Die Aktiengesellschaft

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1 Die Aktiengesellschaft Bearbeitungshinweise Stand August Angabe der Autoren Berufsbezeichnungen und Titel werden abgekürzt, z.b. Prof., RA, WP, StB, Dipl.-Kfm., Priv.-Doz., Wiss. Ass., LL.M. Alle weiteren Angaben als Stern-Fußnote. Event. Danksagungen ebenfalls in dieser Fußnote. Bsp.: Prof. Dr. Peter Müller/RA Dr. Christian Bauer * * Prof. Dr. Peter Müller ist Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschaftsrecht an der Universität Köln. Dr. Christian Bauer ist Partner der XY-Sozietät in Bonn. 2. Titel Ein besonderer Anlaß für den Beitrag (Antrittsvorlesung, Vortrag, Gutachten) oder eine Widmung sind als Fußnote am Ende der Hauptüberschrift aufzunehmen. 3. Abstract Umstrukturierungen in der AG verlangen nunmehr eine etwa zehnzeilige Einleitung vor dem Text und eine etwa die Hälfte umfassende Themenbeschreibung für das Inhaltsverzeichnis des AG-Hefts, in dem der Beitrag zum Abdruck kommt. Es wäre schön, wenn dies bereits auf der Diskette enthalten wäre. 4. Gliederungsübersicht Die Gliederung erfolgt mit römischen und arabischen Zahlen, falls nötig mit Kleinbuchstaben. 5. Besonderheiten im Text Eigennamen Datumsangabe Gesetzeszitate Geldbeträge Längere Zitate Kursiv (gilt nicht für Gerichtsbezeichnungen). Bei Verwechslungsgefahr wird der Anfangsbuchstabe des Vornamens vorangestellt. Jahreszahlen immer vierstellig. Keine Zwischenräume nach den Punkten. Bsp.: enthalten immer die Angabe des Gesetzes. Die Zitierung erfolgt ggf. mit Abs., Satz (nicht S.), Halbsatz, Alt. und Nr.. Bsp.: 812 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Alt. 1 BGB Bei Zitierung mehrerer Vorschriften desselben Gesetzes mit -Zeichen dürfen nur die Paragraphen durch Komma getrennt werden, verschiedene Absätze, Sätze usw. werden durch und, u. oder getrennt. Bsp.: 112 Abs. 1 und Abs. 2, 113 AktG Währungsangabe hinter Betrag. Bei großen Beträgen Zusatz Mio./Mrd. Bsp.: Euro/6543,89 DM/677 Mio. DM Nicht einrücken, nur in Anführungszeichen; falls nötig, als eigener Absatz.

2 6. Zitierweise in den Fußnoten Belege Autorennamen Seite 2 von 6 sind vollständig zu wiederholen, a.a.o. ist zu vermeiden. Der Verweis auf die Fußnote mit dem kompletten Zitat ist aber möglich. Bsp.: BOEHME (FN 3), S. 78 Abkürzungen - Fußnote FN in Versalien. Trennung mehrerer Autoren durch Schrägstrich. - Randzahl Rz. (nicht Rdnr., Rd. o.ä.) - Abkürzung für mehrere Worte mit Punkt, aber ohne Leerzeichen. Bsp.: m.w.n., i.v.m., i.s.v. Rechtsprechung - Wegen der Vorbereitung auf ein komfortables elektronisches Produkt sind unbedingt Datum und Aktenzeichen mit zu zitieren. - Erste Fundstelle mit Komma anschließen, weitere können mit = angehängt werden. - Ist die Entscheidung in der AG abgedruckt, sollte zuerst diese Fundstelle zitiert werden. - Es ist stets die erste Seite der Entscheidung (ohne ff.) zu zitieren, die Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern dahinter. OLG Düsseldorf v W 5/96 AktE, AG 1999, 321 (325) BGH v II ZR 278/96, AG 1998, 284; Vorinstanz: OLG Dresden v U 1727/95, AG 1996, 565 Kommentare Ausführliche Zitierhinweise in Anlage 1 - Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Titel, Auflage und Erscheinungsjahr (nicht Ort), Fundstelle nach Rz. o. Anm. - Der Titel kann entfallen, wenn er lediglich das kommentierte Gesetz bezeichnet. - Loseblattwerke: statt Auflage und Jahr Loseblatt - Nennung der zitierten Norm stets mit Angabe des Gesetzes HÜFFER, 4. Aufl. 1999, 71a AktG Rz. 3 VERFASSER in Großkomm/AktG, 4. Aufl. 1995, 1 AktG Rz. 10 LITTMANN/BITZ/HELLWIG, Loseblatt, 4 EStG Rz. 3 Handbücher/ Monographien Ausführliche Zitierhinweise in Anlage 1 - Reihenfolge der Angaben: Name des Autors oder Herausgebers, Titel, Auflage und Erscheinungsjahr (ggf. stattdessen Loseblatt), Fundstelle - Nicht veröffentlichte Dissertationen: Diss. und Ort, Jahreszahl - Seitenangabe mit S. - Anfangsseite wird immer zitiert, Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern. NIRK in Hdb AG, Loseblatt, Teil I Rz. 432 J. MÜLLER, Der Rechtsschutz, Diss. Bonn, 1996, S. 328 Festschriften/Tagungs-/Sammelbände - Nennung des Beitragstitels und des Herausgebers fakultativ - Seitenangabe mit S.

3 Seite 3 von 6 Aufsätze: - Anfangsseite wird immer zitiert, Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern. PREIS in Festschrift Hanau, 1999, S. 53 ff. (55) oder PREIS, Arbeitsrecht mit Augenmaß, in Festschrift Hanau, 1999, S. 53 ff. - Reihenfolge der Angaben: Autorenname, Zeitschrift und Jahrgang (Jahreszahl vierstellig), Seitenzahl (ohne S.) - Nennung des Aufsatztitels fakultativ - Anfangsseite wird immer zitiert, Seitenzahl der genauen Fundstelle ggf. in Klammern. - AcP, ZHR, RabelsZ werden mit Band und Jahreszahl zitiert. EMMERICH, Fusionskontrolle 1998/99, AG 1999, 529 HABERSACK, Eigenkapitalersatz im Gesellschaftsrecht, ZHR 162 (1998), 201 (208)

4 Seite 4 von 6 Anlage 1 Die Aktiengesellschaft Bearbeitungshinweise Stand November 2000 Kommentare zum Aktiengesetz Baumbach/Hueck, Aktiengesetz: BAUMBACH/HUECK, 13. Aufl. 1968, xx AktG Rz. x Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Aktiengesetz, 1973 ff. (s. auch Münchener Kommentar): BEARBEITER in G/H/E/K, 19xx, xx AktG Rz. x Geßler, Aktiengesetz: GESSLER, Loseblatt, xx AktG Rz. x v. Godin/Wilhelmi, Aktiengesetz: GODIN/WILHELMI, 4. Aufl. 1971, xx AktG Anm. x Hopt/Wiedemann (Hrsg.), Großkommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl ff./4. Aufl ff.: BEARBEITER in Großkomm/AktG, x. Aufl. 19xx, xx AktG Anm./Rz. x Hüffer, Aktiengesetz: HÜFFER, 4. Aufl. 1999, xx AktG Rz. x Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. des Kommentars G/H/E/K, 2000: BEARBEITER in MünchKomm/AktG, 2. Aufl. 20xx, xx AktG Rz.2 Ritter, Aktiengesetz: RITTER, 2. Aufl. 1939, xx AktG Anm. x Teichmann/Koehler, Aktiengesetz: TEICHMANN/KOEHLER, 3. Aufl. 1950, xx AktG Anm. x Zöllner (Hrsg.), Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 1. Aufl ff./2. Aufl ff.: BEARBEITER in KölnKomm/AktG, x. Aufl. 19xx, xx AktG Rz. x Kommentare zum GmbH-Recht Bartl/Fichtelmann/Schlarb, Heidelberger Kommentar zum GmbH-Gesetz: BEARBEITER in Bartl/Fichtelmann/Schlarb, 4. Aufl. 1998, x GmbHG Rz. x Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz: BAUMBACH/HUECK, 17. Aufl. 2000, xx GmbHG Rz. x Hachenburg, Großkommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl ff.: BEARBEITER in Hachenburg, 8. Aufl. 19xx, xx GmbHG Rz. x Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz: LUTTER/HOMMELHOFF, 15. Aufl. 2000, xx GmbHG Rz. x Rowedder u.a., GmbH-Gesetz: ROWEDDER/BEARBEITER, 3. Aufl. 1997, xx GmbHG Rz. x Roth/Altmeppen, GmbH-Gesetz: ROTH/ALTMEPPEN, 3. Aufl. 1997, xx GmbHG Rz. x Scholz, GmbH-Gesetz, 8. Aufl. 1995/9. Aufl. 2000: SCHOLZ/BEARBEITER, x. Aufl. xxxx, xx GmbHG Rz. x Sonstige Kommentare

5 Seite 5 von 6 Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes, 6. Aufl ff.: ADLER/DÜRING/SCHMALTZ, Rechnungslegung, 6. Aufl. 19xx, xx HGB Rz. x Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: BAUMBACH/HOPT, 30. Aufl. 2000, xx HGB Rz. x Beck scher Bilanzkommentar: BEARBEITER in BeckBilanzkomm, 4. Aufl. 1999, xx HGB Rz. x Emmerich/Habersack, Aktienkonzernrecht, Kommentar: EMMERICH/HABERSACK, Aktienkonzernrecht, 1998, xx AktG Rz. x Glanegger u.a., Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch: GLANEGGER/BEARBEITER, 5. Aufl. 1998, xx HGB Rz. x Heymann, Handelsgesetzbuch: HEYMANN/BEARBEITER, 2. Aufl. 1995, xx HGB Rz. x Koller/Roth/Morck, Handelsgesetzbuch: KOLLER/ROTH/MORCK, 2. Aufl. 1999, xx HGB Rz. x Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 1996 ff.: BEARBEITER in MünchKomm/HGB, xxxx, xx HGB Rz. x Röhricht/v. Westphalen, HGB-Kommentar: BEARBEITER in Röhricht/vWestphalen, 1998, xx HGB Rz. x Schlegelberger, Handelsgesetzbuch: SCHLEGELBERGER/BEARBEITER, 5. Aufl. 19xx, xx HGB Rz. x Staub, Großkommentar zum Handelsgesetzbuch: BEARBEITER in Großkomm/HGB, 4. Aufl. xxxx, xx HGB Rz. x Handbücher Happ (Hrsg.), Aktienrecht: HAPP, Aktienrecht, 1995, 9.01 Rz. x Henn, Handbuch des Aktienrechts: HENN, Aktienrecht, 6. Aufl. 1998, Rz. x Hoffmann-Becking (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4: Aktiengesellschaft:BEARBEITER in MünchHdb/AG, 2. Aufl. 1999, xx Rz. x Küting/Weber (Hrsg.), Handbuch der Rechnungslegung, 4. Aufl ff.: BEARBEITER in Küting/Weber, Rechnungslegung, 4. Aufl. 19xx, xx HGB Rz. x Küting/Weber (Hrsg.), Handbuch der Konzernrechnungslegung, 2. Aufl ff.: BEARBEITER in Küting/Weber, Konzernrechnungslegung, 2. Aufl. 19xx, xx HGB Rz. x Nirk/Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft: BEARBEITER in Hdb AG, Loseblatt, Teil I Rz. x

6 Seite 6 von 6 Anlage 2 Die Aktiengesellschaft Bearbeitungshinweise Stand Juli 2000 Gerichte AG ArbG BAG BayObLG BFH BGH Brandenburg. OLG BSG BVerfG BVerwG EuGH FG Hanseat. OLG Hamburg KG LAG LG LG Frankfurt (Oder) LSG OGH OLG OLG/LG Frankfurt a. M. RAG RG RFH VGH OVG Saarländ. OLG SG Schlesw.-Holst. OLG Thür. OLG VG Amtsgericht Arbeitsgericht Bundesarbeitsgericht Bayerisches Oberstes Landesgericht Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Brandenburgisches Oberlandesgericht Bundessozialgericht Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Europäischer Gerichtshof Finanzgericht Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Kammergericht Berlin Landesarbeitsgericht Landgericht Landgericht Frankfurt (Oder) Landessozialgericht Oberster Gerichtshof des Bundes Oberlandesgericht Oberlandesgericht/Landgericht Frankfurt am Main Reichsarbeitsgericht Reichsgericht Reichsfinanzhof Verwaltungsgerichtshof Oberverwaltungsgericht Saarländisches Oberlandesgericht Sozialgericht Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Thüringer Oberlandesgericht Verwaltungsgericht

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