Letzte Aktualisierung: 22. April 2015
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- Elizabeth Fischer
- vor 8 Jahren
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2 Letzte Aktualisierung: 22. April 2015 Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Gegenanträge von Aktionären sowie die Stellungnahmen der Gesellschaft dazu. Sie können sich diesen Gegenanträgen anschließen, indem Sie in der Hauptversammlung bzw. im Wege der Briefwahl bei dem zugehörigen Tagesordnungspunkt mit Nein, d.h. gegen den Vorschlag der Verwaltung, stimmen. Gegenanträge, bei denen nicht nur die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern ein inhaltlich abweichender Beschluss herbeigeführt werden soll, sind nachfolgend mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Sofern über solche Gegenanträge in der Hauptversammlung eine gesonderte Abstimmung stattfindet, können Sie diese unterstützen oder ablehnen, indem Sie für oder gegen den Antrag stimmen, bzw. sich der Stimme enthalten. Wenn Sie die von der Allianz SE benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen, müssen Sie diesen ggf. entsprechende Weisungen erteilen bzw. bereits erteilte Weisungen entsprechend anpassen. 2
3 Herr Franz Hübsch, Mechernich, stellt folgenden Gegenantrag: A Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zum Punkt 2. der Tagesordnung: Verwendung des Bilanzgewinns, beantragen wir die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 8,22 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie. Freundliche Grüße, Franz Hübsch 3
4 Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v., Köln, stellt folgenden Gegenantrag: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014: Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Mitglieder des Vorstands der Allianz SE nicht zu entlasten. Begründung: Klima Zwar rühmt sich der Allianz Konzern für seinen Klimaschutz-Einsatz, und die Allianz Österreich hat im Dezember 2014 einen Rückzug aus Kohleinvestitionen angekündigt. Im Angesicht des dramatischen Klimawandels und im entscheidenden Klimajahr 2015 reichen solche Einzelmaßnahmen aber nicht aus. Stattdessen muss die ganze Allianzgruppe klare Ausschlusskriterien für treibhausgas-intensive Unternehmen festlegen und umsetzen. Erst Ende März hat Jeremy Oppenheim von McKinsey und dem New Economy Projekt Versicherer und Rückversicherer aufgefordert, wegen der Klimarisiken Kohleunternehmen nicht mehr abzusichern. Noch jedoch gehört die Allianz zu den weltweit größten Kohleinvestoren. Darüber hinaus zeigt eine Recherche im Auftrag von Facing Finance, dass die Allianz in großem Maße Anleihen und Aktien von Shell, Gazprom und Chevron verwaltet. Diese drei Unternehmen gehören zu den sechs größten Carbon Majors : Unternehmen, die weltweit für die höchsten CO2-Emissionen durch die Förderung fossiler Brennstoffe verantwortlich sind. Dämme Die Allianz hat Ende 2011 fünf Prozent der Versicherungssumme für die Baukosten für den Großstaudamm Belo Monte im brasilianischen Amazonasgebiet übernommen und diese gegen Risiken versichert. Aktuell ist der Staudamm zu mehr als drei Vierteln fertig gestellt. Belo Monte entzieht den Einwohnern der Amazonas-Region um Altamira und an der großen Flussschlinge des Xingu ihre Lebensgrundlage. Der aktuell laufende Prozess der (Zwangs- )Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung weist nach Meinung der regionalen Staatsanwaltschaft gravierende Probleme auf: So wurde den Betroffenen von der Betreiberfirma Norte Energia rechtlicher Beistand zunächst komplett verwehrt. Zugesicherte Entschädigungen werden teilweise gar nicht oder nur in zu geringer Höhe ausgezahlt. Freie vorherige und informierte Konsultationen der betroffenen lokalen indigenen Bevölkerung, die vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage steht, haben bisher nicht stattgefunden und das, obwohl dies die ILO-Konvention 169 eigentlich zwingend vorschreibt. Elbit Nach im Auftrag von Facing Finance durchgeführten Recherchen hält die Allianz Versicherung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung im Auftrag Dritter Aktien an dem israelischen Konzern Elbit Systems. Elbit Systems steht in der Kritik, weil das Unternehmen Sicherheitstechnologie für die Mauer im von Israel besetzten Westjordanland geliefert hat. Laut einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag von 2004 verstößt die Mauer gegen internationales Recht. Die Allianz hat sich in den Prinzipien des Global Compact verpflichtet, "den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereiches (zu) unterstützen und (zu) achten" und sicherzustellen, "dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig" macht. Zahlreiche internationale Versicherer und Pensionsfonds haben deswegen in den letzten Jahren sämtliche Beteiligungen an Elbit Systems kategorisch beendet. 4
5 Steueroasen Allianz schreibt Gewinne vor allem in Steueroasen. Laut dem Allianz SE Annual Report 2014 haben allein die 28 Allianz-Tochtergesellschaften im US-Bundesstaat Delaware einen Nettogewinn von über 6,5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dies entspricht in etwa dem gesamten Konzerngewinn. Neben den dort niedrigen Steuersätzen profitiert Allianz von der in Delaware gültigen Nicht-Regulierung der Zinsobersätze, die bei Kreditvergabe erhoben werden darf. Allianz of America mit Sitz in Delaware hat 2014 über 6 Mrd. vom Mutterkonzern zur Weitervergabe an andere Tochtergesellschaften erhalten. Dieser konzerninterne Verschiebebahnhof schmälert die Gewinne der Töchter außerhalb und erhöht die Gewinne in Delaware, wo dann kaum Steuern darauf anfallen. Köln, Markus Dufner Geschäftsführer Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v. 5
6 Herr Wilm Diedrich Mueller, Neuenburg, stellt folgenden Gegenantrag: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014: Nachrichtlich an Firma Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg an der Hunte - An Firma Allianz SE, München an der Isar - Absender: Person Mueller, Wilm Diedrich Anschrift: Am Markt 3, Neuenburg an dem Neuenburger Urwald links von dem Jadebusen Telefon: ########## Gegenantrag ########## - Personen, ich habe hiermit beantragt, dass keinem Mitglied des Aufsichtsrates der oben genannten Firma Allianz für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt wird. Ich begründete meinen Antrag damit, dass die oben genannte Firma Oldenburgische Landesbank mir vor zirka einem Jahr Wertpapiere und Bargeld im Wert von etwa ,- Euro heimlich und absolut ueberraschend weggenommen hat und anschließend ihr -meinen Erachtens- äußerst verwerfliches Tun damit begruendete, es laege ein Dokument vor, welches dasselbe Wegnehmen erlaube, nur koenne man mir dasselbe Dokument nicht vorlegen. Dasselbe Wegnehmen verstoeßt -egal, wegen welchen "Dokumentes" auch immer- meinen Erachtens ganz offensichtlich gegen Artikel 17 der Charta der Grundrechte der EU "Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfuegen und es zu vererben." Trotz allen ausgesucht hoeflichen Reklamierens, welches sowohl in muendlicher Form als auch in schriftlicher Form erfolgte, habe ich weder das von mir erarbeitete Geld noch meine Aktien je wiedergesehen. Ich würde sagen, das dieses wegnehmende Verhalten (einschließlich der Begruendung) einen serioesen Bankhauses unter gar keinen Umstaenden wuerdig ist. Ich hoffte, das dieser Gegenantrag dazu beitruege, dass ich sowohl mein Bargeld als auch meine Aktien so schnell wie möglich wiedersaehe. Schließlich koennte die Firma Oldenburgische Landesbank eine hochprozentige Tochter der Firma Allianz sein. An meiner Aktionaerseigenschaft braeuchte nicht gezweifelt zu werden. Ich baete um schnellstmögliche Veröffentlichung diesen Gegenantrages. Oben genannte Person Mueller 6
7 Herr Dr. Hans Hurter, Luzern, Schweiz, stellt folgenden Gegenantrag: Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014: HV vom , Traktandum 3 Gegen-Antrag auf Nichtentlastung Vorstandsmitglied Dr. Werner Zedelius, mit Gesuch um Aufschaltung der untenstehenden Begründung auf Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre Ich beantrage Ihnen, dem Vorstandsmitglied Dr. Werner Zedelius keine Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. Grund: Dr. Werner Zedelius ist Verantwortlicher für das Ländergeschäft Schweiz. Dort bestehen in verschiedenen Versicherungszweigen die folgenden Mängel: a) Im Bereich der Beruflichen Vorsorgeversicherungen, d.h. Versicherungen, welche die Risiken Invalidität, Alter und Tod absichern, betreibt Allianz Lebensversicherung Sammelstiftungen. Vom Schweizer Fernsehen, in der Konsumenten-Sendung Kassensturz vom 25. November 2014, wurde Allianz in einem Vergleich als diejenige Versicherung erwähnt, welche schweizweit die höchsten Prämien für das Invaliditäts- Risiko einkassiert, so dass am Schluss, d.h. bei Erreichen des Pensionsalters, den Rentnern, nur das kleinste Alters-Sparguthaben verbleibt. Die Gewinnmarge von 50% (Gewinn durch hohe Prämieneinnahmen minus möglichst kleine oder keine Schadenauszahlungen) war bei Allianz rekordhoch. Diese Gewinnmarge kann mich als dividendeninteressierter Aktionär vielleicht kurzfristig erfreuen, langfristig bringt das aber sicher keinerlei Neukunden: kein Betrieb will rekordhohe Prämien für minimale Leistung bezahlen. b) Im Bereich der Haftpflichtversicherungen, sei es im Bereich der obligatorischen Haftpflichtversicherungen für Autohalter, Aerzte, Anwälte oder Apotheker, sei es im Bereich der freiwilligen Haftpflichtversicherungen für Private, Hausbesitzer oder Bauherren: bei der Schadenerledigung geht Allianz, offenbar weil ihr Fachanwälte fehlen, fast immer den schludrigen Weg, einfach Zahlungen auszurichten, ohne überhaupt abzuklären, wer wirklich haftpflichtig ist und wer wirklich geschädigt ist. Als Schweizer Anwalt, der bei Allianz versichert war, musste ich selbst erleben, dass Allianz Schadenleiter N. einem Nichtgeschädigten Fr auszahlte, einem ehemaligen Klienten von mir, der behauptet hatte, er hätte mir dieses Honorar bezahlt, in Wirklichkeit nichts. Solche merkwürdigen Entschädigungsvereinbarungen, ohne dass eine Haftplicht meinerseits bestand, unterzeichnete N. erst noch mit seiner blossen Einzelunterschrift (siehe Beilage 1, an der HV einsehbar), obwohl Kollektivunterschrift vorgeschrieben ist. Um die Überentschädigung behalten zu können, beklagte mich im Nachhinein der Klient wegen Unsorgfalt, Schadenleiter N. setzte sich ins Ausland ab und alle seine Nachfolger inklusive heutige Compliance Managerin K. behaupten bis heute, es sei mir aufgrund der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung keinerlei Verteidigung oder Rechtsbeistand geschuldet gewesen und keinerlei Kostenersatz. Heute bin ich dank Allianz-Versicherungen finanziell ruiniert, bin aber nicht der einzige, denn auch Hunderte von andern Anwälten Aerzten, Autohalter etc. sind bei Allianz versichert, sind auf Schadenersatz beklagt worden, mangels Fachanwälten und 7
8 Aktenstudium hat Allianz eine ganz abwegige Schnellösung getroffen, dem Versicherungsnehmer gekündigt, und als dieser in seiner Not jeweils den neutralen Schiedsrichter nach Art. 169 der Aufsichtsverordnung verlangte, schnöd geantwortet, Allianz sei in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung gewesen und müsse keinen neutralen Schiedsrichter nach Art. 169 der Aufsichtsverordnung bestellen. Andere Versicherer sind unterdessen mit Angeboten am Markt, die prämienmässig nicht nur günstiger sind, sondern in den allgemeinen Versicherungsbedingungen freiwillig den Anspruch auf einen Schiedsrichter aufnehmen. Unterdessen haben sich ganze Berufsverbände von Allianz-Haftpflichtversicherungen abgewendet, so z.b. der Schweiz Anwaltsverband, der auf seiner Home nur noch Llodys Versicherungen empfielt, einen Konkurrenten aus England, oder die Komplementärmediziner (auf ) nur noch Axa- Winterthur. Desgleichen der Schweizerische Hauseigentümerverband auf die Zürich-Versicherungen. Wegen schlechten Leistungen und überdurchschnittlich teuren Prämien ist Allianz im Bereich vieler obligatorischer Haftpflichtversicherungen nicht mehr konkurrenzfähig. c) Im organisatorischen Bereich gibt es in der Schweiz ebenfalls schwerwiegende Mängel: Allianz überlässt den Verkauf aller Versicherungspolicen sowie einfachere Schadenbearbeitungen rechtlich unabhängigen Generalagenturen und Brokern. Diese haben Interesse einzig an Ertrag, also hohen Provisionen durch Verkauf von Allianz- Versicherungen, scheuen aber jeden Aufwand, auch solchen für Datenschutz. Nur so ist es zu erklären, dass solche Agenturen ganze Versichertendossiers unzershreddert in offenen Abfallcontainern an den Strassenrad stellen, wo sie stundenlang unbeaufsichtigt auf den Kehrichtwagen warten. Jeder neugierige Fussgänger kann hineingreifen und erfährt, wie Allianz Schadenfälle von haftpflichtigen pfuschenden Aerzten und Anwälten behandelt, oder auch welche Renten aufgrund welcher medizinische Gutachten Allianz an welche kranken erwerbsunfähige versicherte Personen ausrichtet, diese unglaubliche Verletzung von Personen- und Datenschutz ist hier dokumentiert (Beilagen 2-8, hier und heute an der HV einsehbar). Personelle Konsequenzen einer Kündigung hat dies jeweils nicht, denn diese Agenturen sind rechtlich unabhängig von Allianz, und juristische Konsequenzen einer Bestrafung hat es meist auch nicht, weil die Verantwortlichen dann unauffindbar sind. d) Zusammengefasst kann ich dieses Geschäftsgebahren in der Schweiz nicht gutheissen, es erscheint mir wenig erfolgversprechend, und deswegen beantrage ich, dem Länderverantwortlichen Vorstandsmitglied Dr. Werner Zedelius diesmal keine Entlastung zu erteilen. Dr. iur. Hans Hurter, Rechtsanwalt und Notar CH-6003 Luzern, Tel hans.hurter@swissonline.ch 8
9 Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag von Herrn Franz Hübsch Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Gegenantrag nicht anzuschließen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Dividende in Höhe von EUR 6,85 je Aktie liegt um rund 29% über der Vorjahresdividende und gewährt eine attraktive Rendite. Der vorgesehene Gewinnvortrag in Höhe von ca. EUR 675 Mio. erscheint als zusätzlicher Spielraum für regulatorische Kapitalanforderungen und Investitionen angemessen. 9
10 Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.v. Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Gegenantrag nicht anzuschließen. Umwelt- und Sozialbelange spielen für die Allianz eine wichtige Rolle. So hat die Allianz Gruppe bis heute bereits über EUR 2 Mrd. in erneuerbare Energien investiert und plant diese Investitionen bis 2018 auf über EUR 3 Mrd. zu erhöhen. Darüber hinaus bieten wir zahlreiche grüne Versicherungslösungen an, z.b. Versicherungsprodukte für energieeffiziente Häuser. Als globaler Versicherer und Kapitalanleger ist die Allianz ein natürlicher Geschäftspartner des Energiesektors. Hierbei analysieren wir mögliche Umwelt- und Sozialrisiken sowie den Umgang mit diesen im Einzelfall. Dazu wurden in den vergangenen zwei Jahren ESG (Environmental, Social und Governance) Richtlinien für 13 sensible Sektoren entwickelt, darunter auch der Öl- und Gassektor sowie Wasserkraftwerke, die als Teil der Risikoprüfung im Versicherungsgeschäft bindend und bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen sind. Wir sind nicht überzeugt, dass die breit angelegte Veräußerung von CO2-intensiven Titeln eine nachhaltige Lösung für die Herausforderungen des Energiesektors ist. Vielmehr wollen wir als Dialogpartner einzelner Unternehmen und der Politik die Aufmerksamkeit für Umweltaspekte erhöhen und zur Entwicklung angemessener Lösungen beitragen. Zum Wasserkraftwerk Belo Monte haben wir bereits in den Vorjahren ausführlich Stellung genommen. Unsere Bewertung ist seither unverändert. Die Allianz hält keine Eigeninvestitionen im Unternehmen Elbit Systems. In der Vermögensverwaltung sind die spezifischen Anlageanforderungen unserer Kunden zu berücksichtigen. Der Allianz Konzern nutzt Gesellschaften in Delaware nicht für Steuersparmodelle. Diese Gesellschaften unterliegen der uneingeschränkten Besteuerung in den USA. Im Wesentlichen ist dies eine Corporate Tax von 35%; hinzu kommen lokale bundesstaatliche und kommunale Steuern. Im Jahr 2014 ergab sich für alle Allianz US Gesellschaften ein Ergebnis vor Steuern von rd. EUR 2,7 Mrd. und eine hierauf entfallende Steuerbelastung von insgesamt rd. EUR 974 Mio. Dies ergibt einen effektiven Steuersatz von rd. 36%. 10
11 Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag von Herrn Wilm Diedrich Mueller Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Gegenantrag nicht anzuschließen. Die Behauptung, die Oldenburgische Landesbank habe dem Antragsteller Wertpapiere und Bargeld heimlich und absolut ueberraschend weggenommen ist unzutreffend. Die Oldenburgische Landesbank hat die Kontobeziehungen zu Herrn Mueller mit Wirkung zum 14. April 2014 gekündigt und die Vermögenswerte weisungsgemäß übertragen. 11
12 Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag von Herrn Dr. Hans Hurter Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Gegenantrag nicht anzuschließen. Im Bereich der beruflichen Vorsorgeversicherung lag das Wachstum der Allianz Schweiz im vergangenen Jahr, auch aufgrund der Produktqualität, über dem Marktdurchschnitt. Es ist auch nicht unüblich, dass Berufsverbände im Rahmen von Kooperationen einzelne Versicherungsunternehmen empfehlen. Eine solche Empfehlung bedeutet nicht, dass die anderen Versicherungsunternehmen nicht konkurrenzfähig sind. Zu einzelnen Versicherungsfällen nehmen wir nicht öffentlich Stellung. Die Darstellung des Antragstellers ist jedoch unzutreffend. Für kundenrelevante Abläufe haben auch die Agenturen klare Vorgaben zu beachten. Hinweisen auf mögliche Nichteinhaltung wird umgehend nachgegangen. 12
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