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1 Deine Energie unsere Leistungen Anstellungsgrundlagen Lernende

2 Einiges an Energie steckt in unseren Anstellungsgrundlagen. Damit du dir bereits heute ein erstes Bild machen kannst, wie wir vertraglich unsere Energien mit dir verbinden möchten, findest du nachfolgend einige wichtige Eckpunkte. Die detaillierten Anstellungsbedingungen sind im Handbuch für Lernende festgehalten und werden am Einführungstag für Lernende abgegeben. CKW steht für moderne Anstellungsbedingungen. So profitieren unsere Lernenden von einem motivierenden Arbeitsklima. 2 Anstellungsgrundlagen Lernende

3 Inhaltsverzeichnis Arbeit und Flexibilität 4 Arbeitszeit 5 Leistung und Gehalt 5 Nachhaltige Mobilität 6 Betriebliches Gesundheitsmanagement 6 Infrastruktur 6 Versicherungen 7 Ferien und Freizeit 7 Ausbildung, Entwicklung und Weiterbildung 8 Essen und Verpflegung 10 Rabatte und Sonderkonditionen 11 Ausgabe 08/13 Anstellungsgrundlagen Lernende 3

4 Arbeit und Flexibilität Anstellungsverhältnis Beginn Die Lernenden werden von CKW durch einen Lehrvertrag angestellt. Dieser regelt insbesondere die Art und Dauer der beruflichen Grundbildung, die Arbeitszeit, die Ferien und das Gehalt der Lernenden. Lehrbeginn ist jeweils am 1. August. Probezeit Als Probezeit gelten im Normalfall die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Falls nötig kann durch Abrede der Parteien, unter Zustimmung der kantonalen Behörde, die Probezeit ausnahmsweise bis auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Auflösung des Lehrvertrages Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Es endet somit am Endtermin, der im Lehrvertrag vereinbart worden ist. Zu einer vorzeitigen Auflösung sind die Vertragsparteien ausnahmsweise in folgenden Fällen berechtigt: Beide Parteien können während der ganzen Dauer der beruflichen Grundbildung den Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen auflösen. Sowohl Arbeitgeber als auch Lernende haben das Recht, den Lehrvertrag vorzeitig und einseitig aufzulösen, wenn wichtige Gründe vorliegen (z.b. Verstösse gegen interne Weisungen und Anordnungen; wiederholtes, unentschuldigtes Fehlen an der Berufsfachschule/am Arbeitsplatz; Diebstahl oder Veruntreuung, etc.). Arbeitsdomizil Das Arbeitsdomizil befindet sich in der Regel in Luzern (Reussbühl) oder Emmen (Rathausen), kann aber entschädigungslos verlegt werden. 4 Anstellungsgrundlagen Lernende

5 Arbeitszeit Allgemeines Die flexible Arbeitszeit (FLAZ) basiert auf der 41-Stunden-Woche. Spezifische Arbeitszeitregelungen wie gesetzliche Einschränkungen, Höchstarbeitszeit für Lernende etc. sind separat geregelt. Informationen dazu sind im Handbuch für Lernende, welches sie zu Lehrbeginn erhalten. Leistung und Gehalt Gehalt Das Monatsgehalt wird im Lehrvertrag festgelegt. Das Gehalt wird in 13 monatlichen Raten bezahlt. Das 13. Gehalt wird im November ausbezahlt. Bonus Es besteht ein leistungsabhängiges Bonussystem. Dieses System ist freiwillig und von den betrieblichen und schulischen Leistungen abhängig. Der maximale Bonus für Lernende beträgt 100 Prozent eines Monatsgehalts und wird im September ausbezahlt. Anstellungsgrundlagen Lernende 5

6 Nachhaltige Mobilität CKW setzt auf eine nachhaltige Mobilität. Nachhaltigkeit beinhaltet Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft. Deshalb nutzen CKW Lernende die öffentlichen Verkehrsmittel und fahren umweltschonend, wirtschaftlich und zurückhaltend. So sparen sie Treibstoff, reduzieren den CO 2 -Ausstoss sowie die Kosten und machen bei den Kunden einen guten Eindruck. Spesenvergütungen Entstehen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Anstellungsverhältnisses Auslagen (Reise, Verpflegung, Unterkunft etc.), so werden diese vergütet. Einzelheiten sind im Spesenreglement für Lernende geregelt. Anfallende Auslagen (Schulmaterial, Schulweg, Verpflegung, Unterkunft) in Zusammenhang mit dem Besuch der Berufsfachschule sind im Lehrvertrag geregelt. Fahrzeuge Diverse Fahrzeuge können für geschäftliche und private Zwecke reserviert werden. In Rathausen und Reussbühl stehen u.a. E-Bikes zur Verfügung. Betriebliches Gesundheitsmanagement Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) leistet CKW einen proaktiven Beitrag zur Gesundheit der Mitarbeitenden. Ziel des BGM ist der Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. CKW unterstützt Lernende mit persönlicher Beratung, damit sie ihre eigene Gesundheit fördern und Erkrankungen vermindern können. Bei Bedarf bietet CKW optimale Begleitung und Wiedereingliederung durch ein systematisches Case Management. Wesentlicher Bestandteil des BGM ist auch die Arbeitssicherheit, an welche maximale Ansprüche gestellt werden. Mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement fördert CKW die individuelle und die unternehmerische Gesundheitskompetenz. Infrastruktur In modernen Räumlichkeiten bietet CKW an allen Standorten Duschen und Garderoben sowie in Rathausen einen Fitness- und Trocknungsraum an. 6 Anstellungsgrundlagen Lernende

7 Versicherungen AHV, IV, EO und ALV Der Abzug für Lernende ab 18. Altersjahr beträgt für die AHV/IV/EO 5,15 Prozent vom AHV-pflichtigen Einkommen, für die Arbeitslosenversicherung (ALV) 1,1 Prozent. Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall Bei Krankheit entrichtet CKW das volle Gehalt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Tritt die Krankheit während der Probezeit ein, dauert die Gehaltsfortzahlung drei Wochen. Sind Lernende infolge Unfalls an der Arbeitsleistung verhindert, so erhalten sie die gleichen Leistungen wie im Krankheitsfall; mindestens jedoch die Leistungen der SUVA. Krankentaggeldversicherung Ab 1. Januar 2014 sind CKW-Lernende einer Krankentaggeldversicherung angeschlossen. Die Prämien dafür bezahlen die Lernenden und CKW je zur Hälfte. Unfallversicherung Die Lernenden sind gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfall bei der SUVA versichert. Die Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung übernimmt CKW. Ferien und Freizeit Ferien Der jährliche Ferienanspruch der Lernenden beträgt 28 Arbeitstage. Des Weiteren werden jährlich Brückentage festgelegt. Die Brückentage sind mit dem persönlichen Zeitguthaben (Ferien, FLAZ) abzudecken. Feiertage Folgende Feiertage sind bezahlt, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August (Bundesfeiertag), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag. Anstellungsgrundlagen Lernende 7

8 Ausbildung, Entwicklung und Weiterbildung Ausbildung Berufsfachschule: Die Lernenden besuchen während ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsfachschule. Im berufskundlichen Unterricht wird vor allem der theoretische Teil des zu erlernenden Berufs vermittelt. Zudem bietet CKW interne Stützkurse für schwächere Lernende, interne und externe Fachkurse und einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung an. Ausbildung im Lehrbetrieb: Die praktische Ausbildung der Lernenden erfolgt im Lehrbetrieb oder im Ausbildungszentrum Rothenring. 8 Anstellungsgrundlagen Lernende

9 In jedem Lehrjahr werden besondere Aktivitäten durchgeführt: 1. Lehrjahr Weil Wissen und Können allein nicht ausreichen, um sich im beruflichen Verdrängungswettbewerb zu behaupten, besuchen die Lernenden in der ersten Hälfte des 1. Lehrjahres ein Mentaltraining. Dabei lernen die Jugendlichen in einem Zustand der Entspannung sich selbst positiv zu beeinflussen. Sie erfahren dabei, dass mentale Stärke nicht eine angeborene, sondern eine erlernte Eigenschaft ist. Am Ende des 1. Lehrjahres machen die Lernenden einen Besuch in ein Wasserkraftwerk, zum Beispiel das Kraftwerk Göschenen. Die Besichtigung des Kraftwerks, des Stausees und des Staudamms vermitteln den Lernenden einen umfassenden Einblick in die Welt der Energie. 2. Lehrjahr In der ersten Woche der Sommerferien des Kantons Luzern findet das Lehrlingslager von CKW und CKW Conex AG statt. Die Lernenden im 2. Lehrjahr verlegen ihren Arbeitsplatz jeweils für eine Woche in eine Gemeinde, in der sie einen Sozialeinsatz leisten. Das Lagererlebnis in der Gruppe steht im Vordergrund. 3. Lehrjahr CKW organisiert für die Lernenden im 3. Lehrjahr jedes Jahr im November den Besuch eines Kernkraftwerks. Die Lernenden erhalten dabei Informationen zur Stromproduktion und machen einen Rundgang durch die Anlage. Der Rundgang führt durch den Kommandoraum, das Maschinenhaus und in den Kühlturm. Entwicklung und Weiterbildung Nach der Lehre unterstützt CKW die Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Anstellungsgrundlagen Lernende 9

10 Essen und Verpflegung Am CKW-Standort in Emmen (Rathausen) steht allen Mitarbeitenden eine Cafeteria zur Verfügung. Die Mitarbeitenden erhalten während der Wintermonate (15. Oktober bis 15. April) an allen Standorten kostenlos Gratisobst. Auswärtige Verpflegung Muss sich ein Lernender auf Grund seiner Tätigkeit ausserhalb des Arbeitsdomizils verpflegen, hat er Anspruch auf eine Pauschalvergütung für die ihm entstandenen Mehrkosten gegenüber einer Verpflegung zu Hause. Anstelle der jeweiligen Vergütung für auswärtige Verpflegung kann von der Geschäftsleitung entschieden werden, dass eine monatliche Essenspauschale ausbezahlt wird. 10 Anstellungsgrundlagen Lernende

11 Rabatte und Sonderkonditionen Halbtaxabonnement CKW stellt allen Lernenden ein Halbtaxabonnement zur Verfügung. Anstelle eines Halbtaxabonnements kann auch eine Beteiligung an einem Passepartout oder GA gewählt werden. Reka Den Lernenden von CKW steht die Möglichkeit offen, vergünstigte Reka-Checks zu beziehen. Ausserdem profitieren CKW-Lernende von verschiedenen Engagements von CKW und Axpo in Form von kostenlosen oder reduzierten Eintrittspreisen zu verschiedenen Sport- und Kulturanlässen sowie Ausstellungen. Insbesondere die Mitglieder des Personalverbandes kommen in den Genuss von weiteren Rabatten und Sonderkonditionen, wie zum Beispiel bei Versicherungen sowie bei Rabatten, die von verschiedenen Unternehmen und Geschäften gewährt werden. Luzern, im August 2013 Anstellungsgrundlagen Lernende 11

12 Centralschweizerische Kraftwerke AG Täschmattstrasse 4, 6015 Luzern Postadresse: Postfach, 6002 Luzern, Schweiz Telefon Telefax Ein Unternehmen der Kontaktadresse: Human Resources, UH CKW Rathausen Rathausen 1, 6032 Emmen Telefon Telefax Kontaktperson: Karin Arnold-Winter Fachspezialistin Human Resources Telefon (jeweils Mittwoch und Donnerstag)

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