZ Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung Fach-Sozialbetreuerinnen/-betreuer Behindertenbegleitung Diplom-Sozialbetreuerinnen/-betreuer Behindertenbegleitung Heimhelferinnen/Heimhelfer 100 Unterrichtseinheiten Theorie/40 Stunden Praxis Fort- und Weiterbildung verpflichtend!!!

8 BERUFSGRUPPEN PERSONENBETREUERIN IN DER 24-STUNDEN-BETREUUNG Gesetz seit dem 1. Juli 2007, Änderung 10. April 2008 ( ) Aus einer Umfrage ergab sich 2006, dass 80% der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt werden sollen: Als Personenbetreuerin selbständig oder unselbständig tätig werden kann ich, wenn: eine Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen der theoretischen Ausbildung einer Heimhelferin/Heimhelfer entspricht. eine 6 Monate andauernde, sachgerechte Betreuung von Klienten durch die Betreuungskraft. Delegation von pflegerischen oder ärztlichen Aufgaben an die Betreuungskraft erfolgt.

9 BERUFSGRUPPEN PERSÖNLICHE ASSISTENZ Keine einheitliche gesetzliche Regelung in Österreich! Nur in Oberösterreich gibt eine gesetzliche Regelung mit einer 40- Stunden-Ausbildung. Die persönliche Assistenz unterstütz, betreut, pflegt, assistiert, zumeist Personen mit schwersten körperlichen Beeinträchtigungen in alle Belangen des täglichen Leben.

10 ENTLOHNUNG SOZIALER DIALOG Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Bundes- und Landesbedienstete Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, freie Berufe Gemeindebediensten Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Privatangestellte, Angestellt per Vertrag Gewerkschaft vida Arbeiter und Angestellte, PersonenbetreuerInnen

11 ENTLOHNUNG GÖD + GDG-KMSFB Gesundheit- und Sozialbereich des öffentlichen Dienstes und der Gemeinden: Anstelle von Kollektivverträgen werden die Arbeitsverhältnisse durch eigene Gesetze der Länder und des Bundes geregelt: Besoldungsordnung Dienstordnung für Beamte Vertragsbediensteten für Vertragsbedienstet Pensionsordnung

12 ENTLOHNUNG GPA-DJP + VIDA Seit rund 10 Jahren gibt es für alle Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich Kollektivverträge, die von den obengenannten Gewerkschaften gemeinsam verhandelt wird: KV Sozialwirtschaft Österreich (BAGS) Caritas-Kollektivvertrag Diakoniekollektivvertrag SOS-Kinderdorf Kollektivvertrag KV Bewährungshilfe

13 ENTLOHNUNG GPA-DJP + VIDA Mit Gewerkschaften verhandeln freiwillige Arbeitgeberverbände, die auf Grund ihrer Bedeutung und Größe die Kollektivvertragsfähigkeit vom Bundeseinigungsamt erhalten haben. Der Kollektivvertrag BAGS ist der wichtigste Sozial-Kollektivvertrag in Österreich mit 330 Mitglieder (Unternehmen) und erfasst Beschäftigte.

14 ENTLOHNUNG FINANZIERUNG Alle Gehaltstabellen haben im Sozialbereich einen sehr ähnlichen Aufbau: verschieden Verwendungsgruppen (Bildungsunterschiede, Grad der Verantwortung) Vordienstzeitenanrechnung (von 5 bis 20 Jahren) alle 2 Jahre (durchschnittlich 18 Stufen)eine automatische Vorrückung (Biennium) Zulagen und Zuschläge (im Privatbereich sehr eingeschränkt) Die Gehälter werden grundsätzlich alle 12 Monate erhöht.

15 ENTLOHNUNG RECHT Kollektivvertragsgehälter dürfen nicht unterschritten werden. Jährliche Kollektivvertragserhöhungen gelten für Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigten, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind (Außenseiterregelung) Satzung: Hat ein freiwilliger Arbeitgeber-verband umfassende Bedeutung, kann per Antrag das Bundeseinigungsamt den Kollektivvertrag für alle Betriebe in der selben Branche für rechtsverbindlich erklären (BAGS) Frauen dürfen nicht diskriminiert werden!

16 BERUFSGRUPPEN PERSÖNLICHE ASSISTENZ Keine einheitliche gesetzliche Regelung in Österreich! Nur in Oberösterreich gibt eine gesetzliche Regelung mit einer 40- Stunden-Ausbildung. Die persönliche Assistenz unterstütz, betreut, pflegt, assistiert, zumeist Personen mit schwersten körperlichen Beeinträchtigungen in alle Belangen des täglichen Leben.

17 ENTLOHNUNG FINANZIERUNG Der Öffentliche Sektor (Bund, Land, Gemeinde) verhandelt direkt mit der Regierung die Gehälter es kommt vermehrt zu Einsparungen: Vertragsbedienstet statt Beamte moderate Gehaltsabschlüsse Aufnahmestopp Im Privatsektor verhandeln wir mit den freiwilligen Arbeitgeberverbänden regelmäßige Erhöhungen aber keine 1:1 Erhöhung der Leistungsabgeltung der Einrichtungen durch die Länder und den Bund Verdichtung der Arbeit 60% Teilzeitbeschäftigte (gerade in diesem starken Frauenbereich 77,1%)

18 ENTLOHNUNG GEHALTSANSATZ In Österreich gibt kein Mindestlohngesetz wie in vielen anderen europäischen Ländern! Einige Beispiele, was man beim Einstieg ins Berufsleben mindestens verdient (ohne Zulagen und Zuschläge): Heimhilfe: 1.647,40 (BAGS), 1.651,00 (Diakonie), 1.645,70 (Caritas) Pflegehelfer: 1.781,80 (BAGS), 1.749,40 (Diakonie), 1.819,30 (Caritas), DGKS/DGKP: 2.051,90 (BAGS), 2.004,50 (Diakonie), 2.076,30 (Caritas) Höchstwert lt. Gehaltstabelle: Heimhilfe: 2.172,80 (BAGS), 1.978,15 (Diakonie), 2.049,50 (Caritas)

19 ENTLOHNUNG PROBLEMFELDER 24-Stunden-Betreuung: Angestellte in der 24-Stunden- Betreuung unterliegen den Mindestlohntarifen der Hausangestellten, ABER 97% sind als Selbständige registriert. Der ÖGB (18. ÖGB-Kongress vg. Woche) erachtet das Gesetz zur selbständigen Ausübung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten als unzulässig und fordert die sofortige Abschaffung dieser Sklavenarbeit mit einem enormen Risiko für die Selbständigen. Regelungen für die persönliche Assistenz Ausreichende Finanzierung des Wachstumssektors keine weiteren Auslagerungen aus dem öffentlichen Sektor

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22 AKTIONEN VOR DEN BÜROS DER ARBEITGEBER 22

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24 ENTLOHNUNG AKTIONEN

25 ENTLOHNUNG AKTION AM RATHAUSPLATZ

26 DĚKUJI MNOHOKRÁT

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