KIS. Nachteilsausgleich. bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie. IG Handicap

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1 KIS IG Handicap Nachteilsausgleich bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie

2 Eine Hochschule für alle! Die Studienanfänger/innen und Studierenden haben viele Vorerfahrungen, Kenntnisse und Begabungen, die das Studium und das forschende Lernen inspirieren und bereichern können. Die Universität Bremen unternimmt deshalb große Anstrengungen, die vielfältigen Potentiale ihrer Studierenden wahrzunehmen, die Verschiedenheit zu würdigen und allen eine aktive Teilhabe am universitären Leben zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Nach der neuesten Befragung durch das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) im Jahre 2010 sehen sich auch Studierende der Universität Bremen durch eine physische oder psychische Beeinträchtigung in ihrem Studienalltag eingeschränkt. Es ist unser Anliegen, diesen Studierenden ein selbstständiges und erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Dazu leistet diese Broschüre einen wichtigen Beitrag. Sie wendet sich gleichermaßen an Studierende und Lehrende und zeigt Möglichkeiten und Wege auf, wie durch Beeinträchtigungen entstehende Nachteile ausgeglichen werden können. Gerd-Rüdiger Kück, Kanzler

3 Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende Zur Zielsetzung dieses Leitfadens Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, und zwar unabhängig von gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Mit der von der Hochschulrektorenkonferenz 2009 beschlossenen Empfehlung Eine Hochschule für alle sind wir auf dem Weg, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch im Hochschulbereich umzusetzen und dem Recht auf inklusive Bildung näher zu kommen. Es geht dabei sowohl um gleichberechtigten Zugang zu Hochschulen ebenso wie um gleichberechtigte Studienbedingungen. Vielfach lässt sich das Recht auf inklusive Bildung nur verwirklichen, wenn die Beeinträchtigungen von behinderten oder chronisch kranken Studierenden angemessen berücksichtigt werden. Die Pflicht, angemessene Vorkehrungen zu treffen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung ( de) heißt es dazu, die Hochschulangebote müssen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können und die Belange der behinderten oder chronisch kranken Studierenden in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. Nachteilsausgleiche sind eine Möglichkeit angemessener Vorkehrungen. Nachteilsausgleiche sind inzwischen in zahlreichen gesetzlichen Regelungen festgeschrieben, wie z.b. in 31 des Bremischen Hochschulgesetzes sowie in den verschiedenen Prüfungsordnungen der Fachbereiche. Nachteilsausgleiche können sowohl bei Prüfungsleistungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) als auch für alle Leistungsanforderungen im Studium gewährt werden.

4 Der Leitfaden will sowohl StudienbewerberInnen und Studierende als auch Lehrende und Prüfende informieren, wie und wann Nachteilsausgleiche gewährt werden können. Es geht zugleich darum, Möglichkeiten barrierefreien Studierens aufzuzeigen und individuelle Lösungen kreativ zu gestalten. Arbeiten wir gemeinsam an der Vision aus der Zivilgesellschaft (Nationaler Aktionsplan, S. 47), die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten von behinderten und chronisch kranken Studierenden durch umfassende Nachteilsausgleiche und andere Maßnahmen zu berücksichtigen. Prof. Dr. Katja Nebe Beauftragte für inklusives Studieren Universität Bremen

5 Legasthenie und Dyskalkulie 01 Was ist Legasthenie/Dyskalkulie? 02 Studium und Legasthenie/Dyskalkulie? 03 Recht auf Nachteilsausgleich 04 Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches 05 Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt? 06 Datenschutz 07 Lesenswert/Quellen 01 Was ist Legasthenie/Dyskalkulie? Die Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und die Rechenschwäche (Dyskalkulie) sind Lernstörungen, die auf neurobiologische Hirn-Funktionsstörungen zurückgeführt werden können. Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei Legasthenikern eine Störung der auditiven Wahrnehmung vorliegt: lautliche Elemente der Sprache können nicht unterschieden und auch nicht im Gedächtnis gespeichert werden. Auch die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit von Geschriebenem ist gestört. In der Folge kommt es zu einer Speicherschwäche für schriftsprachliches Material. Die Dyskalkulie ist eine mit der Legasthenie vergleichbare Funktionsstörung des Lernens, die sich auf das Erfassen, die Gedächtnisverarbeitung und Wiedergabe von Rechenoperationen erstreckt.

6 Die Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet in ihrem ICD 10 ( International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) Legasthenie und Dyskalkulie als Störungen, bei denen die normalen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind. Dies ist nicht einfach Folge eines Mangels an Gelegenheit zu Lernen ; es ist auch nicht allein eine Folge einer Intelligenzminderung oder irgendeiner erworbenen Hirnschädigung oder krankheit aufzufassen. Die ICD ist eine international verbindliche Richtlinie für die Klassifizierung von Krankheiten. Somit sind Legasthenie und Dyskalkulie eindeutig als gesundheitliche Beeinträchtigung einzustufen. 02 Studium und Legasthenie/ Dyskalkulie? In der Datenerhebung zur Situation der Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit beeinträchtigt studieren des Deutschen Studentenwerkes 2011 gaben 7,1% der Befragten an, durch Legasthenie/Dyskalkulie in ihrem Studium beeinträchtigt zu sein. Menschen mit Legasthenie/Dyskalkulie haben zwar Schwierigkeiten mit dem Aufnehmen oder/ und Verfassen von Texten bzw. dem Verständnis von Rechenoperationen, dies steht aber in keinem Zusammenhang mit ihren intellektuellen Fähigkeiten. Anders gesagt: Studierende mit Lernstörungen sind weder faul noch dumm.

7 Legastheniker sind in nicht seltenen Fällen sogar gleichzeitig hochbegabt (z.b. Albert Einstein, Stephen Hawkins, Johannes Gutenberg, Pablo Picasso u.a.). Generell benötigen Studierende mit Lernstörungen erheblich mehr Zeit, um Texte zu lesen, Informationen zu verarbeiten, bzw. Rechenoperationen zu erfassen. Bei Studierenden mit Legasthenie ist auch das Verfassen eigener Texte sehr zeitaufwändig und mühsam und bedarf oft der Unterstützung durch ein Rechtschreibprogramm oder korrigierende Mitstudierende. 03 Recht auf Nachteilsausgleich Studierende mit einer Beeinträchtigung haben laut Hochschulrahmengesetz und Bremischem Hochschulgesetz einen Rechtsanspruch auf angemessenen Nachteilsausgleich. Macht die Kandidatin/der Kandidat glaubhaft, dass sie/ er wegen länger andauernder oder ständiger Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann dies durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden (AT BPO 14). Der Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung, die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt. Es geht also nicht darum, Prüfungen zu vereinfachen, sondern um die Änderung von Rahmenbedingungen.

8 04 Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches Ein Nachteilsausgleich ist immer eine fallspezifische Lösung, weil er jeweils individuelle Einschränkungen ausgleichen soll. Es ist also stets im Einzelfall zu überlegen, wie sich die Legasthenie/Dyskalkulie auf den Studienverlauf auswirkt und wie diese Beeinträchtigung kompensiert werden kann. Grundsätzlich sind bei Legasthenie folgende Arten des Nachteilsausgleichs denkbar: Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern/Rechenfehlern bei Hausaufgaben/ Klausuren Schreibzeitverlängerung bei Klausuren Nutzung eines Notebooks mit Rechtschreibprüfungsprogramm in Klausuren Mündliche Prüfung/Referat an Stelle von Hausarbeit, Klausur o.ä. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten, Protokollen, Übungsaufgaben etc.

9 05 Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt? Im Interesse aller Beteiligten sollte ein schlankes Verfahren gewählt werden, das wenig bürokratischen Aufwand verursacht. Bewährt hat sich folgendes Verfahren: 1. In einem formlosen Antrag beschreibt die/der Studierende, wie sich die Legasthenie/Dyskalkulie konkret auf das Erbringen von Studienoder Prüfungsleistungen auswirkt und macht Vorschläge, wie ein geeigneter Nachteilsausgleich aussehen könnte. 2. Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines Lerninstitutes für Legasthenie/Dyskalkulie oder eines Facharztes für Psychiatrie beizulegen. Der zu Grunde liegende diagnostische Test soll in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. 3. Der Antrag wird beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht. 4. Dies leitet ihn weiter an den Prüfungsausschuss. 5. Der Prüfungsausschuss entscheidet zeitnah über den Antrag und versendet einen schriftlichen Bescheid. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der Prüfung gestellt werden. Da es sich bei Legasthenie/Dyskalkulie um eine dauerhafte Beeinträchtigung handelt, kann ein Antrag für mehrere Studien- oder Prüfungsleistungen gleichzeitig gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

10 06 Datenschutz Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird vom Prüfungsamt und dem Prüfungsausschuss vertraulich behandelt. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in schriftlicher Form erteilt. Der gewährte Nachteilsausgleich findet im Abschlusszeugnis keine Erwähnung. 07 Lesenswert/Quellen Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Ludwig-Maximilian-Universität München legasthenie/ueberblick.php Bundesverband Legasthenie/Dyskalkulie Selbsthilfegruppe für Erwachsene mit Legasthenie Interview mit Prof. Tiemo Grimm, Legastheniker und Professor an der Universität Würzburg fragt-wie-wird-man-mit-legasthenie-pro fessor

11 Psychologisch-pädagogische Beratungsstelle der Uni Bielefeld. Infos zu Dyskalkulie AE09/beratungsstelle/dyskalkulie.html Diagnoseklassifizierungssystem der Weltgesundheitsorganisation Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit, Deutsches Studentenwerk Wenn Sie noch Fragen zum Thema Studieren mit Legasthenie/Dyskalkulie haben, wenden Sie sich an: KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Җ11% * *24* *24* *37+38/39+ 6*37+38/ :43+44% ¾ +50¾ % Җ *76* *76* %84¼ %84¼

12 Kontakt KIS Mechthild Klostermann KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Universität Bremen Dezernat 6 / Studentische Angelegenheiten Besucheranschrift Celsiusstraße Forschungsverfügungsgebäude FVG Raum M 0130 Telefon / kis@uni-bremen.de Web Sprechzeiten nach persönlicher Vereinbarung Impressum Redaktion: Kontakt- und Informationsstelle (KIS) Mechthild Klostermann Gestaltung: Universitätsdruckerei Bremen Olga Schreiner Druck: Universitätsdruckerei Bremen Auflage: 250 St Stand der Information: 11/2012

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