Kurzgutachten. zu der Verkehrssicherheit von 17 markierten Linden. Frankenfeld OT Bosse, Lindenallee parallel zur Aller
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1 Dr. Annette Kleineke-Borchers Dipl.-Ing. agr. (Gartenbau) von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen öffentl. best. und vereidigte Sachverständige für Pflanzenschutz im Gartenbau Bodenbearbeitung und Verbesserung im Gartenbau Qualität von Erden und Substraten Landwirtschaftliche Sonderkulturen Bewertungs- und Entschädigungsfragen im Zierpflanzen- und Gemüsebau Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Saatzucht- und Jungpflanzenbetrieben Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung Callinstr Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) Hannover, 05. März 2015 Kurzgutachten zu der Verkehrssicherheit von 17 markierten Linden Frankenfeld OT Bosse, Lindenallee parallel zur Aller Auftraggeber: Gemeinde Frankenfeld (Herr Cord Brün-Voige), Lange Str. 4, Rethem
2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftragsursache, Auftraggeber und Auftragsumfang Grundlagen des Gutachtens Ortsbesichtigung Verwendete Literatur Schilderung der Ergebnisse der Sichtkontrolle der 17 Bäume Grundlagen Kurzbeschreibung der Bäume Fazit... 27
3 - 3-1 Auftragsursache, Auftraggeber und Auftragsumfang In der Gemeinde Frankenfeld- OT Bosse befindet sich am Allerbogen eine alte Lindenallee. Diese Alle besteht zum Teil aus Bäumen, die ein geschätztes Alter von 150 Jahren haben und einem weiteren Teil von Bäumen, die in den letzten 30 Jahren nachgepflanzt wurden. Ein Teil der alten Bäume wurde nach Angaben eines Baumpflegers markiert und als nicht mehr verkehrssicher eingestuft. Von diesen Bäumen wurden im Bereich gegenüber den Hofstellen Allerhof und Hof Meyer, Lindenallee 11 Mitte Februar einige Bäume gefällt. Nach meinen Informationen gab es im Gemeinderat Bosse-Frankenfeld Unstimmigkeiten über die Notwendigkeit dieser Fällmaßnahmen, woraufhin der Landkreis Heidekreis ein Gutachten über die Notwendigkeit der Fällungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der markierten Gehölze einforderte. Am fand ein Vorgespräch über Art und Ausmaß einer eventuellen Begutachtung durch mich mit den Herren Badenhoop (Bürgermeister) und Meyer statt. Mit Telefonat vom beauftragte mich Herr Meyer nach seinen Angaben im Auftrag der Gemeinde Frankenfeld (OT Bosse) mit der Begutachtung der markierten 17 Linden beidseitig der Uferstraße am Allerbogen beginnend nördlich der Hofausfahrt Meyer, Lindenallee 11 und endend im nördlichen Ortsteil jenseits der Einfahrt Am Kuhberg. Auftraggeber (telefonisch bestätigt): Herr Cord Brün-Voige, Gemeinde Frankenfeld, Lange Straße 4, Rethem Zunächst sollte lediglich eine visuelle Baumkontrolle unter Einsatz eines Schonhammers und einer Sonde ohne eingehende Untersuchung stattfinden, um die Verkehrssicherheit der markierten 17 Bäume zu überprüfen. 2 Grundlagen des Gutachtens 2.1 Ortsbesichtigung Am führte ich zwischen 9.00 und Uhr eine Ortsbesichtigung durch. Zwischen und Uhr unterstützte mich Herr Meyer unter Verfügungstellung eines Gabelstaplers mit Korb, um höher liegende Höhlungen in den Bäumen näher in Augenschein nehmen zu können. Ich begann mit der Kontrolle ausschließlich der mit roten Strichen bzw. roten Punkten markierten 17 Bäume auf der Allerseite der Uferstraße in dem auf anliegendem Luftbild eingezeichneten Bereich. Auf der Allerseite waren in diesem Bereich 11 Bäume markiert (Die Bäume mit den Ziffern 10 und 11 sind zwei auffällige Efeubäume in dem Dorfbereich nördlich der Einmündung Kuhweide ), die sechs restlichen, markierten Bäume (Nr. 12 bis Nr. 17) befanden sich auf der gegenüberliegenden, östlichen Straßenseite. Die Zählung der Bäume beginnt im Süden auf der Allerseite und setzt sich auf der Ostseite beginnend im Norden fort.
4 Luftbild und Markierung des Abschnitts der Lindenallee, an der ausschließlich die rot markierten Bäume (in Form von Strichen und Punkten) einer Kontrolle unterzogen wurden. Die Bäume waren vor Ort nicht mit Ziffern bezeichnet, die Ziffernbezeichnung durch mich erfolgt fortlaufend, beginnend auf der Allerseite mit Baum Nr.1 in dem markierten Bereich bis zum Baum Nr. 11 (Efeubaum im Norden) und wurde auf der Ostseite der Uferstraße in Nord-Südrichtung fortgesetzt. Alle kontrollierten Bäume sind in Kapitel 3 fotographisch dargestellt, so dass Verwechselungen ausgeschlossen werden können. Die Bäume wurden einer Sichtkontrolle in Form einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme unterzogen. Alle Bäume wurden vom Boden aus von allen Seiten inspiziert, die Wurzelanläufe wurden von Laub- und Humusüberdeckungen befreit. Die Tiefe von Fäulen, Höhlungen und Rissen wurde gegebenenfalls mit einer Sonde überprüft und auffällige Rindenbereiche mit Hilfe eines Schonhammers abgeklopft. Einige höher liegende Höhlungen wurden mit Hilfe eines Gabelstaplerkorbes ebenfalls im Hinblick auf den Fortschritt der Holzzersetzung und die Tiefe der Fäulen kontrolliert. Auftragsgemäß wurde kein Baumkataster erstellt und eventuell vorhandenes Totholz in der Krone der markierten Bäume wurde nicht extra aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde regelmäßig selbst die Bäume auf Totholzbesatz kontrolliert und diese gegebenenfalls auch entfernt.
5 Verwendete Literatur FLL (2010): Baumkontrollrichtlinien Richtlinie für die Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Ausgabe 2010, FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v.), Bonn 2010 FLL (2013) Baumuntersuchungsrichtlinien Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Ausgabe 2013, FLL(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v.), Bonn Schilderung der Ergebnisse der Sichtkontrolle der 17 Bäume 3.1 Grundlagen Mit der fachlich qualifizierten Sichtkontrolle, die im vorliegenden Fall gezielt ausschließlich an den 17 markierten Bäumen durchgeführt wurde, werden äußerlich sichtbare Baumdefekte im Hinblick auf eine Gefährdung der Stand- und Bruchsicherheit der untersuchten Gehölze erkannt. Werden während dieser Kontrolle Anzeichen für starke, verkehrsgefährdende Baumdefekte in Form von z.b. weit fortgeschrittenen, offenen Fäulen und stark zersetztem Holz vorgefunden, so kann daraus direkt auf die Verkehrsgefährdung der Bäume geschlossen werden. Andere Anzeichen in Form von z.b. Rindenschäden, Wuchsanomalien oder Adventivwurzelbildung können auf nicht sichtbare Defekte hindeuten, die nur im Rahmen einer eingehenden Untersuchung und gegebenenfalls unter Einsatz von Spezialgeräten erkannt werden können. Die Bruch- und Standsicherheit von Gehölzen wird wie folgt definiert (FLL; 2010) Bruchsicherheit: Ausreichende Fähigkeit und Beschaffenheit des Baumes, dem Bruch von Kronenteilen beim Einwirken von Lasten, z.b. Sturm, Schnee, Eis und Eigengewicht zu widerstehen. Standsicherheit: ausreichende Verankerung des Baumes im Boden gegenüber Lasten z.b. Sturm, Schnee, Eis und Eigengewicht. Weder durch die fachliche Sichtkontrolle noch durch eine eingehende Untersuchung kann ein Brechen und Kippen von Bäumen oder ihrer Bestandteilen mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Bäume sind biologische Systeme, die starken inneren und äußeren Belastungen ausgesetzt sind. Bruch durch Schnee- und Eislast oder Blitzschlag sowie Windwurf und Windbruch, insbesondere Torsionsbruch und Sommer- bzw. Grünastabbruch sind nicht vorhersehbar. Während der Baumbesichtigung der Linden auf der Allerseite fiel mir auf, dass auf dieser Seite der Straße schon viele Bäume durch jüngere ersetzt wurden. Nach Aussage der Herren Meyer und Badenhoop sind mehrere dieser ersetzten Bäume ohne vorherige Anzeichen einfach umgekippt. Sollte es durch lang anhaltende Hochwasserereignisse bei den Bäumen zum Abfaulen von Wurzeln gekommen sein, so ist dies im Rahmen einer einfachen Sichtkontrolle im unbelaubten Zustand
6 - 6 - ebenfalls nicht zu erkennen. Hier wäre eine zusätzliche Sichtkontrolle im belaubtern Zustand angeraten. 3.2 Kurzbeschreibung der Bäume Baum Nr. 1 (Allerseite) Foto Nr. 1: Baum Nr. 1 Der Baum weist äußerlich keine Anzeichen einer verminderten Stand- oder Bruchsicherheit auf. Die auffällige Stammfußverdickung beruht offensichtlich im Wesentlichen auf der an diesem Baum besonders starken Bildung von sogenannten Maserknollen, deren Austriebe an diesem Baum teilweise unsachgemäß (mit Verletzungen bis in das Holz) entfernt wurden. Der Baum ist zur Zeit verkehrssicher.
7 - 7 - Baum Nr. 2 (Allerseite) Fotos Nr. 2 und 3: Baum Nr. 2: Dieser Baum mit hohem Kronenansatz in 5 bis 6 m Höhe und dreistämmiger Krone hat auf der Allerseite oberhalb von zwei Starkwurzeln auffällige Adventivwurzeln ausgebildet. Diese auffällige Adventivwurzelbildung deutet auf Defekte im Starkwurzelbereich und/oder im Wurzelstock hin. Ob es in diesem Bereich u.u. zu Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Holzzersetzungen gekommen ist, kann nur durch eine eingehende Untersuchung des Wurzelstockes abschließend abgeklärt werden.
8 - 8 - Fotos Nr. 4 und 5: Baum Nr. 2: An mehreren alten Schnittstellen sind offene Wunden mit Einfäulungen entstanden, die zur Zeit jedoch noch keine Bruchgefährdung darstellen.
9 - 9 - Baum Nr. 3 (Allerseite) Foto Nr. 6: Baum Nr. 3; Baum mit hoch ansetzender doppelstämmiger Krone weist eine leichte Schrägstellung zur Straße hin auf, die durch die Konkurrenz eines zwischenzeitlich entfernten, weiteren Stämmlings entstanden ist. Der Baum ist schwachwüchsig und von nachlassender Vitalität, weist aber zur Zeit keine äußeren Anzeichen einer beeinträchtigten Verkehrssicherheit auf.
10 Baum Nr. 4 (Allerseite) Foto Nr. 7: Baum Nr. 4 Der Baum hat eine ausladende, dreistämmige Krone. Mit ausgeprägten Zugwurzeln auf der Allerseite hält der Baum seine Stabilität auf der Böschung. Der Baum weist zur Zeit keine äußeren Anzeichen für eine Verkehrsgefährdung auf.
11 Fotos Nr. 8 und 9, Baum Nr. 4: Am Südstämmling ist an einer alten Schnittstelle eine Höhlung entstanden, die cm tief eingefault ist (s. rote Markierung). Zur Zeit ist die Stabilität des betroffenen Stämmlings noch gegeben, die Weiterentwicklung der Fäule muss jedoch regelmäßig überprüft werden. Der aus der Überwallung ausgewachsene Ständer sollte gelegentlich entfernt werden. Ansonsten weist der Baum zur Zeit keine äußeren Anzeichen für eine Verkehrsgefährdung auf.
12 Baum Nr. 5 (Allerseite) Foto Nr. 10; Baum Nr. 5 hat auf der Allerseite in Richtung Norden einen tiefansetzenden Stämmling, der sowohl eine tiefe Fäule an einer alten Astungswunde als auch einen tiefen Riss mit offener Fäule aufweist (s. nachfolgende Fotos Nr. 11 und 12). Dieser Stämmling ist ausbruchgefährdet muss aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden.
13 Fotos Nr. 13 und 14: Baum Nr. 5: Der hintere, gekappte Stämmling dieses Baumes ist ausbruchgefährdet und muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gekappt werden.
14 Baum Nr. 6 (Allerseite) Foto Nr. 15: Baum Nr. 6: Dieser Baum weist auf der Rückseite (Allerseite) unterhalb einer Gabelung einen tiefen, offenen Riss auf (s. Fotos Nr. 16 und 17). Die Stämmlinge drohen an dieser Stelle auszubrechen und der Baum ist nicht mehr verkehrssicher.
15 Fotos Nr. 16 und 17: Baum Nr. 6 Aufgrund eines tiefen, offenen Risses unterhalb der Gabelung (auf der Allerseite) ist die Verkehrssicherheit dieses Baumes nicht mehr gegeben. Der Baum droht auseinanderzubrechen und muss gefällt werden. Baum Nr. 7 (Allerseite) Foto Nr. 18: Baum Nr. 7: Der dreistämmige Baum weist äußerlich keine Anzeichen einer beeinträchtigen Verkehrssicherheit auf.
16 Bäume Nr. 8 und 9 (Allerseite) Fotos Nr. 19 und 20: Die beiden Bäume weisen zur Zeit keine Anzeichen einer akuten Verkehrsgefährdung auf. Baum Nr. 8 weist am Stammfuß eine kleine Höhlung mit beginnender Fäule auf.
17 Bäume Nr. 10 und 11 (Allerseite) Foto Nr. 21: Bei diesen beiden Efeubäumen können aufgrund des starken Efeubewuchses keine eventuell vorhandenen Stammdefekte erkannt werden. Die Ausbreitung des Efeus bis in die Kronenspitze und bis in die Seitenastbereiche deutet darauf hin, dass die Bäume nur noch eine geringe Vitalität aufweisen. Eine starke Laubkrone verhindert in der Regel ein Hochwachsen des Efeus bis in die Kronenspitze. Um die Vitalität beurteilen zu können, müssen die Bäume während der Vegetationsperiode noch einmal besichtigt werden. Verletzungen im Starkwurzelansatz beider Bäume auf der Seite des Grünstreifens deuten daraufhin, dass hier früher Aufgrabungen (Leitungsverlegungen?) stattgefunden haben, bei denen es zu Wurzelkappungen (?) gekommen (s. Fotos Nr. 22 und 23). Die Wurzelanläufe müssen im Rahmen einer eingehenden Untersuchung der Bäume freigelegt werden. Insgesamt können diese Bäume ohne Entfernung eines Teils des Efeus nicht sicher in ihrer Stand- und Bruchsicherheit überprüft werden. In welchem Umfang hierzu der Efeu entfernt werden muss kann ebenfalls nur im Rahmen einer eingehenden Untersuchung mit Hilfe eines Hubsteigers entschieden werden. Um den
18 Efeu in größerem Umfang aus dem Baum entfernen zu können, muss ggfs. die Einwilligung der zuständigen Naturschutzbehörde (Kreis) eingeholt werden. Fotos Nr. 22 und 23 (Bäume Nr. 10 und 11). Adventivwurzelbildung, beginnende Stammfußfäulen und Wurzelkappungen auf der Grünstreifenseite weisen auf Probleme der beiden Bäume im Stammfußbereich hin. Ohne eine eingehende Untersuchung kann die Verkehrssicherheit dieser beiden Bäume nicht überprüft und damit auch nicht zugesichert werden.
19 Baum Nr. 12 (Ostseite der Allee, Zählung beginnend im Norden) Foto Nr. 24: Aufgrund seines Standortes auf der Grünfläche ist dieser schräg stehende Baum, der ansonsten keine auffälligen Defekte aufweist, nicht al s verkehrsgefährdend einzustufen. Baum Nr. 13 (Ostseite) Foto Nr. 25: Baum Nr. 13 hat nach einer Kappung viele Ständer ausgebildet. Aufgrund einer tiefen Höhlung und eines Stammrisses ist dieser Baum nicht mehr verkehrssicher (s. Fotos Nr. 26 und 27)
20 Fotos Nr. 26 und 27: (Baum Nr. 13): Aufgrund einer 60 bis 70 cm tiefen offenen Höhlung und eines offenen Risses auf der Rückseite dieser Höhlung ist die Verkehrssicherhit dieses Baumes nicht mehr gegeben.
21 Baum Nr. 14 (Ostseite) Fotos Nr. 28 und 29: Ein Riss im Nordstämmling zieht sich mit einer offenen Höhle bis in die Krone hoch (s. Fotos Nr. 30 und 31)
22 Fotos Nr. 30 und 31 (Baum Nr. 14): Dieser Baum ist aufgrund des durchgängigen Risses am Oststämmling mit offener Höhlung ausbruchgefährdet und damit nicht mehr verkehrssicher.
23 Baum Nr. 15 (Ostseite) Foto Nr. 32: Aufgrund starker Einfäulungen im Stammfußbereich (s. Foto Nr. 33) und eines ausgerissenen Stämmlings im Kronenbereich ist dieser Baum nicht mehr verkehrssicher.
24 Fotos Nr. 33 und 34 (Baum Nr. 15): Offene Fäulen am Stammfuß (oben), beginnende Fäulen unterhalb von Maserknollen (unten) und der angerissene Stämmling (Foto Nr. 32) führen dazu, dass der Baum nicht mehr stand- und bruchsicher ist.
25 Baum Nr. 16 (Ostseite) Fotos Nr. 35 und 36: Dieser Baum besteht nur noch aus einem stark zersetztem Stamm mit einem Ständerstämmling. Der Baum ist nicht mehr verkehrssicher.
26 Baum Nr. 17 (Ostseite) Fotos Nr. 37 und 38: Um die Standsicherheit dieses Baumes zu gewährleisten, wurde die Krone bereits erheblich eingekürzt. Der Baum weist offene Fäulen im Stammfußbereich und einen Stammriss auf der Westseite bis zur Gabelung auf. Ohne eingehende Untersuchung kann nicht sicher festgestellt werden, ob diese Defizite trotz eingekürzter Krone bereits jetzt und akut die Verkehrssicherheit des Baumes gefährden. Der Baum hat jedoch keinerlei Entwicklungschancen und sollte gefällt und durch einen neuen Baum ersetzt werden.
27 Fazit Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse der Sichtkontrolle der markierten Einzelbäume zusammen. Baum Nr. Straßenseite verkehrssicher? Bemerkungen 1 Aller ja 2 Aller eingeschränkt wegen auffälliger Adventivwurzelbildung an Starkwurzeln auf der Allerseite eingehende Untersuchung des Wurzelstocks angeraten 3 Aller ja offene Fäule am Südstämmling beobachten 4 Aller ja 5 Aller ja Reststämmling auf Allerseite ist ausbruchgefährdet 6 Aller nein wegen offener Rissbildung unterhalb der Zwieselgabelung akut bruchgefährdet 7 Aller ja 8 Aller ja 9 Aller ja 10 Aller eingeschränkt Efeubaum, s. Text 11 Aller eingeschränkt Efeubaum, s. Text 12 Ost ja 13 Ost nein 14 Ost nein 15 Ost nein 16 Ost nein 17 Ost eingeschränkt aufgrund der Kroneneinkürzung noch wenige Jahre standund bruchsicher, halbjährliche Kontrollabstände notwendig, Baum hat keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten und sollte ersetzt werden Die Ergebnisse dieser Tabelle wurden mit Hilfe einer fachlichen Inaugenscheinnahme ausschließlich im Hinblick auf eventuell vermeidbaren Fällung dieser markierten Bäume erzielt. Die Ergebnisse dieser Tabelle ersetzen kein Baumkataster und daraus folgende weitere Regelkontrollen. Bruch durch Schnee- und Eislast oder Blitzschlag sowie Windwurf und Windbruch, insbesondere Torsionsbruch und Sommer- bzw. Grünastabbruch sind nicht vorhersehbar und können somit auch nicht ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Zurückfaulen von Wurzeln aufgrund langanhaltender Hochwasserereignisse nicht erkannt werden. Hier wäre eine zusätzliche Sichtkontrolle im belaubten Zustand angeraten. Hannover, den
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