DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, Berlin Tel. & Fax: E-Netz:
|
|
- Teresa Weber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, Berlin Tel. & Fax: E-Netz: Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für: Statik und Verkehrssicherheit von Bäumen; biotische und abiotische Schäden an Bäumen; Baumpflege Baumgutachten: Stand- u. Bruchsicherheit; Baumwertermittlung; Bodenanalysen; Kronen-, Wurzel-, Nährstoff- u. Blattuntersuchungen; Pflegepläne; Baumberatung bei Bauprojekten An die Berliner Wasserbetriebe Planung u. Bau Netze Planung Netzbau PB-N/P/D Frau Birgit Ulbrich Berlin Berlin, Baumgutachterliche Stellungnahme zu 3 Gehölzen BV Rückbau eines den Berliner Landwehrkanal querenden Dükers, LwK km10,11 Grünstreifen in der Parkanlage an der Lohmühlenstraße in Berlin-Treptow Gehölze im Eigentum des Landes Berlin (Bezirksamt Treptow-Köpenick) Auftraggeber: Berliner Wasserbetriebe Auftrag: Baumbegutachtung / Wertermittlung a. Anlass und Auftrag Über dem Mauerwerk eines querenden Dükers der Berliner Wasserbetriebe unter dem Landwehrkanal in der Parkanlage an der Lohmühlenstraße stehen Baumgehölze. Nach Aufforderung des WSA Berlin an die Berliner Wasserbetriebe soll der stillgelegte Düker DN 917 rückgebaut und die vom Einsturz gefährdete und bereits abgesackte Uferwand wieder standfest hergestellt werden. Da die Baumaßnahme bereits sehr kurzfristig beginnen muss (Auflagen des WSA), sollte eine baumgutachterliche Stellungnahme erfolgen. Die in Augenschein genommenen Gehölze befinden sich in unmittelbarer Nähe zur deformierten Uferwand des Kanals; zur Verkehrssicherung ist hier bereits der Uferstreifen mit einem festen Zaun abgesichert worden.
2 b. Tatsachenfeststellung nach Ortstermin am Über dem Mauerwerk des Dükers stehen insgesamt 3 größere Gehölze: 2 mehrstämmige Großsträucher des Roten Hartriegels (Cornus sanguinea), Höhe 5m; Großstrauch 1 = 10-stämmig (Stammumfänge 41cm, 39cm,39cm,34cm,29cm ff.) Großstrauch 2 = 5-stämmig (Stammumfänge 37cm, 30cm,28cm ff.); 1 Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Stammumfang 92cm in 1,3m Höhe (gemäß BaumSchVO Bln.), Höhe 11m, Vitalitätsstufe 0 (=ungeschädigt nach ROLOFF). Abb.1a/b: abgesackte Ufermauer im Bereich des Dükers und Kennzeichnung der oberhalb des Dükers gewachsenen Baum- bzw. Großstrauchgehölze (Ansicht vom Görlitzer Ufer aus). Abb.2: Ausschnitt aus der Planzeichnung (Ingenieurbüro Dipl.-Ing. M. Lahr, ) mit (nicht maßstabsgerechter) gelber Markierung der Gehölze oberhalb des Dükers. 2
3 Abb.3a/b: Ansicht der Gehölzgruppe oberhalb des Einlaufschachts des Dükers und Detailansicht des vorderen, mehrstämmigen Hartriegels. Abb.4: Ansicht der beiden Hartriegelgruppen 1+2, dazwischen findet sich die Betonabdeckung (B) des Düker-Einlaufschachts. 3
4 Abb.5a/b: Ansicht der Stammbasis des Spitz-Ahorns neben der Betonabdeckung des Düker-Einlaufschachts. 4
5 c. Diagnose und Empfehlungen Die beiden Hartriegel-Großsträucher sowie der Spitz-Ahorn stehen unmittelbar auf bzw. an dem rückzubauenden Düker-Mauerwerk und können während der Baumaßnahme nicht erhalten werden bzw. würden sie im Wurzelwerk so zerstört, dass diese Gehölze absterben und den Fußgänger- bzw. Schiffsverkehr gefährden würden. Die notwendige Fällung könnte sofort durchgeführt werden: bei der Inaugenscheinnahme am wurden in den Gehölzen keine nach BNatSchG geschützten Tierarten beobachtet. Nach Abschluss der Rückbaumaßnahme wird auf dem Standort wieder durchwurzelbarer Erdboden aufgetragen. Anschließend sind die gefällten Gehölze durch fachgerechte Nachpflanzungen zu ersetzen. Die Berliner Wasserbetriebe werden diese Nachpflanzung durch eine Ausgleichszahlung finanzieren, die nach dem Sachwertverfahren (Methode Koch) vom Sachverständigen berechnet werden soll. Das Ergebnis der Gehölzwertermittlung wird in einem separaten Gutachten dargestellt. d. Literaturnachweis Roloff, A., 2001: Baumkronen. Verständnis und praktische Bedeutung eines komplexen Naturphänomens. Ulmer Verlag: Stuttgart. Roloff, A., 2014: Vitalitätsbeurteilung anhand der Kronenstruktur. AFZ-Der Wald 4, Wäldchen, M., 2003: Anforderungen an die Baumkontrollen. In: Breloer, H., Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen aus rechtlicher und fachlicher Sicht. Reihe Bäume und Recht, Heft 2 (6. Auflage). Thalacker Verlag, Braunschweig. Wäldchen, M., 2011: Intensive, visuelle Eingehende Untersuchung Möglichkeiten zur abschließenden Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen ohne Geräteeinsatz. In: FLL-Verkehrssicherheitstage 2011, Die Verkehrssicherheit von Bäumen in der Stadt und im Wald (Hg. FLL e.v.), Berlin 6./ , Mit freundlichen Grüßen (Dr. Michael Barsig) 5
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal / Lohmühlenbrücke
DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030-454 904 39 E-Netz: 0171-341 09 45 e-mail: MichaelBarsig@web.de Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich
MehrDR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030-454 904 39 E-Netz: 0171-341 09 45 e-mail: MichaelBarsig@web.
DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030-454 904 39 E-Netz: 0171-341 09 45 e-mail: MichaelBarsig@web.de Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich
MehrGutachterliche Stellungnahme. Angekündigte Baumfällungen (WSA) im Umfeld der Unterschleuse am Landwehrkanal
DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030-454 904 39 E-Netz: 0171-341 09 45 e-mail: MichaelBarsig@web.de Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich
MehrSachverständigenbüro Gunhild Lorenz Linde_Görlitzer Ufer, Seite 1 Kaulsdorfer Straße 161, OG Berlin
Sachverständigenbüro Gunhild Lorenz Linde_Görlitzer Ufer, Seite 1 Auftraggeber Berliner Wasserbetriebe Rohrnetzbetriebsstelle Wuhlheide Herr Schubert An der Wuhlheide 97 12459 Berlin Auftrag Im Rahmen
MehrPappel-Rückschnitten am Landwehrkanal-Ufer
DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030-454 904 39 E-Netz: 0171-341 09 45 e-mail: MichaelBarsig@web.de Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich
MehrBaumkataster - Baumkontrolle - Baumpflege
Baumkataster - Baumkontrolle - Baumpflege Braunschweig, 11/2011 Stadt Braunschweig, Fachbereich 67 Stadtgrün und Sport Baumkataster - Definition Im digitalen Baumkataster der Stadt Braunschweig werden
MehrVerkehrssicherungspflicht und Baumkontrolle
Bäume überwachen Balanceakt zwischen Verantwortung und Kosten Verkehrssicherungspflicht und Baumkontrolle Fachvortrag von Georg Braun, Baumsachverständiger Verkehrssicherungspflicht und Baumkontrolle Markus
MehrBaumuntersuchungsbericht
1 Dipl. Ing. M. Wilde Von der LWK Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung Landschaftsarchitekt AK NW Am Feldweg
MehrDer Baumwert zwischen Maßlosigkeit und Geringschätzung
Der Baumwert zwischen Maßlosigkeit und Geringschätzung Bericht über das 27. Treffen zur Methode Koch am Runden Tisch am 28. 11. 2009 Helge Breloer Im Vordergrund des 27. Treffens zur Methode Koch am Runden
MehrSachverständigenbüro Gunhild Lorenz Weiden_GörlitzerUfer, Seite 1 Kaulsdorfer Straße 161, OG Berlin
Sachverständigenbüro Gunhild Lorenz Weiden_GörlitzerUfer, Seite 1 Auftraggeber Berliner Wasserbetriebe Rohrnetzbetriebsstelle Wuhlheide Herr Schubert An der Wuhlheide 97 12459 Berlin Auftrag Im Rahmen
MehrGenehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist
Genehmigung zum Fällen eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
MehrStädtische Bäume: Pflege und Kontrolle
Sie sind hier: Herten Service ZBH - Zentraler Betriebshof Herten Stadtgrün Straßenbäume Städtische Bäume: Pflege und Kontrolle Warum wurde der Baum gefällt, der sah doch gesund aus?! immer wieder werfen
MehrGefahrenbäume über der Sandkiste - Baumkontrolle im Umfeld von Spielplätzen
Gefahrenbäume über der Sandkiste - Baumkontrolle im Umfeld von Spielplätzen 2 Zweck der Baumkontrolle Baumkontrolle allgemein Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus (Stufe I) Sichtprüfung
MehrVisuelle Beurteilung der Stärke des Phytophthorabefalls. von 71 gefällten Kastanien der Lesselallee in Mainz-Kostheim
Sachverständigenbüro Dipl.-Forstwirt SV-Büro Prof. Dr. U. Weihs, 37120 Bovenden, Am Stollen 12 Visuelle Beurteilung der Stärke des Phytophthorabefalls von 71 gefällten Kastanien der Lesselallee in Mainz-Kostheim
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrSatzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)
Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in
MehrIch bedanke mich für Ihr Angebot und werde mich zu gegebener Zeit erneut melden Mit freundlichen Grüßen
Ausschreibung für Baumkontrollen Auftraggeber (Adresse) Objekt Objekt-Adresse Sehr geehrte Damen und Herren, als Eigentümer/Pächter des o.g. Objektes bin ich verantwortlich für die Verkehrssicherung der
MehrVerordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-)
24 Verordnung der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen
MehrBaumschnitt vs. Baumschutz?
Baumschnitt vs. Baumschutz? Baumarbeiten im Spannungsfeld zwischen Gesetzen und Verordnungen Übersicht Grundlagen des Baumschutzes durch Gesetze und Verordnungen mit Gültigkeit für das Bundesland Bremen
MehrSachverständigengutachten
Sachverständigengutachten Nr. 2016047 Bodo Siegert Von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsbau: Baumpflege,
MehrBAUMGUTACHTEN. Gegenstand:
Technisches Büro Beratung Planung Management für Arboristik, Gartenbau & Umwelt Dr. Valentin Lobis Goethe Straße 24 I - 39012 Meran (BZ) Tel: +39 0473 447309 E-mail: posta@studiolobis.it www.studiolobis.it
MehrZusammenfassung Gutachten
Zusammenfassung Gutachten Anlass Bei einer voran gegangenen Eingehenden Untersuchung wurde eine umfangreiche Fäule im Stammfußbereich festgestellt, die wahrscheinlich die Standsicherheit des Baumes mindert.
MehrBaumkataster zum Bebauungsplan Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34, Gemeinde Schwielowsee, OT Geltow
Baumkataster zum Bebauungsplan Einzelhandelsbetrieb Hauffstraße 34,, OT Geltow Stand: 12. Mai 2016 Auftraggeber: Bauplanungsbüro Dipl.-Ing. Stephan Skalda Prenzlauer Chaussee 155 16348 Wandlitz Auftragnehmer:
MehrBA Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung
BA Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Gehwegsanierung in der Dortmunder Straße Erörterungsgespräch am 15.02.2016 2 Gehwegschäden durch Wurzelanhebungen 15.02.2016 Erörterungsgespräch zu Baumfällungen
MehrGarten- und Landschaftsbau Sportplatzbau. Definition des Sachgebiets Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
3600 Garten- und Landschaftsbau Sportplatzbau Definition des Sachgebiets Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Stand: August 2014 Revisionsnummer: 3 Erste Fassung: August 1990 I. Allgemeine Gliederung 1
MehrBezirksamt Treptow - Köpenick von Berlin 1
Bezirksamt Treptow - Köpenick von Berlin 1 Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Umwelt- und Naturschutzamt Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Postfach 910240, 12414 Berlin (Postanschrift)
MehrF ACHGUTACHTEN vom
F ACHGUTACHTEN vom 26.10.2015 zum Wert von Gehölzen als Grundstücksbestandteil nach dem Sachwertverfahren Methode Koch Örtlichkeit: Brümmerstraße und Böschung am U-Bahnhof Thielplatz Berlin-Zehlendorf
MehrBestellungsvoraussetzungen
Bestellungsvoraussetzungen Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für den Sachgebietsbereich "Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau" 1 Beschreibung und Erläuterungen zum Sachgebiet Der Sachgebietsbereich
MehrGarten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1 Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Erstmals: 08/1990 Stand: 12/2010 Rev.: 2 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen
MehrOrtsrecht der Stadt Hürth
Ortsrecht der Stadt Hürth Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hürth vom 31.10.1998 (Baumschutzsatzung) Der Rat der Stadt Hürth hat in seiner Sitzung am 25.10.1988 aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSchadensfall des Monats (Ausgabe März 2014)
Dr. Sönke Borgwardt Diplom-Ingenieur Freischaffender Landschaftsarchitekt AIK SH Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau der IHK zu Lübeck Winsener Straße
MehrKurzfassung des Gutachtens über den Zustand verschiedener Bäume im Mittleren Schlossgarten Stuttgart vom 28. Juni 2011
Kurzfassung des Gutachtens über den Zustand verschiedener Bäume im Mittleren Schlossgarten Stuttgart vom 28. Juni 2011 Gutachter Hartmut Neidlein ist vom Regierungspräsidium Stuttgart öffentlich bestellter
MehrS A T Z U N G über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb des Gebietes der Stadt Ronnenberg *
S A T Z U N G über den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb des Gebietes der Stadt Ronnenberg * Aufgrund des 6 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der zur Zeit gültigen Fassung und des 28 des
MehrIhre Bäume in guten Händen
Ihre Bäume in guten Händen Professionelle Baumkontrolle und Baumpflege Baummonitoring Baumkataster Baumkontrolle Baumgutachten Bedenkt man, dass ein durchschnittlicher Straßenbaum einen rechnerischen
MehrBaumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet - Sachstandsbericht -
Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet - Sachstandsbericht - Hier kann ein Bild(ausschnitt) eingefügt werden Hier kann ein Bild(ausschnitt) eingefügt werden Hier kann ein Bild(ausschnitt) eingefügt werden
MehrVerordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung)
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Auf Grund von 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr.
MehrBaumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.
MehrMustersatzung zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern. -Baumschutzsatzung-
Mustersatzung zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern -Baumschutzsatzung- Aufgrund der 6, 8 und 44 Abs. 3 Pkt. 19 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBI.
MehrAltbaumbestand. Standort: Wuppertal, Jung-Stilling-Weg 44. über einen. Martin Rensing Oster Ochtrup
Martin Rensing Oster 408 48607 Ochtrup Von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung
MehrErklärung zu geschützten Gehölzen
Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen
MehrBAUMFAELL- UND ERSATZLISTE 2016 Postleitzahlenkreis 4052
BS039885 128 cm Auf dem Wolf, in der Nähe (22m) von Auf dem Wolf 28; Sek. / Parznr.: 5 / 9152 Abgestorben Gleicher Standort 2m rechts; Frühjahr 2017; BS033464 210 cm Birsstr., in der Nähe (24m) von Birsstr.
MehrVerordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schondorf a. Ammersee (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee erläßt aufgrund Art. 12 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches
Mehr76. Newsletter 17.12.2010
Baumaßnahme am Landwehrkanal Corneliusstraße Rückschau Seit dem 01.12.2010 ist die laufende Baustelle des Winters 2010/2011, die Corneliusstrasse, aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse eingestellt.
MehrSatzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung) vom 17. April 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom
67/03 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Moers (Baumschutzsatzung) vom 17. April 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
MehrÖffentlich bekanntgemacht am im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam.
Verordnung zum Schutz der Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt Potsdam (Potsdamer Baumschutzverordnung - PBaumSchVO) vom 11. Februar 2003 Öffentlich bekanntgemacht am 27.02.2003 im Amtsblatt
MehrRegelwerke zum Baumschutz
1 Regelwerke zum Baumschutz Fachtagung Baumschutz in Brandenburg Situation und Perspektiven 28.10.2010 Haus der Natur Potsdam 2 Vorstellung Christoph Beckschulte, Dipl. Ing. Landschaftsplanung - Geschäftsführer
MehrB a u m s c h u t z s a t z u n g der Stadt Weißenfels zum Schutz von Bäumen, Großsträuchern und Hecken vom 11. Dezember 2013
B a u m s c h u t z s a t z u n g der Stadt Weißenfels zum Schutz von Bäumen, Großsträuchern und Hecken vom 11. Dezember 2013 Auf der Grundlage des 22 und 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
MehrBaumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Riesa vom 13. Juni Baumschutzsatzungin. der Fassung der 3. Änderung vom 8. Dezember 2010 LESEFASSUNG
Baumschutzsatzung der Großen Kreisstadt Riesa vom 13. Juni 1995 -Baumschutzsatzungin der Fassung der 3. Änderung vom 8. Dezember 2010 LESEFASSUNG 1 Schutzgegenstand (1) Die Bäume einschließlich ihres Wurzelbereiches
MehrSatzung zum Schutz der Bäume und Sträucher im Innenbereich der Stadt Dargun - Baumschutzsatzung - 1 Schutzzweck
Satzung zum Schutz der Bäume und Sträucher im Innenbereich der Stadt Dargun - Baumschutzsatzung - 1 Schutzzweck Zweck dieser Satzung ist durch Erhaltung der Bäume und Sträucher der Stadt Dargun 1. zur
MehrGarnisonsschützenhaus-Außenanlagen. Stuttgart, Auf der Dornhalde 1. Maßnahmenkonzept. Stuttgart, Seite 1 von 7
Stuttgart, Auf der Dornhalde 1 Garnisonsschützenhaus-Außenanlagen Maßnahmenkonzept Stuttgart, 22.07.2015 Seite 1 von 7 Gestaltungskonzept Das Gestaltungskonzept baut auf folgenden wichtigen Grundsätzen
MehrVERORDNUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES IN DER STADT ERLANGEN (BAUMSCHUTZVERORDNUNG)
VERORDNUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES IN DER STADT ERLANGEN (BAUMSCHUTZVERORDNUNG) 1 Schutzzweck, Schutzgebiet...2 2 Schutzgegenstand...2 3 Verbote...2 4 Befreiungen...3 5 Ausgleichszahlungen, Ersatzpflanzungen,
MehrBrandkrustenpilz an Buche
Referat von Martin Erb, Baumsachverständiger der Tilia AG CH-5070 Frick Brandkrustenpilz an Buche Auswertung von Stabilitätsmessungen seit 1994 Diagnose Der Pilz und seine Eigenschaften Foto 1 Foto 2 Brandkrustenpilze
Mehrzum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Stadt Bischofswerda als geschützte Landschaftsbestandteile - Baumschutzsatzung -
1 / 21 / I Baumschutzsatzung Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Stadt Bischofswerda als geschützte Landschaftsbestandteile - Baumschutzsatzung - Auf Grund des 22 in Verbindung
MehrNeufassung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herzogenaurach (Baumschutzverordnung- BaumSchV)
Baumschutzverordnung - 1 - Neufassung der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herzogenaurach (Baumschutzverordnung- BaumSchV) Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit
MehrSachverständiger für Baumpflege
KONKRETISIERENDE FESTSTELLUNGEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR DEN JEWEILIGEN BAUM IM ZUSAMMENHANG MIT DER BAUPLANUNG Stiel - Eiche - Nr. 1: Allgemeine Baumbeschreibung: Erhaltenswerter Baum mit vergleichsweise
MehrBaumschutzsatzung der Gemeinde Halbe und Ortsteile. Präambel. 1 Geltungsbereich
Baumschutzsatzung der Gemeinde Halbe und Ortsteile Präambel Aufgrund des 24 Abs. 3 und 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches
MehrVerwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen vom 12. Juli 2016 SenStadtUm, I C 212 Telefon: 9025-1664,
MehrEfeu bei der Baumkontrolle
Bäume und Recht Helge Breloer Efeu bei der Baumkontrolle Efeu an Bäumen erschwert die Baumkontrolle und macht unter Umständen eine abschließende Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes unmöglich.
MehrGIS Fachschale Bäume
GIS Fachschale Bäume GEOgreen Im Garthof 19 Fon : 05594-804 92 72 Georg Ebbers e.k. 37120 Bovenden Fax: 05594-94 34 72 Geografische Informationssysteme www.geogreen.de Email: info@geogreen.de Fachschale
MehrBAUMSCHUTZVERORDNUNG. Acer Ahorn Aesculus Kastanie Alnus Erle Carpinus Hainbuche
Die Stadt Zirndorf erlässt auf Grund von Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Bayerischen Naturschutzgesetzes BayNatSchG (BayRS 791-1-UG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011 S.
MehrDas Rosskastanien-Sterben
Das Rosskastanien-Sterben Fakten Das Rosskastanien-Sterben wird von einem Bakterium (Pseudomonas syringae pv. aesculi) und nachfolgend von verschiedenen Pilzarten verursacht. Das Bakterium wurde in den
MehrBekanntmachung der Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Merseburg
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Merseburg Auf der Grundlage des 2 der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Merseburg
MehrSatzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bernburg (Saale) (Baumschutzsatzung)
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bernburg (Saale) (Baumschutzsatzung) Diese Fassung berücksichtigt: Satzung Beschlossen Ausgefertigt Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung zum Schutz
MehrBAUMSCHUTZSATZUNG DER STADT OBERHAUSEN
BAUMSCHUTZSATZUNG DER STADT OBERHAUSEN 1 Gegenstand der Satzung (1) Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) zur a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) Gestaltung,
MehrBaumschutzsatzung. Vorbemerkung
Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes
MehrSatzung. zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung)
Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Marl (Baumschutzsatzung) vom 17.12.2007 Der Rat der Stadt Marl hat aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
MehrLA + SV - BÜRO ZIMMERMANN
grünplanung. naturschutz. pflanzenverwendung LA + SV - BÜRO ZIMMERMANN praschweg 6 d-93049 regensburg fon +49 (0) 941. 5 98 93 10 fax +49 (0) 941. 5 98 93 09 fon +49 (0) 173. 2 34 24 67 mail@georg-zimmermann.de
Mehr2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrRechengang der Methode Koch. 12 Schritte bis zum Gehölzwert Franz Hund SV 1
Rechengang der Methode Koch 12 Schritte bis zum Gehölzwert 2015 Franz Hund SV www.franzhund.de 1 1. Gehölzkosten Gehölzkosten minus Rabatt [1] plus Umsatzsteuer [2] Kosten betragen für eine Linde, H 18-20
Mehrbest estpartner synlab Lebensmittelinstitut Prüfbericht ANGABEN ZUR PROBE CHEMISCHE UNTERSUCHUNG Nr.: 2011/05/211, /YB
ANGABEN ZUR PROBE Prüfbericht Nr.: 2011/05/211, 26.05.2011/YB Probenbezeichnung: Nassfutter Hund Rind Auftraggeber: Futterrebellen GbR Manuela Holzinger, Katja Peteratzinger; Mainzer Landstrasse 50; 65597
MehrS A T Z U N G ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER STADT WÜRSELEN - BAUMSCHUTZSATZUNG - VOM 11. OKTOBER 2002
63 S A T Z U N G ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER STADT WÜRSELEN - BAUMSCHUTZSATZUNG - VOM 11. OKTOBER 2002 Stand: Oktober 2002 -2- S A T Z U N G ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER STADT WÜRSELEN - BAUMSCHUTZSATZUNG
MehrSatzung zum Schutz der Grünbestände
6.9.1 Satzung zum Schutz der Grünbestände Aufgrund der 26 und 43 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. I, S. 145) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.2002
MehrSeminare Baumkontrolle und Baumpflege 2012/2013 Zertifizierung Baumkontrolleure (Download-Formular)
Diplom-Forstwirt P. Klug, ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege Verkehrssicherheit von Bäumen Gehölzwertermittlung BD BOLL STEINEN RHEINSTETTEN Seminare Baumkontrolle und Baumpflege 2012/2013 Zertifizierung
Mehr0,5 Bäume. Zusätz2ich ist ein fachgerechter Nachschnitt im Wurzelbereich und die entsprechende Kroneneinkihzung
. 532 Amtsblatt fur Mecklenburg-Vorpommern 2007 NI 44 bedeutendem wert unterliegen keiner Genehmigungspflicht (vergleiche 3 26a Abs. 2 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes). Daher kann in diesen Fäiien
MehrAnlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -
Anlage Abwägung zum Bebauungsplan 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - I 1 Bebauungsplan 153B (Woltorfer Straße/UPP I) Peine-- Nrn. insg. Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die Frühzeitige
MehrVergleichsuntersuchungen zur Sicherheitsermittlung an Bäumen - Schalltomografie und Zugversuche
Vergleichsuntersuchungen zur Sicherheitsermittlung an Bäumen - Schalltomografie und Zugversuche Dr. Georges Lesnino 1 Einleitung dasgrün.de mit freundlicher Genehmigung des Veranstalters aus Seminarband
MehrDammsanierung MEW km 50,650 55,980 und StW km 0,000-6,900
Dammsanierung MEW km 50,650 55,980 und StW km 0,000-6,900 Auftraggeber: WSA Lauenburg Vorstellung 24.04.2014 Inhalt 1. Kurzvorstellung Krebs und Kiefer Kurzvorstellung Witt & Partner Geoprojekt 2. Referenzen
MehrSatzung. zum Schutze des Baumbestandes in der STADT BUXTEHUDE (Baumschutzsatzung)
Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der STADT BUXTEHUDE (Baumschutzsatzung) Erlass und Änderungen der Satzung ----------------------------------------------- Beschluß Genehmigung Veröffentlichung
MehrERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTEXT -
ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTET - September 2013 Erläuterungstext Baumbestand Quartier Nord, Aachen 9/2013 " " " " 2 ERFASSUNG BAUMBESTAND QUARTIER NORD - ERLÄUTERUNGSTET - Auftraggeber:
MehrVerordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern (Baumschutzverordnung-BSV LK SPN) vom
Verordnung des Landkreises Spree-Neiße zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern (Baumschutzverordnung-BSV LK SPN) vom 03.12.2001 Auf Grund des 24 Abs. 3 Satz 1, letzter Halbsatz und 19 Abs. 1 und
MehrVerordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg einschließlich aller Ortsteile (Baumschutzverordnung)
1 Stadt Altdorf b. Nürnberg (mit der Änderung vom 11.08.2005) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet der Stadt Altdorf b. Nürnberg einschließlich aller Ortsteile (Baumschutzverordnung)
MehrBaumkontrollbericht. Baumuntersuchungen durchgeführt am 27. November 2013
1 Dipl. Ing. M. Wilde Von der LWK Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung Landschaftsarchitekt AK NW Am Feldweg
MehrBaumschutzsatzung der Gemeinde Schwielowsee
Baumschutzsatzung der Gemeinde Schwielowsee Aufgrund 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286) und 24 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzgesetz
MehrSatzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Seebach vom
Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Seebach vom 25.11.1997 Der Gemeinderat der Gemeinde Seebach hat aufgrund des 17 Absatz 4 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes (VorlThürNatG) vom
MehrBaumschutzsatzung der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 12. Dezember 2001)
Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 25 vom 12. Dezember 2001) Aufgrund von 26 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft im
MehrVerordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung)
Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) Baumschutzverordnung Zum 03.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die
MehrGutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme zu einem Abendländischen Lebensbaum (Thuja occidentalis L. ) an der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs - Wusterhausen Gutachter: Dr. rer. silv.
MehrS a t z u n g über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Haan vom
S a t z u n g über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Haan vom 30.07.1991 63.02 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984
MehrVerordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS)
1 Verordnung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS) Auf Grund des 131 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung Brandenburg vom
MehrHOAI-Novelle DSB + IQ-Bau GbR
DSB + IQ-Bau GbR Diederichs. Peine Sachverständige Bau + Institut für Baumanagement HOAI-Novelle 2013 Anlass: Inkrafttreten der HOAI am 17.07.2013 A Eigene Gegenüberstellung der Tafelwerte HOAI 2013 /
MehrSeminare. Nichts ist für mich mehr Abbild der Welt und des Lebens als der Baum. Vor ihm würde ich täglich nachdenken, vor ihm und über ihn.
e 2013 Nichts ist für mich mehr Abbild der Welt und des Lebens als der Baum. Vor ihm würde ich täglich nachdenken, vor ihm und über ihn. Christian Morgenstern FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur Intensiv-Kurs
MehrSchutzzweck. Zweck dieser Verordnung ist es, Bäume, Hecken, und Feldgehölze als geschützte Landschaftsbestandteile
Verordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Schutz von Bäumen, Hecken und Feldgehölzen (Baumschutzverordnung Ostprignitz-Ruppin BaumSchVO OPR) vom 20. September 2010 Aufgrund des 24 Abs. 3 Satz 1,
Mehrmodal ... Sachverständigen Kompetenz-Center Informationen zur Schriftenreihe zum Selbststudium für BAU Sachverständige
rennekoven 9 41334 nettetal. Sachverständigen Kompetenz-Center fon: 02153 / 40984-0 fax: 02153 / 40984-9 internet: www..de e-mail: @.de Informationen zur Schriftenreihe zum Selbststudium für BAU Sachverständige
MehrLB-LE 2010 Stand 02/2015 Leistungsbereich 2 Seite 1
2 Maßnahmen zur Bestandssicherung, Freimachen des Baugeländes 2.000 Vorbemerkungen 1. 1.1 Allgemeines In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüberliegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzuheben
MehrANTRAG AUF AUSNAHME. (gemäß 33 (3) NatSchG BW)
KREIS: STADT: GEMARKUNG: LUDWIGSBURG BESIGHEIM BESIGHEIM K M B ANTRAG AUF AUSNAHME (gemäß 33 (3) NatSchG BW) für gemäß 33 NatschG BW geschützte Biotope innerhalb des Bebauungsplans Ingersheimer Feld VI
MehrS A T Z U N G zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Saarlouis (Baumschutzsatzung )
S A T Z U N G zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Saarlouis (Baumschutzsatzung ) E/7/1-9 Aufgrund des 19 Abs. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Saarländisches
MehrBaumschutzverordnung der Gemeinde Herrsching a. Ammersee
Baumschutzverordnung der Gemeinde Herrsching a. Ammersee Die Gemeinde Herrsching a. Ammersee erlässt aufgrund 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert
Mehr