Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung"

Transkript

1 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 212 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 211 Teil 2 - Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen) Stand

2 Qualitätsbericht Datenteil Inhaltsverzeichnis 1. Arztstruktur (Stand ) Kommissionen Fortbildung/Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel Fortbildung Qualitätsmanagement Qualitätszirkel Genehmigungsbereiche von A-Z Akupunktur Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Ambulante Operationen Arthroskopie Balneophototherapie Blutreinigungsverfahren/Dialyse DMP Erweitertes Neugeborenen-Screening Herzschrittmacher-Kontrolle Histopathologie Hautkrebs-Screening HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Interventionelle Radiologie Invasive Kardiologie Koloskopie Laboratoriumsuntersuchungen Langzeit-EKG-Untersuchungen Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie) Magnetresonanz-Angiographie Mammographie (kurativ) Mammographie-Screening Medizinische Rehabilitation Onkologie Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Phototherapeutische Keratektomie Psychotherapie Schlafbezogene Atmungsstörungen Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen Strahlendiagnostik/-therapie Konventionelle Röntgendiagnostik Computertomographie Osteodensitometrie Strahlentherapie Nuklearmedizin Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Ultraschalldiagnostik Vakuumbiopsie der Brust Zytologische Untersuchung von Abstrichen der Zervix uteri auf Grundlage des EBM Besondere regionale Vereinbarungen Seite 2

3 Qualitätsbericht Datenteil 1. Arztstruktur (Stand ) Vertragsärzte und -psychotherapeuten Ermächtigte Gesamt Allgemeinmediziner Praktische Ärzte / Ärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gefäßchirurgie Kinderchirurgie Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Thorax- und Kardiovaskularchirurgie Unfallchirurgie Visceralchirurgie Frauenärzte Gyn. Endokrinologie u. Reproduktionsmedizin 2 2 Gynäkologische Onkologie 7 7 Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 1 1 HNO-Ärzte Audiologen Phoniatrie 1 1 Phoniatriker und Pädaudiologen Hautärzte Internisten Angiologie Diabetologie Endokrinologie (und Diabetologie) Gastroenterologie Geriatrie Hämatologie Hämatologie und internistische Onkologie Infektiologie Infektions- und Tropenmedizin Kardiologie Lungen- und Bronchialheilkunde Nephrologie Pneumologie Rheumatologie Kinderärzte Infektiologie Kinderendokrinologie und -diabetologie Kindergastroenterologie Kinderhämatologie Kinderhämatologie und -onkologie 6 6 Kinderkardiologie Kinderlungen- und -bronchialheilkunde Kindernephrologie Kinderneuropsychiatrie Seite 3

4 Qualitätsbericht Datenteil Kinderpneumologie Kinderrheumatologie Neonatologie Neuropädiatrie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Kinder- und Jugendpsychiater Laborärzte Mikrobiologie Lungenärzte 3 3 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Nervenärzte / Neurologen / Psychiater Forensische Psychiatrie 1 1 Kinderneuropsychiatrie Neurochirurgen Nuklearmediziner Orthopäden Pathologen Neuropathologie Ärztliche Psychotherapeuten Psychologische Psychotherapeuten Radiologen / Diagnostische Radiologen Kinderradiologie Neuroradiologie Strahlentherapie Urologen übrige Arztgruppen Summe Seite 4

5 Qualitätsbericht Datenteil 2. Kommissionen (Stand ) Bereich Aids Akupunktur Ambulantes Operieren und Arthroskopie Diabetes Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Dialyse Histopathologie Hautkrebsscreening Kardiologie Kernspintomographie Koloskopie Krankenheime Labor Onkologie Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Qualitätsmanagement Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Radiologie Rehabilitation Rheumatologie Schmerztherapie Sonographie Substitution Zytologie Mitglieder 4 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 6 ärztliche Mitglieder der KV 9 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 11 ärztliche Mitglieder der KV 8 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 5 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 13 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 9 ärztliche Mitglieder der KV 3 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 3 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 8 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 3 ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 2 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 9 ärztliche Mitglieder der KV 4 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 4 ärztliche Mitglieder der KV 1 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 5 ärztliche Mitglieder der KV 6 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 15 ärztliche Mitglieder der KV 49 stellv. ärztliche Mitglieder der KV 6 ärztliche Mitglieder der KV 3 Vertreter der KK (paritätische Besetzung) 5 ärztliche Mitglieder der KV Seite 5

6 Qualitätsbericht Datenteil 3. Fortbildung/Qualitätsmanagement/Qualitätszirkel 3.1 Fortbildung Regelung der KBV zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, Rechtsgrundlage: 95 d SGB V, Gültigkeit: seit Umsetzungsstand 95d SGB V Nachweispflicht per (Stand: ) Anzahl Ärzte/Psychotherapeuten, für die ein Antrag auf Entzug der Zulassung/ Widerruf der Ermächtigung/ Entzug der Genehmigung auf Anstellung gestellt wurde Anzahl ausgesprochener Entziehungen Anzahl laufender Widerspruchsverfahren gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Nachweispflicht im Jahr 21 gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller/ Sanktionierungen Nachweispflicht im Jahr 211 gesamt davon Ärzte davon Psychotherapeuten Anzahl Nachweispflichtiger Anzahl Nicht-Erfüller/ Sanktionierungen Seite 6

7 Qualitätsbericht Datenteil 3.2 Qualitätsmanagement Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung), Rechtsgrundlage: 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V, Gültigkeit: seit Ergebnisse der Stichprobenziehung 211 Anzahl Prozent geprüfte Ärzte/Psychotherapeuten 189 2,5 % - davon noch nicht mit der Planungsphase begonnen 3 1,6 % - davon Planungsphase begonnen 15 7,9 % - davon Umsetzungsphase begonnen 48 25,4 % - davon Überprüfungsphase begonnen 5 2,7 % - davon fortlaufende Weiterentwicklungsphase begonnen 114 6,3 % - davon formal inkorrekt, % Rücklaufquote/ Bewertungen ,9 % Qualitätsmanagement-Fortbildungen Anzahl der QM-Fortbildungsveranstaltungen/ Anzahl der Teilnehmer 15 / davon QEP -Einführungsseminare/ Anzahl der Teilnehmer 3 / 56 - davon Intensivkurs Praxismanager/in 1 / 15 - davon Datenschutz-Seminar 1 / 19 - davon Hygiene-Seminare 2 / 38 - davon Arbeitsschutz-Seminar 1 / 17 - davon Kommunikations-Seminar 1 / 9 - davon Ausbildung zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten 1 / 2 - davon QM-bezogene Qualitätszirkel (QEP ) 5 / 54 Seite 7

8 Qualitätsbericht Datenteil 3.3 Qualitätszirkel Richtlinien der KBV für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien) Rechtsgrundlage: 75 Abs. 7 SGB V, Gültigkeit: seit Qualitätszirkelarbeit im Jahr 21 Anzahl QZ unter Berücksichtigung der Kriterien *) 92 QZ-Teilnehmer gesamt (Anzahl Personen) Anzahl der Qualitätszirkel gesamt 13 - davon Anzahl hausärztliche QZ 14 - davon Anzahl fachärztliche QZ 57 - davon Anzahl psychotherapeutische QZ 32 - davon Anzahl fachgruppenübergreifende QZ 32 - davon Anzahl sektorenübergreifende QZ 1 - davon Anzahl QM-bezogene QZ (ggf. Anzahl QEP im QZ ) 3 - davon Anzahl berufsgruppenübergreifende QZ 2 Anzahl aktive Tutoren/lehrende Vertragsärzte 4 Anzahl aktive Moderatoren 92 - davon in 211 neu ausgebildet 6 Moderatorenfortbildung Anzahl der Veranstaltungen 3 eqz (ja/nein) Nein Moderatorengrundausbildung durch Tutoren (ja/nein) Ja Pflichtzirkel Pflichtzirkel zu DMP 9 Pflichtzirkel aus Selektivverträgen Umsetzung der Dramaturgien des Handbuchs QZ Moderatoren- Moderatorenausbildung fortbildung EbM/LL x x Patientenfallkonferenz x - Journal Club - - Experteninterview - - Evidenzbasierte Verfahrensanweisungen x - Arbeit mit Rückmeldesystemen x - Patientensicherheit x - Pharmakotherapie - x QEP im QZ x x Qualitätsindikatoren in QZ und Praxen - - Evidenzbasierte Patienteninformationen - - Gruppenleitung x x *) von der KV anerkannter Moderator, 5-2 Teilnehmer, i.d.r. mindestens 4 Sitzungen im Jahr, Dokumentation der Sitzungen, frei von Sponsoring, durch LÄK bzw. KV anerkannte Fortbildungsmaßnahme Seite 8

9 Qualitätsbericht Datenteil 4. Genehmigungsbereiche von A - Z von A - Z 4.1 Akupunktur Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von fünf Prozent der abrechnenden Ärzte; zwölf Fälle und bis zu 18 Ausnahmefälle hinsichtlich Dokumentation des Therapieplans sowie der Eingangs- und Verlaufserhebung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL mindestens viermalige Teilnahme an Fallkonferenzen beziehungsweise an Qualitätszirkeln zum Thema chronische Schmerzen RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse; Kriterien werden durch Vertragspartner festgelegt BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 64 - davon Anzahl 63 *) - davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Kolloquien ( 7 Abs. 5) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen wegen Mängeln in aus sonstigen der Dokumentationsprüfung Gründen gemäß 6 Abs Seite 9

10 Qualitätsbericht Datenteil Dokumentationsprüfungen 6 Prüfprozess Anzahl abrechnende Ärzte 511 Anzahl geprüfte Ärzte 28 Anzahl insgesamt geprüfter Ärzte gemäß 6 Abs. 2 Ärzte bei denen normale Fälle und Aus- Ärzte bei denen ausschließlich normale nahmefälle geprüft Fälle geprüft wurden wurden davon bestanden davon nicht bestanden 2 3 Anzahl insgesamt Wiederholungsprüfungen gemäß 6 Abs. 6 - davon ohne Beanstandungen davon mit Beanstandungen - - Anzahl Kolloquien insgesamt gemäß 6 Abs. 6 - davon bestanden davon nicht bestanden - - Dokumentationsprüfungen 6 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen normale Fälle Ausnahmefälle Anzahl unvollständige oder nicht nachvollziehbare normale Fälle Ausnahmefälle Dokumentationen davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis davon nicht nachvollziehbar begründet - davon unvollständig i. S. v. 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und nicht nachvollziehbar begründet 12 Fortbildungsverpflichtung 5 Abs. 2 Anzahl Ärzte, die Unterlagen zur Fortbildungsverpflichtung gemäß 5 Abs vorgelegt haben *) davon 2 weiterhin, 16 erneute nach Statuswechsel und 27 Neu- 4.2 Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, Anlage I Nr. 1: Ambulante Durchführung der Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und Kinderärzte mit der Zusatzbezeichnung Kindernephrologie; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung Seite 1

11 Qualitätsbericht Datenteil FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONS- PRÜFUNG Indikationsstellung für jeden Einzelfall zu dokumentieren und zur Prüfung an beratende Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION ergänzende ärztliche Beurteilung BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 2 - davon Anzahl 2 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen LDL-Apherese bei familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung Anzahl Erstanträge 2 - davon angenommen 1 - davon abgelehnt 1 Anzahl Folgeanträge 26 - davon angenommen 26 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann Anzahl Erstanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Anzahl Folgeanträge 16 - davon angenommen 16 - davon abgelehnt LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung Anzahl Erstanträge 16 - davon angenommen 13 - davon abgelehnt 3 Anzahl Folgeanträge 23 - davon angenommen 23 - davon abgelehnt Immunapherese bei aktiver rheumatoider Arthritis Anzahl Erstanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Anzahl Folgeanträge - davon angenommen - - davon abgelehnt - Seite 11

12 Qualitätsbericht Datenteil 4.3 Ambulante Operationen Vertrag zu ambulanten Operationen und stationsersetzenden Leistungen im Krankenhaus (AOP-Vertrag), Rechtsgrundlage: 115b SGB V, Gültigkeit: Neufassung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Neufassung () () () AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes;Vorgaben zu organisatorischen, baulichen, apparate-technischen und hygienischen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM FREQUENZREGELUNG für Leistungsbereiche Koloskopie und invasive Kardiologie analog Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V; weitere Regelungen möglich REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen gegebenenfalls auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Stand *) Anzahl beschiedene Anträge davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - davon mit Beanstandungen Anzahl der Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 5 / 27 *) davon Ärzte mit gemäß 115 SGB V Seite 12

13 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte *) Anzahl geprüfter Ärzte 48 Routineprüfungen gemäß 4 Abs Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a 2 Ärzte erhielten eine schriftliche Empfehlung und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - *) davon 1.31 prüfbare Ärzte Seite 13

14 Qualitätsbericht Datenteil 4.4 Arthroskopie Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie), Rechtsgrundlage 136 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Stichprobenprüfungen nach der Richtlinie über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen; abweichend von der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung sind für die Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten mindestens zehn Prozent der abrechnenden Ärzte zu überprüfen. FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche Auswertung der Dokumentationsprüfung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge 16 - davon Anzahl 16 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 6 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2 Seite 14

15 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte 148 Anzahl geprüfter Ärzte 8 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 8 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen 2 - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a 4 und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 2 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - Seite 15

16 Qualitätsbericht Datenteil 4.5 Balneophototherapie Qualitätssicherungsvereinbarung zur Balneophototherapie, Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG zum Nachweis der regelmäßigen Wartung der Bestrahlungsgeräte und der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel jährliche Stichprobenprüfungen von mindestens 2 Prozent der abrechnenden Ärzte PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Stand Anzahl beschiedene Anträge 5 - davon Anzahl 5 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 9 Abs. 5) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 1 Wartungsnachweise 8 möglich ab 211 (Gerätewartung) bzw. 212 (Leuchtmittel) *) Anzahl abrechnender Ärzte 14 Anzahl geprüfter Ärzte ( 8 Abs. 2) - davon Nachweise erbracht - - davon Nachweise innerhalb 3 Monaten nicht erbracht - Anzahl nochmaliger Aufforderungen ( 8 Abs. 3) - davon Nachweise erbracht - - davon Nachweise innerhalb 1 Monat nicht erbracht - *) Anforderungen erfolgen erst ab Seite 16

17 Qualitätsbericht Datenteil 4.6 Blutreinigungsverfahren/Dialyse Vereinbarung zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren (Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten, Rechtsgrundlage: Anlage 9.1 BMV, Gültigkeit: Neufassung Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen (Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse), Rechtsgrundlage: 136 und 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM obligat, außer Nephrologen und gegebenenfalls Kinderärzte; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG in der Zentrumsdialyse wird durch Vergabe von Versorgungsaufträge sichergestellt, dass bestimmte Arzt/Patientenschlüssel gewährleistet sind: bei mehr als 3 Patienten mindestens ein zweiter Arzt, der die fachlichen Befähigungen nach 4 erfüllt; bei mehr als 1 Patienten und je weiteren 5 Patienten zusätzlich ein weiterer Arzt, welcher ab der dritten Arztstelle auch ein Facharzt für Innere Medizin sein kann, auch wenn er nicht über die Schwerpunktbezeichnung Nephrologie verfügt REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG quartalsweise Auswertung der Vollerhebung mit gegebenenfalls Veranlassung einer Stichprobenprüfung (ab : bei Beanstandungen Auflagen, gegebenenfalls Genehmigungsentzug) PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und im Rahmen der Überprüfungsverfahren EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONSPRÜFUNG vierteljährliche Stichprobenprüfung bei auffälligen Werten, bei begründetem Verdacht und durch Zufallsauswahl FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION Vollerhebung; elektronische Dokumentation extern durch Datenanalyst: vergleichende Quartalsberichte an Kassenärztliche Vereinigungen und jede Einrichtung; Jahresberichte an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG bei Auffälligkeiten in der Stichprobenprüfung und auf Wunsch der Einrichtung Stand *) Anzahl beschiedene Anträge 28 - davon Anzahl 28 - davon Anzahl Ablehnungen Seite 17

18 Qualitätsbericht Datenteil Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 7 Abs. 3) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 2 Patienten Anzahl Patienten 2.67 Aus den Tätigkeitsberichten der Qualitätssicherungskommissionen 7 Abs. 3 Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, Berichtszeitraum Anzahl der Einrichtungen, die an der datengestützten I/211 II/211 III/211 IV/211 Qualitätssicherung teil- nehmen gemäß 2 Abs Anzahl der Kommissionssitzungen ge- 4 mäß 7 Abs. 4 Zusammensetzung der Kommissionen (ärztlich, nichtärztlich KV-, KK-Vertreter, andere) 6 ärztliche Vertreter 2 KK-Vertreter Anzahl Stichprobenprüfungen gemäß 8 Abs davon ohne Beanstandungen 16 **) - davon mit Beanstandungen Maßnahmen, auch aufgrund der Stichprobenprüfungen nach 8 Abs. 1: Anzahl der Aufforderungen zur Beseitigung von Mängeln gemäß 1 Abs. 1 S. 1 Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche gemäß 1 Abs. 1 S. 2 Anzahl der, die mit Auflagen versehen wurden gemäß 1 Abs. 2 S. 2 Anzahl der widerrufenen gemäß 1 Abs. 2 S. 2 /Erläuterungen *) davon 52 KfH-Ärzte **) 2 Verwaltungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen Seite 18

19 Qualitätsbericht Datenteil 4.7 DMP Diabetes mellitus Typ 1 Vertragsdaten Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Arzt - darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Pädiater - darunter Teilnahme als koordinierender Hausarzt (in Kooperation mit diabetologisch qualifiziertem Arzt) Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte (III. Quartal 211) AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Diabetes mellitus Typ 2 Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als diabetologisch qualifizierter Facharzt bzw. diabetologische Schwerpunktpraxis 99 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.69 (III. Quartal 211) Koronare Herzerkrankung Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als kardiologisch qualifizierter 13 Facharzt Seite 19

20 Qualitätsbericht Datenteil - darunter Teilnahme als kardiologisch qualifizierter Facharzt mit Berechtigung Invasive Kardiologie (diagnostisch oder therapeutisch) Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte (III. Quartal 211) Asthma bronchiale Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit Zusatzweiterbildung) 95 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.86 (III. Quartal 211) Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Vertragsdaten AOK, BIG, Knappschaft, BKK, IKK, VdEK, Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Vertrag (Verträge) der KV (mit Landesverbänden) Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Ärzte Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme am Programm, Stand darunter Teilnahme als koordinierender Arzt darunter Teilnahme als pneumologisch qualifizierter Facharzt (auch Kinderarzt mit Zusatzweiterbildung) 64 Anzahl abrechnender = aktiv teilnehmende Ärzte 1.88 (III. Quartal 211) 4.8 Erweitertes Neugeborenen-Screening Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ( Kinder- Richtlinien ) in der Fassung vom , zuletzt geändert am , in Kraft getreten am , Rechtsgrundlage: 26 Abs. 2 i. V. m. 92 Abs. 1 und 4 SGB V 1 Arzt mit Genehmigung: Charité Universitätsmedizin Berlin Campus Virchow-Klinikum Seite 2

21 Qualitätsbericht Datenteil 4.9 Herzschrittmacher-Kontrolle Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: Neufassung () () () AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung oder wenn die entsprechende Qualifikation durch Nachweise außerhalb einer Weiterbildung erbracht wurden FREQUENZREGELUNG REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜFUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung und bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATIONS- PRÜFUNG Stichprobenprüfungen gegebenenfalls auf Grundlage regionaler Vereinbarungen; Umfang dann nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte, jeweils zwölf Fälle) FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION gegebenfalls bei Dokumentationsprüfungen aufgrund regionaler Vereinbarungen jährliche Auswertung an Gemeinsamen Bundesausschuss BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung auf Grundlage regionaler Vereinbarungen Anzahl Ärzte mit Genehmigung zur Überprüfung des Batteriezustandes 96 und zur Funktionsanalyse (Nr. B 2 der RL), Stand Anzahl beschiedene Anträge 1 - davon Anzahl 9 - davon Anzahl Ablehnungen 1 Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen ( 5 Abs. 4) - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 5 Seite 21

22 Qualitätsbericht Datenteil Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 SGB V Prüfumfang Anzahl abrechnender Ärzte 78 *) Anzahl geprüfter Ärzte 3 Routineprüfungen gemäß 4 Abs. 2 3 Kriterienbezogene Prüfung gemäß 4 Abs. 3 Begründungen: - falls die Anzahl der einer Stichprobenprüfung gemäß 4 Abs. 2 (Routineprüfungen) unterzogenen Ärzte unter 4 % der abrechnenden Ärzte lag - falls die Anzahl der zwölf zu prüfenden Dokumentationen unterschritten wurde - sonstige Kommentare Prüfungen Prüfergebnisse zur Anzahl geprüfter Ärzte gemäß gemäß 6, unterschieden nach: 4 Abs. 2: - keine Beanstandungen Prüfungen gemäß 4 Abs. 3: - geringe Beanstandungen - - erhebliche Beanstandungen - - schwerwiegende Beanstandungen - Gesamtanzahl Ärzte, denen eine schriftliche Empfehlung / Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln erteilt wurde gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, die zu einem Beratungsgespräch aufgefordert wurden gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, Nr. 3a und Nr. 4a Gesamtanzahl Ärzte, bei denen eine Nichtvergütung oder Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen erfolgte gemäß 5 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3b und Nr. 4b Kolloquien gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c und Nr. 4c - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl der Genehmigungswiderrufe gemäß 5 Abs. 3 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 4 und Nr. 4c 2. Hs. und Nr. 4e sowie 8 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Anzahl der mit Auflagen versehenen gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3c Satz 6 und Nr. 4c 2. Hs. Anzahl Ärzte, bei denen eine Praxisbegehung stattgefunden hat gemäß 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3d und Nr. 4d, 7 Abs. 9 sowie 8 - davon ohne Mängel - - davon mit Mängeln - *) davon 7 prüfbare Ärzte Seite 22

23 Qualitätsbericht Datenteil 4.1 Histopathologie Hautkrebs-Screening Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinie / KFE-RL), Abschnitt D Nr. II, in der Fassung vom 18. Juni 29 veröffentlicht im Bundesanzeiger 29, Nr. 148a in Kraft getreten am 3. Oktober 29 zuletzt geändert am 16. Dezember 21, veröffentlicht im Bundesanzeiger 211; Nr. 34: S. 864, in Kraft getreten am 3. März 211 in Verbindung mit der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings vom , in Kraft getreten am AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährliche Befundung von 1. dermatohistologischen Präparaten REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens vier Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn im Rahmen des Hautkrebs-Screenings befundeten histopathologischen Präparaten FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION jährliche statistische Auswertung und Ergebnisanalyse (KFE-RL) BERATUNG gegebenenfalls bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Stand Anzahl beschiedene Anträge neu 38 erneut gemäß 5 Abs. 5 erneut gemäß 8 Abs davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquium gemäß 9 Abs. 6 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 9 Abs. 5 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Wegen Nichterreichen Mindestzahl < 1. Befundungen dermatohistologischer Präparate Wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung gemäß 8 Abs Seite 23

24 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung 5 Abs. 1 und 2 Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Nachweisen von < Befundungen dermatohistologischer Präparate (Screening oder kurativ) in der vertragsärztlichen Versorgung davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von entfällt 1. erreicht haben Dokumentationsprüfungen 8 Prüfprozess Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden 2 - davon nicht bestanden Widerholungsprüfungen gemäß 8 Abs. 5a - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 8 Abs. 5b - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen und zugehöriger histopathologischer Präparate 2 - davon vollständig und nachvollziehbar 2 - davon vollständig aber nicht nachvollziehbar - davon nicht vollständig aber nachvollziehbar - davon weder vollständig noch nachvollziehbar Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinie / KFE-RL), Abschnitt D Nr. II, in der Fassung vom 18. Juni 29 veröffentlicht im Bundesanzeiger 29, Nr. 148a in Kraft getreten am 3. Oktober 29 zuletzt geändert am 16. Dezember 21, veröffentlicht im Bundesanzeiger 211; Nr. 34: S. 864, in Kraft getreten am 3. März 211 im Hautkrebs-Screening Ärzte (hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, praktische Ärzte 1.36 oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung) mit Genehmigung, Stand Anzahl beschiedene Anträge 66 - davon Anzahl 66 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 6 Ärzte (Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten) mit Genehmigung, Stand Anzahl beschiedene Anträge 17 - davon Anzahl 17 - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen 18 Seite 24

25 Qualitätsbericht Datenteil 4.11 HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei wiederholten Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung; bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich durchschnittlich 25 Fälle pro Quartal; unter Berücksichtigung regionaler Versorgungsdefizite kann die Mindestanzahl unterschritten werden REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG jährliche Prüfung von mindestens zehn Prozent der Ärzte mit Genehmigung zu zehn Fällen eines Quartals unter Einbezug aller Dokumentationen des Kalenderjahrs FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL Nachweis zum Erwerb von 3 Fortbildungspunkten im Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung, die Hälfte davon mittels interaktiven Austausches, zum Beispiel Qualitätszirkeln RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG bei Beanstandungen in der Dokumentationsprüfung Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut erneut Anzahl beschiedene Anträge neu gemäß gemäß 8 Abs. 4 1 Abs davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Kolloquium gemäß 11 Abs. 4 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Kolloquium gemäß 11 Abs. 5 Nr. 2 - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Wegen Mängeln in der Dokumentationsprüfung Anzahl Widerrufe von von Abrechnungsgenehmigungen gemäß 8 Abs. 3 Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Wegen mangelnder Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 Wegen Unterschreitung Mindestfallzahl gemäß 1 Abs. 4 5 Seite 25

26 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung 1 Abs. 1 Nr. 1 Anzahl Ärzte mit jährlich durchschnittlich... betreuten HIV- / Aids-Patienten pro Quartal - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis betreuter Patienten außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs die Mindestfrequenz von 25 erreichen - davon Ärzte, die (mit Genehmigung der KV) auf Grund regionaler Besonderheiten weniger Patienten betreuen bzw. Kinder- und Jugendärzte, die von der Frequenzregelung ausgenommen sind Fortbildung 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener Fortbildung gemäß 1 Abs. 1 Nr. 2 Anzahl Ärzte mit ausreichend nachgewiesener < entfällt 1 entfällt 47 ab Abfrage 213 einzutragen Fortbildung gemäß 1 Abs. 4 Dokumentationsprüfung 8 Prüfprozess Anzahl geprüfter Ärzte gemäß 8 Abs davon bestanden 6 - davon nicht bestanden Aufforderung zur Stellungnahme gemäß 8 Abs davon Begründung ausreichend - davon Begründung nicht ausreichend oder keine Stellungnahme abgegeben 1 Kolloquium gemäß 8 Abs davon bestanden 1 - davon nicht bestanden Auflage - davon nicht bestanden Widerruf Dokumentationsprüfung 8 Mängelanalyse Anzahl geprüfter Dokumentationen insgesamt 6 - davon vollständig und keine Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon vollständig aber Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig, keine Beanstandungen der Behandlungsqualität - davon nicht vollständig und Beanstandungen der Behandlungsqualität Bei Beanstandungen der Behandlungsqualität -- darunter nicht leitliniengerechte antiretrovirale Medikation (Anlage 1, Punkt 1) -- darunter mangelnde Prophylaxemaßnahmen (Anlage 1, Punkt 8) -- darunter mangelnde Screening-Veranlassung (Anlage 1, Punkt 9) Seite 26

27 Qualitätsbericht Datenteil 4.12 Interventionelle Radiologie Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit , zuletzt geändert: AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich 1 diagnostische arterielle Gefäßdarstellungen; bei Genehmigung zu therapeutischen Eingriffen, davon mindestens 5 therapeutische Eingriffe REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Kassenärztliche Vereinigung kann Dokumentationen zum Nachweis der Fallzahl (Frequenz) anfordern FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Diagnostische Katheterangiographien 3 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung 1 1 erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs. 6 - davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquium (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 9 Abs. 4 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - wegen Nichterreichen Mindestzahl < 1 diagnostische arterielle den aus sonstigen Grün- Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen Gefäßdarstellungen Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Seite 27

28 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen zu diagnostischen arteriellen Gefäßdarstellungen - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 1 erreicht haben < entfällt Diagnostische Katheterangiographien und kathetergestützte therapeutische Eingriffe 3 Abs. 2 Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs davon Anzahl 3 *) - davon Anzahl Ablehnungen Anzahl Kolloquium (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von Abrechnungsgenehmigungen - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei arterieller Gefäßdarstellung (< 1) - - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei therapeutischen Eingriffen (< 5) - - wg. Nichterreichen Mindestzahl bei arterieller Gefäßdarstellung (<1) und bei therapeutischen - Eingriffen (< 5) - aus sonstigen Gründen - Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Frequenzregelung **) Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen < 1 1 zu diagnostischen arteriellen Gefäßdarstel- lungen oder kathetergestützte therapeutische Eingriffe davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von entfällt 1 erreicht haben Anzahl Ärzte mit... vorgelegten Dokumentationen < 5 5 zu kathetergestützte therapeutische Eingriffe davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 5 entfällt erreicht haben *) davon 3 Weiterhin-Bescheide **) Für einen Genehmigungsinhaber bestand aufgrund des Datums der erstmaligen Erteilung der Abrechnungsgenehmigung noch keine Nachweispflicht. Seite 28

29 Qualitätsbericht Datenteil 4.13 Invasive Kardiologie Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie), Rechtsgrundlage: 135 Abs. 2 SGB V, Gültigkeit: seit AKKREDITIERUNG Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes; Vorgaben zu räumlichen und apparativen Voraussetzungen; organisatorische Vorgaben EINGANGSPRÜFUNG KOLLOQUIUM bei abweichender, aber gleichwertiger Befähigung und gegebenenfalls bei begründetem Zweifel an der fachlichen Befähigung FREQUENZREGELUNG jährlich 15 Linksherzkatheterisierungen, bei Genehmigung zu therapeutischen Katheterisierungen, davon mindestens 5 therapeutische Katheterisierungen REZERTIFIZIERUNG / WARTUNGSNACHWEIS / KONSTANZPRÜ- FUNG PRAXISBEGEHUNG / HYGIENEPRÜFUNG Praxisbegehungen gegebenenfalls im Rahmen der Genehmigungserteilung EINZELFALLPRÜFUNG DURCH STICHPROBEN / DOKUMENTATI- ONSPRÜFUNG Kassenärztliche Vereinigung kann Dokumentationen zum Nachweis der Fallzahl (Frequenz) anfordern FORTBILDUNG / QUALITÄTSZIRKEL RÜCKMELDESYSTEME / BENCHMARKBERICHTE / EVALUATION BERATUNG Diagnostische Katheterisierungen 7 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung 3 3 erneut gemäß neu 7 Abs. 2 Nr. 3 Anzahl beschiedene Anträge - davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - - Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 8 Abs. 3 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Anzahl Widerrufe von wegen... Nichterreichen aus sonstigen Gründen Mindestzahl - davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu 7) Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen - Seite 29

30 Qualitätsbericht Datenteil Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... abgerechneten diagnostischen Katheterisierungen (EBM Nr ) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 15 erreicht haben < entfällt Anzahl Widerrufe von Diagnostische und therapeutische Katheterisierungen 7 Abs Anzahl Ärzte mit Genehmigung erneut gemäß neu Anzahl beschiedene Anträge 7 Abs. 1 Nr davon Anzahl davon Anzahl Ablehnungen - Anzahl Kolloquien (Antragsverfahren) - davon bestanden - - davon nicht bestanden - Anzahl Praxisbegehungen gemäß 8 Abs. 3 - davon ohne Beanstandungen - - davon mit Beanstandungen - Nichterreichen Mindestzahl aus sonstigen gesamt Gründen - davon Ärzte mit eigenem Kathetermessplatz und alleiniger Nutzung (Protokollnotiz zu 7) Anzahl Rückgabe / Beendigung von Abrechnungsgenehmigungen Frequenzregelung Anzahl Ärzte mit... insgesamt abgerechneten Katheterisierungen (EBM Nr , 34292) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 15 erreicht haben Anzahl Ärzte mit... abgerechneten therapeutischen Katheterisierungen (EBM Nr ) - davon Anzahl Ärzte, die durch Nachweis von außerhalb des vertragsärztlichen Bereichs erbrachten Leistungen die Mindestfrequenz von 5 erreicht haben < 15 ges. + therap. < 5 therap. - < entfällt < entfällt Seite 3

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 211 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 21 Teil 2 Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen)

Mehr

Datenteil des Qualitätsberichts

Datenteil des Qualitätsberichts Datenteil des Qualitätsberichts Kassenärztliche Vereinigung Schelswig- Holstein Berichtsjahr 215 Stand 15.6.216 215 QB KVen Datenteil.docx 1 von 92 Inhaltsverzeichnis 1.1 Akupunktur... 3 1.3 Ambulantes

Mehr

medizinischen Versorgung

medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung QUALITÄTSBERICHT 21 DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BERLIN LANGFASSUNG FÜR DAS BERICHTSJAHR 29 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Teil

Mehr

Datenteil des Qualitätsberichts. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KVSH Qualibericht Datenteil.docx 1 von 100

Datenteil des Qualitätsberichts. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KVSH Qualibericht Datenteil.docx 1 von 100 Datenteil des Qualitätsberichts Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 214 Stand 29.5.215 214 KVSH Qualibericht Datenteil.docx 1 von 1 Inhaltsverzeichnis 1.1 Akupunktur... 3 1.2 Ambulantes Operieren...

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 213 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 212 Qualitätsbericht 215 der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 213 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 212 Qualitätsbericht 214 der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung. Qualitätsbericht 2016 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 2015

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung. Qualitätsbericht 2016 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 2015 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 216 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 215 Teil 2 - Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen) Stand: 31.12.215

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung. Qualitätsbericht 2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 2016

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung. Qualitätsbericht 2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 2016 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 217 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin für das Berichtsjahr 216 Teil 2 - Daten zum Qualitätsbericht (und Ergänzungen) Stand: 31.12.216

Mehr

Qualitätsbericht 2009

Qualitätsbericht 2009 Qualitätsbericht 29 Datenübersicht Qualitätsbericht der KV Brandenburg 29 Inhalt 1 Arztstruktur 2 Genehmigungsbereiche von A-Z 2.1 Akupunktur 2.2 Ambulante Operationen 2.3 Apheresen als extrakorporale

Mehr

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2011 Datengrundlage:

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2011 Datengrundlage: Qualitätsbericht der KV Thüringen Berichtsjahr 211 Datengrundlage: 1.1.211 31.12.211 Stand: 31.12.211 Arztstruktur Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte / Psychotherapeuten Schwerpunktbezeichnungen

Mehr

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2012 Datengrundlage:

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2012 Datengrundlage: Qualitätsbericht der KV Thüringen Berichtsjahr 212 Datengrundlage: 1.1.212 31.12.212 Stand: 31.12.212 Arztstruktur Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte / Psychotherapeuten Schwerpunktbezeichnungen

Mehr

gemäß 9 Abs. 3 Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Ergebnisse der Stichprobenprüfungen in 2009

gemäß 9 Abs. 3 Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Ergebnisse der Stichprobenprüfungen in 2009 Stichprobenprüfungen 136 Abs. 2 2009 Anlage 2 zu TOP 8.1.6 Kassenärztliche Bundesvereinigung Dezernat 2 Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche

Mehr

10. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES 24. SEPTEMBER 2018

10. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES 24. SEPTEMBER 2018 FREQUENZ-REGELUNGEN IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG 10. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES MARKUS STENGEL REFERENT QUALITÄTSSICHERUNG IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG EIN ÜBERBLICK

Mehr

Qualitätsbericht Qualitätsbericht Kassenärztliche Vereinigung Saarland 1 von 62

Qualitätsbericht Qualitätsbericht Kassenärztliche Vereinigung Saarland 1 von 62 Qualitätsbericht 21 Qualitätsbericht 21 Kassenärztliche Vereinigung Saarland 1 von 62 Qualitätsbericht 21 Kassenärztliche Vereinigung Saarland Referat Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement Faktoreistraße

Mehr

Der Beschluss wird auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter veröffentlicht.

Der Beschluss wird auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter  veröffentlicht. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung des Berichtes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Mehr

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Sollten in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungspflichtige Leistungen erbracht werden, ist eine Genehmigung zu beantragen.

Mehr

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Anlage 3 Fachgruppencodierungen Anlage 3 Fachgruppencodierungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2015 Datengrundlage:

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2015 Datengrundlage: Qualitätsbericht der KV Thüringen Berichtsjahr 2015 Datengrundlage: 01.01.2015-31.12.2015 Stand 26.04.2016 Arztstruktur Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte/Psychotherapeuten Schwerpunktbezeichnungen

Mehr

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2014 Datengrundlage:

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2014 Datengrundlage: Qualitätsbericht der KV Thüringen Berichtsjahr 2014 Datengrundlage: 01.01.2014-31.12.2014 Stand 30.04.2015 Arztstruktur Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte/Psychotherapeuten Schwerpunktbezeichnungen

Mehr

18330 (Orthopäden) 01745, 10343, (Dermatologen) 01745, (Hausärzte) (Kinder- und Jugendmediziner) (Internisten)

18330 (Orthopäden) 01745, 10343, (Dermatologen) 01745, (Hausärzte) (Kinder- und Jugendmediziner) (Internisten) Aufstellung der derzeit genehmigungspflichtigen / antragspflichtigen / zertifikatspflichtigen Leistungen Abteilung Qualitätssicherung der KV Thüringen (Stand: 8. Juni 2011) genehmigungspflichtige Leistung

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualitätsbericht 213 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Langfassung für das Berichtsjahr 212 Qualitätsbericht 213 der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

V e r t r a g ü b e r d e n H o n o r a r v e r t e i l u n g s m a ß s t a b

V e r t r a g ü b e r d e n H o n o r a r v e r t e i l u n g s m a ß s t a b V e r t r a g ü b e r d e n H o n o r a r v e r t e i l u n g s m a ß s t a b z w i s c h e n d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n V e r e i n i g u n g B e r l i n - n a c h f o l g e n d K V B e r l

Mehr

Kolloquien und Qualitätszirkel zwei (Kommunikations-)Instrumente der QS

Kolloquien und Qualitätszirkel zwei (Kommunikations-)Instrumente der QS QS-Konferenz G-BA 24.09.2018 1 Kolloquien und Qualitätszirkel zwei (Kommunikations-)Instrumente der QS QS-Konferenz des G-BA am 24. September 2018 Dr. med. Klaus Thierse QS-Konferenz G-BA 24.09.2018 2

Mehr

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung QUALITÄTSBERICHT DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG THÜRINGEN Auf Datengrundlage der Jahre 2008 und 2009 Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung

Mehr

Qualitätsbericht. Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Qualitätsbericht. Kassenärztliche Vereinigung Saarland Qualitätsbericht Kassenärztliche Vereinigung Saarland 28 Kassenärztliche Vereinigung Saarland Referat Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Tel. 681 43- Qualitätsbericht

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gem. 9 Abs. 2 der Qualitäts- prüfungs-richtlinie vertragsärztliche Versorgung nach 136 Abs.

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gem. 9 Abs. 2 der Qualitäts- prüfungs-richtlinie vertragsärztliche Versorgung nach 136 Abs. Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gem. 9 Abs. 2 der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung nach 136 Abs. 2 SGB V - Erläuternde Kommentierung - Die Überprüfung der Behandlungsqualität

Mehr

Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: 4

Ärztinnen nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: 4 Ärztinnen nach und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Tabelle: Stand:.. Ärztinnen Ohne Gebietsbezeichnung Ohne Facharztbezeichnung Praktische Ärztin/Praktischer Arzt (EWG-Recht) Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin

Mehr

Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle: 3

Ärztinnen/Ärzte nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle: 3 Ärztinnen/ nach und Tätigkeitsarten Tabelle: Stand:.. (Sp. + ++) Ohne Gebietsbezeichnung Ohne Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) Praktische Ärztin/Praktischer

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2012 nach 136 Abs. 2 SGB V Teil 1 Allgemeine Erläuterungen

Mehr

Ärztinnen nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle 4

Ärztinnen nach Bezeichnungen und Tätigkeitsarten Tabelle 4 Stand: 31. 12. 2015 Blatt 1 Ohne Gebietsbezeichnung 64 690 8 972 4 174 4 798 49 541 35 55 2 105 627 659 4 072 22 082 6 523 86 772 Ohne Facharztbezeichnung 62 326 7 021 2 379 4 642 49 397 33 47 2 041 627

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel und Inhalt

Mehr

Anlage 3 Fachgruppencodierungen

Anlage 3 Fachgruppencodierungen Anlage 3 Fachgruppencodierungen zur Vereinbarung gemäß 116b Abs. 6 Satz 12 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die erforderlichen Vordrucke für die ambulante spezialfachärztliche

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 355. Sitzung am 23. Juni 2015 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2015 1.

Mehr

Anerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen

Anerkennung von Schwerpunkt-/ Teilgebietsbezeichnungen Baden-Württemberg SP Unfallchirurgie 12 0 13 3 14 2 TG Gefäßchirurgie 0 0 1 0 0 0 TG Plastische Chirurgie 1 1 0 0 0 0 TG Unfallchirurgie 2 1 2 0 0 0 SP Gynäkolog.Endokrinolog.u.Reproduktionsmed. 3 3 4

Mehr

Qualität schafft Vertrauen

Qualität schafft Vertrauen Qualität schafft Vertrauen Qualitätsbericht 2008 Qualitätssicherung Qualitätsmanagement Qualitätszirkel Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz www.kv-rlp.de Inhalt Q u a l i t ä t s s i c h e r u

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der histopathologischen Untersuchungen von Präparaten im Rahmen des Hautkrebs-Screenings

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der histopathologischen Untersuchungen von Präparaten im Rahmen des Hautkrebs-Screenings Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-385, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung der Präparaten

Mehr

Die ambulante medizinische Versorgung 2018

Die ambulante medizinische Versorgung 2018 Die ambulante medizinische Versorgung 2018 ANLAGE Qualitätsbericht 2017 Inhalt 4 A KOMMISSIONEN DER QUALITÄTSSICHRUNG 6 B ARZTSTRUKTUR (MIT SCHWERPUNKTBEZEICHNUNGEN) 8 C GENEHMIGUNGSBEREICHE VON A Z 8

Mehr

Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S

Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017

Mehr

1. Grußwort KVRegio Med Bereitschaftspraxen: Sektorübergreifende Kooperation ist in Brandenburg gelebte Realität

1. Grußwort KVRegio Med Bereitschaftspraxen: Sektorübergreifende Kooperation ist in Brandenburg gelebte Realität Qualitätsbericht 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Grußwort... 3 2. Ambulante Qualitätssicherung... 4 2.1 Schematischer Aufbau eines Genehmigungsverfahrens... 6 2.2 Übersicht der Genehmigungsbereiche... 7 2.2.1

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Inhalt: Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen... 3

Mehr

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken

Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Übersicht der Facharztgruppen der niedergelassenen Ärzte/Chefärzte und Kliniken Allgemeinmediziner (ohne praktische Ärzte) 37.259 244 143 548 Praktischer Arzt (ohne FA Allgemeinmedizin) 14.127 431 0 35

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2016 nach 135b Abs. 2 SGB V Teil 1 Allgemeine Erläuterungen

Mehr

Inhalt. Grußwort

Inhalt. Grußwort GESICHERTE QUALITÄT Qualitätsbericht 2012 Inhalt 1. 2. 2.1 2.2 2.2.1 2.3 Grußwort Ambulante Qualitätssicherung Schematischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens Übersicht der Genehmigungsbereiche Rechtsgrundlagen

Mehr

in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt

in der Fassung vom gültig ab Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen Ziel und Inhalt Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie) in der Fassung vom 31.08.2010 gültig

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt am Main Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Durchführung der

Mehr

Der Beschluss wird auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter veröffentlicht.

Der Beschluss wird auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter  veröffentlicht. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung des Berichtes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Mehr

Qualitätssicherung. Qualitätsbericht. in der kassenärztlichen Versorgung

Qualitätssicherung. Qualitätsbericht. in der kassenärztlichen Versorgung Qualitätsbericht Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg 2008 Qualitätssicherung in der kassenärztlichen Versorgung Warum sich Hamburgs Patienten darauf verlassen können, auf hohem Niveau

Mehr

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Teil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 1. Änderung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 4.5.4 EBM 2. Die Gebührenordnungspositionen 04560, 04561

Mehr

Qualitätsbericht 2011

Qualitätsbericht 2011 Qualitätsbericht 2011 Qualitätsbericht 2011 Kassenärztliche Vereinigung Saarland 1 von 77 Kassenärztliche Vereinigung Saarland Bereich Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement Europaallee 7 9 66113 Saarbrücken

Mehr

ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis

ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis Praxisstempel ANTRAG auf Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis Für folgende Ärzte wird die Genehmigung beantragt: 1. zugelassen angestellt 2. zugelassen angestellt 3. zugelassen angestellt 4. zugelassen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010

Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Übersicht der QZV Stand: 23. Juni 2010 Arztgruppe Qualitätsgebundenes Zusatzvolumen

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Anlage 1 des Beschlusses des G-BA vom 20.12.2012 Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2011 nach

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2015 nach 135b Abs. 2 SGB V Teil 1 Allgemeine Erläuterungen

Mehr

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) *

Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen. (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * Voraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Vereinbarung zur invasiven Kardiologie) * * zuletzt geändert am 26.09.2012, in Kraft getreten

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der vdek- Landesvertretung,

Mehr

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011 Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen angehören Akupunktur 30790, 30791 Behandlung des diabetischen Fußes 02311

Mehr

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges

Mehr

zur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V

zur Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren gemäß 135 Abs. 2 SGB V Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln einerseits und der AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R.,

Mehr

Vereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3])

Vereinbarung. vom 8. September (Anlagen zum BMV [3]) Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen (Arthroskopie-Vereinbarung) vom 8. September 1994 (Anlagen zum BMV [3]) Stand

Mehr

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie

Durchführungsbestimmungen. betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Leistungen der kardiorespiratorischen Polygraphie und -Polysomnographie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Durchführungsbestimmungen betreffend Maßnahmen zur Qualitätssicherung von

Mehr

Die bisher vorhandene Tabelle 00_xx_RLV wird ersetzt durch die Tabelle 00_xx_MENGENTEUERUNG.

Die bisher vorhandene Tabelle 00_xx_RLV wird ersetzt durch die Tabelle 00_xx_MENGENTEUERUNG. Mengensteuerung Die bisher vorhandene Tabelle 00_xx_RLV wird ersetzt durch die Tabelle 00_xx_MENGENTEUERUNG. Die Struktur der Tabelle MENGENSTEUERUNG: ZIFFER GO KVK MS_BEREICH MS_KEY Gebührennummer (GNR)

Mehr

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus,

Mehr

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung

Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 9 Abs. 3 der Qualitätsprüfungs- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Stichprobenprüfungen 2014 nach 136 Abs. 2 SGB V Teil 1 Allgemeine Erläuterungen

Mehr

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie Information 2.10. 1/8 Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Qualitätsprüfung im Einzelfall auf dem Gebiet Radiologie i.v.m. Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stichprobenprüfung

Mehr

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung) KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten Kooperatives Zusammenwirken

Mehr

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels

Mehr

Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013

Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Anlage 3 zum Honorarverteilungsmaßstab Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab I/2013 Arztgruppe Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen Gebührenordnungsposition des EBM Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin,

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Vom 20. September 2018 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2012 (Arznei- und Verbandmittel)

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2012 (Arznei- und Verbandmittel) V EREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC der LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSE HESSEN, handelnd

Mehr

Qualität bringt Sicherheit

Qualität bringt Sicherheit Qualität bringt Sicherheit Qualitätsbericht 2009 Qualitätssicherung Qualitätsmanagement Qualitätszirkel Fortbildungsverpflichtung Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz www.kv-rlp.de Inhalt Q u a

Mehr

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach 136 Abs. 2 SGB V ( Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung ) vom

Mehr

Vereinbarung. von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung

Vereinbarung. von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (Qualitätssicherungsvereinbarung Histopathologie Hautkrebs-Screening)

Mehr

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern

Abteilung Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Ihre Ansprechpartner-/innen. Stand: Telefonnummern Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen A B C F H FA Allgemeinmedizin Gebiet Anästhesiologie Gebiet Anatomie Gebiet Arbeitsmedizin Gebiet Augenheilkunde Gebiet Biochemie Gebiet Chirurgie FA Allgemeine

Mehr

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 nach 83 i. V. m. 137f SGB V

zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Diabetes mellitus Typ 2 nach 83 i. V. m. 137f SGB V Strukturqualität diabetologisch besonders qualifizierter Versorgungssektor gemäß 4 (Ebene C) Teilnahmeberechtigt sind Ärzte gemäß 4 des Vertrages, die persönlich durch angestellte Ärzte nachfolgende Strukturvoraussetzungen

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, Bad Segeberg KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Einzelfall durch

Mehr

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle

3. Versorgungsstufe: Strukturvoraussetzungen der stationären Versorgung. I Strukturvoraussetzungen für Krankenhäuser mit Schwerpunkt konventionelle Anlage 2 Strukturqualität Krankenhaus zum Vertrag zur Einbindung von Krankenhäusern zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) auf Basis des 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK)

Mehr

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3

Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3 Abbildung 1: Struktur der Ärzteschaft 2015 (Zahlen in Tausend) Berufstätige Ärztinnen und Ärzte 371,3 Im Ruhestand bzw. ohne ärztliche Tätigkeit 114,5 Ambulant 150,1 Stationär 189,6 Behörden oder Körperschaften

Mehr

Qualitätsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Stichprobenprüfung. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA

Qualitätsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Stichprobenprüfung. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Qualitätsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung Stichprobenprüfung Qualitätssicherungskonferenz des G-BA PD Dr. R. Pfandzelter 9. November 2009 Kassenärztliche Bundesvereinigung Stichprobenprüfungen

Mehr

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 1. Oktober Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 1. Oktober Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der vom 18. Juni 2009 in seiner 201.

Mehr

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2010 Datengrundlage: 01.01.2010 31.12.2010

Qualitätsbericht der KV Thüringen. Berichtsjahr 2010 Datengrundlage: 01.01.2010 31.12.2010 Qualitätsbericht der KV Thüringen Berichtsjahr 21 Datengrundlage: 1.1.21 31.12.21 Stand: 31.12.21 Arztstruktur Summe an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte / Psychotherapeuten Schwerpunktbezeichnungen

Mehr

Qualitätszirkel ein etabliertes Instrument der Qualitätsförderung in der vertragsärztlichen Versorgung AQUA/SQG-Tagung am 12.

Qualitätszirkel ein etabliertes Instrument der Qualitätsförderung in der vertragsärztlichen Versorgung AQUA/SQG-Tagung am 12. Qualitätszirkel ein etabliertes Instrument der Qualitätsförderung in der vertragsärztlichen Versorgung AQUA/SQG-Tagung am 12. Juni 2013 Dipl. oec. Ingrid Quasdorf, Senior Referentin, Dezernat Sektorenübergreifende

Mehr

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen Stand Oktober 2017 Begriff sind Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung, an besondere Kenntnisse und Erfahrungen oder wegen der Neuheit des Verfahrens

Mehr

Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5

Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5 Strukturqualität für Krankenhäuser nach 5 3. Versorgungsebene I Krankenhaus mit ausschließlich nicht-invasiver Diagnostik/Therapie Vorrangig soll in Krankenhäuser eingewiesen werden, welche die folgenden

Mehr

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Arznei- und Verbandmittel)

über die Richtgrößenwerte im Jahr 2013 (Arznei- und Verbandmittel) VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK- DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND HESSEN der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V

des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung arthroskopischer Operationen nach 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie, QBA-RL) in der Fassung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit: 1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:

Mehr

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mehr