LA + SV - BÜRO ZIMMERMANN

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1 grünplanung. naturschutz. pflanzenverwendung LA + SV - BÜRO ZIMMERMANN praschweg 6 d regensburg fon +49 (0) fax +49 (0) fon +49 (0) mail@georg-zimmermann.de Sachverständigen-Gutachten Gegenstand Ort Eigentümer Anlass Auftrag 12 Bäume (10 Linden, 1 Buche, 1 Birke) Badstraße, Oberer Wöhrd, Regensburg Stadt Regensburg Sanierung der Ufermauer an der Badstraße in Regensburg östlicher Abschnitt (ab 2015) 1. Zustandsbewertung / visuelle Begutachtung der Bäume 2. Beurteilung der Auswirkungen durch die Baumaßnahme 3. Vorschläge über Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume Auftraggeber Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg, Sachbereich 2 Erlanger Straße 1, Regensburg vertreten durch Hans-Heinrich Borstelmann Gutachten vom Projekt-Nr. 217_gut_R_wsa_badstraße dipl.ing. georg zimmermann landschaftsarchitekt bdla stadtplaner byak zertifizierter umweltbaubegleiter sachverständiger für freilandzierpflanzen und gehölzwertermittlung öffentlich bestellt und vereidigt von der regierung der oberpfalz

2 INHALT 1 Vorbemerkungen Sachverhalt Auftrag Ortsbesichtigung Informationen 3 2 Untersuchungsergebnisse Baumbiologische Voraussetzungen Standortbedingte Voraussetzungen Zustandsbewertung der Bäume Sommer-Linden Rot-Buche Gemeine Birke Beurteilung der Auswirkungen durch die Baumaßnahme Sommer-Linden Rot-Buche Gemeine Birke Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume Sommer-Linden Rot-Buche Gemeine Birke 11 3 Schlussbemerkung Quellennachweis Literatur Hilfsmittel Anlagen _gut_R_wsa_badstraße 2

3 1 Vorbemerkungen 1.1 Sachverhalt Die Ufermauer zwischen Donau und Badstraße im Bereich östlich des Eisernen Stegs soll ab 2015 saniert werden. Auf dem Damm im Anschluss an die Ufermauer stehen die gutachtengegenständlichen Bäume. (siehe Abb. 1 und Foto 2) Der genauere Sachverhalt und die weiteren Hintergründe werden als bekannt vorausgesetzt und daher nicht weiter erläutert. 1.2 Auftrag Per Bestellschein vom gemäß Angebot vom : 1. Zustandsbewertung / visuelle Begutachtung der Bäume 2. Beurteilung der Auswirkungen durch die Baumaßnahme 3. Vorschläge über Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume 1.3 Ortsbesichtigung Begehung mit Herrn Borstelmann Bestandserfassung und Begutachtung 1.4 Informationen Als Informationsquellen stehen zur Verfügung: Schreiben per vom mit folgenden Unterlagen: 1. Ausschreibungsplan, Lageplan Bestand Teil 2, M 1:250, Ausschreibungsplan, Querschnitte Bestand und Planung, M 1:50, Zur Dokumentation wurden vor Ort 234 digitale Fotografien angefertigt _gut_R_wsa_badstraße 3

4 2 Untersuchungsergebnisse 2.1 Baumbiologische Voraussetzungen Bei den zu begutachtenden Bäumen handelt es sich hauptsächlich um Linden. Nachfolgend die baumbiologischen Grundlagen zu Sommer-Linde (Tilia platyphyllos). Allgemein: Mächtiger, heimischer Großbaum mit imposanter, tiefansetzender Krone. Kommt ursprünglich in Schlucht- und Bergwäldern vor. Kann m hoch und m breit werden. Kann ein Alter von 1000 bis 1500 Jahren erreichen. Wurzeln: In den ersten Jahren wird eine Pfahlwurzel ausgebildet. Danach entwickelt sich ein kräftiges und unregelmäßiges Herzwurzelsystem mit einem sehr hohen Feinwurzelanteil. Tolerant gegenüber Eingriffen. Empfindlich gegen Einschütten, Überfüllen und Bodenverdichtungen. Wegen der starken Wurzelbildung für Bodenfestigung geeignet. Mit ihrem gewaltigen Wurzelwerk hält sie Hänge und sichert Böschungen. Krone: Alle Linden vertragen Schnitt sehr gut und haben ein hohes Ausschlagvermögen. Schnittmaßnahmen am besten im Juli bis August. 2.2 Standortbedingte Voraussetzungen Nachfolgend ein Foto sowie eine Zeichnung (Abb. 1) zur Verdeutlichung der standortbedingten Voraussetzungen. Auf wortreiche Beschreibungen wird verzichtet. Foto 2: die zu begutachtenden Bäume, links vorne Linde Nr. 1, rechts hinten Birke Nr. 12, Blick vom Eisernen Steg Richtung Nordosten 217_gut_R_wsa_badstraße 4

5 Rückseite Wurzelbereich Bestandsmauer Stammfuß Wurzelanlauf min 1,4 m max 4,0 m???!!! Abb. 1 Querschnitte Bestand und Planung, ohne M 217_gut_R_wsa_badstraße 5

6 2.3 Zustandsbewertung der Bäume Die Baumkontrollen wurden rein visuell vom Boden aus durchgeführt. Die Zustandsbewertung der zu begutachtenden 12 Bäume ist für jeden Baum einzeln und übersichtlich in den Tabellen im Anhang (Datenblätter) zusammengestellt Sommer-Linden Zusammenfassend lässt sich für alle 10 Linden feststellen: - Vitalität: sehr gut bis gut - Schädigungsgrad: nicht bis leicht geschädigt - Verkehrssicherheit: nicht eingeschränkt - Pflegezustand: sehr gut bis gut - Lebenserwartung: sehr hoch bis hoch Speziell die Linden Nr. 1 und 2, also diejenigen Bäume mit dem geringsten Abstand zur Ufermauer sind unter folgenden Gesichtspunkten die wertvollsten der 10 Linden: - positive kleinklimatische Wirkung - ortsbildprägendes Erscheinungsbild - gesamtökologische Wertigkeit Der Erhalt dieser beiden Bäume sollte unbedingt angestrebt werden. Fotos 2-3: Linden Nr. 1 und _gut_R_wsa_badstraße 6

7 2.3.2 Rot-Buche Zusammenfassend lässt sich für die Buche feststellen: - Vitalität: eingeschränkt - Schädigungsgrad: leicht geschädigt - Verkehrssicherheit: nicht eingeschränkt - Pflegezustand: sehr gut bis gut - Lebenserwartung: hoch Die Buche (Nr. 5) besitzt eine ebenso hohe Wertigkeit wie die Linden Nr. 1 und 2. Ihr Erhalt ist langfristig sicherzustellen Gemeine Birke Zusammenfassend lässt sich für die Birke feststellen: - Vitalität: eingeschränkt - Schädigungsgrad: leicht geschädigt - Verkehrssicherheit: leicht eingeschränkt - Pflegezustand: befriedigend bis ausreichend - Lebenserwartung: gering Der angetroffene Zustand der Birke im Kontext des vorgefundenen Baumstandortes lässt von einem Erhalt des Baumes abraten _gut_R_wsa_badstraße 7

8 Baumstamm Ufermauer Fotos 5-8: Birke (Nr. 12) steht sehr beengt zwischen Garage, Stellplatz, Gartenhaus und Ufermauer 217_gut_R_wsa_badstraße 8

9 2.4 Beurteilung der Auswirkungen durch die Baumaßnahme Von grundlegender Bedeutung für die Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Bäume ist der Abstand der Bäume zur Ufermauer. Folgende Tabelle zeigt den Abstand zwischen Stammfuß (Bereich zwischen Wurzeln und Stamm) und Mauerrückseite (Bestandsufermauer): Baum Nr. Abstand Linde 1 1,45 m Linde 2 1,70 m Linde 3 2,30 m Linde 4 2,45 m Buche 5 5,45 m Linde 6 2,70 m Linde 7 2,80 m Linde 8 2,15 m Linde 9 3,35 m Linde 10 3,65 m Linde 11 4,00 m Birke 12 1,50 m Sommer-Linden Aufgrund der artbedingten Wurzelausbildung ist zu erwarten, dass alle Linden auch nach der Entfernung der Bestandsmauer noch ausreichend standsicher sind. Unter folgenden Voraussetzungen: - die Wurzeln dürfen vor, während und nach den Abbrucharbeiten nicht beschädigt werden (abschneiden, abbrechen, abreißen etc.) - die Erde zwischen den Wurzeln darf nicht ausgespült werden (Regen, Hochwasser etc.) - es darf kein starker Wind wehen (nicht größer Windstärke 4 Bft) Die Bäume mit einem Abstand kleiner 2,0 m, also Linde Nr. 1 und 2 sind als absolut kritisch einzustufen und bedürfen besonderer Beachtung. Die Linden Nr. 10 und 11 sind als absolut unkritisch einzustufen, da sich zwischen Ufermauer und Baum noch ein weiteres Bauwerk in der Böschung befindet. D.h. die statisch relevanten Wurzeln dürften nicht bis an die Ufermauer heranreichen. Die anderen 6 Linden haben einen Abstand von mehr als 2,0 m und sind daher ebenfalls als nicht kritisch einzustufen. Der statisch relevante Teil der Wurzeln dürfte nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist erst möglich, wenn die Ufermauer abgebrochen und die dahinterliegende Situation freigelegt ist. Das ist maßgeblich folgenden Unwägbarkeiten geschuldet: - der genaue Aufbau der Bestandsmauer ist nicht bekannt (Dicke, Verankerung, Hinterfüllung etc.) - der Aufbau des Dammes ist ebenfalls nicht bekannt (Bauschuttanteil, Oberbodenstärke, Verdichtungsgrad etc.) - Wurzeln entwickeln sich nach den vorgefundenen Gegebenheiten im Boden (d.h. im städtischen Bereich meist anders als am Naturstandort, also zumeist unvorhersehbar) 217_gut_R_wsa_badstraße 9

10 2.4.2 Rot-Buche Die Buche hat einen Abstand von mehr als 5,0 m und ist daher ebenfalls als absolut unkritisch einzustufen Gemeine Birke Bei den geplanten Sanierungsmaßnahmen der Ufermauer im Bereich der Birke gibt es zu viele Unwägbarkeiten bzw. offensichtlich negative Voraussetzungen. Eine Entfernung des Baumes vor Beginn der Maßnahmen ist aus fachlicher und sachverständiger Sicht dringend angeraten. 2.5 Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume Folgende grundlegende Vorgaben sind zur Erhaltung der Bäume zu beachten: - Einbindung einer qualifizierten Ökologische Baubegleitung (sämtliche Maßnahmen dürfen nur in Absprache bzw. im Beisein der ÖBB erfolgen) - Beschränkung der Eingriffe in den Wurzelraum auf das Nötigste (dies betrifft vor allem den Arbeitsraum hinter der neuen Mauer) - alle Maßnahmen an den Bäumen (Wurzeln, Stamm, Krone) dürfen nur von einer qualifizierten Baumpflegefachfirma durchgeführt werden - fachgerechter, geeigneter Baumschutz (Wurzeln, Stamm, Krone) während der gesamten Bauzeit Folgende Voraussetzungen sind für den Abbruch der Mauer dringend zu beachten: - die Wurzeln dürfen vor, während und nach den Abbrucharbeiten durch die Baufirma nicht beschädigt werden (abschneiden, abbrechen, abreißen etc.) - die Erde zwischen den Wurzeln darf nicht ausgespült werden (Gewitter, Regen, Hochwasser etc.) - es darf kein starker Wind wehen (nicht größer Windstärke 4 Bft, keine Gewitterwarnung etc.) Folgende Maßnahmen sind während bzw. direkt nach Abbruch der Mauer durchzuführen bzw. zu beachten: - die notwendigen Eingriffe in das Wurzelsystem der Bäume müssen von einem qualifizierten Sachverständigen begleitet und von einem qualifizierten Baumpfleger ausgeführt werden - die Wurzeln sind durch einen fachgerechten Wurzelvorhang bis zum Neubau der Ufermauer vor Austrocknung und weiteren negativen Einflüssen zu schützen - der Wurzelvorhang ist so auszuführen, dass das verwendete Spezialsubstrat bzw. der gesamte Wurzelvorhang hinter der neuen Mauer verbleiben kann Folgende Regelwerke bzw. rechtlichen Vorgaben sind zu beachten und einzuhalten: - DIN RAS-LP 4 - ZTV-Baumpflege - Baumschutzverordnung 217_gut_R_wsa_badstraße 10

11 2.5.1 Sommer-Linden Folgende vorsorgliche Sondermaßnahmen sind für Eventualitäten während bzw. nach Abbruch der Mauer im Bereich der Linden Nr. 1 und 2 zusätzlich bereitzuhalten bzw. vorbereitend zu veranlassen: - Genehmigung zur Entfernung und/oder Veränderung von Bäumen (Umweltamt der Stadt Regensburg) - Qualifizierter Baumsachverständiger für eingehende Untersuchungen zur Standfestigkeit (Zugversuch = Elasto-/Inclinomethode) - ausreichend geeigneter Hubsteiger für Rückschnittmaßnahmen durch qualifizierten Baumpfleger an allen Teilen der Baumkronen Rot-Buche Für die Buche müssen keine gesonderten oder zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden Gemeine Birke Eine Entfernung des Baumes vor Beginn der Maßnahmen ist aus fachlicher und sachverständiger Sicht dringend angeraten. Der Baumeigentümer ist darüber zu informieren. Eine entsprechende Fällgenehmigung ist rechtzeitig beim zuständigen Umweltamt der Stadt Regensburg zu erwirken _gut_R_wsa_badstraße 11

12 3 Schlussbemerkung Der Unterzeichner versichert, das vorliegende Gutachten parteilos und ohne persönliches Interesse am Ergebnis verfasst zu haben. Das Gutachten wurde aus neutraler Position, nur nach bestehenden Fakten und objektiven Gesichtspunkten erarbeitet und nach anerkannten fachlichen Prinzipien, in Anlehnung an die einschlägige Fachliteratur, Expertenmeinung und Rechtsprechung erstellt. Die im Laufe der Untersuchungen gewonnenen Daten, Erkenntnisse und Fakten beziehen sich ausschließlich auf den Gutachtensgegenstand und sind nicht auf ähnliche Sachverhalte übertragbar. Die im Gutachten dargestellten Fotos wurden mit digitalen Kameras angefertigt. Der Unterzeichner versichert, dass an den Fotos keine Manipulationen oder Veränderungen durchgeführt wurden. Es wurden lediglich Vergrößerungen oder Verkleinerungen an den Fotos bzw. an Ausschnitten der Fotos vorgenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe an Dritte nur zulässig ist, wenn die vollständige Form des Gutachtens erhalten bleibt. Eine Isolierung und/oder auszugsweise Wiedergabe von Textpassagen, Fotos, Plänen sowie Unterlagen, welche die Aussage des Gutachtens verfälschen könnte, ist nicht zulässig. Das Gutachten ist ausschließlich zum Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Für das Gutachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Eine Vervielfältigung des Gutachtens oder Teilen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Das vorliegende Gutachten umfasst insgesamt 15 Seiten plus 12 Seiten Datenblätter als Anlage. Es wird in 1-facher Fertigung erstattet und zusätzlich in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben Die Archivierung erfolgt digital beim Sachverständigen. Regensburg, 22. Mai Dipl.Ing. Georg Zimmermann von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Freilandzierpflanzen und Gehölzwertermittlung 217_gut_R_wsa_badstraße 12

13 3.1 Quellennachweis - Titelfoto Georg Zimmermann, , Panoramafoto - Abb. 1 Ausschreibungsplan, Querschnitte Bestand und Planung, M 1:50, , bearbeitet durch Georg Zimmermann - Fotos 2-8 Georg Zimmermann, Foto 9 Georg Zimmermann, , Panoramafoto 3.2 Literatur - DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4 Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, ZTV-Baumpflege Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, BSchV Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Regensburg (Baumschutzverordnung), Hilfsmittel - Notebook mit Standardsoftware - Digitalkamera (10 x optisch) - Gliedermaßstab - Nivellierlatte - Maßband - Schonhammer 3.4 Anlagen - Anlage 1 Panoramafoto Übersicht - Anlage 2 Legende für Datenblätter - Anlage 3 Baumbestandstabelle (Datenblätter) 217_gut_R_wsa_badstraße 13

14 Foto 9: Panoramafoto / Übersicht mit Baumnummern Anlage _gut_R_wsa_badstraße 14

15 Tab. 1: Legende für Datenblätter Anlage _gut_R_wsa_badstraße 15

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