Bebauungsvorschriften. zum Bebauungsplan Winkel in Endingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsvorschriften. zum Bebauungsplan Winkel in Endingen"

Transkript

1 Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan Winkel in Endingen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) a) Das Gebiet wird gem. 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) mit nachfolgenden Einschränkungen ausgewiesen: b) Im GE sind Einzelhandelsbetriebe mit Direktverkauf folgender zentrenrelevanter Sortimente unzulässig: Zentrenrelevante Sortimente sind: - Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk - Reformwaren - Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, Bücher, Briefmarken - Spielwaren und Bastelartikel - Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel), Kosmetika, Pharmazie, Sanitätswaren - Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren, Wolle, Kurzwaren/Handarbeiten, Stoffe, Wolle, sonstige Textilien, - Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren, Modewaren inkl. Hüte, Accessoires und Schirme, Orthopädie - Sportartikel (inkl. Bekleidung), außer Sportgroßgeräte, wie z.b. Fahrräder - Schnittblumen - Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel, Antiquitäten - Uhren, Schmuck, Silberwaren - Fotogeräte, Videokameras, Fotowaren u.a. - Musikalienhandel, Ton- und Bildträger - optische und feinmechanische Erzeugnisse - Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, Kleinelektrogeräte (weißes und braunes Sortiment) sowie Geräte der Telekommunikation Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Bettwäsche

2 Alle nicht in der vorstehenden Aufstellung enthaltenen Sortimente sind nicht zentrenrelevant. Hierzu zählen insbesondere: - Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge, Badeinrichtungen und ausstattung, Sanitär/Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen - Möbel/Kücheneinrichtungen/Büromaterial - Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf - Tiere, Zooartikel, Tierpflegeartikel, Tiernahrung, - Pflanzen und Zubehör, Pflege und Düngemittel - Teppiche/Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten, Malereibedarf - Elektrogroßgeräte (z.b. Haushaltsgeräte), Herde, Ofen - Heimcomputer, Büromaschinen, Büroorganisationsmittel, Büro- und Kommunikationstechnik (vorwiegend Absatz an gewerbliche Verwender) - Holz, Bauelemente wie z.b. Fenster, Türen - Campingartikel - Brennstoffe/Mineralölerzeugnisse - Kfz/Motorräder/Mopeds, Kfz-Zubehör/Rasenmäher, Motorrad- und Fahrradzubehör - Sportgroßgeräte, Fahrräder u.ä. - Antennen und Sattelitenanlagen - Bettwaren (ohne Bettwäsche) und Matratzen c) Gem. 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind Wohnungen und gem. 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO Vergnügungsstätten im Plangebiet nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) a) Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der Zahl der Vollgeschosse und der max. First- und Traufhöhe im Bebauungsplan. b) Als Bezugshöhe gilt: Oberkante Straße Mitte Grundstück vor dem Gebäude Schnittpunkt Außenwand OK Dachhaut. Bei Gebäuden mit Flachdächern ist die Traufhöhe gleichzusetzen mit der Oberkante Attika. c) Die Sockelhöhe der Gebäude wird ab OK Gehweg oder Erschließungsstraße bis OK Sockelgeschoß (Kellergeschoß) gemessen und darf nicht mehr als 1,25 m betragen. d) Bei baulichen Anlagen wie Mischtürme, Kranbahnen, Silo, usw. wird die Höhe begrenzt auf max. 15 m.

3 3. Abweichende Bauweise a) Für das Gebiet gelten die Vorschriften der offenen Bauweise, jedoch ohne Begrenzung der Gebäudelänge. b) Garagen und Gebäudeteile der Betriebsgebäude können als Grenzbau bis max. 10 m Länge und 3,50 m Traufhöhe errichtet werden. 4. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ( 9 Abs. 1 Ziff. 15 BauGB) a) Pro 100 qm Kfz-Stellfläche einschließlich der Zufahrten ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum (nach Ziff. c) mit einem Stammumfang von mindestens 10/12 cm zu pflanzen. b) Pro 200 qm versiegelter Freifläche (Zufahrt, Hoffläche, Lagerfläche etc.) ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum (nach Ziff. c) mit einem Stammumfang von mindestens 10/12 cm zu pflanzen. c) Für Ziff. a) und b) gilt folgende Artenliste: Feld-Ahorn Elsbeere Sommerlinde Stiel-Eiche Speierling Trauben Eiche Acer campestre Sorbus torminalis Tilia platyphyllos Quercus robur Sorbus domestica Quercus petraea Es dürfen nur Bäume aus regionaler Herkunft verwendet werden. Zuchtformen oder abweichende Farbvarianten erfüllen das Pflanzgebot nicht. d) Im übrigen sind die Bestimmungen des Grünordnungsplanes zu beachten. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen im Grünordnungsplan sind verbindlich. 5. Nebenanlagen a) Neben- und Versorgungsanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO sind unter den dort genannten Voraussetzungen nur innerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig.

4 b) Gem. 14 Abs. 2 BauNVO sind Niederspannungs-Verteilerschränke und Beleuchtungsmasten, insbesondere Flutlichtmasten auch auf den im Bebauungsplan als nicht überbaubar ausgewiesenen Flächen zulässig. 6. Garagen und Carports, Stellplätze, Lagerplätze a) Garagen und Lagerplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. b) Vor jeder Garage mit direkter Zufahrt von öffentlichen Verkehrsflächen ist ein zusätzlicher Stauraum in ausreichender Tiefe (mind. 5,00 m) auf privatem Gelände anzulegen. Die freie Zufahrt muss jederzeit gewährleistet sein. c) Die Anlegung von Stellplätzen und Carports ist im Süden, im Osten sowie entlang der Erschließungsstraße auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Mit Carports ist ein Abstand von 0,50 m zu den öffentlichen Gehwegoder Straßenflächen einzuhalten. Im Westen (angrenzend an die K 5146) sowie im Norden (angrenzend an die L 113) sind außerhalb der überbaubaren Flächen keine Carports zulässig. 7. Überbaubare Grundstücksfläche gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Außerhalb der Baugrenzen entlang der K 5146 sind keine baulichen Anlagen im Sinne von 2 LBO zulässig. B. Sonstige Hinweise 1. Hinweis des Landesdenkmalamtes Bodenfunde sind nach 2O des Denkmalschutzgesetzes unverzüglich dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26, Denkmalpflege, Telf. 0761/ anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzsteine oder ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sein sollten. 2. Bestimmungen des Amtes für Umweltschutz: 2.1 Oberflächengewässer: Bei allen Bauvorhaben am Gewässer Endinger Graben ist zu beachten:

5 a) Entlang des Gewässers ist ein Geländestreifen von 5,00 m Breite, gemessen von der Böschungsoberkante des Gewässers, als Grünzone (Gewässerschutzstreifen) freizuhalten und in natürlichem Zustand (Erhaltung des Uferbewuchses) zu belassen. b) In dem Gewässerschutzstreifen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden; insbesondere sind untersagt: Aufschüttungen, Errichtung von Ufermauern, Einzäunungen und Überdachungen, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Ablagerung von Abfällen, usw. Die Längszugänglichkeit muss für die Unterhaltung des Gewässers Uferstreifen (z.b. Gehölzpflege) und Bachbett jederzeit sichergestellt bleiben. c) In dem Gewässerschutzstreifen ist im Interesse einer naturgerechten Ausgestaltung und Unterhaltung (Böschungsbefestigung) ein standortgerechter Uferbewuchs zu erhalten und zu fördern (siehe Wasserhaushaltsgesetz 28 u. 30). Insbesondere Erlen und Weiden können durch ihr dem Wasser zugewandtes intensives Wurzelwerk eine dauerhafte Befestigung der Gewässerböschungen bewirken. d) Das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) ist soweit als möglich auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten. Hierzu sind die Abstellplätze mit wasserdurchlässigem Material auszubilden. 2.2 Wasserversorgung und Grundwasserschutz Folgende Bestimmungen sind zu beachten: a) Die Gebäude dürfen nicht tiefer als der mittlere Grundwasserhöchststand (MHW) von 172,70 m + NN gegründet werden (Unterkante Bodenplatte). Bis mindestens zum bisher gemessenen Grundwasserhöchststand von 173,70 m + NN sind die Untergeschosse gemäß DIN 1045 als wasserdichte Wanne auszuführen. Untergeordnete Bauteile, wie z.b. Aufzugsunterfahrten, können tiefer gegründet werden. b) Die Verlegung von Drainagen ist nicht zulässig. c) Das Grundwasser ist sowohl während des Bauens als auch nach Fertigstellung des Vorhabens vor jeder Verunreinigung zu schützen(sorgfalt beim Betrieb von Baumaschinen und im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anwendung grundwasserunschädlicher Isolier- Anstrich- und Dichtungsmaterialien, keine Teerprodukte usw. Abfälle jeglicher Art dürfen nicht in die Baugrube gelangen. d) Die Baugrube und die Zuleitungsgräben sind mit reinem Erdmaterial kein Humus abzudecken.

6 e) Beim Abpumpen von z.b. Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation oder unmittelbar in Oberflächengewässer ist darauf zu achten, dass keine Gewässerverunreinigung durch Zementmilch, wassergefährdende Stoffe oder auch Erdschlamm eintritt. Das Abpumpen von Grund- und Oberflächenwasser in einem Schmutzwasser- oder Mischkanalsystem ist unzulässig. 2.3 Abfallwirtschaft Im Sinne einer Abfallvermeidung und -verwertung, sowie zur Schonung von vorhandenem Deponieraum ist anzustreben, dass im Plangebiet ein Massenausgleich erfolgt. Baugrubenaushub sollte daher auf den Grundstücken verbleiben. Grundstückseigentümer haben die erforderlichen Flächen zur Aufstellung von Depotcontainern bereitzustellen. 2.4 Bodenschutz Bestimmungen für die Durchführung von Erdarbeiten bei Einzelbauvorhaben Die folgenden Bestimmungen sollen dazu diene, die Erhaltung des Bodens und seine Funktionen zu sichern. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998 und die Bundesbodenschutzverordnung vom Danach ist bei Baumaßnahmen auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 1. Allgemeine Bestimmungen: 1.1 Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass nur soviel Oberboden abgeschoben wird, wie für die Erschließung des Baufeldes unbedingt notwendig ist. Deshalb sollte unnötiges Befahren oder Zerstören von Oberboden auf verbleibender Freiflächen vermeiden werden. 1.2 Zur Vermeidung von Bodenverdichtungen, die das Wachstum der Späteren Bepflanzung erschweren, sind Bodenarbeiten möglichst nur bei schwach feuchten Boden und bei niederschlagsfreier Witterung durchzuführen. 1.3 Ein erforderlicher Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von Oberboden und Unterboden durchzuführen.

7 1.4 Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes, z.b. zum Zwecke des Massenausgleichs, der Geländemodellierung usw. darf der Oberboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für die Auffüllung ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden. 1.5 Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes nicht ausgeschlossen werden können, sind der Unteren Bodenschutzbehörde (Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald/Emmendingen/Umweltschutzamt Freiburg) zu melden. 2. Bestimmungen zur Zwischenlagerung und Wiederverwendung von Oberboden: 2.1 für die Lagerung bis zur Wiederverwendung ist der Oberboden max. 2 m hoch locker aufzuschütten, damit die erforderliche Durchlüftung gewährleistet ist. 2.2 Vor Wiederauftrag des Oberbodens sind innerhalb des Baufeldes Unterbodenverdichtungen durch Auflockerung bis zum Anschluss an wasserdurchlässige Schichten zu beseitigen, damit ein ausreichender Wurzelraum für die geplante Bepflanzung und flächige Versickerung von Oberflächenwasser gewährleistet sind. 2.5 Abwasserbeseitigung Die Hinweise der Fachbehörden wurden in die örtlichen Bauvorschriften unter Ziff. 5 Grundstücksentwässerung eingearbeitet. Endingen, den H.-J. Schwarz Bürgermeister

Bebauungsvorschriften

Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "Niederdorf, Kenzinger Straße, Schelmeneck" I. Art und Maß der baulichen Nutzung 1 Baugebiete. 1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in Baugebiete

Mehr

Bebauungsvorschriften. zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet in Endingen

Bebauungsvorschriften. zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet in Endingen Bebauungsvorschriften zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet in 79346 Endingen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Gebiet wird gegliedert

Mehr

Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplanes Riegeler Straße in Endingen

Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplanes Riegeler Straße in Endingen Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplanes Riegeler Straße in 79346 Endingen A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Mehr

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche

Mehr

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal 09.10.2017 Dipl. Geogr. Gerhard Beck Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt und

Mehr

Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Oberes Grubenfeld in Endingen- Königschaffhausen

Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Oberes Grubenfeld in Endingen- Königschaffhausen Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Oberes Grubenfeld in 79346 Endingen- Königschaffhausen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen

Mehr

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Inhalte des Zentrenkonzepts Zum Schutz der städtebaulichen Funktion der Innenstädte

Mehr

Bebauungsvorschriften

Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wyhlertal in 79369 Wyhl am Kaiserstuhl A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB ) a) Das Gebiet wird

Mehr

ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord"

ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord ANLAGE 3 Zweckverband Flughafen Hahn Bebauungsplan "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord" Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F [wird im weiteren Verfahren ergänzt] Planfassung zur Durchführung

Mehr

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN)

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN) STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN) GEWERBEGEBIET ALTE KISSINGER STRASSE GEMARKUNG ARNSHAUSEN 3. Änderung: Seite 2-7 Grünordnungsplan: Seite 8-12 STADT BAD KISSINGEN

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

"Königsbronner Straße-Ost"

Königsbronner Straße-Ost Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

Mehr

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet

Mehr

Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung

Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung Einzelhandelskonzept Stadt Eutin Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung 24.04.2012 Dipl.-Geogr. Katharina Staiger Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg, Dresden, Hamburg, Köln, München

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Textliche Festsetzungen (1) Gemäß 1 (5) BauNVO sind in den Gewerbegebieten (GE) folgende Nutzungen nicht zulässig: - Gemäß 1 (5) i.v.m. 1 (9) BauNVO sind in den Gewerbegebieten

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. Sonnenberg II, Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 Sondergebiet Weßlings Kamp 9 BauGB und BauNVO (rechtskr. 28.06.2007) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 (4)-(6) BauNVO) 1.1

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Kornelimünster-West - August-Macke-Straße zur erneuten Offenlage

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Kornelimünster-West - August-Macke-Straße zur erneuten Offenlage Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster-West - August-Macke-Straße zur erneuten Offenlage für den Bereich zwischen

Mehr

A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB

A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB Planungsrechtliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen Zur 7. Änd. des Bebauungsplans "Krautschollen" der Stadt Oberkirch (Ortenaukreis) Fertigung:... Anlage:... Blatt:... als B-Plan der Innenentwicklung

Mehr

Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke in Endingen

Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke in Endingen Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Bebauungsvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke in 79346 Endingen A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1.

Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1. Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1.2) B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

Einzelhandelskonzept Halberstadt

Einzelhandelskonzept Halberstadt Einzelhandelskonzept Halberstadt - Zentrale Versorgungsbereiche - - Sortimentslisten - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros in Erfurt, Köln, München Tschaikowskistraße 19,

Mehr

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim

Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Bebauungsplan Einzelhandel nördlich Durlacher Allee, westlich A5, Karlsruhe - Rintheim Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf Fassung vom 31.05.2016 FIRU mbh - 2 - Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Gemeinde Stetten am kalten Markt Landkreis Sigmaringen. Frohnstetten West - 1. Änderung und Erweiterung

Gemeinde Stetten am kalten Markt Landkreis Sigmaringen. Frohnstetten West - 1. Änderung und Erweiterung Gemeinde Stetten am kalten Markt Landkreis Sigmaringen Anlage 2 zur Satzung des Bebauungsplanes Frohnstetten West - 1. Änderung und Erweiterung In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen im Lageplan

Mehr

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29

TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29 TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29 TEXTTEIL A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan GE Herdwiesen, Erweiterung West liegen zugrunde: Das Baugesetzbuch

Mehr

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Entwurf GEMEINDE SCHLAT BEBAUUNGSPLAN Süßener Wiesen II Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621

ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000

Mehr

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen Bürgerinformationsveranstaltung Enßle-Areal Dr. Urs Christoph Fürst Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Warum Zentren stärken? Zentren stiften Identität, dort ist Geschichte

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Obere Wiesen I Neufassung in Laupheim Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx

Stand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der

Mehr

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan " Fehrenwert " in 79369 Wyhl A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in Baugebiete

Mehr

zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen

zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen Stadtplanung 3.2 TEXTFESTSETZUNGEN Kehl, den 18.03.2009 Rd/Bé zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 BauGB i.v.m. den Vorschriften

Mehr

Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen

Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen Stadt Kehl - Stadtplanung Kehl, 16.11.2007 Tr. Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen In Ergänzung zum zeichnerischen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 09.10.2017 FACHBEREICH 3 ABTEILUNG 3.1 STADTPLANUNG UND STADTGESTALTUNG 301.3110.26.2-13 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN vom 01.09.2015 (Satzung) 1/11 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Der Bebauungsplan der Gemeinde Appenweier Zimmerweg, in Kraft seit 26.02.2000, wird innerhalb

Mehr

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur Stadt Eckernförde Teil B: Text zur Satzung der Stadt Eckernförde über Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 " Carlshöhe " Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 Ergänzend zu den Ausweisungen

Mehr

KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE

KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STEINSTRAßE Ortsteil Mutschelbach KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.11.2007 aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Gemeinde Walzbachtal. Ortsteil Wössingen Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt an der Wössinger Straße", 1. Änderung

Gemeinde Walzbachtal. Ortsteil Wössingen Bebauungsplan Lebensmittelmarkt an der Wössinger Straße, 1. Änderung Gemeinde Walzbachtal Ortsteil Wössingen Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt an der Wössinger Straße", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Entwurf 13.04.2017 Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN STADT DILLENBURG BAULEITPLANUNG 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN Textfestsetzungen 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS

BEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS BEBAUUNGSPLAN GRÜNDLEN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M : 000 0 5 0 0 0 0 50 00 STADTBAUAMT REF. - BAD KSSNGEN AUFGESTELLT:.05.0 GEÄNDERT: 0.06.06 05.0.06 STAND: SATZUNGSBESCHLUSS FESTSETZUNGEN. GRENZEN.. Grenze

Mehr

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach www.dr-acocella.de Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Vergleich Einzelhandelsangebot 2016 zu 2013, 2006

Mehr

BEBAUUNGSPLANENTWURF G 631

BEBAUUNGSPLANENTWURF G 631 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes G 631 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1815 a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -

ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - Ortsgemeinde Schenkelberg 2 Auftragnehmer: Ingenieur-Team Thran und Partner Neu-Hubenhof Tel.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB 1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 1. ÄNDERUNG

BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 1. ÄNDERUNG STAT BA KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 GEMARKUNG BA KISSINGEN 1. ÄNERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STATBAUAMT REF. III - 2 BA KISSINGEN AUFGESTELLT:

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Bebauungsplan Nr. 79a

Bebauungsplan Nr. 79a Seite 1 von 8 Bebauungsplan Nr. 79a Industriegebiet Ost Südlich der Selz - Rheinhessen-Center RECHTSGRUNDLAGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Nutzungsschablone. II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m 0,3 0,6 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR STAND: AZ: RU. gen.

Nutzungsschablone. II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m 0,3 0,6 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR STAND: AZ: RU. gen. Seite 1 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR. STAND: 26.02.2008 AZ: RU Nutzungsschablone Art der baul. Nutzung WA Grundflächenzahl 0,3 Zahl der Vollgeschosse II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m Geschossflächenzahl

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' in Pfalzgrafenweiler - Gemarkung Bösingen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Satzung. 4 Außerkrafttreten Für das Plangebiet werden die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Holderäcker/Hinter der Kirche aufgehoben.

Satzung. 4 Außerkrafttreten Für das Plangebiet werden die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Holderäcker/Hinter der Kirche aufgehoben. Satzung über a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seniorenzentrum Spielberg b) die örtlichen Bauvorschriften Seniorenzentrum Spielberg in Karlsbad-Spielberg Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat

Mehr

Bebauungsplan Nr. 900

Bebauungsplan Nr. 900 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch

Mehr

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet

Mehr

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 Eckpunkte zur Beschlussfassung, 13. September 2016 in Prenzlau Projektleitung: Dr. Eddy Donat, Niederlassungsleitung GMA Dresden Das Dokument ist

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 80 "Gewerbegebiet Südwest I" In Ergänzung der Planzeichen wird Folgendes festgesetzt: (rechtskr. 15.12.1992) A. Planungsrechtliche Festsetzungen nach dem

Mehr

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-

Mehr

Schriftliche Festsetzungen

Schriftliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Viehtrieb III 3. Änderung, Gemeinde Sandhausen A Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1. BauGB) 1.1. Allgemeines

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung: STADT MARKRANSTÄDT BEBAUUNGSPLAN PV-ANLAGE SCHKEITBAR ENTWURF STAND: 06.10.2017 TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stad Markranstädt Markt 1 04420 Markranstädt Bearbeitung: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

A) Planungsrechtliche Festsetzungen

A) Planungsrechtliche Festsetzungen A) Planungsrechtliche Festsetzungen (gem.9 Abs. 1 BauGB und 8,12 sowie 14-23 BauNVO) 1. Art und Maß der baulichen Nutzung 1.1 Das Plangebiet wird als Gewerbegebiet (GE) gem. 8 BauNVO ausgewiesen. Ausnahmen

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND KENNZEICHNUNGEN Anl. 6 zur VO/1072/15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1194V - südl. Lüttringhauser Straße - Beteiligung gem. 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 BauGB Stand: 28.01.2015 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE UND

Mehr

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 139 B

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 139 B Stadt Soest 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 139 B / 1 Stand: 09.10.2013 M. 1:1.000 N Übersicht M. 1:5.000 Riga-Ring Einkaufs- 11 Stadt Soest 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 139 B / 1 Planzeichnung

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

Teil B, Text Bebauungsplan Stadtwerke Moislinger Allee Fassung vom

Teil B, Text Bebauungsplan Stadtwerke Moislinger Allee Fassung vom Bebauungsplan 03.1 0.00-Stadtwerke Moislinger Allee- Teil B, Text Bebauungsplan 03.10.00- Stadtwerke Moislinger Allee Fassung vom 14.01.2013 17 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr