Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 1. Inhalt der Ordnung
|
|
- Hermann Schulz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 1. Inhalt der Ordnung 1.1. Die vorliegende Ordnung umschreibt die Rechte der Vertragsparteien bei Aufträgen an Generalunternehmer Sie liefert die Grundlage einer angemessenen Honorierung der Leistungen des Generalunternehmers. 2. Anwendbares Recht und Rangordnung 2.1. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind massgebend: der abgeschlossene Generalunternehmer - Werkvertrag die vorliegende Ordnung das Schweizerische Recht 2.2. Ein Generalunternehmer-Konto mit Vollmacht für die Bausumme als Liquiditätssicherheitsstellung
2 Vertragsunterlagen 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Gegenstand dieses Vertrages sind die baulichen Abwicklungen der vom Bauherrn (Bauträger) an Schweizer Handwerker Zentrale übertragenen Bau- und Sanierungsobjekte (Arbeiten). 2. Pflichten der Parteien 2.1. Der Bauherr (Bauträger) übergibt an Schweizer Handwerker Zentrale Bau- und Sanierungsaufträge in schriftlicher Form. Sämtliche Vorarbeiten wie Planung und Einholen von bewilligungspflichtigen Baugesuchen sowie eine genaue Liste der gewünschten Baumassnahmen mit spezifischen Budgetangaben wird vom Bauherr vorgefertigt an Schweizer Handwerker Zentrale übergeben. Der Bauherr verpflichtet sich, zu den Budgetangaben die Baumaterialien mit Lieferanten und Preisangaben mitzuteilen. Für einmal an Schweizer Handwerker Zentrale erteilte Aufträge dürfen vom Bauherr keine weiteren Arbeitsvergaben an Dritte vergeben werden, ohne das ausdrückliche Einverständnis von Schweizer Handwerker Zentrale Schweizer Handwerker Zentrale verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufträge nach bestem Wissen im General auszuführen, abzuschliessen sowie die jeweiligen Baubudgets einzuhalten Unvorhergesehene Mehraufwände werden nach Aufwand oder Pauschal verrechnet und müssen sofort abgesprochen, schriftlich festgehalten und gegenseitig bestätigt werden. Schweizer Handwerker Zentrale übernimmt die gesamte Bauführung und somit die Verantwortung der Disposition und Terminierung. Schweizer Handwerker Zentrale wahrt den vereinbarten Finish-Standard. 3. Gemeinsame Kontoführung, Abrechnung und Zahlungen 3.1. Explizit für Vertragsvereinbarung über Auftragsvolumen / Bauvolumen von CHF 10'000 wird ein GU-Bankkonto eröffnet. Bei Auftragsvolumen / Bauvolumen von weniger als CHF 10'000 wird kein gemeinsam geführtes GU-Konto eröffnet. Die Zahlungen bei Auftragsvolumen / Bauvolumen von weniger als CHF 10'000 CHF sind auf das von Schweizer Handwerker Zentrale genannten Bankbeziehung zu entrichten Das für das Bauobjekt ermittelte Budget wird vor Baubeginn resp. bei Auftragserteilung als Gesamtbetrag auf das gemeinsam geführte Generalunternehmer-Konto überwiesen. Das Konto wird mit zu Zweien, jeweils mit einer Unterschrift vom Bauträger und einer Unterschrift von Schweizer Handwerker Zentrale geführt Sämtliche Zahlungen werden somit in gegenseitigem Einverständnis getätigt. Zahlungen: n Akontozahlungen für 100 % Materialeinkauf n Akontozahlungen für fertiggestellte Bauabschnitte (Abrechnungen mit Rapport) n Schlussabrechnung innert 10 Tagen mit Rapportdokumentation
3 Entgelt Schweizer Handwerker Zentrale Bei Umbau-, Renovations-, Sanierungsprojekten beträgt das Honorar von Schweizer Handwerker Zentrale 15% der effektiven Auftragssumme. Bei Neubauprojekten wird das Honorar individuell nach Ermessen des Projektes ermittelt und mit dem Bauherren vereinbart. Das Honorar ist wie folgt an Schweizer Handwerker Zentrale zu entrichten: 1/3 der Auftragssumme vor Arbeitsbeginn 1/3 der Auftragssumme in der Arbeitsmitte 1/3 der Auftragssumme bei Abschluss der Arbeiten Überprüfungszeitraum und Zahlungsfristen für den Bauherr: n Für den Bauherr 3 Tage nach Einreichung des GU n In berechtigten Fällen kann der GU eine Sicherstellung der Gesamtkosten beim Bauherr oder bei der Bank, welche das gemeinsame GU Konto betreut verlangen, um die rapportierten Leistungen zu gewähren. 4. Widerruf und Kündigung 4.1. Soweit das Vertragsverhältnis dem Auftragsrecht untersteht, kann es von jeder Vertragspartei widerrufen oder gekündigt werden Widerruft der Auftragsgeber den Auftrag, hat er dem GU das Honorar für die bis zum Widerruf vertragsgemäss erbrachten Leistungen zu bezahlen und ihm auch alle bis dahin entstandenen, nachweisbaren Nebenkosten zu ersetzen Die Planungs- und Bauleitungshonorare, welche bei einer Auftragsübergabe an die Schweizer Handwerker Zentrale nicht zu entrichten sind, belaufen sich bei Umbauten und Sanierungen auf 15 % der Bausumme, das heisst nur bei einer Vertragsauflösung, Widerruf oder Kündigung sind diese Leistungen dem GU vollumfänglich zu entrichten. Diese Honorare sind bei einer Kündigung oder einem Widerruf des Bauherrn, dann gesondert dem GU, auch wenn keine Abmachung besteht, zu entrichten Erfolgt der Widerruf zur Unzeit und trifft dem GU am Widerruf kein Verschulden, ist er berechtigt, nebst seinem Honorar für die vertragsgemäss geleisteten Arbeiten einen Zuschlag zu fordern. Der Zuschlag beträgt 10% der Gesamtkosten für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist Kündigt der GU das Auftragsverhältnis, hat ihm der Auftraggeber das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäss erbrachten Leistungen zu vergüten und hm auch nachgewiesene Nebenkosten zu ersetzen. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz nachgewiesenen Schadens.
4 5. Arbeitsunterbruch 5.1. Bei nicht vorausgesehenem und nicht vom GU verursachtem länger dauerndem Unterbruch oder erheblicher Verzögerung der Auftragserledigung hat der GU Anspruch auf Ersatz des ihm erwachsenen Schadens, falls der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat Bei Zahlungsverzögerungen, die durch den Bauherr verschuldet wurden, an den GU, hat der GU das Recht auf eine Arbeitseinstellung der vertraglich abgemachten Leistungen, bis die Zahlungen erbracht und vergütet sind Bedingt die Verzögerung bei Wiederaufnahme der Arbeiten eine Überarbeitung bestehender Grundlagen, sind diese zusätzlichen Leistungen gesondert zu honorieren. 6. Auftragsabwicklung / Vertragsgrundlagen des Generalunternehmers: 6.1. Der Generalunternehmer vergibt einzig allein die Aufträge Der Bauherr hat strikt die Weisungen des Generalunternehmers einzuhalten und Dritten keine Anweisungen erteilen, ohne Absprache mit dem GU Der GU hat das Recht, Arbeiten ohne Wissen des Bauherren an Dritte zu vergeben unter Aufsicht der Bauleitung Der GU ist nicht verpflichtet interne Preis- Leistungsvergaben dem Bauherrn zu offenbaren Der Ansprechpartner des Bauherrn ist stets der Generalunternehmer und deren Bevollmächtigte Eigenleistungen des Bauherrn sind nur gültig, wenn der GU unterrichtet wurde und diese von ihm genehmigt wurden Für Eigenleistungen des Bauherrn, welche nicht im GU Umfang enthalten sind, haftet der GU in keinem Falle gegenüber dem Bauherrn Alle Arbeiten, von welchen Rapporte von fertiggestellten Bauabschnitten vorliegen, müssen innert 3 Tagen am Objekt begutachtet und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Dadurch wird die Zahlung sofort ausgelöst, sodass den Lieferanten, Handwerkern und externen Unternehmen ihre Guthaben gutgeschrieben werden können. 7. Garantieleistungen des GU 7.1. Allfällige offene oder verdeckte Mängel sind in jedem Falle vom Generalunternehmer und seinen Vertragspartner zu beheben Das GU übernimmt nur die Garantieleistungen gemäss SIA oder ortsüblicher Praxis, welche das GU selbst erbracht hat. Der GU übernimmt keine Haftung für Folgeschäden sowie Gewerke welche vom GU an Dritte vertraglich übertragen wurden Bei Fertigstellung des Bauobjektes oder Sanierungs-Umbauobjektes werden sämtliche Garantieansprüche des Bauherr von der Schweizer Handwerker Zentrale und deren Vertragspartner der zur Übergabe fertiggestellt, sodass die Garantieansprüche des GU dem Bauherr übertragen werden für Garantieleistungen welche der Bauherr in Anspruch nehmen kann, bei eventuellen Mängeln, die nicht den SIA Normen entsprechen.
5 8. Gerichtsstand 8.1. Für beide Parteien ist der Gerichtsstand Basel-Land. Ort / Datum: Münchenstein, Der Auftraggeber Der Auftragnehmer Kunde Y. Plamenig Schweizer Handwerker Zentrale Stöckackerstrasse Münchenstein
BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)
BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich
MehrDienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen ISO 9001/14001 Gültig ab 01. November 2008 / Ausgabe 23. Januar 2015 Steiner Energie AG Industriestrasse 1 Postfach
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. snowflake productions gmbh. Zürich Version 1.0
Allgemeine Geschäftsbedingungen snowflake productions gmbh Zürich 11.11.2016 Version 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand...3 2 Anerkennung AGBs...3 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers...3 4
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
MehrPferdekaufvertrag / Kauf auf Probe
Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrVeranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich
Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG 1. Geltungsbereich Sie akzeptieren neben den AGB WAG die "BGB Veranstaltungen,
MehrKaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin
Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer
MehrAuftrag für die Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters nach Art. 27 DSGVO
e-comtrust international ag Zugerstrasse 76B CH-6340 Baar Tel: ++41 +41 727 00 70 www.e-comtrust.ch faessler@fsdz.ch Auftrag für die Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters nach Art. 27 DSGVO Die Unterzeichnenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. 1 18.04.2015 1.1 Anwendbares Recht Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind massgebend: Der abgeschlossene Vertrag Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr1.Geltung 2. Angebot / Vertragsabschluss 3. Preise / Zahlung 4. Leistungsausführung 5. Gewährleistung 6. Behelfsreparaturen 7.
AGB s Inhalt 1.Geltung... 2 1.1 Liefer-, Zahlungs- und Garantiebedingungen... 2 1.2 aktuelle Fassung unserer AGB... 2 2. Angebot / Vertragsabschluss... 2 2.1 Preise und Angebote... 2 2.2 Kostenvoranschläge...
MehrVERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG
VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
SWL ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Geschäftsbereich Elektroinstallation 1 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsform, Organisation Die SWL ENERGIE
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrW E R K V E R T R A G
- 1 - W E R K V E R T R A G ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Herrn/Frau...als Auftragnehmer(in) und Herrn/Frau/Firma...als Auftraggeber(in) wie folgt: Herstellung und Honorierung des Werks: Herr/Frau...im folgenden
MehrVertrag über Kontroll - und Unterhaltsarbeiten an der Gebäudehülle
Vertrag über Kontroll - und Unterhaltsarbeiten an der Gebäudehülle Auftraggeber: zwischen und Unternehmer: Rüegg Bedachungen AG Underbach 12 8494 Bauma Vertragsobjekt: Der Unternehmer ist Mitglied des
MehrVertrag über Kontroll - und Unterhaltsarbeiten an der Gebäudehülle
Vertrag über Kontroll - und Unterhaltsarbeiten an der Gebäudehülle Auftraggeber: zwischen und Unternehmer: Vertragsobjekt: Der Unternehmer ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes Dach und Wand SVDW
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Rocket GmbH. Version 3.0 vom
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rocket GmbH Version 3.0 vom 26.03.2019 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen... 3 2 Leistungen Rocket... 3 3 Leistungserbringung... 3 4
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der com4all sevices gmbh ***** 1. Anwendungsbereich und Geltung 1.1 Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden Kunden genannt)
MehrVertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download. Gutachten - Vertrag
Vertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download Gutachten - Vertrag 1. Vertragsparteien Die Auftraggeber (1).. vertreten durch. tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr.: sowie als Auftragnehmerin,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. ernst brechbühl PHOTOGRAPHIE. 1 Für Auftrags und Werbefotografie
Allgemeine Geschäftsbedingungen BÜRO/ STUDIO 1 Für Auftrags und Werbefotografie Mit der AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und dem Kunden erreicht werden. Fotograf ist gleichbedeutend
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich der Firma Ardoon. Änderungen sind nur gültig, wenn
Mehr5. WERKVERTRAG. Objekt / Projekt. Arbeitsgattung. Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Bauherrschaft
5. WERKVERTRAG Objekt / Projekt Arbeitsgattung Kostenarten Nr. Innenauftrags Nr. Zuweisungsschlüssel Auftragsnummer XX - XXXX Vergabeentscheid mit RRB / BUD-E / DST- Entscheid Nr. vom XX.YY.201X Art. 1
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der plotfabrik.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der plotfabrik.com 1.0 Allgemein 1.1 Die PS Innovations GmbH bietet diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet an, wie auch das Produkt (Plattform) plotfabrik.com.
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrArchitekturfotografie Bach Allgemeine Geschäftsbedingungen
Architekturfotografie Bach Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.
MehrWartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7
Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7 Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG...
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FOTOGRAFENLEISTUNGEN (FOTOSTUDIO)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FOTOGRAFENLEISTUNGEN (FOTOSTUDIO) A. Allgemeines 1. Die Fertigung von Bildern und anderen Werken (Fotografenleistungen) und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber
MehrAgenda. 1. Bedarfsermittlung. Persönliche Angaben. Reinigung von. Sonstige Wünsche (z.b. Reinigung der Küche)
Agenda 1. Bedarfsermittlung (Online www.studentslcean.ch/taegelmoos, per Post oder Email senden) 2. Offerte Preis pro Stunde 3. Musterofferte für 1 grosses Fenster (zur Preiseinschätzung) 4. Musterofferte
MehrStörungen im Bauablauf. Markus Lüthi
Störungen im Bauablauf Markus Lüthi Fristen in der SIA-Norm 118 Bauprogramm Konzept der Fristen nach SIA-Norm 118 Werkvertrag selbst muss Fristen festlegen (Grundsätzliche) Unverbindlichkeit des Bauprogramms
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil I - Werkverträge gemäß 631 BGB 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis ( 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des
MehrAGB Joel Cartier GmbH
AGB Joel Cartier GmbH 1. Einleitend: 1.1 Die Joel Cartier GmbH ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizerischem Recht. Sie hat den Zweck audiovisuelle Werke (Film, Foto,
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrSeite 1 von 5 Bauvertrag zwischen Mantenimiento de CONTACTO S.L., General Yagüe No. 13, Los Llanos de Aridane, C.I.F. B38294955 (im folgenden: CONTACTO), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) GATEWAY Solutions AG, Zentweg 9, 3006 Bern 1 Geltung der AGB und Vertragsabschluss 1.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der GATEWAY Solutions AG und ihren Kunden
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
Mehr2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrVermittlungsvertrag PROJEKTE
Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrInhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen vom /6
Inhalt 1. Anwendungsbereich und Geltung... 3 2. Auftragserteilung und Offerten... 3 3. Leistungsänderungen... 3 4. Ausführung von Dienstleistungen durch Dritte... 3 5. Nicht enthaltene Leistungen... 3
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Livit FM Services AG Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Livit FM Services AG Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind verbindlich, wenn
MehrGeschäftsbedingungen der Graphic Designers SGD (Relevanter Auszug für obenstehenden Vertrag) Allgemeines 1. Vertragsbedingungen Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber
MehrWerkvertrag Wegleitung zur Überprüfung
Erläuterung Kritische Frage Antwort, Konsequenz, Massnahmen Ansprechpartner, Literatut ALLGEMEIN Werkvertrag Wegleitung zur Überprüfung Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung
Mehr(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:
Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe
MehrAlexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrTotal Vergütung gemäss Ziffer 3 Fr Fr. 0.00
Kanton Zürich Baudirektion Werkvertrag (Unterhalt) Tiefbauamt Strasseninspektorat Gemeinde Vergabe Strasse Auftragsbestätigungs-Nr. 8200 Strecke Profit-Center P84210 (URI) km/bauwerk Kostenträger 84 Vorhaben
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Livit FM Services AG Hohlstrasse 511, 8048 Zürich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Livit FM Services AG Hohlstrasse 511, 8048 Zürich 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verbindlich, wenn
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
Mehr2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche
MehrVertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand
Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten
MehrVereinbarung zur Nutzung von Fernwartung. Bitte ausgefüllt und unterschrieben an faxen oder. mailen an
Kunde (Auftraggeber) Auftragnehmer TechnoSoft Consulting GmbH Peter Feige Bendestorfer Str. 5 21244 Buchholz Tel.: (04181) 29959-0 Fax: (04181) 923 08 08 info@tcg-online.de 1 LEISTUNG UND VERGÜTUNG Die
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH 1 Geltungsbereich (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
MehrMUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES
MUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES Hinweise für das Ausfüllen der Vertragsvorlage Alle farbig oder mit einer Punktelinie markierten Felder ausfüllen Zutreffendes auswählen, wenn mittels
Mehr1 Vertragsgegenstand. (2) Die Preisvorstellung für den Kaufpreis des Objektes liegt bei. 2 Laufzeit und Kündigung
VERMITTLUNGSAUFTRAG Qualifizierter Alleinauftrag, zwischen (Auftraggeber) Name: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ: und (Auftragnehmer) Maklerunternehmen: Straße: Telefon: Email: Ort: PLZ:. 1 Vertragsgegenstand
MehrW E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben)
W E R K V E R T R A G (für Untersuchungs- und Forschungsvorhaben) Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrStadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen
Stadt Bern Verkehr und Gärtnerei Mietpflanzen Mietpflanzen Stadt Bern Verkehr und Benötigen Sie repräsentative Kübelpflanzen für einen Anlass? Fragen Sie uns! Wir liefern Ihnen wunschgemäss Pflanzen in
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sellinnx Agentur für Verkaufsförderung GmbH & Co KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sellinnx Agentur für Verkaufsförderung GmbH & Co KG Art. 1 Geltungsbereich 1.1. SELLINNX erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden
MehrP I R B O G E N. 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm
P I R B O G E N 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. CHF / Stk. 18 2.55 3.35 4.30 22 2.55 3.35 4.60 6.20 7.05 28 2.65 3.55 5.00 6.30 7.55 35 2.75 4.05 5.10
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrKaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,
zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer
Mehr1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SOBOS GmbH, FN 457672y, Regau 14, 4550 Kremsmünster, Österreich (fortan
MehrPrivater Darlehensvertrag
Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Dr. W. Huber AG (nachfolgend: Huber) 1. Geltung der AGB Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die
MehrAbnahme von Architektenleistungen
Abnahme von Architektenleistungen Abnahmeprotokoll mit ergänzenden Hinweisen Wenn ein Handwerker seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat, möchte er diese vom Bauherrn abgenommen haben. Üblicherweise
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools
Aktualisiert am 11. Juni 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools 1. Allgemeines... 2 2. Angebot und Vertragsabschluss... 2 3. Leistungen von AlltoBill... 3 4. Zahlungsbedingungen... 3 5. Widerrufsrecht...
MehrAGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. ANWENDUNGSBEREICH 1. Die standing ovation gmbh (nachfolgend standing ovation) erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Events, Identity, shared commmunication
MehrDER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.
DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Präambel Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. I. Definitionen 1. Fotografische
MehrArtikel 3. Zuständigkeiten 3.1 Alle Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht werden, werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Artikel 1. Begriffsbestimmungen In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. J.Seijo Bernardez Hosting Solutions
MehrBetreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx
gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Rechte des Auftraggebers... 2 3. Probebetrieb... 2 4. Abnahme... 3 5. Mängelansprüche... 3 6. Verletzung von Schutzrechten... 4 7. Programmpflege...
Mehr1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7.
1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten 7. Programmpflege 8. Vertragsdauer und Kündigung 1 1. Allgemeines Diese Bedingungen
MehrKommissionsvertrag. zwischen. (nachstehend Kommittent genannt) und. (nachstehend Kommissionär genannt)
Kommissionsvertrag zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Kommittent genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Kommissionär genannt) VORBEMERKUNGEN A) Der Kommittent produziert und vertreibt Kosmetikartikel,
MehrHausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
MehrVertrag für Hochzeitsreportage
Vertrag für Hochzeitsreportage zwischen Benjamin Wiechmann Von-Dassel-Straße 14 21339 Lüneburg Tel.: 0172 161 35 34 Email: benjamin.wiechmann@gmx.de UST IdNr: 40 266 137 588 am Finanzamt Lüneburg und Auftraggeber
Mehr