Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 2 09/2012 vom AMTLICHER TEIL. Beschluss-Nr. 2012/0573 vom Stadt Arnstadt Stadtrat
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1 Amtsblatt der Seite 2 09/2012 AMTLICHER TEIL Beschluss-Nr. 2012/0573 vom Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2012 Der der beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2012 mit den dazugehörigen Anlagen. Hans-Christian Köllmer B V/2012/0573 I. Haushaltssatzung der (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2012 vom 06. Juli 2012 Auf Grund des 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 99/134), erlässt die folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 festgesetzt. Davon entfallen auf die Schulsanierung der Kreisverwaltung ,00 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf ,00 festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 215 v. H. b) für die Grundstücke (B) 370 v. H. 2. Gewerbesteuer 375 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. Davon entfallen auf den ordentlichen Haushalt ,00 auf den Kulturbetrieb der ,00 auf den Baubetriebshof der ,00 auf den Bäderbetrieb der ,00. 6 Die Höhe der Umlage gemäß 51 S. 1 und 2 i. V. m. 50 Abs. 2 ThürKO beträgt ,00. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Arnstadt, den (Dienstsiegel) II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr. 2012/0573 hat der der in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde am zur Genehmigung eingereicht worden. Das Landratsamt genehmigte mit Bescheid vom , AZ: : 1. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von ,00 EUR wird unter der nachfolgenden Auflage genehmigt: a) Der Kredit ist nur für die im Haushaltsplan ausge-
2 Amtsblatt der Seite 3 09/2012 wiesene Investitionsmaßnahme zu verwenden. b) Die Weitergabe der Fördermittel an Dritte ist vertraglich abzusichern. c) Der Vertrag ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von 3.850,00 EUR genehmigt. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der für das Haushaltsjahr 2012 liegen in der Zeit vom bis im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Dienstzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2011 nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. IV. Geltendmachung von Verstößen Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 (4) ThürKO. Arnstadt, den 06. Juli 2012 (Dienstsiegel) Beschluss-Nr. 2012/0574 vom Finanzplan der für das Haushaltsjahr 2012 GemHV den Finanzplan für das Haushaltsjahr Hans-Christian Köllmer Beschluss-Nr. 2012/0607 vom Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung des es der vom (öffentlicher Teil) Die Niederschrift der 27. Sitzung des es der Stadt Arnstadt vom (öffentlicher Teil) wird gemäß 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt. Beschluss-Nr. 2012/0594 vom Feststellung des Jahresabschlusses des Baubetriebshofes der zum Der der beschließt gemäß 24 Thür- 1. Der Jahresabschlusses des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt zum wird auf der Grundlage des Berichtes der ICS REVISON Intracommerz + Schif GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerprüfungsgesellschaft, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum (Abschlussprüfung) festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2011 in Höhe von ,88 wird für eine zulässige Investitionsrücklage wegen der notwendigen Anschaffung einer Klein-Kompaktkehrmaschine zum Saisonbeginn 2012 in Höhe von 32 T und zur Einstellung in die Rücklage Kreditsondertilgung in Höhe von 12 T verwendet. Der Restbetrag des Jahresgewinnes in Höhe von ,88 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr bis Entlastung erteilt.
3 Amtsblatt der Seite 4 09/2012 Ortsübliche Bekanntmachung 1. Der der hat mit Beschluss-Nr. 2012/0594 vom 04. Juli 2012 den Jahresabschluss und Lagebericht des Baubetriebshofes der zum auf der Grundlage des Berichtes der ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungs-gesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (Abschlussprüfung) festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2011 wird in Höhe von ,88 für eine zulässige Investitionsrücklage wegen der notwendigen Anschaffung einer Klein-/ Kompaktkehrmaschine zum Saisonbeginn 2012 in Höhe von 32 T und zur Einstellung in die Rücklage Kreditsondertilgung in Höhe von 12 T verwendet sowie den Restbetrag des Jahresgewinnes in Höhe von ,88 auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr bis Entlastung erteilt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der zur Abschlussprüfung bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss 2011 lautet: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Baubetriebshofes der, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Durch 85 Abs. 3 ThürKO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 85 Abs. 3 ThürKO i. V. m. 25 Abs. 2 ThürEBV unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Erfurt, den 24. April 2012
4 Amtsblatt der Seite 5 09/2012 ICS REVISION Intracommerz + Schif GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Harald Schif Wirtschaftsprüfer Siegel Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Baubetriebshofes der zum liegen in der Zeit vom 30. Juli 2012 bis 10. August 2012 im Rathaus, Zimmer 2.05 (Büro des es der ), Markt 1, Arnstadt während der üblichen Sprechzeiten aus. 1. den Jahresabschluss des Unternehmens zum festzustellen 2. entsprechend dem Vorschlag des Geschäftsführers der Gesellschaft den Jahresfehlbetrag i. H. v ,1 T gegen die Sonderrücklage gemäß 27, Abs. 2, DMBilG zu verrechnen. 3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Arnstadt, den 05. Juli 2012 Siegel Beschluss-Nr. 2012/0593 vom Beschluss-Nr. 2012/0595 vom Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2012 des Baubetriebshofes der Der der beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbh, Chemnitz, Beyerstraße 25, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum des Baubetriebshofes der zu bestellen. Beschluss-Nr. 2012/0601 vom Feststellung des Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft der mbh für das Geschäftsjahr 2011 Dem der - als Vertreter des Gesellschafters der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbh - wird empfohlen, in einer einzuberufenden Gesellschafterversammlung Vereinbarung zwischen der und dem Kick-Box-Team Arnstadt e.v. zur Bezuschussung von Betriebskosten Die bezuschusst in den Jahren das Kick-Box-Team Arnstadt e. V. für die kostenpflichtige Nutzung der Sportanlage im Objekt Ichtershäuser Straße 72 in Höhe von jährlich 3.250,00 zur Finanzierung der Betriebskosten. Beschluss-Nr. 2012/0604 vom Beteiligung des Landratsamtes Ilm-Kreis an den Kosten der städtischen Obdachloseneinrichtung 1. Der wird beauftragt, mit dem Landratsamt Ilm-Kreis Verhandlungen über eine Kostenbeteiligung des Landkreises an der Finanzierung der städtischen Obdachloseneinrichtung zu führen. Ziel ist es, dass Betreuungsangebot der Obdachloseneinrichtung im gegenwärtigem Umfang zu erhalten. 2. Über die Ergebnisse der Verhandlung informiert der den umgehend. 3. Bis zum Abschluss der Verhandlungen mit dem Ilm-
5 Amtsblatt der Seite 6 09/2012 Kreis wird die Obdachloseneinrichtung in städtischer Trägerschaft mit dem bisherigen Betreuungsumfang weiter betrieben. Beschluss-Nr. 2012/0609 vom Einfach verständlich! - für eine bessere Bürger- Kommunikation Der beschließt: Der prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Bürger-Verwaltungs-Kommunikation. Der spricht sich dafür aus, die Verwaltungssprache verständlicher und damit bürgerfreundlicher zu gestalten. Beschluss-Nr. 2012/0608 vom Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung des es der am (nichtöffentlicher Teil) Die Niederschrift der 27. Sitzung des es der Stadt Arnstadt vom (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt. Beschluss-Nr. 2012/0610 vom Fortsetzung des Einsatzes der Verwaltungssoftware - adkomm - in der Gesamtverwaltung Der Auftrag zur Fortsetzung des Einsatzes der adkomm Verwaltungssoftware für die kommenden fünf Jahre wird gegen Zahlung einer einmaligen Nutzungsgebühr verbunden mit der jährlich zu entrichtenden Gebühr zur Wartung und Pflege der Software an die Firma adkomm in Stammham, Stadtweg 14, erteilt (Vergabenummer 2012/14/10). (aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzter Beschlusstext) Ausschuss Jugend, Sport, Soziales Beschluss Nr.: 2012/0603 vom Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Verein Verkehrswacht Arnstadt e. V. Der Verein Verkehrswacht Arnstadt e. V. erhält eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 400,00 für die Anschaffung eines Faltzeltes für diverse Veranstaltungen des Vereins. Ausschuss Jugend, Sport, Soziales Beschluss Nr.: 2012/0597 vom Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für laufende Kosten für den Verein Arnstädter Tafel e.v. Der Verein Arnstädter Tafel e. V. erhält eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.500,00 für die laufenden Kosten des Vereins im Jahr 2012.
6 Amtsblatt der Seite 7 09/2012 Ausschuss Jugend, Sport, Soziales Beschluss Nr.: 2012/0602 vom Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Sachkosten für das Jahr Projekt DO Der Verein Projekt DO Förderzentrum für Gewaltprävention, Resozialisierung und Konfliktmanagement e. V. erhält eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 für Sachkosten des Vereins für das Jahr Umlegungsausschuss Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der c/o Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Falko Hüter Weimarische Straße Stadtilm Vorwegnahme der Entscheidung Süd Umlegung Erfurter Kreuz Süd-West der gemäß 76 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber werden durch Vorwegnahme der Entscheidung die Eigentums- und Besitzverhältnisse folgender Grundstücke sowie anderer Rechte vor der Aufstellung des Umlegungsplans geregelt: Grundbuchbezirk: Arnstadt Grundbuchblatt: 1702 Gemarkung: Arnstadt lfd. Nr. des Bestandsverz. Flur Flurstücke Buchfläche / / Grundbuchbezirk: Arnstadt Grundbuchblatt: 523 Gemarkung: Arnstadt lfd. Nr. des Bestandsverz. Flur Flurstücke Buchfläche / Das Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber bzw. deren Vertreter geht hervor aus den Erörterungen vom , , und Die Vorwegnahme der Entscheidung Süd für das Umlegungsgebiet Erfurter Kreuz Süd-West ist durch Beschluss vom aufgestellt worden. Vermögensrechtliche Ansprüche Dritter liegen laut Auskunft des Staatlichen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen und des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen nicht vor. Die den Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind unter Berücksichtigung des Umlegungsvorteils nach dem Verhältnis der Werte ermittelt worden. Die Vorwegnahme der Entscheidung besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die betroffenen Grundstücke. Bis zur Grundbuchberichtigung kann die Vorwegnahme der Entscheidung in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der, Vermessungsstelle ÖbVI Falko Hüter, Weimarische Straße 54 in Stadtilm während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden. Den an der Vorwegnahme der Entscheidung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Arnstadt, den Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Falko Hüter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Siegel
7 Amtsblatt der Seite 8 09/2012 Umlegungsausschuss Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der c/o Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Falko Hüter Weimarische Straße Stadtilm Vorwegnahme der Entscheidung Nord 2 Umlegung Erfurter Kreuz Süd-West der gemäß 76 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber werden durch Vorwegnahme der Entscheidung die Eigentums- und Besitzverhältnisse folgender Grundstücke sowie anderer Rechte vor der Aufstellung des Umlegungsplans geregelt: Grundbuchbezirk: Arnstadt Grundbuchblatt: 6557 Gemarkung: Arnstadt lfd. Nr. des Bestandsverz. Flur Flurstücke Buchfläche / / / / / / / / / / / Das Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber bzw. deren Vertreter geht hervor aus den Erörterungen vom , , und Die Vorwegnahme der Entscheidung Nord 2 für das Umlegungsgebiet Erfurter Kreuz Süd-West ist durch Beschluss vom aufgestellt worden. Vermögensrechtliche Ansprüche Dritter liegen laut Auskunft des Staatlichen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen und des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen nicht vor. Die den Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile sind unter Berücksichtigung des Umlegungsvorteils nach dem Verhältnis der Werte ermittelt worden. Die Vorwegnahme der Entscheidung besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die betroffenen Grundstücke. Bis zur Grundbuchberichtigung kann die Vorwegnahme der Entscheidung in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der, Vermessungsstelle ÖbVI Falko Hüter, Weimarische Straße 54 in Stadtilm während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden. Den an der Vorwegnahme der Entscheidung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Arnstadt, den Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Falko Hüter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Siegel Grundbuchbezirk: Arnstadt Grundbuchblatt: 1150 Gemarkung: Arnstadt lfd. Nr. des Bestandsverz. Flur Flurstücke Buchfläche
8 Amtsblatt der Seite 9 09/2012 Der Amtliche Bekanntmachung Prüfvermerk zur Satzungsanzeige und Bekanntmachung des Bebauungsplanes Arnstadt Gewerbegebiet Nord in der Fassung der 6. Änderung Für den vom der in der Sitzung am mit Beschluss-Nr. 2012/0578 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Arnstadt Gewerbegebiet Nord, in der Fassung der 6. Änderung, liegt der Prüfvermerk der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom vor. Darin wird ausgeführt, dass nach Prüfung der 6. Änderung des Bebauungsplanes der Gewerbegebiet Nord durch diese Behörde keine Gründe festgestellt werden konnten, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden. Der Bebauungsplan Arnstadt Gewerbegebiet Nord, in der Fassung der 6. Änderung, wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab diesem Tage in der Stadtverwaltung Arnstadt, Am Plan 2, Bauamt Abteilung Planung, Zimmer 3.19, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Da Pläne und damit verbundene Texte und Erläuterungen Bestandteil der Satzung zum Bebauungsplan sind, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzungsteile gemäß 3 Abs. 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung durch Auslegung. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung Arnstadt, Am Plan 2, Bauamt Abteilung Planung, Zimmer 3.19, während der Dienstzeiten. Gemäß 215 Absatz 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen ( 215 Abs. 1 i.v.m. 214 BauGB) hingewiesen. Erneute Bekanntmachung auf Grund redaktioneller Änderung Beschluss-Nr. 2012/0544 vom Bebauungsplan Arnstadt i49 für A: Sondergebiet (SO1) großflächiger Einzelhandel Fachmarkt und Erlebniscenter Arnstadt B: Sondergebiet (SO2) Fremdenbeherbergung und Freizeit C: Gewerbefläche (GE1) an der Ichtershäuser Straße und D: Gewerbefläche (GE2) am Mühlweg Billigungs- und Offenlegungsbeschluss im Verfahren nach 13a BauGB Der der fasst nachfolgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Arnstadt i49 für A: Sondergebiet (SO1) großflächiger Einzelhandel Fachmarkt- und Erlebniscenter Arnstadt ; B: Sondergebiet (SO2) Fremdenbeherbergung und Freizeit ; C: Gewerbefläche (GE1) an der Ichtershäuser Straße und D: Gewerbefläche (GE2) am Mühlweg, Planungsstand , wird gebilligt. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Offenlegung nach 3 (2) BauGB (Baugesetzbuch) erfolgen. 3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll durch schriftliche Anhörung gemäß 4 (2) BauGB erfolgen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.
9 Amtsblatt der Seite 10 09/2012 Information aus dem Rathaus Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren; Letztmalige Aufforderung an die Hundehalter mit Androhung Bußgeld Seit nunmehr knapp einem Jahr existiert das viel diskutierte Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG). Das Zwischenfazit der Stadtverwaltung Arnstadt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften fällt positiv aus. Die Mehrheit der Hundehalter entsprach ihrer Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung und des Chippens ihrer Hunde. Auch ein Großteil der als gefährlich geltenden Hunde durchlief erfolgreich das Erlaubnisverfahren und ist bei der städtischen Ordnungsbehörde registriert. Trotzdem gibt es noch Hundehalter, die der gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Alle Hundehalter, die den Nachweis zur Haftpflichtversicherung und des Chippens noch nicht erbracht haben, werden letztmalig aufgefordert, ihrer Meldepflicht bis spätestens 30. September 2012 beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Arnstadt nachzukommen. Auf der Homepage der ist das entsprechende Anmeldeformular unter Kommunales Formulare eingestellt. Die Außendienstmitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes der führen bereits jetzt unregelmäßige Kontrollen mit den eigens dafür angeschafften Chiplesegeräte im Stadtgebiet durch. Nach Ablauf der genannten Frist - ab 01. Oktober wird gegen alle Hundehalter, deren Hunde nicht ordnungsbehördlich gemeldet sind, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei kann das Bußgeld laut Gesetzestext bis zu betragen. Die Mitarbeiter des Außendienstes sind dazu berechtigt, entsprechende Vergehen gegen die Meldepflicht direkt vor Ort zu ahnden und ggf. Verwarnungsgelder auszusprechen. Die weist in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung sowie die Chippflicht auch für Hunde gilt, die nicht als gefährlich eingestuft sind. AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ANDERER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN Amtsgericht Arnstadt K 1/12 Bekanntmachung Das im Grundbuch von Arnstadt, Blatt 5681, Grundbuchamt Arnstadt eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Arnstadt Flur 46 Flurstück 5978/491, Gebäude- und Freifläche Goethestraße 3 zu 722 qm Mehrfamilienwohnhaus mit 7 WE, separater Hauseingang, Wohnfläche ca. 352 m², 1939 erbaut, 1993 Sanierung und Umbau, mittlere Wohnlage, Doppelgarage, wirtschaftliche Einheit mit Goethestr. 1 (Flurstück 5979/491) lfd. Nr. 2 Gemarkung Arnstadt Flur 46 Flurstück 5979/491, Gebäude- und Freifläche Goethestraße 1 zu 411 qm Mehrfamilienwohnhaus mit 7 WE, separater Hauseingang, Wohnfläche ca. 380 m², wirtschaftliche Einheit mit Goethestr. 3 (Flurstück 5978/491) soll am Wochentag und Datum: Mittwoch, Uhrzeit: 11:00 Raum: Saal 1 im Raum 111 im Gerichtsgebäude: Längwitzer Straße 26 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 5681 lfd. Nr EUR Blatt 5681 lfd. Nr EUR ENDE AMTLICHER TEIL
10 Amtsblatt der Seite 11 09/2012 Amtsgericht Arnstadt 75/11 AUSFERTIGUNG Bekanntmachung Das im Grundbuch von Sülzenbrücken, Blatt 561, Grundbuchamt Arnstadt eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Sülzenbrücken 215,042/ Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 1 Flurstück 108/9, Gebäude- und Freifläche Zum Wachsenburgblick 9,11 zu qm Flur 1 Flurstück 108/6, Gebäude- und Freifläche Zum Wachsenburblick 13,18,20,22 zu qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus 14, Erdgeschoss links + Kellerraum im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr soll am Wochentag und Datum: Mittwoch, Uhrzeit: 11:00 Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Arnstadt, den gez. Koch Rechtspflegerin Ausgefertigt Arnstadt, dern Urkundsbeamte der Geschäftsstelle - Siegel - Raum: Saal 1 im Raum 111 im Gerichtsgebäude: Längwitzer Straße 26 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. ENDE AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ANDERER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 561 lfd. Nr EUR Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
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