SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 3 Online-Archiv Seite Organ des BDS. »Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin«
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- Jörn Dieter
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1 »Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin«die Vorsorgevollmacht die Betreuungsverfügung die Patientinnen-/Patientenverfügung von Peter Schrader, Leiter der Betreuungsstelle des Kreises Unna Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden 'on uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können. Und nicht jedem ist es vergönnt, auch in der späten Lebensphase noch alles selbständig regeln oder veranlassen zu können. Was wird, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wer handelt rar mich, wer entscheidet? Verwandte, Freunde oder Fremde? Wie werden sie für mich entscheiden? Für häusliche Pflege oder Pflegeheim? Für eine Operation, für lebensverlängernde Maßnahmen oder dagegen? Bedenken Sie, auch Ihre Familienangehörigen können in diesen Fällen nicht sr Sie entscheiden. Ehegatten und Kinder können nur mit Vollmacht mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung für sie handeln. Von den verschiedensten Institutionen werden Muster von Vorsorgevollmachten etc. angeboten. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sind dazu angehalten, hierüber aufzuklären und zu beraten. Auch die Betreuungsstelle des Kreises Unna hat Muster einer Vorsorgevollmacht, von Betreuungsverfügungen sowie einer Patientinnen-/Patientenverfügung erstellt. Sie sollen als Denkanstoß und Anregung dienen. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Zur konkreten Gestaltung einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht im Einzelfall empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars einzuholen. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/14
2 Die Vorsorgevollmacht Der Sinn dieser Vorsorgevollmacht soll es sein, im Falle von Krankheit, Gebrechlichkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers durch eine vorher erteilte privatrechtliche Vollmacht eine Betreuung.: gesetzliche Vertretung entbehrlich zu machen. Eine solche Vollmacht ist nicht nur im Falle altersbedingter Betreuung sinnvoll, sondern auch bei jüngeren Menschen, die beispielsweise durch einen Unfall in eine Situation geraten können, in der sie entscheidungsunfähig sind. Es können einzelne und/oder mehrere Personen bevollmächtigt werden. D Erteilung der Vollmacht ist grundsätzlich nach 167 BGB formfrei. Aus Grill den der Beweissicherheit ist jedoch die Schriftform zu wählen. Außerdem kann die eigenhändige Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers den gleichen Gründen beglaubigt werden. Zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung dürfen keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers bestehen. Grundsätzlich ist bei der Vorsorgevollmacht aus rechtlichen Gründen eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, aus Gründen der Rechtssicherheit aber zu empfehlen. Es gibt jedoch auch Sonderfälle, in denen eine notarielle Beurkundung d,: Vollmacht gem. 128 BGB zwingend erforderlich ist (z. B. Grundstücksgeschäfte gem. 313 BGB und Geschäfte über das ganze Vermögen nach 31 BGB). Es empfiehlt sich, in gegebenen Abständen zu überprüfen, ob zu der bevollmächtigten Person/den bevollmächtigten Personen noch ein Vertrauensverhältnis besteht; die Vollmacht sollte gegebenenfalls, wenn sich an dem Vertrauensverhältnis etwas verändert hat, widerrufen bzw. abgeändert werden. So ist es ratsam, die Vollmacht von Zeit zu Zeit neu zu unterzeichnen, um damit ihre Aktualität deutlich zu machen. Die Vorsorgevollmacht kann auch durch weitere Willenserklärungen ergänz: werden, z. B.: - durch eine Patientinnen-/Patientenverfügung zur Frage, ob und in welche:: Fällen lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen; - Organspende, zur Frage, wann und in welchem Fall Bereitschaft besteh:. Organe zu spenden. Bei weiterem Informationsbedarf empfiehlt sich die in Zusammenarbeit der Betreuungsstelle der Stadt Frankfurt am Main mit dem Fachhochschulverlag Frankfurt erstellte»vorsorgebroschüre«. Diese ist gegen Zahlung von DM 8, (Stand 1999) beim Fachhochschulverlag Vertrieb, Kleiststraße 31, Frankfurt am Main, Tel.: (0 69) , Fax: (0 69) , erhältlich (ggf. auch bei den Betreuungsvereinen). Die Auswahl des Bevollmächtigten sollte mit großer Aufmerksamkeit erfolgen. Insbesondere bei Vollmachten sollten nur Personen, zu denen ein großes Vertrauen besteht, ausgewählt Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/14
3 werden. Denn ein Missbrauch einer Vollmacht ist, auch wenn dies strafbar ist, nie auszuschließen. Anmerkung der Redaktion Der Artikel und die Muster sollen eine Ergänzung der Artikel: Betreuungsrecht von RAG Dutzmann, Schiedsamtszeitung 1997, 81 ff. und Betreuungsrecht von DirAG Prof. Dr. Pardey, Schiedsamtszeitung 2001, 145 ff. sein. Bei Verwendung entsprechender Formulare kann sich ein Betreuungsverfahren erübrigen. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/14
4 Vorsorgevollmacht MUSTER Sollte ich infolge schwerer körperlicher oder psychischer Erkrankung in meiner Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft derart eingeschränkt sein, dass am meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bevollmächtige ich VOLLMACHTGEBER Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Wohnort: Telefon: VOLLMACHTNEHMER/IN Herrn/Frau: Narre: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Wohnort: Telefon: mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheit weit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Diese Vollmacht soll eine Betreuung gem. Betreuungsgesetz ( 1 BGB) ausschließen. Diese Vollmacht berechtigt zu meiner Vertretung in Fragen der medizinischen Versorgung und Behandlung, soweit ich selbst nicht im Stande bin darüber zu bestimmen. Die/der Bevollmächtigte/n kann/können auch in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen, bei der. Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide. Dazu muss die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden. Die/der Bevollmächtigte ist auch befugt, an meiner Stelle in folgende freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen einzuwilligen: Fixierung mittels Bettgitter/Bauchgurt/Feststelltisch etc., Anwendung von sedierenden Medikamenten, Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/14
5 Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Auch diese Maßnahmen bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Sie sind zu beenden, wenn die Voraussetzungen entfallen. Der/die Bevollmächtigte/n kann/können beliebige Verträge mit Alten- und Pflegeheimen abschließen, einseitige Erklärungen abgeben und entgegennehmen oder sonst meinen Aufenthalt bestimmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht die Verwaltung meiner Einkünfte sowie die Besorgung der laufenden Geschäfte..H - gehören die Abwicklung von Bankgeschäften, Vertretung gegenüber Ar-Behörden, Versicherungen und der Krankenkasse. Die/der Bevollmächtigte/n ist/sind nicht dazu berechtigt (individuelle Reglung, je nach Vermögenslage): Die/der Bevollmächtigte/n ist/sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich, eigenem Namen, unter Befreiung von den Beschränkungen des j 181 BGB, als Vertreterin/Vertreter Dritter vorzunehmen. Sollten Teile dieser Vollmacht unwirksam sein, so soll dies nichts an Wirksamkeit der restlichen Teile ändern. Ort, Datum _ Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/14
6 Die Betreuungsverfügung Durch die Erteilung einer Vollmacht/Vorsorgevollmacht ist eine gerichtliche Betreuerbestellung nicht mehr erforderlich. Es kann aber auch durchaus Gründe geben, die es sinnvoll erscheinen lassen, doch auf die rechtliche Möglichkeit wer Betreuung zurückzugreifen. Ist beispielsweise keine Person vorhanden, zu der großes Vertrauen besteht, 1er erscheint es zweckmäßig, die Regelung der Angelegenheiten der»gerichtlichen Kontrolle«zu unterstellen, besteht die Möglichkeit, schon rechtzeitig durch eine Betreuungsverfügung Wünsche zu äußern. Das Betreuungsgesetz regelt in 1897 Abs. 4 BGB, dass die Person, für die ein/e Betreuer/in bestellt werden soll, ein Vorschlagsrecht hat, wer sein/e Betreuer/in werden soll. Diesen Vorschlag kann die Person im aktuellen Verfahren selbst unterbreiten oder aber bereits vorher schriftlich äußern. Es kann auch vorgeschlagen werden, eine bestimmte Person nicht zum/r Betreuer/in zu bestellen. Das Gericht soll sich an diese Verfügungen halten, soweit im Verfahren nicht deutlich wird, dass der/die Betreute an seinen Vorschlägen nicht festhalten will oder die Bestellung des/r vorgeschlagenen Betreuers/in dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft. Neben dem Betreuervorschlag oder -ausschluss können auch andere Wünsche verfügt bzw. geäußert werden ( 1901 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dies kann sich auf Wünsche und Gewohnheiten des/r Betreuten beziehen, die von dem/r Betreuer/in respektiert werden sollen oder denen er in seiner Betreuertätigkeit folgen soll. Beispiele hierfür sind - im Bereich der Vermögenssorge die Verwendung des Vermögens (z. B. Geldgeschenke für Angehörige zu Geburtstagen), - im Bereich der Personensorge die Bestimmung des Wohnortes, des Pflegeheimes oder der Wunsch, bei Pflegebedürftigkeit zu Hause versorgt zu werden. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst und einer oder besser mehreren Personen übergeben werden. Die Verfügung kann im Betreuungsverfahren nur dann Bedeutung erlangen, wenn diese dem Gericht auch bekannt wird a BGB regelt daher, dass derjenige, dem ein Schriftstück bekannt 1r-rd, in dem eine Betreuungsverfügung geäußert wurde, dies unverzüglich dem Vormundschaftsgericht abzuliefern hat, nachdem er von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt hat. Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung von Zeit zu Zeit neu zu unterzeichnen, um damit ihre Aktualität deutlich zu machen. Grundsätzlich sollte bei der Betreuungsverfügung sowie auch bei der Vollmacht und Vorsorgevollmacht mit der oder den Personen vorher besprochen werden, ob sie bereit Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/14
7 ist/sind, diese zu übernehmen. Auch sollten Einzelheiten besprochen werden, wie der Vollmachtgeber sich die Wahrnehmung der Betreuung wünscht. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 7/14
8 MUSTER Betreuungsverfügung (zur Person) Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Anschrift Betreuungsverfügung nach 1897 BGB Wenn ich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten rechtsverbindlich selbst zu regeln und eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz notwendig werden sollte, wünsche dass nachstehend aufgeführte Person/en für mich als Betreuer/in bestellt wird/werden: Name/Vorname(n): Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: Ich weise darauf hin, dass derjenige, der im Besitz dieser Verfügung ist, diese beim zuständigen Vormundschaftsgericht vorzulegen hat, sobald er von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangt ( 1901 a BGB). Ort, Datum Unterschrift des/der Verfügenden Nachdruck und Vervielfältigung Seite 8/14
9 MUSTER Betreuungsverfügung (zur Person Ausschluss) Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Anschrift Betreuungsverfügung nach 1897 BGB Wenn ich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sollte, meine Angelegenheiten rechtsverbindlich selbst zu regeln und eine gesetzliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz notwendig werden sollte, 1runsche ich, dass nachstehend aufgeführte Person/en für mich nicht als Betreuer/in bestellt wird/werden, da ich zu ihr/ihnen kein Vertrauen habe: 1. Name/Vorname(n): Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: Nachdruck und Vervielfältigung Seite 9/14
10 2. Name/Vorname(n): Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: Ich weise darauf hin, dass derjenige, der im Besitz dieser Verfügung ist, diese reim zuständigen Vormundschaftsgericht vorzulegen hat, sobald er von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangt ( 1901 a BGB). Ort, Datum Unterschrift des/der Verfügenden Nachdruck und Vervielfältigung 10/14 Seite
11 MUSTER Betreuungsverfügung (zur Person und zu Wünschen) Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Anschrift Betreuungsverfügung nach 1897 BGB Wenn ich aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten rechtsverbindlich selbst zu regeln und eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz notwendig werden sollte, wünsche ich. dass nachstehend aufgeführte Person/en für mich als Betreuer/in bestellt wird/werden: Name/Vorname(n): Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: Ich weise darauf hin, dass derjenige, der im Besitz dieser Verfügung ist, diese beim zuständigen Vormundschaftsgericht vorzulegen hat, sobald er von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Kenntnis erlangt (S 1901 a BGB). Wenn ein/e Betreuer/in für mich bestellt werden sollte, möchte ich, dass der/die Betreuer/in meine folgenden Wünsche respektiert und, soweit es möglich ist, umsetzt: Im Bereich der Vermögenssorge (z. B. Vermögensverwendung, Wohnungsauflösung): Nachdruck und Vervielfältigung 11/14 Seite
12 Im Bereich der Personensorge (z. B. Aufenthaltsbestimmung, ärztl. Heilmaßnahmen, freiheitsentziehende Maßnahmen, Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit): Ort, Datum Unterschrift des/der Verfügende Nachdruck und Vervielfältigung 12/14 Seite
13 MUSTER Patientinnen-/Patientenverfügung Name: Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Wohnort: Geburtsort: Telefon: Ich verfüge gegenüber meinen Ärztinnen/Ärzten: wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärztinnen/Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb, dass ich mit einer Intensivtherapie oder Animation nicht einverstanden bin, falls ich in einen Zustand dauernder Bewusstlosigkeit durch schwere Dauerschädigung meiner Gehirnfunktion (Decerebration) gerate oder wenn sonst lebenswichtige Funktionen meines Körpers auf Dauer ausfallen. Ich verfüge: Die Therapie ist einzustellen, wenn mindestens zwei Ärztinnen/ Ärzte festgestellt haben, dass ich kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann und die Schädigungen nicht mehr zu beheben sind. Ich wünsche ein menschenwürdiges Sterben und bitte meine Ärztinnen/ Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb, dass im Falle einer zum Tode fühurenden Krankheit von allen lebensverlängernden Maßnahmen abzusehen ist, besondere lehne ich ein Leben in Abhängigkeit von Maschinen, Schläuchen oder ähnlichem ab. Mindestens zwei Ärztinnen/Ärzte müssen den tödlichen Verlauf (ungünstige Prognose) meiner Krankheit festgestellt und prognostiziert haben. Ich wünsche ein menschenwürdiges Dasein solange ich lebe und bitte meine Ärztinnen/Ärzte, mir dabei zu helfen. Ich erkläre deshalb meine Einwilligung in Nachdruck und Vervielfältigung 13/14 Seite
14 eine ärztliche Therapie der Linderung von Leiden und Schmerzen, auch wenn hierzu benutzte Medikamente zur Bewusstseinsausschaltung führen oder wegen ihrer von der Ärztin/dem Arzt nicht beabsichtigten Nebenwirkungen zu einem früheren Tod führen sollten. Diese von mir eigenhändig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte abgegebene Verfügung bitte ich zu meinen Krankenunterlagen zu nehmen. Sie stellt für die hier bezeichneten Krankheitsfälle meine Einwilligung nur zu den angeführten ärztlichen Maßnahmen dar. Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung. Folgende Person/en bevollmächtige ich, für mich die Einwilligung zu medizinischen Eingriffen zu geben. Sie ist/sind im Fall von Lebensgefahr zu benachrichtigen. Die behandelnde Arztin/der behandelnde Arzt darf an sie Auskunft geben: 1. Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: 2. Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift, Telefon: Die namentlich aufgeführten Person/en, die für mich die Einwilligung medizinischen Eingriffen zu geben bevollmächtigt ist/sind, wird/werden auf Einhaltung dieser Verfügung achten. Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers Nachdruck und Vervielfältigung 14/14 Seite
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