Gutachten. Ausfertigung:
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- Heinrich Schubert
- vor 7 Jahren
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1 1 Gutachten Zur Zustandsbeurteilung des geschützten Baumbestandes auf dem Baugrundstück Ladestraße in der Stadt Erkner BV Handels- und Dienstleistungs Center Ausfertigung: vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Fachgebiete: Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün; Baumchirurgie und Baumpflege Manfred Frommer Am Berge Hoppegarten Tel. (Neuenhagen) / Fax (Neuenhagen) / baumberatung_frommer@t-online.de
2 2 0 Vorbemerkung Im Zusammenhang mit der Planung der Errichtung eines Handels- und Dienstleistungs Center in der Ladestraße in Erkner ist eine Zustandsbewertung des geschützten Baumbestandes auf dem Baugrundstück und an einer Straßenseite der Ladestraße gefordert. Die IB Schenk beauftragte mich durch Frau Geipert kurzfristig mit der Aufgabenstellung. In einem Ortstermin erläuterte Frau Geipert die Aufgabenstellung und übergab Lagepläne zum BV mit dem zu beurteilenden Baumbestand. Zur Untersuchung der Bäume führte ich ab der 38. KW 2015 erforderliche Ortsbesichtigungen durch. Neben der visuellen Beurteilung des allgemeinen Zustandes erfolgte ein Abklopfen der unteren Stammbereiche der geschützten Bäume zur Feststellung von Fäulen. Dabei stellte ich zunächst fest, dass als Wildwuchs eingetragene junge Bäume zum Teil ebenfalls den Schutzstatus der örtlichen Baumschutzsatzung erreicht haben. Daher wurde in Absprache mit Frau Geipert die Aufgabenstellung erweitert. Insgesamt wurden 70 geschützte Bäume und vier geschützte Sträucher bewertet. Zur Veranschaulichung der getroffenen Feststellungen fertigte ich einige Farbaufnahmen an, die dem Gutachten zugeordnet werden. 1 Allgemeine Feststellungen zum Baugrundstück Das Baugrundstück befindet sich am Kreisel Friedrichstraße in der Abgrenzung Bahnhofstraße und Ladestraße und wird nördlich vom Bahngelände begrenzt. Überwiegend handelt es sich um eine langjährige Brachfläche mit zum Abriss bestimmten Gebäuden, westlich angliedernd eine Kleingartenanlage und zwei Wohngrundstücke. Es folgt weiteres Bahngelände. Nach Aussagen von Frau Geipert ist die Grundstücksfläche im erheblichen Ausmaß konterminiert. Daher erfordert die geplante Bebauung eine vollständige Beseitigung der Altlasten, wozu ein umfassender Bodenaustausch und Bodenabtrag erforderlich wird. Mit diesem schwerwiegenden Eingriff in die Standräume des vorhandenen Baumbestandes ist dieser nicht mehr erhaltungsfähig und soll daher vor Baubeginn entfernt werden. 2 Allgemeine Angaben zum Baumbestand 2.1 Straßenbaumbestand Ladestraße In die Zustandsbewertung einzubeziehen sind die Bäume der rechten Straßenseite der Ladestraße ab Kreisel, die das Baugrundstück begrenzen. Diese Bäume sind daher Bestandteil der öffentlichen Straße und nicht des Baugrundstücks. Wegen des Bodenabtrags auf dem Baugrundstück und des Straßenausbaues sind die Bäume ebenfalls nicht erhaltungsfähig. Die rechte Straßenseite ist nur auf einem Teilabschnitt baumbestanden. Von der Zuordnung her handelt es sich bei dem Baumbestand der Ladestraße um Straßenbegleitgrün, bestehend aus Einzelbäumen unterschiedlicher Baumarten und alters, Stockausschlag aus Stubben gefällter Bäume und Spontan- oder Wildaufwuchs, zumeist tiefbeastet und damit in der Wirkung sich klar von Baumreihen oder Alleen unterscheidend. Als Straßenbegleitgrün unterliegt der Straßenbaumbestand der Ladestraße ausschließlich der örtlichen Baumschutzsatzung. 2.2 Baumbestand Baugrundstück Die großflächige Brachfläche ist mit krautartigem Bewuchs und besonders auffällig mit jungem Robinienaufwuchs flächig bedeckt. Der geschützte Baumbestand konzentriert sich auf Baumgruppen unterschiedlicher Alterszusammensetzung nahe dem Bahngelände nördlich, untersetzt durch teilweise unter Schutzstatus fallenden flächenartigen Wildbewuchs, überwiegend Ahorn und Einzelbäumen, zumeist Obstbäume in der Kleingartenanlage, den sog. Mietergärten Nach Aussage von Frau Geipert soll die großkronige im bisherigen Mietergarten zum Wohngrundstück Nr. 5 in der Bebauung erhalten bleiben.
3 3 Foto Nr. 1 und 2 Ansicht auf den Straßenbaumbestand der Ladestraße ab Kreisel, beginnend mit jungen Stockausschlag.
4 4 Foto Nr. 3 Geschützter Baumbestand in der Gruppe auf dem Baugrundstück umgeben von flächigen Aufwuchs von Robinien. Der z.t. schlechte Kronenzustand ist augenfällig. 3 Feststellungen zu den einzelnen Bäumen 3.1 Geschützte Bäume In die Zustandsbewertung wurden gemäß örtlicher Baumschutzsatzung $ 2 (2)aufgenommen: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm Mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme einen STU von mindestens 20 cm aufweisen Bäume mit einem STU von mindestens 20 cm, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass a) sie im Kronenbereich einen Nachbarbaum berühren oder b) ihr Abstand zueinander am Erdboden gemessen nicht mehr als 5 m beträgt. Sträucher mit einer Höhe über 2,50 m 3.2 Bewertungskriterien Die Beurteilung des Zustandes erfolgte auf der Grundlage der FLL - Empfehlungen zur Schadstufenbestimmung von Bäumen an Straßen und in der Stadt. Die Beurteilung des Vitalitätszustandes der Bäume wurde nach ROLOFF vorgenommen. Die Nummerierung der einzelnen Bäume erfolgt fortlaufend in der Reihenfolge der Beurteilung. Die Bäume in den sog. Mietergärten, überwiegend Obstbäume werden in einer Liste zusammengefasst. Die Ergebnisse der Untersuchung werden jeweils in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
5 5 Bewertungsschlüssel Vitalität: Stufe 0 Explorationsphase (sehr gesund) Stufe 1 Degenerationsphase (gesund bis leicht geschädigt) Stufe 2 Stagnationsphase (mittel geschädigt) Stufe 3 Resignationsphase (stark geschädigt) Stufe 4 - wird für abgestorben nur zur Kennzeichnung verwendet. Zwischenstufen zeigen die Übergänge an und erhöhen damit die Aussagekraft. Schadstufe: Verweis auf das Merkblatt zur Schadstufenbestimmung als Anlage. Schadstufe 0 bis Straßenbäume Ladestraße ab Kreisel Zunächst säumt junger Stockausschlag die rechte Straßenseite s. Foto Nr. 2. Baum-Nr. Baumart 1 2 Bergahorn 3 Bergahorn 4 5 Robinie 6 Robinie 7 (921) 8 (920) 9 StU in 1,3 m H. Kronen -D. Zustand Vit. stufe Schadstufe Lebenserwartung 0,74 m Ca. 6 m Dreistämmig, Stockausschlag 2 2 Mind. 20 Jahre 0,63 m Krone verkahlend. 0,38 m 0,62 m Ca. 5 m vierstämmig, leicht 2 2 Mind. 20 Jahre 0,46 m krummwüchsig 0,45 m 0,41 m 0,69 m Ca. 4 m Mind. 30 Jahre 0,64 m Ca. 3 m Schiefstand, durchgehender Stammriss 5 m Länge 0,88 m 6 Dreistämmig, Stockausschlag 0,67 m 0,55 m 2 4 Fällung wegen Bruchgefahr Mind. 30 Jahre 0,88 m Ca. 4 m Zwiesel Mind. 30 Jahre 1,31 m Ca. 8 m Stammknick nach Zwieselabschnitt mit Fäuleeintritt 1,56 m Ca. 8 m Starke Stammaustriebe, Zwiesel, Rindenfalte Stammfuß, Ameisenbefall 0,71 m Ca. 7 m Vierstämmig, Stockausschlag, 0,59 m Risse an Stämm- 0,51 m lingen, Ameisenbefall 0,43 m Stammfuß, Stockfäule Ca. 5 Jahre 2 3 Ca. 5 Jahre 1 3 Ca Jahre 3.4 Baumbestand Brachfläche Die Zählung beginnt rechts oben ab ehem. Betriebsgebäude FD. Baum-Nr. Baumart StU in 1,3 m H. Kronen -D. Zustand 1,72 m Ca. 10 m Zwieselbildungen mit eingew. Rinde, ohne Leittrieb, Rissbildungen Starkastbereich 0,45 m Ca. 2 m Schrägstand unterdrückt, gering belaubt. 1,44 m Ca. 8 m Stammfuß am Fundament Schuppen anliegend, Zwiesel mit Astloch, Kern- Vit. stufe Schadstufe Lebenserwartung 2 3 Ca. 10 Jahre 3 3 Bis 10 Jahre Ca. 5 Jahre
6 Robinie Linde Linde 18 Linde fäule 1,43 m Ca. 8 m U-Zwiesel, Astabbrüche, Ca. 10 Jahre Totholz 1,82 m Ca. 10 2xZwiesel, deutlicher 2 2 Ca. 15 Jahre Schrägstand bis Stammkopf, Astabbrüche, Totholz 1,19 m Ca. 8 m Lichte Krone, V-Zwiesel 2 3 Ca. 5 Jahre eingew. Rinde, 1 Stämmling bruchgefährdet 1,02 m Ca. 7 m Krummwüchsig, Rindenriss 2 2 Ca. 15 Jahre 0,38 m Ca. 2 m Bestandsbaum, unterdrückt 1,54 m Ca. 12 m Vierstämmig, alter Stockausschlag, 1,09 m lichte Krone 0,90 m 0,60 m 0,50 m 0,47 m 0,40 m 0,31m Ca. 6 m Vielstämmig, Stockausschlag, Dürreschäden Krone. 2 2 Ca. 15 Jahre 2 2 Ca. 15 Jahre 3 3 Ca. 10 Jahre 0,59 m Ca. 3 m Bestandsbaum, einseitige Krone 2 2 Ca. 20 Jahre 0,49 m Ca. 3 m Bestandsbaum, freiliegender 2 3 Ca. 10 Jahre Wurzelstock 0,40 m Ca. 3 m Lichte Krone Ca. 10 Jahre 0,35 m 0,68 m Ca. 3 m 2 2 Ca. 20 Jahre 1,11 m Ca. 5 m 2 2 Ca. 20 Jahre 0,42 m Ca.1,5 m abgängig 3 3 Ca. 5 Jahre 0,43 m Ca. 2 m Dürreschäden, krummwüchsig 2 2 Ca. 10 Jahre 0,44 m Ca. 3 m Dürreschäden 2 2 Ca. 10 Jahre 3.5 Mietergärten Mietergarten zu Grundstück Nr.5 Gesonderte Erfassung wegen der zu erhaltenden und Besonderheiten im Bewuchs. So ist ein Großteil des Wildwuchses frühzeitig in Brusthöhe gekappt worden mit Fehlentwicklungen, weshalb keine Bewertung und Zuordnung als Bäume erfolgen konnte, wenn die Wuchsmängel gravierend waren. Baum-Nr. Baumart 1 2 Walnuss 3 Haselnuss StU in 1,3 m H. Kronen -D. Zustand Vit. stufe Schadstufe Lebenserwartung 2,19 m Ca. 16 m Lichte Krone durch Kleinblättrigkeit, 2 2 Ca. 20 Jahre Mehrfachzwie- sel 1,38 m Ca. 8 m Zwiesel 2 2 Ca. 20 Jahre Großstrauch Kappung 1 1 Über 20 Jahre 0,49 m Ca. 3 m Zweistämmig 2 2 Ca. 20 Jahre 0,36 m Kappung 0,70 m Ca. 3 m Kappung mit Fäule 1 3 Bis 10 Jahre 0,58 m Ca. 3 m Kappung 2 2 Ca. 20 Jahre 0,31 m Ca. 3 m Ehemals zweistämmig mit Stubben 2 2 Ca. 20 Jahre
7 7 Baum-Nr. Baumart 8 9 Mirabelle Kirsche 12 Eschenahorn 13 Roteiche 14 Roteiche Eschenahorn 19 Eschenahorn 20 Eschenahorn 21 Eschenahorn Mirabelle StU in Kronen Zustand Vit. Schadstufe Lebenserwartung 1,3 m H. -D. stufe 0,69 m Ca. 3 m Kappung 2 2 Ca. 20 Jahre 0,96 m 0,67 m Ca. 8 m Vergreisend, schwächerer Stämmling mit Kronenbruch 2 3 Ca. 5 Jahre für Restbaum 0,59 m Ca. 5 m Einseitige Krone 2 2 Ca. 20 Jahre 0,34 m Ca. 3 m vergreisend 3 3 Ca. 5 Jahre 0,45 m Ca. 3 m 1 1 Mind. 30 Jahre 0,30 m 1,5 m Engstand 2 2 Mind. 30 Jahre 0,32 m 1,5 m Engstand 2 2 Mind. 30 Jahre 0,50 m Ca. 4 m 1 1 Mind. 30 Jahre 0,92 m Ca. 5 m vergreisend 3 3 Ca. 5 Jahre 0,70 m Ca. 4 m 1 1 Mind. 30 Jahre 1,28 m 0,99 m 0,88 m Ca. 12 m Dreistämmig, vergreisend Schrägwuchs 3 3 Ca. 5 Jahre 0,86 m Ca. 5 m Teilentwurzelung Auflage Rohrleitung 2 4 Fällung wegen Wurfversagen 0,74 m Ca. 5 m s. Nr Fällung wegen Wurfversagen 0,62 m Ca. 4 m Extremer Schiefstand 2 3 Ca. 5 Jahre 0,57 m Ca. 3 m 1 1 Mind. 30 Jahre 0,68 m Ca. 3 m Kappung mit Kernfäule 1 3 Ca. 10 Jahre 0,89 m Ca. 3 m abgängig 3 3 Ca. 5 Jahre Übrige Mietergärten Bei den Obstbäumen sind im Rahmen der Bewirtschaftung Kappungen der Kronen ausgeführt worden. Baum-Nr. Baumart 1 Blutpflaume Korkenzieherweide 7 Kirsche 8 9 Kiefer StU in 1,3 m H. Kronen Zustand Vit. Schadstufe Lebenserwartung -D. stufe Ca. 3 m Strauch 1 1 Ca. 15 Jahre 0,71 m Ca. 3 m 2 2 Ca. 10 Jahre 0,72 m Ca. 3 m 2 2 Ca. 10 Jahre 0,85 m Ca. 6 m Kernfäule Stamm 2 3 Ca. 5 Jahre 0,72 m Ca. 6 m Kappung 2 m H. 2 3 Ca. 5 Jahre Ca. 4 m Großstrauch 1 1 Ca. 15 Jahre 0,33 m Ca. 2 m Ca. 10 Jahre 0,95 m Ca. 5 m Stammkopf aufgebrochen 2 4 Fällung wegen Bruchgefahr Ca. 4 m Strauch Kugelform geschnitten 1 1 Ca. 20 Jahre
8 8 Baum-Nr. Baumart 10 Pflaume Blauzederwacholder Birne 15 Scheinzypresse 16 Blaufichte 17 Birne 18 Birne 19 Walnuss 20 Kirsche Haselnuss 23 Pflaume StU in Kronen Zustand Vit. Schadstufe Lebenserwartung 1,3 m H. -D. stufe 0,80 m Ca. 5 m vergreisend 2 3 Ca. 5 Jahre 0,97 m Ca. 4 m vergreisend 3 3 Ca. 5 Jahre 0,61 m Ca. 3 m aufgeastet Ca. 20 Jahre 0,80 m Ca. 4 m Stamm ausgehöhlt Ca. 5 Jahre 0,98 m Ca. 4 m Gekappte Krone mit Rücktrocknungen Ca. 5 Jahre 0,47 m Ca. 2 m 1 1 Mind. 20 Jahre 0,30 m Ca. 4 m 0 0 Mind. 30 Jahre 1,05 m Ca. 4 m Deutlich vergreisend 3 3 Ca. 5 Jahre 1,43 m Ca. 12 m Intensive Kernfäule Stammfuß 2 4 Fällung wegen Bruchgefahr 1,29 m Ca. 10 m V-Zwiesel eingew. Rinde 2 2 Ca. 15 Jahre Stammschaden 1,13 m Ca. 6 m Stammaufbeulung 1 2 Ca. 10 Jahre 1,38 m Ca. 5 m Nach Kappung Kernfäule 1 3 Ca. 5 Jahre Stammkopf Ca. 3 m Großstrauch Ca. 15 Jahre 0,39 m Ca. 3 m Krummwüchsig, Kernfäule Stamm Ca. 5 Jahre 4 Allgemeine Zustandsbeurteilung Aus sachverständiger Sicht werden folgende allgemeingültigen Feststellungen getroffen: Bei näherer visueller Inaugenscheinnahme und Bewertung erweist sich der Allgemeine Gesundheitszustand des beurteilten geschützten Gehölzbestandes auf dem Baugrundstück als durchschnittlich mittelstark geschädigt. Als wesentliche Ursachen sollten Bodenablagerungen von Schadstoffen und fehlende Pflege in zurückliegenden Jahrzehnten und beim vorherrschenden Spontanaufwuchs der Dichtstand verantwortlich sein. Bei den jüngeren Bäumen handelt es sich ausschließlich um Wildaufwuchs in minderer Pflanzenqualität mit dem Habitus von Stangenholz (Bestandsbäume) und somit geringem Kronenvolumen, damit die Funktionen i.s. des Schutzzweckes der Satzung gemäß 1 Abs. 2 nur geringfügig erfüllend. Der Obstbaumbestand in den Mietergärten ist über Jahrzehnte nur in Ausnahmefällen verjüngt worden und hat somit seine Lebenserwartung am Standort weitgehend erreicht. Unsachgemäße rapide Kroneneinkürzungen haben den Gesundheitszustand zusätzlich beeinträchtigt. Für die anstehende Abwägung der Höhe der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlung ergibt sich eine größere Bandbreite der Differenziertheit. 5 Einige Anmerkungen zur geltenden Baumschutzsatzung Aus sachverständiger Sicht ist der Straßenbaumbestand der Ladestraße nicht vom Schutz von Bäumen in Alleen gemäß 31 BrbNatSchG betroffen, so dass ausschließlich die gelten-
9 9 de Baumschutzsatzung der Stadt Erkner für die Bemessung der Höhe der Ersatzpflanzungen bzw. der Ausgleichszahlung herzuziehen ist. Nachfolgende Anmerkungen sind rein fachlicher Natur und nicht als Rechtshinweise zu verstehen. Nach 2 Abs. 2 Ziffer 4 sind Bäume im Gruppenstand mit geringerem Stammumfang als 30 cm geschützt, obwohl ihr Beitrag wie beim Wildaufwuchs auf dem Baugrundstück festgestellt, für den Schutzzweck der Satzung geringere Funktionen ausfüllen. Zur fachlichen Klarstellung soll deshalb hier auch darauf verwiesen werden, dass es sich bei Stockausschlag für die Zählung um mehrstämmige Einzelbäume handelt, da sie einem gemeinsamen Wurzelstock entwachsen und auch eine in sich geschlossene Krone ausbilden. Stockausschlag zählt aus Sicht der Verkehrssicherheit zu den Problembäumen wegen der häufigen Wurzelstockfäule und dem phototropen Wuchs der Stämmlinge zum Licht. Foto Nr. 4 Stockausschlag im Straßenbaumbestand Für die Höhe der Ersatzpflanzungen gilt der Mindestansatz 1:3 gemäß $ 7 Abs. 1 unabhängig vom Stammumfang und dem Zustand (Lebenserwartung). Aus sachverständiger Sicht ist dieser Ansatz fachlich nicht nachvollziehbar. Vielmehr erscheint ein
10 10 Mindestansatz von 1:1 angemessen, wenn aus biologischer Sicht ein Baum ersetzt ist, wenn ein Jungbaum nachgepflanzt oder durch Selbstvermehrung entsteht. Allein am gemessenen Stammumfang ergeben sich gewaltige Unterschiede im Potential z.b. eines Baumes knapp über die Schutzgrenze von 30 cm zu einem Baum mit 2,30 m STU. Bäume mit einer geringen Lebenserwartung von nur noch 5-10 Jahren sollten ebenfalls mit einer Ersatzpflanzung hinreichend i.s. des Schutzzweckes ersetzt sein. Nach der Rechtsprechung soll bei Fällungen aus Krankheitsgründen sogar eine Ersatzpflanzung entfallen, da sie dem Naturverlauf entspricht. Ich versichere, die eingehenden Untersuchungen nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch geleistet zu haben. Hoppegarten, den Fotoanhang Merkblatt Schadstufen
11 11 Foto Nr. 5 und 6 Stockausschlag mit Dürreschäden Linde Nr. 10 Brachfläche. Wuchsfehler und Pflegemängel.
12 12 Foto Nr. 7 Genetisch verursachter Wuchsfehler an Wildwuchs, Nr. 1 Brachfläche. Foto Nr. 8 Gekappter Jungbaum Mietergarten, auf lange Sicht nicht erhaltungsfähig.
13 13 Foto Nr. 9 Kappung als Baum nicht erhaltungsfähig, daher keine Zählung. Foto Nr. 10 Großkronige Mietergarten soll erhalten bleiben.
14 14 Foto Nr. 11 Birne Nr. 18 Mietergarten wegen Bruchgefahr notwendige Fällung.
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