Firmung Richtlinien zur Firmpastoral in der Diözese Rottenburg-Stuttgan

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1 Firmung BO Nr. A PfReg. K 2.3 Richtlinien zur Firmpastoral in der Diözese Rottenburg-Stuttgan I. Das Sakrament der Firmung Die Firmung ist ein eigenes Sakrament, doch sie ist eng mit der Taufe verbunden und soll das in der Taufe Grundgelegte bekräftigen, entfalten und vollenden. Die enge Zusammengehörigkeit von Taufe und Firmung und Eucharistie als den drei Sakramenten der Initiation wurde durch das II. Vatikanische Konzil erneut herausgestellt (vgl. SC 71): Schon die Taufe schenkt uns den Heiligen Geist. Damit steht das ganze christliche Leben von allem Anfang an im Zeichen des Geistes Gottes (vgl. EK ). In einem Alter, in dem der junge Christ aus eigenem Willen und eigener Freiheit dem Bösen widersagen und den Glauben bekennen und so seine eigene Taufe bestätigen kann, empfängt er das Sakrament der Firmung unter den Zeichen der Salbung und der Handauflegung. Er soll Stärkung erfahren durch den Heiligen Geist, das Ja Gottes zu ihm bestätigt erhalten und ihm ermöglichen, sein Ja zu Gott als Antwort zu geben; er soll Jesus Christus ähnlicher werden und in seiner Gemeinschaft leben; er soll enger mit der Gemeinschaft der Kirche verbunden werden, d. h. auch eine konkrete Gemeinde als unmittelbaren kirchlichen Lebensraum erfahren und teilhaben an der Sendung Jesu, Christi und seiner Kirche. So wird deutlich, dass die individual-anthropologische, die christologische und die ekklesiologische Dimension des Sakraments der Firmung untrennbar zusammengehören. Bei der Firmvorbereitung muss die Zusammengehörigkeit dieser drei Dimensionen ebenso beachtet werden wie die der drei Sakramente der Initiation. II. Das Firmalter Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral 3.4.1), der Erwachsenenkatechismus (S. 343) und die Diözesansynode 1985/86 (II, 88) stellen fest, dass es sich beim Firmalter um eine pastorale Ermessensfrage handelt, und sprechen deshalb lediglich Optionen aus. Der CIC verpflichtet die Gläubigen, die Firmung rechtzeitig, d. h. um das Unterscheidungsalter, zu empfangen (vgl. can. 890 und 891 CIC). Entsprechend der Option der Diözesansynode 1985/86 wird in Zukunft das Sakrament der Firmung in allen Pfarreien den Jugendlichen der 8. und 9. Klasse gespendet. Die Fragestellungen der Jugendlichen in der 8./9. Klasse sind, auch wenn sie keine einfachen Partner in der Katechese sind, deutlich sinn- und wertorientierter als dies in der 7. Klasse der Fall ist. Pfarreien, die z. Z. noch ein niedrigeres Firmalter haben, stellen sich in den nächsten zwei Jahren um. Pfarreien, die z. Z. ein höheres Firmalter haben, stellen sich ebenfalls auf das verbindliche Regelfirmalter 8./9. Klasse um. Im Einvernehmen zwischen Firmbewerbern, Eltern und Seelsorgern kann für einzelne und für Gruppen die Firmung auf ein späteres Alter verschoben und eine eigene Firmgruppe für ältere Firmbewerber eingerichtet werden (vgl. Gem. Synode, Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral 3.4.1). III. Voraussetzungen für den Empfang der Firmung Die Firmbewerber melden sich persönlich zur Firmung an. Dies setzt voraus, dass alle Jugendlichen des Jahrgangs und der Gemeinde auch die Chance haben, sich anzumelden. Deshalb soll die Einladung nicht nur als Gottesdienstvermeldung, sondern z. B. schriftlich an alle in Frage kommenden jungen Christen der Gemeinde ergehen. Die Firmbewerber nehmen regelmäßig an der Firmvorbereitung in der Gemeinde und am Religionsunterricht überhaupt teil. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann der Aufschub der Firmung notwendig werden (vgl. Diözesansynode 1985/86, II, 90). Mit einem Firmbewerber sollte auch dann über einen möglichen Aufschub gesprochen werden, wenn bei diesem keinerlei Mühe festzustellen ist, am Leben der Gemeinde in irgendeiner Form teilzunehmen. Ein [KABl. 1990, ] 1

2 Firmung möglicher Aufschub wird zwischen Pfarrer, Firmkatechet, Eltern und Firmbewerber besprochen. über den Aufschub entscheidet der Pfarrer. IV. Träger der Firmvorbereitung 1. Die Gemeinde Träger der Firmvorbereitung ist die Pfarrgemeinde. Die Hinführung zur Firmung findet in der Gemeinde statt. Der Firmkurs soll durch den Religionsunterricht in der Schule ergänzt werden (vgl. Gem. Synode, Schwerpunkte heutiger Sakramentenpastoral 3.4.2; vgl. auch Diözesansynode 1985/86, II, 89-90). Der Ort der Firmung ist die Gemeinde. In der Gemeinde bekennt der Firmbewerber seinen Glauben und die Bereitschaft, aus dem Geiste Jesu Christi in der Gemeinschaft der Kirche zu leben. In der Gemeinde begegnet er Menschen, die an seinem Leben teilnehmen und mit ihm glauben. In der Firmung wird der Glaube der Gemeinde gefeiert, sind Gemeindemitglieder aufgerufen, die eigene Glaubensentscheidung neu zu begründen. Möglichkeiten zur gemeinsamen Vorbereitung der Gemeinde auf die Firmung sind: Predigtreihe zu Themen der Firmvorbereitung und Tauferneuerung; Artikelserie im Pfarrbrief; Gespräche zwischen Firmbewerbern und Gemeindemitgliedern; offenes Glaubensseminar zum Thema Firmung im Rahmen der Erwachsenenbildung; Behandlung des Themas Firmung im Kirchengemeinderat und anderen Gremien und Gruppen der Gemeinde; begleitendes Gebet für die Firmkandidaten und / oder Gebetspatenschaften von Gemeindemitgliedern für einzelne Firmbewerber. 2. Der Pfarrer Der Pfarrer als Leiter der Gemeinde ist für die Firmpastoral verantwortlich. Auch wo er in einer großen Gemeinde oder in einem Pfarrverband diese Verantwortung teilweise an Pastoral- oder Gemeindereferenten delegiert, muss er bei den Firmkatecheten sowie den Firmbewerbern und ihren Eltern präsent sein. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Firmkatecheten gut begleitet werden. Bei der Ausund Fortbildung ist Firmpastoral (mit der Begleitung der Firmkatecheten) als wichtiger Bereich heutiger Gemeindepastoral zu behandeln. 3. Die Firmkatecheten/innen Die Gruppenleiter, die für die Firmvorbereitung gewonnen werden, sollen als Gefirmte von ihrem Glauben Zeugnis geben können. Sie brauchen eine gute pädagogische und theologische Vorbereitung und Begleitung (Diözesansynode 1985/86, II, 91). Es empfiehlt sich, nach Möglichkeit einen Kreis von Firmkatecheten zu gewinnen, die auf längere Zeit bei den Firmkursen mitarbeiten. Daneben soll versucht werden, immer wieder neue Firmkatecheten zu finden, z. B. unter den Eltern der jeweiligen Firmbewerber. Die Firmkatecheten sollen dazu fähig sein, nicht nur vorgegebenen Stoff zu verarbeiten, sondern in der Gruppe und mit einzelnen Firmbewerbern Gespräche zu führen. Sie sollen auf diese eingehen und als überzeugte und praktizierende Christen mit ihnen christliche Gemeinschaft erleben. So können sich für die Firmbewerber neue Zugänge zum Glauben und zur Gemeinde öffnen. Die Vorbereitung der Katecheten muss rechtzeitig vor Beginn des Kurses erfolgen. Am besten eignet sich dazu ein verlängertes Wochenende, bei dem sich die Firmkatecheten mit ihrer eigenen Glaubenssituation und mit den Inhalten des Kurses auseinandersetzen. Im einzelnen sollten vor allem folgende Themen behandelt werden: Sakramente als Antwort auf menschliche Grundsituationen, die Theologie der Sakramente, insbesondere der Firmung im Kontext der heutigen Glaubenssituation. Die Lebenssituation der Firmbewerber. Die eigene Lebens- und Glaubenssituation: Wie Evangelium und Leben zusammenbringen? Das eigene Verhältnis zu Kirche und Gemeinde. 2

3 Firmung Die regelmäßigen Vorbereitungstreffen der Firmkatecheten müssen so strukturiert sein, dass neben der Besprechung des Stoffs auch der Erfahrungsaustausch im weitesten Sinn möglich ist. Es sollte immer die Möglichkeit der Einzelberatung gegeben sein. Aus den Gemeinden sollen wenigstens einzelne Firmkatecheten die Angebote des Instituts für Fort- und Weiterbildung auf Diözesan- bzw. Dekanatsebene nützen und damit die Arbeit der anderen Firmkatecheten in der Gemeinde bereichern. 4. Die Religionslehrer Die Vorbereitung auf den Empfang der Sakramente (Buße, Eucharistie, Firmung) geschieht im Rahmen der Gemeindekatechese in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Religionslehrern und ihrem Unterricht über die Sakramente (Diözesansynode 1985/86, II, 77). Zu den Dekanatskonferenzen, bei denen die Firmvorbereitung besprochen wird, sind deshalb die Religionslehrer, insbesondere der Schuldekan bzw. der Schulrat i. K. einzuladen. Die Mitarbeit von Religionslehrern aus der Gemeinde bei der Firmkatechese ist erwünscht. 5. Jugendleiter / ältere Jugendliche Die Jugendleiter sollen als Vertreter der jungen Gemeinde einen festen Platz in der Firmvorbereitung haben (vgl. Diözesansynode 1985/86, II, 89). Sie sollen durch den Jugendausschuss des KGR sowie die Jugendleiterkonferenz über die Firmvorbereitung informiert werden; die Jugendleiterkonferenz selbst muss in ihrem Jahresprogramm. auch die Firmvorbereitung berücksichtigen. Sie sollen bei der Vorbereitung und Durchführung einzelner Einheiten der Firmvorbereitung hinzugezogen werden. Einzelne Jugendleiter können Firmgruppen mitleiten. Auch geeignete ältere Jugendliche, die keinem Verband angehören, können bei der Firmvorbereitung mitwirken. 6. Der Pfarrverband Unbeschadet dessen, dass die einzelne Gemeinde Träger der Firmvorbereitung ist, können auf Pfarrverbandsebene Angebote gemacht werden für die Vorbereitung und Begleitung der Firmkatecheten; Arbeit mit den Eltern der Firmbewerber. 7. Das Dekanat Der Dekan ist verantwortlich für die Terminierung der vorbereitenden Dekanatskonferenz mit dem Firmspender, für einen Vorschlag der Firmorte und Firmtermine an diesen und für Austausch und Abstimmung in Fragen der Firmpastoral im Dekanat. Bei Bedarf bzw. falls dies auf Pfarrverbandsebene nicht möglich ist, muss das Dekanat Hilfen für die Vorbereitung und Begleitung von Firmkatecheten sowie für die Elternarbeit anbieten. Auch das Institut für Fort- und Weiterbildung wird auf Dekanatsebene verstärkt Angebote zur Firmpastoral machen (vgl. Brief von Bischof Dr. Georg Moser an die Kirchengemeinderäte vom , S. 7f.). V. Die Firmvorbereitung 1. Die Ziele der Firmkatechese Die drei von der Diözesansynode 1985/86 formulierten Ziele der Katechese gelten auch für die Firmung: Katechese muss zu einem lebendigen Glauben führen, der aus den Quellen der Heiligen Schrift und der lebendigen Überlieferung der Kirche schöpft, von persönlicher Erfahrung und Überzeu- 3

4 Firmung gung getragen ist und somit ein Leben aus dem Glauben in der Familie, in Kirche und Gesellschaft ermöglicht (Martyria). Katechese muss Anregung und Anleitung geben zum persönlichen Gebet und zur Mitfeier des Gottesdienstes, zur Meditation und Spiritualität als Quellen der Erneuerung im Leben des einzelnen, der Kirche und der Gesellschaft (Liturgia). Katechese muss zu einem Handeln aus dem Glauben im privaten, öffentlichen und kirchlichen Bereich führen und darin einüben; sie muss deutlich machen, wie der Glaube auf das Leben des einzelnen Menschen und der Menschen untereinander verändernd einwirkt (Diakonia) (Diözesansynode 1985/86, II, 2). Bei all dem ist zu bedenken, dass es Ziel der Katechese ist, Lebenserfahrungen im Licht des Glaubens zu deuten und zum christlichen Handeln anzuleiten (Diözesansynode 1985/86, II, 9). Ziel der Firmkatechese ist es auch, den Jugendlichen die Grundgebete der Kirche und das Glaubensbekenntnis neu zu vermitteln und ihnen wichtige Lebensvollzüge der Kirche neu zu erschließen (z. B. Sonntagsmesse, Bußsakrament). Da bei vielen Jugendlichen die religiöse Sozialisation fehlt, bekommt die Firmvorbereitung weitgehend den Charakter der Evangelisierung. 2. Firmvorbereitung für die Firmbewerber 2.1 Inhalte Lebenserfahrungen der Firmbewerber (z. B. Fragen, Probleme, Hoffnungen und Ängste). Der Glaube und Unglaube in meinem Leben und meiner Umwelt. Gott, der Schöpfer der Welt und Vater Jesu Christi. Jesus Christus, Gottes Ja zu den Menschen. Der Heilige Geist. In seiner Kraft leben und feiern wir mit Jesus Christus den Glauben. Zu diesem Thema gehören unverzichtbar eine Eucharistiekatechese und die Vorbereitung auf den Empfang des Bußsakraments. Die Kirche und ihre Gemeinden unverzichtbarer Erfahrungsraum geistvoller Gemeinschaft. Die Feier der Firmung ( Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist ). Diese Themen sollten jeweils in mehreren Treffen mit den Firmbewerbern entfaltet werden. Bewährt haben sich daneben auch religiöse Wochenenden in Klöstern oder Jugendhäusern (vgl. Diözesansynode 1985/86, II, 89). Außerdem soll für die Firmbewerber in jeder Gemeinde entsprechend den Voraussetzungen eine Art Gemeindepraktikum ermöglicht werden. 2.2 Methoden und Dauer Die Firmvorbereitung muss alters-, personen- und situationsgerecht erfolgen; mit dementsprechendem Material; abwechslungsreich in den Formen. Sie erfolgt in katechetischen Gruppen unter der Leitung eines oder zweier Erwachsener (Diözesansynode 1985/86, II, 91-92) als Firmkatecheten. Ein Firmkurs dauert (ohne die Vorbereitungstreffen zur Gruppeneinteilung) mindestens drei Monate. Absprachen auf der Ebene der Pfarrverbände / Gesamtkirchengemeinden werden empfohlen. Anmerkung: Für die Firmvorbereitung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird eine eigene Firmmappe erstellt. 3. Firmvorbereitung für die Eltern Die Gemeinde- und Sakramentenkatechese hängt entscheidend vom Engagement und der Verantwortung der Erwachsenen ab (Diözesansynode 1985/86, I, 23). Hier muss künftig ein Schwerpunkt der Katechese liegen. Ein guter Ansatz ist bereits die Elternkatechese, begleitend zur Sakramentenvorbereitung (ebd. II, 9). Deshalb ist es Ziel der Elternarbeit, über bloße Information zur Firmung hinauszukommen und die Eltern selbst in einen katechetischen Prozess einzubeziehen. 4

5 Firmung Wichtige Inhalte für die Elternkatechese Tauf- und Firmerinnerung (ebd. II, 7-8); Glaubenserfahrungen in und mit Kirche und Gemeinde; Ermutigung zum Glauben in der Gemeinschaft von Familie und Gemeinde (mit dem Blick auf die Situation der Firmbewerber und deren Begleitung); Information über Inhalt und Form der Firmvorbereitung und die Feier der Firmung. 3.2 Umfang und Formen Die Arbeit mit den Eltern soll ebenfalls alters-, personen- und situationsgerecht orientiert sein und berücksichtigen, dass ebenso wie bei den Firmbewerbern auch bei deren Eltern eine sehr differenzierte Einstellung zur Kirche, zur Gemeinde und zum Glauben überhaupt vorhanden ist und dass je nach Situation viele Eltern in konfessionsverschiedenen Ehen leben. Wenigstens drei Elternabende im Sinn von Orientierungsabenden mit Aussprachemöglichkeit sollen stattfinden. Nach Möglichkeit sollen die Eltern in kleineren Gruppen zusammenkommen (evtl. die Eltern einer oder zweier Firmgruppen). Darüber hinaus können Eltern zu einem Seminar über Glaubens- und Lebensfragen eingeladen werden. VI. Die Firmpaten Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt (can. 892 CIC). Wegen der Bedeutung des Patenamtes darf es nicht im Belieben eines Pfarrers oder anderer Verantwortlicher für die Pastoral liegen, ob in einer Gemeinde Firmpaten zugelassen sind und bei der Firmung in Erscheinung treten dürfen; denn der Firmpate übernimmt vor Gott und der Kirche Verantwortung für den Gefirmten. Er soll sein Wegbegleiter im Glauben sein und kann ihn durch das Mitteilen eigener Glaubens- und Lebenserfahrung die Communio der von Gott Berufenen, durch Christus Erlösten und vom Geist Geheiligten in der Kirche erleben lassen. Der Firmpate muss katholisch und selbst gefirmt sein. Im Einzelfall kann eine Ausnahme toleriert werden (vgl. dazu die Voraussetzungen in can. 893 und 874 CIC). VII. Der Firmspender Um möglichst oft die Firmspendung durch den Bischof oder die Weihbischöfe zu gewährleisten, soll allgemein ein zweijähriger Turnus gelten. Der Firmspender vereinbart mit dem Dekan rechtzeitig den Termin der Dekanatskonferenz zur Firmvorbereitung. Diese Konferenz sollte vom Firmspender zusammen mit dem Dekan so vorbereitet werden, dass alle wesentlichen Fragen gründlich besprochen werden können. Sie soll bei jeder Firmung erneut stattfinden und jeweils einen Impuls für den Firmkurs in den einzelnen Gemeinden vermitteln. Die Terminvergabe für die einzelnen Firmorte kann außerhalb dieser Konferenz erfolgen, z. B. mit einer umlaufenden Liste. Bei der Festlegung der Firmorte soll berücksichtigt werden, dass die Zahl der Firmbewerber ca. 30 nicht unter- und ca. 80 bei einer Firmfeier nicht überschreitet. Der Firmspender ist bereit zu einem Treffen bzw. zu einem Besinnungstag mit den Firmkatecheten auf Dekanatsebene. Spendet ein Bischof die Firmung, sollte in der Regel anschließend ein Stehempfang stattfinden. Es empfiehlt sich, die neu Gefirmten dazu einzuladen. Auch die anderen Firmspender sind zu einem Empfang bereit. 5

6 Firmung VIII. Firmkatechese im Gesamtzusammenhang der Hinführung der Kinder und Jugendlichen zu Glaube und Kirche Die Firmkatechese ist im Zusammenhang mit der Hinführung der Kinder und Jugendlichen zu Glaube und Kirche insgesamt zu sehen. Dabei müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden: Der Zusammenhang von Taufe, Firmung und Eucharistie als Sakramente der Initiation. Die Elternkatechese entlang des Weges bzw. der Wegstationen der Kinder und Jugendlichen (von der Taufe über Kindergarten und Schule bzw. über Bußsakrament und Eucharistie bis zur Firmung). Die Verbindung von Sakramentenkatechese und den verschiedenen Formen der Kinder- bzw. Jugendpastoral vor allem für die Jahre zwischen Erstkommunion und Firmung und nach der Firmung (z. B. Schüler- und Ministrantenseelsorge, Jugendverbände; vgl. dazu vor allem Diözesansynode 1985/86, IV, 20-21). IX. Firmkurs für nichtgefirmte ältere Jugendliche und Erwachsene In Zukunft ist mit einem zunehmenden Anteil nichtgefirmter älterer Jugendlicher und Erwachsener zu rechnen. Deshalb sind alle Pfarreien dafür verantwortlich, dass diese nichtgefirmten Mitchristen zu einem eigenen Firmkurs eingeladen werden und sie die Möglichkeit zum Empfang der Firmung bekommen (Entsprechendes gilt für die Einrichtung eines Taufkatechumenats für ungetaufte Jugendliche und Erwachsene). Auf den üblichen zweijährigen Regelfirmtermin im Dekanat hin werden in den Pfarreien auch nichtgefirmte ältere Jugendliche und Erwachsene zur Firmung bzw. zum Firmkatechumenat eingeladen. Je nach Situation bzw. Zahl der Firmbewerber wird das Firmkatechumenat in größeren Pfarreien im Pfarrverband / Gesamtkirchengemeinde oder im Dekanat angeboten. Möglich sind auch Firmungen eigens für Erwachsene (z. B. auf Dekanatsebene). Die Einrichtung eines Tauf- und Firmkatechumenats kann nur Frucht einer Seelsorge sein, die mehr Gemeinschaft unter allen Mitgliedern der Kirche zu stiften vermag. Die sogenannten Kerngemeinden müssen einladender werden auf die der Kirche entfremdeten Gemeindemitglieder hin und ihnen mehr Lebensraum und Weggemeinschaft anbieten. Diesen soll mehr bewusst werden, dass sie zur Kirche und einer Gemeinde gehören und Mitverantwortung haben. Die zur Evangelisierung gehörende Umkehr ist von allen gefordert. 6

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