Allgemeine Geschäftsbedingungen MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt
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- Jakob Kappel
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt 1. Geltungsbereich Die Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch weiterhin neben anderen Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht durch diese ausdrücklich abgeändert oder aufgehoben werden. 2. Leistungen Zum Leistungsumfang gehören: Planung, Konzeption, Herstellung, Bearbeitung von audiovisuellen Medien, z.b. Video-, TV- und Filmproduktionen, Multimedia insgesamt oder in Teilen Mit der unter a) angeführten Leistungen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Lieferung, Vermietung oder Vermittlung von Technik, Räumen und Personal; Konzeption und Durchführung von Live-Übertragungen, Kongressorganisation, Events mit der unter d) angeführten Leistungen im Zusammenhang stehende Teilleistungen Vertrieb / Verkauf von Software Vertrieb / Verkauf von Hardware 3. Preise, Angebote Das Entgelt für die Inanspruchnahme von Leistungen der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste, falls nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt verstehen sich netto ab Studio Birkenau zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll usw., soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Angebote der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt sind freibleibend und unverbindlich. Im übrigen bedürfen Angebote, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt genannten Preise. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet. In den Preisen für technische Geräte sind grundsätzlich keine Personal- und Materialkosten enthalten. Die Bedienung der Technik der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt erfolgt grundsätzlich durch deren Personal (in Ausnahmefällen ist die Vermietung von Technik ohne Personal möglich). Material- und Personalkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Mindestberechnung für Personal und Technik beträgt eine Stunde, angefangene Stunden werden voll berechnet.
2 Eine Schicht beträgt 10 Arbeitsstunden. Vorbereitungs-, Rüst- und Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Für Überstunden und Nachtarbeit an Werktagen wird ein 25%iger, für Sonn- und Feiertagsarbeit ein 100%iger Zuschlag auf die Stunden- bzw. Tagessätze in Rechnung gestellt. Der Berechnungszeitraum für Tagegeld und Übernachtungskosten beginnt mit der Abfahrt bei der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt und endet mit Ankunft bei MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt Zeitverzögerungen durch Verschulden des Auftraggebers gehen zu deren Lasten. 4. Konzeption Legt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt die Konzeption (Exposé, Treatment, Storyboard, Drehbuch) zu ihrem Leistungsangebot vor, kommt der Produktionsauftrag danach nicht zustande, trägt der Auftraggeber die Kosten der Konzeption. Bei nachträglich stornierten Aufträgen werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt. 5. Nutzungsrechte Der Auftraggeber erwirbt nach Zahlung der Schlussrechnung die Nutzungs- bzw. Lizenzrechte an den Vertragsgegenständen für die Nutzungsarten, den Zeitraum, die Zielgruppe und das Gebiet wie sie jeweils im Einzelvertrag bzw. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Konzeption aufgeführt sind. Die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber alle Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwaltung gelieferten Werken besitzt. Der Auftraggeber stellt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt von allen Ansprüchen Dritter, die wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter aufgrund der von der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt als Auftragnehmerin vorgenommenen Bearbeitung geltend gemacht werden, in vollem Umfang unverzüglich frei. Das gilt auch für Kosten der Rechtsverteidigung. 6. Urheberrechte Die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte an der ganzen Leistung und an jeder Teilleistung verbleiben - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird - bei der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt. 7. Musiknutzung und GEMA Wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt die Rechte für Musiknutzung. Der Auftraggeber bezahlt die Aufführungsrechte (GEMA). Es besteht Einvernehmen, daß die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt die GEMA-Meldung im Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers abgibt.
3 8. Zahlungsbedingungen Auf den Werkslohn und die Nebenvergütungen sowie Ausgaben und Spesen sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die branchenüblich den Produktionsabschnitten entsprechen. 1/2 bei Auftragserteilung 1/2 bei Ablieferung Zahlbar jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. 9. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an unseren Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlungen bei der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. 10. Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die MediLive, Filmund Multimedia Agentur Gelhardt verlassen hat. 11. Gewährleistung Für fremdbezogene und von der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt nicht veränderte Teile übernimmt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt keine Gewährleistung. Sie tritt jedoch ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Lieferanten an dem Auftraggeber ab. Bei Sachmängeln ist die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt nach ihrer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder einer mängelfreien Sache berechtigt. Bestimmte Eigenschaften im Rahmen der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt Leistungen werden nicht zugesichert. Masterbänder werden, wenn nicht Abweichendes vereinbart wurde, für die Dauer von zwei Jahren nach erfolgter Abnahme aufbewahrt. Produktionsbänder (Rohmaterial) werden nach Abnahme gelöscht. 12. Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftraggeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Werden bereits fest disponierte Aufträge verschoben oder storniert, ist die MediLive, Filmund Multimedia Agentur Gelhardt berechtigt, Ausfallhonorare und Ausfallkosten zu berechnen.
4 13. Übertragungstechnik Bei Richtfunk oder Laserübertragung übernehmen wir keine Haftung bei Ausfall durch Witterungseinflüsse, sowie technischen Defekt. 14. Verkauf / Vertrieb 1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren in Katalogen, Werbebroschüren, in unseren Shop`s oder im Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, selbst ein Vertragsangebot abzugeben, bzw. die Ware zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. 3. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme der Bestellung durch uns, durch Erfüllung des Kaufvertrages durch uns, spätestens jedoch drei Wochen nach Bestelldatum, wenn wir nicht bis dahin das Vertragsangebot schriftlich abgelehnt haben. 4. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. 5. Ebenso sind wir berechtigt, die Annahme der Bestellung von einer angemessen Anzahlung abhängig zu machen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde die Anzahlung geleistet hat oder sich mit ihr einverstanden erklärt hat. 6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 7. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit und/oder beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren. 15. Preise - Zahlung 1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer extra ausgewiesen. Lieferung und Montage sind im Preis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. 2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne, Material- oder Warenkosten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. 3. Preise in Katalogen, Werbebroschüren und Internetshop gelten nur für den angegebenen Zeitraum. 4. Der Kaufpreis ist spätestens bei Erhalt der Ware bzw. bei Anlieferung und ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlt der Kunde auch innerhalb von weiteren 10 Tagen nach Erhalt der Ware nicht, gerät er in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
5 Zusätzlich sind wir berechtigt für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von 5,-- zu berechnen. 5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 16. Leistungszeit 1. Soweit die gewünschte Ware nicht vorrätig ist, erfolgt eine Lieferung/Bereitstellung der Ware unverzüglich nach unserer Selbstbelieferung. Ein vereinbarter Liefertermin erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle einer Verzögerung des Liefertermins werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. 2. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen. 17. Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch die erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Waren entstehen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren herauszuverlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6 18. Gefahrübergang 1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei einer Lieferung erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. 2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über. 3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. 19. Gewährleistung 1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die nachstehenden Haftungsbeschränkungen. 4. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 5. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 6. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Empfang der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Empfang der Ware. 7. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7 20. Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. 2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 21. Schlussbestimmungen Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. 22. Ergänzende Vorschriften Für alle Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB über den Werkvertrag, bzw. den Werklieferungsvertrag sowie die gesetzlichen Vorschriften urheberrechtlicher und lizenzrechtlicher Art, soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. 23. Teilunwirksamkeit Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 24. Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Birkenau ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Birkenau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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