KIS. Nachteilsausgleich. bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie. IG Handicap
|
|
- Chantal Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KIS IG Handicap Nachteilsausgleich bei nachgewiesener Legasthenie und Dyskalkulie
2 Eine Hochschule für alle! Die Studienanfänger/innen und Studierenden haben viele Vorerfahrungen, Kenntnisse und Begabungen, die das Studium und das forschende Lernen inspirieren und bereichern können. Die Universität Bremen unternimmt deshalb große Anstrengungen, die vielfältigen Potentiale ihrer Studierenden wahrzunehmen, die Verschiedenheit zu würdigen und allen eine aktive Teilhabe am universitären Leben zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung. Nach der neuesten Befragung durch das CHE (Centrum für Hochschulentwicklung) im Jahre 2010 sehen sich auch Studierende der Universität Bremen durch eine physische oder psychische Beeinträchtigung in ihrem Studienalltag eingeschränkt. Es ist unser Anliegen, diesen Studierenden ein selbstständiges und erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Dazu leistet diese Broschüre einen wichtigen Beitrag. Sie wendet sich gleichermaßen an Studierende und Lehrende und zeigt Möglichkeiten und Wege auf, wie durch Beeinträchtigungen entstehende Nachteile ausgeglichen werden können. Gerd-Rüdiger Kück, Kanzler
3 Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende Zur Zielsetzung dieses Leitfadens Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, und zwar unabhängig von gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Mit der von der Hochschulrektorenkonferenz 2009 beschlossenen Empfehlung Eine Hochschule für alle sind wir auf dem Weg, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch im Hochschulbereich umzusetzen und dem Recht auf inklusive Bildung näher zu kommen. Es geht dabei sowohl um gleichberechtigten Zugang zu Hochschulen ebenso wie um gleichberechtigte Studienbedingungen. Vielfach lässt sich das Recht auf inklusive Bildung nur verwirklichen, wenn die Beeinträchtigungen von behinderten oder chronisch kranken Studierenden angemessen berücksichtigt werden. Die Pflicht, angemessene Vorkehrungen zu treffen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung ( de) heißt es dazu, die Hochschulangebote müssen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können und die Belange der behinderten oder chronisch kranken Studierenden in den Prüfungsordnungen berücksichtigt werden. Nachteilsausgleiche sind eine Möglichkeit angemessener Vorkehrungen. Nachteilsausgleiche sind inzwischen in zahlreichen gesetzlichen Regelungen festgeschrieben, wie z.b. in 31 des Bremischen Hochschulgesetzes sowie in den verschiedenen Prüfungsordnungen der Fachbereiche. Nachteilsausgleiche können sowohl bei Prüfungsleistungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) als auch für alle Leistungsanforderungen im Studium gewährt werden.
4 Der Leitfaden will sowohl StudienbewerberInnen und Studierende als auch Lehrende und Prüfende informieren, wie und wann Nachteilsausgleiche gewährt werden können. Es geht zugleich darum, Möglichkeiten barrierefreien Studierens aufzuzeigen und individuelle Lösungen kreativ zu gestalten. Arbeiten wir gemeinsam an der Vision aus der Zivilgesellschaft (Nationaler Aktionsplan, S. 47), die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten von behinderten und chronisch kranken Studierenden durch umfassende Nachteilsausgleiche und andere Maßnahmen zu berücksichtigen. Prof. Dr. Katja Nebe Beauftragte für inklusives Studieren Universität Bremen
5 Legasthenie und Dyskalkulie 01 Was ist Legasthenie/Dyskalkulie? 02 Studium und Legasthenie/Dyskalkulie? 03 Recht auf Nachteilsausgleich 04 Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches 05 Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt? 06 Datenschutz 07 Lesenswert/Quellen 01 Was ist Legasthenie/Dyskalkulie? Die Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und die Rechenschwäche (Dyskalkulie) sind Lernstörungen, die auf neurobiologische Hirn-Funktionsstörungen zurückgeführt werden können. Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei Legasthenikern eine Störung der auditiven Wahrnehmung vorliegt: lautliche Elemente der Sprache können nicht unterschieden und auch nicht im Gedächtnis gespeichert werden. Auch die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit von Geschriebenem ist gestört. In der Folge kommt es zu einer Speicherschwäche für schriftsprachliches Material. Die Dyskalkulie ist eine mit der Legasthenie vergleichbare Funktionsstörung des Lernens, die sich auf das Erfassen, die Gedächtnisverarbeitung und Wiedergabe von Rechenoperationen erstreckt.
6 Die Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet in ihrem ICD 10 ( International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) Legasthenie und Dyskalkulie als Störungen, bei denen die normalen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind. Dies ist nicht einfach Folge eines Mangels an Gelegenheit zu Lernen ; es ist auch nicht allein eine Folge einer Intelligenzminderung oder irgendeiner erworbenen Hirnschädigung oder krankheit aufzufassen. Die ICD ist eine international verbindliche Richtlinie für die Klassifizierung von Krankheiten. Somit sind Legasthenie und Dyskalkulie eindeutig als gesundheitliche Beeinträchtigung einzustufen. 02 Studium und Legasthenie/ Dyskalkulie? In der Datenerhebung zur Situation der Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit beeinträchtigt studieren des Deutschen Studentenwerkes 2011 gaben 7,1% der Befragten an, durch Legasthenie/Dyskalkulie in ihrem Studium beeinträchtigt zu sein. Menschen mit Legasthenie/Dyskalkulie haben zwar Schwierigkeiten mit dem Aufnehmen oder/ und Verfassen von Texten bzw. dem Verständnis von Rechenoperationen, dies steht aber in keinem Zusammenhang mit ihren intellektuellen Fähigkeiten. Anders gesagt: Studierende mit Lernstörungen sind weder faul noch dumm.
7 Legastheniker sind in nicht seltenen Fällen sogar gleichzeitig hochbegabt (z.b. Albert Einstein, Stephen Hawkins, Johannes Gutenberg, Pablo Picasso u.a.). Generell benötigen Studierende mit Lernstörungen erheblich mehr Zeit, um Texte zu lesen, Informationen zu verarbeiten, bzw. Rechenoperationen zu erfassen. Bei Studierenden mit Legasthenie ist auch das Verfassen eigener Texte sehr zeitaufwändig und mühsam und bedarf oft der Unterstützung durch ein Rechtschreibprogramm oder korrigierende Mitstudierende. 03 Recht auf Nachteilsausgleich Studierende mit einer Beeinträchtigung haben laut Hochschulrahmengesetz und Bremischem Hochschulgesetz einen Rechtsanspruch auf angemessenen Nachteilsausgleich. Macht die Kandidatin/der Kandidat glaubhaft, dass sie/ er wegen länger andauernder oder ständiger Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann dies durch entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden (AT BPO 14). Der Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistung, die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt. Es geht also nicht darum, Prüfungen zu vereinfachen, sondern um die Änderung von Rahmenbedingungen.
8 04 Mögliche Formen des Nachteilsausgleiches Ein Nachteilsausgleich ist immer eine fallspezifische Lösung, weil er jeweils individuelle Einschränkungen ausgleichen soll. Es ist also stets im Einzelfall zu überlegen, wie sich die Legasthenie/Dyskalkulie auf den Studienverlauf auswirkt und wie diese Beeinträchtigung kompensiert werden kann. Grundsätzlich sind bei Legasthenie folgende Arten des Nachteilsausgleichs denkbar: Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern/Rechenfehlern bei Hausaufgaben/ Klausuren Schreibzeitverlängerung bei Klausuren Nutzung eines Notebooks mit Rechtschreibprüfungsprogramm in Klausuren Mündliche Prüfung/Referat an Stelle von Hausarbeit, Klausur o.ä. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten, Protokollen, Übungsaufgaben etc.
9 05 Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt? Im Interesse aller Beteiligten sollte ein schlankes Verfahren gewählt werden, das wenig bürokratischen Aufwand verursacht. Bewährt hat sich folgendes Verfahren: 1. In einem formlosen Antrag beschreibt die/der Studierende, wie sich die Legasthenie/Dyskalkulie konkret auf das Erbringen von Studienoder Prüfungsleistungen auswirkt und macht Vorschläge, wie ein geeigneter Nachteilsausgleich aussehen könnte. 2. Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines Lerninstitutes für Legasthenie/Dyskalkulie oder eines Facharztes für Psychiatrie beizulegen. Der zu Grunde liegende diagnostische Test soll in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. 3. Der Antrag wird beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht. 4. Dies leitet ihn weiter an den Prüfungsausschuss. 5. Der Prüfungsausschuss entscheidet zeitnah über den Antrag und versendet einen schriftlichen Bescheid. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der Prüfung gestellt werden. Da es sich bei Legasthenie/Dyskalkulie um eine dauerhafte Beeinträchtigung handelt, kann ein Antrag für mehrere Studien- oder Prüfungsleistungen gleichzeitig gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
10 06 Datenschutz Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird vom Prüfungsamt und dem Prüfungsausschuss vertraulich behandelt. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in schriftlicher Form erteilt. Der gewährte Nachteilsausgleich findet im Abschlusszeugnis keine Erwähnung. 07 Lesenswert/Quellen Klinikum für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Ludwig-Maximilian-Universität München legasthenie/ueberblick.php Bundesverband Legasthenie/Dyskalkulie Selbsthilfegruppe für Erwachsene mit Legasthenie Interview mit Prof. Tiemo Grimm, Legastheniker und Professor an der Universität Würzburg fragt-wie-wird-man-mit-legasthenie-pro fessor
11 Psychologisch-pädagogische Beratungsstelle der Uni Bielefeld. Infos zu Dyskalkulie AE09/beratungsstelle/dyskalkulie.html Diagnoseklassifizierungssystem der Weltgesundheitsorganisation Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit, Deutsches Studentenwerk Wenn Sie noch Fragen zum Thema Studieren mit Legasthenie/Dyskalkulie haben, wenden Sie sich an: KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Җ11% * *24* *24* *37+38/39+ 6*37+38/ :43+44% ¾ +50¾ % Җ *76* *76* %84¼ %84¼
12 Kontakt KIS Mechthild Klostermann KIS Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Universität Bremen Dezernat 6 / Studentische Angelegenheiten Besucheranschrift Celsiusstraße Forschungsverfügungsgebäude FVG Raum M 0130 Telefon / kis@uni-bremen.de Web Sprechzeiten nach persönlicher Vereinbarung Impressum Redaktion: Kontakt- und Informationsstelle (KIS) Mechthild Klostermann Gestaltung: Universitätsdruckerei Bremen Olga Schreiner Druck: Universitätsdruckerei Bremen Auflage: 250 St Stand der Information: 11/2012
s Bachelor Depress Multiple Sklerose chronisch Erkrankungen Morbus Crohn ADS rheumatische Erkrankung ADHS erstützung Prüfung Cre
KIS IG Handicap g Work Bachelor Depres st Multiple Sklerose ä he Bescheinigung chronisch Erkrankungen Morbus Crohn ADS rheumatische Erkrankung ADHS Unterstützung Prüfung Credit Points Bachelor Depression
MehrLeitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden
Leitfaden für Nachteilsausgleichsregelungen beim Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden 1. Behinderungsbegriff und gesetzliche Grundlagen: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
MehrStudieren mit Handicap Hinweise zur Gestaltung eines Nachteilsausgleichs
1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Nachteilsausgleiche im Studium 3. Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen? 4. Welche Möglichkeiten der Organisation
MehrInklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.11.2014 Prof. Dr. Katja Nebe Universität Halle-W. Juristischer
MehrNachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen Sind Sie längerfristig gesundheitlich beeinträchtigt? Und hat dies Auswirkungen auf Ihr Studium? Dann könnte ein Antrag auf Nachteilsausgleich für
Mehr1. Gesetzliche Rahmenbedingungen in NRW
Hinweise zur Gestaltung des gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit einer Behinderung und chronischen Erkrankung Dieses Merkblatt richtet sich
MehrAntrag auf Nachteilsausgleich
Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag an den Prüfungsausschuss über das Studien- und Prüfungsbüro Ansprechperson Persönliche Daten der Person, die den Antrag stellt Name, Vorname Geburtsdatum Telefonnummer
MehrLegasthenie und. Sandra Ohlenforst M.A.
Legasthenie und Nachteilsausgleichsregelungen an Hochschulen Sandra Ohlenforst M.A. Agenda Vorstellung Universität Würzburg und KIS Daten Nachteilsausgleiche Grundlegendes Rechtliche Grundlagen Drei Voraussetzungen
MehrRichtlinie der Hochschule Hannover zum Nachteilsausgleich (RNTA) nach 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (ATPO) 1 Präambel
Richtlinie der Hochschule Hannover zum Nachteilsausgleich (RNTA) nach 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (ATPO) 1 Präambel Nach 7 Abs. 3 Satz 5 NHG bzw. 7 Abs. 18 des Allgemeinen Teils
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 15/2017 1 Amtliches Mitteilungsblatt 15/2017 Richtlinie zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen Vechta, 12.10.2017 (Tag
MehrInformationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung
Informationen und Hinweise zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung Vorwort In der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks gaben 19 % aller
MehrGrundgesetz. Grundgesetz
Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
FH Bielefeld Postfach 10 11 13 33511 Bielefeld Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung im Prüfungsverfahren
MehrListe einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche
Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche Internationale Ebene: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) als Leitmotiv Impulse aus dem Völker- und Unionsrecht: insb. Notwendigkeit
MehrNachteilsausgleich im Studium bei Legasthenie und Dyskalkulie. Sandra Ohlenforst M.A.
Nachteilsausgleich im Studium bei Legasthenie und Dyskalkulie Sandra Ohlenforst M.A. Agenda Vorstellung Universität Würzburg und KIS einschließlich Arbeitsgrundlagen Bundesweite Daten Nachteilsausgleich
MehrAufbau und Organisation der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS)
Aufbau und Organisation der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) 18.10.2017 Sandra Mölter M.A. Leiterin der Kontakt- und Informationsstelle für
MehrInklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen
Inklusives Studieren Politik, Recht und praktische Erfahrungen Ringvorlesung Eine Hochschule für alle? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.11.2014 Co-Referat Dr. Christfried Rausch Universität
MehrFachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der
Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2
MehrAnstoß für einen Wandel zu inklusiven Hochschulen und einer inklusiven Wissenschaft. Das Projekt PROMI Promotion inklusive
Anstoß für einen Wandel zu inklusiven Hochschulen und einer inklusiven Wissenschaft Das Projekt PROMI Promotion inklusive Ablauf 1. Hintergrund und Zielsetzungen 2. Projektstruktur und Ablauf 3. Was heißt
MehrNachteilsausgleiche für Studierende mit Beeinträchtigungen
mit Beeinträchtigungen Qualifizierungsseminar der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung für Berater_innen und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Essen, 23./24. April
MehrORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK
MehrEckpunkte zum Nachteilsausgleich für Studierende der Evangelischen Hochschule Dresden
Eckpunkte zum Nachteilsausgleich für Studierende der Evangelischen Hochschule Dresden 1 Grundsätze (1) Diese Eckpunkte tragen den Herausforderungen der sich verändernden Studienstrukturen und Studienbedingungen
MehrNr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni
Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme
MehrName, Vorname. Matrikelnummer. Studiengang /Fachsemester. Ich beantrage folgende nachteilsausgleichende Maßnahmen: (ggf. auf einem gesonderten Blatt)
Antrag auf Nachteilsausgleich - an den Prüfungsausschuss - Hiermit beantrage ich, mir aufgrund von besonderen persönlichen Gründen gem. 11 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Studiengänge mit den Abschlüssen
MehrORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT
MehrOrdnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter
fachgebundener, beruflich qualifizierter Hochschulzugangsberechtigter der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Aufgrund des 11 Abs. 3, Abs. 6 i. V. m. 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes
MehrZwölfte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
NR. 10 2018 14. MÄRZ 2018 INHALT SEITE Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Master of Science (MSc) Public Health der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrBehinderte und chronisch kranke Studierende im tertiären Bildungssystem Zugänge, Studium und Übergang in das Beschäftigungssystem
Impulsvortrag Arbeitsgruppe 1: Übergänge Behinderte und chronisch kranke Studierende im tertiären Bildungssystem Zugänge, Studium und Übergang in das Beschäftigungssystem Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten,
MehrWiedereingliederung in das Studium nach Krankheitsphasen Entwicklung eines Hamburger Modells für Studierende
1 Jahr HRK-Empfehlung Eine Hochschule für Alle 1 Jahr UN-Behindertenrechtskonvention: Impulse für eine barrierefreie Hochschule Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
MehrAufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom
Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom 13.10.2010 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 14.10.2010 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen
MehrVom 24. September 2007
1 Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelorstudiengang Geowissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Technischen Universität München Vom 24. September
MehrGrußwort Staatsrat Dr. Michael Voges
Grußwort Staatsrat Dr. Michael Voges Fachtagung des Deutschen Studentenwerkes Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen an deutschen
Mehr1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92
1102 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. August 2011 Nr. 92 nis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrGrunddatenblatt und Erklärung zum Anlegen einer Prüfungsakte im Rahmen der M.Ed.-Prüfung im Fach
GEMEINSAMER PRÜFUNGSAUSSCHUSS MASTER OF EDUCATION Personaldaten Grunddatenblatt und Erklärung zum Anlegen einer Prüfungsakte im Rahmen der M.Ed.-Prüfung im Fach Adressänderungen bitte im Prüfungsamt angeben
MehrGrunddatenblatt und Erklärung zum Anlegen einer Prüfungsakte im Rahmen der M.Ed.-Prüfung im Fach
GEMEINSAMER PRÜFUNGSAUSSCHUSS MASTER OF EDUCATION Personaldaten Grunddatenblatt und Erklärung zum Anlegen einer Prüfungsakte im Rahmen der M.Ed.-Prüfung im Fach Adressänderungen bitte im Prüfungsamt angeben
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 726 2015 Verkündet am 7. Juli 2015 Nr. 163 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Angewandte Therapiewissenschaften Logopädie und Physiotherapie
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6.
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach Rechtswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 6. Juli 2011 Der Fachbereichsrat 06 (Rechtswissenschaft) hat in seiner
MehrAkademischer Senat der Beschluss-Nr Universität Bremen XXVI/19. Sitzung,
Akademischer Senat der Beschluss-Nr. 8823 Universität Bremen XXVI/19. Sitzung, 14.06.2017 Themenfeld: Titel: Aufnahmeverfahren, Studienangebote, Anpassungen von Prüfungsordnungen Änderung der Allgemeinen
MehrWie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt?
Wie werden Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche genutzt? Ausgewählte Ergebnisse der Datenerhebung beeinträchtigt studieren des Deutschen Studentenwerks Seminar der IBS vom 29. bis 30.11.12 in Münster
MehrSoWi?So!-Informationsveranstaltung
Wofür/Wann/Wo/Wie? Öffnungszeiten Sozialwissenschaften und Sport erfolgreich studieren am FB02? So geht s! während des Semesters: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Raum: 02.201 (Georg
MehrDSW-IBS Qualifizierungsseminar im Augustinerkloster Erfurt vom 12./
DSW-IBS Qualifizierungsseminar im Augustinerkloster Erfurt vom 12./13.06.2014 1 Die Inklusion von Studierenden mit Beeinträchtigungen fördern Profil des Arbeitsfeldes der Beauftragten für Studierende mit
MehrKonzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am )
Konzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am 17.5.2017) 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Fachhochschule St.Gallen leistet einen praxisrelevanten
MehrAufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil II Entwicklung eines passenden Aufgabenprofils
Aufgabenfeld Studium und Behinderung im Überblick Teil II Entwicklung eines passenden Aufgabenprofils Qualifizierungsseminar für Beratende und Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Informations-
MehrStudienberatung für Geflüchtete. Katharina Kube DAAD Welcome Konferenz
Studienberatung für Geflüchtete Katharina Kube DAAD Welcome Konferenz 10.-11.9.2018 WAS MACHT DIE ALLGEMEINE STUDIENBERATUNG? Seite 2 Allgemeine Studienberatung Wer kann sich an die Allgemeine Studienberatung
MehrZentrales Infoprogramm für B.A.-Studierende der Philosophischen Fakultät
Zentrales Infoprogramm für B.A.-Studierende der Philosophischen Fakultät 10.00 10.40 Beraterinnen des Studiendekanats stellen ihre Aufgabenbereiche und Projekte vor 10.40 10.50 Gleichstellungsbeauftragte:
MehrMitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Mitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung Schwerbehindertenvertretung der Universität = Interessenvertretung der Mitarbeiter_innen mit
MehrInformationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Informationen zu der neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 07. August 2013 UNIVERSITÄT ROSTOCK WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE
MehrV E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2017 14. Februar 2017 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt). 71 Satzung zur Regelung der Eignungsprüfung für
MehrPositionen und Forderungen des BVL
Positionen und Forderungen des BVL Die aktuelle Situation in den Schulen zeigt, dass auf das Störungsbild der Legasthenie viel zu wenig Rücksicht genommen wird, obwohl, wie in der Begriffsbestimmung erklärt,
Mehr3 Kommunikation der Regelungen zum Nachteilsausgleich
Richtlinien Nachteilsausgleich Studierende und Weiterbildungsteilnehmende Verabschiedet durch die Hochschulleitung am 12.06.2018 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Richtlinien gelten für die Studierenden
MehrDie Praxis des NTA an baden-württembergischen Gymnasien im Vergleich mit anderen Bundesländern. Patricia Schaefer
Die Praxis des NTA an baden-württembergischen Gymnasien im Vergleich mit anderen Bundesländern Themenüberblick Allgemeine Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen Blick nach BW: Verwaltungsvorschrift
MehrHinweise zur Gestaltung des gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen
i Hinweise zur Gestaltung des gesetzlich verankerten Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 Gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Nachteilsausgleich...
MehrPrüfungsrechtlicher Umgang mit Krankheit
Workshopreihe für Prüfungsausschüsse und Studienmanagement Prüfungsrechtlicher Umgang mit Krankheit 31. Oktober 2014 Maike Gattermann-Kasper Agenda 1. Begriffe, Anwendungsbereich 2. Verfassungsrechtliche
MehrEine Hochschule für alle - Studium und Behinderung. Dr. Irma Bürger Universität Potsdam
Eine Hochschule für alle - Studium und Behinderung Universität Potsdam www.uni-potsdam.de/handicap Eine Hochschule für f r alle Studium und Behinderung Ausgangssituation 18. Sozialerhebung (2007) 1,76
MehrRahmenordnung. der Universität Paderborn. zur Feststellung der Allgemeinbildung. auf Hochschulniveau. gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz
Nr. 06 / 06 vom 28. Februar 2006 Rahmenordnung der Universität Paderborn zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz (Eignungsprüfung, allgemeiner Teil)
Mehrvom 12. Mai 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 05/2016, S. 510)
Ordnung zur Änderung der Ordnungen der Hochschule für Musik Mainz für die Prüfung in den Bachelorstudiengängen Kirchenmusik Klavier und Orchesterinstrumente Oper und Konzert an der Johannes Gutenberg-Universität
MehrDie Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg. Erste Anlaufstelle - Orientierung - Beratung
Die Sozialberatung des Studentenwerks Würzburg Erste Anlaufstelle - Orientierung - Beratung 14.02.2017 Studentenwerk Würzburg - Sozialberatung 1 Studentenwerk Würzburg zuständig für fünf Hochschulen in:
MehrNachteilsausgleichsregelungen im Bachelor-/Master-Studiensystem
Nachteilsausgleichsregelungen im Bachelor-/Master-Studiensystem Dr. Maike Gattermann-Kasper Qualifizierungsseminar zum Thema Studium und Behinderung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
MehrStellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns ohne uns am 15.
Published on Deutsches Studentenwerk (https://www.studentenwerke.de) Startseite > Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Inklusive Bildung Nichts über uns
MehrEs ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012
Es ist normal verschieden zu sein. Wunsch oder Wirklichkeit? Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit an deutschen Hochschulen im Jahr 2012 Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium
MehrInformationen und Hinweise zu Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit Beeinträchtigung (Behinderungen,
Informationen und Hinweise zu Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit Beeinträchtigung (Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen) 1 Einleitung Sieben
MehrBeeinträchtigung. 1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit
Susanne Peschke Universität Hamburg 1. Vorstellung Promotionsprojekt 2. Gruppe Studierender mit Beeinträchtigung 3. Verständnis Nachteilsausgleich 4. Rechtliche Grundlagen 5. Beispiele für Nachteilsausgleiche
MehrFAQ - Informationen zur Masterarbeit
FAQ - Informationen zur Masterarbeit Die folgende Übersicht dient zur Orientierung bei der Planung Ihrer Abschlussarbeit (Masterarbeit). Hintergrund der Fragen und Informationen sind wiederholte Anfragen
MehrBRK-Konferenz der Diakonie RWL und der Evangelischen Fachhochschule RWL Evaluation der HRK- Empfehlung Eine Hochschule für Alle
HRK BRK-Konferenz der Diakonie RWL und der Evangelischen Fachhochschule RWL Evaluation der HRK- Empfehlung Eine Hochschule für Alle Bochum, 8. Juni 2013 1 11. Juni 2013 HRK Hochschulrektorenkonferenz Inhalt
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Vom 16. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer
MehrPotenziale, Methoden und Konzepte auf dem Weg zu inklusiven Hochschulen am Beispiel von DoBuS
Potenziale, Methoden und Konzepte auf dem Weg zu inklusiven Hochschulen am Beispiel von DoBuS Dr. Birgit Drolshagen Zentrum für HochschulBildung / Bereich Behinderung und Studium DoBuS Gliederung Die Bedeutung
MehrMerkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.
Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2017 Termine Antrag auf Zulassung
MehrOrdnung für die Bibelkundeprüfung (Biblicum) an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1 Zweck der Prüfung
Ordnung für die Bibelkundeprüfung (Biblicum) an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Zweck der Prüfung Unter Bibelkunde werden die zum ordnungsgemäßen Studium
MehrSeite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 10 30.01.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs
MehrPraxisphasenordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Niederrhein
Praxisphasenordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Niederrhein Vom 23. August 2006 (Amtl. Bek. HN 25/2006) geändert durch Ordnung vom 15. Juli 2015 (Amtl.
MehrHOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN
HOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN Der Prüfungsausschuss W I C H T I G E H I N W E I S E PRÜFUNGSRÜCKTRITT UND KRANKHEITSBEDINGTE PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT 9 Rahmenprüfungsordnung
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. am 31. Januar 2013
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg am 31. Januar 2013 Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung
MehrHow To Compensate For Disadvantages
Nachteilsausgleich Informationen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung K.I.S. Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung Mai 2014 Einführung
MehrFH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule
Mehr... Name, Vorname (in Druckbuchstaben) Matrikelnummer -Adresse Telefon
Meldung zur Bachelorarbeit 1 gemäß der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (BAPO)... (in Druckbuchstaben) Geburtsdatum......
Mehr3 Kommunikation der Regelungen zum Nachteilsausgleich
Stand 12. Juni 2018 Richtlinien Nachteilsausgleich Studierende 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Richtlinien gelten für die Studierenden aller Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für die Teilnehmenden
MehrFachtagung Diversity Management. UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit. Berlin
Fachtagung Diversity Management. Behinderung im Fokus der IBS Forum 2 Aktionspläne zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention ein wirksames ik Instrument für mehr Chancengleichheit 25. Oktober 2016
MehrInformationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg
Informationen zur Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg Fachliche Voraussetzungen im Strafrecht Üblicherweise sollte mit der Zwischenprüfung im Strafrecht
MehrVerkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12
Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 18.04.2008 Nummer 12 Inhalt: Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien S. 3 gem. 3 Abs. 1 Nr. 8 NHG
MehrOrdnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009
Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen
MehrWahrnehmen Verstehen
Wahrnehmen Verstehen Unser Präambel Diese Leitsätze für die Kranken- und Kinderkrankenpflege im Klinikum Bremen-Mitte vereinheitlichen das der pflegenden MitarbeiterInnen dieses Hauses und definieren die
MehrFortbildungen im Bereich barrierefreie Hochschullehre Themen und Organisation
Fortbildungen im Bereich barrierefreie Hochschullehre Themen und Organisation Ergebnisse einer Umfrage der IBS Die chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigungen steht und fällt auch mit
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach) Vom 23. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.
Mehr... Name, Vorname (in Druckbuchstaben) Matrikelnummer -Adresse Telefon
Meldung zur Masterarbeit 1 gemäß 15 der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität für die Prüfung in Masterstudiengängen vom 13.12.2011 (MAPO) in der jeweils geltenden Fassung...
MehrDer Akademische Senat hat auf seiner Sitzung am die folgende Ordnung beschlossen:
Der Akademische Senat hat auf seiner Sitzung am 17.11.2010 die folgende Ordnung beschlossen: Zulassungs- und Prüfungsordnung der Universität Bremen über die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen
MehrIndividuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach. Leitfaden Nachteilsausgleich
Individuelle Förderung am Städtischen Lindengymnasium Gummersbach Leitfaden Nachteilsausgleich 1. Mit welcher pädagogischen Grundhaltung behandeln wir das Thema Nachteilsausgleich? Jede Schülerin und jeder
MehrHochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission.
Hochschule Emden/Leer Studienort Emden -Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit- Prüfungskommission Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2013 Termine
MehrÄnderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung
Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Modul Bachelorarbeit Das Modul
MehrBeauftragte/r für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Stellungnahme des Vernetzungstreffens der Beauftragten, Berater und Beraterinnen für behinderte Studierende NRW zum Entwurf des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 12.11.2013 Wir bedanken uns für die
MehrSeite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 21 05.07.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und
MehrNachteilsausgleich: Antragsverfahren und Nachweise
Studium und Prüfung Der Anspruch auf Nachteilsausgleiche ist vielfach gesetzlich verankert. Nachteilsausgleiche können sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.
Mehr