Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung
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- Maya Heidi Kalb
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1 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 212 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 211 Teil 2 - Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen) Stand
2 Qualitätsbericht Datenteil Inhaltsverzeichnis 1. Arztstruktur (Stand ) Kommissionen Fortbildung/Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel Fortbildung Qualitätsmanagement Qualitätszirkel Genehmigungsbereiche von A-Z Akupunktur Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Ambulante Operationen Arthroskopie Balneophototherapie Blutreinigungsverfahren/Dialyse DMP Erweitertes Neugeborenen-Screening Herzschrittmacher-Kontrolle Histopathologie Hautkrebs-Screening HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Interventionelle Radiologie Invasive Kardiologie Koloskopie Laboratoriumsuntersuchungen Langzeit-EKG-Untersuchungen Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie) Magnetresonanz-Angiographie Mammographie (kurativ) Mammographie-Screening Medizinische Rehabilitation Onkologie Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Phototherapeutische Keratektomie Psychotherapie Schlafbezogene Atmungsstörungen Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen Strahlendiagnostik/-therapie Konventionelle Röntgendiagnostik Computertomographie Osteodensitometrie Strahlentherapie Nuklearmedizin Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Ultraschalldiagnostik Vakuumbiopsie der Brust Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri auf Grundlage des EBM Besondere regionale Vereinbarungen Seite 2
3 Qualitätsbericht Datenteil 1. Arztstruktur (Stand ) Vertragsärzte und -psychotherapeuten Ermächtigte Gesamt Allgemeinmediziner Praktische Ärzte / Ärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gefäßchirurgie Kinderchirurgie Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Thorax- und Kardiovaskularchirurgie Unfallchirurgie Visceralchirurgie Frauenärzte Gyn. Endokrinologie u. Reproduktionsmedizin 2 2 Gynäkologische Onkologie 7 7 Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 1 1 HNO-Ärzte Audiologen Phoniatrie 1 1 Phoniatriker und Pädaudiologen Hautärzte Internisten Angiologie Diabetologie Endokrinologie (und Diabetologie) Gastroenterologie Geriatrie Hämatologie Hämatologie und internistische Onkologie Infektiologie Infektions- und Tropenmedizin Kardiologie Lungen- und Bronchialheilkunde Nephrologie Pneumologie Rheumatologie Kinderärzte Infektiologie Kinderendokrinologie und -diabetologie Kindergastroenterologie Kinderhämatologie Kinderhämatologie und -onkologie 6 6 Kinderkardiologie Kinderlungen- und -bronchialheilkunde Kindernephrologie Kinderneuropsychiatrie Seite 3
4 Qualitätsbericht Datenteil Kinderpneumologie Kinderrheumatologie Neonatologie Neuropädiatrie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kinder- und Jugendpsychiater Laborärzte Mikrobiologie Lungenärzte 3 3 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Nervenärzte / Neurologen / Psychiater Forensische Psychiatrie 1 1 Kinderneuropsychiatrie Neurochirurgen Nuklearmediziner Orthopäden Pathologen Neuropathologie Ärztliche Psychotherapeuten Psychologische Psychotherapeuten Radiologen / Diagnostische Radiologen Kinderradiologie Neuroradiologie Strahlentherapie Urologen übrige Arztgruppen Summe Seite 4
5 Qualitätsbericht Datenteil 2. Kommissionen (Stand ) Bereich Aids Akupunktur Ambulantes Operieren und Arthroskopie Diabetes Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Dialyse Histopathologie Hautkrebsscreening Kardiologie Kernspintomographie Koloskopie Krankenheime Labor Onkologie Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Qualitätsmanagement Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Radiologie Rehabilitation Rheumatologie Schmerztherapie Sonographie Substitution Zytologie Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 6 ärztliche Mitglieder der KV 9 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 11 ärztliche Mitglieder der KV 8 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 5 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 13 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 9 ärztliche Mitglieder der KV 3 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 3 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 8 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 9 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 1 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 15 ärztliche Mitglieder der KV 49 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 6 ärztliche Mitglieder der KV 3 Vertreter der KK (paritätische Besetzung) 5 ärztliche Mitglieder der KV Seite 5
6 Qualitätsbericht Datenteil 3. Fortbildung/Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel 3.1 Fortbildung Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, Rechtsgrundlage: 95 d SGB V, Gültigkeit: seit Umsetzungsstand 95d SGB V Nachweispflicht per (Stand: ) Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten, für die ein Antrag auf Entzug der Zulassung/ Widerruf der Ermächtigung/ Entzug der Genehmigung auf Anstellung gestellt wurde Anzahl ausgesprochener Entziehungen Anzahl laufender Widerspruchsverfahren gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Nachweispflicht im Jahr 21 gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller/ Sanktionierungen Nachweispflicht im Jahr 211 gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller/ Sanktionierungen Seite 6
7 Qualitätsbericht Datenteil 3.2 Qualitätsmanagement Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung), Rechtsgrundlage: 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V, Gültigkeit: seit Ergebnisse der Stichprobenziehung 211 Anzahl Prozent geprüfte Ärzte/Psychotherapeuten 189 2,5 % - davon noch nicht mit der Planungsphase begonnen 3 1,6 % - davon Planungsphase begonnen 15 7,9 % - davon Umsetzungsphase begonnen 48 25,4 % - davon Überprüfungsphase begonnen 5 2,7 % - davon fortlaufende Weiterentwicklungsphase begonnen 114 6,3 % - davon formal inkorrekt, % Rücklaufquote/ Bewertungen ,9 % Qualitätsmanagement-Fortbildungen Anzahl der QM-Fortbildungsveranstaltungen/ Anzahl der Teilnehmer 15 / davon QEP -Einführungsseminare/ Anzahl der Teilnehmer 3 / 56 - davon Intensivkurs Praxismanager/in 1 / 15 - davon Datenschutz-Seminar 1 / 19 - davon Hygiene-Seminare 2 / 38 - davon Arbeitsschutz-Seminar 1 / 17 - davon Kommunikations-Seminar 1 / 9 - davon Ausbildung zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten 1 / 2 - davon QM-bezogene Qualitätszirkel (QEP ) 5 / 54 Seite 7
8 Qualitätsbericht Datenteil 3.3 Qualitätszirkel Richtlinien der KBV für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien) Rechtsgrundlage: 75 Abs. 7 SGB V, Gültigkeit: seit Qualitätszirkelarbeit im Jahr 21 Anzahl QZ unter Berücksichtigung der Kriterien *) 92 QZ-Teilnehmer gesamt (Anzahl Personen) Anzahl der Qualitätszirkel gesamt 13 - davon Anzahl hausärztliche QZ 14 - davon Anzahl fachärztliche QZ 57 - davon Anzahl psychotherapeutische QZ 32 - davon Anzahl fachgruppenübergreifende QZ 32 - davon Anzahl sektorenübergreifende QZ 1 - davon Anzahl QM-bezogene QZ (ggf. Anzahl QEP im QZ ) 3 - davon Anzahl berufsgruppenübergreifende QZ 2 Anzahl aktive Tutoren/lehrende Vertragsärzte 4 Anzahl aktive Moderatoren 92 - davon in 211 neu ausgebildet 6 Moderatorenfortbildung Anzahl der Veranstaltungen 3 eqz (ja/nein) Nein Moderatorengrundausbildung durch Tutoren (ja/nein) Ja Pflichtzirkel Pflichtzirkel zu DMP 9 Pflichtzirkel aus Selektivverträgen Umsetzung der Dramaturgien des Handbuchs QZ Moderatoren- Moderatorenausbildung fortbildung EbM/LL x x Patientenfallkonferenz x - Journal Club - - Experteninterview - - Evidenzbasierte Verfahrensanweisungen x - Arbeit mit Rückmeldesystemen x - Patientensicherheit x - Pharmakotherapie - x QEP im QZ x x Qualitätsindikatoren in QZ und Praxen - - Evidenzbasierte Patienteninformationen - - Gruppenleitung x x *) von der KV anerkannter Moderator, 5-2 Teilnehmer, i.d.r. mindestens 4 Sitzungen im Jahr, Dokumentation der Sitzungen, frei von Sponsoring, durch LÄK bzw. KV anerkannte Fortbildungsmaßnahme Seite 8
9 Qualitätsbericht Datenteil 4. Genehmigungsbereiche von A - Z von A - Z 4.1 Akupunktur Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von fünf Prozent der abrechnenden Ärzte; zwölf Fälle und bis zu 18 Ausnahmefälle hinsichtlich Dokumentation des Therapieplans sowie der Eingangs- und Verlaufserhebung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL mindestens viermalige Teilnahme an Fallkonferenzen beziehungsweise an Qualitätszirkeln zum Thema chronische Schmerzen RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse; Kriterien werden durch Vertragspartner festgelegt BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 64 - davon Anzahl 63 *) - davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Kolloquien ( 7 Abs. 5) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen wegen Mängeln in aus sonstigen der Dokumentationsprüfung Gründen gemäß 6 Abs Seite 9
10 Qualitätsbericht Datenteil Dokumentationsprüfungen 6 Prüfprozess Anzahl abrechnende Ärzte 511 Anzahl geprüfte Ärzte 28 Anzahl insgesamt geprüfter Ärzte gemäß 6 Abs. 2 Ärzte bei denen normale Fälle und Aus- Ärzte bei denen ausschließlich normale nahmefälle geprüft Fälle geprüft wurden wurden davon bestanden davon nicht bestanden 2 3 Anzahl insgesamt Wiederholungsprüfungen gemäß 6 Abs. 6 - davon ohne Beanstandungen davon mit Beanstandungen - - Anzahl Kolloquien insgesamt gemäß 6 Abs. 6 - davon bestanden davon nicht bestanden - - Dokumentationsprüfungen 6 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen normale Fälle Ausnahmefälle Anzahl unvollständige oder nicht nachvollziehbare normale Fälle Ausnahmefälle Dokumentationen davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis davon nicht nachvollziehbar begründet - davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und nicht nachvollziehbar begründet 12 Fortbildungsverpflichtung 5 Abs. 2 Anzahl Ärzte, die Unterlagen zur Fortbildungsverpflichtung gemäß 5 Abs vorgelegt haben *) davon 2 weiterhin, 16 erneute nach Statuswechsel und 27 Neu- 4.2 Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 1: Ambulante Durchführung der Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und Kinderärzte mit der Zusatzbezeichnung Kindernephrologie; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung Seite 1
11 Qualitätsbericht Datenteil FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONS- PRÜFUNG Indikationsstellung für jeden Einzelfall zu dokumentieren und zur Prüfung an beratende Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION ergänzende ärztliche Beurteilung BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 2 - davon Anzahl 2 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen LDL-Apherese bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung Anzahl Erstanträge 2 - davon angenommen 1 - davon abgelehnt 1 Anzahl Folgeanträge 26 - davon angenommen 26 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann Anzahl Erstanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Anzahl Folgeanträge 16 - davon angenommen 16 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung Anzahl Erstanträge 16 - davon angenommen 13 - davon abgelehnt 3 Anzahl Folgeanträge 23 - davon angenommen 23 - davon abgelehnt Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis Anzahl Erstanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Anzahl Folgeanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Seite 11
12 Qualitätsbericht Datenteil 4.3 Ambulante Operationen Vertrag zu ambulanten Operationen und stationsersetzenden Leistungen im Krankenhaus (AOP-Vertrag), Rechtsgrundlage: 115b SGB V, Gültigkeit: Neufassung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Neufassung () () () AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes;Vorgaben zu organisatorischen, baulichen, apparate-technischen und hygienischen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM FREQUENZREGELUNG für Leistungsbereiche Koloskopie und invasive Kardiologie analog Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V; weitere Regelungen möglich REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen gegebenenfalls auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Stand *) Anzahl beschiedene Anträge davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - davon mit Beanstandungen Anzahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 5 / 27 *) davon Ärzte mit gemäß 115 SGB V Seite 12
13 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte *) Anzahl geprüfter Ärzte 48 Routineprüfungen gemäß 4 Abs Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a 2 Ärzte erhielten eine schriftliche Empfehlung und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - *) davon 1.31 prüfbare Ärzte Seite 13
14 Qualitätsbericht Datenteil 4.4 Arthroskopie Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie), Rechtsgrundlage 136 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen nach der Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen; abweichend von der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung sind für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten mindestens zehn Prozent der abrechnenden Ärzte zu überprüfen. FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche Auswertung der Dokumentationsprüfung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 16 - davon Anzahl 16 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 6 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2 Seite 14
15 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte 148 Anzahl geprüfter Ärzte 8 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 8 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen 2 - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a 4 und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 2 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - Seite 15
16 Qualitätsbericht Datenteil 4.5 Balneophototherapie Qualitätssicherungsvereinbarung zur Balneophototherapie, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG zum Nachweis der regelmäßigen Wartung der Bestrahlungsgeräte und der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel jährliche Stichprobenprüfungen von mindestens 2 Prozent der abrechnenden Ärzte PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 5 - davon Anzahl 5 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 9 Abs. 5) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 1 Wartungsnachweise 8 möglich ab 211 (Gerätewartung) bzw. 212 (Leuchtmittel) *) Anzahl abrechnender Ärzte 14 Anzahl geprüfter Ärzte ( 8 Abs. 2) - davon Nachweise erbracht - - davon Nachweise innerhalb 3 Monaten nicht erbracht - Anzahl nochmaliger Aufforderungen ( 8 Abs. 3) - davon Nachweise erbracht - - davon Nachweise innerhalb 1 Monat nicht erbracht - *) Anforderungen erfolgen erst ab Seite 16
17 Qualitätsbericht Datenteil 4.6 Blutreinigungsverfahren/Dialyse Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten, Rechtsgrundlage: Anlage 9.1 BMV, Gültigkeit: Neufassung Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen (Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse), Rechtsgrundlage: 136 und 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und gegebenenfalls Kinderärzte; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG in der Zentrumsdialyse wird durch Vergabe von Versorgungsaufträge sichergestellt, dass bestimmte Arzt/Patientenschlüssel gewährleistet sind: bei mehr als 3 Patienten mindestens ein zweiter Arzt, der die fachlichen Befähigungen nach 4 erfüllt; bei mehr als 1 Patienten und je weiteren 5 Patienten zusätzlich ein weiterer Arzt, welcher ab der dritten Arztstelle auch ein Facharzt für Innere Medizin sein kann, auch wenn er nicht über die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie verfügt REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG quartalsweise Auswertung der Vollerhebung mit gegebenenfalls Veranlassung einer Stichprobenprüfung (ab : bei Beanstandungen Auflagen, gegebenenfalls Genehmigungsentzug) PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und im Rahmen der Überprüfungsverfahren EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG vierteljährliche Stichprobenprüfung bei auffälligen Werten, bei begründetem Verdacht und durch Zufallsauswahl FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION Vollerhebung; elektronische Dokumentation extern durch Datenanalyst: vergleichende Quartalsberichte an Kassenärztliche Vereinigungen und jede Einrichtung; Jahresberichte an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG bei Auffälligkeiten in der Stichprobenprüfung und auf Wunsch der Einrichtung Stand *) Anzahl beschiedene Anträge 28 - davon Anzahl 28 - davon Anzahl Ablehnungen Seite 17
18 Qualitätsbericht Datenteil Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2 Patienten Anzahl Patienten 2.67 Aus den Tätigkeitsberichten der Qualitätssicherungskommissionen 7 Abs. 3 Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, Berichtszeitraum Anzahl der Einrichtungen, die an der datengestützten I/211 II/211 III/211 IV/211 Qualitätssicherung teil- nehmen gemäß 2 Abs Anzahl der Kommissionssitzungen ge- 4 mäß 7 Abs. 4 Zusammensetzung der Kommissionen (ärztlich, nichtärztlich KV-, KK-Vertreter, andere) 6 ärztliche Vertreter 2 KK-Vertreter Anzahl Stichprobenprüfungen gemäß 8 Abs davon ohne Beanstandungen 16 **) - davon mit Beanstandungen Maßnahmen, auch aufgrund der Stichprobenprüfungen nach 8 Abs. 1: Anzahl der Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln gemäß 1 Abs. 1 S. 1 Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Anzahl der, die mit Auflagen versehen wurden gemäß 1 Abs. 2 S. 2 Anzahl der widerrufenen gemäß 1 Abs. 2 S. 2 /Erläuterungen *) davon 52 KfH-Ärzte **) 2 Verwaltungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen Seite 18
19 Qualitätsbericht Datenteil 4.7 DMP Diabetes mellitus Typ 1 Vertragsdaten Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Arzt - darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Pädiater - darunter Teilnahme als koordinierender Hausarzt (in Kooperation mit diabetologisch qualifiziertem Arzt) Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte (III. Quartal 211) AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Diabetes mellitus Typ 2 Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Facharzt bzw. diabetologische Schwerpunktpraxis 99 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.69 (III. Quartal 211) Koronare Herzerkrankung Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als kardiologisch qualifizierter 13 Facharzt Seite 19
20 Qualitätsbericht Datenteil - darunter Teilnahme als kardiologisch qualifizierter Facharzt mit Berechtigung Invasive Kardiologie (diagnostisch oder therapeutisch) Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte (III. Quartal 211) Asthma bronchiale Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit Zusatzweiterbildung) 95 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.86 (III. Quartal 211) Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit Zusatzweiterbildung) 64 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.88 (III. Quartal 211) 4.8 Erweitertes Neugeborenen-Screening Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ( Kinder- Richtlinien ) in der Fassung vom , zuletzt geändert am , in Kraft getreten am , Rechtsgrundlage: 26 Abs. 2 i. V. m. 92 Abs. 1 und 4 SGB V 1 Arzt mit Genehmigung: Charité Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum Seite 2
21 Qualitätsbericht Datenteil 4.9 Herzschrittmacher-Kontrolle Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung () () () AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung oder wenn die entsprechende Qualifikation durch Nachweise außerhalb einer Weiterbildung erbracht wurden FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONS- PRÜFUNG Stichprobenprüfungen gegebenenfalls auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Überprüfung des Batteriezustandes 96 und zur Funktionsanalyse (Nr. B 2 der RL), Stand Anzahl beschiedene Anträge 1 - davon Anzahl 9 - davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 5 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 5 Seite 21
22 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte 78 *) Anzahl geprüfter Ärzte 3 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 3 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen - - erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - *) davon 7 prüfbare Ärzte Seite 22
23 Qualitätsbericht Datenteil 4.1 Histopathologie Hautkrebs-Screening Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinie / KFE-RL), Abschnitt D Nr. II, in der Fassung vom 18. Juni 29 veröffentlicht im Bundesanzeiger 29, Nr. 148a in Kraft getreten am 3. Oktober 29 zuletzt geändert am 16. Dezember 21, veröffentlicht im Bundesanzeiger 211; Nr. 34: S. 864, in Kraft getreten am 3. März 211 in Verbindung mit der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings vom , in Kraft getreten am AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährliche Befundung von 1. dermatohistologischen Präparaten REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens vier Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn im Rahmen des Hautkrebs-Screenings befundeten histopathologischen Präparaten FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse (KFE-RL) BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge neu 38 erneut gemäß 5 Abs. 5 erneut gemäß 8 Abs davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquium gemäß 9 Abs. 6 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 9 Abs. 5 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Wegen Nichterreichen Mindestzahl < 1. Befundungen dermatohistologischer Präparate Wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung gemäß 8 Abs Seite 23
24 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung 5 Abs. 1 und 2 Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Nachweisen von < Befundungen dermatohistologischer Präparate (Screening oder kurativ) in der vertragsärztlichen Versorgung davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von entfällt 1. erreicht haben Dokumentationsprüfungen 8 Prüfprozess Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden 2 - davon nicht bestanden Widerholungsprüfungen gemäß 8 Abs. 5a - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 8 Abs. 5b - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen und zugehöriger histopathologischer Präparate 2 - davon vollständig und nachvollziehbar 2 - davon vollständig aber nicht nachvollziehbar - davon nicht vollständig aber nachvollziehbar - davon weder vollständig noch nachvollziehbar Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinie / KFE-RL), Abschnitt D Nr. II, in der Fassung vom 18. Juni 29 veröffentlicht im Bundesanzeiger 29, Nr. 148a in Kraft getreten am 3. Oktober 29 zuletzt geändert am 16. Dezember 21, veröffentlicht im Bundesanzeiger 211; Nr. 34: S. 864, in Kraft getreten am 3. März 211 im Hautkrebs-Screening Ärzte (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte 1.36 oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung) mit Genehmigung, Stand Anzahl beschiedene Anträge 66 - davon Anzahl 66 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 6 Ärzte (Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten) mit Genehmigung, Stand Anzahl beschiedene Anträge 17 - davon Anzahl 17 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 18 Seite 24
25 Qualitätsbericht Datenteil 4.11 HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich durchschnittlich 25 Fälle pro Quartal; unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsdefizite kann die Mindestanzahl unterschritten werden REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens zehn Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn Fällen eines Quartals unter Einbezug aller Dokumentationen des Kalenderjahrs FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL Nachweis zum Erwerb von 3 Fortbildungspunkten im Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung, die Hälfte davon mittels interaktiven Austausches, zum Beispiel Qualitätszirkeln RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut erneut Anzahl beschiedene Anträge neu gemäß gemäß 8 Abs. 4 1 Abs davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Kolloquium gemäß 11 Abs. 4 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 11 Abs. 5 Nr. 2 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung Anzahl Widerrufe von von Abrechnungsgenehmigungen gemäß 8 Abs. 3 Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Wegen mangelnder Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 Wegen Unterschreitung Mindestfallzahl gemäß 1 Abs. 4 5 Seite 25
26 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung 1 Abs. 1 Nr. 1 Anzahl Ärzte mit jährlich durchschnittlich... betreuten HIV- / Aids-Patienten pro Quartal - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis betreuter Patienten außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs die Mindestfrequenz von 25 erreichen - davon Ärzte, die (mit Genehmigung der KV) auf Grund regionaler Besonderheiten weniger Patienten betreuen bzw. Kinder- und Jugendärzte, die von der Frequenzregelung ausgenommen sind Fortbildung 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener Fortbildung gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener < entfällt 1 entfällt 47 ab Abfrage 213 einzutragen Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 Dokumentationsprüfung 8 Prüfprozess Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden 6 - davon nicht bestanden Aufforderung zur Stellungnahme gemäß 8 Abs davon Begründung ausreichend - davon Begründung nicht ausreichend oder keine Stellungnahme abgegeben 1 Kolloquium gemäß 8 Abs davon bestanden 1 - davon nicht bestanden Auflage - davon nicht bestanden Widerruf Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen insgesamt 6 - davon vollständig und keine Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon vollständig aber Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig, keine Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig und Beanstandungen der Behandlungsqualität Bei Beanstandungen der Behandlungsqualität -- darunter nicht leitliniengerechte antiretrovirale Medikation (Anlage 1, Punkt 1) -- darunter mangelnde Prophylaxemaßnahmen (Anlage 1, Punkt 8) -- darunter mangelnde Screening-Veranlassung (Anlage 1, Punkt 9) Seite 26
27 Qualitätsbericht Datenteil 4.12 Interventionelle Radiologie Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich 1 diagnostische arterielle Gefäßdarstellungen; bei Genehmigung zu therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 5 therapeutische Eingriffe REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Kassenärztliche Vereinigung kann Dokumentationen zum Nachweis der Fallzahl (Frequenz) anfordern FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Diagnostische Katheterangiographien 3 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung 1 1 erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs. 6 - davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquium (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 9 Abs. 4 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - wegen Nichterreichen Mindestzahl < 1 diagnostische arterielle den aus sonstigen Grün- Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Gefäßdarstellungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Seite 27
28 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen zu diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 1 erreicht haben < entfällt Diagnostische Katheterangiographien und kathetergestützte therapeutische Eingriffe 3 Abs. 2 Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs davon Anzahl 3 *) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquium (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei arterieller Gefäßdarstellung (< 1) - - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei therapeutischen Eingriffen (< 5) - - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei arterieller Gefäßdarstellung (<1) und bei therapeutischen - Eingriffen (< 5) - aus sonstigen Gründen - Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Frequenzregelung **) Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen < 1 1 zu diagnostischen arteriellen Gefäßdarstel- lungen oder kathetergestützte therapeutische Eingriffe davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von entfällt 1 erreicht haben Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen < 5 5 zu kathetergestützte therapeutische Eingriffe davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 5 entfällt erreicht haben *) davon 3 Weiterhin-Bescheide **) Für einen Genehmigungsinhaber bestand aufgrund des Datums der erstmaligen Erteilung der Abrechnungsgenehmigung noch keine Nachweispflicht. Seite 28
29 Qualitätsbericht Datenteil 4.13 Invasive Kardiologie Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich 15 Linksherzkatheterisierungen, bei Genehmigung zu therapeutischen Katheterisierungen, davon mindestens 5 therapeutische Katheterisierungen REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Kassenärztliche Vereinigung kann Dokumentationen zum Nachweis der Fallzahl (Frequenz) anfordern FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Diagnostische Katheterisierungen 7 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung 3 3 erneut gemäß neu 7 Abs. 2 Nr. 3 Anzahl beschiedene Anträge - davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 8 Abs. 3 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von wegen... Nichterreichen aus sonstigen Gründen Mindestzahl - davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu 7) Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen - Seite 29
30 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... abgerechneten diagnostischen Katheterisierungen (EBM Nr ) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 15 erreicht haben < entfällt Anzahl Widerrufe von Diagnostische und therapeutische Katheterisierungen 7 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs. 1 Nr davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 8 Abs. 3 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Nichterreichen Mindestzahl aus sonstigen gesamt Gründen - davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu 7) Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... insgesamt abgerechneten Katheterisierungen (EBM Nr , 34292) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 15 erreicht haben Anzahl Ärzte mit... abgerechneten therapeutischen Katheterisierungen (EBM Nr ) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 5 erreicht haben < 15 ges. + therap. < 5 therap. - < entfällt < entfällt Seite 3
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