Sachverständigenbüro Peter Klug. Stellungnahme zu geplantem Pflegeeingriff am Ufergehölz entlang der Gießnau in Kirchheim/Teck
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- Clara Zimmermann
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1 Dipl.-Forstwirt P. Klug, v. RP FR ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege - Verkehrssicherheit von Bäumen - Gehölzwertermittlung GAMMELSHAUSEN - STEINEN - RHEINSTETTEN Peter Klug, Gartenstr. 10, Gammelshausen BUND Kirchheim Max-Eyth-Str Kirchheim unter Teck Gammelshausen, Stellungnahme zu geplantem Pflegeeingriff am Ufergehölz entlang der Gießnau in Kirchheim/Teck Der Unterzeichner wurde von der BUND-Ortsgruppe Kirchheim unter Teck beauftragt, die Gehölze entlang des Gießnaubaches in Kirchheim/ Teck zu begehen. Grund waren vor allem Zweifel des Ortsverbands an den geplanten Maßnahmen. Diese wurden vom Sachverständigenbüro M. Müller festgelegt. Es war nicht das Ziel, jeden einzelnen Baum zu überprüfen (das ist Aufgabe der Stadt / des Zuständigen), sondern eine Stellungnahme zum geplanten Eingriff abzugeben. Zusammen mit Vertretern des BUND fand am eine Begehung statt. Berücksichtigt wurde nur der Abschnitt südöstlich der Einsteinstraße bis zum Ende des Industriegebietes (vgl. Gutachten Müller S. 24). Naturschutzrechtlicher Hintergrund Die Gehölze sind als Freiraumbiotop geschützt (Biotopnummer ). Es handelt sich u.a. um eine gute und besonders naturraumtypische Ausprägung eines Bachlaufs. Ufergehölz aufgrund der Länge von herausragender Bedeutung für den Biotopverbund. Der Bachlauf hat zum Teil seine ursprüngliche, natürliche Form erhalten (mäandrierend, Kiesund Flachuferbereiche, ). Vorhandene Informationen Dem Unterzeichner stand ein Auszug aus dem Gutachten M. Müller von S zur Verfügung. Vor Ort waren verschiedene Markierungen an den Bäumen vorhanden, deren Bedeutung nicht immer eindeutig war. Anzunehmen ist, dass mit einem roten Schrägstrich versehene Bäume gefällt oder auf Kopf gesetzt werden sollen.
2 Beurteilung Eschen Wie das Foto zeigt wurden nahezu alle Eschen innerhalb der letzten 12 Monate eingekürzt, zum Teil fachlich korrekt, zum Teil nach Einschätzung des Unterzeichners zu stark. Es wird angenommen, dass die Kosten der Einkürzung allein in diesem Gewässerabschnitt bei über lagen (dies ist nur eine grobe Schätzung, da die Bäume weder gezählt noch genau erfasst wurden). Bei der Begehung am gab es fast keine Hinweise auf das von einem Pilz verursachte Eschentriebsterben. Die meisten Eschen machten einen vitalen Eindruck. Der größte Anteil der vor kurzem eingekürzten Eschen soll nunmehr gefällt werden. Eine tatsächliche Beeinträchtigung der Stand- oder Bruchsicherheit konnte vom Unterzeichner nicht bzw. nur bei wenigen Exemplaren festgestellt werden. Trotzdem würde auch der Unterzeichner dazu raten, einen kleinen Teil der Eschen im Rahmen einer Durchforstung / Gehölzpflege zu entnehmen. Laut Markierungen sollen vermutlich mehr als % der Eschen entnommen werden, eine Entnahme von etwa % wäre aus Sicht des Unterzeichners sinnvoll (grobe Schätzung).
3 Stärke des Eingriffs Das Foto zeigt einen kleinen Eindruck des naturnahen Bachbereichs. Allem Anschein nach sollen hier alle besonders großen Bäume gefällt werden. Anscheinend soll auch diese besonders schön und stabil gewachsene Schwarz-Erle entnommen werden. Vom Unterzeichner wird der Baum als besonders erhaltenswert gewertet. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit konnte nicht erkannt werden. Die Schwarz-Erlen gehören zu den typischen Auewald-Anteilen und sind gesetzlich geschützt.
4 Eine bzgl. Natur- und Artenschutz besonders wertvolle Weide (mit Mulm, etc.): Tatsächlich besteht hier bzgl. Verkehrssicherheit dringender Handlungsbedarf, da der Stamm erheblich geschädigt ist: Sollte der Rückschnitt aber tatsächlich wie markiert (Strich rot) in der Mitte des Stammes erfolgen, entspricht dies der Kappung. Vom Unterzeichner wird empfohlen, den Schnitt an den ehemaligen Köpfen durchzuführen (Strich gelb). Eine mehrstämmige Traubenkirsche in der Nähe des Weges: Eine exakte Überprüfung fand nicht statt (war nicht möglich). Alte Traubenkirschen sind nach der Erfahrung des Unterzeichners aber besonders bruchgefährdet und oft stockfaul. Eine Markierung wurde nicht festgestellt. Das Gehölz sollte im Rahmen einer Durchforstung aus Gründen der Sicherheit entnommen werden.
5 Tatsächlich bruchgefährdet ist wohl diese Weide mit Pilzfruchtkörpern des Gemeinen Feuerschwamms. Der Unterschied in den Markierungen konnte nicht nachvollzogen werden (hier grüner Querstrich). Gesamtbeurteilung Dem Unterzeichner sind nicht alle Begebenheiten bekannt. Trotzdem kann auch nach nur zweistündiger Begehung gefolgert werden: 1. Der naturnahe Aue-Bachrandbereich mit Schwarz-Erlen und Eschen als typische Arten ist nach 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Vermutlich gilt der Schutz auch europaweit nach der FFH-Richtlinie, Anhang I ( Auen-Wälder mit Alnus glutinosa [Schwaz-Erle] und Fraxinus excelsior [Esche] - Alno-Padion, Salicion albae) Code 91E0 ). 2. Bei Entnahme der markierten Gehölze und Bäume wäre das Biotop in seinen Eigenschaften wesentlich gestört und geschädigt und die Handlung damit gesetzwidrig, insbesondere weil auch vitale und zahlreiche verkehrssichere Bäume anscheinend zur Fällung vorgesehen sind (Markierungen). 3. Nur bei einem kleinen Anteil der Gehölze besteht tatsächlich eine Gefahr. 4. Es grenzt an Verschwendung öffentlicher Gelder, wenn einerseits zahlreiche Eschen eingekürzt werden, um diese dann ein Jahr später zu fällen. 5. Es gab bei der kurzen Begehung nur vereinzelte geringfügige Hinweise auf das Eschentriebsterben.
6 Empfehlung Sollten die Markierungen tatsächlich mit den geplanten Fällungen oder dem Rückschnitt auf Kopf (bei gesunden Bäumen eigentlich eine Kappung) übereinstimmen, wird vom Unterzeichner auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Gesetze empfohlen, die Maßnahmen neu zu überdenken. Sie widersprechen dem Schutzstatus. Eine tatsächliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit besteht nur vereinzelt. Peter Klug Diplom-Forstwirt, v. RP FR ö.b.v. Sachverständiger für Baumpflege - Verkehrssicherheit von Bäumen - Gehölzwertermittlung Literatur FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), 2006: ZTV-Baumpflege: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau), (2010): Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinien. KLUG, P. (2016): Praxis Baumpflege Kronenschnitt an Bäumen. 216 S., Arbus-Verlag, Bad Boll, 3. Aufl.. KLUG, P., Hrsg. (2017): Arbolex Web-App Baumpflegelexikon: Arbus-Verlag, Gammelshausen. MATTHECK, C.; BETHGE, K.; WEBER, K. H. (2014): Die Körpersprache der Bäume: Enzyklopädie des Visual Tree Assessment. Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe. ROLOFF, A., Hrsg. (2013): Baumpflege. Ulmer Verlag, Stuttgart. SIEWNIAK, M., KUSCHE, D. (2009): Baumpflege heute. Patzer Verlag, Berlin; Hannover. WESSOLY, L; ERB, M. (2014): Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle. Patzer Verlag Berlin-Hannover.
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