Fragen und Antworten zu Betreuungsgutscheinen

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1 Betreuungsgutscheine Kinderbetreuung Stadt Bern Fragen und Antworten zu Betreuungsgutscheinen Gerne beantworten wir hier Fragen zu den Betreuungsgutscheinen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von bis Uhr unter der Nummer Si vous ne comprenez pas allemand, veuillez s il vous plaît nous contacter par ou par téléphone ( ), ou bien vous venez directement chez nous (Effingerstrasse 21, station Kocherpark, Meer-Haus, 3 eme étage). If you do not understand German, please contact us via or call us ( ) or just drop in (Effingerstrasse 21, Kocherpark station, Meer-Haus, third floor). Inhalt 1. Was sind Betreuungsgutscheine? Wie finden Sie einen Kita-Platz? Welche Kitas bieten Betreuungsgutscheinplätze an? Wie lange sind die Betreuungsgutscheine gültig? Wann haben Sie Anspruch auf einen Betreuungsgutschein? Wie können Sie Betreuungsgutscheine beantragen? Wo finden Sie die nötigen Formulare? Wann ist das Gesuch vollständig? Wie reichen Sie das Gesuch am besten ein? Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet? Wie berechnet sich das massgebende Einkommen? Wird Selbständigkeit angerechnet? Wird Ausbildung ebenso angerechnet wie Arbeitstätigkeit? Sie sind arbeitslos? Datenschutz Ihr Kind tritt im Juni 16 in die Kita ein warum gilt die Steuererklärung 2014? Ihre Steuererklärung ist noch nicht fertig? Sie sind quellenbesteuert und haben keine Steuererklärung? Wird das Einkommen des Konkubinatspartners berücksichtigt? Wird ein neuer Gutschein erstellt, wenn sich das Einkommen ändert? Muss ich Veränderungen meines Arbeitspensums melden? Sie möchten die Betreuungszeit in der Kita erhöhen? Gibt es in Ausnahmefällen zusätzliche Betreuungsprozente? Gilt der Gutschein auch während des Mutterschaftsurlaubs und bei unbezahltem Urlaub oder verlängertem Mutterschaftsurlaub? Gibt es Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergartenalter? Was ist, wenn wir uns trennen? Wir ziehen aus der Stadt Bern weg. Was passiert mit dem Gutschein? Gibt es auch Betreuungsgutscheine für die Betreuung bei Tageselten?... 6

2 Seite 2/6 1. Was sind Betreuungsgutscheine? Ein Betreuungsgutschein ist die finanzielle Vergünstigung eines Kita-Platzes. Voraussetzung dafür ist die Erwerbstätigkeit der Eltern, wobei eine staatlich anerkannte Ausbildung und Arbeitslosigkeit (Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit) der Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind. Ebenso besteht ein Anspruch aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen, wenn eine Fachstelle dies als angezeigt erachtet. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Der Gutschein kann Kitas eingelöst werden, die Gutschein-Plätze vergeben. 2. Wie finden Sie einen Kita-Platz? Für einen Platz in einer städtisch geführten Kita wenden Sie sich an die Vermittlungsstelle: Tel (Mo bis Do bis Uhr) oder Für Plätze in privaten Institutionen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kita. Unter dem folgenden Link finden Sie, nach Trägerschaften geordnet, die Liste aller zugelassenen Kitas, die Betreuungsgutscheinplätze anbieten. 3. Welche Kitas bieten Betreuungsgutscheinplätze an? Der folgende Link führt zur Liste aller zugelassenen Kitas, die Betreuungsgutscheinplätze anbieten. Die Kitas entscheiden, ob und wie viele Gutscheinplätze sie anbieten. 4. Wie lange sind die Betreuungsgutscheine gültig? Die Gutscheine sind jeweils ab 1. August bis zum 31. Juli während eines Schuljahres gültig es sei denn, Ihr Gutschein wird aus bestimmten Gründen befristet ausgestellt (wenn bspw. eine Ausbildung zeitlich begrenzt ist). 5. Wann haben Sie Anspruch auf einen Betreuungsgutschein? Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben Sie, wenn folgende Punkte zutreffen: zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Bern Kind im Alter zwischen 3 Monaten und Kindergartenaustritt Der Beschäftigungsgrad der Eltern muss 100% übersteigen (Bsp.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% gemeinsam 150% Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Bei Alleinerziehenden zählt ein Beschäftigungsgrad ab 10%. Der Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsfähigkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation. Bestätigung einer Fachstelle, wenn die Kinderbetreuung aus sozialen Gründen für das Kind oder aus gesundheitlichen Gründen der Eltern notwendig ist. Massgebendes Netto-Einkommen unter 158'690.00; zur Berechnung siehe Punkt Wie können Sie Betreuungsgutscheine beantragen? Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kindertagesstätte mit dem Formular Platzbestätigung Kita bestätigen. (Die Trägerschaft Kitas & Tagis Stadt Bern schickt diese Bestätigungen direkt an uns.) Reichen Sie das Antragsformular Gesuch Betreuungsgutschein mit den zwingenden Beilagen sowie der Platzbestätigung der Kita und dem Formular Aktuelle Erwerbstätigkeit vollständig und unterschrieben beim Jugendamt ein.

3 Seite 3/6 Bitte achten Sie auf das pünktliche und vollständige Einreichen Ihres Antrags. Betreuungsgutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Kontaktieren Sie uns bitte bei Unsicherheiten oder Fragen. 7. Wo finden Sie die nötigen Formulare? Auf unter Formulare für die Gesuchstellung (siehe auch Punkt 6). 8. Wann ist das Gesuch vollständig? Ihr Gesuch gilt als vollständig, sobald alle nötigen Unterlagen bei uns eingetroffen sind und Sie eine entsprechende Bestätigung von uns erhalten haben. Folgende Formulare müssen von allen Eltern eingereicht werden: Gesuch Betreuungsgutschein, ausgefüllt und unterschrieben Formular Aktuelle Erwerbstätigkeit, ausgefüllt und unterschrieben Betreuungsplatzbestätigung der Kita Komplette Steuererklärung des im Gesuch genannten Jahres oder die Steuerveranlagung; bei Quellenbesteuerten benötigen wir die Zinsbestätigungen des im Gesuch genannten Jahres (Post- und Bankkonto) sämtliche Lohnausweise des im Gesuch genannten Jahres beider Elternteile Zusätzlich müssen je nach Situation folgende Belege eingereicht werden: Ersatzeinkommen (Renten- oder Taggeldbeleg) Unterhaltsbeiträge (bspw. Trennungsvereinbarung) Unterstützungsnachweis bzw. Bestätigung des Sozialdienstes Fachstellenbestätigung, wenn eine Fachstelle involviert ist (Sozialdienst, KESB, Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern, Gesundheitsdienst der Stadt Bern, Erziehungsberatung des Kantons Bern, Fachbereich Asyl und Sozialhilfe des Kompetenzzentrums Integration der Stadt Bern, bestimmte Flüchtlingshilfswerke) Ausbildungsbestätigung einer staatlich anerkannten Institution Erfolgsrechnung(en) bei Selbständigerwerbenden der für das Gesuch relevanten Jahre Unterlagen zur aktuellen Einkommenssituation, falls das Einkommen des laufenden Jahres mindestens 20% tiefer ist als jene des Vorjahres, und das entsprechende Formular zur Einkommensverschlechterung. Bestätigung Ihrer RAV-Betreuerin bzw. Ihres RAV-Betreuers über Ihre Vermittlungsfähigkeit 9. Wie reichen Sie das Gesuch am besten ein? Sie können Ihr Gesuch per Post schicken (Jugendamt, Betreuungsgutscheine, Effingerstrasse 21, 3008 Bern) oder Sie bringen es einfach vorbei (Tramhaltestelle Kocherpark, Meer-Haus, 3. Stock). Da wir nur Mails mit maximal 8 MB Grösse empfangen können, bitten wir Sie, Ihr Gesuch vorläufig noch nicht elektronisch einzureichen oder darauf zu achten, dass der Anhang nicht zu gross wird. 10. Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet? Die Höhe des Betreuungsgutscheins ist abhängig vom Erwerbspensum und den finanziellen Verhältnissen der Eltern im Vorjahr. Der Gutscheinbetrag wird durch das massgebende Einkommen bestimmt und richtet sich nach den Vorgaben der kantonalen Verordnung über die

4 Seite 4/6 Angebote zur sozialen Integration (ASIV). Die voraussichtliche Gutscheinhöhe können Sie mit unserem Betreuungsgutscheinrechner ermitteln. 11. Wie berechnet sich das massgebende Einkommen? Das massgebende Einkommen setzt sich so zusammen: das gesamte Nettoeinkommen (inkl. Ersatzeinkommen) plus 5% des gesamten Nettovermögens (=Bruttovermögen minus Schulden) minus Abzug einer Familienpauschale: Familiengrösse: 3 Personen = Fr. 11' Familiengrösse: 4 Personen = Fr. 23' Familiengrösse: 5 Personen = Fr. 34' Familiengrösse: 6 Personen = Fr. 45' Familiengrösse: 7 Personen = Fr. 52' Wenn der Betrag unter CHF 158' liegt und wenn ein anspruchsberechtigtes Erwerbspensum vorliegt, kann ein Gutschein ausgestellt werden. Die Daten für die Berechnung des massgebenden Einkommens entnehmen Sie der Steuerveranlagung oder der Steuererklärung des Vorjahrs. 12. Wird Selbständigkeit angerechnet? Ja. Eine bestehende Selbständigkeit ist aus der Steuerveranlagung oder aus Steuererklärung (Formular 9) ersichtlich. Als Nachweis wird in der Regel die Bestätigung der Ausgleichskasse des Kantons Bern (selbständigerwerbende Person) verlangt sowie die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre. Das Pensum muss auf dem Formular Aktuelle Erwerbstätigkeit deklariert werden. 13. Wird Ausbildung ebenso angerechnet wie Arbeitstätigkeit? Ja, wenn es sich um eine anerkannte Ausbildung im Sinn der staatlichen Schul-, Ausbildungs- und Berufsbildungsgesetzgebung handelt. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen entsprechenden Beleg bei. 14. Sie sind arbeitslos? Auch Arbeitslosigkeit wird angerechnet, sofern Sie bei einer regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) angemeldet sind. Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf Taggelder haben, haben Sie das Recht, sich beim RAV anzumelden. Bitte reichen Sie einen Beleg Ihrer RAV-Kontaktperson ein, auf dem vermerkt ist, in welchem Umfang Sie Arbeit suchen bzw. vermittelbar sind und wann die Rahmenfrist endet. 15. Datenschutz Auf Ihrer Steuererklärung oder -veranlagung können Daten, die für die Gutscheinberechnung nicht relevant sind, abgedeckt oder eingeschwärzt werden (bspw. Krankheitskosten). Siehe auch Datenschutzhinweis. 16. Ihr Kind tritt im Juni 17 in die Kita ein warum gilt die Steuererklärung 2015? Die Kita-Jahre werden wie Schuljahre betrachtet und dauern jeweils vom 1. August bis 31. Juli. Als finanzielle Grundlage gilt aber jeweils das vorhergehende Kalenderjahr. Wenn Ihr Kind also bspw. im April 2017 in die Kita eintritt, ist dies das Schuljahr 08/2016 bis 07/2017; als Berechnungsgrundlage gilt daher das Jahr 2015.

5 Seite 5/6 17. Ihre Steuererklärung ist noch nicht fertig? Wenn Ihre Steuererklärung noch nicht fertig ist, können Sie stattdessen notfalls die Zinsbescheinigungen aller Konten per des Vorjahres einreichen sowie, je nach Situation, Abrechnungen von ALV, AHV, EO etc., Belege über gezahlte bzw. erhaltene Alimente, Belege über den Wert von Liegenschaften, Erbschaften und Belege über allfällige Schulden. Der Gutschein wird dann vorerst befristet ausgestellt bis Ende Oktober und verlängert, sobald Sie ihre Steuererklärung oder -veranlagung einreichen. 18. Sie sind quellenbesteuert und haben keine Steuererklärung? Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden Ihre Jahresnettolöhne und der Quellensteuerabzug sowie 5% Ihres Nettovermögens (Beleg: Zinsnachweise) mit dem Pauschalabzug für die Familiengrösse verrechnet. Auch hier gilt: Wenn das massgebende Familieneinkommen (siehe Punkt 11) CHF 158' oder höher ist, haben Sie keinen Anspruch auf Betreuungsgutscheine. 19. Wird das Einkommen des Konkubinatspartners berücksichtigt? Ein im gleichen Haushalt lebendes Paar mit gemeinsamen Kindern wird verheirateten Paaren gleichgestellt. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil zusammenwohnt und im gleichen Haushalt eine Konkubinatspartnerin / ein Konkubinatspartner lebt, werden nach fünf Jahren des Zusammenlebens das Einkommen, Vermögen und Erwerbspensum der Partnerin / des Partners mitberücksichtigt. 20. Wird ein neuer Gutschein erstellt, wenn sich das Einkommen ändert? Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als das des Vorjahres, schicken Sie uns bitte Ihre provisorische Hochrechnung des laufenden Jahres. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird rückwirkend ab Eintritt der Verschlechterung angepasst. Einkommensverschlechterungen können nur für die laufende Gesuchsperiode berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Anpassung auf die Vorperiode (Vorjahre) ist nicht möglich. Ungerechtfertigt bezogene Vergünstigungen können von der Stadt Bern während fünf Jahren zurückgefordert werden. Sollte Ihr Einkommen hingegen deutlich ansteigen, wird dies erst für die nächstfolgende Gutscheinberechnung relevant. 21. Muss ich Veränderungen meines Arbeitspensums melden? Falls sich Ihr Arbeitspensum verringert, muss dies gemeldet werden, da sich dadurch evtl. Ihr Gutscheinanspruch verändert. Falls sich Ihr Pensum erhöht, brauchen Sie uns dies nicht mitzuteilen. 22. Sie möchten die Betreuungszeit in der Kita erhöhen? Wenn Sie zusätzliche Betreuungsprozente möchten und Ihnen diese aufgrund Ihres Erwerbspensums zustehen, können Sie uns einfach die angepasste Platzbestätigung der Kita einreichen. Wichtig: Dies gilt frühestens für den Folgemonat nach Einreichen der Unterlagen, nicht rückwirkend. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig. Nicht anspruchsberechtigte zusätzliche Betreuungszeiten werden von der Kita zum Privattarif in Rechnung gestellt.

6 Seite 6/6 23. Gibt es in Ausnahmefällen zusätzliche Betreuungsprozente? Ja, wenn Sie dies schriftlich beantragen und Belege einreichen für unregelmässige Arbeitszeiten oder/und lange Arbeitswege (mind. eine Stunde pro Weg) oder/und Überschneidungen der Arbeitszeit bei zwei Erziehungsberechtigten oder/und andere wichtige, nachweisbare Gründe. Pro Familie können zusätzlich maximal 20% gewährt werden. 24. Gilt der Gutschein auch während des Mutterschaftsurlaubs Während des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs (14 Wochen) gilt der Betreuungsgutschein weiter (in der Höhe des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub). 25. und bei unbezahltem Urlaub oder verlängertem Mutterschaftsurlaub? Ja, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht. Aber: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Gutscheinberechtigung, da die Stadt keine ungenutzten Plätze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall des Kindes. 26. Gibt es Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergartenalter? Die Kita-Betreuung von Kindern im Kindergartenalter wird bis zum Ende des Kindergartens mit Betreuungsgutscheinen abgegolten. In Tagesschulen gibt es keine Betreuungsgutscheine, hier gelten ein anderes Finanzierungssystem und andere Rahmenbedingungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Schulamt der Stadt Bern: Tel ; E- Mail: 27. Was ist, wenn wir uns trennen? Im Fall einer Trennung nehmen Sie bitte telefonisch (Montag bis Donnerstag bis Uhr) oder per mit uns Kontakt auf. 28. Wir ziehen aus der Stadt Bern weg. Was passiert mit dem Gutschein? Mit Ihrem Wegzug aus der Stadt Bern erlischt Ihr Anspruch auf Betreuungsgutscheine, da der zivilrechtliche Wohnsitz der Eltern in Bern zwingend ist. Für bestehende Gutscheine wird eine Übergangsfrist von zwei Monaten (ab Wegzug) per Monatsende gewährt. Wenn eine Familie also bspw. Mitte März wegzieht, gilt der Gutschein noch bis Ende Mai. 29. Gibt es auch Betreuungsgutscheine für die Betreuung bei Tageselten? Für die Betreuung bei Tageseltern werden keine Gutscheine ausgestellt, die Betreuungsstunden werden aber zu den gleichen Bedingungen subventioniert wie bei den Kitas (Erwerbstätigkeit etc.). Auskünfte über die Betreuung bei Tageseltern erteilt Tageseltern Bern: Telefon , 7. Juli 2016

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