AMTSBLATT. Der Oberbürgermeister gibt bekannt:
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- Rüdiger Armbruster
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1 Nr. 18 AMTSBLATT gibt bekannt: Jahrgang Juli 2006 Änderung des Flächennutzungsplanes 164. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße Die hat die am vom Rat aufgrund der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818), beschlossene 164. Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich auf einen Bereich im Stadtbezirk Stadtmitte, Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße bezieht, wie folgt genehmigt: " G e n e h m i g u n g Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat am 05. April 2006 beschlossene 164. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtbezirk Stadtmitte Gebiet westlich der Vitusstraße und nördlich der Hügelstraße. Düsseldorf, den 10. Juli 2006 Az.: (Mönchengladbach 164.Ä) 06 Im Auftrag gez. Dreißigacker" L. S Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Königstraße und Friedensstraße, westlich der ehemaligen Bahntrasse Die hat die am vom Rat aufgrund der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1818), beschlossene 169. Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich auf einen Bereich im Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Königstraße und Friedensstraße, westlich der ehemaligen Bahntrasse bezieht, wie folgt genehmigt: " G e n e h m i g u n g Gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat am 05. April 2006 beschlossene 169. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtbezirk Rheydt-Mitte, Gebiet zwischen Königstraße und Friedensstraße, westlich der ehemaligen Bahntrasse. Düsseldorf, den 10. Juli 2006 Az.: (Mönchengladbach 169.Ä) 06 Im Auftrag gez. Dreißigacker" L. S. 139
2 Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und daher die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt." Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung werden die 164. und 169. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Mönchengladbach, den 21. Juli 2006 Norbert Bude Oberbürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die 164. und 169. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Begründungen wird vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer 3052, während der Dienststunden, und zwar vormittags: Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I S. 1818), auf 215 Abs. 1 BauGB: "(1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind." Hinweis gemäß 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 498): "Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Förderschule Von-der-Helm-Str. 198, Mönchengladbach Mietcontainer für 4 Klassenräume Mietzeit mind. 9 Monate Herr Calles, Telefon: 02161/ Ruf-Nr /
3 , Uhr 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt,, 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 3 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Burggrafenstraße 83a Abbruch und Entsorgung einer Werkhalle mit 1859 m 3 umb. Raumes Sept. 06 Herr Hormes, Telefon: 02161/ Ruf-Nr / , Uhr 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt,, 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Qualifikationsnachweis des Bauleiters Lt. LBO NRW A1.1, 59a, 61.33, Sachkundenachweis nach TRGS 519, Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Abbruch- und Abwrackgewerbe Straßen- und Ingenieurbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Ausführung: Endausbau BP 214/IX - Zum Gestüt / Wolfshütte Straßenbau - Endausbau Bit. Befestigung aufbrechen 2.250,00 m 2 Boden lösen, zur Kippe 350,00 m 2 Flachbordsteine F 10 versetzen 320,00 m 2 Tragschicht 0/45 200,00 m 3 Schotterstraße profilieren 1.700,00 m 2 Pflaster, Doppel-T liefern und versetzen 2.050,00 m 2 Pflaster, Rechteck liefern und versetzen 200,00 m Herr Meusel, Telefon: 02161/ Ruf-Nr / beträgt 5,50 EUR und ist , Uhr 141
4 4. Obergeschoss, Zimmer 441 Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt,, 4. Obergeschoss, Zimmer 441, statt. Sicherheitsleistung: 5 % Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte - jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre - Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung - Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal Nebenangebote werden zugelassen: Ja Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): - Dezernat 63 -, Postfach , Düsseldorf Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Straßenmanagement -, Mönchengladbach, Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach ÖPNV 2. BA Baustufe 1; Anmietung, Montage und Demontage von 3 Ersatzlichtsignalanlagen ab 34. KW 2006 je nach Bedarf Herr Schommer, Telefon: 02161/ Ruf-Nr / , Uhr 4 Obergeschoss, Zimmer 441 Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) - Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Referenzobjekte Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Straßenmanagement -, Mönchengladbach, Ort der Leistung: Absperrmaßnahmen im Stadion am Nordpark und im Stadtgebiet Mönchengladbach Absperrmaterialien und Verkehrszeichen sind vor dem Spiel / der Sonderveranstaltung aufzustellen und danach wieder zu entfernen, Schranken sind zu öffnen und zu schließen 2 Lose Angebote sind möglich für: alle Lose Spielsaison ab 8/2006 bis 07/2007 Herr Kunze, Telefon: 02161/ Ruf-Nr / , Uhr 4 Obergeschoss, Zimmer 441 Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). 142
5 Aufgebot eines Sparkassenbuches Für das nachstehend aufgeführte, verlorengegangene Sparkassenbuch - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden: Sparkassenbuch-Nr.: Der/Die Inhaber des vorgenannten Sparkassenbuches wird/werden aufgefordert, spätestens an dem auf den 13. Oktober 2006, 9.00 Uhr, im Vorstandssekretariat der Stadtsparkasse Mönchengladbach anberaumten Aufgebotstermin seine/ihre Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt wird. Mönchengladbach, den 13. Juli 2006 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das nachstehend aufgeführte, verlorengegangene Sparkassenbuch - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - wurde am durch Beschluss des Sparkassenvorstandes für kraftlos erklärt: Sparkassenbuch-Nr.: Dieser Beschluss des Sparkassenvorstandes kann nur durch Klage nach Maßgabe der 957, 958 ZPO, die entsprechend Anwendung finden, angefochten werden. Mönchengladbach, den 14. Juli 2006 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das nachstehend aufgeführte, verlorengegangene Sparkassenbuch - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - wurde am durch Beschluss des Sparkassenvorstandes für kraftlos erklärt: Sparkassenbuch-Nr.: Dieser Beschluss des Sparkassenvorstandes kann nur durch Klage nach Maßgabe der 957, 958 ZPO, die entsprechend Anwendung finden, angefochten werden. Mönchengladbach, den 14. Juli 2006 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand Neubau Dreifachsporthalle in Hardt kurz vor Fertigstellung Baukomplex für 3,5 Millionen Euro wird am 18. August eingeweiht Nach knapp 16monatiger Bauzeit wird am 18. August die neue Dreifachsporthalle in Hardt durch Oberbürgermeister Norbert Bude im Rahmen einer kleinen Feier eingeweiht. Die in drei Abschnitte teilbare Sporthalle, die eine Zuschauergalerie für maximal 250 Personen aufweist, hat eine Nutzfläche von rund 2070 Quadratmetern. Die Baukosten betragen etwa 3,5 Millionen Euro. Für die Einrichtung sind weitere Euro vorgesehen. Die Dreifachsporthalle am Karrenweg soll neben der sportlichen Nutzung für Schulen und Vereine auch für Veranstaltungen mit maximal 800 Teilnehmern als so genannte Mehrzweckhalle genutzt werden. Der Baukörper schließt sich nördlich an das vorhandene Mensa- und Verwaltungsgebäude der Gesamtschule und östlich an das Foyer des Forums an. Diese Anbindung ermöglicht eine optimale Verbindung und kurze Wege zu den Klassentrakten. Insgesamt wird es vier Zugangsmöglichkeiten in die Halle geben: Der Zugang für die Schüler der Gesamtschule erfolgt über den Haupteingang der Gesamtschule; ein weiterer Zugang ist unmittelbar von der Mensa aus möglich. Der separate Zugang für Mehrzweckveranstaltungen erfolgt über das vorhandene Foyer am Forum. Sportvereine haben von der westlichen Seite aus Zugang zum Gebäude. Die Spielfläche der Sporthalle ist in das Untergeschoss rund 3,50 Meter unter Oberkante Erdgeschossfußboden eingelassen. Dies hat gleich mehrere Vorteile: So passt sich die Halle architektonisch an das Schulzentrum und in der Höhe an die zweigeschossige Wohnbebauung am Karrenweg an, die direkte Verbindung zwischen Mensa und Eingangsbereich wird möglich, und die Zuschauer können ihre Plätze auf der Galerie bequem erreichen. Um Behinderten die Nutzung der Sporthalle zu ermöglichen, wird die Sporthalle mit Behinderten-Toiletten auf jeder Etage ausgestattet und ist mit dem bereits vorhandenen Behindertenaufzug am Forum erreichbar. Am Karrenweg sind für die Sporthalle 24 Pkw-Stellplätze und zwei behindertengerechte Pkw-Stellplätze vorgesehen. Bei Mehrzweckveranstaltungen wird die Schulhoffläche für 100 Pkws vom Vossenbäumchen aus geöffnet. 143
6 Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt 2757 ISSN "Amtsblatt " - Herausgeber: - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und Letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Rautenberg Media & Print Verlag KG, Troisdorf. 25 Jahre Notarztdienst schnell und qualifiziert OB Norbert Bude bedankte sich für Einsatz im Dienste der Bürgerinnen und Bürger Am Juli vor 25 Jahren rückte um zum ersten Mal in Mönchengladbach ein Notarzt zu einem Einsatz aus. Professor Dr. med. Ortwin Giebel, inzwischen pensionierter Chefarzt der Anästhesie im Krankenhaus Bethesda, war der Mann der ersten Stunde, der als Notarzt einem Verkehrsunfallopfer zur Hilfe eilte. Giebel war es auch, der gemeinsam mit Kollegen die Einführung des Notarztsystems, wie es in Mönchengladbach seit einem Vierteljahrhundert professionell und erfolgreich betrieben wird, vorantrieb und viele Jahre das Zusammenspiel zwischen der Feuerwehr und den vier beteiligten Krankenhäusern koordinierte. Im Rathaus Abtei bedankte sich Oberbürgermeister Norbert Bude jetzt bei Prof. Giebel, aktiven Notärzten und Vertretern der Krankenhäuser für ihre Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Die ist nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit den Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung verpflichtet. Diese Aufgaben wurden auf die Berufsfeuerwehr übertragen, die seit nunmehr 25 Jahren die notärztliche Versorgung im Stadtgebiet Mönchengladbach und seit 1988 auch in Teilen des Rhein-Kreises Neuss (Stadt Korschenbroich u. a.) gemeinsam mit den vier Akutkrankenhäusern in Mönchengladbach betreibt. Im Jahre 1981 standen 90 Rettungssanitäter der Berufsfeuerwehr und 60 Notärzte der vier Mönchengladbacher Krankenhäuser zur Einrichtung des 24-stündigen Dienstes mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) bereit. Heute umfasst der Personalpool 250 Rettungsassistenten und Rettungssanitäter sowie 90 Notärzte. Der Notarztdienst wird damals wie heute im Rendezvous-System betrieben; der Notarzt trifft mit dem NEF und seiner speziellen medizinischen Ausstattung an der Einsatzstelle mit dem Rettungswagen (RTW) zusammen. Aufgrund der medizinischen Situation wird entschieden, ob der Transport in ein Krankenhaus unter der Begleitung des Notarztes erforderlich ist. Das NEF bleibt immer dabei, so dass der Notarzt flexibel eingesetzt werden kann. Heute stehen rund um die Uhr zwei NEF zur Verfügung. Falls erforderlich kann ein drittes Fahrzeug kurzfristig besetzt werden. Im Jahre 2005 wurden rund Notarzteinsätze durchgeführt und durch die Leitstelle der Berufsfeuerwehr (NOTRUF 112) koordiniert. Die Entwicklung des Notartzdienstes ist nicht stehen geblieben: Seit 1999 werden die Einsatzkräfte durch einen Leitenden Notarztdienst unterstützt. Der Leitende Notarzt (LNA) ist ein in der Notfallmedizin besonders erfahrener Arzt, der in Rufbereitschaft bereitsteht, um bei schwierigen und langwierigen Einsätzen mit zahlreichen Verletzten die notwendige Koordinierung zu gewährleisten. Bereits seit 2000 unterstützt ein nebenberuflicher ärztlicher Fachberater die Berufsfeuerwehr bei der Qualitätssicherung, der Einsatzplanung und der Festlegung einheitlicher notfallmedizinischer Standards im Rettungsdienst. Seit 2001 betreibt die Berufsfeuerwehr zudem eine staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung für Rettungssanitäter und Rettungsassistenten und unterstützt die Fortbildung der eingesetzten Notärzte. Die Berufsfeuerwehr möchte mit den Bürgern der Stadt dieses Jubiläum feiern und führt am 19. August in Mönchengladbach auf der Hindenburgstraße vor dem ehemaligen Stadttheater und am 26. August in Rheydt auf der Harmoniestraße/Ecke Hauptstraße jeweils von bis Uhr eine Veranstaltung durch, zu der alle herzlich eingeladen sind. Auf dem Programm stehen Vorführungen und Übungen, Blutdruckmessen und Blutzuckertest, das Besichtigen der aktuellen Einsatzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehrshop und eine Kinder-Hüpfburg. Im Frühjahr 2007 soll ein Jubiläumskongress 25 Jahre Notarztdienst der Feuerwehr Mönchengladbach - Aktuelle Entwicklungen in der Notfallmedizin stattfinden. Schließlich präsentiert der Stadtfeuerwehrverband Mönchengladbach e.v. pünktlich zum Jubiläum Modelle der zwei aktuellen Notarzteinsatzfahrzeuge auf Basis des VW T4 im Maßstab 1:87. Weitere Informationen zu der auf je 250 Exemplare limitierten Sonderauflage gibt s unter 144
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