Protokoll der Mitgliederversammlung des Vereins MATI e.v. - Selbstbestimmte Dorfentwicklung in Bangladesch (im folgenden MATI e.v.

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1 Protokoll der Mitgliederversammlung des Vereins MATI e.v. - Selbstbestimmte Dorfentwicklung in Bangladesch (im folgenden MATI e.v.) Zeit: 27. Juli 2013, 13:30-16:30 Uhr Ort: Katholische Hochschulgemeinde Mainz (Saarstr. 20, Mainz) Anwesende: 7 stimmberechtigte Vereinsmitglieder - Helena Reingen, Matthias Frey, Christine Niederhacke, Stephanie Schworm, Tanja Kämmerer, Sebastian Reif, Dominic Kloos 1 Gast - Lenen Rahaman Versammlungsleiter: 1. Vorsitzende Helena Reingen Protokollführer: Sebastian Reif Tagesordnung 1. Formalia 2. Bericht der Aktivitäten aus dem Jahr 2012/ Kurzer Bericht aus Bangladesch 4. Finanzen 5. Entlastung des Vorstandes 6. Geplante Aktivitäten von MATI e.v. in 2012/13 7. Termine/Sonstiges Annex 1: Kassenprüfungsbericht 2012 Annex 2: Vereinssatzung MATI e.v. Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

2 1. Formalia Die 1. Vorsitzende Helena Reingen eröffnet als Versammlungsleiterin die ordentliche Mitgliederversammlung 2013 des Vereins MATI e.v. und begrüßt die Anwesenden. Gegen die Teilnahme von Lenen Rahaman als Gast der Mitgliederversammlung, hat keines der anwesenden, ordentlichen Vereinsmitglieder etwas einzuwenden. Die mit dem Einladungsschreiben ordentlich verschickte Tagesordnung wird verlesen. Es gab keine Anträge auf Änderung der Tagesordnung. Der Tagesordnung wurde somit zugestimmt. Es wird festgehalten, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung 2013 form- und fristgerecht und gemäß der Vereinssatzung an alle Mitglieder verschickt wurde und die Versammlung damit beschlussfähig ist. 2. Bericht der Aktivitäten aus dem Jahr 2012/2013 Die Vorstände erläutern die Aktivitäten des Jahres 2012 und die bisherigen Aktivitäten in 2013, wovon nachfolgend einige noch einmal etwas detaillierter erläutert werden. Zum Thema Mikrokredite, einem Hauptthema von MATI e.v. für das Jahr 2012, veranstaltete MATI e.v. am 2. August 2012 in Kooperation u.a. mit dem Ökumenischen Netz Rhein- Mosel-Saar und der Landeszentrale für Politische Bildung (LpB) eine Podiumsdiskussion in Mainz. "Mikrokredite - Heilmittel oder nur eine weitere erfolglose Strategie der Armutsbekämpfung?" lautete das Thema, zu dem renommierte Gesprächsteilnehmer (u.a. Andrea Rahaman von MATI Bangladesh) Stellung nahmen. MATI e.v. war auf der am 25. Mai 2013 in Mainz statt-findenden Veranstaltung Deutscher Entwicklungstag 2013 mit einem eigenen Stand vertreten. Die Veranstaltung fand parallel in 16 Städten in ganz Deutschland statt, unter dem diesjährigen Motto Dein Engagement. Unsere Zukunft. MATI e.v. konnte hier auf die Vereinsarbeit aufmerksam machen und nebenbei über in Bangladesch zum Verkauf produzierte Waren Einnahmen für den Verein und somit letztendlich die Projektarbeit in Bangladesch generieren. Im Juli 2013 lud MATI e.v. erneut in Kooperation mit dem Ökumenischen Netz Rhein- Mosel-Saar, der Hochschulgruppe Global bewegt! der Uni Mainz sowie der Landeszentrale für Politische Bildung u.a. diskussionsfreudige Podiumsgäste zum Thema Recht auf Ernährung ( Es ist genug für alle da. Warum Menschen trotzdem Hungern! ) ein. Neben Andrea Rahaman von MATI Bangladesch waren Dr. Boniface Mabanza (Kirchliche Stelle Südliches Afrika, Heidelberg) und Herbert Böttcher (Ökumenisches Netz Rhein-Mosel-Saar, Koblenz) auf dem Podium vertreten. Die Moderation führte Dr. Matthias Krell von der Landeszentrale für politische Bildung in Mainz. Des Weiteren nahmen auch 2012 und 2013 wieder Unterstützer von MATI an diversen Spendenläufen teil und konkrete Projekte wurden über die Spendenportale Betterplace und helpedia und den jeweiligen Spendeneinnahmen unterstützt. Für das restliche Jahr 2013 werden, neben der normalen administrativen Arbeit sowie dem Langzeitprojekt Vereinshomepage, vor allem der Abschluss des Projekts beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stehen. 3. Kurzer Bericht aus Bangladesch Die Versammlungsleiterin erteilt Lenen Rahaman das Wort, der als Gast an der MATI e.v. Mitgliederversammlung teilnimmt und als Repräsentant von MATI Bangladesh die wichtigsten Entwicklungen, Ereignisse und Entscheidungen des Jahres 2012 zusammen fasst und auch für 2013 bereits Geleistetes und noch für die zweite Jahreshälfte Ausstehendes erläutert. Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

3 Neben Berichten zu den gewohnten und schon viele Jahre geführten Projekten der Frauengruppen, der MATI Schule und der AsharAlo Schulförderung, konnte Lenen auch Interessantes zu relativ neuen oder sehr speziellen Projekten berichten. Anfang 2013 wurde z.b. die MATI Ambulanz eröffnet. Eine Krankenschwester, die regelmäßig über Fortbildungsprojekte weiter ausgebildet werden soll, kommt jetzt einmal wöchentlich in die Ambulanz, um akute Fälle zu behandeln. Seit September 2012 gibt es außerdem in Zusammenarbeit mit der Andheri Hilfe e.v. das neue Projekt Let the Sunshine in, dessen Schwerpunkte die Blindheitsprävention und die Rehabilitation betroffener Familien sind. Anfang des Jahres wurde Lenen Rahaman als Vertreter von MATI Bangladesh von der UN nach New York eingeladen, um dort im Rahmen der UN Millenniumsziele einen Workshop zu halten. Außerdem wird Andrea Rahaman am 12. und 13. August an einer Fachtagung des Max- Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung zum Thema Drei Jahrzehnte neoliberale Entwicklungspolitik und Mikrofinanz: ein Bilanz teilnehmen. Trotz dieser positiven Entwicklungen der MATI Projektarbeit, bleibt die generelle Situation in Bangladesch momentan schwierig, da durch die anstehenden diesjährigen Wahlen sowie die Entscheidungen des noch tagenden Kriegsverbrechertribunals politische und gesellschaftliche Spannungen hervorgerufen werden, die auch Auswirkungen auf die MATI Arbeit haben. So mussten z.b. einige über das Weltwärts Projekt nach Bangladesch gekommene Freiwillige ihren Aufenthalt absagen bzw. frühzeitig beenden und nach Deutschland zurückkehren. Weitere, wesentlich ausführlichere Berichte zu den einzelnen Projekten enthalten die Newsletter von MATI-Bangladesh sowie der MATI e.v. Jahresbericht für 2012, der in den nächsten Wochen fertig gestellt wird. 4. Finanzen Nachfolgend werden die Einnahmen und die Ausgaben im Geschäftsjahr 2012 aufgelistet und schriftlich erläutert: Die Kassenprüfer Heide Zaschel und Joachim Scherhag wurden bestellt und bestätigten nach Prüfung vom die ordnungsgemäße Führung der Finanzen (siehe Annex 1: Kassenprüfungsbericht 2012). Die Versammlungsleiterin und Vorstandsvorsitzende Helena Reingen und Matthias Frey erläutern gemeinsam den Finanzbericht für Zu dem aus 2011 übertragenen Überschuss von EUR ,69 kamen im Laufe von 2012 EUR ,87 an Einnahmen hinzu. Hiervon fiehl ein Anteil von EUR ,90 auf Spenden und Zuwendungen, durch Mitgliedsbeiträge i.h.v. EUR 1.720,00 und Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen i.h.v. EUR 654,00 sowie EUR 147,97 sonstige Einnahmen betrugen die Gesamteinahmen am EUR ,53. Auf der Ausgabenseite stellten in 2012 die finanziellen Beiträge zu Projekten von EUR ,00 die größte Rechnungslegungsposition dar davon waren EUR ,20 projektgebundene Ausgaben, während EUR 2.651,80 für projektungebundene Ausgaben sowie einen Budgetanteil von MATI Bangladesh aufgewendet wurden. Die Gesamtausgaben von MATI e.v. betrugen in 2012 lediglich EUR 3.051,62 (9,2% der Gesamtausgaben) EUR 1.158,11 kosteten Vereinsverwaltung und organisation, EUR 1040,52 wurden für Beiträge und Gebühren ausgegeben, Veranstaltungskosten und beiträge beliefen sich auf insgesamt EUR 852,99. Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

4 Nach Abzug der Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen (zu denen auch der Übertrag von 2011 gezählt wurde) verblieb zum ein Restbestand von EUR ,91 verfügbarem Guthaben auf dem Vereinskonto. Auf Basis der Einnahme- und Ausgabenstruktur in 2012 wurde ein Budget für das Jahr 2013 erstellt. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen wurden für 2013 auf EUR 1.720,00 bzw. EUR 1.000,00 festgelegt. Hingegen wurden auf der Kostenseite relativ konservative Einschätzungen getätigt, sodass das Budget für die Vereinsverwaltung und organisation aufgestockt wurde, von den letzjährigen EUR 900,00 auf die für 2013 geplanten EUR 1.500,00. Das Budget für vereinsrelevante Beiträge und Gebühren wurde mit EUR 620,00 für das Jahr 2013 budgetiert. Angesichts der oben aufgeführten und erläuterten Prüfungspunkte, schlagen die Kassenprüfer vor, dem Finanzvorstand Matthias Frey für das Buchungsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung des Vereins MATI e.v. wird festgestellt: 6 Mitglieder stimmen für eine Entlastung des Mati Finanzvorstandes für das Jahr 2012, 1 Mitglied enthält sich. Die MATI e.v. Mitgliederversammlung beschließt: Der Finanzvorstand wird von der Mitgliederversammlung für das Jahr 2012 entlastet. 5. Entlastung des Vorstandes Der Antrag auf inhaltliche und finanzielle Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2012 wird gestellt. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung des Vereins MATI e.v. wird festgestellt: 7 Mitglieder stimmen für eine Entlastung des Mati Vorstandes für das Jahr Die MATI e.v. Mitgliederversammlung beschließt: Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für das Jahr 2012 entlastet. 6. Geplante Aktivitäten von MATI e.v. in 2012/13 Die geplanten Aktivitäten von MATI e.v. für das restliche Jahr 2013 sowie für den Anfang des Jahres 2014 sind: Im November 2013 ist ein Bangladesch Abend geplant, der genaue Termin muss noch vereinbart werden. Im Rahmen des Projektnetzwerkes Global bewegt! plant MATI e.v. wieder die Mitorganisation und Teilnahme an einer Aktionswoche. Inhaltliche und terminbezogene Details liegen noch nicht vor. Auch ist es geplant in 2014 wieder an der Veranstaltung Entwicklungstag teilzunehmen. Organisation eines Sommervortrags zu einem eng mit MATI verbundenen Thema aus der Entwicklungshilfe / entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Weitergestaltung und regelmäßige Aktualisierung der Vereinshomepage. Der Jahresbericht 2013 wird wieder wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit in 2013/2014 sein Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

5 Eine weitere Intensivierung der Freiwilligenbetreuung sowie der Veranstaltungspräsenz von MATI e.v. ist geplant. 7. Termine/Sonstiges 7.1 Änderung der Vereinssatzung Wie in der Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung angekündigt und erklärt, soll die Vereinssatzung von MATI e.v. und hierin Punkt 7.3 um den folgenden Zusatz ergänzt werden (gesamte Vereinssatzung ergänzt um den folgenden Satz angehängt als Annex 2): Die/der von der Mitgliederversammlung gesondert gewählte Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende können, je für sich, den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten ( 26 BGB). Der Zusatzpunkt wurde den anwesenden Mitgliedern vorgelesen und erläutert und dann zur Abstimmung gestellt. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung des Vereins MATI e.v. wird festgestellt: 7 Mitglieder stimmen für die vorgeschlagene Änderung der Vereinssatzung von MATI e.v. Die MATI e.v. Mitgliederversammlung beschließt: Punkt 7.3 der MATI e.v. Vereinssatzung wird um den oben aufgeführten Zusatz ergänzt. 7.2 Termine/Sonstiges Die Kassenprüfer für das Jahr 2013 müssen noch bestimmt werden. Der Termin für die nächste Mitgliederversammlung von MATI e.v. wird auf den 9. August 2014 terminiert. Daran anschliessend soll, wie in diesem Jahr auch, das MATI Sommerfest statt finden. Nachdem alle Tagesordnungspunkte diskutiert wurden, wird die Mitgliederversammlung 2013 von Helena Reingen geschlossen. Wiesbaden, den Helena Reingen (1. Vorsitzende) Matthias Frey (2. Vorsitzender) Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

6 Annex 1: Kassenprüfungsbericht 2012 Prüfung der Vereinskasse von MATI e.v. Die Kassenprüfung fand statt am Samstag, den um 15:00 Uhr, in der Privatwohnung von Heide Zaschel, Thomas-Jeffersen-Straße 4, in Mainz. Finanzvorstand Matthias Frey stellte alle Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung. Die Kassenprüfung wurde von Heide Zaschel und Joachim Scherhag durchgeführt. Zur Vollständigkeit die folgenden Information zum Rechnungsjahr: Matthias Frey führte in seiner Funktion als Finanzvorstand die Kasse für das gesamte Jahr Alle Kontoauszüge sind in elektronischer Form dokumentiert. Ergebnis der Kassenprüfung: Die Buchungen der Einnahmen und Ausgaben wurden inklusive der Belege vollständig geprüft und stimmen mit den Buchungen überein. Es standen alle Belege, die Finanzbuchhaltung und die Bilanz mit Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung. Die aufgekommenen Fragen sind von Herrn Matthias Frey zuverlässig und vollständig beantwortet worden. Herr Frey hat eine ordentliche Buchhaltung abgeliefert. Das Jahr 2012, ist auf der Einnahmenseite mit ,69 EUR gestartet. Die Gesamteinnahmen betrugen ,53 EUR die sich aus Spenden von ,90 EUR, Mitgliedsbeiträgen von 1.720,00 EUR, Einnahmen aus Veranstaltungen von 654,00 EUR und sonstigen Einnahmen (Rückzahlung von Freiwilligenversicherungen von Mati Bangladesch) von 147,94 EUR zusammensetzen. Die Überprüfung der Buchungen hat ergeben, dass bei dem Ausgabeposten UNION Versicherungsdienst am , die Portokosten von 1,55 EUR nicht mit überwiesen worden sind. Die Bilanz ist korrekt, die Versicherung hat keine Mahnung darüber ausgestellt. Die Gesamtausgaben in 2012 betrugen ,62 EUR. Davon fielen 3.051,62 EUR in Deutschland an, die sich zusammensetzen aus Vereinsverwaltung und Vereinsorganisation mit 1.158,11 EUR, aus Beiträgen und Gebühren mit 1.040,52 EUR und aus Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit mit 852,90 EUR. Es kam zu außergewöhnlichen WEB und gebühren von 595,00 EUR, durch die Neugestaltung der Mati Webseite, die unter den Punkt Beiträge und Gebühren fallen. Der Betrag von ,62 EUR wurde durch 6 Überweisungen, verteilt über das Jahr 2012, durch INTL Global Currencies nach Bangladesch überwiesen und setzt sich zusammen aus Projektungebundene Ausgaben mit 2.651,80 EUR und Projektgebunden mit ,20 EUR. Der Kassenbestand schloss ab zum mit einer Summe von ,91 EUR und liegt mit ,22 EUR höher als in Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

7 Die Kassenprüfer schlagen vor, dem Finanzvorstand für das Buchungsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. Mainz, Die Kassenprüferin und -prüfer: Heide Zaschel und Joachim Scherhag Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

8 Annex 2: Vereinssatzung MATI e.v. (vorgeschlagene Ergänzung kursiv eingefügt) Vereinssatzung von MATI e.v. MATI e.v. - Selbstbestimmte Dorfentwicklung in Bangladesch Beschlossen in Limbach, Geändert am in Wiesbaden, am in Mainz und am in Mainz. 1. NAME UND SITZ Der Verein trägt den Namen "MATI e.v." - Selbstbestimmte Dorfentwicklung in Bangladesch (im folgenden MATI). Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Wiesbaden. 2. GEMEINNÜTZIGKEIT 2.1. MATI verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. MATI ist parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängig Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. ZWECK UND ZIELE Das Ziel von MATI ist, zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in den dörflichen Regionen von Bangladesch beizutragen. Die Selbstbestimmung und das eigenverantwortliche Handeln der Menschen stehen hierbei im Vordergrund. Durch die Arbeit von MATI soll dazu beigetragen werden, überlebenssichernde und lebenswerte Bedingungen für die betroffenen Menschen bereitzustellen und zu erhalten. Der Verein setzt sich ein für den Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Lebensgrundlagen der Menschen. Er fördert den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und die sparsame Nutzung der natürlichen Ressourcen. MATI setzt sich für das Recht der Menschen auf materielle Grundversorgung, auf Gesundheitsfürsorge, Bildung und Teilhabe am politischen Geschehen ein. MATI wendet sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung der Menschen und strebt die gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums an. MATI setzt sich ein für eine Veränderung zu mehr Toleranz und Solidarität zwischen den Menschen. Der Verein tritt ein gegen jede Form von gesellschaftlicher Unterdrückung, gegen politischen und religiösen Extremismus, gegen Sexismus und Rassismus. Er will die Bedingungen ändern, die die Ungleichheit von Menschen begründen. Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

9 MATI setzt sich ein für die Demokratisierung der Gesellschaft auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Der Verein will die Veränderung der Gesellschaft fördern, hin zu gleichen und sozialen Rechten und Möglichkeiten für benachteiligte Gruppen. Die Verwirklichung der genannten Ziele erfolgt durch Projektarbeit in dörflichen Regionen in Bangladesch in enger Zusammenarbeit mit bangladeschischen Partnerorganisationen. Darüber hinaus unterstützt MATI diese Ziele durch Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland. 4. MITGLIEDSCHAFT 4.1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Ziele des Vereins anerkennen und unterstützen. Der Beitritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Für juristische Personen, für Minderjährige und für sonstige beschränkt geschäftsfähige Personen müssen die gesetzlichen Vertreter den Aufnahmeantrag unterzeichnen. Die Mitgliedschaft tritt durch schriftliche Bestätigung in Kraft; sie endet mit dem Tode, dem Austritt oder dem Ausschluss eines Mitglieds. Der Austritt eines Mitglieds kann jederzeit durch schriftliche Erklärung mit Wirkung zum Jahresende erfolgen Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt Wer gegen Zweck und Ziele des Vereins zuwiderhandelt oder nach mehrmaliger Aufforderung seinen/ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, kann vom Vorstand bzw. im Falle des Widerspruchs des/der Betreffenden, von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dem/der vom Ausschluss Betroffenen ist die Möglichkeit einzuräumen, sich schriftlich oder mündlich auf der Mitgliederversammlung zu äußern. Im Falle des Widerspruchs des/der Betreffenden ruhen die Mitgliedsrechte bis zur endgültigen Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Der Ausschluss muss gegenüber dem Mitglied schriftlich begründet werden. 5. ORGANE 5.1. Organe von MATI sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand Die Organe haben den Verein so zu verwalten, dass eine Verwirklichung der Zwecke und Ziele des Vereins auf Dauer nachhaltig gewährleistet ist. 6. MITGLIEDERVERSAMMLUNG 6.1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: (1) Festlegung der Richtlinien des Vereins (2) Beschlüsse über Satzungsänderungen (3) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts (4) Wahl des Vorstandes 6.3. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand jährlich unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einzuberufen Bei Mitgliederversammlungen sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

10 Ja/Nein Stimmen gefasst. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und von einem Vorstandsmitglied und einem weiteren Mitglied gezeichnet. Ein/e Kandidat/in gilt als von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt, wenn er/sie die einfache Mehrheit der abgegebenen Ja/Nein Stimmen erhält Es besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Auf schriftliches Verlangen von 25 Prozent aller Mitglieder muß der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen. 7. VORSTAND 7.1. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, er ist hierbei an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. 7.2 Der Vorstand ist der Mitgliederversammlungen gegenüber rechenschaftspflichtig Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen, die ordentliche, natürliche Mitglieder des Vereins sind. Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Die/der von der Mitgliederversammlung gesondert gewählte Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende können, je für sich, den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten ( 26 BGB) Zu einer Vorstandssitzung kann mündlich oder schriftlich eingeladen werden. Der Vorstand kann in einer Geschäftsordnung Arbeitsweise und Beschlussfähigkeit bestimmen, diese Geschäftsordnung muss mit 2/3 Mehrheit der gewählten Vorstandsmitglieder verabschiedet werden. 8. GESCHÄFTSFÜHRER/IN Ein/eine Geschäftsführer/in kann vom Vorstand angestellt werden. Er/sie wird vom Vorstand für geschäftsführende Aufgaben bevollmächtigt. 9. SATZUNGSÄNDERUNGEN 9.1. Satzungsänderungen können nur auf ordentlichen Mitgliederversammlungen vorgenommen werden Anträge zu Satzungsänderungen müssen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden. Eine Änderung der Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Ja/Nein Stimmen vorgenommen werden Satzungsänderungen, die von Gerichts-, Finanz- oder Verwaltungsbehörden aus formellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Änderungen sind den Mitgliedern umgehend mitzuteilen. 10. AUFLÖSUNG DES VEREINS Bei der Auflösung des Vereins oder seiner Aufhebung, sowie bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Service Civil International Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

11 - Deutscher Zweig e.v. mit Sitz in Bonn, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. MATI Satzung, Protokoll zur MATI e.v. Mitgliederversammlung vom

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