Informationsveranstaltung für die WSV Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen

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1 Baumkontrolle Dipl.-Ing. Martin Küpper Bundesanstalt für Gewässerkunde Abteilung Ökologie Referat U3 Vegetationskunde, Landschaftspflege Folie 1

2 Baumkontrolle - Aufgaben der Außenbezirke Geltungsbereich des Leitfadens Baumkontrolle: WSV-eigene Bäume, von denen eine Gefahr ausgehen kann ( 1 Baumlänge Abstand) und Nachbarbäume, die einen von der WSV eröffneten Verkehr gefährden können. Folie 2

3 Ablauf der Baumkontrolle durch qualifizierte Baumprüfer der WSV (Leitfaden Abb. 4-1) Informationsveranstaltung für die WSV Folie 3

4 Baumkontrolle Drei Kategorien der Kontrolle Regelkontrolle = Sichtkontrolle = schreitende Kontrolle, bedarfsweise mit Schonhammer, Splintmesser (Hippe), Sondierstab, Maßband und Fernglas (siehe Leitfaden Kapitel 4.3). Bei Bedarf nach Stürmen, Hochwasser, Wurzelschäden o. ä. Zusatzkontrolle = Sichtkontrolle = fahrende Kontrolle, (siehe Leitfaden Kapitel 4.5). Im Zweifel: eingehende Untersuchung nur durch externe Experten, ggf. mit weiteren Geräten (siehe Leitfaden Kapitel 4.4). Die eingehende Untersuchung ist nicht der Regelfall. BAUMGARTEN et al Folie 4

5 Baumkontrolle Einsatz des BfG-Formblatts Einsatz des BfG-Formblatts analog oder digital: 1. Grunddaten eintragen (Vorderseite) 2. Zustandsdaten eintragen (Rückseite) 3. Zustand einstufen (Rückseite) 4. Weiteres Vorgehen festlegen und dokumentieren (Vorderseite) Folie 5

6 Baumkontrolle Einsatz des BfG-Formblatts Jede Baumkontrolle ist eine Einzelfallbetrachtung. Standard-Vorgaben für Baumkontrollen sind unmöglich, weil jeder Baum ein individuelles Lebewesen mit individuellen Merkmalen ist. Deshalb beurteilt der Baumprüfer vor Ort eigenverantwortlich den Zustand und den Handlungsbedarf an jedem einzelnen Baum; dienen Fortbildungsveranstaltungen nur der Einführung in die Regelkontrolle. Sie können aber die o. g. Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen. BAUMGARTEN et al Folie 6

7 Handlungsbedarf besteht nur bei einer konkret erkennbaren Gefahr. Im Zweifel: Baumkontrolle Einsatz des BfG-Formblatts Handlungsbedarf des Abz (Vorderseite des Formblatts) Vermeidungsgebot zu beachten: Nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich schneiden. eingehende Untersuchung durch externe Experten. Sicherungsmaßnahme gemäß ZTV-Baumpflege nach Anhörung bzw. Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Erledigungsfrist angeben. Folie 7

8 Baumkontrolle Einsatz des BfG-Formblatts Abstimmung mit Abz-Leiter, Einweisung und Abnahme der Sicherungsmaßnahme (Vorderseite des Formblatts) Der Baumprüfer bestätigt mit seiner Unterschrift das Ergebnis seiner Regelkontrolle, lässt sich seine Angaben durch die Unterschrift des Abz-Leiters bestätigen und bestätigt mit seiner Unterschrift die Einweisung in die Sicherungsmaßnahme. Bei Bedarf werden diese Arbeitsschritte in einer Sammelverfügung dokumentiert: Musterverfügung siehe Leitfaden Anhang 5 und Anlagen zur Musterverfügung. Folie 8

9 Künftiges Kontrollintervall (Vorderseite des Formblatts) Nach der Abnahme der Sicherungsmaßnahme legt der Baumprüfer das künftige Kontrollintervall gemäß Leitfaden Tabelle 4-1 fest und bestätigt die Abnahme mit seiner Unterschrift. Folie 9

10 Zusatzkontrolle Zusatzkontrollen (siehe Leitfaden Kapitel 4.5) sind unabhängig von der Regelkontrolle erforderlich nach extremen Witterungsereignissen (z. B. Stürme, Eisregen, Hochwasser), nach Schadensfällen, nach erheblichen Veränderungen im Baumumfeld (z. B. größere Baumaßnahmen) oder nach erheblichen Eingriffen in den Baum. WSA Berlin Folie 10

11 Zusatzkontrolle Zusatzkontrolle = zunächst fahrende Kontrolle (aus einem vorbeifahrenden Schiff, PKW, vom Fahrrad aus o. ä.). Bäume im Bereich der o. g. Schadereignisse mit bereits vorher bekannten kritischen Schadmerkmalen: Regelkontrolle gemäß Leitfaden Kapitel Bei sichtbaren Schadmerkmalen: genaue Sichtkontrolle zu Fuß am Baum auf konkret erkennbare Gefahren, z. B. angebrochene bzw. lose Äste oder Umsturzgefahr. WSA Berlin Folie 11

12 Nachbarbäume Nachbarbäume, die einen von der WSV eröffneten Verkehr gefährden können (siehe Leitfaden Kapitel 4.8): Keine eigene Regelkontrolle für Nachbarbäume, sondern schreitende Sichtkontrolle vom WSV-Grundstück aus, ggf. konkret erkennbare Gefahr und empfohlene Sicherungsmaßnahme auf Formblatt dokumentieren, Formblatt-Abstimmung mit Abz-Leiter, der für die fristgerechte Verkehrssicherung verantwortlich ist. Abz oder WSA fordern den Nachbar zur Verkehrssicherung auf (Fristsetzung, ggf. Mahnung). Bei Gefahr im Verzug: Gefahrenstelle sperren, wenn Sperrung unmöglich: Geschäftsführung ohne Auftrag. Dokumentation der getroffenen Maßnahmen. Folie 12

13 Baumkataster Empfehlung: Einsatz einer Baumkatasterdatenbank in Verbindung mit einem tragbaren digitalen Erfassungsgerät. Die BfG stellt der WSV eine selbst entwickelte ACCESS-Anwendung gemäß Leitfaden kostenlos zur Verfügung. Zur Zeit ist das Modul zur Erfassung der Grunddaten für die WSV auf Abruf verfügbar. Die Datenbank wird von der BfG gepflegt und steht ab Dezember unter bereit. Folie 13

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