II Tabellenteil. Vorbemerkung
|
|
- Kristina Fried
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds vorgelegten Formblätter und Nachweisungen pro Sparte berechnet. Es ist dadurch nicht nur möglich, alle Werte jederzeit zu rekonstruieren, sondern bei Bedarf auch weitere (konsistente) Angaben aus den Datensätzen zu entnehmen. Die Datensätze werden zusätzlich unter Beachtung des 84 VAG auf Datenträger publiziert. Ein Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass abhängig von den tatsächlich vorgelegten Formblättern und Nachweisungen die Anzahl der berichtenden Versicherungsunternehmen/Pensionsfonds von Tabelle zu Tabelle schwanken kann. Hinsichtlich der Branchendaten ergeben sich jedoch keine nennenswerten Auswirkungen, da eine Veröffentlichung erst erfolgt, wenn alle für die Sparten relevanten Unternehmen fehlerfreie Daten übermittelt haben. Damit ist stets eine Vollerhebung sichergestellt. Umfang der Erhebung Im Tabellenteil sind alle Unternehmen erfasst, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozial sind, mit Ausnahme der kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, wenn die Aufsicht den Ländern übertragen wurde (gemäß 3 BAG). Außerdem nicht einbezogen sind die Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder einem anderen Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, für die die Finanzaufsicht gemäß 110a Abs. 3 VAG der Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats obliegt. Soweit über Niederlassungen ausländischer Unternehmen berichtet wird, sind hierunter ausschließlich Niederlassungen aus Drittstaaten (Nicht-EWR-Staaten) aufgeführt, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Hinweise zu einzelnen Tabellen Auf die Hinweise in früheren Jahresberichten und Statistiken wird verwiesen. Tabelle 550: Aufgrund von Umstrukturierungen in der Versicherungswirtschaft ist ein Vergleich der Bestandszahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres mit den Zahlen früherer Jahre nur sehr eingeschränkt möglich. Versicherungsverträge, die aufgrund von Miten doppelt erfasst wurden, liegen nun in einer Hand und vermindern zum Teil deutlich die Bestandsgrößen im Vergleich zu früheren Jahren. Neben der Kraftfahrt sind hiervon die Zweige
2 82 Hinweise zu den Tabellen Allgemeine Unfall, Haftpflicht, Verbundene Hausrat, Verbundene Wohngebäude, Sonstige Sach sowie die Sonstige Schaden betroffen. Tabellen 5610 bis 5690: Berichtet wird über die Versicherungszweiggruppen, Versicherungszweige und -arten im Sinne des 51 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 Rech- VersV. Die Kennzahlen werden aus den Pflichtangaben nach 51 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 RechVersV ermittelt. Der Umfang der Berichterstattung wurde wegen der Einschränkung der Publizität nach 51 Abs. 4 Nr.1 Satz 4 RechVersV auf Unternehmen mit verdienten Brutto-Beiträgen über 10 Mio. in den jeweiligen Versicherungszweiggruppen, Versicherungszweigen oder -arten begrenzt. Die Zusammenfassung der Versicherungszweige gemäß der Ber- VersV (zum Beispiel in den Tabellen 531 ff. und 541 ff.) zu den Versicherungszweigen gemäß der RechVersV erfolgt nach folgendem Schema: Tabelle Versicherungszweige 5610 Kranken, Allgemeine Unfall 5611 Allgemeine Unfall 5612 Kranken 5620 Haftpflicht, Luft- und Raumfahrt-Haftpflicht 5631 Kraftfahrzeug-Haftpflicht 5632 Sonstige Kraftfahrt 5640 Feuer, Verbundene Hausrat, Verbundene Wohngebäude, Sonstige Sach-, Sonstige Schaden (Teil) 5641 Feuer 5642 Verbundene Hausrat 5643 Verbundene Wohngebäude 5644 Sonstige Sach-, Sonstige Schaden (Teil) 5650 Luft- und Raumfahrt, Transport 5660 Kredit und Kaution 5670 Rechtsschutz 5680 Beistandsleistungen 5690 Sonstige Sach-, Sonstige Schaden (Teil) Die Aufteilung des Versicherungszweiges Sonstige Schaden (Vz 29) im Sinne der BerVersV erfolgt nach den Angaben der VU in der Nachweisung 244 der BerVersV, das heißt, dass die auf die Sonstige Sachschaden (Vz 29.1) entfallenden Teile den Tabellen 5640 und 5644, die restlichen Beträge der Tabelle 5690 zugeordnet werden. Die so genannten Rangfolgetabellen stellen keine Wertung dar. Sortierkriterium sind die verdienten Brutto-Beiträge. Gemäß 26 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz und 41 Abs. 3 Satz 3 RechVersV umfassen die Schadenrückstellungs-Quote (SR-Quote) und die Schaden-Quote auch die Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen, da diese im zu veröffentlichenden Jahresabschluss der einzelnen Versicherungsunternehmen gesondert ausgewiesen werden.
3 83
4 84 Hinweise zu den Tabellen Tabellenverzeichnis 0 Allgemeine statistische Angaben Tab. 010 Tab. 011 Tab. 012 Tab. 020 Tab. 021 Tab. 030 Alphabetisches Verzeichnis Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht mit Geschäftstätigkeit Alphabetisches Verzeichnis Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht ohne Geschäftstätigkeit Alphabetisches Verzeichnis Versicherungsunternehmen unter Landesaufsicht Regionale Gliederung nach dem Sitz der Geschäftsleitung Anzahl der Versicherungsunternehmen Regionale Gliederung nach dem Sitz der Geschäftsleitung Verdiente Brutto-Beiträge des Gesamtgeschäfts der Versicherungsunternehmen Anzahl und verdiente Brutto-Beiträge der unter Bundesund Landesaufsicht stehenden Versicherungsunternehmen Tab. 035 Selbst abgeschlossenes Niederlassungs- und Dienstleis - tungsgeschäft im EWR deutscher Lebenssunternehmen nach Mitgliedstaaten Tab. 036 Tab. 037 Tab. 040 Tab. 050 Selbst abgeschlossenes Niederlassungs- und Dienstleistungsgeschäft im EWR deutscher Nicht-Lebenssunternehmen nach Mitgliedsstaaten Selbst abgeschlossenes Niederlassungs- und Dienstleistungsgeschäft im EWR deutscher Nicht-Lebenssunternehmen nach Versicherungszweigen Zusammensetzung der Kapitalanlagen in den einzelnen Sparten Anzahl der bei den Versicherungsunternehmen Beschäftigten in den einzelnen Versicherungssparten 1 Lebens Tab. 100 Tab Lebenssunternehmen - (ohne Depotforderungen) - Lebenssunternehmen -
5 Hinweise zu den Tabellen 85 Tab. 120 Tab. 130 Tab. 140 Tab. 141 Tab. 150 Tab. 160 Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten - Lebenssunternehmen - - Lebenssunternehmen - - Lebenssunternehmen - Zerlegung des Überschusses nach Ergebnisquellen - Lebenssunternehmen - Entwicklung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensen Ausgewählte Kennzahlen der Lebenssunternehmen in der Rangfolge der verdienten Brutto-Beiträge 2 Pensionskassen Tab. 200 Tab. 210 Tab. 220 Tab. 230 Tab. 240 Tab. 250 Tab. 251 Tab. 260 (ohne Depotforderungen) Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten Bestand an Pensionsen Bestand an Sterbegeld- und Zusatzen - Pensions- und Sterbekassen - Ausgewählte Kennzahlen der Pensionskassen in der Rangfolge der Bilanzsumme
6 86 Hinweise zu den Tabellen 3 Sterbekassen Tab. 300 Tab. 310 Tab. 320 Tab. 330 Tab. 340 Tab. 360 (ohne Depotforderungen) Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten Ausgewählte Kennzahlen der Sterbekassen in der Rangfolge der Bilanzsumme 4 Kranken Tab. 400 Tab. 410 Tab. 420 Tab. 430 Tab. 440 Tab. 441 (ohne Depotforderungen) Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten Zerlegung des Überschusses nach Ergebnisquellen Tab. 450 Bestand an selbst abgeschlossenen Kranken - en Tab. 460 Ausgewählte Kennzahlen der Krankensunternehmen in der Rangfolge der verdienten Brutto- Beiträge
7 Hinweise zu den Tabellen 87 5 Schaden- und Unfall Tab. 500 Tab. 510 Tab. 520 Tab. 530 Tab. 531 Tab. 532 Tab. 533 Tab. 534 Tab. 535 Tab. 540 Tab. 541 Tab. 542 Tab. 543 Tab. 545 (ohne Depotforderungen) Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft Entwicklung der Brutto-Schadenrückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft Zusammensetzung der Brutto-Schadenrückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft Abwicklung der aus den VJ übernommenen Brutto-Schadenrückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft für das in Rückdeckung übernommene Geschäft Übersicht über die einzelnen Versicherungszweige für das selbst abgeschlossene Geschäft Entwicklung der Brutto-Schaden- und Kostenquoten für das selbst abgeschlossene Geschäft Zusammensetzung der Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Geschäft Übersicht über die einzelnen Versicherungszweige für das in Rückdeckung übernommene Geschäft
8 88 Hinweise zu den Tabellen Tab. 550 Tab. 560 Bestand an selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallen Ausgewählte Kennzahlen der Schaden- und Unfallsunternehmen in der Rangfolge der verdienten Brutto-Beiträge Ausgewählte Kennzahlen der Schaden- und Unfall in der Rangfolge der verdienten Brutto-Beiträge Tab in der selbst abgeschlossenen Unfall- und Kranken - Tab in der selbst abgeschlossenen Unfall Tab in der selbst abgeschlossenen Kranken Tab in der selbst abgeschlossenen Haftpflicht Tab in der selbst abgeschlossenen Kraftfahrzeug -Haftpflicht Tab in der selbst abgeschlossenen sonstigen Kraftfahrt - Tab in der selbst abgeschlossenen Feuer- und Sach - Tab in der selbst abgeschlossenen Feuer Tab in der selbst abgeschlossenen Verbundenen Hausrat Tab in der selbst abgeschlossenen Verbundenen Gebäude Tab in der selbst abgeschlossenen sonstigen Sachver - sicherung Tab in der selbst abgeschlossenen Transport- und Luftfahrt Tab in der selbst abgeschlossenen Kredit- und Kautions - Tab in der selbst abgeschlossenen Rechtsschutz - Tab in der selbst abgeschlossenen Beistandsleistungs - Tab in der selbst abgeschlossenen sonstigen Versicherung
9 Hinweise zu den Tabellen 89 6 Pensionsfonds Tab. 700 Tab. 710 Tab. 711 Tab. 720 Tab. 730 Tab. 740 Tab. 750 Tab. 760 für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Eigenkapital, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten Pensionsfondsstechnische Rückstellungen Entwicklung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen Ausgewählte Kennzahlen der Pensionsfonds in der Rangfolge der Bilanzsumme
II Tabellenteil. Vorbemerkung
Hinweise zu den Tabellen 79 II Tabellenteil Vorbemerkung Den Angaben in den folgenden Tabellen liegen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen
MehrHinweise zu den Tabellen II Tabellenteil Vorbemerkung Umfang der Erhebung Hinweise zu einzelnen Tabellen
Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen
MehrII Tabellenteil. Vorbemerkung
Hinweise zu den Tabellen 81 II Tabellenteil Vorbemerkung Im Tabellenteil liegen den Angaben in den Tabellen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen
MehrII Tabellenteil. 1. Vorbemerkung
82 II Tabellenteil 1. Vorbemerkung Ab dem Jahresbericht 1995 Teil B liegen den Angaben in den Tabellen sogenannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen
MehrTabellenteil. Vorbemerkung
Hinweise zu den Tabellen 83 II Tabellenteil Vorbemerkung Den Angaben in den folgenden Tabellen liegen so genannte Branchensummensätze zugrunde. Sie werden als Summe der von den Versicherungsunternehmen
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
Mehr(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung
(Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung
Mehr1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital. 3. Kapitalanlagen, soweit sie nicht zu Nr. 4 gehören. 5. Forderungen aus dem selbst abg.
143 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2. Immaterielle Vermögensgegenstände 3. Kapitalanlagen, soweit sie nicht zu Nr. 4 gehören 4. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrHerzlich Willkommen! Bilanzpressekonferenz 2013 4. Juni 2014. Dr. Walter Tesarczyk Vorsitzender des Vorstandes
Herzlich Willkommen! Vorsitzender des Vorstandes Provinzial Rheinland Beiträge Gesamtgeschäft * in Millionen Euro Beitragsentwicklung 31.12.2013 Provinzial Rheinland Versicherung 1.044,9 4,5% Provinzial
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrVerordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung - MindZV)
Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung - MindZV) MindZV Ausfertigungsdatum: 18.04.2016 Vollzitat: "Mindestzuführungsverordnung vom 18.
MehrHerzlich willkommen! Bilanzpressekonferenz 2014 2. Juni 2015. Dr. Walter Tesarczyk Vorsitzender des Vorstandes
Herzlich willkommen! Vorsitzender des Vorstandes Provinzial Rheinland Beiträge Gesamtgeschäft * in Millionen Euro Beitragsentwicklung 31.12.2014 Provinzial Rheinland Versicherung 1.094,1 4,7% Provinzial
MehrStBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1
StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per 31.12.2013 Anlage IV Seite 1 Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts StBV Lagebericht
MehrSeite 1. Kurzanleitung für den Tarifrechner Geschäftsinhaltsversicherung Individual. Allgemeiner Hinweis:
Kurzanleitung für den Tarifrechner Geschäftsinhaltsversicherung Individual Allgemeiner Hinweis: Der Tarifrechner ist keine Vorschlagssoftware, sondern soll es Ihnen ermöglichen, ohne lästiges Nachschlagen
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrKeine Schäden? Geld zurück. Der Schadensfrei-Bonus von Friendsurance für laufende Versicherungen
Keine Schäden? Geld zurück. Der Schadensfrei-Bonus von Friendsurance für laufende Versicherungen Friendsurance belohnt Schadensfreiheit Sie haben selten oder nie einen Versicherungsschaden? Dann können
MehrSchritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik
Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrBevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012
Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
Mehr1. Halbjahr 2003 1. Halbjahr 2002 in Mio. Euro zu VJ in % in Mio. Euro zu VJ in %
Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr 1 1 Vorbemerkung Seit dem Geschäftsjahr 1995 melden die Versicherungsunternehmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, früher Bundesaufsichtsamt für das
MehrAbamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER
Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER Abamsoft Finos in Verbindung mit der Webshopanbindung wurde speziell auf die Shop-Software shop to date von DATA BECKER abgestimmt. Mit
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (Kapitalausstattungs- Verordnung)
Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen (Kapitalausstattungs- Verordnung) KapAusstV 1983 Ausfertigungsdatum: 13.12.1983 Vollzitat: "Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrKeine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrBeiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO
2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrHANNOVER-FORUM. K-Versicherung 2012 Nachhaltige Trendwende oder kurzes Strohfeuer?
HANNOVER-FORUM K-Versicherung 2012 Nachhaltige Trendwende oder kurzes Strohfeuer? Hannover, 28. Juni 2012 Deutscher Kraftfahrt-Versicherungsmarkt Marktbeobachtungsanteil der E+S Rück Kraftfahrzeug-Haftpflicht
MehrArbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen
Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen 1. Das Projekt auswählen Nach dem Anmelden in der Datenbank im Menü [Vorhaben] den Untermenüpunkt [Vorhabenübersicht] wählen. Dort bitte das entsprechende
MehrRechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Rechtspflege Strafverfolgung I.2 Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht ( ) Stand: 20.02.2015 Erscheinungsfolge:
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDas Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrLohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2)
Lohnbuchhaltung Mitarbeiter - Unfallversicherung Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft...2 Einrichtung in TOPIX:8 - Einstellungen...2 Einrichtung in TOPIX:8 Mitarbeiter...3
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
MehrZahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009
Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde
MehrDer gesetzliche Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Schutz im Fall der Fälle
Der gesetzliche für Lebensversicherungen Schutz im Fall der Fälle Welche Ziele verfolgt der? Der Lebensversicherung kommt in Deutschland eine zentrale Bedeutung für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrAssekuranzbericht. Max Mustermann Stand: 01.07.2012. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99
Assekuranzbericht Stand: 01.07.2012 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Absicherungsfakten PRIVATE TODESFALLABSICHERUNG: - 59.800,-
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrBEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014
BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG gültig ab 1. Jänner 2014 E r l ä u t e r u n g e n 1. Beitragsbemessung in der bäuerlichen Sozialversicherung Die Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
MehrFreie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild
Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Erwerbstätige und Selbstständige in Freien Berufen in Bayern im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2004 Dr. Willi Oberlander Kerstin
MehrDie Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder
Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.
MehrÜbungsaufgabe 3 - Goodwill
Übungsaufgabe 3 - Goodwill Teilaufgabe 1 Gegeben: Die Aktien haben einen Nennwert von 5. Das Unternehmen hat liquide Mittel über 4.500.000. Die Eigenkapitalquote liegt in der Branche bei 22% Gesucht: Wie
MehrGut. Punkt. S Kreissparkasse Göppingen. Kreissparkasse. Gut. Vereinsförderung: Kreissparkasse Göppingen. Gut. Für Ihren Verein.
S Kreissparkasse Göppingen Gut. Kreissparkasse Göppingen. Gut. Für Ihren Verein. Punkt Vereinsförderung: Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein. Sparkassen-Finanzgruppe Kreissparkasse. Gut. Für Ihren Verein.
MehrIm Folgenden wird Ihnen an einem Beispiel erklärt, wie Sie Excel-Anlagen und Excel-Vorlagen erstellen können.
Excel-Schnittstelle Im Folgenden wird Ihnen an einem Beispiel erklärt, wie Sie Excel-Anlagen und Excel-Vorlagen erstellen können. Voraussetzung: Microsoft Office Excel ab Version 2000 Zum verwendeten Beispiel:
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
MehrZahlen Daten Fakten Werbung und Marktkommunikation Branchendaten Mai 2009
Zahlen Daten Fakten Werbung und Marktkommunikation Branchendaten Mai 2009 Der Fachverband stellt sich vor Wir kennen unsere Stärken Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist die Interessenvertretung
Mehrkampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract
ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
Mehr1. Änderungsmitteilungen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrSterbegeldversicherung. Vorsorge treffen
Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrFax einrichten auf Windows XP-PC
Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrNeues Formular der Lohnabrechnung ab Juli 2008
Neues Formular der Lohnabrechnung ab Juli 2008 Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung werden im Rahmen der Umsetzung der Verordnungsermächtigung des 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstmalig die
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrRegierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at
1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage
MehrJahreshauptversammlung
Jahreshauptversammlung HANSE AEROSPACE e.v. 29. April 2015 29. April 2015 1 Agenda Allgemeines Prüfungsschwerpunkte Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Sonstiges Schlussbemerkung 29. April 2015 2 Allgemeines
MehrTablet & ipadverleih. Ready to Rent.
Tablet & ipadverleih Ready to Rent. 1 Kurzinformationen Unter 200 bis 300 Geschäftsideen befinden sich vielleicht 1 oder 2 wahre "Perlen": Das sind solche, die ein oft unglaublich hohes Potential haben
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrAssekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.
Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrZahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1
Zahlenwinkel: Forscherkarte 1 alleine Tipp 1 Lege die Ziffern von 1 bis 9 so in den Zahlenwinkel, dass jeder Arm des Zahlenwinkels zusammengezählt das gleiche Ergebnis ergibt! Finde möglichst viele verschiedene
Mehr1.10.2009 Abschluss PK
I. Dienstverhältnis begonnen ab 1.1.2004 auch vom KV Uni erfasst, wenn vor 1.1.2004 begonnen und dann verlängert (befristet oder unbefristet) auch, wenn Dienstverhältnis vor 1.1.2004 begonnen und Option
MehrWinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge
MehrTarif 03.2013. Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit
Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder in Kooperation mit Eine Versicherung, die zu Ihrer Leidenschaft passt. Sie haben ein Liebhaber-Fahrzeug, dessen
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
MehrAssekuranzbericht. Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99
Assekuranzbericht Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Absicherungsfakten PRIVATE TODESFALLABSICHERUNG: - 59.800,-
Mehr