Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste"

Transkript

1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste Christof Diefenbach Juristischer Dezernent Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Der Regelungsbereich für Bereitschaftsdienste in ihren Ausgestaltungen findet sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Überwachungsbehörden sind die für den Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden, in Hessen die bei den Regierungspräsidien angesiedelten Abteilungen oder Dezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

2 Arbeitszeitgesetz Bereitschaftsdienste Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 ArbG, LArbG, BAG Richtlinie 93/104/EG vom 23.Nov BVerfG Art. 118a EWG, jetzt Art. 137 EGV EuGH Bereitschaftsdienste in ihrer jeweiligen Ausgestaltung sind seit Jahren, wenn auch nicht unumstritten, etabliert. Die Diskussion über ihre Zulässigkeit, insbesondere ihre Bewertung als Arbeitszeit entflammte auf Grund der Simap -Entscheidung des EuGH vom Warum EuGH? Das ArbZG ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 93/104/EG. Mit dieser RL werden Mindeststandarts vorgegeben, die von den Mitgliedsstaaten nicht unterschritten werden dürfen. Bestehen Zweifel an der Konformität der nationalen Umsetzungsregelungen, so haben die nationalen Gerichte im Streitfall die Verfahren auszusetzen und die Frage dem EuGH vorzulegen. Dessen Auslegung gilt in allen Mitgliedsstaaten. Zu klären war also, ob und bejahendenfalls wie sich die Simap - Entscheidung auf deutsches Recht auswirkt.

3 Arbeitszeitgesetz Definitionen Arbeitszeit: 2, 3 Ruhepausen: 4 Ruhezeit: 5 Bereitschaft:? Regelungen oder gar Definitionen für die Ausgestaltung von Bereitschaftsdiensten finden sich nicht im ArbZG. Sie sind jedoch in der Praxis und Rechtsprechung anerkannt und haben mittelbar Eingang in das ArbZG gefunden.

4 Arbeitszeitgesetz Bereitschaft Aber: Aus den 5 Abs. 3 und 7 Abs. 1 Nr.1a sowie Abs. 2 Nr. 1 ergeben sich: Arbeitsbereitschaft Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Aus den 5 Abs. 3 und 7 Abs. 1 und 2 ArbZG lassen sich die drei klassifizierten Formen des Bereitschaftsdienstes entnehmen: Arbeitsbereitschaft: Der AN ist verpflichtet am Arbeitsplatz anwesend zu sein, wobei er zwar keine Vollarbeit leisten muss, jedoch gewisse Kontroll- und Beobachtungspflichten hat, die ihn in die Lage versetzen, jederzeit und ohne Aufforderung durch Dritte die Arbeit aufzunehmen. Bereitschaftsdienst: Der AN ist verpflichtet, sich an einem vom AG bestimmten Ort aufzuhalten, um erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können. Rufbereitschaft: Der AN ist verpflichtet, einen Ort, den er frei wählen kann dem AG mitzuteilen und erreichbar zu sein, um auf Abruf seine Vollarbeit alsbald aufnehmen zu können.

5 Arbeitszeitgesetz Bereitschaftsdienste Vorabentscheidungsverfahren - EuGH vom 3. Okt C-308/98 Simap - EuGH vom 9. Sep C-151/02 Jäger Arbeitsbereitschaft galt auch bisher als Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft galten nur für den Fall und für die jeweilige Dauer einer Inanspruchnahme als Arbeitszeit, ansonsten als Ruhezeit. Diese Einstufung ist nach der Rechtsprechung des EuGH für den Bereitschaftsdienst nicht mehr aufrechtzuerhalten. Diese Grundsätze gelten nicht nur in Krankenhäusern, sondern für alle vergleichbaren Bereitschaftsdienstgestaltungen, z.b. Betreuungseinrichtungen, Feuerwehren, Wach- und Schließdienste etc.

6 Gesetzestext 3 Arbeitszeit Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Grundsätzliche täglich zulässige Höchstarbeitszeit. Mittelbar ergibt sich hieraus die durch Art. 6 Nr.2 RL 93/104/EG geforderte maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.

7 Gesetzestext 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. (2) (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während des Bereitschaftsdienstes oder der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. (4) Für die Rufbereitschaft gilt nach wie vor: Arbeitszeit ist nur die tatsächliche Inanspruchnahme.

8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Abweichende Regelungen 7 Arbeitszeit > 8 Stunden (Abs. 2a) > 10 Stunden (Abs. 1 Nr. 1.a) > 12 Stunden (Abs. 9) Voraussetzungen: in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang AB oder BD fällt Tarifvertrag (TV) oder TV-Öffnungsklausel und Kollektivvereinbarung (KV) Zusätzlich für Abs. 2a: Besondere Regelungen zum Gesundheitsschutz, z.b. verlängerte Ruhezeiten, arbeitsmed. Untersuchungen etc. und Schriftliche widerrufliche Einwilligung des Arbeitnehmers (Art. 18 Abs. 1b RL) ist vorher einzuholen, auch wenn 25 greift. Zusätzlich für Arbeitszeiten über 12 Stunden ist eine anschließende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren

9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Außergewöhnliche Fälle/Übergangsfrist 14 Abs. 1 und 2 25 Arbeitszeitverlängerung aber Abs. 3: 48 Std. ø Ruhezeitverkürzung Pausenregelung TV`e und KV`en, die sich an der bisherigen Gesetzeslage orientieren, gelten fort bis Übergangsfrist gilt nicht im öffentl. Dienst Voraussetzung: 14 Abs. 1 Vorübergende Arbeiten in Notfällen oder außergewöhnliche Fälle, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten Abs.2 Vorübergehende Arbeiten, geringe Anzahl von Personen, unverhältnismäßiger Schaden oder Forschung, Lehre, unaufschiebbare Arbeiten zur Pflege Betreuung von Personen, wenn andere Vorkehrungen dem AG nicht zumutbar sind.

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz TK Lexikon Arbeitsrecht Arbeitszeit Arbeitszeit HI520312 Zusammenfassung LI1096996 Begriff Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.

Mehr

Das Arbeitszeitgesetz. Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten

Das Arbeitszeitgesetz. Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten Hessische Regierungspräsidium Staatskanzlei Gießen Das Arbeitszeitgesetz Grenzen der Arbeitszeit und Abweichungsmöglichkeiten Gießen, den Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz Sinn und Zweck Siehe 1 ArbZG Gewährleistung

Mehr

Herzlich willkommen zum Workshop!

Herzlich willkommen zum Workshop! Herzlich willkommen zum Workshop! Was ist bei der Rufbereitschaft zu beachten? Referent, WissensWerk, Göttingen 10.06.2018 Kurztitel 1 Agenda 1. Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft 2. Gesundheitsschutz

Mehr

Herzlich willkommen zum Work-Shop! Rufbereitschaft. Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR / PR das praktisch umsetzen?

Herzlich willkommen zum Work-Shop! Rufbereitschaft. Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR / PR das praktisch umsetzen? Herzlich willkommen zum Work-Shop! Rufbereitschaft Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR / PR das praktisch umsetzen? Referent, WissensWerk Göttingen 1 Impulsreferat: Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Informationen zum rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 17 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868)

Mehr

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche

Mehr

vorgelegt von Gunnar Knorr aus Köln

vorgelegt von Gunnar Knorr aus Köln Die Entscheidung SIMAP./. Conselleria de Sanidad v Consumo de la Generalidad Valenciana (C 303/98) des EuGH und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitszeitgesetz Inaugural-Dissertation zur Erlangung

Mehr

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.

Mehr

ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN

ARBEITSZEIT UND IHRE GRENZEN Astrid Hermann Referat Sozialer Arbeitsschutz 20.04.2017 PAUSENREGELUNG UND MAXIMALE ARBEITSZEIT GEMÄß ARBEITSZEITGESETZ ?????????????????????????????? Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Wie

Mehr

Arbeitszeit sinnvoll gestalten. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz

Arbeitszeit sinnvoll gestalten. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeit sinnvoll gestalten Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle Diese

Mehr

Welche Ruhezeiten muss mein Dienstgeber einhalten?

Welche Ruhezeiten muss mein Dienstgeber einhalten? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 03.11.2016 Welche Ruhezeiten

Mehr

Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017

Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017 Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017 Panel 2.3 Flexibilitätskompromiss oder Bedrohung der Arbeitszeitverordnung? Teil 1 Rechtlicher Teil: Kaarina Hauer, Abteilungsleiterin Rechtsberatung und Rechtspolitik

Mehr

Wochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG

Wochenarbeitszeit. EU-Betrachtung. ArbZG Wochenarbeitszeit 48 + 6 x 30 Minuten* : 51 *Dauer der Pause ist in der EU-RiLi nicht festgelegt EU-Betrachtung Kalendarische Woche: 7 x 24 = 168 5 x plus Sonntagsruhe = 35 90 der 27 ArbZG 8,5 Max: 10,75

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage 5 Abkürzungsverzeichnis 13 KAPITEL 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage 5 Abkürzungsverzeichnis 13 KAPITEL 1 Vorwort zur 2. Auflage 5 Abkürzungsverzeichnis 13 KAPITEL 1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung 1. Überblick 19 1.1 Geltungsbereich des gesetzlichen Arbeitszeitschutzes 19 1.1.1 Geltungsbereich

Mehr

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. VdDD-Vortrag zur Informationsveranstaltung von IGHF und EREV. am in Frankfurt

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. VdDD-Vortrag zur Informationsveranstaltung von IGHF und EREV. am in Frankfurt Kurfürstendamm 40-41 10719 Berlin Tel. 030 / 88 47 17 00 Fax: 030 / 88 47 17 055 E-Mail: kontakt@v3d.de Internet: www.v3d.de Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit -Vortrag zur Informationsveranstaltung von

Mehr

Mögliche Gestaltungsformen der Arbeitszeitorganisation auf der. Grundlage eines geänderten Arbeitszeitgesetzes (i.d.f. des Änderungsantrages

Mögliche Gestaltungsformen der Arbeitszeitorganisation auf der. Grundlage eines geänderten Arbeitszeitgesetzes (i.d.f. des Änderungsantrages Mögliche Gestaltungsformen der Arbeitszeitorganisation auf der Grundlage eines geänderten Arbeitszeitgesetzes (i.d.f. des Änderungsantrages der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Ausschussdrucksache

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b

Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b Erläuterungen mit Fallbeispielen zur der Musterdienstvereinbarung AVR Anlage 5b 1. Vorbemerkung Mit dieser Musterdienstvereinbarung sollen rechtliche Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden; insbesondere

Mehr

Inh altsver zeichn is

Inh altsver zeichn is Inh altsver zeichn is Vorwort zur 2. Auflage.............................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.............................................. 13 KAPITEL 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie. Gestaltungsspielräume

Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie. Gestaltungsspielräume Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie Gestaltungsspielräume, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarbrücken, 15.05.2017 GB 4 Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz Seite 2 GB 4 Arbeitsschutz

Mehr

Kommentierung ArbZG. Das ArbZG regelt folgende Tatbestände für das Fahrpersonal neben der Richtlinie 561/2006/EG. 2/Abs. 1.

Kommentierung ArbZG. Das ArbZG regelt folgende Tatbestände für das Fahrpersonal neben der Richtlinie 561/2006/EG. 2/Abs. 1. Kommentierung ArbZG. Nach wie vor ist festzustellen das die überwiegende Zahl des Fahrpersonals große Schwierigkeiten hat im Arbeitsalltag mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umzugehen. Das ist nicht Verwunderlich

Mehr

Anlage 3: Protokoll. Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht

Anlage 3: Protokoll. Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht Anlage 3: Protokoll Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht Arbeitssitzung im Lenkungskreis der Abwasserbetriebe im NRW-Förderprojekt Umgang mit Starkregenereignissen im Kanalbetrieb am 04. Juli 2018 im

Mehr

EuGH-Urteil und geändertes ArbZG: Die Konsequenzen

EuGH-Urteil und geändertes ArbZG: Die Konsequenzen Lars Herrmann 26.09.2003 EuGH-Urteil und geändertes ArbZG: Die Konsequenzen Das lang erwartete und je nach Interessenlage erhoffte oder befürchtete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 09.09.2003

Mehr

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.

Mehr

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen.

Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. Regelungen zum Bereitschaftsdienst für das nichtärztliche Personal der Universitätsmedizin Göttingen. zwischen dem Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen und dem Personalrat der Universitätsmedizin

Mehr

Gutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16.

Gutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16. Gutachten Es soll beurteilt werden, welche Unterbrechungen bei Verrichtung der Arbeit als Teil der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten und daher vergütungspflichtig sind. Am Beispiel

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 2 Rufbereitschaft, Wochenendarbeit, mobiles Arbeiten Wie geraten wir bei den Kundenanforderungen nicht unter die

Mehr

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Workshop 2 Rufbereitschaft, Wochenendarbeit, mobiles Arbeiten Wie geraten wir bei den Kundenanforderungen nicht unter die

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit Arbeitszeit und Ruhezeit GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch übermäßige Inanspruchnahme

Mehr

Arbeitsrecht Workshop Die Gewerbeaufsicht im Nacken Das Arbeitszeitgesetz und seine Tücken Philipp Kranz

Arbeitsrecht Workshop Die Gewerbeaufsicht im Nacken Das Arbeitszeitgesetz und seine Tücken Philipp Kranz Arbeitsrecht Workshop Die Gewerbeaufsicht im Nacken Das Arbeitszeitgesetz und seine Tücken Referent: Philipp Kranz Rechtsanwalt 1. Grundlagen 1.1 Wieviele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit (AZ) betragen?

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV)

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV) Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Bremische Arbeitszeitverordnung - BremAZV) Bremische Arbeitszeitverordnung Zum 19.05.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem

Mehr

Arbeitszeitgesetz -Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in der Landwirtschaft -

Arbeitszeitgesetz -Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in der Landwirtschaft - Arbeitszeitgesetz -Verlängerung der täglichen Arbeitszeit in der Landwirtschaft - Mitgliederversammlung des Land-und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e.v. 05. September 2016 Dr.

Mehr

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33

AVR. Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 AVR Arbeitszeit außerhalb der Anlagen 30 bis 33 Teil 2 Inhalt 1. Allgemeines... 154 2. Die nicht von den Anlagen 30 bis 33 erfassten Mitarbeiter... 155 3. Begriffe des Arbeitszeitrechts und ihre Anwendung

Mehr

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB

Mehr

Sachstand. Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen. Wissenschaftliche Dienste

Sachstand. Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen. Wissenschaftliche Dienste Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Arbeitsschutz nach dem Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Regelungen mit Ausnahmen Aktenzeichen:

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Tarifvertrag für Schulhausmeister steht

Tarifvertrag für Schulhausmeister steht Tarifvertrag für Schulhausmeister steht 21.09.2007 Die kommunalen Schulhausmeister befanden sich seit geraumer Zeit in einer unbefriedigenden tarifpolitischen Situation. Die bisherige Schleswig-Holsteinische

Mehr

Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR. von. DR. DIRK NEUMANN Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und. DR. JOSEF BIEBL Richter am Bundesarbeitsgericht

Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR. von. DR. DIRK NEUMANN Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und. DR. JOSEF BIEBL Richter am Bundesarbeitsgericht Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR von DR. DIRK NEUMANN Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und DR. JOSEF BIEBL Richter am Bundesarbeitsgericht 16., neubearbeitete Auflage des von J. DENECKE begründeten

Mehr

Bereit sein rund um die Uhr? Ist das gute Arbeit?

Bereit sein rund um die Uhr? Ist das gute Arbeit? Bereit sein rund um die Uhr? Ist das gute Arbeit? Arbeitszeitmodelle, Regelung des 9 TVöD Bundesfachtagung Schulen 23. 25.04.2014 in Berlin Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz 3 tägliche Arbeitszeit Max.

Mehr

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz

Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeitgesetz und Tarifverträge Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 05. Juli 2013

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 05. Juli 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 05. Juli 2013 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der Vitalisklinik Bad Hersfeld (TV-Ärzte Vitalis) vom Januar 2009 Zwischen der Vitalis Klinik Bad Hersfeld GmbH, vertreten

Mehr

Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst?

Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst? Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Unterwegs permanent im Dienst? ITB 2013 - Business Travel Strategietag 7. März 2013 Dr. Thomas Barthel Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Seite 2 Inhalt Arbeitszeitbegriffe

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1988 über die Dienstzeit für Zivildienstleistende

Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1988 über die Dienstzeit für Zivildienstleistende Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 5. Oktober 1988 über die Dienstzeit für Zivildienstleistende (Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende DZ-V) (BGBl. Nr. 678/1988) Auf Grund des 23 Abs.

Mehr

MERKBLATT ARBEITSZEIT ANWENDUNGSBEREICH. Recht und Steuern

MERKBLATT ARBEITSZEIT ANWENDUNGSBEREICH. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern ARBEITSZEIT Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Es hat den Zweck, die Sicherheit

Mehr

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden

Mehr

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen. Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst Neuregelungen der AVR Arbeitszeitregelungen Infoveranstaltung für den Sozial- und Erziehungsdienst 18.01.11 Allgemeines 1 Die Anlagen 6 (Überstundenregelung) 6a (Zeitzuschläge, Überstundenvergütung) 5

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-204 Petitionsausschuss 25.9.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0925/2007, eingereicht von Joachim Weber, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Arbeitszeitrichtlinie.

Mehr

Arbeitszeit organisieren

Arbeitszeit organisieren Forum Thema 1 auf dem Workshop Gute Arbeit 17. Juni 2013 Leitung: Karsten Lessing TBS NRW, Regionalstelle Düsseldorf Die TBS beim DGB NRW Regionalstelle Bielefeld 7 Beratung 2 Verwaltung Bielefeld Hauptstelle

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Arbeitsrechtliche Kommission Frankfurt a.m., Ausschuss Arbeitszeit

Arbeitsrechtliche Kommission Frankfurt a.m., Ausschuss Arbeitszeit Arbeitsrechtliche Kommission Frankfurt a.m., 08.12.2006 Ausschuss Arbeitszeit Musterdienstvereinbarung und Einwilligungserklärung zur neuen Bereitschaftsdienstregelung Zwischen der Leitung der Einrichtung...,

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XV A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 B. Die Arbeitszeitsysteme im Einzelnen 93 Sachverzeichnis 223 Bibliografische Informationen

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Merkblatt für industrielle und gewerbliche Betriebe

Merkblatt für industrielle und gewerbliche Betriebe Telefon 055 646 66 90 E-Mail: arbeitsinspektorat@gl.ch www.gl.ch Arbeits-Inspektorat Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Merkblatt für industrielle und gewerbliche Betriebe Wöchentliche Arbeitszeit (Art. 9 ArG,

Mehr

Urteil zum Bereitschaftsdienst

Urteil zum Bereitschaftsdienst Urteil zum Bereitschaftsdienst Arbeitsgericht Gotha Verkündet: am 03.04.2001 Aktenzeichen: 3 BV 1/01 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle B E S C H L U S S In dem Beschlußverfahren mit den Beteiligten Betriebsrat

Mehr

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen

Mehr

Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.

Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit. - Bonner Unternehmertage Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Work-Life-Balance Ständige Erreichbarkeit - Bonner Unternehmertage 2013 - Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen Folie 1 I. Begriffsbestimmung Work-Life-Balance Der Begriff

Mehr

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten 1 FACHTAG ARBEITSZEIT DER LEHRKRÄFTE 21.04.2016 K AT J A M E T Z I G Rechtsgrundlagen Arbeitnehmer*innen I 2 Arbeitszeitgesetz

Mehr

Der Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst Der Bereitschaftsdienst Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und infolge dessen der Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1.1. 2004 gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13

Abkürzungsverzeichnis 6. Teil 1: Arbeitszeitrecht 13. 1. Einleitung 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Teil 1: Arbeitszeitrecht 13 1. Einleitung 13 1.1 Regelungen zur Arbeitszeit 13 1.1.1 Der öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz 13 1.1.2 Gesetzliche Regelungen

Mehr

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17 Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des

Mehr

Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz

Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz Neuere Erkenntnisse über die Folgen sich verändernder Arbeitszeiten mit Blick auf den Arbeitsschutz DGB Bildungswerk Hessen 17. März 2016 Brigitte Göbel TBS ggmbh brigitte.goebel@tbs-rlp.de 1 Veränderungen

Mehr

Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit

Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit Betriebsvereinbarung und Arbeitszeit Magª. Andrea Komar, GPA-djp-Rechtsabteilung Stand: 31.1.2016 Arten nach dem ArbVG Notwendige BV ( 96 ArbVG) Notwendige, ersetzbare BV ( 96 a ArbVG) Erzwingbare BV (

Mehr

Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb

Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb HSI-Tagung am 12.04.2018 in Kooperation mit der IG Metall Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb Verena zu Dohna-Jaeger Ressortleiterin IG Metall Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Bundeskommission 2/2013 13. Juni 2013 in Fulda Die Bundeskommission fasst die nachfolgenden Beschlüsse: I. Übernahme des Tarifabschlusses des TV-Ärzte/VKA 1. Die mittleren Werte nach 13 i.v.m. Anhang A

Mehr

Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft.

Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft. Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft. Begriffsdefinitionen aus der arbeitsrechtlichen Literatur und der Rechtsprechung mit ergänzenden Anmerkungen. Stand: März 014 Jürgen

Mehr

Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

Zweiter Abschnitt Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten 3.1.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Art. 3 zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommes 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.04.2013 (BGBl.

Mehr

3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg)

3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg) 3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg) 3. ÄnderungsTV-Ä Delitzsch/Eilenburg 11. Januar 2018 Zwischen

Mehr

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Ärztliche Arbeitszeit. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Ärztliche Arbeitszeit Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 12. Dezember 2013 Themen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Regelmäßige

Mehr

Zentral-Arbeitsinspektorat Mai 1997 Anlage 3 zu Zl /4-3/97

Zentral-Arbeitsinspektorat Mai 1997 Anlage 3 zu Zl /4-3/97 ARBEITSZEITGRENZEN IM HANDEL (für das Personal in Verkaufsstellen und sonstige Arbeitnehmer des Handels) TÄGLICHE NORMALARBEITSZEIT Grundsatz 8 STUNDEN anzuwenden, soweit nicht nachstehende Sonderregelungen

Mehr

Arbeitszeit. Mag. Doris Preyer

Arbeitszeit. Mag. Doris Preyer Arbeitszeit Mag. Doris Preyer Einleitung Arbeitszeit und Staat Teil des Arbeitnehmerschutzes Schutz der Gesundheit, Work Life Balance Kontrollbehörde: Arbeitsinspektorat Strafe von der Allgemeinheit (Staat)

Mehr

Hamburger Fachtagung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Hamburger Fachtagung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Hamburger Fachtagung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Individualrechte statt Mitbestimmung? Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit auf dem Prüfstand Ingo Hamm Hamburg, 21.6.2006 Amerika du

Mehr

-- 4 Abs. 2 führt zu einer Verlängerung einer täglichen oder der wöchentlichen Ruhezeit (z.b. Freitagfrühschluss)

-- 4 Abs. 2 führt zu einer Verlängerung einer täglichen oder der wöchentlichen Ruhezeit (z.b. Freitagfrühschluss) ÜBERSICHT ÜBER DIE ARBEITSZEITGRENZEN (Allgemein) Tägliche Tägliche 8 Stunden Grundsatz anzuwenden, soweit nicht nachstehende -- 3 Abs. 1 Sonderregelungen gelten 9 Stunden andere Verteilung innerhalb der

Mehr

EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ

EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ SCHWERPUNKTE 1. Welche Lohnbestandteile sind mindestlohnwirksam? 1.1 Was ist Arbeitszeit? 1.2 Grund- und Leistungslohn 1.3 Urlaubs- und

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Fachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit

Fachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit Fachverband Freizeitbetriebe Fitnessbetriebe Arbeitszeit Information, 5. Februar 2010 Arbeitszeit im Fitnessbetrieb Gesetzlicher Rahmen Für den Bereich der Fitnessbranche gibt es keinen Kollektivvertrag.

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis. A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V IX XV A. Die Grundlagen zur flexiblen Arbeitszeit 1 B. Die Arbeitszeitsysteme im Einzelnen 107 C. Die Arbeitszeitflexibilisierung im öffentlichen

Mehr

Arbeiten 4.0 any time alles rund um das Arbeitszeitrecht

Arbeiten 4.0 any time alles rund um das Arbeitszeitrecht Arbeiten 4.0 any time alles rund um das Arbeitszeitrecht IHK Saarland, 8. März 2018 - Detaillierte Dokumentation des Vortrags - Referent: RA Frank Gust Fallbeispiel: Herr Viernull ist Teamleiter in der

Mehr

Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers. Nebenpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers.

Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers. Nebenpflichten des Arbeitgebers. Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers. Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers Nebenpflichten des Arbeitgebers Gewerbeordnung (GewO) Zeugniserteilung Fassung vom:24.08.2002 Gültig ab:01.01.2003 109 Zeugnis (1) Der Arbeitnehmer hat bei

Mehr

Management-Tagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.v

Management-Tagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.v Management-Tagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. 19.09.2007 Arbeitsrecht: Aktuelle Praxisbeispiele aus dem Arbeits- und Tarifrecht Klaus Lewicki Personalleiter St. Bonifatius

Mehr

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 27 Einleitung... 31 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S.

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes 1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Arbeitszeitgesetzes 9. (1) 9. (1) (2) Die Tagesarbeitszeit darf im Falle des 13b Abs. 2 und 3 (Verlängerung der Arbeitszeit für Lenker) zehn Stunden

Mehr

Synopse Anlagen 30 bis 33

Synopse Anlagen 30 bis 33 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich (1) Diese Anlage gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in (1)

Mehr

Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt

Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt IHK Regional St. Wendel, 10. April 2018 Referent: RA Frank Gust Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht IHK Regional 10.04.2018 Referent:

Mehr

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1

Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden. Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden Ursula Höfer Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz 1 Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes durch die Länderbehörden 2

Mehr

Arbeitszeitgesetz: ArbZG

Arbeitszeitgesetz: ArbZG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 7 Arbeitszeitgesetz: ArbZG Kommentar von Dr. Dirk Neumann, Dr. Josef Biebl, J. Denecke 16. Auflage Arbeitszeitgesetz: ArbZG Neumann / Biebl / Denecke schnell und portofrei

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII 1 Einführung 1 A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung 1 I. Der Begriff des Urlaubsanspruchs 3 1. Der Urlaubsanspruch im nationalen Recht 3 2. Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht 4 3. Zusammenfassung

Mehr

Arbeitszeitschutz. Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten

Arbeitszeitschutz. Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten Arbeitszeitschutz Der Arbeitszeitschutz hat das Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten; EG-Regelungen, Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitgesetz,

Mehr

Arbeitszeit eine schwierige Materie

Arbeitszeit eine schwierige Materie Tagesordnung Begrüßung TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats TOP 2 Ab Arbeitssicherheit i h TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 Bezug der Neubauten Psychische Belastung am Arbeitsplatz Schutzregelungen des ArbZG

Mehr

ÖTV-Hauptverwaltung Stuttgart, den 21. Februar 2001

ÖTV-Hauptverwaltung Stuttgart, den 21. Februar 2001 ÖTV-Hauptverwaltung Stuttgart, den 21. Februar 2001 Stellungnahme der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 3.Oktober 2000 zum Bereitschaftsdienst

Mehr

Voraussetzungen und Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich der AVR Caritas

Voraussetzungen und Vergütung der Rufbereitschaft im Bereich der AVR Caritas Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 13.12.2016 Voraussetzungen

Mehr

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR)

Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Gemeinsame Festlegungen zu Begriffen zum Thema Arbeitszeit aus dem Haustarifvertrag des Uniklinikums Magdeburg (AöR) Das Dezernat Personal, die Direktorin des Pflegedienstes und der Personalrat haben gemeinsam

Mehr