Unterhalt nicht bekommen? Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) hilft Ihnen weiter. Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN

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1 Unterhalt nicht bekommen? Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) hilft Ihnen weiter Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN

2 Diese Broschüre ist unter der Aufsicht einer Arbeitsgruppe des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Finanzen zustande gekommen. Die Broschüre darf ohne vorherige Erlaubnis des FÖD weder durch Druck, anhand einer Kopie, eines Mikrofilms oder auf irgendwelche andere Weise kopiert und/oder veröffentlicht werden. Die Broschüre darf auch nicht als ein ministerielles Rundschreiben betrachtet und kann vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Lay-out: Dienst Kommunikation. Herausgeber: Nadine Daoût (Führungsdienst Strategische Koordination und Kommunikation) FÖD Finanzen - North Galaxy B24 Boulevard du Roi Albert II 33, boîte Brüssel D/ /19

3 Inhaltsverzeichnis Was ist der DUFO? 5 Ich will den DUFO in Anspruch nehmen, um den Unterhalt und die Rückstände zurückzufordern 7 Wer hat Anspruch auf die Beihilfeleistung des DUFO? 7 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Beihilfeleistung des DUFO beanspruchen zu können? 7 Ich will den DUFO auch in Anspruch nehmen, um Unterhaltsvorschüsse zu erhalten 9 Wer kann Vorschüsse erhalten? 9 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Vorschüsse zu erhalten? 9 Was ist der Betrag des Unterhaltsvorschusses? 11 Wie lange werden die Vorschüsse gewährt? 11 Ich will einen Antrag einreichen 12 Wie ist der Antrag einzureichen? 12 Wo ist der Antrag einzureichen? 14 Wie verläuft die Behandlung des Antrags? 14 Was passiert, wenn mein Antrag nicht angenommen wird? 15 3

4 Kann der DUFO die Rückzahlung der mir schon gezahlten Summen verlangen? 16 Was sind meine Pflichten als Unterhaltsberechtigter? 17 Was sind meine Rechte als Unterhaltsberechtigter? 18 Was sind die Kosten der Beihilfeleistung des DUFO? 18 Auf welche Weise kann meine Akte geschlossen werden? 20 Rechte und Pflichten des Unterhaltspflichtigen 21 Was sind die Pflichten des Unterhaltspflichtigen? 21 Was sind die Rechte des Unterhaltspflichtigen? 21 Lexikon 23 Anlage 25 4

5 Was ist der DUFO? Der DUFO (Dienst für Unterhaltsforderungen) wurde als Teil des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen gegründet (Gesetz vom 21. Februar 2003). Der DUFO gehört zu der Verwaltung der nichtsteuerlichen Beitreibung der Allgemeinen Verwaltung des Schatzamtes. Der Dienst hat 28 lokale Dienststellen, die über das ganze Land verteilt sind. Ihre Adressen finden Sie hinten in dieser Broschüre. Der DUFO wurde gegründet, um folgende Probleme zu lösen: - die Nichtzahlung des Unterhalts (= Alimente) an Kinder und (Ex-)Partner - die Nichtvollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und notariellen Urkunden Es ist möglich, dass Ihr (Ex)Partner den Unterhalt nicht zahlt. In diesem Fall können Sie, als Unterhaltsberechtigter (d.h. derjenige, der den Unterhalt bekommt) beim DUFO beantragen, dass dieser Dienst: - in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung den Betrag des monatlichen Unterhalts (und der Rückstände) bei Ihrem (Ex-)Partner beitreibt - Ihnen im Voraus Vorschüsse auf die zukünftigen Unterhalte zahlt. Wichtig zu wissen ist, dass: die Beihilfeleistung des DUFO nicht automatisch ist: Sie müssen dazu einen Antrag einreichen und bestimmte Bedingungen erfüllen der DUFO alle Ihnen als Unterhaltsberechtigtem zuerkannten Ausführungsmaßnahmen anwendet 5

6 der Gesetzgeber dem DUFO noch mehr Schlagkraft gegeben hat, indem er bestimmt hat, dass der Dienst, als öffentliche Behörde, seine eigenen Ausführungsmittel anwenden und alle Informationen über die Vermögenslage des Unterhaltspflichtigen (d.h. derjenige, der den Unterhalt zahlen muss) einholen kann die Beihilfeleistung des DUFO nicht verhindert, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung gegen den Unterhaltspflichtigen wegen der Nichtzahlung des Unterhalts einleiten kann. 6

7 Ich will den DUFO in Anspruch nehmen, um den Unterhalt und die Rückstände zurückzufordern Wer hat Anspruch auf die Beihilfeleistung des DUFO? Die Kinder. Der Ehepartner, dem Unterhalt gewährt wird: vor oder während des Scheidungsverfahrens, oder nach der Ehescheidung. Der Zusammenwohnende, dem der Richter Unterhalt gewährt hat, ungeachtet, ob das Zusammenwohnen beendet wurde oder nicht. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Beihilfeleistung des DUFO beanspruchen zu können? Sie müssen (als Unterhaltsberechtigter) in Belgien wohnen Bemerkung: es ist nicht erforderlich, dass der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz in Belgien hat oder dort ein Einkommen erwirbt. Sie können also einen Antrag einreichen, selbst wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland wohnt. Der Unterhalt wurde Ihnen während eines Zeitraums von zwölf Monaten vor dem Antrag mindestens zweimal nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt. Es ist nicht erforderlich, dass die Nichtzahlung oder die teilweise Zahlung in aufeinanderfolgenden Monaten stattfindet. 7

8 Beispiel: Der Unterhalt wurde auf 200 Euro pro Monat festgelegt Der Unterhaltspflichtige zahlt: im Monat Oktober: 150 Euro in den Monaten November bis April einschließlich: die ganze Summe im Monat Mai: nichts. Ab dem Monat Juni können Sie einen Antrag einreichen. Der Unterhalt wurde in einer vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung (siehe Lexikon S. 23 ) (z.b. in einem Scheidungsurteil, einem Urteil mit dringlichen und einstweiligen Maßnahmen, ) oder in einer authentischen Urkunde (siehe Lexikon S. 23) (z.b. in der anlässlich einer Ehescheidung im gegenseitigen Einverständnis ausgestellten Urkunde eines Notars) festgelegt. Es muss sich also um ein Urteil oder eine authentische Urkunde handeln, in dem bzw. in der der Betrag des Unterhalts festgelegt ist. Erfüllen diese Bedingung also nicht: privatschriftliche Urkunden (siehe Lexikon S. 23) mündliche Vereinbarungen (siehe Lexikon S. 23) Urteile oder authentische Urkunden, in denen kein Betrag erwähnt ist. Bemerkung: wenn der Unterhalt in einem Versäumnisurteil (siehe Lexikon S. 23) festgelegt wurde, muss der Gerichtsvollzieher dieses Urteil dem Unterhaltspflichtigen zustellen, und dies spätestens ein Jahr nach der Urteilsverkündung. 8

9 Ich will den DUFO auch in Anspruch nehmen, um Vorschüsse zu erhalten Wer kann Vorschüsse erhalten? Nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung können nur Kindern Unterhaltsvorschüsse gewährt werden. Der DUFO kann also im Moment: dem Ehepartner, dem Unterhalt gewährt wird: vor oder während des Scheidungsverfahrens, oder nach der Ehescheidung dem Zusammenwohnenden, dem der Richter Unterhalt gewährt hat, ungeachtet, ob das Zusammenwohnen beendet wurde oder nicht, keine Vorschüsse zahlen. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Vorschüsse zu erhalten? Zuerst müssen Sie dieselben Bedingungen wie diese die für die Rückforderung des Unterhalts und der Rückstände erforderlich sind, erfüllen (siehe S. 7): Sie müssen (als Unterhaltsberechtigter) in Belgien wohnen. Der Unterhalt wurde Ihnen während eines Zeitraums von zwölf Monaten vor dem Antrag mindestens zweimal nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt. 9

10 Der Unterhalt wurde in einer vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung (siehe Lexikon S. 23) (z.b. in einem Scheidungsurteil, einem Urteil mit dringlichen und einstweiligen Maßnahmen, ) oder in einer authentischen Urkunde (siehe Lexikon S. 23) (z.b. in der anlässlich einer Ehescheidung im gegenseitigen Einverständnis ausgestellten Urkunde eines Notars) festgelegt. Außer diesen drei Bedingungen gibt es noch eine zusätzliche Bedingung Ihre Nettoexistenzmittel (als Unterhaltsberechtigter) dürfen einen bestimmten Betrag (= den Einkommenshöchstbetrag) nicht übersteigen. Dieser Einkommenshöchstbetrag beläuft sich netto auf Euro pro Monat (2012). Wenn Sie Kinder zu Lasten haben, wird dieser Betrag um 64 Euro netto pro Kind erhöht. Beispiele: 1. Sie beantragen Unterhaltsvorschüsse. Sie haben einen Nettomonatseinkommen in Höhe von Euro und ein Kind zu Lasten. Festlegung des Einkommenshöchstbetrags: Euro + 64 Euro = Euro. Da Ihr Nettoeinkommen niedriger als der Einkommenshöchstbetrag ist, kann der DUFO Ihnen Vorschüsse gewähren. 2. Sie beantragen Unterhaltsvorschüsse. Sie haben einen Nettomonatseinkommen in Höhe von Euro und zwei Kinder zu Lasten. Festlegung des Einkommenshöchstbetrags: Euro Euro (=2 x 64) = Euro. Da Ihr Nettoeinkommen höher als der Einkommenshöchstbetrag ist, kann der DUFO Ihnen keine Vorschüsse gewähren. 10

11 Was ist der Betrag des Unterhaltsvorschusses? Der Höchstbetrag des Vorschusses beträgt 175 Euro pro Monat und pro Kind, für das Unterhalt gezahlt werden muss Wenn der gewährte Unterhalt niedriger als 175 Euro ist, kann der Vorschuss natürlich nicht höher als dieser Betrag sein. Wie lange werden die Vorschüsse gewährt? Die Vorschüsse werden für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Der Zeitraum ist verlängerbar, insoweit die Bedingungen, insbesondere in Bezug auf den Betrag der Existenzmittel, noch immer erfüllt sind (siehe S.10). Achtung: es werden keine Vorschüsse auf unbezahlte Rückstände gewährt. 11

12 Ich will einen Antrag einreichen Wie ist der Antrag einzureichen? Zur Einreichung des Antrags benutzen Sie das Musterformular, das Sie in einer der Dienststellen des DUFO abholen können. Sie können das Formular auch über die Internetseite kostenlos herunterladen. Das Musterformular dient sowohl: - zur Beantragung der Beitreibung des Unterhalts und der Rückstände - als zur Beantragung der Unterhaltsvorschüsse Das Formular wird in zweifacher Ausfertigung eingereicht und ist von Ihnen selbst, dem Antragsteller, dem gesetzlichen Vertreter (wenn der Unterhaltsberechtigte ein minderjähriges Kind ist, wird der Antrag vom Elternteil, der nicht unterhaltspflichtig ist, unterzeichnet) oder von einem Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Der Antrag umfasst die folgenden Auskünfte: die Identität des Antragstellers und der Unterhaltsberechtigten (die Kinder und gegebenenfalls der Antragsteller selbst, wenn er ebenfalls Unterhaltsberechtigter ist) die Identität des Schuldners-Unterhaltspflichtigen die Daten in Bezug auf den Unterhalt die Angabe der Beträge, die nicht oder nur teilweise gezahlt wurden die Nummer des Bankkontos, auf das die Vorschüsse und/oder die vom DUFO beigetriebenen Beträge eingezahlt werden müssen 12

13 Wenn Sie Vorschüsse beantragen, müssen Sie auch die folgenden zusätzlichen Auskünfte mitteilen: die Anzahl Kinder, für die Vorschüsse beantragt werden die Anzahl der Kinder zu Lasten Ihre monatlichen Existenzmittel (Nettobetrag) Die Identität der Kinder zu Lasten, für die keine Vorschüsse beantragt sind Dem Antrag ist Folgendes beizufügen: Die Originalfassung des Vollstreckungsbefehls, d.h. die Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung oder der notariellen Urkunde, in der der Unterhalt festgelegt oder geändert wurde. Der Vollstreckungsbefehl ist bei der Kanzlei des Gerichts, das das Urteil verkündet hat, oder beim Notar erhältlich und enthält die Vollstreckungsklausel (siehe Lexikon S. 24). Deren Anfangssatz lautet z.b. wie folgt: Wir, Albert II., König der Belgier, tun allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, Alle Urkunden eines Gerichtsvollziehers, die sich auf die gerichtliche Entscheidung oder die notarielle Urkunde beziehen Eine Übersicht der nicht oder nur teilweise gezahlten Summen sowie die Daten, an denen diese Beträge gezahlt werden mussten Wenn Sie selbst schon Schritte zur Beitreibung der geschuldeten Beträge unternommen haben, sollten Sie den DUFO davon in Kenntnis setzen und ihm die betreffenden Belege vorlegen (z.b. Einschreibebriefe, Unterlagen des Gerichtsvollziehers, ) Wenn Sie Vorschüsse beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden zusätzlichen Dokumente beilegen: Eine Kopie des letzten Steuerbescheids der Einkommensteuern. Dieses Dokument können Sie über Ihre elektronische Steuerakte von der Internetseite herunterladen und ausdrucken Eine Kopie der drei letzten Lohnzettel oder anderer Belege in Bezug auf die Existenzmittel (Eingliederungseinkommen, Arbeitslosengeld ). 13

14 Wo ist der Antrag einzureichen? Sie müssen Ihren Antrag bei einem der DUFO-Kontaktbüros, deren Adressen hinten in dieser Broschüre aufgelistet sind, einreichen. Diese DUFO-Kontaktbüros sind vom Montag bis Freitag von 8Uhr bis 12Uhr geöffnet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wie verläuft die Behandlung des Antrags? Der DUFO wird die in Ihrem Antragsformular und beigefügten Unterlagen enthaltenen Informationen analysieren und die Daten bearbeiten. Gleichzeitig wird der DUFO die nötigen Berechnungen anstellen: z.b. die Indexierung des Unterhalts, die Berechnung der Zinsen, falls sie geschuldet sind, Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie alle erbetenen Auskünfte korrekt und ausführlich erteilen und dass Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben (z.b. das Urteil, in dem der Unterhalt festgelegt oder geändert ist, die notarielle Urkunde, - siehe S. 12 Ich will einen Antrag einreichen ). Der DUFO wird Ihnen einen Vorschlag für eine Vollmacht (siehe Lexikon S. 24) zuschicken, in dem Sie alle verarbeiteten Informationen lesen und nachprüfen können. Sie schicken diesen Vorschlag für eine Vollmacht dem DUFO zurück, nachdem Sie ihn mit dem Vermerk Ihres Einverständnisses unterzeichnet haben. Es ist wichtig, dass Sie dies möglichst schnell tun, weil der Tag, an dem der unterzeichnete Vorschlag für eine Vollmacht wieder beim DUFO eingeht, der Tag ist, an dem Ihr Antrag als vollständig gilt. 14

15 Die von Ihnen zurückgeschickte und unterzeichnete Vollmacht enthält gleichfalls die Bestätigung der Aufträge, die Sie dem DUFO erteilen, nämlich die Prüfung Ihres Antrags auf Beitreibung des Unterhalts, der diesbezüglichen Rückstände und möglicher zusätzlicher Summen und, gegebenenfalls, Ihres Antrags auf Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen. Der DUFO verständigt Sie schriftlich über seine Entscheidung. Diese Entscheidung wird aufgrund der in der Vollmacht enthaltenen Daten und der Erwiderungen des Unterhaltspflichtigen auf diese Daten genommen. Der Unterhaltspflichtige wird per Einschreibebrief vom Antrag in Kenntnis gesetzt kann sich beim DUFO darüber erkundigen (siehe dazu S. 21 Was sind die Rechte des Unterhaltspflichtigen? ). Was passiert, wenn mein Antrag nicht angenommen wird? Der DUFO kann entscheiden, dass Sie (als Unterhaltsberechtigter) keinen Anspruch auf die Beihilfeleistung haben, weil: Sie nicht zu den Kategorien von Personen, die Anspruch auf die Beihilfeleistung haben, gehören (siehe dazu S. 7 "Ich will den DUFO in Anspruch nehmen, um den Unterhalt und die Rückstände zurückzufordern" und S. 9 "Ich will den DUFO auch in Anspruch nehmen, um Unterhaltsvorschüsse zu erhalten") Sie die gestellten Bedingungen nicht erfüllen (siehe dazu S. 7 "Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Beihilfeleistung des DUFO beanspruchen zu können? und S. 9 "Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Vorschüsse zu erhalten?"). Die Gründe, aus denen der DUFO eine negative Entscheidung genommen hat, werden auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt. 15

16 Es ist auch möglich, dass sich der DUFO zur Beitreibung eines niedrigeren Betrages als desjenigen, auf den Sie einen Anspruch zu haben meinen, entscheidet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige belegen kann, dass er bestimmte Summen ganz bestimmt gezahlt hat. In diesen Fällen können Sie beim Pfändungsrichter, in dessen Rechtsgebiet er wohnt, Beschwerde einlegen. Auch wenn der DUFO innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Erhalt des mit dem Vermerk des Einverständnisses zurückgeschickten Vorschlags für eine Vollmacht keine Entscheidung nimmt, können Sie beim Pfändungsrichter Beschwerde einlegen. Kann der DUFO die Rückzahlung der mir schon gezahlten Summen verlangen? In den folgenden Fällen kann der DUFO eine Teilrückzahlung oder eine vollständige Rückzahlung verlangen: Sie haben es unterlassen, den DUFO über neue Informationen in Bezug auf den Betrag der Vorschüsse oder den Unterhalt zu verständigen Beispiel: Sie haben den DUFO nicht darüber informiert, dass der Unterhaltspflichtige (der Schuldner) Ihnen den monatlichen Unterhalt unmittelbar zahlte. Sie haben bewusst falsche oder unvollständige Angaben gemacht, z.b. über den Betrag Ihrer Existenzmittel Es wurde festgestellt, dass der Unterhalt aufgrund von betrügerischen Machenschaften oder Erklärungen festgesetzt wurde. 16

17 Was sind meine Pflichten als Unterhaltsberechtigter? Sie müssen dem DUFO alle möglichen Informationen über Ihre Akte erteilen. Nachstehend folgen einige Beispiele: Sie melden dem DUFO schriftlich alle Informationen, die einen möglichen Einfluss haben auf: den Betrag der Vorschüsse, die Sie vom DUFO empfangen den Betrag des Unterhalts die Beitreibung dieser Summen Im Besonderen müssen Sie den DUFO von der Zahlung der Summen, die der Unterhaltspflichtige geleistet hat oder nach der Einreichung des Antrags noch leistet, in Kenntnis setzen. Als Unterhaltsberechtigter verpflichten Sie sich dazu, dem DUFO möglichst schnell alle Änderungen Ihrer Lage und, falls Sie als Vertreter eines Kindes auftreten, dieser des Kindes mitzuteilen. Außerdem liegt es in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie den DUFO stets unmittelbar von der Änderung der Nummer des Bankkontos, auf das die Vorschüsse und/oder die eingetriebenen Beträge eingezahlt werden müssen, benachrichtigen. Wenn Sie versäumen, diese neue Nummer mitzuteilen, werden die Zahlungen unterbrochen werden, bis Sie dem DUFO die neue Nummer mitgeteilt haben. Da der DUFO das Ergebnis der Beitreibung des Unterhalts oder der Rückstände nicht gewährleisten kann und folglich auch nicht die Weiterleitung dieser Beträge, ist es wichtig, dass Sie, wenn Sie darüber verfügen, alle Informationen über das Einkommen oder das Vermögen des Unterhaltspflichtigen möglichst schnell mitteilen. 17

18 Was sind meine Rechte als Unterhaltsberechtigter? Sie empfangen die Beträge des Unterhalts und der Rückstände, von denen der DUFO die Zahlung erhalten hat, allerdings nachdem der Beitrag zu den Betriebskosten verrechnet wurde (siehe hierunter Was sind die Kosten der Beihilfeleistung des DUFO?"). Sie empfangen die Unterhaltsvorschüsse, wenn Sie dies beantragt haben und wenn Sie die Bedingungen erfüllen. Sie können zu jeder Zeit auf die Beihilfeleistung des DUFO verzichten. Dies geschieht vorzugsweise per Einschreibebrief. Was sind die Kosten der Beihilfeleistung des DUFO? Die Beihilfeleistung des DUFO ist nicht unentgeltlich. Sowohl Sie (als Unterhaltsberechtigter) als der Unterhaltspflichtige tragen zu den Betriebskosten des DUFO bei. Der Beitrag ist im Gesetz wie folgt festgesetzt: Der Unterhaltspflichtige zahlt einen Betrag, der gleich 10 % ist des Betrags des Unterhalts, den er zu zahlen hat, einschließlich Rückständen. Dieser Beitrag muss den Unterhaltspflichtigen dazu anspornen, seine Pflichte freiwillig zu erfüllen, damit sich der Unterhaltsberechtigte nicht (mehr) an den DUFO zu wenden hat. Sie (als Unterhaltsberechtigter) empfangen die vom DUFO beigetriebenen Beträge, abzüglich 5 %. Der DUFO erleichtert oder erspart Ihnen die Behördengänge, da dieser Dienst alle Initiativen zur Beitreibung des Unterhalts und möglicher Rückstände ergreift. Sie selbst brauchen also keine gerichtlichen Schritte zu unternehmen. Achtung: Auf die Vorschüsse, die Sie vom DUFO erhalten, ist kein Beitrag von 5 % geschuldet. 18

19 Beispiel: Der Unterhalt, auf den Sie Anspruch haben, wurde damals auf 200 Euro pro Monat festgelegt. Gemäß dem eingereichten Antrag hat der Unterhaltspflichtige schon vier Monate nicht gezahlt. Sie (als Unterhaltsberechtigter) haben die Beihilfeleistung des DUFO (zur Rückforderung des Unterhalts und der Rückstände) beantragt und diese wurde Ihnen gewährt. Sobald der DUFO den Unterhaltspflichtigen von seiner Beihilfeleistung in Kenntnis gesetzt hat, fordert er vom Unterhaltspflichtigen die Zahlung: des monatlichen Unterhalts in Höhe von 200 Euro + 10 % als Beitrag zu den Betriebskosten (= 20 Euro), also insgesamt 220 Euro pro Monat der Rückstände in Höhe von 200 Euro pro Monat x 4 Monate, d.h. 800 Euro + 10 % als Beitrag zu den Betriebskosten (= 80 Euro) oder insgesamt 880 Euro Falls der Unterhaltspflichtige dem DUFO ohne Probleme die geschuldeten Beträge zahlt, erhalten Sie als Unterhaltsberechtigter: monatlich den Unterhalt in Höhe von 200 Euro, abzüglich 5 % als Beitrag zu den Betriebskosten (10 Euro), also 190 Euro; Wenn Sie einen Vorschuss (z.b. von 175 Euro) erhalten haben, zahlt der DUFO Ihnen den Restbetrag in Höhe von (200 Euro Euro =) 25 Euro, abzüglich 5 % als Beitrag zu den Betriebskosten (= 1,25 Euro), also 23,75 Euro. den Betrag der Rückstände (800 Euro), abzüglich 5 % als Beitrag zu den Betriebskosten (= 40 Euro), also 760 Euro. 19

20 Auf welche Weise kann meine Akte geschlossen werden? Die Dauer der Beihilfeleistung des DUFO wird vom Unterhaltsberechtigten und vom Unterhaltspflichtigen bestimmt. Denn: Sie können (als Unterhaltsberechtigter) die Beihilfeleistung des DUFO zu jeder Zeit beenden Wenn der Unterhaltspflichtige während mindestens sechs aufeinanderfolgender Monate den Unterhalt, erhöht um die Betriebskosten und gegebenenfalls die Kosten der Verfolgung gezahlt hat, wird die Beitreibung des noch fällig werdenden Unterhalts und die Auszahlung der Vorschüsse beendet. Sollten aber noch Rückstände geschuldet sein, wird der DUFO versuchen, diese Summen weiter beizutreiben. Wenn diese Summen tatsächlich eingetrieben sind, wird die Beihilfeleistung des DUFO völlig beendet. Der DUFO informiert sowohl Sie (als Unterhaltsberechtigten) als den Unterhaltspflichtigen schriftlich über die Beendigung der Beihilfeleistung. Außerdem wird der Unterhaltspflichtige darüber verständigt, dass er ab dem Datum der Notifizierung keine Zahlungen mehr an den DUFO zu leisten hat, sondern unmittelbar an Sie. 20

21 Rechte und Pflichten des Unterhaltspflichtigen Was sind die Pflichten des Unterhaltspflichtigen? Der Unterhaltspflichtige muss den Unterhalt und die möglichen Rückstände zahlen (erhöht um den Beitrag zu den Betriebskosten Siehe S. 18 "Was sind die Kosten der Beihilfeleistung des DUFO?"). Er hat diese Summen unmittelbar an den DUFO zu zahlen, sonst läuft er das Risiko, zweimal zahlen zu müssen. Der Unterhaltspflichtige zahlt unmittelbar an den DUFO ab dem Moment, dass dieser Dienst ihm per Einschreibebrief davon in Kenntnis setzt, dass Sie als Unterhaltsberechtigter Anspruch auf die Beihilfeleistung des DUFO haben. Genauso wie der Unterhaltsberechtigte übermittelt der Unterhaltspflichtige dem DUFO alle Informationen, die einen Einfluss auf den Betrag des Unterhalts oder auf die Beitreibung dieser Summen haben können. Was sind die Rechte des Unterhaltspflichtigen? Er kann nachweisen, dass er regelmäßig gezahlt hat oder dass die im Antrag enthaltenen Daten nicht korrekt sind oder sich geändert haben. Dazu verfügt er über eine Frist von fünfzehn Tagen nach der Notifizierung des Antrags (siehe S. 14 "Wie verläuft die Behandlung des Antrags?"). Die Beitreibung des Unterhalts ist untersagt, solange der Unterhaltspflichtige das Eingliederungseinkommen bekommt oder wenn er nur über Existenzmittel verfügt die höchstens dem Betrag dieses Eingliederungseinkommens, auf das er Anspruch erheben könnte, entsprechen. 21

22 Der Unterhaltspflichtige kann den DUFO um eine Zahlungsregelung ersuchen. Diese Zahlungsregelung kann dem Unterhaltspflichtigen gewährt werden, wenn er nachweist, dass er tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten hat. Unter bestimmten Umständen kann der Unterhaltspflichtige den Richter ersuchen, um den Unterhaltsbetrag herabzusetzen oder abzuschaffen. Es kann ja sein, dass sich die Lage des Unterhaltsberechtigten oder des Unterhaltspflichtigen derart geändert hat, dass der Betrag des Unterhalts nicht mehr zu verantworten ist. Wenn der Richter der Bitte des Unterhaltspflichtigen, um den Unterhaltsbetrag herabzusetzen oder abzuschaffen, stattgibt, liegt es selbstverständlich im Interesse des Unterhaltspflichtigen, den DUFO unmittelbar von der Entscheidung des Richters in Kenntnis zu setzen (siehe S. 21 "Was sind die Pflichten des Unterhaltspflichtigen?"). 22

23 Lexikon Vollstreckbare gerichtliche Entscheidung (S. 8) Eine Entscheidung eines Richters. Sie enthält die Vollstreckungsklausel, die es dem Gläubiger (demjenigen, der sein Recht verfolgt) ermöglicht, um nötigenfalls, im Hinblick auf die Vollstreckung seiner Ansprüche, die Vermittlung der öffentlichen Macht zu beantragen. Öffentliche Urkunde (S. 8) Ein Dokument, das von einem hierzu gesetzlich ermächtigten öffentlichen Beamten (Notar, Gerichtsvollzieher, ) gemäß gesetzlich erforderlichen Formalitäten, deren Zwangsvollstreckung erwirkt werden kann, aufgestellt ist. Versäumnisurteilk (S. 8) Eine Verurteilung einer Person, die am Tag der Sitzung des Gerichts oder des Hofes abwesend und nicht vertreten ist, der das Sitzungsdatum nicht bekannt war, obwohl sie vorschriftsgemäß geladen war. Privatschriftliche Urkunde (S. 8) Eine Urkunde, die zwischen Personen untereinander ohne Beanspruchung eines öffentlichen Beamten, wie z.b. eines Notars, aufgestellt wird. Mündliche Vereinbarung (S. 8) Ein zwischen zwei oder mehr Personen getroffenes Übereinkommen, das nicht Gegenstand eines Schriftstücks gewesen ist 23

24 Vollstreckungsklausel (S. 13) Die Klausel, die am Ende der gerichtlichen Entscheidung steht und die es ermöglicht, deren Zwangsvollstreckung vorzunehmen. Sie fängt zum Beispiel wie folgt an: "Wir, Albert II., König der Belgier, tun allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, ". Vollmacht (S. 14) Ein Vertrag, mit dem Sie dem DUFO erlauben, an Ihrer Stelle und in Ihrem Namen im Hinblick auf die Beitreibung des monatlichen Betrags des Unterhalts und der Rückstände gerichtliche Schritte zu unternehmen.

25 Dienst für Unterhaltsforderungen Anlage 25

26

27 Liste der DUFO-Dienststellen, wo Ihnen Hilfe geleistet und das Antrags- formular eingereicht werden kann 27

28 28

29 Diese Broschüre kann heruntergeladen oder bestellt werden, und dies über die Website: oder unter der folgenden Adresse: Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen Führungsdienst Strategische Koordination und Kommunikation North Galaxy Boulevard Albert II 33 boîte Brüssel Weitere Informationen sind erhältlich über: Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) kostenlose Infonummer: 0800/

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