Arbeitskreis 1 Pflegevorsorge im demografischen Wandel
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- Minna Neumann
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1 57. Österreichischer Städtetag 30. Mai 1. Juni 2007 Design Center Linz Arbeitskreis 1 Pflegevorsorge im demografischen Wandel Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Pflegevorsorge eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden Referate in diesem Arbeitskreis: Österreich wird älter Auswirkungen und Herausforderungen des demographischen Wandels Demographische Entwicklung und Implikationen für die Gemeinden Mobil vor Stationär Wege der SeniorInnenbetreuung in Linz Zimmer mit Aussicht bitte warten! Pflegevorsorge eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden
2
3 Pflegevorsorge eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden Österreichischer Städtetag Linz, 31. Mai 2007, BM für Soziales und Konsumentenschutz Reform der Pflegevorsorge 1993 Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen (BGBl. Nr. 866/1993) Gemeinsame Grundsätze und Zielsetzungen Arbeitskreis für Pflegevorsorge für Empfehlungen, Vorschläge und einen Jahresbericht Bund: Bundespflegegeld, Sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Pflegepersonen Länder: Landespflegegeld, Ausbau der Sozialen Dienste Bund und Länder gemeinsam: Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie 1
4 Gemeinsame Zielsetzungen Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben verbessern Schaffung von Wahlmöglichkeiten in der Betreuung Unterstützung der familiären Betreuung Schaffung von Arbeitsplätzen Soziale Dienste: ambulant vor stationär Ausbau der Sozialen Dienste Die Länder verpflichten sich zum flächendeckenden Ausbau der ambulanten, teilstationären und stationären Dienste bis 2010 auf der Basis von Bedarfs- und Entwicklungsplänen mit einheitlichen Mindeststandards und Strukturen der Koordinierung, der Information und Beratung. 2
5 Bedarfs- und Entwicklungspläne erstellen die Länder ihre Bedarfs- und Entwicklungspläne Studie des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) im Auftrag des BMAGS: Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich Übersicht über die Bedarfs- und Entwicklungspläne der Länder (1999) Zwischenbilanz 2003 Studie des ÖBIG im Auftrag des BMSG: Ausbau der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in Österreich Erhebung des Ist-Standes im Altenbereich und Behindertenbereich mit Stichtag Darstellung des Soll-Standes bis
6 Zwischenbilanz 2003 Altenbereich Beschäftigte im ambulanten Bereich: Pflege- und Betreuungspersonen (VZÄ) Zunahme seit Erstellung der Pläne: 50 % Beschäftigte in Heimen: (VZÄ) Zunahme seit Erstellung der Pläne: 60 % Plätze in Alten- und Pflegeheimen: Zunahme seit Erstellung der Pläne: 4,3 % Zwischenbilanz 2003 Behindertenbereich Tageseinrichtungen: 384 Einrichtungen mit Plätzen Zunahme seit 1995: etwa ein Drittel Betreute Wohnformen: 447 Einrichtungen mit Plätzen Zunahme seit 1995: etwa 70 % 4
7 Zwischenbilanz 2003 Schwachstellen Kurzzeitpflege (Urlaubsbetten) Tagesbetreuung (geriatrische Tageszentren) Betreute Wohnformen (Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen) Angebote für bestimmte Zielgruppen (z.b. psychiatrische Pflegestellen) Betreuung in der Nacht und am Wochenende Zeitlich flexible Angebote Koordinierung und Vernetzung Entlassungsmanagement im Krankenhaus Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Beschäftigte 2003 Erhebung Soziale Dienste: ein dynamischer Sektor des Arbeitsmarktes Studie des ÖBIG im Auftrag des BMSG Beschäftigte im Alten- und Behindertenbereich Erhebung des Beschäftigtenstandes in allen Berufsgruppen, die in der Klientenbetreuung tätig sind, mit Stand Erhebung online bei etwa Einrichtungen der Alten- und Behindertenbetreuung Rücklauf etwa 60 % 5
8 Beschäftigte 2003 Ergebnisse Beschäftigte wurden rückgemeldet (insgesamt etwa geschätzt) 80 % der Beschäftigten sind weiblich Vollzeitbeschäftigt 48 %, Teilzeit 47 % Altenbereich: Personalzuwachs von 1999 bis 2003 um 20 % (Alten- und Pflegeheime 13 %, mobile Dienste 32 %) Personalzuwachs von 1993 bis 2003: Alten- und Pflegeheime 45 %, mobile Dienste 80 % Deutlicher Trend zu höherer Qualifizierung Sozialbetreuungsberufe Probleme Kompetenzaufteilung: Gesundheitsberufe Bund, Sozialberufe Länder Unterschiedliche Ausbildungen und Berufsbilder in den Ländern Fehlende Anerkennung Rechtsunsicherheit durch Tätigkeiten, die unter das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz fallen Schlechte Arbeitsbedingungen 6
9 Sozialbetreuungsberufe Grundsätze der Reform Österreichweit einheitliche Ausbildungen und Berufsbilder Gegenseitige Anerkennung durch die Länder Durchlässigkeit zwischen den Berufsgruppen Verknüpfung mit den Gesundheitsberufen Neues Modul Unterstützung bei der Basisversorgung Sozialbetreuungsberufe Zielsetzungen der Reform Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt Nationale und internationale Mobilität Mehr Rechtssicherheit für die beschäftigten Personen Gesellschaftliche Aufwertung der Sozialbetreuungsberufe Bessere Qualität der Betreuung für die betroffenen Menschen 7
10 Sozialbetreuungsberufe Berufsbilder Heimhelfer/innen (Ausbildung 200 h Theorie und 200 h Praxis) Fach-Sozialbetreuer/innen für Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung (Ausbildung 2 Jahre) Diplom-Sozialbetreuer/innen für Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung (Ausbildung 3 Jahre) Sozialbetreuungsberufe Vereinbarung : Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bereitet Vereinbarung nach Art. 15a B-VG vor 6. Dezember 2004: Vereinbarung wird von Bund und Ländern unterzeichnet (BGBl. I Nr. 55/2005) 26. Juli 2005: Vereinbarung tritt in Kraft : Bund erläßt Novelle zum Gesundheitsund Krankenpflegegesetz (GuKG) und GuKG- Ausbildungsverordnung 26. Juli 2007: Länder müssen ihre Berufsgesetze erlassen (Salzburg bis 8. Juli 2008) September 2007: Ausbildung nach dem neuen System beginnt 8
11 Rechtsschutz in Institutionen 1995 bis 2005: alle Bundesländer erlassen Heimgesetze 2004: Heimvertragsgesetz des Bundes Mindeststandard an Konsumentenrechten für Heimbewohner 2005: Heimaufenthaltsgesetz des Bundes Einschränkungen der persönlichen Freiheit in Krankenanstalten, Behindertenheimen und Alten- und Pflegeheimen werden an gesetzliche Bedingungen geknüpft Illegale Betreuung Geschätzte Familien nehmen illegale Betreuung zuhause in Anspruch Etwa 35 Agenturen vermitteln Betreuungspersonen 2006: Ausnahme von der Ausländerbeschäftigungsverordnung für die Betreuung in Privathaushalten ab der Pflegestufe 3 Pflege-Übergangsgesetz 2006: Amnestie für Strafbestimmungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bis 30. Juni 2007 Übergangsfristen für Zugang zum Arbeitsmarkt bis 2009 (2011) 9
12 24 Stunden Betreuung Rechtsgrundlage Hausbetreuungsgesetz und Novelle zur Gewerbeordnung (Regierungsvorlage vom 25. April 2007) Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr- Betreuung zuhause (neue Arbeitszeitregelungen): Anstellung bei Trägerorganisation Anstellung bei betreuungsbedürftiger Person oder einem Angehörigen Selbständige Berufsausübung im Rahmen eines freien Gewerbes 24 Stunden Betreuung Förderung Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (Regierungsvorlage vom 25. April 2007) Finanzielle Zuwendung des Bundes bei - Betreuung nach Hausbetreuungsgesetz - Feststellung des Betreuungsbedarfs - Pflegegeld zumindest Stufe 5 - Ausbildung der Betreuungskraft entsprechend Heimhelfer/in - Beteiligung von Ländern und Gemeinden an den Kosten. 10
13 Pflegevorsorge Herausforderungen Weiterer Ausbau der sozialen Dienste Alternativen zum Heim (teilstationäre Angebote, betreute Wohnformen) Flexiblere Angebote Koordination zwischen medizinischen und sozialen Leistungen Koordination zwischen stationären und ambulanten Diensten Gesamtösterreichische Planung nach
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