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1 Protokoll der 15. Sitzung des Arbeitskreises Elektronische Ressourcen (begrenzt) der Facharbeitsgruppe Erschließung und Informationsvermittlung des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes am in der SUB Göttingen von 10:30 16:30 Uhr Teilnehmer(innen): Entschuldigt: Protokoll: Frau Bengtson, Frau Busch, Frau Cremer, Frau Fulda, Herr Peine, Frau Rölleke Frau Hultschig Frau Bengtson Tagesordnung: TOP 0: TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 0: Formalia, Mitteilungen Protokoll der letzten Sitzung Nachlese Einzelkategorie 4715 und thematischer Teil NBM, 24. Update Einzelfragen zur Katalogisierungspraxis bei NBM-Materialien Durchsicht des Kategorienvergleichs ER-Richtlinie GBV-Katalogisierungsrichtlinie im Hinblick auf notwendige Ergänzungen von Einzelblättern Verschiedenes Formalia, Mitteilungen Frau Hultschig ist ab Januar 2008 ordentliches Mitglied des Arbeitskreises Elektronische Ressourcen (begrenzt). Frau Cremer scheidet mit Beginn des Ruhestandes aus dem Arbeitskreis Elektronische Ressourcen (begrenzt) aus und wird in dieser Sitzung verabschiedet. Frau Bengtson teilt ihre neue Telefonnummer mit. Frau Berger hat in ihrer Antwortmail auf Rückfrage von Frau Busch bestätigt, dass sich der abgegebene Kommentar zu Kategorie 4715 nur auf Zeitschriften und Zeitungen bezog. Die Ad hoc-arbeitsgruppen E-Books und Digitalisierungen haben im Januar ihre Arbeit aufgenommen. Themen der 1. Sitzung der Ad hoc-arbeitsgruppe E-Books am waren u. a. Definition des Begriffes E-Book und Überlegungen zur Frage der Verfasserschaft. Der Verlag Springer plant ab 2008, E-Books und Printausgaben parallel herauszugeben. Die Ad hoc- Arbeitsgruppe Digitalisierungen befasst sich schwerpunktmäßig mit monographischen digitalisierten Sekundärausgaben. Die Anfrage von Frau von Rüden zum Thema Mikrofichesammlungen soll unter Einzelfragen besprochen werden. Frau Busch wird den Jahresbericht 2007 des Arbeitskreises Elektronische Ressourcen (begrenzt) demnächst erstellen und an den AK versenden, damit er auf der nächsten Sitzung oder ggf. per Mail abgestimmt werden kann. TOP 1: Protokoll der letzten Sitzung Bei TOP 0 soll ergänzt werden, dass Frau Busch an der Sitzung erst ab Uhr teilnehmen konnte. Ebenfalls in TOP 0, 4. und 7. Absatz, ist das Wort Kategorie vor der Kategorienummer 3010 und vor der Kategorienummer 4229 (7. Absatz, Reihe 1 und Reihe 2) zu ergänzen. TOP 2, Spiegelstrich, muss heißen: ist Kategorienummer 3260 zu ergänzen. AK Elektronische Ressourcen (begrenzt) der FAG EI des GBV Protokoll der 15. Sitzung am Seite 1 von 5

2 TOP 2: Nachlese Einzelkategorie 4715 und thematischer Teil NBM, 24. Update Frau Fulda teilt mit, dass die heute im Arbeitskreis beschlossenen Änderungen zum 24. Update von der Verbundzentrale vorgenommen werden und die Veröffentlichung des thematischen Teils NBM eventuell zurückgestellt werden sollte. Der Arbeitskreis Elektronische Ressourcen (begrenzt) erklärt sich mit einer Zurückstellung der Veröffentlichung nicht einverstanden. Der AK vereinbart wegen des drängenden 24. Updates mit Frau Fulda, dass Frau Busch zur Arbeitsvereinfachung und Vermeidung von Rückfragen die beschlossenen Änderungen nach der Sitzung sofort in die beiden Dateien einarbeitet und diese anschließend Herrn Keutmann zur weiteren Bearbeitung zuleitet. Einzelkategorie 4715: Der Vorschlag von Frau Berger (Mail vom ) wird aufgenommen und die Kategorie 4715, Punkt 3, Spiegelpunkt 1 folgendermaßen geändert: bei Zeitschriften und Zeitungen kann die Kategorie 4715 besetzt werden, wenn Mikroform- Sekundärausgaben vorliegen, unabhängig davon, ob es sich um Sicherheitsverfilmungen oder um kommerzielle Verfilmungen handelt; der Hinweis wird dann in der folgenden Form gemacht: (gestrichen: ist stets zu besetzen, digitalisierte, bzw. -digitalisierungen, bzw. Digitalisierungen ; ergänzt: kann, besetzt werden, dann ). Kategorie 4715, Punkt 3, Spiegelpunkt 1, Beispiele: Es wird gestrichen: oder 4715 Auch als elektronische Ressource vorhanden. Es wird gestrichen: oder 4715 Nur als elektronische Ressource vorhanden. Thematischer Teil NBM: Frau Berger und Frau Block schrieben: Hinweis zu Kapitel 8.2.6: Da davon auszugehen ist, dass zukünftig auch Sendereihen in der ZDB nachgewiesen werden, sollte die Verfahrensweise im GBVKat neu diskutiert werden. Der AK ERb beschließt, dass das Kapitel Sendereihen, Magazinsendungen in der vorliegenden Form bestehen bleibt, wird bis eine Änderung vorliegt. Nach Hinweisen von Frau Berger und Frau Block fügt der AK ERb am Schluss von Kapitel 1.1 als 3. Absatz ein: Der Geltungsbereich des thematischen Teils NBM erstreckt sich ausschließlich auf Ausgaben, die als begrenzte Werke erscheinen. Für fortlaufende Sammelwerke erfolgt die Primärerfassung in der ZDB nach dem dort gültigen Regelwerk (ZETA). Der Registereintrag für fortlaufende Sammelwerke wird für diesen neuen Absatz ergänzt. Der letzte Satz im letzten Absatz auf S. 4 wird gestrichen: Für fortlaufende Sammelwerke gelten die Bestimmungen von ZETA. Die Anmerkungen 2 und 3 in Kapitel bleiben unverändert bestehen. Anhang 2, Kap. 3, 4 und 6: Die allgemeinen Hinweise unter den Überschriften entfallen. Es wird gestrichen: (Für elektronische Zeitschriften und Serien gilt Primärerfassung in der ZDB nach dem dort gültigen Regelwerk) und (Für Zeitschriften und Serien gilt Primärerfassung in der ZDB nach dem dort gültigen Regelwerk). Der Vorschlag von Frau Berger und Frau Block, die Aussagen zu Sekundärausgaben und zu enthaltenen/beigefügten Werken aus dem thematischen Teil NBM zu entfernen und in die entsprechenden thematischen Teile zu verlagern, wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Hinweise auf Sekundärausgaben im Text stehen jeweils im Zusammenhang mit Abgrenzungsfragen, auf sie kann daher an diesen Stellen nicht verzichtet werden. AK Elektronische Ressourcen (begrenzt) der FAG EI des GBV Protokoll der 15. Sitzung am Seite 2 von 5

3 Die Stelle Mehrere Werke auf einer CD-ROM" ist derart NBM-spezifisch, dass darauf in NBM eingegangen werden muss. Die Beispiele zu ER im Fernzugriff geben die Besonderheiten unter dem NBM-Aspekt wieder; wenn ein- und mehrteilige Werke Erwähnung finden, kann man nicht gut auf enthaltene/beigefügte Werke an dieser Stelle verzichten. Die Gegenüberstellung der Kategorienmuster im Anhang 2 für Primär-/Sekundärausgaben bei einigen Gruppen hat sich in der Praxis für die Anwender als sehr vorteilhaft gezeigt. Da in der VZG Überlegungen bestehen, den thematischen Teil SEK evtl. in NBM zu integrieren (Vorschlag von Frau Berger vom , dem der AK ERb sehr positiv gegenüber steht), wäre es nicht sinnvoll, Aussagen zu Sekundärausgaben jetzt zu entfernen, um sie später doch wieder einzubauen. Der AK ERb hält den Verbleib von Kapitel 7.7 Ausdrucke von elektronischen Ressourcen im Fernzugriff im thematischen Teil NBM im Interesse des Verbundes für richtig, da seit Jahren Anfragen zu diesem Thema an den AK herangetragen worden sind. Die Befürchtung von Frau Arndt, dass dieses Kapitel Bibliotheken dazu verleiten könnte, verstärkt aus dem Internet auszudrucken, wird vom AK ERb nicht geteilt. Für die Einhaltung des Urheberrechts sind die Bibliotheken selbst verantwortlich. Frau Arndt weist auf die Neuregelung für die gegenseitige Verlinkung von Parallelausgaben in Kategorie 4243 bei begrenzten Werken hin und schlägt vor, die Beispiele im thematischen Teil NBM anzupassen. Der AK ERb hatte im Vorfeld Frau Block zu diesem Thema um eine Aussage gebeten. Sie schrieb am , dass im Rahmen der Anpassung des GBV-Datenformats an MARC die Fußnotenkategorien geändert werden. Für das nächste Update könne die Kategorie 4229 in den Beispielen noch aufgeführt werden. Der AK ERb merkt eine Überarbeitung für ein späteres Update vor. Die Formulierung auf S. 18, Beispiel oben, Kategorie 4201 ist missverständlich und soll jetzt heißen: 4201 Teilw. geliefert mit CD-ROM u.d.t.: Nutzfahrzeuge (die CD-ROM enth. weitere Vorträge der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik aus den Jahren ). Der Vorschlag von Frau Arndt, in Kapitel 6.2.3, S. 19 auf die ZETA-Anweisung E456_ERF zu verlinken, wird abgelehnt. Eine Verlinkung wird nicht für sinnvoll erachtet und wäre ein Unikat im thematischen Teil NBM. Kapitel 6.2.4, Punkt 1, S. 19, soll folgendermaßen geändert werden: 1. Mit einer offenen Aufnahme werden Werke erfasst, auf die alle drei folgenden Kriterien gemeinsam zutreffen: Die Anfrage von Frau Arndt am , warum die Adresse des elektronischen Dokuments in der j-stufe im Beispiel angegeben werden soll, wurde nicht korrekt beantwortet. Die richtige Antwort darauf ist, dass Oj-Stufen zurzeit ohne Angabe einer elektronischen Adresse nicht abzuspeichern sind. Frau Busch stellt den Sachverhalt per Mail an Frau Arndt richtig. Frau Fulda gibt den Wunsch des AK ERb an die Verbundzentrale weiter, dass man diese Datensätze zukünftig auch ohne elektronische Adressen abspeichern kann. Dem Vorschlag von Frau Arndt (Mail vom ) folgend, wird das Register um folgende Einträge ergänzt: - Dissertationen, elektronische -- auf Datenträgern -- im Fernzugriff - Hochschulschriften, elektronische -- auf Datenträgern -- im Fernzugriff. AK Elektronische Ressourcen (begrenzt) der FAG EI des GBV Protokoll der 15. Sitzung am Seite 3 von 5

4 TOP 3: Einzelfragen Beantwortung der Einzelfragen von Frau Rüden (Mail vom ) zum thematischen Teil Sekundärausgaben (Entwurf vom ), Kategorie 411x: Die Erfassung von Einzeltiteln bleibt jeder Bibliothek selbst überlassen. Die Erfassung des Gesamttitels erfolgt als Ea-Aufnahme oder ggf. als Ec-/EF-/Ef-Aufnahme, falls der Gesamttitel selbst mehrteilig erscheint (z. B. durch gedruckte Registerbände o. Ä.), nicht jedoch als Ed- Aufnahme. Die Mikroformsammlung selbst wird nicht als Sekundärausgabe behandelt, auch wenn sie Sekundärausgaben enthält. Frau Fulda teilt Frau von Rüden die Antworten mit und erbittet ein Beispiel für die Aussage von Frau von Rüden, dass sich im GVK Aufnahmen befänden, in denen solche Mikroformsammlungen als Sekundärausgaben katalogisiert seien. In diesem Zusammenhang ergibt sich folgende Änderung im thematischen Teil SEK, Kapitel 2.1, Seite 4: Der Unterpunkt große Mikroform-Sammlungen von Monographien entfällt an der jetzigen Stelle und wird als 1. Unterpunkt nach Als Primärausgaben gelten eingefügt. Das Wort große wird ersatzlos gestrichen. Ggf. soll in einer Anmerkung dazu erläutert werden, was unter Mikroform-Sammlung zu verstehen ist. Als letzter neuer Unterpunkt von Als Primärausgaben gelten wird biographische Archive eingefügt. Frau Fulda veranlasst bei der Zentralredaktion die Entfernung der Kategorie 4120 aus den Einzeltiteln, die mit der Edu-Aufnahme Yale University Library collection of German baroque literature (PPN ) verknüpft sind. TOP 4: Durchsicht des Kategorienvergleichs ER-Richtlinie GBV- Katalogisierungsrichtlinie im Hinblick auf notwendige Ergänzungen von Einzelblättern Der Abgleich zwischen den Richtlinien ergab, dass für folgende Kategorieblätter der alten ER-Richtlinie kein Handlungsbedarf mehr besteht: 0500, 1100, 1500, 1800, 4020, 4022, 4025, 4030, 4031, 4067, 4070, 4083, 4089, 4201, 4207, 4208, 4212, 4226, 4236, 4238, 4239, 4241, Ergänzungen für folgende Kategorienblätter der GBV-Katalogisierungsrichtlinie teilt Frau Busch Herrn Keutmann mit: 4049: Unter Bemerkung muss O und S ergänzt werden , S. 3, letztes Beispiel 4060 Online-Ressource (...) : Hier soll ergänzt werden: 4061 Ill., graph. Darst. 4065: Unter Bemerkung muss O und S ergänzt werden. In Abschnitt 1 Inhalt ist bei Sekundärausgaben in Mikroform der Zusatz in Mikroform zu streichen. 4068: Unter Bemerkung muss O und S ergänzt werden. Beispiele zu digitalen Sekundärausgaben müssen ergänzt werden. In 1 Inhalt müsste längerfristig auch auf die Kategorie 1101/1104 eingegangen werden. Noch zu klären bzw. vorzumerken: 1109: Hier bleibt abzuwarten, was von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe E-Books entwickelt wird. Im Zusammenhang mit der weiteren Bearbeitung des thematischen Teils SEK muss das Kategorienblatt 4049, das in der GBV-Katalogisierungsrichtlinie vorhanden ist, im AK ERb diskutiert werden. 411x: Das Blatt muss im Zusammenhang mit Blatt 412x bei der weiteren Bearbeitung des thematischen Teils SEK überarbeitet werden. AK Elektronische Ressourcen (begrenzt) der FAG EI des GBV Protokoll der 15. Sitzung am Seite 4 von 5

5 TOP 5: Verschiedenes Da dem AK ERb keine Informationen vorliegen, welche Arbeitsziele die beiden neuen Ad hoc- Arbeitsgruppen E-Books und Digitalisierungen haben und wie ggf. eine Zu- oder Zusammenarbeit mit dem AK ERb zur weiteren Überarbeitung und Ergänzung von Richtlinienteilen geplant ist, und Doppelarbeit und Reibungsverluste auf jeden Fall vermieden werden sollten, wird Frau Busch zunächst Frau Kesting anschreiben und die FAG EI um nähere Informationen bitten. Bis zur Klärung des weiteren Procedere setzt der AK ERb mit seinen Sitzungen aus. AK Elektronische Ressourcen (begrenzt) der FAG EI des GBV Protokoll der 15. Sitzung am Seite 5 von 5

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