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1 1. Grundsätze Es gelten die allgemeinen rechtliche Grundsätze der Leistungsbewertung (Sek. I/II): 1. das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (hier 48 Grundsätze der Leistungsbewertung), 2. die APO-SI, 3. die APO-GOSt bzw. die Richtlinien SII, 4. der Kernlehrplan Englisch für das Gymnasium Sekundarstufe I. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (vgl. SchulG 48). Die Kriterien für die Notengebung müssen den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres transparent gemacht werden. Im Fach Englisch sind bei der Leistungsbewertung grundsätzliche alle im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche (s. Kap. 3) angemessen zu berücksichtigen: Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Englisch einen besonderen Stellenwert (KLP): Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen, Hör-Sehverstehen, zusammenhängendes Sprechen, an Gesprächen teilnehmen, Leseverständnis, Schreiben, Sprachmittlung), Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachlicher Korrektheit (Grammatik, Wortschatz, Aussprache/Intonation/Phonetik, Orthographie), Interkulturelle Kompetenzen, Methodische Kompetenzen. Bei der Leistungsbeurteilung sind von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen mit gleichem Stellenwert zu berücksichtigen. (KLP) Die Leistungsbewertung stellt auch eine Grundlage für die weitere Förderung dar (vgl. auch SchulG 48). Daher ist es wichtig, dass neben der Bewertung möglichst auch eine Diagnose des erreichten Lernstandes erfolgt und individuelle Hinweise für das Weiterlernen gegeben werden, um somit zum Weiterlernen zu ermutigen. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. (KLP) Bei der Zusammensetzung der Note zur Sonstigen Mitarbeit wird grundsätzlich Folgendes beachtet. Eine numerische Gewichtung der einzelnen Aspekte erscheint aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll: Vokabelkenntnisse praktische Leistungen Mitarbeit schriftliche Vokabeltests mündliche Vokabelüberprüfungen Rollenspiele Leseübungen Grammatische Übungen Kurzvorträge Lernplakate Vor- und Nachbereitung von Unterricht (Materialien, Hausaufgaben) Beteiligung am Unterricht (qualitativ) Heftführung 1

2 2. Beurteilungsbereich Klassenarbeiten ( Schriftliche Arbeiten ) in der Sek. I Grundsätze für die Erstellung der schriftlichen Arbeiten sind im schulinternen Curriculum Englisch für alle Jahrgangsstufen formuliert. Gleichzeitig sind folgende Präzisierungen vereinbart: Bewertung offener Aufgaben (KLP) Bewertet wird im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit der Aussagen, im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse. Dabei kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein etwas höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung. Bewertung sprachlicher Leistung (KLP) Die Bewertung sprachlicher Leistung erfolgt anhand folgender Kriterien: Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, Komplexität und Variation des Satzbaus, orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit, sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz, inhaltliche Strukturiertheit. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch dahingehend beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation insgesamt beeinträchtigen. (KLP) Verstößt die äußere Form der Klassenarbeit gegen die im Unterricht vereinbarten Grundregeln kann ein angemessener Punktabzug erfolgen. Alternativen zur Klassenarbeit Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, gleichwertige Leistungsüberprüfung ersetzt werden. (APO-SI 6 Abs. 8, auch Kernlehrplan) Dieses kann eine mündliche Prüfung oder auch eine andere schriftliche Arbeit sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb eines Schuljahres mindestens vier schriftliche Klassenarbeiten vorliegen. 2

3 3. Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ( Sonstige Leistungen im Unterricht ) in der Sek. I Zu den sonstigen Leistungen zählen (KLP): verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen, kommunikatives Handeln, schriftliche Sprachproduktion, mündliche Sprachproduktion, individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch, kooperative Leistungen im Rahmen von Team- und Gruppenarbeit, längerfristig gestellte komplexere Aufgaben in Einzel- oder Gruppenarbeit (z.b. Portfolio). Des Weiteren können zu den sonstigen Leistungen zählen: Vokabeltests, kurze schriftliche bzw. mündliche Übungen/Tests, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens, Hausaufgaben, Führen von Heften und Ordnern, Erstellen von Karteikästen, Vokabelmappen u.ä., Berichtigungen von Klassenarbeiten, Referate, Protokolle, Ergebnisse von Rechercheaufgaben bzw. sonstiger Aufgaben (z.b. im interkulturellen Kontext). 4. Beurteilungsbereich Klassenarbeiten ( Klausuren ) in der Sek. II Für alle Beurteilungsgrundlagen gilt die Ausrichtung an den für die Abiturprüfung relevanten drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus (vgl. Lehrplan Englisch (1999)): Wiedergabe von Kenntnissen (I), Anwendung von Kenntnissen (II), Problemlösen und Werten (III). HALBJAHR ANZAHL KURSART DAUER 11/1 2 GK 2 Unterrichtsstunden 11/2 2 GK 2 Unterrichtsstunden 12/1 2 GK 2 Unterrichtsstunden 2 LK 3 Unterrichtsstunden 12/2 2 GK 2 Unterrichtsstunden 2 LK 3 Unterrichtsstunden 13/1 2 GK 3 Unterrichtsstunden 2 LK 4 Unterrichtsstunden GK 1 13/2 (nur 3. Abiturfach) 3 Zeitstunden 1 LK 4,25 Zeitstunden 3

4 In Analogie zu den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW finden für Klausuren im Fach Englisch aktuell folgende Aufgabenarten (s. Lehrplan) Verwendung: Aufgabenart A: Textaufgabe Aufgabenart B: Textaufgabe mit Aufgabe zur freien Textproduktion Aufgabenart C: Produktion eines eigenen Textes auf Grundlage einer hinleitenden Aufgabenstellung Aufgabenstellung D: Textaufgabe mit besonderen Übungselementen ist in der Stufe 11 noch angemessen, in der Stufe 13 jedoch nicht mehr (vgl. Lehrplan SekII, S. 94). Die erste Klausur in 12/2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Englisch in NRW. Die Korrekturen der Klausuren in der Oberstufe werden mit Hilfe der aus den zentralen Abschlussprüfungen bekannten Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen. Hinsichtlich der Beurteilung der inhaltlichen Leistung wird unterschieden in comprehension, analysis und comment. Die Darstellungs und sprachliche Leistung fließt in Höhe von 60% in die Gesamtnote mit ein. Eine genaue Auflistung der Benotung im inhaltlichen als auch sprachlichen Bereich kann jeweils aktuell auf den entsprechenden Internetseiten zum Zentralabitur NRW im Fach Englisch nachgelesen werden. 5. Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ( Sonstige Leistungen im Unterricht ) in der Sek. II Der Bereich Sonstige Mitarbeit hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich. Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch nicht als Klausurfach gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen. Hierbei werden sowohl inhaltliche Korrektheit, Sprachrichtigkeit und Methodenkompetenz bewertet, insbesondere bei mündlichen Beiträgen auch die kommunikativen Kompetenzen der Schüler (Präsentation, Meinungsaustausch). Zudem wird die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler bewertet, die Fremdsprache als Arbeitssprache im Unterricht (in lehrer und schülerzentrierten Arbeitsformen) anzuwenden. Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit können folgende Leistungen zum Tragen kommen: Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Hausaufgaben (vorbereitend und nachbereitend), Referate und sonstige Präsentationsleistungen, 4

5 Protokolle, Lesetagebücher, thematische Dossiers, ggf. Mitarbeit in Projekten. 6. Konkrete Kriterien für die Notenfestsetzung im Bereich der Sonstigen Mitarbeit in der Sek. I/II Für die konkrete Ermittlung der Note im Bereich der Sonstigen Mitarbeit gelten als Bezugspunkt die Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR; vgl. KLP). Das jeweils zu erreichende Niveau ist im schulinternen Curriculum Englisch festgelegt. Grundsätzlich gilt für die Erteilung der Note Ausreichend, dass 50% der beschriebenen Kompetenzen erreicht werden müssen. Bei Erreichen von 75% der genannten Kompetenzen wird die Note Gut vergeben. 7. Kooperation in der Fachschaft zur Gewährleistung einheitlicher Standards Zur Gewährleistung der entsprechenden Leistungsanforderungen und Standards innerhalb der Schule finden permanent Absprachen zwischen den das Fach unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen statt. In diesem Rahmen erfolgt zudem regelmäßig ein Austausch und Abgleich von Klausuraufgaben sowie eine Besprechung der zugrunde liegenden Bewertungskriterien, um ein einheitliches Anforderungsprofil zu garantieren. Die hier gegebenen Referenzen können im Internet unter - Kernlehrplan Englisch G8: - Zentralabitur NRW Englisch: nachgelesen werden. (Internetadressen überprüft am ) 5

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