Grünordnerischer Fachbeitrag
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- Kevin Schneider
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1 Baumgutachten für den neuen Betriebshof Im Morchhof Mannheim Bearbeiter: Dipl.-Biol. Klaus Plessing ö. b. v. SV Bäume M. Eng. Landschaftsarchitektur (FH) Martin Bossert Stand: 26. Oktober 2017 Planungs- und Sachverständigenbüro Zähringer Straße Heidelberg Tel:
2 Inhalt 1 Anlass, Aufgabenstellung und Methode Beschreibung und Bewertung des Gehölzbestands Berücksichtigung des Gehölzbestandes bei der Überplanung Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Gehölzen Anhang: Gehölztabelle Lageplan Baumstandorte Vitalität nach ROLOFF und THARANDT Schadstufen nach GALK-Arbeitskreis Stadtbäume Baumschutz auf Baustellen 2
3 1 Anlass, Aufgabenstellung und Methode Die Stadt Mannheim beabsichtigt die Überplanung des Grundstücks für den neuen Betriebshof des Fachbereichs 68. Die Flächen sind durch die bestehenden Gehölzstrukturen geprägt. Im vorliegenden Gutachten werden insgesamt 206 Bäume hinsichtlich Zustand, Vitalität, Verkehrssicherheit und ihrer Bedeutung für das Planungsgebiet erfasst und bewertet. Die Bäume wurden vom Fachbereich Geoinformation und Vermessung der Stadt Mannheim eingemessen. Anhand der zur Verfügung gestellten Grundlagen wurde die Baumkontrolle durchgeführt. Einige nicht verortete Bäume wurden zusätzlich aufgenommen. Die Untersuchung und Bewertung der Verkehrssicherheit der Bäume erfolgt nach der VTA-Methode (Visual Tree Assessment) nach MATTHECK 2014 (Die Körpersprache der Bäume, Karlsruhe.) und den Baumkontrollrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftentwicklung Landschaftsbau e. V. 2010). Die Schutzwürdigkeit der Bäume wird in die drei Kategorien hoch, mittel und gering eingeteilt. Hieraus ergeben sich Empfehlungen, wie der Baumbestand bei einer Überplanung des Grundstücks berücksichtigt werden sollte. Ebenso werden alle Bäume hinsichtlich Gestalt und Wirkung auf den Standort in diese drei Kategorien eingestuft. Hieraus ergibt sich die Raumwirksamkeit des Baumes. Erläuternd sei angemerkt, dass z. B. ein Baum mit großer Raumwirksamkeit wegen erheblicher Vitalitätsmängel oder größerer Schäden nur geringe oder mittlere Schutzwürdigkeit besitzen kann. Alle Angaben zu den Einzelbäumen sind im Anhang in der Gehölztabelle aufgelistet. Hier finden sich neben Baumart, Höhe und Stammumfang auch Aussagen zu Vitalität, Schäden, Verkehrssicherheit und erforderlichen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen. Bäume, die dem besonderen Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim unterliegen, sind in der Tabelle und im Lageplan besonders gekennzeichnet (s. Tabelle 1, Gehölzliste im Anhang und Lageplan) Die Kontrolle der Bäume erfolgte in der Zeit vom bis zum
4 2 Beschreibung des Gehölzbestands Das Untersuchungsgebiet kann in zwei Teilräume unterteilt werden. Die Bäume 1 bis 53 stehen auf dem derzeit als Recyclinghof genutzten Gelände. Hier ist die Baumgruppe 8 bis 26 gesondert zu erwähnen. Diese Gruppe besteht aus Bäumen mit hoher Schutzwürdigkeit und hoher Raumwirksamkeit und sollte als Gruppe erhalten werden. Im Norden dieser Fläche stehen 3 große alte Hybrid-Pappeln (Baum Nr. 35, 39, 44). Aufgrund der großen Schäden und schwachen Vitalität haben diese Bäume eine geringe Schutzwürdigkeit. Die Freifläche um diese Bäume ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein Biotop für Eidechsen und Vögel. Dies muss bei der Abräumung des Geländes berücksichtigt werden. Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen. Anmerkungen zu Hybridpappeln: Hybridpappeln sind große raschwüchsige Bäume, die 35 bis 40 m hoch und bis 30 m breit werden. Sie erreichen nur ein geringes Alter von meist ca. 60 bis 80 Jahren. Nur auf besonders guten Standorten kommen auch ältere Exemplare vor. Die weitstreichenden Wurzeln sind kräftig flach und horizontal ausgebildet. Sie reagieren empfindlich auf Oberflächenverdichtung. Die Festigkeit des weichen Pappelholzes ist gering und es wird mit zunehmendem Alter sehr spröde. Oft besteht schon bei Jahre alten Bäumen deutlich erhöhte Bruchgefahr. Eine insbesondere für städtische Standorte große Gefahr sind ist der sogenannte Grünholzbruch. Hierbei werden selbst bei Windstille oder geringem Wind, oft große, voll belaubte Äste ohne jegliche vorher erkennbare Anzeichen abgeworfen. Hybridpappeln werden mit zunehmendem Alter häufig durch Kernfäule geschädigt. Oft besitzen Sie einen sogenannten Nasskern, der bei Eintritt von Luft leicht in Fäule umschlagen kann. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit häufig durchgeführte Kappungen können nicht empfohlen werden, da sie hohe Folgekosten mit sich bringen und aufgrund des starken Wachstums der nach der Kappung entstehenden Ständer Bruchsicherheit nur für etwa 2 (bis 3) Jahre besteht. Vor einer Kronenreduzierung sollte deshalb unbedingt abgewogen werden, ob es nicht sinnvoller ist den Baum durch eine geeignete Art zu ersetzten. 4
5 Die Kanadapappel ist deshalb für innerstädtische Standorte völlig ungeeignet. Der zweite Teilraum befindet sich nördlich des Recyclinghofs. In dieser Fläche befinden sich Baum Nr. 54 bis 206. Das Gebiet ist über seine gesamte Ausdehnung durch massive Gehölz- bzw. Gestrüppanteile charakterisiert. Die Bäume waren bei der Begehung teilweise aufgrund des Brombeer- und Brennesselbestandes nicht zugänglich. Aus diesem Grund mussten einige Stammumfänge abgeschätzt werden. Die Fläche kennzeichnet sich vor allem durch viele spontan aufgewachsene Kirschen. Die Bäume in diesem Bereich sind überwiegend in einem mittleren bis schlechten Zustand. Einzelne Bäume sind bereits abgestorben. Es befinden sich dort auch einige abgestorbene Bäume. Da der Bereich für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist gehen von den Bäumen keine Gefahren aus. Deshalb wurden nur für Randbäume Maßnahmen festgelegt. Bei einer Nutzungsänderung werden eventuell weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Bilanzierung hinsichtlich Baumschutzsatzung: Tabelle 1: Bilanzierung hinsichtlich Baumschutzsatzung Baumschutzsatzung Stammumfang #60 cm unterliegen nicht der Baumschutzsatzung Stammumfang > 60 cm unterliegen der Baumschutzsatzung Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend (ein Teilstamm muss mindestens 30 cm Umfang aufweisen) 71 Bäume Anzahl / Baumnummern dabei handelt es sich um folgende Bäume: 4, 18, 22, 27, 28, 31, 36, 37, 43, 55, 57, 58, 59, 69, 73, 74, 77, 78, 81, 83, 86, 89-93, 98, , 116, 119, 124, 126, 135, 137, 139, 142, 144, 147, 150, 151, 153, 154, 156, , 165, , 178, 187, 190, 192, , 203, 205, Bäume siehe Tabelle 5
6 3 Berücksichtigung des Gehölzbestandes bei der Überplanung Die vorhandenen Gehölze werden hinsichtlich der Schutzwürdigkeit in drei Kategorien unterteilt: 1. Wertigkeit hoch - Berücksichtigung / Integration des Baums in die Planung wird empfohlen, 10 Bäume (5 %) 2. Wertigkeit mittel - Baum nach Möglichkeit im Zuge der Planung berücksichtigen, Erhalt des Baumes ist zu prüfen, wenn nicht unmittelbar von einer Flächeninanspruchnahme betroffen, 121 Bäume (58 %) 3. Wertigkeit gering - keine Berücksichtigung des Baumes im Zuge der Planung erforderlich, Erhalt längerfristig / bei Realisierung der Planung nicht notwendig oder sinnvoll, 75 Bäume (37 %) Die vorhandenen Gehölze werden hinsichtlich der Raumwirksamkeit in drei Kategorien unterteilt: 1. Wertigkeit hoch - Berücksichtigung oder Integration des Baums in die Planung wird empfohlen, 41 Bäume (20 %) 2. Wertigkeit mittel - Baum nach Möglichkeit im Zuge der Planung berücksichtigen, Erhalt des Baumes ist zu prüfen, wenn nicht unmittelbar von einer Flächeninanspruchnahme betroffen, 60 Bäume (29 %) 3. Wertigkeit gering - keine Berücksichtigung des Baumes im Zuge der Planung erforderlich, Erhalt längerfristig oder bei Realisierung der Planung nicht erforderlich oder sinnvoll, 105 Bäume (51 %) 6
7 4 Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Gehölzen Grundsätzlich sind im Rahmen der Baumaßnahmen ausreichende Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Bäume zu treffen. Maßgebend sind die Bestimmungen der DIN (Baumschutz bei Baumaßnahmen) und RAS-LP4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen). Alle Maßnahmen an Bäumen, die der Verkehrssicherheit und der Pflege dienen, sind nach ZTV-Baumpflege der FLL auszuführen (Forschungsgesellschaft Landschaftentwicklung Landschaftsbau e. V. 2006). Nach DIN soll zum Schutz vor mechanischen Schäden u. a. der gesamte Wurzelbereich geschützt werden. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Traufe zzgl. 1,5 m. Gräben, Mulden und Baugruben, dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1 m Höhe betragen, mindestens jedoch 2,5 m. Ist ein ausreichender Baumschutz nicht möglich, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und wieweit die Verkehrssicherheit durch Baumaßnahmen beeinträchtigt wird und ob diese ggf. durch Rückschnitt oder Kronensicherungssysteme wieder hergestellt werden kann, oder ob eine Fällung unausweichlich wird. Werden Bäume gefällt, müssen die angrenzenden Gehölze so gepflegt bzw. gesichert werden, dass auch nach Veränderung der Bestandssituation (z. B. Windverhältnisse, Wurzelraum) die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. 7
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